BIO SUISSE-Weisung «Geflügelhaltung» Entwurf vom

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "BIO SUISSE-Weisung «Geflügelhaltung» Entwurf vom"

Transkript

1 Grundlage RL: Art , Art , Art. 3.6, Art. 3.7, Art. 3.8 GEFLÜGELHALTUNG Weisung der MKA, verabschiedet an der GV vom , überarbeitete Fassung gültig ab Kapitel 1 bis 3 bleiben unverändert 4 Mastgeflügel 4.1 Linienwahl Die für die Knospe-Produktion zugelassenen Linien sind in den Ausführungsbestimmungen gelistet Mastpoulets Die Mindestmastdauer für Knospe-Mastpoulets beträgt 63 Tage. Die durchschnittliche Tageszunahme darf bis zum 63. Alterstag maximal 27,5 g betragen Truten Leichte und mittelschwere Hybriden werden bevorzugt. Die körperliche Voraussetzung für artgemässes Verhalten muss gegeben sein Enten und Gänse Rassegeflügel ist zugelassen. Masthybriden müssen von der MKA genehmig werden. 4.2 Tierhaltung Tierbesatz Vormast Poulets Der Tierbesatz darf 40 Tiere/m 2 bis maximal zum 28. Alterstag betragen. Werden die Tiere bereits am 21. Tag umgestallt, dann ist ein Tierbesatz bis 50 Tiere/m 2 möglich Tierbesatz Ausmast Poulets In der Ausmast beträgt der maximale Tierbesatz im Stall 20 kg/m2. Mit einem anrechenbaren Aussenklimabereich ist im Stall ein Tierbesatz bis 25kg LG/m2 möglich Tageslicht Im Aktivitätsraum muss ausreichend Tageslicht von mindestens 15 Lux vorhanden sein. 4.3 Weideauslauf Den Masttieren muss während mindestens 75 % des natürlichen Tages Weidezugang gewährt werden. Bei extremen Witterungsbedingungen kann dieser zeitlich beschränkt oder ganz unterlassen werden. Für den Weideauslauf sind die Morgen- oder Abendstunden zu bevorzugen.für die Weidefläche von Poulets darf eine Auslaufdistanz von max. 40 m angerechnet werden. Ist es bei anhaltender extremer Kälte und gefrorenem Boden nicht möglich, den mobilen Stall und den Elektrozaun zu verstellen, kann der Grünauslauf für eine zweite Mastdauer am selben Ort belassen werden. 4.4 Auslauföffnungen Die Öffnungen zum AKB und Weideauslauf sind so zu bemessen und zu verteilen, dass die Tiere problemlos und uneingeschränkt zirkulieren können. 4.5 Aussenklimabereich Der Aussenklimabereich (AKB) muss überdacht und soweit nötig windgeschützt und den Tieren während des ganzen Tages zugänglich sein. Der tägliche Auslauf zum AKB darf im Bezug auf das Alter der Tiere bei sehr tiefen Temperaturen zeitlich eingeschränkt werden. Diese Einschränkung ist nur möglich, so lange der Tierbesatz im Stall höchstens 20kg LG/m2 beträgt. Sind die Poulets schwerer, muss der AKB während des ganzen Tages zugänglich sein. Bei der Berechnung der kann 50 Prozent der Fläche des Aussenklimabereichs angerechnet werden. Bei Neubauten ist als Verbindung vom Stall zum AKB ein automatischer Schieber empfohlen. 4.6 Staubbad Das Staubbad ist im AKB integriert und vor Nässe geschützt. 1

2 4.6.1 Pouletsmast Während der Mast muss die Staubbadtiefe mindestens 5 cm betragen Trutenmast Während der Mast muss die Staubbadtiefe mindestens 10 cm betragen Bedingungen für nicht mobile Ställe Als Stalleinheit gelten ein oder mehrere Gebäude, in welchen die maximale Tierzahl von zwei Herden (Gänse, Truten, Enten, Pouletvormast), bei Pouletausmast von 4 Herden, gehalten werden können. Die maximale Herdengrösse ist hinten in der Tabelle 2 dieser Weisung geregelt. Es sind mehrere Stalleinheiten pro Betrieb zugelassen, wenn folgende zwei Punkte eingehalten werden: a) Die Stalleinheiten müssen freistehend sein und es muss ein Gebäudeabstand von mindestens 20 m eingehalten werden. Die MKA kann in begründeten Fällen Ausnahmebewilligungen erteilen. b) Die Weideflächen müssen durch eine vom Geflügel nicht nutzbare Zone von mindestens 10 m Breite getrennt sein. (Innerhalb einer Stalleinheit gelten keine Distanzvorschriften.) Alle relevanten Zahlen und Angaben für Mastgeflügel sind in der Tabelle 2 «Masstabelle für Mastgeflügel» am Schluss dieser Weisung zu finden. 2

3 Tabelle 1: Masstabelle für Legehennen und Aufzuchttiere Junghennen Tag Junghennen Tag Legehennen Einrichtungen Fressplatz am Trog bei mechanischer Fütterung 4 cm 8 cm 10 cm Fressplatz am Trog ab erhöhten Sitzstangen 10 cm 12 cm Futterrinne Rundautomaten 2 cm 3 cm 4 cm Tränkenippel zusätzlich. toleriert Cuptränken 25 Tiere 25 Tiere 20 Tiere Tränkerinne an Rundtränke 1 cm 1,5 cm 2 cm Sitzstangen 1 Sitzstangen je Tier (min. 3,0 x 3,0 cm) 8 cm 14 cm 16 cm Abstand (waagrecht) 20 cm 25 cm 30 cm Wandabstand (waagrecht, Achsmass) 10 cm 20 cm 20 cm Einzellegenest Gruppenlegenest 5 Tiere 80 Tiere/m2 Tierbesatz/Begehbare Flächen 1 Gitter oder Rost- und Scharrflächen 15 Tiere/m2 8 Tiere/m2 5 Tiere/m2 Tierbesatz im Stall mit integriertem AKB 15 Tiere/m2 13 Tiere/m2 8 Tiere/m2 Maximaler Tierbesatz je m 2 30 Tiere/m2 24 Tiere/m2 15 Tiere/m2 Anteil Scharrfläche im Stall mind. 50 % mind. 33 % Mind. 33 % Tierbesatz im AKB (35 Tiere/m2) 16 Tiere/m2 10 Tiere/m2 Weideauslauf 0,2 1 m2/tier 5 m2/tier Licht Max. Tageslänge mit Kunstlicht 16 h 16 h 16 h Staubbad Mind. 15 cm tief 150 Tiere/m2 100 Tiere/m2 Öffnungen zum AKB und Auslauf Minimale Breite2 70 cm 70 cm Minimale Höhe 40 cm 40 cm cm je 100 Tiere 50 cm 70 cm Geflügellaufhof mind. 64 m 2 pro 1`000 Tiere mind. 86 m 2 pro 1`000 Tiere 3

4 1 Die Nestanflugroste sowie Sitzstangen über der Scharrfläche dürfen zur Erfüllung der Anforderungen nicht angerechnet werden. 2 Bei Kleinhaltungen unter 100 Tieren sind kleinere Öffnungen zulässig. Tabelle 2: Masstabelle für Mastgeflügel Poulets Vormast Poulets Ausmast Truten Gänse, Enten Herdengrösse maximal maximal 500 maximal 250 maximal 250 Einrichtungen Fressplatz am Trog bei manueller Fütterung 4 cm/kg LG 2,5 cm/kg LG 1 cm/kg LG 2 cm/kg LG Fressplatz am Trog bei mechanischer Fütterung 4 cm/kg LG 2,5 cm/kg LG 1 cm/kg LG 2 cm/kg LG Futterrinne Rundautomaten 1,7 cm/kg LG 1 cm/kg LG 0,5 cm/kg LG 1 cm /kg LG Futterteller 1,7 cm/kg LG Cuptränken 25 Tiere 25 Tiere Tränkerinne an Rundtränke 1,4 cm/kg LG 0,8 cm/kg LG 0,5 cm/kg LG 0,5 cm/kg LG Tränkerinnenseite 2,1 cm/kg LG 1,25 cm/kg LG 1 cm/kg LG 1 cm/kg LG Sitzstangen Sitzstangen 6 cm/kg LG 5 cm/kg LG 2,5 cm/kg LG mind. 16 cm/tier Flugenten 3 cm/kg LG Mindestens über Boden 25 cm 30 cm 60 cm Abstand 20 cm 25 cm 50 cm 3 Wandabstand (waagrecht, Achsmass) 10 cm 15 cm 40 cm Tierbesatz 50 Tiere/m2 ( 21. Tag) 40 Tiere/m2 ( 28. Tag) 20 kg LG/m2 max. 25 kg LG/m2 bei Anrechnung des AKB 20 kg LG/m2 20 kg LG/m2 Anteil Scharrfläche im Stall Weideauslauf je kg LG 1 m2/kg LG 1 m2/kg LG; mind. 10 m2/tier 4 4 m2/kg LG Gänse; 1 m2/kg LG Enten Licht Maximale Tageslänge mit Kunstlicht 16 h 16 h 16 h 16 h Staubbad 500 kg LG/m kg LG/m 2 * 4

5 Öffnungen zum AKB und Weideauslauf Minimale Breite 70 cm 70 cm 70 cm Minimale Höhe 40 cm 60 cm 60 cm Breite, cm je 100 kg LG 30cm 20 cm 30 cm Grundfläche AKB ab 22. Tag 50 % 50 % der 50 % der * Wasserfläche an Stelle Staubbad: bis 50 Tiere mind. 3 m 2, pro weitere 50 Tiere 1 m 2 zusätzlich. 3 Der Winkel darf maximal 55 betragen. Es wird empfohlen die Sitzstangen versetzt anzubringen. 4 Bei mehr als 10 kg LG pro Tier muss für jedes zusätzliche Kilogramm LG 1 m 2 zur Verfügung stehen 5

7 Anhang: Normen in der Geflügelhaltung

7 Anhang: Normen in der Geflügelhaltung 7 Anhang: Normen in der Geflügelhaltung 7. Bedarf an Fütterungs- und Tränkeeinrichtungen, Sitzstangen und Nestern Gemäss Tierschutzverordnung vom 23. 4. 2008, Anhang, Tabelle 9 Minimalanforderungen pro

Mehr

Teil II: Richtlinien für den Pflanzenbau und die Tierhaltung in der Schweiz

Teil II: Richtlinien für den Pflanzenbau und die Tierhaltung in der Schweiz 1.3.2014 Bio Suisse Richtlinien für die Erzeugung, Verarbeitung und den Handel von Knospe-Produkten Teil II Richtlinien für den Pflanzenbau und die Tierhaltung in der Schweiz 5 Spezifische Produktionsvorschriften

Mehr

Die allgemeinen Grundsätze der Tierproduktion (Kapitel 4) gelten auch in der Geflügelhaltung sinngemäss.

Die allgemeinen Grundsätze der Tierproduktion (Kapitel 4) gelten auch in der Geflügelhaltung sinngemäss. 1 5.5 Geflügel Die allgemeinen Grundsätze der Tierproduktion (Kapitel 4) gelten auch in der Geflügelhaltung sinngemäss. 5.5.1 Brut Der Brutvorgang gilt als landwirtschaftliche Produktion. 5.5.1.1 Herkunft

Mehr

für Kuh, Schwein, Huhn & Co. Tierhaltungs- Richtlinien

für Kuh, Schwein, Huhn & Co.  Tierhaltungs- Richtlinien für Kuh, Schwein, Huhn & Co. www.kagfreiland.ch Tierhaltungs- Richtlinien KAGfreiland-Tierhaltungs-Richtlinien 2018 VORWORT... 4 1. GRUNDLAGEN... 5 1.1 GRUNDLAGEN DER KAGFREILAND-RICHTLINIEN... 5 2. ALLGEMEINE

Mehr

für Kuh, Schwein, Huhn & Co.

für Kuh, Schwein, Huhn & Co. für Kuh, Schwein, Huhn & Co. Das tierfreundlichste Bio-Label KAGfreiland-Tierhaltungs-Richtlinien VORWORT KAGfreiland ist eine 1972 gegründete gemeinnützige Organisation und setzt sich für eine artgerechte

Mehr

Anlage 6 MINDESTANFORDERUNGEN FÜR DIE HALTUNG VON HAUSGEFLÜGEL. Hennen im legereifen Alter der Art. Gallus gallus, die zur späteren

Anlage 6 MINDESTANFORDERUNGEN FÜR DIE HALTUNG VON HAUSGEFLÜGEL. Hennen im legereifen Alter der Art. Gallus gallus, die zur späteren Kurztitel 1. Tierhaltungsverordnung Fundstelle BGBl. II Nr. 485/2004 Typ /Artikel/Anlage Inkrafttretedatum V Anl. 6 20050101 Index 86/01 Veterinärrecht allgemein Text Außerkrafttretedatum 99999999 Anlage

Mehr

FREILAND Verband für ökologisch-tiergerechte Nutztierhaltung. - Geflügel. tung.

FREILAND Verband für ökologisch-tiergerechte Nutztierhaltung. - Geflügel. tung. FREILAND-Tierhaltungsstandards - Geflügel Ergänzung zu den allgemeinen KT-FREILAND FREILAND-Tierhaltungsstandards. Gilt für die Legehennen- und Mastgeflügelhaltung. tung. 1 Sozialkontakt 1. Eine Gruppengröße

Mehr

Verordnung des EVD über den regelmässigen Auslauf von Nutztieren im Freien

Verordnung des EVD über den regelmässigen Auslauf von Nutztieren im Freien Verordnung des EVD über den regelmässigen Auslauf von Nutztieren im Freien (RAUS-Verordnung) Änderung vom 15. Dezember 2004 Das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement verordnet: I Die RAUS-Verordnung

Mehr

Weiterentwicklung der Öko-Geflügelhaltung - Anforderungen die Novelle der EU-Öko-Verordnung

Weiterentwicklung der Öko-Geflügelhaltung - Anforderungen die Novelle der EU-Öko-Verordnung Weiterentwicklung der Öko-Geflügelhaltung - Anforderungen die Novelle der EU-Öko-Verordnung Ein Grundpfeiler des Öko-Landbaus ist die artgemäße Tierhaltung. Im Sinne der Öko- Basisverordnung VO 834/2007

Mehr

Der Bund überliess die Umsetzung und Kontrolle dieses Gesetzes den Kantonen. Somit sind die Kantonstierärzte verantwortlich.

Der Bund überliess die Umsetzung und Kontrolle dieses Gesetzes den Kantonen. Somit sind die Kantonstierärzte verantwortlich. Geflügelhaltung, die gesetzlichen Anforderungen Am 01.09.2008 wurden das neue Tierschutzgesetz (TSchG) und die Verordnung (TSchV) vom Bundesrat in Kraft gesetzt. Der Bund überliess die Umsetzung und Kontrolle

Mehr

Verordnung des EVD über besonders tierfreundliche Stallhaltungssysteme

Verordnung des EVD über besonders tierfreundliche Stallhaltungssysteme Verordnung des EVD über besonders tierfreundliche Stallhaltungssysteme (BTS-Verordnung) Änderung vom 15. Dezember 2004 Das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement verordnet: I Die BTS-Verordnung vom

Mehr

Anlage 6 MINDESTANFORDERUNGEN FÜR DIE HALTUNG VON HAUSGEFLÜGEL 1. BEGRIFFSBESTIMMUNGEN 1

Anlage 6 MINDESTANFORDERUNGEN FÜR DIE HALTUNG VON HAUSGEFLÜGEL 1. BEGRIFFSBESTIMMUNGEN 1 Anlage 6 MINDESTANFORDERUNGEN FÜR DIE HALTUNG VON HAUSGEFLÜGEL 1. BEGRIFFSBESTIMMUNGEN 1 Hausgeflügel Legehennen Zuchttiere Aufzucht von Küken und Junghennen Masthühner Nest Einstreu Nutzbare Fläche für

Mehr

Abschnitt 3 Anforderungen an das Halten von Legehennen

Abschnitt 3 Anforderungen an das Halten von Legehennen Abschnitt 3 Anforderungen an das Halten von Legehennen TierSchNutztV 12 Anwendungsbereich Legehennen, die zu Erwerbszwecken gehalten werden, dürfen, unbeschadet der Anforderungen der 3 und 4, nur nach

Mehr

Text Anlage 6 MINDESTANFORDERUNGEN FÜR DIE HALTUNG VON HAUSGEFLÜGEL

Text Anlage 6 MINDESTANFORDERUNGEN FÜR DIE HALTUNG VON HAUSGEFLÜGEL Kurztitel 1. Tierhaltungsverordnung Kundmachungsorgan BGBl. II Nr. 485/2004 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 151/2017 Typ V /Artikel/Anlage Anl. 6 Inkrafttretensdatum 01.10.2017 Index 86/01 Veterinärrecht

Mehr

Verordnung des EVD über den regelmässigen Auslauf von Nutztieren im Freien

Verordnung des EVD über den regelmässigen Auslauf von Nutztieren im Freien Verordnung des EVD über den regelmässigen Auslauf von Nutztieren im Freien (RAUS-Verordnung) vom 7. Dezember 1998 (Stand am 28. Dezember 2004) Das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement, gestützt auf

Mehr

Verordnung des EVD über besonders tierfreundliche Stallhaltungssysteme

Verordnung des EVD über besonders tierfreundliche Stallhaltungssysteme Verordnung des EVD über besonders tierfreundliche Stallhaltungssysteme (BTS-Verordnung) vom 7. Dezember 1998 Das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement, gestützt auf die Artikel 59 Absatz 4 und 60

Mehr

Erläuterungen zu den Änderungen in den einzelnen Kapiteln im Teil II Richtlinien für den Pflanzenbau und die Tierhaltung in der Schweiz

Erläuterungen zu den Änderungen in den einzelnen Kapiteln im Teil II Richtlinien für den Pflanzenbau und die Tierhaltung in der Schweiz Inkraftsetzung Weisungen per 1.1.2017 Erläuterungen zu den Änderungen in den einzelnen Kapiteln im Teil II Richtlinien für den Pflanzenbau und die Tierhaltung in der Schweiz In der Folge sind die Änderungen

Mehr

Weiterentwicklung der Öko-Geflügelhaltung - Anforderungen die Novelle der EU-Öko-Verordnung

Weiterentwicklung der Öko-Geflügelhaltung - Anforderungen die Novelle der EU-Öko-Verordnung Weiterentwicklung der Öko-Geflügelhaltung - Anforderungen die Novelle der EU-Öko-Verordnung Ein Grundpfeiler des Öko-Landbaus ist die artgemäße Tierhaltung. Im Sinne der Öko- Basisverordnung VO 834/2007

Mehr

Verordnung des EVD über besonders tierfreundliche Stallhaltungssysteme

Verordnung des EVD über besonders tierfreundliche Stallhaltungssysteme Verordnung des EVD über besonders tierfreundliche Stallhaltungssysteme (BTS-Verordnung) vom 7. Dezember 1998 (Stand am 28. Dezember 2004) Das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement, gestützt auf die

Mehr

Art. 12 (3) c) 889/2008 in Verbindung mit Anhang III 2 in Verbindung mit Art. 14 (1) b) ii 834/2007

Art. 12 (3) c) 889/2008 in Verbindung mit Anhang III 2 in Verbindung mit Art. 14 (1) b) ii 834/2007 Arbeitsgruppe Ökologische Geflügelhaltung- Lösungsvorschläge für klärungsbedürftige Fragestellungen / 2. Runde: Stand 12.04.2011 Nr. Betreff Fragestellung Wesentliche Bezüge zur EU- Bio-VO Stallbau / Stallbeschaffenheit

Mehr

Verzeichnis 2018 Ausgabe Schweiz Nr Stallmasse 2018 für die Haltung von Nutztieren im biologischen Landbau in der Schweiz

Verzeichnis 2018 Ausgabe Schweiz Nr Stallmasse 2018 für die Haltung von Nutztieren im biologischen Landbau in der Schweiz Verzeichnis 2018 Ausgabe Schweiz Nr. 1153 Stallmasse 2018 für die Haltung von Nutztieren im biologischen Landbau in der Schweiz Einleitung Die «Stallmasse» dienen als Planungsinstrument für Tierhalter,

Mehr

Anforderungen an Laufställe für Milchkühe und Aufzuchtrinder

Anforderungen an Laufställe für Milchkühe und Aufzuchtrinder Anlage 1 Bauliche Anforderungen an eine besonders tiergerechte Haltung Gültig in der jeweiligen Fassung des Rahmenplans der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes Teil

Mehr

Legehennenstall. Ergänzende Betriebsbeschreibung für landwirtschaftliche Vorhaben

Legehennenstall. Ergänzende Betriebsbeschreibung für landwirtschaftliche Vorhaben Anlage zum Antrag im baurechtlichen / immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren vom: Bauherr: Grundstück (Ort, Straße, Haus-Nr.) Ergänzende Betriebsbeschreibung für landwirtschaftliche Vorhaben

Mehr

Verordnung des EVD über den regelmässigen Auslauf von Nutztieren im Freien

Verordnung des EVD über den regelmässigen Auslauf von Nutztieren im Freien Verordnung des EVD über den regelmässigen Auslauf von Nutztieren im Freien (RAUS-Verordnung) 910.132.5 vom 7. Dezember 1998 (Stand am 19. Januar 1999) Das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement, gestützt

Mehr

Legehennenhaltung am Biobetrieb

Legehennenhaltung am Biobetrieb Legehennenhaltung am Biobetrieb Referat Biolandbau, LK OÖ Stand: 2017-08 Rechtsgrundlage für die Haltung von Geflügel auf österreichischen Bio-Betrieben sind die EU Bio-VO (EG) Nr. 834/2007 und das Bundestierschutzgesetz.

Mehr

Neue Haltungsmodelle für den Mast- und Legebereich im Praxistest

Neue Haltungsmodelle für den Mast- und Legebereich im Praxistest Neue Haltungsmodelle für den Mast- und Legebereich im Praxistest Fachtag Geflügelhaltung 31.01.2018 Ruedi Zweifel, Stiftung Aviforum, CH- Zollikofen 1 Agenda 1. Warum gibt es in der Schweiz neue Haltungsmodelle?

Mehr

Checkliste Geflügel Masthühner, Truthühner, Gänse und Enten

Checkliste Geflügel Masthühner, Truthühner, Gänse und Enten Geflügel,, Gänse und Enten Selbstevaluierung Tierschutz Impressum Medieninhaber und Herausgeber: 2. überarbeitete Auflage erstellt und veröffentlicht von der Fachstelle für tiergerechte Tierhaltung und

Mehr

Stallmasse für die Haltung von Nutztieren im biologischen Landbau in der Schweiz

Stallmasse für die Haltung von Nutztieren im biologischen Landbau in der Schweiz Stallmasse 2017 für die Haltung von Nutztieren im biologischen Landbau in der Schweiz Bestellnummer 1153, Ausgabe Schweiz, 2017 Rindvieh Schafe Ziegen Pferde Schweine Legehennen Mastpoulets Kaninchen Forschungsinstitut

Mehr

Verordnung des EVD über den regelmässigen Auslauf von Nutztieren im Freien

Verordnung des EVD über den regelmässigen Auslauf von Nutztieren im Freien Verordnung des EVD über den regelmässigen Auslauf von Nutztieren im Freien (RAUS-Verordnung) vom 7. Dezember 1998 Das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement, gestützt auf die Artikel 59 Absatz 4 und

Mehr

Zusätzliche Anforderungen zur ökologischen Geflügelhaltung

Zusätzliche Anforderungen zur ökologischen Geflügelhaltung Zusätzliche Anforderungen zur ökologischen Geflügelhaltung Arbeitsgruppe ökologische Geflügelhaltung der Länderkonferenz der Kontrollbehörden Stand 11.10.2010 Behandelte Fragen: Nr. Betreff Fragestellung

Mehr

2 Unterbringung. Gilt nur für haltungsbewilligungspflichtige Ziergeflügelarten: erfüllt nicht erfüllt

2 Unterbringung. Gilt nur für haltungsbewilligungspflichtige Ziergeflügelarten: erfüllt nicht erfüllt Name / Vorname: Mitglied-Nr.: Fragebogen für Tierschutzberatung und für vorbildliche Geflügelhaltung 1 Grundlagenkenntnisse Gilt nur für haltungsbewilligungspflichtige Ziergeflügelarten: 1.1 Er/Sie kennt

Mehr

HALTUNGSFORMEN LEGEHENNEN IM VERGLEICH

HALTUNGSFORMEN LEGEHENNEN IM VERGLEICH HALTUNGSFORMEN LEGEHENNEN IM VERGLEICH Inhaltsverzeichnis Besatzdichte... 2 Gruppengröße... 2 Tiere pro Stall... 3 Stalleinrichtung allgemein... 3 Ebenen im Volierensystem... 3 Sitzstangen... 3 Nester...

Mehr

Gegenüberstellung der Anforderung an die verschiedenen Haltungsformen KAT/EU & Bio/EU/LÖK Stand: März 2016

Gegenüberstellung der Anforderung an die verschiedenen Haltungsformen KAT/EU & Bio/EU/LÖK Stand: März 2016 Besatzdichte Nutzfläche max. 9 Hennen/m 2 max. 9 Hennen/m 2 max. 9 Hennen/m 2 max. 6 Hennen/m 2 max. 6 Hennen/m² max. 6 Hennen/m² Besatzdichte (bei mehretagigen Systemen) max. 18 Hennen/m 2 max. 18 Hennen/m

Mehr

für Kuh, Schwein, Huhn & Co. Tierhaltungs- Richtlinien

für Kuh, Schwein, Huhn & Co.  Tierhaltungs- Richtlinien für Kuh, Schwein, Huhn & Co. www.kagfreiland.ch Tierhaltungs- Richtlinien Übersicht der en ab 01.01.2016 Vorwort Nach einigen Jahren ohne bedeutende en, liegen nun für 2016 weitgehend überarbeitete KAGfreiland-

Mehr

Merkblatt. Auslaufgestaltung bei der Freilandhaltung von Legehennen. Dez. 43 Marktüberwachung Eier. Täglicher Auslauf

Merkblatt. Auslaufgestaltung bei der Freilandhaltung von Legehennen. Dez. 43 Marktüberwachung Eier. Täglicher Auslauf Merkblatt Dez. 43 Marktüberwachung Eier Auslaufgestaltung bei der Freilandhaltung von Legehennen Rechtliche Mindestanforderungen Hinweise und Empfehlungen Täglicher Auslauf Legehennen müssen tagsüber uneingeschränkten

Mehr

Haltungssysteme für Hühner: Legehennen

Haltungssysteme für Hühner: Legehennen Fachinformation Tierschutz Nr. 10.1_(2) Januar 2010 Haltungssysteme für Hühner: Legehennen (Haltungen mit über 150 Tieren) Ernst Fröhlich, Zentrum für tiergerechte Haltung, Burgerweg 22, CH-3052 Zollikofen

Mehr

Ställe müssen so beschaffen sein, dass deren tageslichtdurchlässige Flächen mindestens

Ställe müssen so beschaffen sein, dass deren tageslichtdurchlässige Flächen mindestens Anlage 1 Bauliche Anforderungen an eine besonders tiergerechte Haltung Gültig in der jeweiligen Fassung des Rahmenplans der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes 1

Mehr

Tierschutz-Kontrollhandbuch

Tierschutz-Kontrollhandbuch Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement EVD Bundesamt für Veterinärwesen BVET Tierschutz-Kontrollhandbuch Baulicher und qualitativer Tierschutz Mastgeflügel Version 2.1 1. Oktober 2010 TIERSCHUTZ-KONTROLLHANDBUCH

Mehr

Behandelte Fragen: Antworten der AG. Nein. Art. 10 (4) Anhang III VO (EG) 889/ Geflügel / Art. 12 (3) d

Behandelte Fragen: Antworten der AG. Nein. Art. 10 (4) Anhang III VO (EG) 889/ Geflügel / Art. 12 (3) d Arbeitsgruppe Ökologische Legehennenhaltung Behandelte Fragen: Nr. Betreff Fragestellung Wesentliche Bezüge zur EU-Bio-VO I Themenbereich Stallbau / Stallbeschaffenheit / Stallgröße Definition Stallfläche

Mehr

Tierschutz in der Masthühnerproduktion

Tierschutz in der Masthühnerproduktion Tierschutz in der Masthühnerproduktion hnerproduktion Biologie des Huhns Soziale Gruppen Individuelles Erkennen Rangordnung Kommunikationsverhalten Ruhen: Aufbaumen Brutverhalten Futteraufnahme Gehen,

Mehr

Planungsgrundlagen Rinderhaltung

Planungsgrundlagen Rinderhaltung Milch- und Mutterkühe MINDESTMASSE ANBINDEHALTUNG Tiergewicht [ kg ] Standlänge Kurzstand Standlänge Mittellangstand Standbreite bis 300 30,0 60,0 85,0 bis 400 50,0 85,0 00,0 bis 550 65,0 00,0 5,0 bis

Mehr

Bauliche Anforderungen an eine besonders tiergerechte Haltung Generelle Anforderung: 1. Anforderungen an Laufställe für Milchkühe und Aufzuchtrinder

Bauliche Anforderungen an eine besonders tiergerechte Haltung Generelle Anforderung: 1. Anforderungen an Laufställe für Milchkühe und Aufzuchtrinder Anlage 4 Bauliche Anforderungen an eine besonders tiergerechte Haltung Mit den zu fördernden Investitionen sind die baulichen und technischen Voraussetzungen zur Einhaltung der folgenden Anforderungen

Mehr

Massentierhaltung. Infopool: Kritik l. Massentierhaltung. Wir, die Geflügelwirtschaft für Deutschland.

Massentierhaltung. Infopool: Kritik l. Massentierhaltung.  Wir, die Geflügelwirtschaft für Deutschland. Die konventionelle Nutztierhaltung wird von den Medien und der Öffentlichkeit oft diffamierend als bezeichnet. Eine klare Definition des Begriffs, insbesondere mit Blick auf die Größe des relevanten Tierbestandes,

Mehr

Richtlinien für die Produktion tierschutzgeprüfter. Freiland-Masthühner

Richtlinien für die Produktion tierschutzgeprüfter. Freiland-Masthühner Richtlinien für die Produktion tierschutzgeprüfter Freiland-Masthühner Übersicht 1 Geltungsbereich... 2 2 Definitionen... 2 3 Eingriffe an Tieren... 3 4 Mastlinien... 3 5 Stall, Besatzdichte im Stall und

Mehr

Checkliste Geflügel Legehennen und Zuchttiere

Checkliste Geflügel Legehennen und Zuchttiere Checkliste Geflügel Legehennen und Zuchttiere Selbstevaluierung Tierschutz Impressum Medieninhaber und Herausgeber: 2. überarbeitete Auflage erstellt und veröffentlicht von der Fachstelle für tiergerechte

Mehr

BTS / RAUS: Bodenfläche des Aussenklimabereichs (AKB) für Lege- und Aufzuchttiere

BTS / RAUS: Bodenfläche des Aussenklimabereichs (AKB) für Lege- und Aufzuchttiere Bern, Februar 2005 / blw-zbd Mattenhofstrasse 5, 3003 Bern Internet http://www.blw.admin.ch BTS / RAUS: Bodenfläche des Aussenklimabereichs (AKB) für Lege- und Aufzuchttiere Ab 1.1.2005 gelten für alle,

Mehr

Konventionelle Tierhaltung

Konventionelle Tierhaltung Konventionelle Tierhaltung In der konventionellen Geflügelhaltung werden die Tiere in weiträumigen, meist mehrere Tausend Quadratmeter großen Ställen gehalten, in denen sie sich jederzeit frei bewegen

Mehr

Stallbeispiele. Umbau zum Hähnchenmaststall

Stallbeispiele. Umbau zum Hähnchenmaststall Stallbeispiele Umbau zum Hähnchenmaststall Beispiel 1: Lang und schmal ist ein Altgebäude, das für 1.125 Hähnchen umgebaut wurde. Es ist mit einer Futter- und zwei Wasserlinien ausgestattet. An der Wand

Mehr

Haltungssysteme für Hühner: Aufzuchttiere

Haltungssysteme für Hühner: Aufzuchttiere Fachinformation Tierschutz Nr. 10.2_(1) Januar 2010 Haltungssysteme für Hühner: Aufzuchttiere (Haltungen mit über 150 Tieren) Ernst Fröhlich, Zentrum für tiergerechte Haltung, Burgerweg 22, CH-3052 Zollikofen

Mehr

NEULAND- Richtlinien für die artgerechte Legehennenhaltung

NEULAND- Richtlinien für die artgerechte Legehennenhaltung NEULAND- Richtlinien für die artgerechte Legehennenhaltung Natürliches Leben natürliches Produkt Die neue Qualität garantieren die Trägerverbände Deutscher Tierschutzbund e.v. Arbeitsgemeinschaft Bäuerliche

Mehr

Ergänzende Betriebsbeschreibung für landwirtschaftliche Bauvorhaben: LEGEHENNENSTALL BODENHALTUNG

Ergänzende Betriebsbeschreibung für landwirtschaftliche Bauvorhaben: LEGEHENNENSTALL BODENHALTUNG Der Landrat Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Tel.: 0 22 02 / 13 28 15 Dienststelle: Refrather Weg 30 Fax: 0 22 02 / 13 68 19 51469 Bergisch Gladbach E-Mail: veterinaer@rbk-online.de Ergänzende

Mehr

NEULAND- Richtlinien für die artgerechte Legehennenhaltung

NEULAND- Richtlinien für die artgerechte Legehennenhaltung NEULAND- Richtlinien für die artgerechte Legehennenhaltung Natürliches Leben natürliches Produkt Die neue Qualität garantieren die Trägerverbände Deutscher Tierschutzbund e.v. Arbeitsgemeinschaft Bäuerliche

Mehr

NEULAND- Richtlinien für die artgerechte Legehennenhaltung

NEULAND- Richtlinien für die artgerechte Legehennenhaltung NEULAND- Richtlinien für die artgerechte Legehennenhaltung Natürliches Leben natürliches Produkt Die neue Qualität garantieren die Trägerverbände Deutscher Tierschutzbund e.v. Arbeitsgemeinschaft Bäuerliche

Mehr

Verordnung über die Kennzeichnung von Geflügelfleisch in Bezug auf die Produktionsmethode

Verordnung über die Kennzeichnung von Geflügelfleisch in Bezug auf die Produktionsmethode Verordnung über die Kennzeichnung von Geflügelfleisch in Bezug auf die Produktionsmethode (Geflügelkennzeichnungsverordnung, GKZV) vom 23. November 2005 (Stand am 1. Januar 2014) Der Schweizerische Bundesrat,

Mehr

Umbau zum Laufstall. Umbau zum Laufstall. Grundlagen. Grundlagen. Grundlagen. Grundlagen. Süddeutsche Milchviehtagung

Umbau zum Laufstall. Umbau zum Laufstall. Grundlagen. Grundlagen. Grundlagen. Grundlagen. Süddeutsche Milchviehtagung Umbau zum Laufstall Umbau zum Laufstall Süddeutsche Milchviehtagung 10.02.2015 : Vorschriften für Biobetriebe Vorgaben aus der Förderung Vorüberlegungen zum Umbau 05.02.2015 1 05.02.2015 2 Bauliche Vorschriften

Mehr

Erfolgreiche Bioland Tierhaltung Christoph Schinagl

Erfolgreiche Bioland Tierhaltung Christoph Schinagl Erfolgreiche Bioland Tierhaltung Christoph Schinagl Plankstetten, 07.02.2017 Inhalte Ziele der Tierhaltung Besprechung der Tierarten Rind, Huhn und Schwein Haltungsanforderungen Umgang mit den Tieren Tierbesatz

Mehr

Tierschutz- Nutztierhaltungsverordnung

Tierschutz- Nutztierhaltungsverordnung Tierschutz- Nutztierhaltungsverordnung in der Fassung vom 1. August 2006 (BGBl. I S 1804) Änderungen im Bereich der Legehennenhaltung Dr. Thomas Pyczak Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum Baden-Württemberg

Mehr

Modell eines transparenten Bewertungsschemas für Konsumenten aus Sicht des Tierschutzes und der Qualitätssicherung

Modell eines transparenten Bewertungsschemas für Konsumenten aus Sicht des Tierschutzes und der Qualitätssicherung Modell eines transparenten Bewertungsschemas für Konsumenten aus Sicht des Tierschutzes und der Qualitätssicherung Symposium Juni 2013 Tier Mensch Gesellschaft Dr. Reinhard Kaeppel Transparente und glaubwürdige

Mehr

Ställe müssen so beschaffen sein, dass deren tageslichtdurchlässige Flächen mindestens

Ställe müssen so beschaffen sein, dass deren tageslichtdurchlässige Flächen mindestens Anlage 1 Bauliche Anforderungen an eine besonders tiergerechte Haltung Mit den zu fördernden Investitionen sind die baulichen und technischen Voraussetzungen zur Einhaltung der folgenden Anforderungen

Mehr

Minimalanforderungen für den regelmässigen Auslauf von Nutztieren im Freien RAUS (Unter Vorbehalt einer Änderung der Verordnung)

Minimalanforderungen für den regelmässigen Auslauf von Nutztieren im Freien RAUS (Unter Vorbehalt einer Änderung der Verordnung) RAUS Gültig für die Kampagne 2018 Minimalanforderungen für den regelmässigen Auslauf von Nutztieren im Freien RAUS (Unter Vorbehalt einer Änderung der Verordnung) Rechtsgrundlage Gestützt Art. 74 Abs.

Mehr

Fachtagung suissemelio Tierschutz und Hochbau

Fachtagung suissemelio Tierschutz und Hochbau Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement EVD Bundesamt für Veterinärwesen BVET Fachtagung suissemelio Rudolf Hauser Olten, 2. Juni 2010 Zentrum für tiergerechte Haltung Zwei Zentren: ZTHZ: Geflügel

Mehr

Tierschutz-Kontrollhandbuch

Tierschutz-Kontrollhandbuch Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV Technische Weisungen über den baulichen und qualitativen Tierschutz Mastgeflügel vom 1. Oktober 2018

Mehr

Verordnung über die Kennzeichnung von Geflügelfleisch in Bezug auf die Produktionsmethode

Verordnung über die Kennzeichnung von Geflügelfleisch in Bezug auf die Produktionsmethode Verordnung über die Kennzeichnung von Geflügelfleisch in Bezug auf die Produktionsmethode (Geflügelkennzeichnungsverordnung, GKZV) vom 23. November 2005 Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf die Artikel

Mehr

Tierschutz-Kontrollhandbuch

Tierschutz-Kontrollhandbuch Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV Technische Weisungen über den baulichen und qualitativen Tierschutz Mastgeflügel vom 1. Oktober 2014

Mehr

Junghennenaufzucht am Biobetrieb

Junghennenaufzucht am Biobetrieb Junghennenaufzucht am Bibetrieb Referat Bilandbau, LK OÖ Stand: 2017-08 Rechtsgrundlage für die Haltung vn Geflügel auf österreichischen Bi-Betriebe ist die EU Bi-VO (EG) Nr. 834/2007 und das Bundestierschutzgesetz.

Mehr

für Kuh, Schwein, Huhn & Co. Tierhaltungs- Richtlinien

für Kuh, Schwein, Huhn & Co.  Tierhaltungs- Richtlinien für Kuh, Schwein, Huhn & Co. www.kagfreiland.ch Tierhaltungs- Richtlinien Das tierfreundlichste Bio-Label KAGfreiland-Tierhaltungs-Richtlinien VORWORT KAGfreiland ist eine 1972 gegründete gemeinnützige

Mehr

Stallmasse. für die Haltung von Nutztieren im biologischen Landbau in der Schweiz

Stallmasse. für die Haltung von Nutztieren im biologischen Landbau in der Schweiz Stallmasse für die Haltung von Nutztieren im biologischen Landbau in der Schweiz Bestellnummer 1153, Ausgabe Schweiz, 2009 Letzte Aktualisierung: 08.12.2009 Rindvieh Schafe Ziegen Pferde Schweine Legehennen

Mehr

Arbeitsblatt Legehennen 1

Arbeitsblatt Legehennen 1 Arbeitsblatt Legehennen 1 Gruppenarbeit Kleingruppenhaltung Aufgaben 1. Bitte lesen Sie den Text sorgfältig durch und unterstreichen Sie gegebenenfalls Wörter, die Ihnen unklar sind. 2. Bitte beantworten

Mehr

Richtlinie zur Haltung von Masthühnern nach dem Standard Tierwohl kontrolliert 3 Hakerl Ebene Landwirtschaft

Richtlinie zur Haltung von Masthühnern nach dem Standard Tierwohl kontrolliert 3 Hakerl Ebene Landwirtschaft Seite: 1 zur Haltung von n nach dem Standard Tierwohl kontrolliert 3 Hakerl Ebene Landwirtschaft 1 Der zugeordnete Wort-Bild-Marke: 2 Der rechtliche Rahmen 2.1 Geltungsbereich der Die gilt für die Haltung

Mehr

Selbstevaluierung - Tierschutz. Checkliste Geflügel

Selbstevaluierung - Tierschutz. Checkliste Geflügel Selbstevaluierung - Tierschutz Checkliste Geflügel NATIONALE Bezirk... Name des Kontrollorgans... Kontroll-Nr... Name des Tierhalters... Betriebsadresse... LFBIS... Tierart... Anzahl der Stallungen am

Mehr

RL LIW/2014 Anforderungen an Gebäude und Anlagen der Nutztierhaltung Prüfliste Jung- und Legehennen - Bodenhaltung BNR:

RL LIW/2014 Anforderungen an Gebäude und Anlagen der Nutztierhaltung Prüfliste Jung- und Legehennen - Bodenhaltung BNR: Name, Vorname Für jede zu fördernde Stallanlage / Stallbereich ist eine eigene Prüfliste vorzulegen. Hinweis: Die maßgebenden Flächen sind in den Bauunterlagen klar ersichtlich auszuweisen oder zusätzlich

Mehr

Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Tel.: 0381/4035-0

Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Tel.: 0381/4035-0 Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Tel.: 0381/4035-0 Mecklenburg Vorpommern / Handelsklassenüberwachung E-Mail: handelsklassen@lallf.mvnet.de Thierfelderstraße 18, 18059

Mehr

Putenaufzucht in alten Ställen

Putenaufzucht in alten Ställen Putenaufzucht in alten Ställen Beispiel 8: In der Aufzucht wird zwischen einer Ringaufzucht und der Ganzraum-Aufzucht unterschieden. In der Ganzraum-Aufzucht wird der gesamte Stallraum genutzt. In diesem

Mehr

Biologische Produktion; Gewährung von Auslauf und nationale Festlegung der Ruhezeit für den Auslauf in der Geflügelhaltung; Runderlass

Biologische Produktion; Gewährung von Auslauf und nationale Festlegung der Ruhezeit für den Auslauf in der Geflügelhaltung; Runderlass Amt der Salzburger Landesregierung Sebastian-Stief-Gasse 2 5020 Salzburg Lebensmittelaufsicht@salzburg.gv.at Organisationseinheit: BMGF - II/B/16a (Lebensmittelrecht und - kennzeichnung) Sachbearbeiter/in:

Mehr

Richtlinie zur Haltung von Masthühnern nach dem Standard Tierwohl kontrolliert 3 Hakerl Ebene Landwirtschaft

Richtlinie zur Haltung von Masthühnern nach dem Standard Tierwohl kontrolliert 3 Hakerl Ebene Landwirtschaft Seite: 1 zur Haltung von n nach dem Standard Tierwohl kontrolliert 3 Hakerl Ebene Landwirtschaft 1 Der zugeordnete Wort-Bild-Marke: 2 Der rechtliche Rahmen 2.1 Geltungsbereich der Die gilt für die Haltung

Mehr

Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen, mit der die 1. Tierhaltungsverordnung geändert wird

Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen, mit der die 1. Tierhaltungsverordnung geändert wird 1 von 10 E n t wurf Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen, mit der die 1. Tierhaltungsverordnung geändert wird Aufgrund der 7 Abs. 2 und 3, 16 und 24 Abs. 1 Z 1 des Tierschutzgesetzes

Mehr

Leitlinie zur Gestaltung des Auslaufs bei Freilandhaltung. 1. Mindestanforderungen an die Freilandhaltung entsprechend der einschlägigen Rechtsnormen:

Leitlinie zur Gestaltung des Auslaufs bei Freilandhaltung. 1. Mindestanforderungen an die Freilandhaltung entsprechend der einschlägigen Rechtsnormen: Leitlinie zur Gestaltung des Auslaufs bei Freilandhaltung 1. Mindestanforderungen an die Freilandhaltung entsprechend der einschlägigen Rechtsnormen: Legehennen müssen tagsüber uneingeschränkten Zugang

Mehr

19. Geflügel. IS 23/1, Erstellt am ; Seite 1 von 7. Auszug aus der EU-VO

19. Geflügel. IS 23/1, Erstellt am ; Seite 1 von 7. Auszug aus der EU-VO IS 23/1, Erstellt am 03.03.2010; Seite 1 von 7 19. Geflügel Auszug aus der EU-VO Artikel 12 Spezifische Unterbringungsvorschriften und Haltungspraktiken für Geflügel (1) Geflügel darf nicht in Käfigen

Mehr

Entenmaststall (Pekingenten)

Entenmaststall (Pekingenten) Anlage zum Antrag im baurechtlichen / immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren vom: Bauherr: Grundstück (Ort, Straße, Haus-Nr.) Ergänzende Betriebsbeschreibung für landwirtschaftliche Vorhaben

Mehr

Tierschutz-Kontrollhandbuch

Tierschutz-Kontrollhandbuch Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement EVD Bundesamt für Veterinärwesen BVET Tierschutz-Kontrollhandbuch Baulicher und qualitativer Tierschutz Legehennen Version 2.0 1. November 2008 TIERSCHUTZ-KONTROLLHANDBUCH

Mehr

für Kuh, Schwein, Huhn & Co. Tierhaltungs- Richtlinien

für Kuh, Schwein, Huhn & Co.  Tierhaltungs- Richtlinien für Kuh, Schwein, Huhn & Co. www.kagfreiland.ch Tierhaltungs- Richtlinien Seite Allgemeine KAGfreiland-Tierhaltungs-Richtlinien... 2 Rindvieh... 3 Schweine... 4 Schafe... 4 Ziegen... 5 Pferde... 5 Kaninchen...

Mehr

Datum Fertigstellung Check- Liste /Unterschrift Kontrollstelle: Tierzahl. ÖLN (IP oder Bio): RAUS:

Datum Fertigstellung Check- Liste /Unterschrift Kontrollstelle: Tierzahl. ÖLN (IP oder Bio): RAUS: Gemäss RL: Richtlinie Coop Naturafarm Kalb - Anforderungen an die Mast von n vom. März 06 KHB Tierhaltung Landwirtschaft SIS 09 Genaue Adresse des Betriebes Telefon Nr.: Nur zusammen mit dem Protokoll

Mehr

Ein-Etagen-Systeme. Für Legehennen in Boden- und Freilandhaltung

Ein-Etagen-Systeme. Für Legehennen in Boden- und Freilandhaltung Ein-Etagen-Systeme Für Legehennen in Boden- und Freilandhaltung Ein-Etagen-Systeme für Legehennen in Boden- und Freilandhaltung wir habe Blick in einen Stall mit Ganzrostenhaltung und anschließendem Wintergarten

Mehr

Eckdaten zur Schweinehaltung

Eckdaten zur Schweinehaltung Stand: 23.10.2017 Eckdaten zur Schweinehaltung Hinweis: Die Zusammenstellung dient der übersichtlichen Information und ist nicht abschließend. Sämtliche geltenden Anforderungen sind den aktuellen Rechtsvorschriften,

Mehr

Die Gefügelproduktion in der Schweiz

Die Gefügelproduktion in der Schweiz Die Gefügelproduktion in der Schweiz mit Vergleichen zu Europa und Übersee Fachtagung Flawil 20. Juni 2008 Ruedi Zweifel 1 Wer sind wir? Berufsbildungs-, Forschungs- und Dienstleistungs- Zentrum der Schweizerischen

Mehr

EU-ÖKO-Verordnung / Biokreis e.v.

EU-ÖKO-Verordnung / Biokreis e.v. RICHTLINIENVERGLEICH EU-ÖKO-Verordnung / Biokreis e.v. Stand: April 2019 Allgemeines Umstellung auf ökologische Landwirtschaft Umstellungszeitraum mit Produktkennzeichnung Soziale Standards Kontrolle Teilumstellung

Mehr

Grünauslauf für ökologisch aufgezogene Junghennen

Grünauslauf für ökologisch aufgezogene Junghennen Grünauslauf für ökologisch aufgezogene Junghennen Free-range for organic pullets FKZ: 09OE025 Projektnehmer: Universität Kassel (FB 11) Fachgebiet Nutztierethologie und Tierhaltung Nordbahnhofstraße 1a,

Mehr

Podcast Ei, was für ein Tag! Zu Besuch auf einem tierfreundlichen Hühnerhof

Podcast Ei, was für ein Tag! Zu Besuch auf einem tierfreundlichen Hühnerhof Arbeitsanweisung Inhalt: - Eierlegen, Verhalten der Hühner nach dem Legen, Menge an gelegten Eiern und Weiterverwendung - Freilandhaltung, Wichtigkeit der Bewegungsfreiheit - Kontroll-Richtlinien und Untersuchungen

Mehr

Handbuch Geflügel. Selbstevaluierung Tierschutz

Handbuch Geflügel. Selbstevaluierung Tierschutz Handbuch Geflügel Selbstevaluierung Tierschutz Veröffentlichung gemäß dem Beschluss des Vollzugsbeirates vom 02.10.2018 Impressum Medieninhaber und Herausgeber: 2. überarbeitete Auflage erstellt und veröffentlicht

Mehr

Verordnung des BLW über die Abstufung der pauschalen Ansätze für Investitionshilfen

Verordnung des BLW über die Abstufung der pauschalen Ansätze für Investitionshilfen Verordnung des BLW über die Abstufung der pauschalen Ansätze für Investitionshilfen (PAUV) vom 7. Dezember 1998 Das Bundesamt für Landwirtschaft, gestützt auf Artikel 19 Absatz 4, 43 Absatz 5 und 46 Absatz

Mehr

Art. 12 (3) c) 889/2008 in Verbindung mit Anhang III 2 in Verbindung mit Art. 14 (1) b) ii 834/2007

Art. 12 (3) c) 889/2008 in Verbindung mit Anhang III 2 in Verbindung mit Art. 14 (1) b) ii 834/2007 Abgestimmte der Bundesländer aus 1., 2. und 3. Runde Themenbereich Stallbau / Stallbeschaffenheit / Stallgröße Sitzstangendefinition Volierenhaltung Definition Stallfläche (= Stallgrundfläche?) Können

Mehr

Art. 12 (3) c) 889/2008 in Verbindung mit Anhang III 2 in Verbindung mit Art. 14 (1) b) ii 834/2007

Art. 12 (3) c) 889/2008 in Verbindung mit Anhang III 2 in Verbindung mit Art. 14 (1) b) ii 834/2007 Abgestimmte Antworten der Bundesländer aus 1., 2. und 3. Runde Nr. Betreff Fragestellung Wesentliche Bezüge zur EU-Bio-VO Themenbereich Stallbau / Stallbeschaffenheit / Stallgröße Sitzstangendefinition

Mehr

Art. 12 (3) c) 889/2008 in Verbindung mit Anhang III 2 in Verbindung mit Art. 14 (1) b) ii 834/2007

Art. 12 (3) c) 889/2008 in Verbindung mit Anhang III 2 in Verbindung mit Art. 14 (1) b) ii 834/2007 Abgestimmte Antworten der Bundesländer aus der 1., 2. und 3. Runde Nr. Betreff Fragestellung Wesentliche Bezüge zur EU-Bio-VO I Themenbereich Stallbau / Stallbeschaffenheit / Stallgröße Sitzstangendefinition

Mehr

Allgemeine Angaben Beitragsjahr 2017

Allgemeine Angaben Beitragsjahr 2017 Koordinierte Land A 1 wirtschaftliche Betriebsdatenerhebung Allgemeine Angaben Beitragsjahr 2017 Bitte alle vorgedruckten Daten überprüfen und wenn nötig korrigieren Standortadresse des Betriebes 0001

Mehr

Seite 1. Kontrolleur (Druckbuchstaben) Anwesende Person(en) Pute männlich Pute weiblich Huhn. Aufzucht. Elterntiere

Seite 1. Kontrolleur (Druckbuchstaben) Anwesende Person(en) Pute männlich Pute weiblich Huhn. Aufzucht. Elterntiere Seite 1 I. Kontrolle einer Geflügelhaltung durch den Landkreis Cloppenburg Angaben Tierhalter, Unternehmen, Betrieb: Tierhalter/Betriebsbezeichnung Straße, Hausnummer Registriernummer 03 453 0 Betriebsverantwortliche(r)

Mehr