BIO SUISSE-Weisung «Geflügelhaltung» Entwurf vom
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- Alwin Schuler
- vor 6 Jahren
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1 Grundlage RL: Art , Art , Art. 3.6, Art. 3.7, Art. 3.8 GEFLÜGELHALTUNG Weisung der MKA, verabschiedet an der GV vom , überarbeitete Fassung gültig ab Kapitel 1 bis 3 bleiben unverändert 4 Mastgeflügel 4.1 Linienwahl Die für die Knospe-Produktion zugelassenen Linien sind in den Ausführungsbestimmungen gelistet Mastpoulets Die Mindestmastdauer für Knospe-Mastpoulets beträgt 63 Tage. Die durchschnittliche Tageszunahme darf bis zum 63. Alterstag maximal 27,5 g betragen Truten Leichte und mittelschwere Hybriden werden bevorzugt. Die körperliche Voraussetzung für artgemässes Verhalten muss gegeben sein Enten und Gänse Rassegeflügel ist zugelassen. Masthybriden müssen von der MKA genehmig werden. 4.2 Tierhaltung Tierbesatz Vormast Poulets Der Tierbesatz darf 40 Tiere/m 2 bis maximal zum 28. Alterstag betragen. Werden die Tiere bereits am 21. Tag umgestallt, dann ist ein Tierbesatz bis 50 Tiere/m 2 möglich Tierbesatz Ausmast Poulets In der Ausmast beträgt der maximale Tierbesatz im Stall 20 kg/m2. Mit einem anrechenbaren Aussenklimabereich ist im Stall ein Tierbesatz bis 25kg LG/m2 möglich Tageslicht Im Aktivitätsraum muss ausreichend Tageslicht von mindestens 15 Lux vorhanden sein. 4.3 Weideauslauf Den Masttieren muss während mindestens 75 % des natürlichen Tages Weidezugang gewährt werden. Bei extremen Witterungsbedingungen kann dieser zeitlich beschränkt oder ganz unterlassen werden. Für den Weideauslauf sind die Morgen- oder Abendstunden zu bevorzugen.für die Weidefläche von Poulets darf eine Auslaufdistanz von max. 40 m angerechnet werden. Ist es bei anhaltender extremer Kälte und gefrorenem Boden nicht möglich, den mobilen Stall und den Elektrozaun zu verstellen, kann der Grünauslauf für eine zweite Mastdauer am selben Ort belassen werden. 4.4 Auslauföffnungen Die Öffnungen zum AKB und Weideauslauf sind so zu bemessen und zu verteilen, dass die Tiere problemlos und uneingeschränkt zirkulieren können. 4.5 Aussenklimabereich Der Aussenklimabereich (AKB) muss überdacht und soweit nötig windgeschützt und den Tieren während des ganzen Tages zugänglich sein. Der tägliche Auslauf zum AKB darf im Bezug auf das Alter der Tiere bei sehr tiefen Temperaturen zeitlich eingeschränkt werden. Diese Einschränkung ist nur möglich, so lange der Tierbesatz im Stall höchstens 20kg LG/m2 beträgt. Sind die Poulets schwerer, muss der AKB während des ganzen Tages zugänglich sein. Bei der Berechnung der kann 50 Prozent der Fläche des Aussenklimabereichs angerechnet werden. Bei Neubauten ist als Verbindung vom Stall zum AKB ein automatischer Schieber empfohlen. 4.6 Staubbad Das Staubbad ist im AKB integriert und vor Nässe geschützt. 1
2 4.6.1 Pouletsmast Während der Mast muss die Staubbadtiefe mindestens 5 cm betragen Trutenmast Während der Mast muss die Staubbadtiefe mindestens 10 cm betragen Bedingungen für nicht mobile Ställe Als Stalleinheit gelten ein oder mehrere Gebäude, in welchen die maximale Tierzahl von zwei Herden (Gänse, Truten, Enten, Pouletvormast), bei Pouletausmast von 4 Herden, gehalten werden können. Die maximale Herdengrösse ist hinten in der Tabelle 2 dieser Weisung geregelt. Es sind mehrere Stalleinheiten pro Betrieb zugelassen, wenn folgende zwei Punkte eingehalten werden: a) Die Stalleinheiten müssen freistehend sein und es muss ein Gebäudeabstand von mindestens 20 m eingehalten werden. Die MKA kann in begründeten Fällen Ausnahmebewilligungen erteilen. b) Die Weideflächen müssen durch eine vom Geflügel nicht nutzbare Zone von mindestens 10 m Breite getrennt sein. (Innerhalb einer Stalleinheit gelten keine Distanzvorschriften.) Alle relevanten Zahlen und Angaben für Mastgeflügel sind in der Tabelle 2 «Masstabelle für Mastgeflügel» am Schluss dieser Weisung zu finden. 2
3 Tabelle 1: Masstabelle für Legehennen und Aufzuchttiere Junghennen Tag Junghennen Tag Legehennen Einrichtungen Fressplatz am Trog bei mechanischer Fütterung 4 cm 8 cm 10 cm Fressplatz am Trog ab erhöhten Sitzstangen 10 cm 12 cm Futterrinne Rundautomaten 2 cm 3 cm 4 cm Tränkenippel zusätzlich. toleriert Cuptränken 25 Tiere 25 Tiere 20 Tiere Tränkerinne an Rundtränke 1 cm 1,5 cm 2 cm Sitzstangen 1 Sitzstangen je Tier (min. 3,0 x 3,0 cm) 8 cm 14 cm 16 cm Abstand (waagrecht) 20 cm 25 cm 30 cm Wandabstand (waagrecht, Achsmass) 10 cm 20 cm 20 cm Einzellegenest Gruppenlegenest 5 Tiere 80 Tiere/m2 Tierbesatz/Begehbare Flächen 1 Gitter oder Rost- und Scharrflächen 15 Tiere/m2 8 Tiere/m2 5 Tiere/m2 Tierbesatz im Stall mit integriertem AKB 15 Tiere/m2 13 Tiere/m2 8 Tiere/m2 Maximaler Tierbesatz je m 2 30 Tiere/m2 24 Tiere/m2 15 Tiere/m2 Anteil Scharrfläche im Stall mind. 50 % mind. 33 % Mind. 33 % Tierbesatz im AKB (35 Tiere/m2) 16 Tiere/m2 10 Tiere/m2 Weideauslauf 0,2 1 m2/tier 5 m2/tier Licht Max. Tageslänge mit Kunstlicht 16 h 16 h 16 h Staubbad Mind. 15 cm tief 150 Tiere/m2 100 Tiere/m2 Öffnungen zum AKB und Auslauf Minimale Breite2 70 cm 70 cm Minimale Höhe 40 cm 40 cm cm je 100 Tiere 50 cm 70 cm Geflügellaufhof mind. 64 m 2 pro 1`000 Tiere mind. 86 m 2 pro 1`000 Tiere 3
4 1 Die Nestanflugroste sowie Sitzstangen über der Scharrfläche dürfen zur Erfüllung der Anforderungen nicht angerechnet werden. 2 Bei Kleinhaltungen unter 100 Tieren sind kleinere Öffnungen zulässig. Tabelle 2: Masstabelle für Mastgeflügel Poulets Vormast Poulets Ausmast Truten Gänse, Enten Herdengrösse maximal maximal 500 maximal 250 maximal 250 Einrichtungen Fressplatz am Trog bei manueller Fütterung 4 cm/kg LG 2,5 cm/kg LG 1 cm/kg LG 2 cm/kg LG Fressplatz am Trog bei mechanischer Fütterung 4 cm/kg LG 2,5 cm/kg LG 1 cm/kg LG 2 cm/kg LG Futterrinne Rundautomaten 1,7 cm/kg LG 1 cm/kg LG 0,5 cm/kg LG 1 cm /kg LG Futterteller 1,7 cm/kg LG Cuptränken 25 Tiere 25 Tiere Tränkerinne an Rundtränke 1,4 cm/kg LG 0,8 cm/kg LG 0,5 cm/kg LG 0,5 cm/kg LG Tränkerinnenseite 2,1 cm/kg LG 1,25 cm/kg LG 1 cm/kg LG 1 cm/kg LG Sitzstangen Sitzstangen 6 cm/kg LG 5 cm/kg LG 2,5 cm/kg LG mind. 16 cm/tier Flugenten 3 cm/kg LG Mindestens über Boden 25 cm 30 cm 60 cm Abstand 20 cm 25 cm 50 cm 3 Wandabstand (waagrecht, Achsmass) 10 cm 15 cm 40 cm Tierbesatz 50 Tiere/m2 ( 21. Tag) 40 Tiere/m2 ( 28. Tag) 20 kg LG/m2 max. 25 kg LG/m2 bei Anrechnung des AKB 20 kg LG/m2 20 kg LG/m2 Anteil Scharrfläche im Stall Weideauslauf je kg LG 1 m2/kg LG 1 m2/kg LG; mind. 10 m2/tier 4 4 m2/kg LG Gänse; 1 m2/kg LG Enten Licht Maximale Tageslänge mit Kunstlicht 16 h 16 h 16 h 16 h Staubbad 500 kg LG/m kg LG/m 2 * 4
5 Öffnungen zum AKB und Weideauslauf Minimale Breite 70 cm 70 cm 70 cm Minimale Höhe 40 cm 60 cm 60 cm Breite, cm je 100 kg LG 30cm 20 cm 30 cm Grundfläche AKB ab 22. Tag 50 % 50 % der 50 % der * Wasserfläche an Stelle Staubbad: bis 50 Tiere mind. 3 m 2, pro weitere 50 Tiere 1 m 2 zusätzlich. 3 Der Winkel darf maximal 55 betragen. Es wird empfohlen die Sitzstangen versetzt anzubringen. 4 Bei mehr als 10 kg LG pro Tier muss für jedes zusätzliche Kilogramm LG 1 m 2 zur Verfügung stehen 5
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