Anforderung an Wartung von Kleinkläranlagen aus Sicht der Wasserbehörde

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1 Anforderung an Wartung von Kleinkläranlagen aus Sicht der Wasserbehörde Dipl.-Ing. Elmar Petrin Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises Fachbereich 32.2: Wasser- u. Bodenschutz Homberg/Efze Tel / Internet:

2 Rechtsgrundlagen 60 WHG: Abwasseranlagen (1) Abwasseranlagen sind so zu errichten, zu betreiben und zu unterhalten, dass die Anforderungen an die Abwasserbeseitigung eingehalten werden. Im Übrigen dürfen Abwasseranlagen nur nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik errichtet, betrieben und unterhalten werden. Abwasseranlagen auf Grundstücken sind nicht ausgenommen!

3 Hinweise zum Anhang 1 der EKVO, Soweit in der EKVO zu bestimmten Abwasseranlagen keine Regelung oder Berichtspflichten enthalten sind, gelten hierfür die Verpflichtungen zur Selbstüberwachung nach 61 WHG. Die Betreiber von Abwasseranlagen haben diese Selbstüberwachung nach pflichtgemäßem Ermessen auf der Grundlage der zu beachtenden gesetzlichen Regelungen und dem technischen Regelwerk durchzuführen. Soweit erforderlich, kann die zuständige Wasserbehörde im Erlaubnisbescheid weitergehende Anforderungen festlegen.

4 Einleitungserlaubnis Wie legt die Wasserbehörde die ÜW fest? Neufassung der Abwasserverordnung vom : Bei Kleineinleitungen gelten die Anforderungen des Anhang 1 für die Größenklasse 1

5 Einleitungserlaubnis Wie legt die Wasserbehörde die ÜW fest? Erlass breitflächige Versickerung von häuslichem Abwasser aus Kleinkläranlagen

6 Allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen für Kleinkläranlagen Das Deutsche Institut für Bautechnik hat daher gemeinsam mit dem Sachverständigenausschuss "Klärtechnik" in Abhängigkeit der möglichen Ergebnisse aus der praktischen Prüfung folgende Klassen mit den entsprechenden Grenzwerten festgelegt. Tabelle 1 : Ablaufklassen von Kleinkläranlagen Klasse CSB mg/l BSB 5 mg/l NH 4 -N mg/l Nanorg. mg/l P mg/l faecal coliforme Keime je 100 ml C 150*7100** 40* / 25** 75* N 90* / 75" 20* / 15** 10** 50* D 90* / 75** 20* / 15** 10** 25** 50* + P 2** + H 100* * ermittelt aus der qualifizierten Stichprobe, bei faecal coliforme Keime einfache Stichprobe ** ermittelt aus der 24-h Mischprobe; NH 4 -N und N anorg bei Abwassertemperaturen T 12 C AFS mg/l Bei Problemen mit den Stichproben: Behälter für 24 h-mischproben installieren

7 Einleitungserlaubnis Was sollte die Wasserbehörde noch festlegen? Bei einem gravierenden Mangel der Anlage oder wenn die Überwachungswerte bei der Anlage überschritten wurden, ist das Wartungsprotokoll vom Wartungsunternehmen direkt an die UWB zu senden. alternativ: Es ist ein Wartungsvertrag entsprechend Ziffer 4.4 der Zulassung abzuschließen. Eine Kopie des Wartungsprotokolls ist jeweils vom Wartungsunternehmen direkt an die UWB zu senden. Eine entsprechende Vereinbarung ist in den Wartungsvertrag aufzunehmen.

8 Allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen für Kleinkläranlagen Wartung stets nach den Vorgaben der Bauartzulassung! bei einer KKA nach Ablaufklasse D ist bei jeder Wartung auch die Analyse der Stickstoff-Parameter erforderlich! (wenn T > 12 C)

9 Wartungsvertrag bitte keine Pauschalverträge abschließen Wartungsvertrag ist individuell auf die jeweilige Einleitungserlaubnis und die Bauartzulassung abzustimmen (das muss bereits bei der Angebotsabgabe berücksichtigt werden)

10 Wartungsprotokoll Das Wartungsprotokoll ist ein Dokument! - Datum, Name und Unterschrift erforderlich - ausführliche Vordrucke verwenden - bitte lesbar ausfüllen (damit man das auch als Fax noch lesen kann) - Protokolle zeitnah an Wasserbehörde schicken (bei Mängeln unverzüglich!)

11 Wartungsprotokoll aussagefähige Formulierungen verwenden nicht: sondern: oder: Schlammvolumen < 50 ml/l Schlammvolumen gegen Null Schlammvolumen nicht messbar

12 Störfaktor Medikamenteneinnahme? Prof. Dr.-Ing. Johannes Weinig, Fachhochschule Bielefeld, Fachgebiet Wassertechnologie, Minden: Auf die Wartung kommt es an! Bei Felduntersuchungen zeigte sich, dass lediglich eine nicht ausreichende Wartung der dezentralen Abwasserbehandlungsanlage zu Störungen führte. In Laborversuchen wurde auch mit unrealistisch hohen Arznei- und Reinigungsmitteldosierungen keine signifikante Verringerung der Substratatmung gemessen.

13 Mängelbeseitigung bei Mängeln oder nicht optimaler Steuerung schon bei der Wartung handeln bei Überschreitung der Überwachungswerte unverzüglich handeln (nicht bis zur nächsten Wartung warten) dokumentieren, was an der KKA geändert wurde und warum

14 Mängelbeseitigung Kommunikation mit dem Betreiber bzw. den Bewohnern zum Nutzerverhalten (z. B. welche Stoffe gehören nicht in die KKA?) wenn sich längere Zeit kein Belebtschlamm bildet muss angeimpft werden (z.b. von kommunaler Kläranlage, Instant- Belebtschlamm, evtl. Flockungshilfsmittel)

15 Schlussbemerkungen mit der Wasserbehörde Kontakt halten (auch über die Wartungsberichte hinaus) die Wartungsfirma ist nicht nur als Unternehmer tätig sondern erfüllt, in Kooperation mit der UWB, auch einen staatlichen Überwachungsauftrag!

16 Schlussbemerkungen Haben Sie Wünsche und/oder Anregungen an die Adresse der Wasserbehörden?

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