Länderbericht Deutschland

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1 Länderbericht Deutschland Demographische Entwicklung und aktuelle Betrachtung der Bauwirtschaft Die aktuelle Einwohnerzahl in Deutschland beträgt z. Z. ca. 82,2 Mio., in der Bauwirtschaft gibt es ca abhängig Beschäftigte, die bei rund Baubetrieben tätig sind. Hinzu kommen ca Beschäftigte, die als Ein-Mann Unternehmen, (auch als Scheinselbständige bezeichnet) oder illegal beschäftigt werden. In Deutschland ist das Bauhauptgewerbe der wichtigste Teil der Bauwirtschaft mit den meisten Beschäftigten, in der gesamten Bauwirtschaft unter Einbeziehung des Bauausbau- und Baunebengewerbes sowie der Baustoffindustrie gibt es ca. 1,8 Mio. Beschäftigte. Die Maler und Lackierer, Dachdecker, Gerüstbauer und das Abbruchgewerbe haben eigene Tarifverträge mit zum Teil eigenen zusätzlichen Rentenregelungen. Die wirtschaftliche Entwicklung in der Bauwirtschaft war nach der deutschen Wiedervereinigung von 1990 bis 1996 sehr gut. Danach folgten ca. 10 Jahre Baukrise mit deutlichem Beschäftigungsabbau und großen strukturellen Veränderungen. In den beiden letzten Jahren ist eine Konsolidierung, insbesondere auch bei den Beschäftigtenzahlen eingetreten, da die staatlichen Konjunkturprogramme sich in der Bauwirtschaft gut ausgewirkt haben. Die aktuelle Altersstruktur der Baubeschäftigten sowie die Veränderung gegenüber 2003 kann mit der folgenden Darstellung sehr gut beschrieben werden: Altersstruktur der Baubeschäftigten in Deutschland 2003 und 2008 Quelle: INIFES, Alters- und alternsgerechtes Arbeiten am Bau Defizite und Ansatzpunkte, 2009 Auch wenn sich die aktuellen Zahlen der Bundesagentur für Arbeit, dem Statistischen Bundesamt sowie der SOKA-BAU in den absoluten Zahlen unterscheiden so ergibt die Kurve im Schaubild eine gute Anschauung über den Altersaufbau, der sich seit Jahren kaum verändert hat. Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass über dem 60. Lebensjahr noch ca. 2% der Bauarbeiter beschäftigt sind während es zwischen dem 50. und 59. Lebensjahr noch ca. 18 % sind. Ab dem 40. Lebensjahr wandern sehr viele Bauarbeiter in

2 andere Branchen ab, zum größten Teil aus gesundheitlichen Gründen, oder werden Frührentner wegen Berufsunfähigkeit oder Invalidität. Die Bauwirtschaft in Deutschland ist handwerklich und kleinbetrieblich organisiert. Es gibt zwar einige Großbetriebe mit über 1000 Beschäftigten, sie sind aber in der Minderheit und sehr oft nicht nur reine Baubetriebe sondern stellen eine Mischform dar, indem viele Spezialarbeiten aus dem Metallsektor oder Dienstleistungsbereich mit übernommen werden. Aus den statistischen Übersichten ist die Struktur der Bauwirtschaft zu erkennen: 81 % der Unternehmen haben 1 9 Beschäftigte 11 % der Unternehmen haben Beschäftigte 6 % der Unternehmen haben Beschäftigte 2 % der Unternehmen haben über 49 Beschäftigte Quelle: SOKA-BAU, 2009 Kurze Beschreibung der Rentensituation Die Grundlage der Alterssicherung in Deutschland ist die gesetzliche Rentenversicherung, in der alle Arbeitnehmer und einzelne Gruppen von Selbstständigen erfasst werden. Sie basiert auf einer einzigen obligatorischen Säule in Form eines einkommensabhängigen Systems im Umlageverfahren. Eine freiwillige ergänzende Versicherung ist möglich, betriebliche Zusatzrentensysteme gibt es selten und decken sehr oft nur niedrige Rentenzahlungen ab. 1.Säule In Deutschland existiert nur die 1.Säule der Rentenversicherung als obligatorische Altersversorgung. Die Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen jeweils 9,75%, zusammen also 19,5 % des Bruttoeinkommens bis zur Beitragsbemessungsgrenze von pro Jahr oder pro Monat, die staatlichen Zuschüsse belaufen sich aktuell auf ca. 32 % der Gesamtausgaben der Rentenversicherung. Die Wartezeit, bis zu der die Rentenansprüche eingelöst werden können, beträgt 5 Jahre. Das gesetzliche Renteneintrittsalter liegt z.z. bei 65 Jahren für Männer und Frauen, es wird in einzelnen Schritten ab 2012 auf 67 Jahre verschoben. Eine vorgezogene Rente ab 63 Jahren ist nach 35 Beitragsjahren möglich (für Schwerbehinderte ab 60 Jahren), allerdings erfolgen dann Rentenabschläge von 0,3% pro Monat, höchstens jedoch 18 % insgesamt. Im Rahmen einer Altersteilzeitregelung gibt es besondere Bestimmungen, allerdings läuft diese gesetzliche Regelung in 2015 aus. Die Höhe der Rente errechnet sich nach persönlichen Entgeltpunkten, die das Verhältnis des persönlichen Bruttoverdienstes (bis zur Beitragsbemessungsgrenze) zum Durchschnittsverdienst aller Versicherten des jeweiligen Jahres darstellt. Eine Mindest- oder Höchstrente ist nicht definiert, Familienzuschläge gibt es keine. Eine Rentenanpassung erfolgt normalerweise jeweils zum 1. Juli eines Jahres und richtet sich grundsätzlich nach der Lohnentwicklung aller Wirtschaftszweige des Vorjahres. Seit drei Jahren gibt es ein Gesetz in dem geregelt wird, dass eine Absenkung der Renten nicht möglich ist. Es ist vom Gesetzgeber im Jahre 2004 beschlossen worden, dass die gesetzlichen Renten in einzelnen Schritten von 2005 bis 2040 voll versteuert werden, die individuell anfallenden

3 Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung müssen ebenfalls seit 2005 vollständig entrichtet werden. Aktuell ist in Deutschland eine heftige Debatte um die bereits vom Gesetzgeber beschlossene Rente mit 67 Jahren, die ab 2012 stufenweise eingeführt werden soll, entstanden. Die Kritik entsteht vor allem deshalb, weil viele Berufsgruppen, unter anderen auch die Baubeschäftigten, aktuell und auch in der Vergangenheit das 65. Lebensjahr nicht im aktiven Berufsleben erreicht haben. Somit führt die Rente mit 67 Jahren im deutschen System zu einer deutlichen Verringerung der Rentenleistung und zur drohenden Altersarmut (weitere Informationen dazu weiter unten im Bericht). In einigen politischen Kreisen ist Ende des Jahres 2010 die Forderung einer Rente mit 70 Jahren aufgekommen, es bleibt abzuwarten wie sich die Debatte und Beschlusslage hierzu entwickelt. 2.Säule Wie in allen anderen EU-Ländern, ( siehe das allgemeine Kapitel über die Typischen Merkmale in der Bauwirtschaft ), kommt es durch die besonderen Arbeitsbedingungen, die oftmals fehlende Kontinuität der Beschäftigungsverhältnisse, das Witterungsrisiko auf den Baustellen, die Einzelfertigung von großen Bauobjekten und die oftmals fehlenden Anschlussaufträge für die Baubetriebe zu einer hoher Fluktuation der Baubeschäftigten und zu regelmäßigen Arbeitsausfällen. Deshalb droht den Beschäftigten in der Bauwirtschaft am Ende ihres Berufslebens eine Minderung ihrer gesetzlichen Altersrente oder gar Altersarmut. Deshalb wurde bereits 1957 von den Tarifvertragsparteien der Bauwirtschaft als Ausgleich für diese Missstände eine zusätzliche Altersversorgung vereinbart. Es wurde per Tarifverträge eine Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes VVaG (ZVK) mit Sitz in Wiesbaden gegründet, die paritätisch von Vertretern der Baugewerkschaft und den Bauarbeitgeberverbänden gesteuert wird. Mit der Erklärung der Allgemeinverbindlichkeit durch die Bundesregierung sind die Bestimmungen für alle Baubetriebe und alle Beschäftigten verpflichtend, allerdings nicht für Entsendebetriebe aus anderen europäischen Ländern, die in Deutschland Bauleistungen erbringen. Die ZVK erstattet Beihilfen zu den Alters-, Berufs- oder Erwerbsunfähigkeits- und Unfallrenten (Zusatzrenten), sowie einmalige Hinterbliebenengelder. Aktuell bekommen ca Rentner Leistungen von der ZVK, ein Normalbeschäftigter bekommt ca. 80 im Monat zu seiner gesetzlichen Rente hinzu. Die Finanzierung dieser Leistungen geschieht durch die Abführung eines Beitrages pro geleisteter Arbeitsstunde durch den Arbeitgeber. Die jeweilige Höhe dieses Beitrages ist in den vergangenen Jahrzehnten parallel mit den regelmäßigen Tarifverhandlungen festgelegt worden und schwankte zwischen 1,7% und 2,2%. Durch die demographische Entwicklung in der Bauwirtschaft sowie sinkende Zinseinnahmen mussten die Beiträge zunächst (2008) auf 2,6 % und aktuell 3,2 % erhöht werden. Der angesparte Kapitalstock beträgt z.z. ca. 3 Mrd. und ist hauptsächlich abgesichert durch festverzinsliche Papiere und Immobilien. Im Jahr 2009 hat SOKA-Bau an die ehemaligen Beschäftigten in der Bauwirtschaft 374 Mio. Euro an Rentenleistungen ausgezahlt. Davon gingen 15 Mio. Euro an Rentner in 34 europäischen und 36 außereuropäischen Staaten. Die meisten der ehemaligen Baubeschäftigten lebt in Kroatien, der Türkei und Italien. (Grundstein Sept. 2010)

4 Aus der aktuellen Statistik der ZVK sind für 2009 folgende Daten über die prozentualen Anteile der verschiedenen Renteneintrittsarten sowie der Altersdurchschnitt der Bezieher der jeweiligen Rente zu entnehmen: Bezugsrenten Altersdurchschnitt der Bezieher in % in % Jahre/Monate Jahre/Monate Rente wegen teilweiser oder 30,5 32,9 55/4 55/0 voller Erwerbsminderung Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach 17,8 27,4 61/10 62/0 Altersteilzeitarbeit Altersrente für Schwerbehinderte, 20,4 15,3 61/8 61/7 Berufs- oder Erwerbsunfähige Altersrente für Frauen 0,4 0,3 61/4 62/10 Altersrente für langjährig Versicherte 10,7 13,8 63/7 63/6 Regelaltersrente 19,9 10,0 65/1 65/1 Unfallrente 0,3 0,3 48/6 44/5 Aus: Geschäftsbericht SOKA-BAU 2009 Seit Juni 2001 ist durch einen Tarifvertrag eine freiwillige Rentenleistung hinzugekommen, die Tarifliche Zusatzrente (TZR). Sie wird normalerweise durch die ZVK organisiert, jedoch kann sie auch mit der sogenannten Riester-Rente kombiniert und über private Anbieter abgewickelt werden. Diese TZR basiert jedoch auf freiwilligen Einzahlungen der Baubeschäftigen und tarifvertraglich festgelegten Zusatzbeiträgen der Arbeitgeber, die durch steuerpolitische Vergünstigungen attraktiv ausgestaltet sind. Sie ist individuell organisiert, die Einzahlungs- und Auszahlungsmodalitäten werden auf Grundlage der Tarifverträge individuell zwischen den Beschäftigten und der ZVK geregelt. Die Beitragszahlung erfolgt im Rahmen einer Entgeltumwandlung, das bedeutet, dass der Bauarbeitgeber mindestens 30,68 und der Beschäftigte mindestens 9,20 Einkommen umwandelt und es direkt vom Arbeitgeber an die SOKA-Bau oder ein anderes Institut abgeführt werden muss. Der Beschäftigte kann bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze im Jahr umwandeln und somit Beiträge zur Sozialversicherung sparen, bzw. staatliche Zuschüsse bekommen. Seit dem Jahre 2000 gibt es in Deutschland neben der staatlichen umlagefinanzierten Rente auch mehrere Systeme zur kapitalgedeckten Rentenversicherung (Riester und Rürup Rente), die durch Steuervergünstigungen unterstützt werden. Für die Beschäftigten gibt es jedoch keine Verpflichtung in diese Systeme Beiträge einzuzahlen, dieser Teil der 2.Säule ist freiwillig. Diese Zusatzrentenversicherungen könnten auch in den Bereich der 3. Säule einsortiert werden, allerdings sind sie oft mit betrieblichen oder tarifvertraglichen Regelungen gekoppelt,

5 und deshalb werden sie an dieser Stelle erwähnt. Die so genannte Riester-Rente ist am weitesten verbreitet, da die staatlichen Zuschüsse und Steuervorteile hierfür am größten sind. Die Zuschüsse staffeln sich von bis 300.-, je nach Familienstand und Steuerklasse. Diese Zusatzrente wird von Banken, Versicherungen, Fonds und Sozialkassen angeboten, die unmittelbare Rendite für die Beitragszahler ist nicht so gut, sie rechnet sich jedoch auf Grund der staatlichen Vergünstigungen. 3.Säule Wie auch in anderen EU-Staaten ist eine private Vorsorge für das Rentenalter möglich. Seit ca. 10 Jahren sind hierfür auch finanzielle Unterstützungsmaßnahmen durch den Gesetzgeber getroffen worden, insbesondere bei der so genannten Riester-Rente und Rürup-Rente. Die staatliche Beteiligung wird in diesen Fällen normalerweise über Steuervergünstigungen geregelt, ähnlich wie bei den so genannten Direktversicherungen, die es seit ca gibt. Eine weitere Absicherung für das Alter geschieht in Deutschland sehr oft über eine Lebensversicherung, die durch Beiträge über viele Jahre angespart wird und dann im Rentenfall in einer Summe oder als zusätzliche Rente über die Rentnerjahre ausgezahlt wird. Für die Lebensversicherungen gibt es eine staatlich festgelegte Mindestverzinsung, die auf Grund der Finanzkrise allerdings in den letzten Jahren deutlich abgesenkt worden ist, aktuell nur 2,25 % beträgt aber eventuell in Kürze auf 1,75 % festgeschrieben werden soll. Daneben gibt es auch total private Möglichkeiten der Rentenverbesserung durch Sparpläne über Versicherungen und Banken, Pensionsfonds, Unterstützungskassen, Pensionskassen, Entgeltumwandlung in vielfältiger Form und eine Direktversicherung, die aber hier nicht weiter behandelt werden sollen. Spezielle Formen der Rente bzw. Altersvorsorge und Frühverrentung Die unmittelbare Arbeitsleistung bei der typischen Bauarbeit ist körperlich sehr anstrengend, sie ist normalerweise den unmittelbaren Witterungsbedingungen ausgesetzt, die Unfallgefahr ist sehr groß, die tägliche An-und Abreise oftmals sehr zeitaufwendig und bei Fernbaustellen ist die Unterbringung in Wohncontainern und das soziale Umfeld sehr belastend. All diese Bedingungen haben in Deutschland wie auch in anderen europäischen Ländern die Gewerkschaften dazu bewogen, Frühverrentungssysteme für die unmittelbar auf den Baustellen Beschäftigten zu fordern. In den 80-iger Jahren des letzten Jahrhunderts gab es in Deutschland ein Vorruhestandsgesetz, das durch einen Tarifvertrag für die Bauwirtschaft von der Baugewerkschaft für die die Beschäftigten umgesetzt worden ist. Unter festgelegten Bedingungen konnten die Bauarbeiter mit 75 % des letzten Bruttolohnes mit 58 Jahren in Vorruhestand und mit 65 Jahren in Rente gehen. Diese Regelung war sehr beliebt aber nach 4 Jahren wurde das Gesetz aufgehoben und die finanzielle Flankierung durch Tarifvertrag konnte nicht mehr erreicht werden. Eine ähnliche Diskussion entwickelte sich Mitte der 90iger Jahre als der gleitende Übergang in den Ruhestand zur sozialpolitischen Forderung erhoben wurde. Im Juli 1996 wurde das Gesetz zur Altersteilzeit beschlossen mit dem Ziel, dass Arbeitnehmer zwischen dem 55. und 65. Lebensjahr ihre Arbeitszeit bis maximal 50% reduzieren können. Durch Zuschüsse der Arbeitgeber sowie der Bundesagentur für Arbeit lag dann das Einkommen bei ca. 80 bis 85% der Nettoeinkünfte aus dem bisherigen Beschäftigungsverhältnis. Diese Regelung, die in der Bauwirtschaft auch tariflich unterstützt worden ist, läuft jedoch 2015 aus.

6 Aktuell gibt es keine bundesweite Frührentenregelung in der Bauwirtschaft. In einigen wenigen Baubetrieben werden die Altersteilzeitbestimmungen mit Betriebsvereinbarungen fortgeführt, oftmals in Verbindung mit Personalabbau. Ganz aktuell wird in einigen Wirtschaftsbranchen bzw. Großbetrieben auch in der Bauwirtschaft über Frühverrentung im Zusammenhang mit Arbeitszeitkonten diskutiert. Dabei werden Überstunden und die entsprechenden Entgelte auf einem individuellen Arbeitszeitkonto angespart und dienen zur Verkürzung der Arbeitszeit am Ende der Karriere im Rahmen einer work-life-ballance. Erfahrungen für die Bauwirtschaft liegen im Augenblick noch nicht vor. Eine individuelle Form der Frühverrentung ist die Invalidität eines Baubeschäftigten. Da die finanzielle Situation aller Sozialversicherungssysteme in Deutschland seit Jahren sehr angespannt ist wird auf die Frühverrentung durch Krankheit großer Druck ausgeübt, d. h. es müssen mehrere Ärzte und Gutachter zu Rate gezogen werden. Sehr häufig wird in diesen Fällen eine Berufsunfähigkeit oder Bauuntauglichkeit festgestellt. Dies bedeutet, dass der Betroffene eine andere Arbeit annehmen muss oder in die Arbeitslosigkeit abgedrängt wird. Eine Frühverrentung nach langjähriger Arbeitslosigkeit und Vollendung des 58. Lebensjahres existiert in Deutschland seit 2005 nicht mehr, so dass in diesen Fällen nur die soziale Grundsicherung bzw. Sozialhilfe greift. Allerdings wird durch die Bescheinigung der Bauuntauglichkeit der Rechtsanspruch auf die ZVK-Rente gewahrt. Aktuell gibt es neue Diskussionsansätze und gewerkschaftliche Forderungen nach einer Frühverrentung in Verbindung mit der Verschiebung des gesetzlichen Renteneintrittsalters auf 67 Jahre. Aus der oben dokumentierten SOKA-BAU Statistik sind die jeweiligen Renteneintrittsalter zu entnehmen. Vorteile bzw. Bonusregelungen bei der Verlängerung der beruflichen Tätigkeit über das normale Rentenalter hinaus Eine Verschiebung des Renteneintrittes über das jeweilige gesetzliche Renteneintrittsalter hinaus ist möglich, in diesem Fall erhöht sich die Rente um 0,5 % pro Monat. Weitere Vorteile entstehen für den Beschäftigten nicht. Rentenzahlungen für die 1., 2. und 3. Säule: Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Staat. Die Beiträge zur Rentenversicherung im Umlageverfahren der 1. Säule in Höhe von 19,5% des Bruttoeinkommens werden je zur Hälfte von den Arbeitgebern sowie den Arbeitnehmern in die Rentenversicherung bis zur Beitragsbemessungsgrenze eingezahlt. In der 2. Säule müssen die Bauarbeitgeber für die ZVK-Rente z.z. 3,2% der Bruttoeinkommen an die SOKA-BAU einzahlen, alle weiteren Einzahlungen für die verschiedenen anderen Systeme sind freiwillig und individuell sehr differenziert zu betrachten. Da die Rentenzweige und einzelnen Arten sehr komplex und von den individuellen Gegebenheiten des Arbeitnehmers abhängen ist eine Einschätzung der finanziellen Anteile des Staates sehr schwierig. Viele Experten gehen jedoch davon aus, dass ungefähr 30 % der Rentenkosten steuerfinanziert sind, ohne die Pensionen von Staatsbeamten zu berücksichtigen.

7 Vorteile für die Bauarbeiter in der 1., 2. und 3. Säule: Berechnungsmodelle (Überblick) Die durchschnittlichen Renten für die Bauarbeiter aus der Säule 1 und ZVK betragen im Jahr 2009 monatlich brutto: (aus Statistik SOKA-BAU 2009) Staatliche Rente ZVK-Rente Erwerbsminderungsrenten: 900,96 plus 72,57 Altersrente vor dem 65. Lebensjahr 1216,02 plus 79,08 Regelaltersrente: 1311,05 plus 83,30 Das durchschnittliche Jahreseinkommen der Bauarbeiter beträgt 2009 in Westdeutschland 28302,43, in Ostdeutschland 22544,05. Dies bedeutet, dass die Regelaltersrente ca. 55 % des letzten Einkommens beträgt, dagegen die Erwerbsminderungsrente bei ca. 40 % liegt. Die Rente nach TZR kann mit ca veranschlagt werden. Dieser Rentenanteil hat eine ansteigende Tendenz, da diese Rentenart erst seit ca. 10 Jahren in der Bauwirtschaft besteht und durch die Kapitalansparung ständig steigt. Berücksichtigung von Zeiten der Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit, Krankheit usw. In diesem Bereich sind in den letzten Jahren in Deutschland große Veränderungen eingetreten, denn seit 2005 gibt es ein Arbeitslosengeld (ALG) I und II. In Abhängigkeit von Alter und Beitragsjahren beträgt die Phase der Unterstützung des ALG I zwischen 6 und 24 Monaten. In dieser Zeit zahlt die Arbeitslosenversicherung für die Arbeitslosen Beiträge in das Rentensystem ein, allerdings nur auf Basis von 80% des letzten regelmäßigen Bruttoeinkommens. Nach maximal 24 Monaten greift das ALG II mit einer an der individuellen Bedürftigkeit des Arbeitslosen orientierten Unterstützung. Die Arbeitslosenversicherung zahlt in diesen Fällen auf der Basis von Beiträge für die Zeit der Arbeitslosigkeit an die Rentensysteme. Aktuell ist ein großer Streit zwischen den politischen Parteien entstanden, ob diese Zahlung weiter geleistet werden soll oder eingespart wird. Die endgültige gesetzliche Entscheidung ist noch nicht getroffen. Für die Kinderbetreuung zahlt der Staat Rentenbeiträge für bis zu drei Jahren pro Kind. In einem komplizierten Berechnungsverfahren können auch für die Kinderbetreuung bis zum 10. Lebensjahr Rentenanteile angespart werden. Arbeitsbeziehungen und paritätische Pensionsfonds bzw. Sozialkassen Wie bereits in vorherigen Kapiteln beschrieben gibt es eine paritätische Sozialkasse in der Bauwirtschaft, die auf Grund von allgemeinverbindlichen Tarifverträgen besteht. Es gibt in Deutschland nur in der Bauwirtschaft, dem Bau-Nebengewerbe und der Landwirtschaft solche paritätische Einrichtungen (neben dem öffentlichen Dienst/Staat), in anderen Branchen nicht, denn dort sind die Betriebe direkt Verhandlungspartner der Betriebsräte oder der Gewerkschaften. Allgemein betrachtet spielt die 2. Säule der betrieblichen Altersversorgung in Deutschland nicht so eine große Rolle wie in anderen europäischen Staaten.

8 Rolle der Gewerkschaften, die aktuelle Diskussion sowie politische Trends Seit Ende des 19. Jahrhunderts sind die Gewerkschaften unmittelbar in den Gremien der Rentenversicherung beteiligt und seit 1957 gibt es Tarifverträge für eine Zusatzrente in der Bauwirtschaft. Die IG Bauen Agrar Umwelt ist in allen Gremien der paritätischen Zusatzversorgungskasse der Bauwirtschaft mit 50 % beteiligt. Dennoch ist es bisher nicht gelungen, die Absenkung des Rentenniveaus für die Bauarbeiter sowie die Verschiebung des gesetzlichen Renteneintrittsalters von aktuell 65 auf 67 Jahren zu verhindern. Trotz der schweren und gefährlichen Arbeit auf den Baustellen ist bisher auch keine aktuelle Frühverrentungsmöglichkeit für Baubeschäftigte gegeben. Aktuell im Jahr 2010 und 2011 versuchen die Gewerkschaften in Deutschland mit Aktionen und Demonstrationen ihre Ziele zur Rentenreform öffentlich zu machen und den Gesetzgeber zu beeinflussen noch stärkere Belastungen für die Beschäftigten nicht ins Gesetz aufzunehmen. Der DGB und die IG BAU haben vielfältige Untersuchungen initiiert, um ihre Forderungen auch wissenschaftlich zu untermauern. Im 1. Kapitel des 2. Teils dieses Berichtes sind diese Erkenntnisse in Stichworten zusammenfassend dargestellt, im Zusammenhang mit Untersuchungen in anderen EU-Ländern. Kurze Zusammenfassung und Einschätzung In Deutschland gibt es seit Jahrzehnten obligatorisch nur die 1. Säule, die durch Umlagen finanzierte staatliche Rentenversicherung. Die betriebliche Rente oder Zusatzrenten über branchenweite Sozialkassen auf Grund von Tarifverträgen sind eher die Ausnahme. Da in den letzten Jahren die staatliche Rente durch viele Reformen und Veränderungen in der Sozialgesetzgebung gesenkt worden ist kann ab 2015 mit Altersarmut gerechnet werden. Exkurs: Aktuelle Rentendebatte In Deutschland gibt es zur Zeit eine aktuelle Rentendebatte, die das Renteneintrittsalter für alle von 67 Jahren kritisch beleuchtet. Gerade in der Bauwirtschaft sind die Arbeitsbedingungen so schwierig, dass viele Bauarbeiter das aktuelle gesetzliche Rentenalter von 65 Jahren nicht im Arbeitsleben erreichen. Das zukünftige gesetzliche Rentenalter von 67 Jahren ist noch schwieriger zu erreichen und deshalb sind die Pläne eine reine Rentenkürzung. Die IG BAU hat deshalb einen aktuellen Rentenentwurf und einige Forderungen aufgestellt die Grundlage für die vielfältigen Aktionen im Jahr 2011 sind. Am 21. Februar 2011 hat die IG BAU Unterschriften den Politikern im Bundestag übergeben, um damit deutlich zu machen, dass die Gewerkschaftsmitglieder eine Verschlechterung der Rentenleistungen nicht akzeptieren werden, die Rente mit 67 Jahren ablehnen und eine bessere Absicherung bei Erwerbsminderung fordern.

9 Zusammenfassung der Ergebnisse in Stichworten: Deutschland Bauwirtschaft: Anzahl Arbeitnehmer Betriebe Allgemeines Rentensystem ist wie organisiert? - Arbeitnehmer über 60 Jahren ca. 2 % - Rentner Säule: Umlagefinanzierte staatliche Pflichtrentenversicherung mit 19,5 % Beiträge Beitrag: Arbeitgeber 9,75 % Arbeitnehmer 9,75 % 2.Säule: ZVK-Rente durch Bautarifvertrag über paritätische Kasse abgewickelt Beitrag: Arbeitgeber aktuell 3,2 % Arbeitnehmer 0 % 3.Säule: sogenannte Riester-Rente und Tarifliche-Zusatzrente Bau (auch in 2. Säule möglich), Lebensversicherung, Direktversicherung, privates Ansparen Beiträge: Individuell durch Beschäftigte, Steuererleichterungen/Subvention möglich Gesetzliches Renteneintrittsalter: 65 Jahre, Anzahl der notwendigen Beitragsjahre: 15 Jahre Tatsächliches allgemeines Renteneintrittsalter: ca. 60 Jahre Geplantes/zukünftiges gesetzliches Renteneintrittsalter: 67 Jahre ab 2012 schrittweise Mindestrente: nicht definiert Rentenhöhe Brutto in normale Altersrente, Erwerbsminderungsrente Rentenhöhe vom letzten Einkommen ca. 55 % bzw. ca. 40 % Frühverrentung möglich ab 62 Jahren Rentenkürzung: maximal 18 % Gibt es Sonderregelungen für die Bauwirtschaft? nein Zusatzrenten, wie organisiert? ZVK/paritätische Sozialkasse Finanzierung Beitrag Arbeitgeber 3,2% Beitrag Arbeitnehmer 0 % Rente in ca. 80 im Durchschnitt Frühverrentung möglich? Nein Bedingungen einer Frühverrentung: Krankheit/Erwerbsminderung/Invalidität Gibt es Tarifverträge? Für Zusatzrente ja, für Frühverrentung nein. Gibt es Paritätische Kassen oder Fonds? ZVK Bau in SOKA-BAU

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