Systematische Vernetzung Früher Hilfen in Bayern KoKi-Netzwerke frühe Kindheit

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1 Systematische Vernetzung Früher Hilfen in Bayern KoKi-Netzwerke frühe Kindheit Regensburger Fachtagung Frühe Hilfen am Isabella Gold, Leiterin des Referats II 5 Jugendpolitik, Jugendhilfe Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration

2 Kinderschutz braucht starke Netze! Frühzeitige Unterstützung von Eltern in belastenden Lebenssituationen - eine interdisziplinäre Herausforderung Wichtig dabei v.a.: Stärkung von Bindungen und frühzeitige zielgerichtete Hilfestellung = Prävention in allen Richtungen (Gesundheit, Entwicklungschancen, Steigerung der Chancen- und Bildungsgerechtigkeit, Verhinderung von Kindeswohlgefährdungen etc.). Regelhafte interdisziplinäre Zusammenarbeit und gemeinsame Verantwortungsübernahme mit ganzheitlichem Blick auf Familie und Kinder. Die jeweiligen Möglichkeiten und Ressourcen (insb. des Gesundheitswesens und der Kinder- und Jugendhilfe) sind abgestimmt zum Wohl von Kindern und Jugendlichen und ihren Familien zu nutzen. Entstigmatisierung der Inanspruchnahme von Hilfen. Gegenseitige Wertschätzung ist wesentlicher Beitrag, damit Eltern z.t. noch stark vorhandene Vorbehalte insb. gegenüber Unterstützungsangeboten der Kinder- und Jugendhilfe verlieren (Werben, Brücken bauen). Handlungssicherheit im Umgang mit Belastungen im familiären Bereich (einschließlich Befähigung zu entspr. Gesprächsführung), Kenntnisse der regionalen Unterstützungsangebote und -strukturen. Funktionierende Kooperationsstrukturen dabei auch wichtiger Beitrag zur Entlastung der jeweiligen Profession.

3 Kinderschutz braucht starke Netze! Mögliche Hürden für interdisziplinäre Kooperation Z.B. Stark emotionalisierte und medialisierte Debatte um Kinderschutzfälle. Insb. große Unsicherheit im Umgang mit Belastungen im familiären Bereich. Unsicherheit/mangelnde Kenntnis über Aufgaben- und Kompetenzbereiche anderer Fachdisziplinen und Hilfesysteme, aber gleichzeitig überhöhte Erwartungen an diese. Schwierigkeit beim Beschreiben eigener Kernkompetenzen, insbesondere auch hinsichtlich eigener Handlungsgrenzen. Unterschiedliche Rollen, Sichtweisen, Sprache und Instrumente. Unsicherheiten in der Rechtsanwendung (z.b. bzgl. Auslegung/Einschätzung Kindeswohlgefährdung. Angst vor Konsequenzen v.a. in Bezug auf Vertrauensverhältnis zu Eltern. Fehlende personenunabhängige Kooperationsstrukturen, mangelnde Ressourcen etc.

4 Thema: Systematische Vernetzung Früher Hilfen durch die Koordinierende Kinderschutzstellen (KoKi) Input Schwerpunkte: Kinderschutz braucht starke Netze! Einbettung in Bayerisches Gesamtkonzept zum Kinderschutz Bay. KoKi-Konzept: Zielsetzung, Zielgruppe und Aufgabe systematische Vernetzung Früher Hilfen vor Ort Bayer. KoKi-Konzept seit 2012 als bundesweiter Standard im Bundeskinderschutzgesetz verankert ( 3 Abs. 4 KKG: Bundesinitiative Frühe Hilfen) Erfahrungen aus 6 Jahren KoKi-Konzept: bayernweiter KoKi- Fachtag 2014 Ausblick und Perspektiven Fragen/Diskussion

5 Kinderschutz braucht starke Netze! Kinderschutz: sensibles Spannungsfeld Prävention - Intervention Elementare Handlungsgrundsätze: Art. 6 Abs. 2 GG: Erziehungsvorrang der Eltern, aber auch die ihnen zuvörderst obliegende Pflicht. Über Betätigung wacht staatliche Gemeinschaft (staatliches Wächteramt: Erziehungsvorrang endet dort, wo Kindeswohl gefährdet!). Kindeswohl = Richtschnur von Elternrecht und staatlichem Wächteramt! Präventiver Kinderschutz: Starke Eltern beste Garanten für gute und gesunde kindliche Entwicklung. Stärkung elterlicher Kompetenzen, insb. in Belastungssituationen (Aufgabenbereich KoKi-Netzwerke) Vermeidung von Kindeswohlgefährdungen und Schaffung von mehr Chancen- und Bildungsgerechtigkeit. Staatliches Wächteramt: Konsequentes Handeln und abgestimmte Interventionen zur Sicherstellung des Kindeswohls. Ist zur Sicherstellung des Kindeswohls Hilfe erforderlich + können/wollen Eltern nicht ausreichend zur Abwendung e. Gefährdungslage mitwirken: Konsequentes Handeln erforderlich (wenn es sein muss auch gegen Willen der Eltern!).

6 Unterstützungsbedarf, aber noch keine Kindeswohlgefährdung Hilfen zur Erziehung Werben um freiwillige Inanspruchnahme von Hilfen. Datenweitergabe nur mit Einwilligung der Eltern! KoKi-Aufgabe: systematische Vernetzung Früher Hilfen Auch Inanspruchnahme von HzE grds. freiwillig, Ausnahme: zur Abwendung Kindeswohlgefährdung: roter Bereich ggf. Anordnung durch Familiengericht, 1666 BGB. Quelle für Schema: Frau Prof. Dr. Ziegenhain, Unversitätsklinikum Ulm; modifiziert durch Gold

7 Kindeswohlgefährdung bzw. Verdacht darauf (gewichtige Anhaltspunkte) Konsequentes Vorgehen, ggf. auch gegen Willen der Eltern! ( 1666 BGB, 8a SGB VIII) Hilfen zur Erziehung Bsp.: Zur Abwendung einer Kindeswohlgefährdung ist Inanspruchnahme von HzE, 27 ff. SGB VIII erforderlich: Idealfall: Eltern beantragen HzE! Wenn Eltern Kooperation verweigern und keine Unterstützung wollen roter Bereich: insb. Antrag auf Anordnung durch Familiengericht, 1666 BGB. Quelle für Schema: Frau Prof. Dr. Ziegenhain, Unversitätsklinikum Ulm; modifiziert durch Gold Erweitere Handlungsmöglichkeiten bzgl. Datenweitergabe (insb. 34 StGB) bis zu Handlungspflichten! (U.a. aus 13 StGB, Art. 14 GDVG etc.)

8 Was tun bei Unsicherheiten in Bezug auf Einschätzung zur Kindeswohlgefährung? Möglichkeit anonymisierter Fallbesprechungen (z.b. bei Netzwerktreffen) bzw. Klärung von Fragen im anonymisierten/pseudonymisierten Einzelfall (Ansprechpartner v.a. zuständ. Jugendamt; s.a. 8b SGB VIII, 4 Abs. 2 KKG). Beratungsmöglichkeit in BY bei Zweifelsfällen durch die vom StMAS geförderte Kinderschutzambulanz beim Institut für Rechtsmedizin der Universität München (LMU), Leitfaden für Ärztinnen und Ärzte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche Erkennen und Handeln ( sowie weitere fachliche Empfehlungen des StMAS geben Hilfestellungen (dabei engste Kooperation des StMAS insb. mit LMU, BVKJ, BLÄK sowie weiteren Experten aus Gesundheits- und Kinder- und Jugendhilfebereich). Spezielle Fortbildungs- und Qualifizierungsangebote sowie interdisziplinäre Fortbildungen zum Thema Kinderschutz. Qualifizierte Dokumentation (insb. Absicherung eigener Entscheidung).

9 kinderschutzambulanz

10 Bay. Gesamtkonzept zum Kinderschutz (StMAS) Wesentliche Bestandteile: Präventiver Kinderschutz/Frühe Hilfen in Bayern (s. Ziffer Ärzteleitfaden): - Bayerisches KoKi-Konzept ( StMAS-KoKi-Förderrichtlinie). - Übersicht Angebote Früher Hilfen in BY: - Verpflichtung zu Früherkennungsuntersuchungen (s. Ziffer Ärzteleitfaden). - Umsetzung Bundesinitiative: siehe bayerische Richtlinie zur Umsetzung. Hilfe auf Landesebene bei interdiszipl. Qualifizierung, Beratung, Vollzug, insb.: - Vom StMAS geförderte Kinderschutzambulanz beim Institut für Rechtsmedizin der LMU. - Leitfaden für Ärztinnen und Ärzte des StMAS Gewalt gegen Kinder und Jugendliche Erkennen und Handeln ; Ausführungen auch für andere Akteure (insb. des Gesundheitsbereich und der Kinder- und Jugendhilfe) wichtige Grundlage! - Landesgesetzliche Regelungen sowie sonstige Empfehlungen und Handreichungen auf Landesebene (StMAS, BLJA etc.). - Spezielle interdisziplinäre Qualifizierungen zur Etablierung bayernweiter interdisziplinärer Standards sowie eines systemübergreifenden Schnittstellenmanagements insb. zwischen Gesundheitsbereich und Kinder- und Jugendhilfe (u.a. Kinderschutzkonferenzen). - Übersicht Ansprechpartner/wichtige Adressen: Kapitel 6 Ärzteleitfaden mit Internet-Links. Kinderschutz gesamtgesellsch. Daueraufgabe: weitere Optimierungsmöglichkeiten im ständigen Austausch mit Praxis interdisziplinär auszuloten und umzusetzen. Ausführlich: Ärzteleitfaden d. StMAS samt vertief. Infos im Web Kapitel 6 Kinder- u. Jugendprogramm d. Staatsregierung.

11 KoKi-Netzwerk frühe Kindheit Systemat. Vernetzung Früher Hilfen: Eltern in belastenden Lebenssituationen frühzeitig unterstützen Ausführliche Infos hierzu:

12 Vom Modellprojekt zum flächendeckenden Regelangebot in Bayern Systematische Vernetzung Früher Hilfen: Länderübergreif. Modellprojekt (BY, BW, TH, RP): Guter Start ins Kinderleben (Modellphase ). Durchführung: Uniklinikum Ulm (Fokus BY Erprobung Koordinierte Kinderschutzstellen in bayer. Modellstandorten Erlangen und Traunstein). Aufgrund äußerst positiver Erfahrungen aus bay. Modellstandorten bereits Beschluss Bayer. Staatsregierung: bayernweite finanzielle + fachliche Unterstützung der Kommunen bei Schaffung und Pflege entspr. regionaler interdisziplinärer Netzwerke (damit erfolgreiche Ergebnisse nachhaltig + flächendeckend in regelhafte Strukturen implementiert!). Seit 2009 neues KoKi-Förderprogramm des StMAS (HH-Ansatz 2014/15: jährlich über 4,5 Mio. ), das aufbauend auf Erfahrungen der bayer. Modellstandorte gemeinsam mit der Praxis weiterentwickelt wurde (Bestandteil auch Kinderschutzambulanz u. Qualifizierungsprogr.). Fachliche Begleitung der KoKis durch StMAS, BLJA und Regierungen (u.a. Beratung, Qualifizierung und Empfehlungen zur Sicherstellung einheitlicher Standards). Zur nachhaltigen Implementierung spezielle Fortbildung der KoKi-Fachkräfte sowie während Aufbauphase Organisationsberatung durch BLJA im Auftrag + mit Förderung des StMAS. Bei den Kommunen herrscht großes Interesse am Förderprogramm. In 2010 bereits flächendeckende Etablierung in Bayern (über 100 regionale KoKi-Netzwerke) erreicht. Seit ist bayer. KoKi-Konzept bundesweiter Standard im BKiSchG ( 3 KKG)!

13 KoKi-Netzwerk frühe Kindheit: Seit Förderstart zum 1.Juli 2009: Flächendeckende Etablierung in BY! KoKis bei allen 12 Jugendämtern KoKis bei allen 13 Jugendämtern KoKis bei allen 10 Jugendämtern KoKis bei allen 12 Jugendämtern KoKis bei allen 14 Jugendämtern KoKis bei allen 23 Jugendämtern KoKis bei allen 12 Jugendämtern Stand 1. Januar 2015: Über 100 regionale KoKi-Netzwerke in BY im Verantwortungsbereich der Jugendämter. Alle 96 Jugendämter haben eines/mehrere vom KoKi-Förderprogramm des StMAS unterstützte KoKi-Netzwerke (sozialraumorientiert) eingerichtet. KoKi-Fachkräfte: ca Übersicht zu KoKis in BY:

14 Seit 2009: KoKi-Förderprogramm des StMAS - Präventiver Kinderschutz: Unterstützung v. Familien in belastenden Lebenssituationen Fördergrundlage: KoKi-Förderrichtlinie des StMAS Infos:

15 Aufgaben/Zielsetzung des KoKi-Netzwerks KoKi-Förderrichtlinie des StMAS Klare Zielgruppenbeschreibung sowie Zielsetzung: Frühzeitiges Erkennen von familiären Überlastungssituationen und Unterstützungsbedarfen sowie frühzeitige und passgenaue Unterstützung der Eltern/Familie. Hemmschwellen bei Familien und Netzwerkpartnern gegenüber Angeboten der Kinderund Jugendhilfe abbauen ( Unterstützung die ankommt ). Reduzierung von Risikofaktoren und Stärkung von Schutzfaktoren als gemeinsame interdisziplinäre Herausforderung. Verbesserung der Erreichbarkeit von Familien mit Unterstützungsbedarfen (präventiv, niedrigschwellig und ressourcenorientiert). Vermeidung von Kindeswohlgefährdungen sowie Schaffung positiver Entwicklungschancen für Kinder ( insgesamt ganz wichtiger Beitrag zur Schaffung von mehr Chancen- und Bildungsgerechtigkeit! Phase frühe Kindheit: entscheidende Weichenstellungen v.a. bzgl. Stresstoleranz, Bindungs- und Bildungsfähigkeit!). Bay. KoKi-Konzept: seit 1. Januar 2012 bundesweiter Standard im BKiSchG ( 3 KKG). Mittel aus Bundesinitiative insb. zum verstärkten Einsatz von Familienhebammen und vergleichbar qualifizierten Fachkräften aus Gesundheitswesen in den KoKi-Netzwerken. Näheres: KoKi-Förderrichtlinie: ferner Ziffer Ärzteleitfaden des StMAS: Übersicht zu Angeboten Früher Hilfen in Bayern:

16 Stärkung elterlicher Kompetenzen - gerade und vor allem in Belastungssituationen Minderjährige Eltern; alleinerziehender Elternteil ohne soziales Netz Partnerkonflikte/ Trennung/ Scheidung etc. Sozioökonom. Belastungen (z.b. Arbeitslosigkeit, Überschuldung) Belastete eigene Kindheit der Eltern; mangelnde positive Bindungserfahrung. Familiäre Belastungsfaktoren, z.b. Schwere Erkrankungen/Schicksalsschläge in der Familie Kindliche Regulations-/Verh.störungen (z.b. Schreibaby), sonst. Erkrankung Psychische Belastungen/Störungen (z.b. Depression, Angststörung)

17 Zielgruppe Beispiele aus 6 Jahren KoKi- Umsetzung Aktuelle Abfrage der Jugendämter zur Inanspruchnahme der Angebote der KoKi-Netzwerke (Beteiligung von 72 Jugendämtern, keine abschließende Aufzählung), Gründe insb.: Trennung/Scheidung bzw. Partnerschaftskonflikte Vermehrt: Eltern mit psychischen Belastungen/Erkrankungen (Chronische) Krankheit oder Behinderung des Kindes bzw. besondere Bedürfnisse des Kindes; Mehrlinge oder rasch aufeinander folgende Geburten; Drogen/ Suchterkrankung eines Elternteils; Frühgeburt des Kindes Z.T. minderjährige bzw. sehr junge Eltern (bis 25 Jahre) Alleinerziehende Elternteile Finanzielle Situation Wohnungsnot Asylsuchende Familien etc.

18 Aufgaben der KoKi-Fachkräfte Koordinierende Kinderschutzstelle: Fachstelle des Jugendamtes, Aufgaben insb.: Vertrauensvolle Ansprechpartner für Familien und Netzwerkpartner. Systematische Vernetzung und Bündelung Früher Hilfen in der Region zur zielgerichteten Unterstützung von Familien in belastenden Lebenssituationen aufbauend auf bestehenden Regelstrukturen/ Angeboten (Bündelung u. Bekanntmachung unterstützender Angebote). Beratung und Unterstützung der Eltern, damit sie ihrer Erziehungsverantwortung auch in schwierigeren Lebenssituationen gerecht werden (z.b. Vermittlung an geeignete Netzwerkpartner, z.b. Erziehungsberatungsstelle, Frühförderstelle, Schwangerschaftsberatungsstelle, Schuldnerberatungsstelle). Organisation, Koordination, Pflege und Weiterentwicklung des KoKi-Netzwerks sowie strukturelle Verankerung interdisziplinärer Standards zur Zusammenarbeit. Hierzu insb. transparente netzwerkbezogene Kinderschutzkonzeption (gemeinsam mit Netzwerkpartnern unter Berücksichtigung der familiären Belange vor Ort fortzuschreiben, stetige Bedarfsanalyse; Festlegung gemeinsamer Kooperationsund Verfahrensstrukturen sowie Qualitätsstandards).

19 Bayerisches KoKi-Konzept: seit 1. Januar 2012 bundesweiter Standard im BKiSchG ( 3 KKG) Umsetzung Bundesinitiative (BI) /Weiterentwicklung: Weiterentwicklung der vom StMAS geförderten KoKi-Strukturen mit Hilfe der Bundesinitiative Frühe Hilfen ( 3 Abs. 4 KKG): Aufbauend auf den vorhandenen und vom StMAS geförderten KoKi-Netzwerkstrukturen sollen Mittel aus der BI insb. zum verstärkten Einsatz von Familienhebammen und vergleichbar qualifizierten Fachkräften aus dem Gesundheitswesen in den KoKi-Netzwerken frühe Kindheit verwendet werden. Bereitstellung entsprechender Qualifizierungsmaßnahmen auf Landesebene. Näheres siehe Verwaltungsvereinbarung des BMFSFJ mit den Ländern zur Bundesinitiative Frühe Hilfen sowie bayer. Förderrichtlinien zur Umsetzung der BI. Aktuell: Bund-Länder-Verhandlungen: Übergang in Fonds Frühe Hilfen ab 2016 Koordinierungsstelle für BY gem. Art. 5 VV bei Referat II 5 (Steuerung, Grundsatzfragen) in Kooperation mit LJA (operatives Geschäft): Ansprechpartner im StMAS: Fr. Gold (Leitung), Fr. Pondorf; im LJA: Hr. Ergenzinger, Hr. Möbius Ausführliche Informationen zum Stand und zur Weiterentwicklung: sowie

20 Seit 2009: KoKi-Förderprogramm (evaluiert) Erfahrungen aus der bayerischen Praxis Landesweiter KoKi-Fachtag von StMAS und BLJA am : Fokus Optimierung Schnittstellenmanagement: Schnittstelle im Jugendamt: KoKi ASD/BSA Schnittstelle KoKi Familienstützpunkte Schnittstelle KoKi Schwangerschaftsberatungsstellen Schnittstelle KoKi Erziehungsberatungsstellen Einsatz von Familienhebammen und vergleichbar qualifizierten Fachkräften aus dem Gesundheitsbereich im Auftrag der KoKi Einsatz von Ehrenamtlichen im Auftrag der KoKi Zusammenarbeit KoKi Gesundheitswesen Weitere Hintergrundinfos: AMS vom sowie Mitteilungsblatt BLJA 2/14

21 KoKi-Aufgabenschwerpunkte Umsetzung/ Optimierungsmöglichkeiten (s.a. AMS u. KoKi-Fachtag ) Koordinierende Kinderschutzstelle: Fachstelle des Jugendamtes, Aufgabenschwerpunkte insb.: Vertrauensvolle Ansprechpartner für Familien und Netzwerkpartner. Netzwerkarbeit (Ziffer 4.1. KoKi-RL): Systematische Vernetzung und Bündelung des Angebotes Früher Hilfen in der Region zur zielgerichteten Unterstützung von Familien in belastenden Lebenssituationen aufbauend auf bestehenden Regelstrukturen/ Angeboten (Bündelung u. Bekanntmachung unterstützender Angebote). Navigationsfunktion (Ziffer 4.2. KoKi-RL): Beratung und Unterstützung der Eltern, damit sie ihrer Erziehungsverantwortung auch in schwierigeren Lebenssituationen gerecht werden (Vermittlung an geeignete Netzwerkpartner). Hierzu Kooperationsvereinbarungen vor Ort v.a. mit KoKi-Netzwerkpartnern, die strukturell verankert und breite Angebotspalette im Bereich Früher Hilfen anbieten, wie Schwangerschaftsberatungsstellen, Erziehungsberatungsstellen, Frühförderstellen zu empfehlen. Netzwerkbezogene Kinderschutzkonzeption (Ziffer 4.3. KoKi-RL): Organisation, Koordination, Pflege und Weiterentwicklung des KoKi-Netzwerks samt struktureller Verankerung interdisziplinärer Standards zur Zusammenarbeit (gemeinsam mit Netzwerkpartnern unter Berücksichtigung der Belange von Familien vor Ort fortzuschreiben, stetige Bedarfsanalyse; Festlegung gemeinsamer Kooperations- und Verfahrensstrukturen, Schnittstellenmanagement sowie interdisziplinäre Qualitätsstandards, s. v.a. Kap. 2 Ärzteleitfaden.

22 Kinderschutz braucht starke Netze! Herausforderungen/Perspektive Kontinuierliche Weiterentwicklung des Kinderschutzes als fortlaufender gemeinsamer Prozess aller Verantwortlichen auf allen Ebenen (sehr wichtig insb. interdisziplinäre Veranstaltungen, gemeinsame interdisziplinäre Fachtage etc.). Großes Potenzial liegt in weiterer Stärkung des präventiven Kinderschutzes. Frühzeitiges Erkennen von + abgestimmte Interventionen in Gefährdungslagen. Mut hinzuschauen und auch zu Gesprächen über schwierige Themen. Besondere Bedeutung: Kultur des Miteinanders sowie der Wertschätzung sozialer Arbeit, die Inanspruchnahme von Hilfe ohne Stigmatisierung möglich macht. Abbau von Hemmschwellen und Vorurteilen, Hilfe als etwas Selbstverständliches annehmen. Kooperation erfordert ausreichende personelle Ausstattung sowohl im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe als auch insb. im Gesundheitsbereich. Auch SGB V-Bereich gefordert: Stärkung der Ressourcen aus dem Gesundheitsbereich zur erforderlichen engen interdisziplinären Kooperation mit den Akteuren der Kinder- und Jugendhilfe und zur Förderung Früher Hilfen. Beteiligung des Gesundheitsbereichs in den KoKi-Netzwerken: dringend erforderlich und in vielen Regionen ausbaufähig! Nachbesserungsbedarf bei 4 KKG! Bundesweit klarstellende Regelung erforderlich, wenn zur Sicherstellung des Kindeswohls Handlungspflicht zur Einbindung Jugendamt besteht (Schaffung von entspr. Handlungsklarheit und Handlungssicherheit!). Gesamtgesellschaftliche Verantwortung: v.a. auch Gesellschaft und Medien (stärkere Rückendeckung und Wertschätzung für Arbeit im sozialen Bereich).

23 Nicht übereinander reden, sondern miteinander erfolgreich zum Wohle junger Menschen und ihrer Familien handeln! Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und viel Erfolg bei Ihrer Arbeit! Ansprechpartner im StMAS: Referat II 5: Jugendpolitik, Jugendhilfe ; Referatsleitung: Isabella Gold

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