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1 Begrüssung zur der Fachstelle Sozialhilfe und Sozialarbeit und der IV-Stelle Appenzell Ausserrhoden

2 Ablauf Zeitlicher Ablauf Uhr Begrüssung Uhr IV - heute Uhr Pause Uhr Casemanagement Uhr Diskussion / Fragen

3 IV 1960 Geburtsjahr der IV (AHV 1948) - Beginnender Wirtschaftsboom - wenig Fremdarbeiter/innen - Migranten/innen aus umliegenden Ländern v.a. italienische Saisoniers ohne Familiennachzug) - Keine obligatorische Krankenversicherung für alle und Unfallversicherung für Arbeitnehmer/innen

4 IV Heute - Dominanz der Wirtschaft ökonomische Optimierung Globalisierung, Um- und Restrukturierungen, Entlassungen, Stress am Arbeitsplatz, Mobbing, mehr Arbeitsleistung mit weniger Personen in kürzerer Zeit, keine Nischenarbeitsplätze, kein Platz für Handicapierte. - Hoher Anteil von Migranten/inne aus wirtschaftlichen und Kriegsgründen Hergereist aus fernen Ländern aller Kontinente mit anderen Denk-, Erlebnis- und Erfahrungswerten bzgl. Mentalität, Sprache, Religion etc. Folge Ursprünglich invaliditätsfremde Faktoren sind umgehen krankmachend und rentenrelevant.

5 IV Hauptgründe für IV-Renten Renten wegen Krankheit Renten wegen Unfall -Psychiatrisch (44%) - Bewegungsapparat (73%) -Bewegungsapparat (28%) - Nervensystem (18%) -Nervensystem (9%) - Psychiatrisch (6%)

6 IV Die IV heute - Organisation der IV-Stelle AR - Zielsetzungen - Was ist Invalidität im Sinne der IV - Begriffserklärungen - Unsere Werkzeuge - Praktische Hinweise

7 Organisation Departement Inneres und Kultur Organisatorische Aufsicht Bundesamt für Sozialversicherung Fachliche Aufsicht des Bundes Ausgleichskasse Ausgleichskasse und IV-Stelle Appenzell Ausserrhoden Rodolphe Dettwiler Geschäftsführer IV-Stelle Beiträge Leistungen Hansruedi Staub Abt.leiter, Stv. GF IV-Stelle Heinz Frischknecht Abteilungsleiter GL-Assistentin Beiträge und Dienstleistungszentrale Renten und Ergänzungsleistungen 20 Gemeindezweigstellen Zweigstellenleiter/-innen IV Sachbearbeitung Bruno Hauser Teamleiter Buchhaltung und IK Familienausgleichskasse Prämienverbilligung Erwerbsersatz Mutterschaftsentschädigung Berufsberatung aktive Arbeitsvermittlung Case management Externe Fachstellen

8 Zielsetzungen «Eingliederung statt Rente» Die Invalidenversicherung ist eine Eingliederungsversicherung und keine Rentenversicherung

9 Zielsetzungen Die Ziele der IV - frühzeitige Erfassung, intensive Begleitung, aktive Unterstützung - Invalidität verhindern, vermindern oder beheben - Anreize für Arbeitgeber schaffen - Zu einer eigenverantwortlichen und selbstbestimmten Lebensführung beitragen

10 Zielsetzungen Kulturwandel bei der Invalidenversicherung: Sanieren durch Eingliedern Streng aber fair Geschwindigkeit vor Präzision Gespräch vor Akten Ergebnis vor Reglement

11 Zielsetzungen Unser Hauptziel ist es, Menschen mit einer Behinderung ins Erwerbsleben zu integrieren. Ist das Potenzial für eine erfolgreiche Eingliederung zu gering, prüfen wir Ansprüche auf Renten oder andere Leistungen.

12 Invaliditätsbegriff MEDIZINISCHES ELEMENT Körperlicher, geistiger oder psychischer Gesundheitsschaden WIRTSCHAFTLICHES ELEMENT Voraussichtl. bleibende oder längerfristige Erwerbsunfähigkeit KAUSAL-ZUSAMMENHANG

13 Invaliditätsbegriff Ursachen einer Invalidität Gesundheitsschaden infolge Geburtsgebrechen Krankheit Unfall

14 Begriffserklärungen Arbeitsunfähigkeit Arbeitsunfähigkeit ist die durch eine Beeinträchtigung der Gesundheit bedingte, volle oder teilweise Unfähigkeit, im bisherigen Beruf oder Aufgabenbereich zumutbare Arbeit zu leisten. Arbeitsunfähigkeit ist ein rein medizinischer Begriff

15 Begriffserklärungen Erwerbsunfähigkeit Erwerbsunfähigkeit ist der durch Beeinträchtigung der Gesundheit verursachte und nach zumutbarer Behandlung und Eingliederung verbleibende ganze oder teilweise Verlust der Erwerbsmöglichkeiten auf dem in Betracht kommenden ausgeglichenen Arbeitsmarkt. Arbeitsunfähigkeit ist ein rein wirtschaftlicher Begriff

16 Begriffserklärungen Mit Unfähigkeiten können wir in der Eingliederung nicht arbeiten. Wir operieren also mit den Begriffen - Arbeitsfähigkeit Der ärztliche Dienst RAD legt fest, was für Tätigkeiten und in welchem Umfange aus medizinischer Sicht noch zumutbar sind. - Erwerbsfähigkeit Die IV-Stelle legt fest, was für ein Erwerbseinkommen in einer medizinisch zumutbaren Tätigkeit noch erzielt werden kann.

17 Begriffserklärungen Pflichten der vp Die versicherte Person muss an allen zumutbaren Massnahmen teilnehmen, die der Eingliederung dienen. Zumutbarkeit Erwerbsunfähigkeit liegt nur vor, wenn sie aus objektiver Sicht nicht überwindbar ist. Alle Massnahmen, die der Eingliederung dienen, sind zumutbar (Ausnahme: Massnahmen, die dem Gesundheitszustand der versicherten Person nicht angemessen sind)

18 IV-Leistungen IV-Anmeldung Assessmentgespräch Grundsatzentscheid Eingliederung Keine Leistungen IV-Rente Verfahrensabschluss immer mit einer beschwerdefähigen Verfügung

19 IV-Leistungen Eingliederungsmassnahmen Frühinterventions- Massnahmen Medizinische Massnahmen Integrationsmassnahmen Hilfsmittel Hilfsmittel Arbeitsvermittlung Taggelder Taggelder Berufliche Berufliche Massnahmen

20 IV-Leistungen Integrationsmassnahmen Belastbarkeitstraining Aufbautraining Wirtschaftsnahe Integration und Support am Arbeitsplatz Arbeit als Zeitüberbrückung Massnahmen zur sozialberuflichen Rehab. (Art. 14 a Abs. 2 Bst. a) Beschäftigungs- Massnahmen (Art. 14 a Abs. 2 Bst. b) Eingliederungsmassnahmen Integrations- Massnahmen (8 Abs. 3 Bst.b)

21 IV-Leistungen Zielgruppe Menschen mit einer psychisch bedingten Einschränkung der Arbeitsfähigkeit nichtintegrierbare Personen oder solche, die Gefahr laufen, ihre Eingliederungsfähigkeit zu verlieren Mindestpräsenzzeit von 2 Stunden pro Tag vier Tage die Woche

22 IV-Leistungen Stufenmodell Arbeit als Zeitüberbrückung Aufbautraining Belastbarkeitstraining Jahre 0 1

23 IV-Leistungen Anreize für Arbeitgeber Beitrag an den Arbeitgeber Entschädigung wenn AG anbietet vp nach Krankheit weiterhin im Betrieb zu beschäftigen (Durchführung von Integrationsmassnahmen) Entschädigung für Beitragserhöhungen Auffangen des Beitragserhöhungsrisikos bei Arbeitgebern Einarbeitungszuschuss Finanzielle Entschädigung für den Arbeitgeber mit dem Ziel, die eingeschränkte Leistungsfähigkeit während der Anlern- oder Einarbeitungszeit zu kompensieren.

24 IV-Leistungen Dauer- oder Geldleistungen IV-Renten IV-Renten Hilflosenentschädigung Hilflosen- Lebenspraktische Begleitung Begleitung

25 IV-Leistungen IV-Rente Erfülltes 18. Altersjahr Mindestens 40% invalid Mindestens 1 Jahr durchschnittlich 40% arbeitsunfähig Anspruch frühestens 6 Monate nach IV-Anmeldung

26 IV-Leistungen Bemessung des Invaliditätsgrades Beispiel: Einkommen als Maurer Fr => Valideneinkommen Einkommen als umgeschulter Bauzeichner Fr => Invalideneinkommen Erwerbseinbusse Fr IV-Grad = x 100 : = 62 %

27 IV-Leistungen Rentenabstufungen 40 % - 49 % Viertelsrente 50 % - 59 % Halbe Rente 60 % - 69 % Dreiviertelsrente 70 % % Ganze Rente

28 Renten-Revisionsgründe von Amtes wegen auf Gesuch hin Meldepflicht Wesentliche Änderungen (z.b. Veränderung des Gesundheitszustandes, der Arbeitsfähigkeit bzw. des Einkommens) sind zu melden

29 IV-Leistungen Hilflosenentschädigung Als hilflos gilt, wer wegen seiner Invalidität für die alltäglichen Lebensverrichtungen -dauernd und in erheblicherweise Weise auf Dritte angewiesen ist

30 Leistungsübersicht Entstehen der Leistungsansprüche in der IV Rente 1 Jahr AUF, frühestens 6 Monate nach Anmeldung Berufliche Eingliederungsmassnahmen Integrationsmassnahmen frühestens ab Anmeldung frühestens ab Anmeldung Hilflosentschädigung Hilfsmittel Medizinische Massnahmen 1 Jahr Hilflosigkeit (Wartefrist) maximal 5 Jahre rückwirkend sobald objektiv angezeigt maximal 5 Jahre rückwirkend sobald objektiv angezeigt maximal 5 Jahre rückwirkend

31 Rechte und Pflichten Verstärkte Mitwirkungspflicht Neue Ermächtigungsregelung: alle namentlich in Anmeldung genannten Personen und Stellen haben der IV ohne weiteres alle relevanten Auskünfte zu erteilen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen nicht namentlich erwähnte Personen und Stellen sind ebenfalls automatisch ermächtigt der IV alle relevanten Auskünfte zu erteilen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, allerdings ist die versicherte Person (vp) über den Kontakt in Kenntnis zu setzen

32 Rechte und Pflichten Missbrauchsbekämpfung Zur Bekämpfung des ungerechtfertigten Leistungsbezugs können die IV-Stellen Spezialisten beiziehen.

33 Rechtspflege Rechtsverfahren in der IV - Vorbescheid mit Rechtsmittelbelehrung Begründeter Einwand persönlich oder schriftlich innert 30 Tagen bei der IV-Stelle einreichen - Verfügung mit Rechtsmittelbelehrung -- Schriftliche, begründete Beschwerde beim kantonalen Verwaltungsgericht einreichen -Verwaltungsgerichtsbeschwerde an Bundesgericht Verfahrenskosten je nach Aufwand (je Instanz) 200 bis 1000 CHF

34 Statistik Neue IV-Gesuche 485 IV-Verfügungen Berufliche Massnahmen 267 Arbeitsvermittlungen 58 Abklärungsmassnahmen 355 Überwachungen BEM 110 Rentenentscheide 168 -davon Ablehnungen 72 Rentenbestand AR Kosten (860 Frauen/940 Männer) 30,9 Mio. CHF/Jahr Beschwerden beim Gericht 40

35 ??? Was hat die 5. IVG-Revision bewirkt? Eine Trendwendung ist eingetreten -Verstärkte berufliche Eingliederungsbemühungen -Früher Kontakt mit versicherten Personen - Abnahme der Neurenten um 44% gegenüber Trotzdem 2009 ein Defizit von 1.1 Mia. Franken

36 Praktische Hinweise IV-Anmeldung - vollständige Personalien - Datum und Unterschrift der vp (oder Vormund) - Hausarzt / Spezialärzte - Arbeitgeber - involvierte Versicherungen - Bekanntgabe, wenn vom Sozialamt unterstützt IIZ - Partnerschaftliche Zusammenarbeit / Gespräch suchen - Jeder der involvierten Partner hat zur richtigen Zeit das richtige Instrument

37 Und zum Schluss Noch Fragen??? Sonst Pause!!!

38 FEFI

39 FE Was ist Früherfassung (FE)? Die FE besteht aus den zwei Geschäften a) Früherfassung b) Allgemeine Information und Dienstleistungen Dauer: Eingang der Meldung einer Person bei der FE bis zum Entscheid, ob eine Anmeldung bei der IV angezeigt ist oder nicht

40 FI Was ist Frühintervention (FI)? Die FI besteht aus den zwei Geschäften: a) Massnahmen FI b) Abklärung (Abklärung des rechtserheblichen Sachverhalts) Dauer: Eingang der Anmeldung bei der IV bis zum Vorliegen des Grundsatzentscheides (ganze Rente ja/nein; wenn nein, welche Eingliederungsmassnahmen).

41 FI Kernelemente FI an sich besteht in der Gewährung und Durchführung der FI-Massnahmen sowie in einer raschen (aber seriösen) Abklärung des rechtserheblichen Sachverhalts. FI und Abklärung laufen parallel und verschränkt ineinander; Eingliederungsverantwortlicher und Sachbearbeiter bilden dabei eine Einheit

42 Und zum Schluss Noch Fragen???

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