Der Newsletter rund um den Datenaustausch im Gesundheitswesen
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- Annegret Geier
- vor 8 Jahren
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1 extract Okt Der Newsletter rund um den Datenaustausch im Gesundheitswesen GKV InfoShop: Besucherrekord bei Branchentreffen Unter dem Motto Innovation G fand vom 19. bis 21. Sep- tember der 6. GKV InfoShop im Bildungszentrum der AOK in Homberg/Ohm statt. Dabei verbuchten die Ausrich- ter ein kräftiges Besucherplus: An den drei Veranstaltungstagen folgten fast 300 Vertreterinnen und Vertreter namhafter Softwarehäuser der Einladung der ITSG in das spät- sommerliche Mittelhessen. In verschiedenen Vorträgen und angeregten Diskussionen am Rande des offiziellen nachgefragt: Ivo Hurnik, BMAS Programms ging es vor allen Dingen um geplante gesetz- liche Neuerungen. Themenschwerpunkte auf der Agenda waren die erfolgreiche Einführung des flächendeckenden elektronischen Datenaustausches und die online-gestützte Qualitätssicherung im Rahmen der Systemuntersuchung. Neu in das Programm aufgenommen wurden drei Foren zu den Themen Elektronischer Datenaustausch, Umsetzung der Gesetzgebung und Optimierte Fachverfahren. In seiner Eröffnungsrede zog ITSG-Geschäftsführer Harald Flex ein positives Fazit der vergangenen Monate: Wir haben im letzten Jahr gemeinsam eine Menge er- reicht, freute sich der Experte für Daten- austausch im Gesundheitswesen über die gelungene Umstellung des Arbeitgeberverfahrens. Seit 1. Januar dürfen Arbeitgeber nur noch elektronisch an die Kran- kenkassen melden. Harald Flex: Hier hat Informationstechnische Servicestelle der Gesetzlichen Krankenversicherung GmbH auf einen blick GKV InfoShop 2006: Besucherrekord bei Branchentreffen nachgefragt: Ivo Hurnik (BMAS) Den Fehlern auf der Spur: Qualitätsmanagement 2.0 schafft Transparenz Forum 1: Elektronischer Datenaustausch nachgefragt: Hans-Jörg Röhl (DKS GmbH) Forum 2: Umsetzung der Gesetzgebung Forum 3: Optimierte Fachverfahren Alles bleibt anders: Neuerungen 2006/07 im Überblick sich das etablierte elektronische Verfahren als stabiler Trä- ger für großvolumigen Datenaustausch bewährt. Gingen im Jahre 2005 noch mehr als Datenträger pro Monat bei den Datenannahmestellen der gesetzlichen Krankenkassen ein, wurden im August 2006 weniger als 200 Disketten oder Magnetbänder zugestellt. Der Anteil der papierbasierenden Meldungen und Beitragsnachweise ging auf rund 3 Prozent zurück Ausnahmeregelungen bereits eingeschlossen. Allein in den letzten zwölf Monaten haben sich Arbeitgeber zum elektronischen Datenaustausch angemeldet, berichtete Harald Flex. Ivo Hurnik ist Referent für das Beitrags- und Melderecht beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) in Bonn. Als gern gesehener Gesprächspartner auf dem GKV InfoShop berichtete er aus erster Hand über geplante Neuerungen und Gesetzesvorhaben seines Hauses. Herr Hurnik, die Gesundheitsreform ist seit Monaten beherrschendes Thema im Lande. Was kommt da voraussichtlich auf die gesetzlichen Krankenkassen zu? Ich denke, im Bereich des Beitragseinzugs- und Meldeverfahrens wird es für die nächsten Jahre erst einmal bei den bewährten Verfahren bleiben. Änderungen werden sich eher in der Struktur der Verbände und durch die Einführung eines einheitlichen Krankenversicherungsbeitrags ergeben. Wie sich die Entscheidungen zur Einführung des Gesundheitsfonds und der Zusatzbeiträge auf die Arbeit der Kassen auswirken werden, wird man erst nach Abschluss der Gesundheitsreform im Detail abschätzen können. Die Umstellung des Arbeitgeberverfahrens zum 1. Januar 2006 wird allgemein gelobt. Sind die Lorbeeren gerechtfertigt? Ein uneingeschränktes Ja. Die gute Vorarbeit aller Beteiligten in den letzten 10 Jahren hat zu einer fast reibungslosen Umstellung geführt. Bis auf wenige Ausnahmen werden Ende dieses Jahres alle Meldungen und Beitragsnachweise von den Arbeitgebern an die Einzugsstellen per Datenübertragung kommen, und das in sehr hoher Qualität. Ich finde, das ist ein toller Erfolg. Erstmals fanden im Rahmen des GKV InfoShop drei parallele Foren statt. Dialog statt Monolog lautete das Motto in Homberg. Wie finden Sie das neue Konzept? Ich empfand die Diskussionen in den Foren als erfrischend. Es kamen einfach sehr viel mehr Leute zu Wort. Dadurch wurde eine breite Information geschaffen. Die aufgekommenen Fragen und Lösungsansätze werden sicher in die weitere Fortentwicklung der Verfahren einfließen. Ich denke, das neue Konzept hat sich bewährt.
2 Den Fehlern auf der Spur: Qualitätsmanagement 2.0 schafft Transparenz Die Systemuntersuchung der gesetzlichen Krankenkassen sorgt dafür, dass die Investitionen der Arbeitgeber in Entgeltabrechnungsprogramme geschützt werden. Nur korrekt arbeitende Programme werden im Markt bestehen, eröffnete Udo Banger von der ITSG seinen Vortrag zum Thema Qualitätsmanagement. Der Leiter der Abteilung Qualitätssicherung informierte das Audi- torium über die geplanten Neuerungen im Qualitäts- managementverfahren. Für Udo Banger ist Geschwindig- keit ein wichtiger Baustein für Qualität. Tempo ist Trumpf, wenn es um die Bearbeitung von Programmfehlern geht, findet er. So gibt es in der Version 2.0 des online-gestützten Qualitätsmanagements, die seit 19. Juni 2006 läuft, zusätzliche Filtermöglichkeiten für die Software-Ersteller. Dadurch lassen sich Fehler unterschiedlicher Kategorien besser überblicken und noch effektiver bearbeiten. Die Verweildauer von unbearbeiteten Fehlern in der Qualitätsmanagement-Datenbank soll deutlich reduziert werden. Wir möchten gemeinsam mit den Softwarehäusern an der Optimierung der Pro- gramme arbeiten, gibt Banger die Richtung vor und ergänzt: Denn unser gemeinsames Ziel sind zufriedene Anwender auf Seiten der Arbeitgeber und auf Seiten der Krankenkassen. Erklärtes Ziel ist es, dass sich das Softwarehaus innerhalb von zehn Werktagen mit der Fehlermeldung auseinandersetzt. Über eine dreistufige Statusanzeige ( unbearbeitet, in Bearbeitung, bearbeitet ) soll der Software-Ersteller den Grad der Fehlerbehebung anzeigen und über ein Kommentarfeld die eingeleiteten Schritte dokumentieren. So kann der Bearbeiter beispielsweise kundtun, welche Korrektur vorgenommen wurde und ab wann diese den Anwendern zur Verfügung steht. Verstreichen die ersten zwei Wochen ohne schreibende Aktivität, erinnert eine an die offene Position. Grundsätzlich werden die Softwarehäuser ohnehin automatisch per über eingehende Fehlermeldungen informiert. Udo Banger: Uns geht es auf keinen Fall darum, Druck auf die Ersteller von Entgeltabrechnungsprogrammen auszuüben. Wir möchten allerdings die durchschnittliche Verweildauer von Fehlermeldungen deutlich reduzieren. Eduard Pop, ITSG und Udo Banger, ITSG Qualitätssicherung: Denn unser gemeinsames Ziel fordern Korrektur fehlender Daten liefern Daten GKV-Organisationen melden Fehler regt Anpassung der Grundlagen an machen Vorgaben Arbeitgeber Qualitätssicherung prüfen Fehler ITSG-Systemuntersuchung verkaufen Anwendungen reagieren auf Fehler prüft Programme melden Fehler geben Hinweise zur Anwendungspraxis Software-Ersteller erstellen Entgeltabrechnungssoftware
3 Forum 1: Elektronischer Datenaustausch Im Forum 1 sammelten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer unter Moderation von Harald Flex Erkenntnisse aus der Neuordnung des Arbeitgeberverfahrens zum 1. Januar Wesentliche Aussage: Die Optimierung der Datenaustauschverfahren ist auf einem guten Weg. Optimierungspotenzial sahen die eifrig mitarbeitenden Vertreter der Software-Ersteller und Krankenkassen in dem bestehenden Quittungsverfahren und der Übermittlung von personenbezogenen Fehlermeldungen. Diese werden derzeit noch per Telefax oder Brief an die Arbeitgeber übermittelt. Das Auditorium war sich allerdings einig, dass eine Umstellung auf eine elektronische Zustellung mittelfristig erfolgen kann. Hierzu soll der Rückweg Krankenkasse sendet gesicherte Meldungen an Arbeitgeber erschlossen werden. Die technischen Vorbereitungen sind bereits mit dem etablierten Kommunikationsund Verschlüsselungsverfahren getroffen worden. Auf dieser Basis können auch weitere Verfahren weitere Meldungen wie Entgeltbescheinigungen, Entgeltersatzleistungen, Erstattungsverfahren nach dem AAG, Mitteilung von Vorerkrankungen, Mitteilung der Krankenkasse über die Höhe des Brutto- und Nettokrankengeldes, Mitteilung des Arbeitgebers über die Höhe des beitragspflichtigen Arbeitsentgelts nach 23c (brutto und netto) integriert werden. Alle Detailfragen sollen in dem etablierten Arbeitskreis Datenaustausch geklärt werden. Im Bereich der Entgeltbescheinigung ( 23c SGB IV) benötigen die Krankenkassen diverse Angaben des Arbeitgebers, um einen Anspruch ermitteln zu können. Auch hierzu wird eine gesetzliche Regelung kommen, sagte Ivo Hurnik vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS). Die Arbeitgeber und Sozialleistungsträger sollen zu einem umfassenden elektronischen Datenaustausch angehalten werden. Gegen eine Umsetzung spricht derzeit, dass teilweise noch keine verbindliche und langfristig stabile Datensatzbeschreibung existiert. Damit ist die Investitionsbereitschaft überwiegend bei größeren Unternehmen vorhanden, die viele Bescheinigungen ausstellen müssen. Nur wenige Arbeitgeber nutzen heute bereits das Angebot der Krankenkassen, die Bescheinigungen zu Krankengeld, Mutterschaftsgeld und Krankengeld bei Erkrankung des Kindes elektronisch abzugeben. Harald Flex, ITSG, und Georg Ulherr, ORACLE Deutschland Michael Brauwers, ITSG nachgefragt: Hans-Jörg Röhl, DKS GmbH Hans-Jörg Röhl arbeitet als Projektleiter bei der DKS Daten-Kontroll-Systeme GmbH und ist regelmäßiger Gast auf dem GKV InfoShop. Außerdem engagiert er sich in der Arbeitsgemeinschaft der Personalabrechnungs-Software-Ersteller (ArGe PERSER) Im Rahmen des diesjährigen GKV InfoShop fanden erstmals drei Foren statt. Eine gute Idee? Aus meiner Sicht ja. Besonders gefallen hat mir, dass nach Präsentation und Diskussion der jeweiligen Ergebnisse im Gesamtauditorium die daraus resultierenden Aktivitäten erörtert und vereinbart wurden. Das schafft Verbindlichkeit und Transparenz. In der Folge wird also auch über die Umsetzung der einzelnen Punkte zu berichten sein. Welche konkreten Ergebnisse hat Forum 1 (Elektronischer Datenaustausch) gebracht? Besonders wichtig finde ich, dass die Software-Ersteller in Zukunft noch stärker einbezogen werden sollen. Harald Tonscheidt vom AOK-Bundesverband hält besonders den direkten Dialog für förderlich. Dieser Meinung schließe ich mich an. Mit welchen Ergebnissen konnte Forum 3 (Optimierte Fachverfahren) aufwarten? Die Installation eines Arbeitskreises Qualitätsmanagement halte ich für eine sehr gute Entscheidung.
4 Forum 2: Umsetzung der Gesetzgebung Dialog schafft Transparenz so oder so ähnlich könnte man die Ergebnisse aus Forum 2 des GKV InfoShop 2006 zusammenfassen. Denn in Zukunft sollen die Ersteller von Entgeltabrechnungsprogrammen noch stärker in die Vorbereitungen zur Gesetzgebung und Gestaltung der Verfahren einbezogen werden. Wunsch der Software-Ersteller ist, dass in einem Expertenforum zum Thema Sozialversicherung alle Interessierten rechtsverbindliche Auskünfte erhalten. Harald Tonscheidt, AOK- Bundesverband Die Vertreter der Krankenkassen haben zugesagt, die Einrichtung eines offenen Expertenforums in Ergänzung zu den Rundschreiben und Besprechungsergebnissen der Spitzenorganisationen der Sozialversicherung zu prüfen. Zudem könnten weitere, gezielte Schulungsmaßnahmen rund um gesetzliche Neuregelungen helfen, die Kompetenz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Krankenkassen zu verbessern. Harald Tonscheidt vom AOK-Bundesverband nahm diese Anregung gerne entgegen. Er will mit den zuständigen Vertretern der Krankenkassen die Gestaltung des Optimierungsvorschlages beraten. Als einen kritischen Punkt sehen die Software- Ersteller die Satzungsvollmacht der Krankenkassen an, wenn es sich um Beschlüsse handelt, die die Verfahren bei den Arbeitgebern betreffen. Nach Wunsch der Softwarehäuser sollten bestehende Individualregelungen nach Möglichkeit vereinheitlicht werden. Letzter Punkt auf dem Wunschzettel: ein gemeinsamer Brutto-/Nettoentgeltbegriff für Steuer und Sozialversicherung. Eine gesetzliche Regelung in diesem Sinne wird kommen, versprach Ivo Hurnik vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) zum Schluss der Diskussion. Unentschieden endete die Bewertung, ob immer alle Details geregelt werden müssen. Ein Patentrezept scheint es nicht zu geben. Im Einzelfall ist das Fingerspitzengefühl der Spitzenorganisationen gefragt. Gewünscht wird Mut zur Lücke. Für den Bereich der Testaufgaben im Rahmen der Systemuntersuchung gilt deshalb, dass nicht jeder Sonderfall mit einer entsprechenden Testaufgabe belegt werden muss. Forum 3: Optimierte Fachverfahren Das Verfahren zum elektronischen Datenaustausch bewertete das Forum 3 auch in der Einzeldiskussion positiv. Grundsätzlich funktioniert die Übermittlung von mehr als 200 Millionen Einzelnachrichten, die in unterschiedlich großen Datenpaketen zugestellt werden, nahezu problemlos. Allerdings sind nur Verfahren, die ständig kontrolliert und bei Bedarf optimiert werden, langfristig überlebensfähig. Insbesondere wurde daher von den Software-Erstellern angemerkt, dass die Behandlung von Datenlieferungen durch die Annahmestellen der Krankenkassen nach einem einheitlichen Modell erfolgen muss. Nicht jeder Arbeitgeber ist mit der Übermittlung der Nutzdaten als -Anhang im asynchronen Verfahren optimal bedient. Hier könnten zukünftig auch direkte Zustellungen im synchronen Verfahren (beispielsweise in einer https-basierenden Kommunikation) in Betracht gezogen werden. Die technischen Details sollen im Arbeitskreis Datenaustausch bewertet werden. Alle Beteiligten sprachen sich dafür aus, die Stabilität des Verfahrens in den Vordergrund zu stellen. Angesichts der Größenordnung des Datenaustausches ist kein Platz für Experimente. Verständlichere und einheitlichere Fehlermeldungen nach Prüfung der übermittelten Sozialversicherungsmeldungen sind der gemeinsame Wunsch der Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Forum 3. Auch im Bereich der Beitragsnachweise würde ein einheitliches Fehlerverfahren die Arbeit aller Beteiligten stark vereinfachen. Nach einer Minimalprüfung sollte der Arbeitgeber eine positive Rückmeldung erhalten, findet Beate Bernhart von der SoftENGINE GmbH. Das online-gestützte Qualitätsmanagement im Rahmen der Systemuntersuchung wurde vom Auditorium gelobt, weil es zur Verbesserung der Anwendungen beiträgt. Auch die ab 1. Januar 2007 geplante Verpflichtung zur Nutzung des Qualitätsmanagements im Rahmen der jährlichen Qualitätsprüfung wurde von den Software-Erstellern akzeptiert, da sie einen weiteren Baustein im gemeinsam erarbeiteten Gesamtkonzept bildet. Die Verantwortlichen sammelten dennoch eine ganze Reihe von Verbesserungsvorschlägen. Spontan wurde seitens der ITSG der Arbeitskreis Qualitätsmanagement ins Leben gerufen, in dem die Software-Ersteller, die Krankenkassen und die Entwickler der ITSG zusammentreffen. Wir nehmen die Vorschläge gerne auf, versprach ITSG-Geschäftsführer Harald Flex zum Abschluss der Ergebnispräsentation. Beate Bernhart, SoftENGINE Harald Eibl, ITSG
5 Alles bleibt anders: Neuerungen 2006/07 im Überblick Ivo Hurnik, BMAS Harald Tonscheidt vom AOK-Bundesverband wies in seinem Vortrag auf verschiedene aktuell in Kraft getretene Gesetzesregelungen hin. Aussagen zu den ab 1. Januar 2007 geltenden Beitragsbemessungsgrenzen und sonstigen Bezugsgrößen, die sich möglicherweise ändern, konnte er allerdings noch nicht machen. Ivo Hurnik (BMAS Bundesministerium für Arbeit und Soziales) dankte den Anwesenden für die geleistete Unterstützung zur Umsetzung des elektronischen Datenaustausches. In der engen Zusammenarbeit zwischen den Organisationen der Krankenkassen und den Software-Erstellern konnte der Grundstein für den gemeinsamen Erfolg gelegt werden. Herr Hurnik erläuterte die aktuellen Planungen zur Gesundheitsreform und die Auswirkungen auf die derzeit in Arbeit befindlichen Gesetze. Die Regelungen zeichneten sich zu diesem Zeitpunkt zwar mehr oder weniger detailliert ab. Allerdings kann darauf keine verlässliche Planung aufgesetzt werden. Klar war aber allen Anwesenden: 'Es gibt auch in den nächsten Jahren viel zu tun.' GKV InfoShop 2006: Impressionen Das kompetente Berater- und Prüferteam: Erste Ansprechpartner für die Software-Ersteller Impressum Herausgeber: ITSG Informationstechnische Servicestelle der Gesetzlichen Krankenversicherung GmbH Daimlerstraße Rodgau Telefon / Telefax / V.i.S.d.P.: Harald Flex Geschäftsführer Konzept & Redaktion: Uwe Berndt, Mainblick Marketing Frankfurt am Main Konzept, Gestaltung, Bildredaktion & Lektorat: K2 Werbeagentur GmbH Frankfurt am Main Copyright: 2006 ITSG Alle Rechte vorbehalten. Insbesondere das Recht auf Verbreitung, Nachdruck von Text und Bild, Übersetzung in Fremdsprachen sowie Vervielfältigung jeder Art durch Fotokopien, Mikrofilm, Funk- und Fernsehsendung für alle veröffentlichten Beiträge einschließlich aller Abbildungen. Änderungen und Irrtümer vorbehalten.
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