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1 Erfahrungsbericht Brandschutz Rechtliche Umsetzung im Brandschutz René Stüdle, Leiter Sonderprojekte VKF I. Ausgangslage II. Revision VKF-Brandschutzvorschriften III. Aktuelle VKF-Brandschutzvorschriften IV. Beispiele BPUK-Fachtagung

2 I. Ausgangslage Kantonales Recht Brandschutz ist Kantonales Recht und ist in den Kantonalen Gesetzen und Verordnungen geregelt. Im Bereich des vorbeugenden Brandschutzes finden die VKF-Brandschutzvorschriften bestehend aus Brandschutznorm und Brandschutzrichtlinien gemäss Art. 6 der interkantonalen Vereinbarung zum Abbau technischer Handelshemmnisse vom 23. Oktober 1998 (IVTH) Anwendung. BPUK-Fachtagung

3 I. Ausgangslage Kantonales Recht Diese Brandschutznorm wird mit Beschluss des zuständigen Organs der Interkantonalen Vereinbarung zum Abbau Technischer Handelshemmnisse (IVTH) vom 18. September 2014 für verbindlich erklärt und auf den 1. Januar 2015 in Kraft gesetzt. Die Verbindlichkeit gilt für alle Kantone. BPUK-Fachtagung

4 I. Ausgangslage Kantonales Recht Die Brandschutzvorschriften setzen den Rahmen für den allgemeinen, baulichen, technischen und organisatorischen sowie den damit verbundenen abwehrenden Brandschutz. Sie bestimmen die geltenden Sicherheitsstandards. Die Brandschutzbehörde entscheidet über die Anwendung von Brandschutzprodukten. BPUK-Fachtagung

5 I. Ausgangslage VKF Die Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF) ist der Zusammenschluss der Kantonalen Gebäudeversicherungen. Im vorbeugenden Brandschutz, bei den Brandschutzvorschriften, vertritt sie die Interessen aller Kantonalen Brandschutzbehörden. Mit Beschluss vom 1. Januar 2005 hat das IOTH die VKF als «Fachkommission Brandschutz» bestimmt. BPUK-Fachtagung

6 II. Revision VKF-Brandschutzvorschriften Auftrag IOTH an VKF Das IOTH hat die VKF am 25. Juni 2010 mit der Gesamtrevision der Brandschutzvorschriften (BSV) beauftragt. Die BSV sollten so überarbeitet werden, dass im Jahre 2015 also 10 Jahre nach in Kraft treten des Vorschriftenwerkes 2003 aktualisierte Vorschriften vorliegen. BPUK-Fachtagung

7 II. Revision VKF-Brandschutzvorschriften Zielvorgaben IOTH an VKF Der aktuelle Stand der Technik und die sich weiter entwickelte europäische Normung sowie das in Revision stehende BauPG CH ist zu berücksichtigen. Die BSV müssen die Anwendung von nach harmonisierten europäischen Normen hergestellten Bauprodukten hindernisfrei ermöglichen (keine Markthemmnisse). Das heutige Sicherheitsniveau bezüglich Personenschutz muss beibehalten werden. BPUK-Fachtagung

8 II. Revision VKF-Brandschutzvorschriften Durchführung der Gesamtrevision 2010 / Start der Gesamtrevision / Technische Konsultation bei den Brandschutzbehörden, Bundesstellen und Fachverbänden / Politische Vernehmlassung bei den Staatskanzleien der Kantone / am 18. September 2014 durch das IOTH für genehmigt und verbindlich erklärt / am 1. Januar 2015 in allen Kantonen in Kraft gesetzt. BPUK-Fachtagung

9 II. Revision VKF-Brandschutzvorschriften Problematiken bei der Gesamtrevision (bezogen auf das BauPG) BauPG erst 01. Oktober 2014 in Kraft gesetzt. Harmonisierung von europäischen Normen für Bauprodukte ist ein laufender Prozess (im Bereich Brandschutz heute ca. 40%). Anwendung eines Zweischienenprinzips für Normen in Koexistenzphase. Bewährte Bauprodukte sollen auch mit einer neuen europäischen Klassierung im bisherigen Anwendungsbereich eingesetzt werden können. BPUK-Fachtagung

10 III. Aktuelle VKF-Brandschutzvorschriften Brandschutznorm (Grundsätze) Damit in den aktuellen Brandschutzvorschriften auch auf die Anwendung von nach harmonisierten europäischen Normen hergestellten Bauprodukten eingegangen werden kann mussten bestehende Artikel geändert und neue Artikel erarbeitet werden. Dabei waren insbesondere nachstehend aufgeführte Artikel von Wichtigkeit: BPUK-Fachtagung

11 III. Aktuelle VKF-Brandschutzvorschriften Art. 7 Stand der Technik 1) Die Technische Kommission Brandschutz der VKF überprüft Stand der Technik Papiere auf die materielle Übereinstimmung mit den Brandschutzvorschriften VKF. 2) Sie kann Publikationen anerkannter Fachorganisationen ganz oder teilweise als massgebend erklären. BPUK-Fachtagung

12 III. Aktuelle VKF-Brandschutzvorschriften Art. 14 Inverkehrbringen und Anwenden von Brandschutzprodukten 1) Der Bund ist zuständig für das Inverkehrbringen von Bauprodukten und ihrer Bereitstellung auf dem Markt gemäss dem Bauproduktegesetz des Bundes und dessen Ausführungsbestimmungen. 2) Die Brandschutzbehörde entscheidet über die Anwendung von Brandschutzprodukten in Bauten und Anlagen, Nachweisverfahren im Brandschutz und die Genehmigung von im Brandschutz tätigen Fachfirmen und -personen. BPUK-Fachtagung

13 III. Aktuelle VKF-Brandschutzvorschriften Art. 14 Inverkehrbringen und Anwenden von Brandschutzprodukten 3) Beim Entscheid über die Anwendung von Brandschutzprodukten stützt sich die Brandschutzbehörde auf folgende Nachweise: a bei Bauprodukten, welche von einer harmonisierten europäischen Norm erfasst sind oder für welche eine europäische technische Bewertung ausgestellt worden ist, auf Leistungserklärungen zur Grundanforderung Brandschutz gemäss Bauproduktegesetz; b bei allen anderen Produkten auf Prüfnachweise, Zertifikate und Konformitätsnachweise akkreditierter Prüf- und Zertifizierungsstellen sowie auf das VKF- Brandschutzregister. BPUK-Fachtagung

14 IV. Beispiele 1 Klassifikation und Verwendung von Baustoffen Bei der Klassifikation und Verwendung von Baustoffen stand man bei der Revision vor der Herausforderung, dass es in einzelnen Produktegruppen (z.b. Wärmedämmungen) Produkte gibt welche schon von einer harmonisierten europäischen Norm erfasst und nach EN klassifiziert sind, andere Produkte aber nicht. Diese Produkte werden weiterhin nach VKF klassifiziert. Hier musste das bereits erwähnte Zweischienenprinzip angewendet werden. BPUK-Fachtagung

15 IV. Beispiele 1 Klassifikation und Verwendung von Baustoffen Hinzu kam, dass aufgrund der 305 Klassifizierungsmöglichkeiten (287 EN- und 18 VKF- Klassifizierungen) ein System gefunden werden musste, welches bei der Verwendung von Baustoffen eine lesbare, übersichtliche Regelung und einfache Darstellung ermöglicht. BPUK-Fachtagung

16 IV. Beispiele 1.1 Klassifikation von Baustoffen bisher: VKF-Brandkennziffer = 18 mögliche Klassifizierungen neu: SN EN / 5 / 6 = 287 mögliche Klassifizierungen neues System = Einteilung in 4 mögliche Brandverhaltungsgruppen RF1 (kein Brandbeitrag) RF2 (geringer Brandbeitrag) RF3 (zulässiger Brandbeitrag) RF4 (unzulässiger Brandbeitrag) BPUK-Fachtagung

17 IV. Beispiele Brandschutzrichtlinie «Baustoffe und Bauteile» Ziffer Zuordnungstabelle nach SN EN Zuordnungstabelle nach SN EN (Bedachungen) Zuordnungstabelle nach SN EN (Elektrische Kabel) Ziffer 2.1 Brandverhaltensgruppen RF1 (kein Brandbeitrag) RF2 (geringer Brandbeitrag) RF3 (zulässiger Brandbeitrag) RF4 (unzulässiger Brandbeitrag) BPUK-Fachtagung

18 IV. Beispiele Brandschutzrichtlinie «Baustoffe und Bauteile» Ziffer Zuordnungstabelle nach VKF (BKZ) Ziffer 2.1 Brandverhaltensgruppen RF1 (kein Brandbeitrag) RF2 (geringer Brandbeitrag) RF3 (zulässiger Brandbeitrag) RF4 (unzulässiger Brandbeitrag) BPUK-Fachtagung

19 IV. Beispiele 1.2 Verwendung von Baustoffen Bei der Verwendung von Baustoffen muss das in den bisherigen Brandschutzvorschriften angewandte Sicherheitsniveau beibehalten werden. Das heisst bisher verwendete, nach VKFklassifizierte Baustoffe, welche neu von einer harmonisierten europäischen Norm erfasst und nach EN klassifiziert sind, müssen im bisherigen möglichen Anwendungsbereich weiterhin verwendet werden können. BPUK-Fachtagung

20 IV. Beispiele Brandschutzrichtlinie «Verwendung von Baustoffen» Ziffer Anforderungen an das Brandverhalten von Rohrleitungen der Gebäudetechnik BPUK-Fachtagung

21 IV. Beispiele 2 Sicherheitsabstände von Abgasanlagen Während der Revision der Brandschutzvorschriften war die Überarbeitung der europäischen Klassierungsnorm für Abgasanlagen, die SN EN 1443 noch nicht definitiv abgeschlossen. Im Wissen das Feusuisse bereits über ein Stand der Technik Papier Abgasanlagen verfügt, wurde in der Brandschutzrichtlinie Wärmetechnische Anlagen deshalb nur die folgenden Grundsätze aufgeführt: BPUK-Fachtagung

22 IV. Beispiele 2 Sicherheitsabstände von Abgasanlagen Ziffer Abstand zu brennbarem Material 2 Der Sicherheitsabstand richtet sich nach der Temperaturklasse der Abgasanlage. Bei Verwendung eines Brandschutzelementes mit Feuerwiderstand reduziert sich der Sicherheitsabstand. Sicherheitsabstand = siehe Leistungserklärung Abgasanlage Reduzierter Sicherheitsabstand = siehe Stand der Technik Papier «Feusuisse» BPUK-Fachtagung

23 IV. Beispiele 2.1 Leistungserklärung Abgasanlage BPUK-Fachtagung

24 IV. Beispiele 2.2 Stand der Technik Papier «Feusuisse» BPUK-Fachtagung

25 IV. Beispiele 2.2 Stand der Technik Papier «Feusuisse» BPUK-Fachtagung

26 copyright Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit BPUK-Fachtagung

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