BÜRGERMEISTERAMT MEISSENHEIM

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1 BÜRGERMEISTERAMT MEISSENHEIM ORTENAUKREIS Niederschrift Nr. 17 a der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats vom Montag, dem Uhr bis 22.05Uhr im Rathaussaal in Meißenheim Anwesenheitsliste Bürgermeister Alexander Schröder Die Gemeinderäte Franz Josef Gieringer Klaus Heimburger Birgit Gertheiss entschuldigt Otto Meier ab Uhr Rainer Kopf Edda Rieth Sabine Höfler Sven Santo entschuldigt Heinz Schlecht Regina Ostermann, Dr. Ulrike Tress Ritter Hans Spengler Hugo Wingert Stefan Zimmermann entschuldigt Die Ortschaftsräte Fred Petra Heidi Sabrina Brandenburger Fuhrmann Ottmann Schneider Die Bezirksbeiräte Jeanette Markus Andreas Thomas Biegert Reith Siedler Wurth

2 S e i t e 2 von der Verwaltung Rechnungsamtsleiterin Christa Maurer Bauhof Frank Wagner Stellv. Rechnungsamt Julia Schwarz Hauptamtsleiter Hartmut Schröder Bauamt Patricia Hess Zuhörer 3 Presse + 3 Bürgermeister A. Schröder eröffnet die Sitzung. Er stellt fest, dass die Ladung zur Sitzung ordnungsgemäß erfolgt und die Beschlussfähigkeit gegeben ist. 1 Frageviertelstunde Keine Wortmeldungen 2 Information über die in der nicht öffentlichen Sitzung am gefassten Beschlüsse Der Gemeinderat hat die Veräußerung eines Bauplatzes im Baugebiet Hellersgrund B beschlossen. 3 Genehmigung des Protokolls Der Gemeinderat genehmigt einstimmig das Protokoll der letzten Sitzung. 4 Bauanträge Antrag zur Genehmigung des Neubaus einer Garage auf dem Grundstück FlStNr. 155 in der Rathausstraße 13a in Meißenheim Gemeinderat Wingert ist als 2. Vorsitzender des DRK Ortsvereins nach 18 Abs. 1 Nr. 4 GemO befangen. Bürgermeister A. Schröder ist als Angrenzer befangen. Sie nehmen nicht an den Beratungen und der Beschlussfassung teil. Die Bauherren beantragen die Genehmigung zum Neubau einer Garage und Änderung der Garagentore am bestehenden Gebäude in der Rathausstraße 13a in Meißenheim. Das Vorhaben liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile. Die Bebaubarkeit richtet sich nach der Umgebungsbebauung. Das Vorhaben dürfte genehmigungsfähig sein. Der Gemeinderat leitet den Bauantrag einstimmig befürwortend an das Landratsamt Ortenaukreis zur Genehmigung weiter.

3 S e i t e 3 5 Haushaltsplan des Jahres 2013 für den Gemeindewald Zur Sitzung wird der Leiter des Forstreviers, Herr Hepfer, begrüßt. Herr Hepfer erläutert anhand eines Lageplans in welchem Bereich Durchforstungen vorgesehen sind Fm auf 37 ha sollen eingeschlagen werden. Dies entspricht dem Soll der Einrichtungsplanung. Um Uhr erscheint Gemeinderat Otto Meier zur Sitzung Die Planung zum Erlös des geschlagenen Holzes wird im Detail erläutert. Der Einschlagschwerpunkt liegt mit 73 % im Brennholz. Es ist ein Gesamterlös von anvisiert. Dem stehen Holzerntekosten von ca gegenüber. Ein wesentlicher Posten auf der Ausgabenseite ist die Pflege der Kulturen mit ca Es entsteht ein Defizit von Der Gemeinderat nimmt den Haushaltsplan 2013 für den Gemeindewald einstimmig zur Kenntnis und beschließt diesen in die Haushaltsplanung 2013 der Gemeinde aufzunehmen. 6 Feststellung des Ergebnisses der Jahresrechnung 2011 für die Gemeinde Meißenheim Rechnungsamtsleiterin Maurer trägt die Jahresrechnung 2011 vor. Sie erläutert, dass die Gemeinden nach 95 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg verpflichtet sind, eine jährliche Rechnung aufzustellen. In dieser Jahresrechnung ist das Ergebnis der Haushaltswirtschaft einschließlich des Standes des Vermögens und der Schulden zu Beginn und am Ende des Haushaltsjahres nachzuweisen. Die Jahresrechnung soll durch einen Rechenschaftsbericht erläutert werden. In diesem Rechenschaftsbericht hat die Verwaltung dem Gemeinderat und der Öffentlichkeit einen Überblick über das Rechnungsergebnis und die für sein Zustandekommen wichtigsten Tatbestände zu geben. Überdies soll der Rechenschaftsbericht gem. 44 der Gemeindehaushaltsverordnung erhebliche Abweichungen des Jahresergebnisses von den Haushaltsplanansätzen erläutern. Die Jahresrechnung ist das formelle und inhaltliche Gegenstück zum Haushaltsplan. Sie setzt sich nach 39 der Gemeindehaushaltsverordnung für Baden - Württemberg aus 1. dem kassenmäßigen Abschluss, 2. der Haushaltsrechnung und 3. der Vermögensrechnung zusammen. Der kassenmäßige Abschluss 2011 weist per einen rechnungsmäßigen Kassenbestand von ,82 aus. Das Volumen des Vermögenshaushaltes (VmH) ist um ,95 = 41,82 % niedriger als bei der Planaufstellung erwartet wurde. Es konnten einige Maßnahmen nicht

4 S e i t e 4 wie eingeplant ausgeführt bzw. abgerechnet werden ist der Rückstand in diesem Bereich höher als üblich. Auch musste der VmH erfreulicherweise dem VwH statt der geplanten nun ,13 zuführen (Minuszuführung) wurden aufgrund der vorliegenden Messbescheide als Gewerbesteuer eingeplant; tatsächlich konnten nur ,46 zum Soll gestellt werden. Mit dieser Einnahme konnten lediglich 2,83 % des Verwaltungshaushaltes finanziert werden; im Vorjahr waren es 20,43 %. Während des Jahres hat sich die Gewerbesteuer erfreulich entwickelt. Anfang Dezember allerdings verringerte sich das Gewerbesteuersoll aufgrund geänderter Messbescheide vom Finanzamt von bis dato ,80 auf ,46 ( ,34 ). Als Schlüsselzuweisungen incl. Investitionspauschale vom Land erhielt Meißenheim ,50 (17,33 %) gegenüber im Vorjahr. Zu erwarten waren nach den Vorgaben des Haushaltserlasses (plus ). Ein wichtiger Gradmesser der wirtschaftlichen Leistungskraft einer Kommune ist die sogenannte freie Spitze des Vermögenshaushaltes, die sich aus der Zuführung an den Verwaltungshaushalt abzgl. der Kredittilgung errechnet. Bedingt durch den Rückgang bei der Gewerbesteuer ist 2011 eine Zuführung aus dem VmH an den VwH (Minuszuführung) notwendig. Als Rücklage zum waren ,16 ausgewiesen, zum Ausgleich des Vermögenshaushaltes 2011 mussten dieser ,12 entnommen werden - Stand = ,04. Die Rücklage ist trotz des schlechten Jahresabschlusses immer noch beinahe so hoch als der Schuldenstand mit ,90. Allerdings ist hier zu beachten, dass die Rücklagen nicht mit den vorhandenen Geldmitteln identisch sind, sondern z.b. auch die gestundeten Beiträge und die Rückstände enthalten Im Haushaltsplan 2011 war keine Kreditaufnahme vorgesehen. Gemeinderat und Verwaltung wollten den Haushalt konsolidieren um 2012 größere Projekte (u.a. Sanierung der MZW-Halle Kürzell, Gestaltung der Ortsmitte in Meißenheim) angehen zu können. Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass das Haushaltsjahr 2011 positiver abschloss als bei der Planerstellung erwartet werden konnte. Trotzdem konnte der Verwaltungshaushalt nur durch die Zuführung vom Vermögenshaushalt in Höhe von ,13 (Minuszuführung) ausgeglichen werden. Das Gewerbesteueraufkommen mit lediglich ,46 war nur 2007 und 2004 so niedrig. Auch in diesen beiden Jahren war eine Minuszuführung notwendig. Dieses negative Ergebnis konnte jedoch aus Rücklagen abgedeckt werden, sodass 2013 nicht damit belastet ist. Zusätzliche Mittel können nur durch weitere Ausschöpfung der eigenen Einnahmequellen bereitgestellt werden. Hier hat der Gemeinderat mit der Erhöhung der Grundsteuerhebesätze auf jeweils 340 v.h. und der Festsetzung von kostendeckenden Gebühren im Wasser- und Abwasserbereich die Weichen gestellt. Auch die Erhöhung der Hunde- und der Vergnügungssteuer trägt (hoffentlich) zu einer positiven Zuführungsrate bei.

5 S e i t e 5 Aufgrund der Baulanderschließung durch einen Erschließungsträger hatte die Gemeinde zwar keine Erschließungskosten zu finanzieren, die Gemeinde kann jedoch auch keine Wohnbauplätze verkaufen. Die Vermarktung der Bauplätze Kleinfeldele 2 erfolgt über die LBBW-KE. Ab 2013 stehen jedoch wieder 16 Bauplätze zum Verkauf bereit, welche 2012 von der Gemeinde selbst erschlossen wurden. Die weitere finanzielle Entwicklung ist aufmerksam zu beobachten und Investitionen sind mit Bedacht anzugehen. Die Fülle und der finanzielle Umfang der anstehenden Investitionen zwingt die Gemeinde auch weiterhin eine an den Grundsätzen der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit orientierte Ausgabenpolitik zu betreiben. Investitionen und größere Maßnahmen werden auch künftig nur Stück für Stück, d.h. bei gesicherter Finanzierung, verwirklicht werden können. Der Gemeinderat stellt das Ergebnis der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2011 der Gemeinde Meißenheim gemäß 95 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg i.d.f. vom 03. Oktober 1983 (GBl.S578) einstimmig wie folgt fest: Verwaltungshaushalt Rechnungsergebnis Haushaltsansatz Einnahmen und Ausgaben , Davon Zuführung vom Vermögenshaushalt , Vermögenshaushalt Rechnungsergebnis Haushaltsansatz Einnahmen und Ausgaben , Davon ordentliche Tilgung , Gesamthaushalt Rechnungsergebnis Haushaltsansatz Einnahmen und Ausgaben , Sachbuch für haushaltsneutrale Vorgänge Einnahmen und Ausgaben Rechnungsergebnis ,15 Rücklagen Stand ,16 Rücklagenentnahme ,12 Stand ,04 Kredite Stand ,36 Tilgung ,46 Stand ,90

6 S e i t e 6 Vermögen: Das Gemeindevermögen zum , trat eine Vermögensminderung um ,67 Sodass der Vermögensstand zum ,88 beträgt Feststellung und Aufgliederung des Ergebnisses der Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr Verw.Haushalt Verm.Haushalt Gesamthaushalt 1. Soll-Einnahmen , , ,31 2. Neue HH-Einnahmereste 000,00 000,00 000,00 3. Zwischensumme , , ,31 4. Ab HH-Einnahmereste Vorjahr 000,00 000,00 000,00 5. Bereinigte Soll-Einnahmen , , ,31 6. Soll-Ausgaben , , ,31 7. Neue HH-Ausgabenreste 000,00 000,00 000,00 8. Zwischensumme , , ,31 9. Ab HH-Ausgabereste vom Vorjahr 000,00 000,00 000, Bereinigte Soll-Ausgaben , , ,31 Differenz 10./.5 (Fehlbetrag) 000,00 000,00 000,00 Der Gemeinderat stimmt den in dieser Jahresrechnung aufgezeigten über- und außerplanmäßigen Ausgaben des Haushaltsjahres 2011 soweit noch nicht durch Einzelbeschluss geschehen, nachträglich zu. Den Rechenschaftsbericht 2011 nimmt der Gemeinderat zur Kenntnis genehmigt diesen. 7 Feststellung des Ergebnisses der Jahresrechnung 2011 für den Eigenbetrieb "Gemeindevermögen / Energie / Photovoltaik" In seiner öffentlichen Sitzung am 29. Juni 2004 hat der Gemeinderat die Betriebssatzung für den ersten Eigenbetrieb der Gemeinde Meißenheim beschlossen. In diesem Eigenbetrieb wird derzeit der Bau und Betrieb einer Photovoltaikanlage auf dem Dach der Friederike-Brion-Schule in Meißenheim und auf dem Dach der Förderschule Ried in Kürzell abgewickelt. Der Erfolgsplan 2011 schließt mit einem Ergebnis von ,28 - erwartet wurden im Haushaltsplan Von der Anlage auf dem Schulhausdach in Meißenheim wurden mit kwh ( kwh in 2010) erheblich weniger eingespeist als in den Vorjahren. Mit kwh vom Schulhausdach in Kürzell war die eingespeiste Leistung etwas höher als im Vorjahr ( kwh).

7 S e i t e 7 Als Jahresgewinn konnten 1.564,55 ausgewiesen werden. Bei den EINNAHMEN sind festzustellen: Einspeisevergütung =EEG-Entgelte ,28 Auflösung der Ertragszuschüsse 397, ,28 Betriebsbedingte AUSGABEN sind 2011 verbucht: Strombezug 102,46 Abschreibungen auf Sachanlagen 7.832,00 Miete für Schulhausdächer 321,30 Gebäudeversicherung 110,76 Verwaltungskosten/Geschäftsbedarf 3.367,73 Zinsen für Fremdkredite 3.163,38 Jahresgewinn ,65 Summe ,28 Der Vermögensplan 2011 weist aus: Einnahmen: Jahresgewinn ,65 Abschreibungen 7.832,00 Deckungsmittelvorgriff 4.495, ,50 Ausgaben: Auflösung der Ertragszuschüsse 397,00 Tilgungen 8.620,00 Gewinn 2008 an den Kernhaushalt 3.218,53 Deckungsmittelüberhang Vorjahr 1.656, ,50 Plangemäß wurden getilgt; der Schuldenstand von ursprünglich ging auf zum zurück. Zins- und Tilgungsleistungen konnten komplett aus der Einspeisevergütung bezahlt werden. Da die jährliche Tilgung den jährlichen Abschreibungsbetrag von übersteigt ist es notwendig, den Gewinn 2011 im Eigenbetrieb zu belassen und auf das kommende Jahr vorzutragen. Durch die Gewinnausschüttung an den Kernhaushalt bis incl weist der Eigenbetrieb einen Deckungsmittelvorgriff von insgesamt 4.495,85 aus.

8 S e i t e 8 Als Gewinn konnten ausgewiesen werden: , , , , , , , , ,56 Der Gemeinderat stellt das Ergebnis des Jahresabschlusses 2011 des Eigenbetriebs Gemeindevermögen/Energie/Photovoltaik einstimmg fest und nimmt den Rechenschaftsbericht zur Kenntnis. Der Gewinn von 2.542,15 wird auf neue Rechnung vorgetragen. Feststellung des Jahresabschlusses 2011 Eigenbetrieb Gemeindevermögen/Energie/Photovoltaik 1.1. Bilanzsumme davon entfallen auf der Aktivseite auf A. Anlagevermögen ,00 B. Umlaufvermögen 0,00 Summe , davon entfallen auf der Passivseite auf - Eigenkapital ,00 - die empfangenen Ertragszuschüsse 5.350,00 - die Rückstellungen 0,00 - die Verbindlichkeiten a) Kredit Sparkasse Offenburg ,00 b) Kredit Voba ,00 c) KfW-Kredit ,00 d) KfW-Kredit ,00 e) sonstige Verbindlichkeiten 856,72 f) Kassenvorgriff 768, Jahresgewinn ,15 Gewinnvortrag aus Vorjahren 2.870,30 Summe ,00

9 S e i t e Summe der Erträge , Summe der Aufwendungen ,28 2. Verwendung des Jahresgewinns: Wird auf neue Rechnung vorgetragen. 8 Information über den Abschluss der überörtlichen Prüfung der Haushalts-, Kassen- und Rechnungsführung der Jahre Zum Abschluss der überörtlichen Prüfung hat das Landratsamt Ortenaukreis, Kommunalamt, gemäß 114 Abs. 5 Satz 3 GemO bestätigt, dass die im Prüfungsbericht vom 05. März 2012 festgestellten Anstände erledigt sind. Der Gemeinderat nimmt dies billigend zur Kenntnis. 9 Beitritt der Energiewerk Ortenau Beteiligungsgesellschaft zum E- Werk Mittelbaden An der Elektrizitätswerk Mittelbaden AG & Co. KG sind neben der EnBW Kommunale Beteiligungen GmbH mit 34,736 %, die Stadt Lahr mit 32,941 %, die Stadt Offenburg mit 28,943 % sowie 27 Gemeinden aus der Ortenau mit 3,369 % beteiligt. Darunter ist auch die Gemeinde Meißenheim, welche mit 0,2814 % beteiligt ist. Die Elektrizitätswerk Mittelbaden AG & Co. KG (EWM) hat sich erfolgreich um die Stromkonzessionen der vormals von der Süwag Energie AG (Süwag), einem Tochterunternehmen der RWE AG, versorgten Kommunen im Norden der Ortenau beworben. Hierbei konnten über Neukonzessionen die Stromnetze der Kommunen A- chern, Rheinau, Renchen, Kappelrodeck, Sasbach, Oppenau und Sachbachwal-den und Kappelrodeck neu hinzugewonnen werden. Die vorgenannten Gemeinden wollen das Angebot des EWM wahrnehmen, sich als weitere Kommanditisten am EWM zu beteiligen. Die Höhe der Beteiligung soll dem kalkulatorischen Wert der Stromnetze entsprechen. Die Gemeinden gründen hierfür eine gemeinsame Beteiligungsgesellschaft. Die Energiewerk Ortenau Beteiligungsgesellschaft mbh & Co. KG ewo beteiligt sich in Form einer Bareinlage am EWM. Das EWM verwendet den Mittelzufluss aus der Bareinlage zur Finanzierung der Netzübernahme von der Süwag (bisheriger Konzessionsinhaber). Darüber hinaus beteiligt sich das E-Werk (wie badenova) mit 24,5% an der neu zu gründenden ewo = Energiewerk Ortenau GmbH & Co. KG, die im Gebiet der genannten Gemeinden als regenerativer Strom- und Gasanbieter auftritt. Die Beteiligung des EWM mit 24,5% entspricht Damit liegt die Zuständigkeit für diese Beteiligungsentscheidung beim Aufsichtsrat des EWM.

10 S e i t e 10 Durch die Beteiligung des ewo am EWM verändern sich in 4 des Gesellschaftervertrages sowohl die Gesellschafter als auch die Kapitalanteile der bisherigen Gesellschafter. Gleichzeitig soll sich die Anzahl der Aufsichtsräte von vormals 18 auf künftig 21 Mitglieder erhöhen ( 9 des Gesellschaftsvertrages des E-Werks). Hiervon sollen die Gesellschafter Lahr, Offenburg, EnBW sowie ewo jeweils einen Vertreter entsenden dürfen. Zehn Aufsichtsratsmitglieder werden auf Vorschlag der vorgenannten Gesellschafter zur Wahl vorgeschlagen. Der Stadt Lahr sowie der EnBW stehen nach wie vor ein Vorschlagsrecht für jeweils drei Aufsichtsratssitze zu. Die Stadt Offenburg soll ebenfalls unverändert zwei Aufsichtsratssitze vorschlagen dürfen. Das ewo soll künftig einen Aufsichtsratssitz vorschlagen dürfen. Die sonstigen Gesellschafter schlagen unverändert ein Mitglied zur Wahl in den Aufsichtsrat vor. Die restlichen sieben Aufsichtratssitze werden analog den Bestimmungen des Drittelbeteiligungsgesetzes von den Arbeitnehmern gewählt. Die Beteiligung des ewo an der Verwaltungsaktiengesellschaft erfolgt prozentual entsprechend der Anteilsverteilung in der Elektrizitätswerk Mittelbaden AG & Co. KG. Auch hier erfolgt die Beteiligung in Form einer Bareinlage. Daraus ergibt sich eine Neuverteilung der Aufsichtsratssitze. Für die bisherigen Hauptaktionäre reduziert sich die Anzahl der zu entsendenden, bzw. zur Wahl vorzuschlagenden Aufsichtsräte von drei Sitzen auf künftig zwei Sitze. Die EnBW hatte in der Vergangenheit den Arbeitnehmervertretern einen Aufsichtsratssitz abgetreten. Dies soll auch künftig erfolgen. Die Städte Lahr und Offenburg treten künftig einen Aufsichtsratssitz an das ewo und einen an die Vertreter der Kleinaktionäre ab. Im Weiteren erfolgen nur unwesentliche Änderungen des Gesellschaftsvertrages bzw. der Satzung durch die Aufnahme des Gesellschafters ewo. Lediglich in der Satzung der Verwaltungs-AG wird für bestimmte Entscheidungen ein Mehrheitserfordernis von 80% statt bisher 75% eingeführt. Damit werden für die bisherigen Hauptaktionäre die Sperrminoritäten erhalten. Der Gesellschaftsvertrag der E-Werk Mittelbaden AG & Co. KG und die Satzung der E-Werk Mittelbaden Verwaltungsaktiengesellschaft sind aufgrund der neuen Gesellschafterstrukturen entsprechend anzupassen. Da es sich bei Abstimmungen in der Haupt- bzw. Gesellschafterversammlung nicht um Geschäfte der laufenden Verwaltung handelt, benötigt der jeweilige gesetzliche Vertreter der Gemeinde für seine Stimmabgabe einen Beschluss des Gemeinderats. Der Beschluss zur Änderung des Gesellschaftsvertrags ist vorlagepflichtig bei der Rechtsaufsichtsbehörde. Der Gemeinderat fasst bei einer Enthaltung folgende Beschlüsse: 1. Der Gemeinderat stimmt der als Anlage beigefügten Änderung des Gesellschaftsvertrages der Elektrizitätswerk Mittelbaden AG & Co. KG zu.

11 S e i t e Der Gemeinderat stimmt der als Anlage beigefügten Änderung der Satzung der Elektrizitätswerk Mittelbaden Verwaltungsaktiengesellschaft zu. 3. Der Gemeinderat ermächtigt den Vertreter der Gemeinde Meißenheim in der Gesellschafterversammlung sowie der Hauptversammlung der Änderung des Gesellschaftsvertrages und der Änderung der Satzung zuzustimmen. Das ewo wird künftig mit 10, % am EWM beteiligt sein. Der Beteiligungswert entspricht dem Verhältnis der Bareinlage zum ermittelten Unternehmenswert des EWM zzgl. der Bareinlage. Dieser Unternehmenswert wurde von zwei unabhängigen Gutachtern ermittelt bzw. bestätigt. Die ewo-beteiligung führt dazu, dass die Kapitalanteile der übrigen Gesellschafter entsprechend sinken, da diese keine weiteren Kapitalanteile erbringen. Dadurch sinkt der Beteiligungsgrad der Hauptgesellschafter wie folgt: in Prozent (%) EnBW 34, , , Lahr 32, , , Offenburg 28, , , Sonstige 3, , , Grundsätzlich sinkt zwar der prozentuale Beteiligungswert, die Alt-Gesellschafter wären aber an einem deutlich größeren Unternehmen beteiligt, d.h. die absolute Beteiligung bleibt gleich. Die Geschäftsleitung des EWM geht davon aus, dass aufgrund der Vergrößerung des Netzgebietes und der mit der Integration der neuen Netze verbundenen Synergien und Skaleneffekte das Jahresergebnis mittelfristig gesteigert werden kann. Es sollte möglich sein, dass die Alt-Gesellschafter trotz einer geringeren prozentualen Beteiligungsquote gleich hohe Beteiligungserträge erhalten. Aufgrund der mittlerweile branchenüblichen Abwehrhaltung der Süwag gegen die Netzabgabe ist davon auszugehen, dass sich der Netzübergang zum EWM über den hinaus verzögert. Süwag wird derzeit von ihrer Muttergesellschaft RWE verkauft. Bis zum Abschluss dieses Verkaufsprozesses ist es schwierig, den Netzübernahmeprozess voran zu treiben. Sollte sich die Süwag weiter sträuben, schlägt das EWM den Rechtsweg ein. Aufgrund dieser Verzögerungen bei der Netzübernahme ist davon auszugehen, dass das EWM im Geschäftsjahr 2013 noch keine Steigerung seines Ergebnisses erzielen kann. Voraussetzung dafür wären die zusätzlichen Netznutzungsentgelte aus dem zu übernehmenden Netz. Da ewo für die Beteiligung am EWM jedoch eine Bareinlage tätigt, und EWM diese Barmittel für Investitionen (Netzkauf) verwenden kann, reduziert sich dessen Fremdmitteleinsatz für die Investitionen. Somit sinkt die Zinslast bei EWM, was sich positiv auf das Jahresergebnis 2013 auswirken wird. Da jedoch der eingesparte Fremdkapitalzins immer noch unterhalb der Rendite aus Netzbetrieb liegt, wird der Ergebnisbeteiligungsanspruch der Alt-Gesellschafter in der gewohnten Höhe nicht erreicht werden können. Die Ergebnisbeteiligung für das Geschäftsjahr 2013 wird demnach unterhalb dem bisherigen Niveau liegen.

12 S e i t e 12 Auch wenn sich hierdurch kurzfristig eine vorübergehende leichte Reduzierung der Ergebnisabführung ergibt, bleibt es strategisch richtig, das Versorgungsgebiet zu vergrößern zur mittel- und langfristigen Sicherung der Arbeitsplätze in der Region und zum Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit des EWM. Informatorisch wird noch darauf hingewiesen, dass die Beteiligung des EWM an der ewo-vertrieb für die kommunalen Alt-Gesellschafter eine mittelbare Beteiligung darstellt, deren kommunalrechtliche Zulässigkeit ( 102 ff GemO) gegeben sein muss. Bei der Beteiligung des EWM an der ewo-vertrieb mit einem Kommanditanteil in Höhe von handelt es sich nicht um eine wesentliche Beteiligung im Sinne des 15 Abs. 1 Buchstabe g) des Gesellschaftsvertrages des EWM. Demnach liegt die Beschlusszuständigkeit für die Beteiligung des EWM an der ewo- Vertrieb beim Aufsichtsrat des EWM. Ein Beschluss des Gemeinderats zur Beteiligung an der ewo-vertrieb ist demnach nicht erforderlich. Die aufsichtsrechtliche Prüfung durch das Landratsamt Ortenau sowie das Regierungspräsidium Freiburg, und damit die Sicherstellung des öffentlichen Zwecks der ewo-vertrieb ist jedoch dadurch sichergestellt, dass die eingangs genannten ewo- Kommunen deren Beteiligungsbeschluss an der ewo-vertrieb nach 108 GemO deren jeweiliger Rechtsaufsicht vorlegen müssen. Die Beschlüsse und damit die Gründung der ewo-vertrieb können demnach erst vollzogen werden, wenn die Kommunalaufsichten keine Beanstandungen der Beschlüsse der ewo-kommunen ausgesprochen haben. Somit ist für die Alt-Gesellschafter des EWM sichergestellt, dass trotz der Aufsichtsratszuständigkeit für die Beteiligung des EWM an der ewo-vertrieb sichergestellt ist, dass der öffentliche Zweck der ewo-vertrieb gegeben ist. 10 Verschiedenes a. Das Richtfest des Kath. Kindergartens Kürzell findet statt am Mittwoch, um Uhr. b. Die Anwesenden werden über die Ansicht der BI Bahn an die Bahn zum Ausbau der Rheintalbahn informiert. Die Mehrkosten für eine Trasse an der Autobahn werden auf über 1 Mrd. geschätzt. Die Unterzeichner der Grafenhausener Erklärung haben eine Bürger-Informations-Zeitung erstellt. c. Gemeinderätin Rieth regt an, den Aufwand für die Sanierung der Mehrzweckhalle in den Haushalt 2013 einzuplanen. Dieses Thema soll in der nächsten Sitzung des Gemeinderats beraten werden. Ortsvorsteher Heimburger teilt mit, dass die Haustechnik durch ein fachkundiges Büro untersucht worden ist. Weiterhin wurden verschiedene Architekten um Referenzen ersucht. Im Rahmen der Vorberatungen zum Haushalt 2013 müsste der Gemeinderat die erforderlichen Mittel bereitstellen.

13 S e i t e 13 Der Sachverhalt soll in der nächsten Sitzung des Gemeinderats beraten werden. d. Gemeinderat Spengler informiert darüber, dass am kommenden Donnerstag, um Uhr im Rathaussaal Meißenheim ein Vortrag der VHS über die Sicherung von Wohnungen vor Einbrüchen stattfindet. e. Gemeinderat Spengler regt an, dass der Zustand der Gasse zwischen Altrheinstraße und Winkelstraße geprüft werden sollte. f. Am kommenden Sonntag findet eine Veranstaltung zum 25 jährigen Jubiläum im Kulturwehr Kehl und im Polder Altenheim statt. g. Gemeinderat Kopf teilt mit, dass nach der Vermessung der Abwasserleitungen in Kürzell die Kanaldeckel klappern würden. Der Gemeindebauhof wird sich der Angelegenheit annehmen. h. Gemeinderat Meier informiert über den Termin am Donnerstag, um Uhr im Gasthaus Linde in Kürzell der BI Bahn an die Bahn. 11 Frageviertelstunde Keine Wortmeldungen Die Urkundspersonen Der Protokollführer Alexander Schröder, Bürgermeister Hartmut Schröder Klaus Heimburger, Gemeinderat Heinz Schlecht, Gemeinderat

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