Merkblatt zur Datenverarbeitung und Einwilligungserklärung nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Merkblatt zur Datenverarbeitung und Einwilligungserklärung nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)"

Transkript

1 Merkblatt zur Datenverarbeitung und Einwilligungserklärung nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Einwilligungserklärung Ich willige ein, dass der Versicherer und dessen Vertreter im erforderlichen Umfang Daten, die sich aus den Antragsunterlagen oder der Vertragsdurchführung (Beiträge, Versicherungsfälle, Risiko-/Vertragsänderungen) ergeben, an Rückversicherer zur Beurteilung des Risikos und zur Abwicklung der Rückversicherung sowie zur Beurteilung des Risikos und der Ansprüche an andere Versicherer und/oder an den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.v. (GDV) zur Weitergabe dieser Daten an andere Versicherer übermittelt. Diese Einwilligung gilt auch unabhängig vom Zustandekommen des Vertrages sowie für entsprechende Prüfungen bei anderweitig beantragten (Versicherungs-) Verträgen und bei künftigen Anträgen. Es besteht grundsätzlich Einverständnis, dass die Kommunikation auch über die bekannt gegebenen -Adressen in Textform erfolgt, soweit nicht für einzelne Vorgänge die Schriftform vorgeschrieben oder vereinbart ist, Anhänge sind in den üblichen Formaten (z. B. Word, PDF, JPEG, Text) beizufügen. Eine Veränderung der mitgeteilten - oder Webadressen, wird unverzüglich bekannt gegeben, ebenso werden Störungen der Kommunikation jeweils mitgeteilt. Ich willige ferner ein, dass der Versicherer und dessen Vertreter meine allgemeinen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten in Datensammlungen führt und, sofern ein Vermittler beteiligt ist, an diesen weitergibt, soweit dies der ordnungsgemäßen Durchführung meiner Versicherungsangelegenheiten dient. Gesundheitsdaten dürfen nur an Personen- und Rückversicherer übermittelt werden; an Vermittler dürfen sie nur weitergegeben werden, soweit es zur Vertragsgestaltung erforderlich ist. Von meinen nachfolgend weiter geregelten Rechten habe ich rechtzeitig vor der Unterzeichnung des Antrages und der Einwilligungserklärung Kenntnis nehmen können. Informationen zur Datenverarbeitung Versicherungen können heute ihre Aufgaben nur noch mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung (EDV) erfüllen. Nur so lassen sich Vertragsverhältnisse korrekt, schnell und wirtschaftlich abwickeln; auch bietet die EDV einen besseren Schutz der Versichertengemeinschaft vor missbräuchlichen Handlungen als die bisherigen manuellen Verfahren. Die Verarbeitung der uns bekannt gegebenen Daten zu Ihrer Person wird durch das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) geregelt. Danach ist die Datenverarbeitung und - nutzung zulässig, wenn das BDSG oder eine andere Rechtsvorschrift sie erlaubt oder wenn der Betroffene eingewilligt hat. Das BDSG erlaubt eine Datenverarbeitung und -nutzung stets, wenn dies im Rahmen der Zweckbestimmung eines Vertragsverhältnisses oder vertragsähnlichen Vertrauensverhältnisses geschieht oder soweit es zur Wahrung berechtigter Interessen der speichernden Stelle erforderlich ist und kein Grund zu der Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse des Betroffenen an dem Ausschluss der Verarbeitung oder Nutzung überwiegt. Unabhängig von dieser im Einzelfall vorzunehmenden Interessenabwägung und im Hinblick auf eine sichere Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist in Ihren Versicherungsantrag eine Einwilligungserklärung nach dem BDSG aufgenommen worden. Diese gilt über die Beendigung des Versicherungsvertrages hinaus, endet jedoch außer in der Lebens- und Unfallversicherung schon mit Ablehnung des Antrags oder durch Ihren jederzeit möglichen Widerruf. Wird die Einwilligungserklärung bei Antragstellung ganz oder teilweise gestrichen, kommt es u. U. nicht zu einem Vertragsabschluss. Trotz Widerruf oder ganz bzw. teilweise gestrichener Einwilligungserklärung kann eine Datenverarbeitung und -nutzung in dem begrenzten gesetzlich zulässigen Rahmen, wie in der Vormerkung beschrieben, erfolgen. 1. Datenspeicherung bei Ihrem Versicherer Wir speichern Daten, die für den Versicherungsvertrag notwendig sind. Das sind zunächst Ihre Angaben im Antrag (Antragsdaten). Weiterwerden zum Vertrag versicherungstechnische Daten wie Kundennummer (Partnernummer), Versicherungssumme, Versicherungsdauer, Beitrag, Bankverbindung sowie erforderlichenfalls die Angaben eines Dritten, z. B. eines Vermittlers, eines Sachverständigen oder eines Arztes, geführt (Vertragsdaten). Bei einem Versicherungsfall speichern wir Ihre Angaben zum Schaden und ggf. auch Angaben von Dritten, wie z. B. den vom Arzt ermittelten Grad der Berufsunfähigkeit, die Feststellung Ihrer Reparaturwerkstatt über einen Kfz-Totalschaden oder bei Ablauf einer Lebensversicherung den Auszahlungsbetrag (Leistungsdaten).

2 2. Datenübermittlung an Rückversicherer Im Interesse seiner Versicherungsnehmer wird ein Versicherer stets auf einen Ausgleich der von ihm übernommenen Risiken achten. Deshalb geben wir in vielen Fällen einen Teil der Risiken an Rückversicherer im In- und Ausland ab. Diese Rückversicherer benötigen ebenfalls entsprechende versicherungstechnische Angaben von uns, wie Versicherungsnummer, Beitrag, Art des Versicherungsschutzes und des Risikos und Risikozuschlags sowie im Einzelfall auch Ihre Personalien. Soweit Rückversicherer bei der Risiko- und Schadenbeurteilung mitwirken, werden Ihnen auch die dafür erforderlichen Unterlagen zur Verfügung gestellt. In einigen Fällen bedienen sich die Rückversicherer weiterer Rückversicherer, denen sie ebenfalls entsprechende Daten übergeben. 3. Datenübermittlung an andere Versicherer Nach dem Versicherungsvertragsgesetz hat der Versicherte bei Antragstellung, jeder Vertragsänderung und im Schadenfall dem Versicherer alle für die Einschätzung des Wagnisses und die Schadenabwicklung wichtigen Umstände anzugeben. Hierzu gehören z. B. frühere Krankheiten und Versicherungsfälle oder Mitteilungen über gleichartige andere Versicherungen (beantragte, bestehende, abgelehnte oder gekündigte). Um Versicherungsmissbrauch zu verhindern, eventuelle Widersprüche in den Angaben des Versicherten aufzuklären oder um Lücken bei den Feststellungen zum entstandenen Schaden zu schließen, kann es erforderlich sein, andere Versicherer um Auskunft zu bitten oder entsprechende Auskünfte auf Anfragen zu erteilen. Auch sonst bedarf es in bestimmten Fällen (Doppelversicherungen, gesetzlicher Forderungsübergang sowie bei Teilungsabkommen) eines Austauschs von personenbezogenen Daten unter den Versicherern. Dabei werden Daten des Betroffenen weitergegeben, wie Name und Anschrift, Kfz-Kennzeichen, Art des Versicherungsschutzes und des Risikos oder Angaben zum Schaden, wie Schadenhöhe und Schadentag. 4. Zentrale Hinweissysteme Bei Prüfung eines Antrags oder eines Schadens kann es notwendig sein, zur Risikobeurteilung, zur weiteren Aufklärung des Sachverhalts oder zur Verhinderung von Versicherungsmissbrauch Anfragen an den zuständigen Fachverband bzw. an andere Versicherer zu richten oder auch entsprechende Anfragen anderer Versicherer zu beantworten. Dazu bestehen beim GDV- und beim PKV-Verband zentrale Hinweissysteme. Die Aufnahme in diese Hinweissysteme und deren Nutzung erfolgt lediglich zu Zwecken, die mit dem jeweiligen System verfolgt werden dürfen, also nur soweit bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Beispiele: Allgemeine Haftpflichtversicherung Registrierung von auffälligen Schadenfällen sowie von Personen, bei denen der Verdacht des Versicherungsmissbrauchs besteht. Zweck: Risikoprüfung, Schadenaufklärung und -verhütung. Sachversicherer Aufnahme von Schäden und Personen, wenn Brandstiftung vorliegt oder wenn aufgrund des Verdachts des Versicherungsmissbrauchs der Vertrag gekündigt wird und bestimmte Schadensummen erreicht sind. Zweck: Risikoprüfung, Schadenaufklärung, Verhinderung weiteren Missbrauchs. Unfallversicherer Meldung bei erheblicher Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht, Leistungsablehnung wegen vorsätzlicher Obliegenheitsverletzung im Schadenfall, wegen Vortäuschung eines Unfalls oder von Unfallfolgen, außerordentlicher Kündigung durch den Versicherer nach Leistungserbringung oder Klageerhebung auf Leistung. Zweck: Risikoprüfung und Aufdeckung von Versicherungsmissbrauch.

3 5. Datenverarbeitung in- und außerhalb des Unternehmens Einzelne Versicherungsbranchen (z. B. Lebens-, Kranken-, Sachversicherungen) und andere Finanzdienstleistungen (z. B. Kredite, Bausparen, Kapitalanlagen, Immobilien) werden durch rechtlich selbstständige Unternehmen betrieben. Um den Kunden einen umfassenden Versicherungsschutz anbieten zu können, arbeiten die Unternehmen häufig in Unternehmensgruppen zusammen. Zur Kostenersparnis werden dabei einzelne Bereiche zentralisiert, wie das Inkasso oder die Datenverarbeitung. So wird z. B. Ihre Adresse nur einmal gespeichert, auch wenn Sie Verträge mit verschiedenen Unternehmen der Gruppe abschließen; und auch Ihre Versicherungsnummer, die Art der Verträge, ggf. Ihr Geburtsdatum, Kontonummer und Bankleitzahl, d.h. Ihre allgemeinen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten, werden in einer zentralen Datensammlung geführt. Dabei sind die sog. Partnerdaten (z. B. Name, Adresse, Kundennummer, Kontonummer, Bankleitzahl, bestehende Verträge) von allen Unternehmen der Gruppe abfragbar. Auf diese Weise kann eingehende Post immer richtig zugeordnet und bei telefonischen Anfragen sofort der zuständige Partner genannt werden. Auch Geldeingänge können so in Zweifelsfällen ohne Rückfragen korrekt verbucht werden. Die übrigen allgemeinen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten sind dagegen nur von den Versicherungsunternehmen der Gruppe abfragbar. Obwohl alle diese Daten nur zur Beratung und Betreuung des jeweiligen Kunden durch die einzelnen Unternehmen verwendet werden, spricht das Gesetz auch hier von Datenübermittlung", bei der die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes zu beachten sind. Branchenspezifische Daten wie z. B. Gesundheits- oder Bonitätsdaten bleiben dagegen unter ausschließlicher Verfügung der jeweiligen Unternehmen. Die Zusammenarbeit besteht dabei in der gegenseitigen Vermittlung der Produkte und der weiteren Betreuung der gewonnenen Kunden. Zur Durchführung der spartenbezogenen Assistanceleistungen arbeiten wir mit verschiedenen Leistungserbringern zusammen, denen zur Leistungsbearbeitung im erforderlichen Rahmen Vertragsdaten zur Verfügung gestellt werden. 6. Umgang mit besonderen Personendaten Sofern für den abzuschließenden Vertrag (z. B. in der Unfallversicherung) eine Angabe über Ihren Gesundheitszustand erforderlich ist, überprüfen wir diese vor Vertragsschluss gemachten Angaben, soweit dies zur Beurteilung der zu versichernden Risiken erforderlich ist und Ihre Angaben dazu Anlass bieten. Daneben kann es zur Bewertung unserer Leistungspflicht ggf. auch in anderen Versicherungssparten erforderlich sein, dass wir die Gesundheitsangaben prüfen, die Sie zur Begründung von Ansprüchen machen oder die sich aus eingereichten Unterlagen (z. B. Rechnungen, Verordnungen, Gutachten) oder Mitteilungen eines Krankenhauses oder von Angehörigen eines Heilberufes ergeben. Diese Überprüfung unter Einbeziehung von Gesundheitsdaten erfolgt nur, soweit hierzu ein Anlass besteht (z.b. bei Fragen zur Diagnose, dem Behandlungsverlauf oder der Liquidation). Die Übermittlung und Erhebung dieser Daten setzt nach 213 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) eine spezielle Erlaubnis des Betroffenen (Schweigepflichtentbindung) voraus: Wortlaut des 213 VVG 1. Die Erhebung personenbezogener Gesundheitsdaten durch den Versicherer darf nur bei Ärzten, Krankenhäusern und sonstigen Krankenanstalten, Pflegeheimen und Pflegepersonen, anderen Personenversicherern und gesetzlichen Krankenkassen sowie Berufsgenossenschaften und Behörden erfolgen; sie ist nur zulässig, soweit die Kenntnis der Daten für die Beurteilung des zu versichernden Risikos oder der Leistungspflicht erforderlich ist und die betroffene Person eine Einwilligung erteilt hat. 2. Die nach Absatz 1 erforderliche Einwilligung kann vor Abgabe der Vertragserklärung erteilt werden. Die betroffene Person ist vor einer Erhebung nach Absatz 1 zu unterrichten; sie kann der Erhebung widersprechen. 3. Die betroffene Person kann jederzeit verlangen, dass eine Erhebung von Daten nur erfolgt, wenn jeweils in die einzelne Erhebung eingewilligt worden ist. 4. Die betroffene Person ist auf diese Rechte hinzuweisen, auf das Widerspruchsrecht nach Absatz 2 bei der Unterrichtung. Soweit dies nach dem Gesetz zulässig ist, wird die Einwilligung für die vorgenannte Personendatenbearbeitung ohne Einzelabfrage gem. 213 Abs. 3 WG erklärt, unter dem Vorbehalt, dass die Einwilligung sich nicht auf den Leistungsfall erstreckt, auf einen Zeitraum von einem fahr ab Antragsunterzeichnung befristet ist und jederzeit in Textform widerrufbar ist. Damit soll der zusätzliche Aufwand von Einzelabfragen vor jeder Datenerhebung bei der üblichen Vertragsdurchführung vermieden werden. Eine abweichende Erklärung wird ggf. mit der dem Antrag ergänzend beigefügten Schweigepflichtenbindungsklausel erteilt. Die Grundeigentümer- Versicherung VVaG hat die personenbezogenen Gesundheitsdaten durch eine strenge Zugriffskontrolle gesichert. Soweit dies technisch und organisatorisch möglich ist, werden besondere Kundenwünsche bezüglich des Datenschutzes insbesondere zur Löschung und Weitergabebeschränkung berücksichtigt. Sprechen Sie uns diesbezüglich gern an.

4 7. Betreuung durch Versicherungsvermittler In Ihren Versicherungsangelegenheiten werden Sie durch einen unserer Vermittler betreut. Vermittler in diesem Sinn sind neben Einzelpersonen auch Vermittlungsgesellschaften. Um seine Aufgaben ordnungsgemäß erfüllen zu können, erhält der Vermittler zu diesen Zwecken von uns die für die Betreuung und Beratung notwendigen Angaben aus Ihren Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten, z. B. Versicherungsnummer, Beiträge, Art des Versicherungsschutzes und des Risikos, Zahl der Versicherungsfälle und Höhe von Versicherungsleistungen. Ausschließlich zum Zweck von Vertragsanpassungen in der Personenversicherung können an den zuständigen Vermittler auch Gesundheitsdaten übermittelt werden. Unsere Vermittler verarbeiten und nutzen selbst diese personenbezogenen Daten im Rahmen der genannten Beratung und Betreuung des Kunden. Auch werden Sie von uns über Änderungen der kundenrelevanten Daten informiert. Jeder Vermittler ist gesetzlich und vertraglich verpflichtet, die Bestimmungen des BDSG und seine besonderen Verschwiegenheitspflichten (z. B. Berufsgeheimnis und Datengeheimnis) zu beachten. 8. Weitere Auskünfte und Erläuterungen über Ihre Rechte Sie haben als Betroffener nach dem Bundesdatenschutzgesetz neben dem eingangs erwähnten Widerrufsrecht ein Recht auf Auskunft sowie unter bestimmten Voraussetzungen ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung Ihrer in einer Datei gespeicherten Daten. Wegen eventueller weiterer Auskünfte und Erläuterungen wenden Sie sich bitte an den betrieblichen Datenschutzbeauftragten der autorisierten Zeichnungsstelle für Deutschland (s. Ziffer 21) per . Richten Sie auch ein etwaiges Verlangen auf Auskunft, Berichtigung, Sperrung oder Löschung wegen der beim Rückversicherer gespeicherten Daten stets dort hin.

5 Berufsgeheimnis und Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung Kapitel 1 - Berufsgeheimnis Art Berufsgeheimnis der Versicherungen 1. Verwaltungsratsmitglieder, Mitglieder von Leitungs- und Aufsichtsgremien, Führungskräfte und andere Angestellte von Versicherungsunternehmen und Gewerbetreibenden des Versicherungssektors, die in den Artikeln 264, 267, 268, 269, 270 genannt sind, sowie die luxemburgischen Zweigniederlassungen von Gewerbetreibenden des Versicherungssektors ausländischen Ursprungs gemäß Artikel 271, die für die gleichen Tätigkeiten zugelassen sind, Vertreter von Versicherungsunternehmen sowie Versicherungsvermittler und ihre Mitarbeiter sind verpflichtet, die vertraulichen Informationen, die ihnen im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit übermittelt werden, geheim zu halten. Rückversicherungsunternehmen, ihre Führungskräfte sowie ihr Personal sind ebenfalls verpflichtet, die ihnen anvertrauten vertraulichen Informationen geheim zu halten, wenn sie die in Artikel 269 genannte Tätigkeit für ein oder mehrere Direktversicherungsunternehmen ausüben. Die Weitergabe derartiger Informationen wird mit den in Artikel 458 des luxemburgischen Strafgesetzbuchs (Code pénal) vorgesehenen Strafen geahndet. 2. Die Geheimhaltungspflicht endet, wenn die Weitergabe einer vertraulichen Information durch eine gesetzliche Bestimmung erlaubt oder gefordert ist, die ggf. auch bereits vor diesem Gesetz bestand, oder wenn sie im Rahmen der Erfüllung von Verpflichtungen in Treu und Glauben nötig ist, die sich aus Versicherungsverträgen ergeben, oder um Versicherungsbetrug vorzubeugen oder zu bekämpfen. 3. Die Geheimhaltungspflicht besteht nicht gegenüber in- und ausländischen Behörden, die mit der umsichtigen Überwachung von Versicherungsunternehmen beauftragt sind, wenn diese im Rahmen ihrer gesetzlichen Befugnisse für Zwecke dieser Überwachung handeln und wenn die mitgeteilten Informationen durch das Berufsgeheimnis der Überwachungsbehörde gedeckt sind, die sie erhält. 4. Das Berufsgeheimnis besteht nicht gegenüber Aktionären oder Gesellschaftern, deren Eigenschaft eine Voraussetzung für die Zulassung des betreffenden Unternehmens ist, wenn die diesen Aktionären oder Gesellschaftern mitgeteilten Informationen für eine gesunde und umsichtige Führung des Unternehmens erforderlich sind und nicht direkt die Verpflichtungen des Unternehmens gegenüber einem Kunden aufdecken, bei dem es sich nicht um einen Gewerbetreibenden des Versicherungssektors handelt. 5. Die Geheimhaltungspflicht besteht nicht gegenüber Rückversicherern und Mitversicherern des betreffenden Unternehmens, wenn diese genaue Kenntnis von den Einzelheiten der individuellen Vorgänge haben müssen, um das Risiko richtig einschätzen zu können und damit sie in der Lage sind, ihre Verpflichtungen zu übernehmen und zu erfüllen. 6. Die Geheimhaltungspflicht besteht nicht zwischen Unternehmen, die zu einem Finanzkonglomerat gehören, hinsichtlich Informationen, die diese Unternehmen veranlasst sind, untereinander auszutauschen oder an europäische Aufsichtsbehörden weiterzugeben, und dies ggf. über den Gemeinsamen Ausschuss der Europäischen Aufsichtsbehörden gemäß Artikel 35 von Verordnung (EU) Nr. 1093/2010, von Verordnung (EU) Nr. 1094/2010 und von Verordnung (EU) Nr. 1095/2010, wenn diese Informationen für die Ausübung der zusätzlichen Beaufsichtigung nach Maßgabe von Teil II, Titel II, Untertitel IV dieses Gesetzes benötigt werden. 7. Die Geheimhaltungspflicht besteht nicht gegenüber a) luxemburgischen Versicherungsunternehmen, b) Gewerbetreibenden des Versicherungssektors gemäß den Artikeln 264, 267, 268, 269, 270, c) luxemburgischen Zweigniederlassungen von Gewerbetreibenden des Versicherungssektors ausländischen Ursprungs, die für die in den Artikeln 264, 267, 268, 269 und 270 genannten Aktivitäten zugelassen sind, und EuroKaution Service EKS GmbH Zippelhaus 5, Hamburg Tel: 0800/ * Fax: 040/ Bank: Bankhaus Neelmeyer AG Konto: , BLZ: IBAN: DE BIC-Code: NEELDE22 In Vollmacht der ias - Internationale Assekuranz-Service GmbH, Kleiner Ort 1, Bremen, Amtsgericht Bremen HRB 26803, USt-IdNr.: DE , Geschäftsführer: Thomas M. Schrader, Moriz J. Schrader, autorisierte Zeichnungsstelle für Deutschland der Builders Direct S.A., Sitz der Gesellschaft: 253, rue de Beggen, L-1221 Luxembourg, *kostenlose Servicenummer aus dem deutschen Festnetz, aus den Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise.

6 d) Gewerbetreibenden des Versicherungssektors gemäß den Artikeln 29-1, 29-2, 29-3 und 29-4 des Gesetzes vom 5. April 1993 über den Finanzsektor, in der geänderten Fassung, wenn die diesen Gewerbetreibenden übermittelten Informationen im Rahmen eines Dienstleistungsvertrags geliefert werden. Die Geheimhaltungspflicht der luxemburgischen Versicherungsunternehmen besteht nicht gegenüber luxemburgischen Versicherungsmaklern und luxemburgischen Maklergesellschaften bei vertraulichen Informationen bezüglich Verträgen, bei denen diese Makler als Vermittler tätig waren. Die betroffenen Versicherungsnehmer können jedoch jederzeit Einspruch dagegen erheben, dass ihrem Makler Informationen bezüglich ihrer Verträge übermittelt werden. 8. Vorbehaltlich der im strafrechtlichen Bereich geltenden Vorschriften dürfen die unter Abs. 1 dieses Artikels genannten Informationen, nach der Weitergabe, nur für die Zwecke verwendet werden, für die von Gesetz wegen ihre Weitergabe erlaubt ist. 9. Wer an eine Geheimhaltungspflicht gemäß Abs. 1 dieses Artikels gebunden ist und unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen eine dieser Pflicht unterliegende Information weitergegeben hat, kann aus diesem Grunde allein nicht strafoder zivilrechtlich haftbar gemacht werden. EuroKaution Service EKS GmbH Zippelhaus 5, Hamburg Tel: 0800/ * Fax: 040/ Bank: Bankhaus Neelmeyer AG Konto: , BLZ: IBAN: DE BIC-Code: NEELDE22 In Vollmacht der ias - Internationale Assekuranz-Service GmbH, Kleiner Ort 1, Bremen, Amtsgericht Bremen HRB 26803, USt-IdNr.: DE , Geschäftsführer: Thomas M. Schrader, Moriz J. Schrader, autorisierte Zeichnungsstelle für Deutschland der Builders Direct S.A., Sitz der Gesellschaft: 253, rue de Beggen, L-1221 Luxembourg, *kostenlose Servicenummer aus dem deutschen Festnetz, aus den Mobilfunknetzen gelten ggf. andere Preise.

Merkblatt zur Datenverarbeitung. Datensicherheit. Vorbemerkung: Einwilligungserklärung

Merkblatt zur Datenverarbeitung. Datensicherheit. Vorbemerkung: Einwilligungserklärung Datensicherheit Die Sicherheit bei der Datenübertragung im Internet wird mit einer Software, die auf dem bekannten SSL ("secure socket layer") Protokoll aufbaut, durch eine 128-Bit- Verschlüsselung gewährleistet.

Mehr

Merkblatt zur Datenverarbeitung

Merkblatt zur Datenverarbeitung Merkblatt zur Datenverarbeitung Im Folgenden wollen wir Ihnen einige wesentliche Beispiele für die Datenverarbeitung und -nutzung nennen. Vorbemerkung Versicherungen können heute ihre Aufgaben nur noch

Mehr

Merkblatt zur Datenverarbeitung

Merkblatt zur Datenverarbeitung Merkblatt zur Datenverarbeitung Vorbemerkung Versicherungen können heute ihre Aufgaben nur noch mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung (EDV) erfüllen. Nur so lassen sich Vertragsverhältnisse korrekt,

Mehr

Merkblatt zur Datenverarbeitung (Stand 30.05.2007)

Merkblatt zur Datenverarbeitung (Stand 30.05.2007) (Stand 30.05.2007) Vorbemerkung Versicherungen können heute ihre Aufgaben nur noch mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung (EDV) erfüllen. Nur so lassen sich Vertragsverhältnisse korrekt, schnell

Mehr

Merkblatt zur Datenverarbeitung

Merkblatt zur Datenverarbeitung UV 600 201101 Vorbemerkung Einwilligungserklärung Schweigepflichtentbindungserklärung Merkblatt zur Datenverarbeitung Versicherungen können heute ihre Aufgaben nur noch mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung

Mehr

Datenschutzhinweise. 1. Cookies

Datenschutzhinweise. 1. Cookies Datenschutzhinweise Die Betreiber dieser Seiten nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften

Mehr

Merkblatt zur Datenverarbeitung

Merkblatt zur Datenverarbeitung Merkblatt zur Datenverarbeitung Versicherungen können heute ihre Aufgaben nur noch mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung (EDV) erfüllen. Nur so lassen sich Vertragsverhältnisse korrekt, schnell

Mehr

Fonds Finanz Maklerservice GmbH entwickelt. vermittlerplus DIE VERMITTLERPOLICE. Deckungsauftrag BHV. und Finanzdienstleistungen

Fonds Finanz Maklerservice GmbH entwickelt. vermittlerplus DIE VERMITTLERPOLICE. Deckungsauftrag BHV. und Finanzdienstleistungen E i n P r o d u k t d e r E R G O Ve r s i c h e r u n g A G e x k l u s i v f ü r d i e Fonds Finanz Maklerservice GmbH entwickelt vermittlerplus Deckungsauftrag BHV F ü r Ve r m i t t l e r v o n Ve

Mehr

Einwilligung in die Erhebung und Verwendung von Gesundheitsdaten und Schweigepflichtentbindungserklärung ab *

Einwilligung in die Erhebung und Verwendung von Gesundheitsdaten und Schweigepflichtentbindungserklärung ab * Einwilligung in die Erhebung und Verwendung von Gesundheitsdaten und Schweigepflichtentbindungserklärung ab 21.12.2012* Für den Fall, dass Versicherungsnehmer und versicherte Person nicht identisch sind,

Mehr

Merkblatt zur Datenverarbeitung

Merkblatt zur Datenverarbeitung Merkblatt zur Datenverarbeitung Vorbemerkung Versicherer können heute ihre Aufgaben nur noch mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung (EDV) erfüllen. Nur so lassen sich Vertragsverhältnisse korrekt,

Mehr

Merkblatt zur Datenverarbeitung des GDV (Gesamtverband der Versicherungswirtschaft e.v.)

Merkblatt zur Datenverarbeitung des GDV (Gesamtverband der Versicherungswirtschaft e.v.) Merkblatt zur Datenverarbeitung des GDV (Gesamtverband der Versicherungswirtschaft e.v.) Gothaer Generalagentur Peter Tylkowski in Vertrieb auf www.kinderversicherung.de Vorbemerkung Versicherungen können

Mehr

Allendorf Versicherungs- und Finanzvermittlung GmbH- Fuchstanzstr Oberursel (Taunus)

Allendorf Versicherungs- und Finanzvermittlung GmbH- Fuchstanzstr Oberursel (Taunus) Allendorf Versicherungs- und Finanzvermittlung GmbH- Fuchstanzstr. 29 61440 Oberursel (Taunus) Telefon: 06171 8944447 Fax: 06171 8944443 E- Mail: avf-gmbh@t-online.de Maklervertrag Zwischen (nachstehend

Mehr

Deckungsnote CHARTA - Spezialpolice- Autoinhaltversicherung

Deckungsnote CHARTA - Spezialpolice- Autoinhaltversicherung Deckungsnote CHARTA - Spezialpolice- Autoinhaltversicherung Stempel CHARTA-Makler Antragsteller: VN: Anschrift: Beginn: 12 Uhr Ablauf: 12 Uhr Zahlungsweise: jährlich ½ jährlich ¼ jährlich (mindestens 50

Mehr

Kundeninformation zur Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung der ERGO Versicherung AG

Kundeninformation zur Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung der ERGO Versicherung AG Kundeninformation zur Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung der ERGO Versicherung AG Stand 1.1.2016 I. Informationen zum Versicherer Versicherer ist die ERGO Versicherung AG Victoriaplatz 2 40477 Düsseldorf

Mehr

Einwilligung in die Erhebung und Verwendung von Gesundheitsdaten und Schweigepflichtentbindungserklärung

Einwilligung in die Erhebung und Verwendung von Gesundheitsdaten und Schweigepflichtentbindungserklärung Einwilligung in die Erhebung und Verwendung von Gesundheitsdaten und Schweigepflichtentbindungserklärung Der Text der Einwilligungs-/Schweigepflichtentbindungserklärung wurde 2011 mit den Datenschutzaufsichtsbehörden

Mehr

die DBV Deutsche Beamtenversicherung Zweigniederlassung der AXA Lebensversicherung AG

die DBV Deutsche Beamtenversicherung Zweigniederlassung der AXA Lebensversicherung AG DBV Deutsche Beamtenversicherung Zweigniederlassung der AXA Lebensversicherung AG Einwilligung in die Erhebung und Verwendung von Gesundheitsdaten und Schweigepflichtentbindungserklärung Die Regelungen

Mehr

vermittlerplus Deckungsauftrag VSH DIE VERMITTLERPOLICE Für Vermittler von Versicherungen und Finanzdienstleistungen

vermittlerplus Deckungsauftrag VSH DIE VERMITTLERPOLICE Für Vermittler von Versicherungen und Finanzdienstleistungen Ein Produkt der ERGO Versicherung AG exklusiv für die Fonds Finanz Maklerservice GmbH entwickelt vermittlerplus Deckungsauftrag VSH Für Vermittler von Versicherungen und Finanzdienstleistungen Ein Produkt

Mehr

Kundeninformation der ERGO Versicherung AG zur Berufs- und Büro-Haftpflichtversicherung für Steuerberater, Rechtsanwälte und Anwaltsnotare

Kundeninformation der ERGO Versicherung AG zur Berufs- und Büro-Haftpflichtversicherung für Steuerberater, Rechtsanwälte und Anwaltsnotare Kundeninformation der ERGO Versicherung AG zur Berufs- und Büro-Haftpflichtversicherung für Steuerberater, Rechtsanwälte und Anwaltsnotare Stand 1.6.2017 I. Informationen zum Versicherer Versicherer ist

Mehr

Merkblatt zur Datenverarbeitung, Schlusserklärung und Widerrufsbelehrung

Merkblatt zur Datenverarbeitung, Schlusserklärung und Widerrufsbelehrung Merkblatt zur Datenverarbeitung, Schlusserklärung und Widerrufsbelehrung Zur Reiseversicherung der Europ Assistance als Partner der CosmosDirekt Merkblatt zur Datenverarbeitung Vorbemerkung Versicherungen

Mehr

Reisegepäckversicherung

Reisegepäckversicherung Antrag Reisegepäckversicherung Kunden-Nr. Beginn Versicherung ( 0.00 Uhr) Ablauf Versicherung ( 24.00 Uhr) Vermittler-Nr.: Firma/Vorname und Zuname Straße/Hausnummer oder Postfach Einzugsermächtigung Name

Mehr

Produktinformationsblatt (PIB) zu den HanseMerkur Reiseversicherungen

Produktinformationsblatt (PIB) zu den HanseMerkur Reiseversicherungen Produktinformationsblatt (PIB) zu den HanseMerkur Reiseversicherungen Sie interessieren sich für eine HanseMerkur Reise-Versicherung eine gute Wahl! Damit Sie einen schnellen Überblick über Ihre gewünschte

Mehr

Informationen gemäß 7 VVG und 1 VVG-InfoV

Informationen gemäß 7 VVG und 1 VVG-InfoV Informationen gemäß 7 VVG und 1 VVG-InfoV Zu den nachfolgenden Informationen sind wir gesetzlich verpflichtet: 1. Unsere Identität: Württembergische Versicherung AG Gutenbergstr. 30, 70176 Stuttgart Registergericht:

Mehr

Schweigepflichtentbindungserklärung

Schweigepflichtentbindungserklärung Versicherungsnehmer: Antragsnummer: Schweigepflichtentbindungserklärung Einwilligung in die Erhebung und Verwendung von Gesundheitsdaten und Schweigepflichtentbindungserklärung Die Regelungen des Versicherungsvertragsgesetzes,

Mehr

Mitteilung nach 28 Abs. 4 VVG über die Folgen bei Verletzungen von Obliegenheiten nach dem Versicherungsfall

Mitteilung nach 28 Abs. 4 VVG über die Folgen bei Verletzungen von Obliegenheiten nach dem Versicherungsfall Mitteilung nach 28 Abs. 4 VVG über die Folgen bei Verletzungen von Obliegenheiten nach dem Versicherungsfall Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, wenn der Versicherungsfall eingetreten ist, brauchen

Mehr

Verbraucherinformationen; Einwilligungsklausel nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Stand:

Verbraucherinformationen; Einwilligungsklausel nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Stand: Stand: 01.07.2010 Seite 1 Verbraucherinformationen; Einwilligungsklausel nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Stand: 01.07.2010 Mitteilung nach 19 Absatz 5 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) über die

Mehr

Maklervollmacht. Uerdinger Str Meerbusch

Maklervollmacht. Uerdinger Str Meerbusch Maklervollmacht Zwischen dem Versicherungsmakler: -nachfolgend kurz Makler genannt- securus Assekuranz Makler UG (haftungsbeschränkt) Uerdinger Str. 65-40668 Meerbusch und -nachfolgend kurz Auftraggeber

Mehr

Kundeninformation. Inhaltsübersicht

Kundeninformation. Inhaltsübersicht Seite 1 von 5 Kundeninformation Inhaltsübersicht Erstinformation (Dokumentierung gem. 61 Abs. 1 VVG) Beratungsdokumentation Wichtige Kundeninformation (Angaben gem. 60 Abs. 1 und 2 VVG) Datenschutzerklärung

Mehr

VERSICHERUNGSMAKLERVERTRAG

VERSICHERUNGSMAKLERVERTRAG FINANZATLAS Unternehmensgruppe Versicherngsmaklervertrag Seite 1 von 5 VERSICHERUNGSMAKLERVERTRAG zwischen Name des Kunden Adresse nachfolgend kurz Auftraggeber genannt und FINANZATLAS Unternehmensgruppe,

Mehr

Maklervertrag. zwischen. Jahn & Partner Versicherungsmakler GmbH, Lechstraße 9, 86415 Mering - nachstehend Versicherungsmakler genannt - und ... ...

Maklervertrag. zwischen. Jahn & Partner Versicherungsmakler GmbH, Lechstraße 9, 86415 Mering - nachstehend Versicherungsmakler genannt - und ... ... Maklervertrag zwischen Jahn & Partner Versicherungsmakler GmbH, Lechstraße 9, 86415 Mering - nachstehend Versicherungsmakler genannt - und......... - nachstehend Auftraggeber genannt 1. Vertragsgegenstand

Mehr

DFV Deutsche Familienversicherung AG Reuterweg Frankfurt. Meldeformular Krankenversicherung KlinikSchutz. Fragebogen für Versicherungsnehmer

DFV Deutsche Familienversicherung AG Reuterweg Frankfurt. Meldeformular Krankenversicherung KlinikSchutz. Fragebogen für Versicherungsnehmer DFV Deutsche Familienversicherung AG Reuterweg 47 60323 Frankfurt Meldeformular Krankenversicherung KlinikSchutz Fragebogen für Versicherungsnehmer Sehr geehrter Versicherungsnehmer, eine rasche Bearbeitung

Mehr

Einwilligung in die Erhebung und Verwendung von Gesundheitsdaten und Schweigepflich t - entbindungserklärung

Einwilligung in die Erhebung und Verwendung von Gesundheitsdaten und Schweigepflich t - entbindungserklärung Einwilligung in die Erhebung und Verwendung von Gesundheitsdaten und Schweigepflich t - entbindungserklärung Die Regelungen des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG)

Mehr

Verbraucherinformation Holiday Protect Reiseschutz für Privatpersonen - Jahresschutz

Verbraucherinformation Holiday Protect Reiseschutz für Privatpersonen - Jahresschutz Wir freuen uns, dass Sie sich für das Angebot der Europ Assistance interessieren. Identität und ladungsfähige Anschrift des Versicherers Europ Assistance Versicherungs- AG Adenauerring 9 81737 München

Mehr

Besteht eine amtliche Betreuung oder wurde eine entsprechende Vollmacht erteilt?

Besteht eine amtliche Betreuung oder wurde eine entsprechende Vollmacht erteilt? Versicherungsnehmer: Rückantwort neue leben Lebensversicherung AG Postfach 10 47 07 20032 Hamburg ART: 6150 Antrag auf Leistung aus Ihrer Pflegerenten-Versicherung versicherte Person: VornameName der versicherten

Mehr

Allgemeine Nutzungsbedingungen

Allgemeine Nutzungsbedingungen Allgemeine Nutzungsbedingungen Die ED Ensure Digital GmbH betreibt mit Virado eine Plattform, auf der Produkt- und Nischenversicherungen verschiedener Produktpartner Versicherungsmaklern zur Verfügung

Mehr

Angebotsanforderung. Für eine Vermögensschaden- Haftpflichtversicherung. Damit was passiert, wenn was passiert.

Angebotsanforderung. Für eine Vermögensschaden- Haftpflichtversicherung. Damit was passiert, wenn was passiert. Damit was passiert, wenn was passiert. Angebotsanforderung Für eine Vermögensschaden- Haftpflichtversicherung Ich/Wir wünsche(n) die Zusendung eines Angebots zum Abschluss eines Versicherungsvertrages.

Mehr

Unfall-Schadenanzeige

Unfall-Schadenanzeige WÜRZBURGER-VERSICHERUNGS-AG Bahnhofstraße 11 97070 Würzburg Unfall-Schadenanzeige Die Beantwortung aller Punkte ist unbedingt erforderlich. Versicherungsschein-Nr.: Schadennummer: 1. Versicherungsnehmer

Mehr

DFV Deutsche Familienversicherung AG Reuterweg Frankfurt. Schadenanzeige Unfallversicherung

DFV Deutsche Familienversicherung AG Reuterweg Frankfurt. Schadenanzeige Unfallversicherung DFV Deutsche Familienversicherung AG Reuterweg 47 60323 Frankfurt Schadenanzeige Unfallversicherung Sehr geehrter Versicherungsnehmer, eine schnelle Bearbeitung des Versicherungsfalles ist nur möglich,

Mehr

DFV Deutsche Familienversicherung AG Reuterweg Frankfurt. Meldeformular Auslandskrankenversicherung. Fragebogen für Versicherungsnehmer

DFV Deutsche Familienversicherung AG Reuterweg Frankfurt. Meldeformular Auslandskrankenversicherung. Fragebogen für Versicherungsnehmer DFV Deutsche Familienversicherung AG Reuterweg 47 60323 Frankfurt Meldeformular Auslandskrankenversicherung Fragebogen für Versicherungsnehmer Sehr geehrter Versicherungsnehmer, eine rasche Bearbeitung

Mehr

Serviceentgeltvereinbarung Finanzierung

Serviceentgeltvereinbarung Finanzierung Serviceentgeltvereinbarung Finanzierung Zwischen Name, Vorname (bei Eheleuten bitte Daten des Ehegatten/in zusätzlich angeben) (im Folgenden Kunde ) Straße, Hausnr. PLZ Ort und BSC Die Finanzberater BSC

Mehr

Fragebogen Sportlehrer/Fitnessstudio

Fragebogen Sportlehrer/Fitnessstudio Antragsnummer: Antragsteller: zu versichernde Person: 1. Welche Ausbildung haben Sie? Bitte geben Sie uns den genauen Ausbildungsgang und den Abschluss (Verbandsausbildung oder Ausbildung nach APOfSpl,

Mehr

Auszug Musterantrag. Einwilligung in die Erhebung und Verwendung von Gesundheitsdaten und Schweigepflichtentbindungserklärung.

Auszug Musterantrag. Einwilligung in die Erhebung und Verwendung von Gesundheitsdaten und Schweigepflichtentbindungserklärung. Auszug Musterantrag Einwilligung in die Erhebung und Verwendung von Gesundheitsdaten und Schweigepflichtentbindungserklärung. Unverbindliche Bekanntgabe des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft

Mehr

19-21 Zweiter Unterabschnitt Rechte des Betroffenen

19-21 Zweiter Unterabschnitt Rechte des Betroffenen TK Lexikon Arbeitsrecht Bundesdatenschutzgesetz 19-21 Zweiter Unterabschnitt Rechte des Betroffenen 19 Auskunft an den Betroffenen HI23101 HI23102 (1) 1 Dem Betroffenen ist auf Antrag Auskunft zu erteilen

Mehr

Einwilligung in die Erhebung und Verwendung von Gesundheitsdaten und Schweigepflichtentbindungserklärung*

Einwilligung in die Erhebung und Verwendung von Gesundheitsdaten und Schweigepflichtentbindungserklärung* Einwilligung in die Erhebung und Verwendung von Gesundheitsdaten und Schweigepflichtentbindungserklärung* Die Regelungen des Versicherungsvertragsgesetzes, des Bundesdatenschutzgesetzes sowie anderer Datenschutzvorschriften

Mehr

Einwilligung in die Erhebung und Verwendung von Gesundheitsdaten und Schweigepflichtentbindungserklärung

Einwilligung in die Erhebung und Verwendung von Gesundheitsdaten und Schweigepflichtentbindungserklärung Einwilligung in die Erhebung und Verwendung von Gesundheitsdaten und Schweigepflichtentbindungserklärung Der Text der Einwilligungs-/Schweigepflichtentbindungserklärung wurde 2011 mit den Datenschutzaufsichtsbehörden

Mehr

Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Invaliditäts-Zusatzversicherung von Kindern (KIZ 2008)

Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Invaliditäts-Zusatzversicherung von Kindern (KIZ 2008) Inhaltsübersicht A B C Die Vertragspartner Die Verträge Der Versicherungsumfang 1 Wer kann versichert werden? 2 Was ist durch diesen Vertrag versichert? (Versicherungsfall) 3 Welche Voraussetzungen gelten

Mehr

VERSICHERUNGSMAKLERVERTRAG. zwischen

VERSICHERUNGSMAKLERVERTRAG. zwischen VERSICHERUNGSMAKLERVERTRAG ASP Consult GmbH Bochumer Landstr. 213 45276 Essen 1) Vertragsparteien / Vertragsgegenstand Der Ke beauftragt die ASP Consult GmbH, Bochumer Landstr. 213, 45276 Essen, vertreten

Mehr

Verpflichtungserklärung nach 5 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG)

Verpflichtungserklärung nach 5 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) Verpflichtungserklärung nach 5 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten Referat III C Puttkamerstraße 16-18 10958 Berlin Sehr geehrte(r) Frau/Herr, aufgrund

Mehr

Versicherungsnummer: 78/ Angaben des Versicherungsnehmers. Angaben der zu versichernden Person(en) Name, Vorname, Adresse

Versicherungsnummer: 78/ Angaben des Versicherungsnehmers. Angaben der zu versichernden Person(en) Name, Vorname, Adresse Einwilligungserklärungen zum Datenschutz und zur Schweigepflichtentbindung für Bestandsversicherte gemäß Schreiben der R+V Krankenversicherung vom August 2013 Versicherungsnummer: 78/ Angaben des Versicherungsnehmers

Mehr

Einwilligung in die Erhebung und Verwendung von Gesundheitsdaten und Schweigepflichtentbindungserklärung

Einwilligung in die Erhebung und Verwendung von Gesundheitsdaten und Schweigepflichtentbindungserklärung Einwilligung in die Erhebung und Verwendung von Gesundheitsdaten und Schweigepflichtentbindungserklärung gegenüber der Provinzial Krankenversicherung Hannover AG VGH Versicherungen: Provinzial Lebensversicherung

Mehr

Fragebogen Psychische / Psychosomatische Beschwerden

Fragebogen Psychische / Psychosomatische Beschwerden Fragebogen Psychische / Psychosomatische Beschwerden Versicherungsnehmer: (falls nicht gleichzeitig zu versichernde Person) Vorname, Name: Geburtsdatum: Zu versichernde Person: Vorname, Name: Geburtsdatum:

Mehr

Schweigepflichtentbindung WWK Allgemeine Versicherung AG

Schweigepflichtentbindung WWK Allgemeine Versicherung AG Schweigepflichtentbindung WWK Allgemeine Versicherung AG Schweigepflichtentbindungserklärung zur Verwendung von Daten, die dem Schutz des 203 StGB unterliegen Als Unternehmen der (Lebensversicherung) Sach-

Mehr

Vereinbarung über die Auftragsdatenverarbeitung

Vereinbarung über die Auftragsdatenverarbeitung Vereinbarung über die Auftragsdatenverarbeitung zwischen [zu ergänzen] - Auftraggeber - und Bentjen Software GmbH Hebelweg 9a 76275 Ettlingen - Auftragnehmer - (zusammen die Vertragspartner ) 1 Grundlage

Mehr

Einwilligung in die Erhebung und Verwendung von Gesundheitsdaten und Schweigepflichtentbindungserklärung

Einwilligung in die Erhebung und Verwendung von Gesundheitsdaten und Schweigepflichtentbindungserklärung Einwilligung in die Erhebung und Verwendung von Gesundheitsdaten und Schweigepflichtentbindungserklärung gegenüber der Provinzial Lebensversicherung Hannover VGH Versicherungen: Landschaftliche Brandkasse

Mehr

Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Mietkautionsversicherung (AVB MKV 2014-IAS P)

Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Mietkautionsversicherung (AVB MKV 2014-IAS P) Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Mietkautionsversicherung (AVB MKV 2014-IAS P) 1 Gegenstand der Mietkautionsversicherung 1. Der Versicherer stellt dem Versicherungsnehmer (Mieter) im Rahmen

Mehr

Einwilligung in die Erhebung und Verwendung von Gesundheitsdaten und Schweigepflichtentbindungserklärung*

Einwilligung in die Erhebung und Verwendung von Gesundheitsdaten und Schweigepflichtentbindungserklärung* Einwilligung in die Erhebung und Verwendung von Gesundheitsdaten und Schweigepflichtentbindungserklärung* Antragsteller: Versicherungsschein-Nr.: Die Regelungen des Versicherungsvertragsgesetzes, des Bundesdatenschutzgesetzes

Mehr

Versicherungsmaklervertrag

Versicherungsmaklervertrag Versicherungsmaklervertrag Zwischen dem Auftraggeber (nachfolgend Auftraggeber genannt) und dem TF Versicherungsmaklerbüro, Timo Fuhrmann (nachfolgend Makler genannt). Zusätzlich darf der Makler eine Untervollmacht

Mehr

Einwilligung in die Erhebung und Verwendung von Gesundheitsdaten und Schweigepflichtenbindungserklärung

Einwilligung in die Erhebung und Verwendung von Gesundheitsdaten und Schweigepflichtenbindungserklärung Einwilligung in die Erhebung und Verwendung von Gesundheitsdaten und Schweigepflichtenbindungserklärung Lebensversicherung Nr.: Versicherte Person Die Regelungen des Versicherungsvertragsgesetzes, des

Mehr

Kundeninformation zur Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung der ERGO Versicherung AG

Kundeninformation zur Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung der ERGO Versicherung AG Kundeninformation zur Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung der ERGO Versicherung AG Stand 01.01.2012 Informationen zum Versicherer Versicherer ist die ERGO Versicherung AG Victoriaplatz 1 40477 Düsseldorf

Mehr

Kundeninformation zur Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung der ERGO Versicherung AG

Kundeninformation zur Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung der ERGO Versicherung AG Kundeninformation zur Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung der ERGO Versicherung AG Stand 1.7.2012 Informationen zum Versicherer Versicherer ist die ERGO Versicherung AG Victoriaplatz 1 40477 Düsseldorf

Mehr

Datenschutz im Verein

Datenschutz im Verein Qualifix-Themenfeld: Recht Datenschutz im Verein Guten Tag! Ich wünsche Ihnen einen angenehmen Seminarverlauf. 1 Was bedeutet Datenschutz? Schutz des Einzelnen vor dem Missbrauch personenbezogener Daten!

Mehr

Grundlagen des Datenschutzes

Grundlagen des Datenschutzes und der IT-Sicherheit Musterlösung zur 1. Übung im SoSe 2009: BDSG (1) 1.1 BDSG-Rechtsgrundlagen für Aktiengesellschaften Aufgabe: Welche Abschnitte aus dem BDSG sind für Aktiengesellschaften relevant?

Mehr

Maklervertrag. Zwischen der MKM KreditManagement GmbH, Berliner Straße 137, 13467 Berlin (- nachfolgend Makler genannt -)

Maklervertrag. Zwischen der MKM KreditManagement GmbH, Berliner Straße 137, 13467 Berlin (- nachfolgend Makler genannt -) Maklervertrag Zwischen der MKM KreditManagement GmbH, Berliner Straße 137, 13467 Berlin (- nachfolgend Makler genannt -) und dem Unternehmen (- nachfolgend Auftraggeber genannt -) Firmenstempel wird folgender

Mehr

Merkblatt zur Datenverarbeitung

Merkblatt zur Datenverarbeitung Merkblatt zur Datenverarbeitung bei der Robert Bosch Risk and Insurance Management GmbH (RBRM) und deren Partnern Vorbemerkung Robert Bosch Risk and Insurance Management GmbH - Bosch My Insurance - Postfach

Mehr

Unfall/Schadenfall vom. 1. Abfrage van Gesundheitsdaten bei Dritten zur PrOfung der Leistungspflicht. Moglichkeit I: Moglichkeit II:

Unfall/Schadenfall vom. 1. Abfrage van Gesundheitsdaten bei Dritten zur PrOfung der Leistungspflicht. Moglichkeit I: Moglichkeit II: Einwilligung und Schweigepflichtenbindung fur die Abfrage van Gesundheitsdaten bei Dritten zur PrOfung der Leistungspflicht und tor die Datenweitergabe zur medizinischen Begutachtung Name, Varname Geburtsdatum

Mehr

- durch die Pax-Familienfürsorge Krankenversicherung AG im Raum der Kirchen selbst (unter 2.1.),

- durch die Pax-Familienfürsorge Krankenversicherung AG im Raum der Kirchen selbst (unter 2.1.), 2. Einwilligung in die Erhebung und Verwendung von Gesundheitsdaten und eventuellen Angaben zu Ihrer Religionszugehörigkeit sowie Schweigepflichtentbindungserklärung Die Regelungen des Versicherungsvertragsgesetzes,

Mehr

Maklervertrag «K_TITEL» «K_VORNAME» «K_NAME» «K_STRASSE» «K_PLZ» «K_ORT» VuFD Karl-Heinz Ullrich Goethestr. 71 01587 Riesa

Maklervertrag «K_TITEL» «K_VORNAME» «K_NAME» «K_STRASSE» «K_PLZ» «K_ORT» VuFD Karl-Heinz Ullrich Goethestr. 71 01587 Riesa Maklervertrag zwischen «K_TITEL» «K_VORNAME» «K_NAME» «K_STRASSE» «K_PLZ» «K_ORT» - nachstehend Auftraggeber genannt - und VuFD Karl-Heinz Ullrich Goethestr. 71 01587 Riesa IHK Verm.-Nr.: D-MW3V-HVBN5-46

Mehr

81537 München (089) 2160-85 93

81537 München (089) 2160-85 93 Bayerische Beamtenkrankenkasse Aktiengesellschaft An Bayerische Beamtenkrankenkasse AG Abteilung C2BF03 Maximilianstraße 53 Oder gleich faxen an: 81537 München (089) 2160-85 93 Antrag zur Teilnahme an

Mehr

Vertragsunterlagen zu Ihrer E-Bike Elektronikversicherung

Vertragsunterlagen zu Ihrer E-Bike Elektronikversicherung Vertragsunterlagen zu Ihrer E-Bike Elektronikversicherung Inhaltsverzeichnis Produktinformationsblatt für die E-Bike-Elektronikversicherung Kundeninformation Versicherungsbedingungen für die Fahrrad-Vollkaskoversicherung

Mehr

zahn« D E Versicherungsnehmer und zu versichernde Person Telefon/Mobil E-Mail Adresse Krankenkasse Mitglieds-Nr.

zahn« D E Versicherungsnehmer und zu versichernde Person Telefon/Mobil E-Mail Adresse Krankenkasse Mitglieds-Nr. zahn handeln... zahn«versicherungsnehmer und zu versichernde Person Geburtsdatum Telefon/Mobil E-Mail Adresse Krankenkasse Mitglieds-Nr. Weitere zu versichernde Person (bitte eintragen): Versicherungsbeginn

Mehr

Allgemeiner Teil zur Police (AT) Inhaltsverzeichnis

Allgemeiner Teil zur Police (AT) Inhaltsverzeichnis Stand 2009 Seite 1 Allgemeiner Teil zur Police (AT) Inhaltsverzeichnis 1. Vertragsgrundlagen 2 2. Beginn des Versicherungsschutzes, Vertragsdauer 2 3. Beitrag 2 4. Änderung der Beitragsbemessungsgrundlagen

Mehr

Antrag auf Rechtsschutz-Versicherung für Führungskräfte Bitte Antrag in Druckbuchstaben ausfüllen!

Antrag auf Rechtsschutz-Versicherung für Führungskräfte Bitte Antrag in Druckbuchstaben ausfüllen! Angaben zum Versicherungsnehmer Antrag auf Rechtsschutz-Versicherung für Führungskräfte Bitte Antrag in Druckbuchstaben ausfüllen! Frau Herr Firma Angaben zur Versicherungsdauer: Vorname, Nachname bzw.

Mehr

DFV Deutsche Familienversicherung AG Reuterweg Frankfurt. Schadenanzeige Haftpflichtversicherung. Fragebogen für Anspruchsteller

DFV Deutsche Familienversicherung AG Reuterweg Frankfurt. Schadenanzeige Haftpflichtversicherung. Fragebogen für Anspruchsteller DFV Deutsche Familienversicherung AG Reuterweg 47 60323 Frankfurt Schadenanzeige Haftpflichtversicherung Fragebogen für Anspruchsteller Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr, eine rasche Bearbeitung des

Mehr

Wichtig für den Antragsteller: Weitere Erklärungen und Verbraucherinformationen

Wichtig für den Antragsteller: Weitere Erklärungen und Verbraucherinformationen Wichtig für den Antragsteller: Weitere Erklärungen und Verbraucherinformationen (Schlusserklärung) Einwilligung in die Erhebung und Verwendung von Gesundheitsdaten und Schweigepflichtentbindungserklärung

Mehr

Einführung Datenschutz in der Pflege

Einführung Datenschutz in der Pflege Einführung Datenschutz in der Pflege Eine Informationsgesellschaft ohne Daten ist nicht denkbar. Ob Online- Shopping, Internet-Banking oder elektronische Verwaltung; wir sind es gewohnt, dass beinahe jedes

Mehr

Bayerische Beamtenkrankenkasse

Bayerische Beamtenkrankenkasse Bayerische Beamtenkrankenkasse Aktiengesellschaft Tarif PflegePREMIUM Plus Pflegetagegeldversicherung Stand: 01.01.2013, SAP-Nummer: 332400, 10.2012 Es gelten die AVB/EPV-VT Allgemeine Versicherungsbedingungen

Mehr

Informationspflichten des Versicherungsmaklers (TF Versicherungsmaklerbüro)

Informationspflichten des Versicherungsmaklers (TF Versicherungsmaklerbüro) Informationspflichten des Versicherungsmaklers (TF Versicherungsmaklerbüro) Gewerberechtlich ist der Makler verpflichtet, diverse Auskünfte bezüglich seines Gewerbebetriebes gegenüber seinen Kunden zu

Mehr

Versicherungsmaklerauftrag

Versicherungsmaklerauftrag Versicherungsmaklerauftrag zwischen... - nachstehend Makler genannt - und... - nachstehend Kunde genannt - 1.) Vertragsgegenstand Der Kunde beauftragt den Makler mit der Vermittlung von betrieblichen und

Mehr

Antrag auf Rechtsschutz-Versicherung für Führungskräfte

Antrag auf Rechtsschutz-Versicherung für Führungskräfte Antrag auf Rechtsschutz-Versicherung für Führungskräfte Angaben zum Versicherungsnehmer Bitte Antrag in Druckbuchstaben ausfüllen! Frau Herr Firma Angaben zur Versicherungsdauer: Vorname, Nachname bzw.

Mehr

Die EU-Datenschutz-Grundverordnung: Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung

Die EU-Datenschutz-Grundverordnung: Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung Symposium 26.4.2016 in Hamburg Die EU-Datenschutz-Grundverordnung: Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung RA Prof. Dr. Ralf B. Abel 1 Darum geht es: Datenschutz- Gesamtrevision 2 Überblick - Anwendungsbereich

Mehr

Vertragsprüfung und Rechenservice: Rückabwicklung bei Widerspruch von Kapitallebens- und Rentenversicherung

Vertragsprüfung und Rechenservice: Rückabwicklung bei Widerspruch von Kapitallebens- und Rentenversicherung Rückabwicklung bei Widerspruch von Kapitallebens- und Rentenversicherung l Auftrag mit Einzugsermächtigung Bitte füllen Sie pro Versicherungsvertrag ein Formular aus und senden Sie es mit dem erteilten

Mehr

Fragebogen Beamte. 4. Sind Sie derzeit Beamter auf Probe? seit: auf Widerruf? seit: auf Lebenszeit?

Fragebogen Beamte. 4. Sind Sie derzeit Beamter auf Probe? seit: auf Widerruf? seit: auf Lebenszeit? Antragsnummer: Antragsteller: zu versichernde Person: 1. Wie ist Ihre genaue Berufs-/Amtsbezeichnung? Fragebogen Beamte 2. Nähere Angaben zur Laufbahn (z.b. mittlerer Dienst)? 3. In welchem Dienst (z.b.

Mehr

Hiermit erteile ich, Firma. Straße PLZ Wohnort. Finanzen-Versicherungen-Immobilien-Service GmbH Hildesheimer Straße 48, 30169 Hannover

Hiermit erteile ich, Firma. Straße PLZ Wohnort. Finanzen-Versicherungen-Immobilien-Service GmbH Hildesheimer Straße 48, 30169 Hannover Hiermit erteile ich, Firma Straße PLZ Wohnort Email der Firma FINAFAIR Finanzen-Versicherungen-Immobilien-Service GmbH Hildesheimer Straße 48, 30169 Hannover oder ihrer Rechtsnachfolgerin (Versicherungsmakler)

Mehr

Informationen gemäß der Verordnung über Informationspflichten nach bürgerlichem Recht (BGB-InfoV)

Informationen gemäß der Verordnung über Informationspflichten nach bürgerlichem Recht (BGB-InfoV) Informationen gemäß der Verordnung über Informationspflichten nach bürgerlichem Recht (BGB-InfoV) (Stand Dezember 2008) Information zu den kostenlosen und kostenpflichtigen Dienstleistungen der Regman

Mehr

Care Holiday - Alle Leistungen auf einen Blick*

Care Holiday - Alle Leistungen auf einen Blick* Care Holiday Jahrespolice Auslandsreise-Krankenversicherung für beliebig viele Urlaubsreisen und Geschäftsreisen Personenkreis Geltungsbereich Versicherer Personen mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland

Mehr

Schlichtungsantrag. Vollmacht (Bei Vertretung ausfüllen)

Schlichtungsantrag. Vollmacht (Bei Vertretung ausfüllen) Absender (nur angeben, wenn abweichend von Patientendaten) Telefon An die Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen der norddeutschen Ärztekammern Hans-Böckler-Allee 3 D-30173 Hannover Schlichtungsantrag

Mehr

Fragebogen zur VOV D&O-Versicherung

Fragebogen zur VOV D&O-Versicherung Fragebogen zur VOV D&O-Versicherung Wichtiger Hinweis auf die Rechtsfolgen bei unzutreffenden Angaben: Die folgenden Fragen bitten wir zur Ermittlung des zu versichernden Risikos zu beantworten. Bitte

Mehr

Der einfache Weg zu einer Bürgschaft für gewerbliche Miete. Unterschreiben. Zurück senden

Der einfache Weg zu einer Bürgschaft für gewerbliche Miete. Unterschreiben. Zurück senden Der einfache Weg zu einer Bürgschaft für gewerbliche Miete 1. 2. Unterschreiben Zurück senden Anforderungen des Risikoträgers R+V Allgemeine Versicherung AG Bis zu einer Bürgschaftssumme von 20.000 müssen

Mehr

Für die Rechtzeitigkeit der Beitragszahlung genügt es, wenn Sie fristgerecht alles getan haben, damit der Beitrag bei uns eingeht.

Für die Rechtzeitigkeit der Beitragszahlung genügt es, wenn Sie fristgerecht alles getan haben, damit der Beitrag bei uns eingeht. Allgemeine Informationen zum Antrag Versicherer Bayerische Beamten Versicherung AG Thomas-Dehler-Str. 25, 81737 München Briefanschrift: 81732 München Sitz und Registergericht: München, Reg.-Nr. HR B 41186

Mehr

Schadenanzeige Tierhalterhaftpflichtversicherung Fragebogen für Versicherungsnehmer Sehr geehrter Versicherungsnehmer,

Schadenanzeige Tierhalterhaftpflichtversicherung Fragebogen für Versicherungsnehmer Sehr geehrter Versicherungsnehmer, DFV Deutsche Familienversicherung AG Reuterweg 47 60323 Frankfurt Schadenanzeige Tierhalterhaftpflichtversicherung Fragebogen für Versicherungsnehmer Sehr geehrter Versicherungsnehmer, eine rasche Bearbeitung

Mehr

4d Meldepflicht. 6 Unabdingbare Rechte des Betroffenen. 6a Automatisierte Einzelentscheidung

4d Meldepflicht. 6 Unabdingbare Rechte des Betroffenen. 6a Automatisierte Einzelentscheidung 4d Meldepflicht (3) Die Meldepflicht entfällt ferner, wenn die verantwortliche Stelle personenbezogene Daten für eigene Zwecke erhebt, verarbeitet oder nutzt, hierbei höchstens neun Personen mit der Erhebung,

Mehr

Antrag auf Rechtsschutz-Versicherung für leitende Gemeindebedienstete

Antrag auf Rechtsschutz-Versicherung für leitende Gemeindebedienstete Antrag auf Rechtsschutz-Versicherung für leitende Gemeindebedienstete Angaben zum Versicherungsnehmer Bitte Antrag in Druckbuchstaben ausfüllen! Frau Herr Firma Vertragsdauer: 3 Jahre Vorname, Nachname

Mehr

Unfall-Schadenanzeige zur Versicherungsschein-Nr.: Die Beantwortung aller Punkte ist unbedingt erforderlich. Schadennummer:

Unfall-Schadenanzeige zur Versicherungsschein-Nr.: Die Beantwortung aller Punkte ist unbedingt erforderlich. Schadennummer: WÜRZBURGER-VERSICHERUNGS-AG Unfall-Schadenanzeige zur Versicherungsschein-Nr.: Die Beantwortung aller Punkte ist unbedingt erforderlich. Schadennummer: 1. Versicherungsnehmer Telefon Anschrift Bankverbindung

Mehr

Fragebogen zur VOV D&O-Versicherung AGG plus

Fragebogen zur VOV D&O-Versicherung AGG plus Fragebogen zur VOV D&O-Versicherung AGG plus Bitte beantworten Sie die folgenden Fragen vollständig und wahrheitsgemäß, wenn Sie zusätzlich zu der VOV D&O-Versicherung Versicherungsschutz nach Maßgabe

Mehr

(Name der Fremdkraft) 1. Verpflichtung auf das Datengeheimnis nach 5 BDSG

(Name der Fremdkraft) 1. Verpflichtung auf das Datengeheimnis nach 5 BDSG Verpflichtung auf das Datengeheimnis gemäß 5 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), auf das Fernmeldegeheimnis gemäß 88 Telekommunikationsgesetz (TKG) und auf Wahrung von Geschäftsgeheimnissen von Externen (Name

Mehr

AXA Krankenversicherung AG

AXA Krankenversicherung AG AXA Krankenversicherung AG Wichtige Erklärungen des Antragstellers / der Antragstellerin und der zu versichernden Person(en) sowie Hinweise! Widerrufsbelehrung für den Antrag auf Abschluss eines neuen

Mehr

Versicherungsmaklervertrag

Versicherungsmaklervertrag Versicherungsmaklervertrag Zwischen dem Versicherungsmakler BFFM GmbH & Co. KG, Normannenweg 17-21, 20537 Hamburg und dem Auftraggeber wird folgende Vereinbarung getroffen: Präambel (1) Der Versicherungsmakler

Mehr

Vorname, Name: Geburtsdatum: Geburtsdatum: Beruf:

Vorname, Name: Geburtsdatum: Geburtsdatum: Beruf: Fragebogen Epilepsie Versicherungsnehmer: (falls nicht gleichzeitig zu versichernde Person) Vorname, Name: Geburtsdatum: Zu versichernde Person: Vorname, Name: Geburtsdatum: Beruf: Versicherungs-Nr.: Mitteilung

Mehr

P F L E G E V E R T R A G. über pflegerische Dienste und Versorgung im häuslichen Bereich

P F L E G E V E R T R A G. über pflegerische Dienste und Versorgung im häuslichen Bereich P F L E G E V E R T R A G über pflegerische Dienste und Versorgung im häuslichen Bereich Zwischen der Kirchlichen Sozialstation Nördlicher Breisgau e.v. im Folgenden Sozialstation genannt, vertreten durch

Mehr

3.1. Datenweitergabe zur medizinischen Begutachtung

3.1. Datenweitergabe zur medizinischen Begutachtung Einwilligung in die Erhebung und Verwendung von Gesundheitsdaten und Schweigepflichtentbindungserklärung Die Regelungen des Versicherungsvertragsgesetzes, des Bundesdatenschutzgesetzes sowie anderer Datenschutzvorschriften

Mehr