Vom Markt auf die Baustelle Was müssen Unternehmen wissen, was müssen sie beachten, was müssen sie leisten?

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Vom Markt auf die Baustelle Was müssen Unternehmen wissen, was müssen sie beachten, was müssen sie leisten?"

Transkript

1 Gemeinschafstagung DIN HDB ZDB Vom Markt auf die Baustelle Was müssen Unternehmen wissen, was müssen sie beachten, was müssen sie leisten? Dr.-Ing. Karsten Beckhaus BAUER Spezialtiefbau GmbH Seite 1

2 Bau Maschinen Resources Seite 2

3 BAUER Spezialtiefbau GmbH Ausführung von Bauleistungen im Spezialtiefbau weltweit: Gründungen, Baugruben, Dichtwände und Baugrundverbesserungen: Bohrpfähle, Injektionsanker, Schlitz- und Dichtwände sowie Injektionen und Rüttelverfahren: Qualität durch langjährige Erfahrung, qualifizierte Mitarbeiter und kontinuierliche Entwicklungsarbeit Firmensitz: Schrobenhausen Seite 3

4 Was ist Spezialtiefbau? Entstehung einer Baugrube Bohrpfahlwand Schlitzwand Grundwasser Verfestigter Bodenkörper (Hochdruckinjektion) Injektionsanker Dichtsohle (Poreninjektion) Gründungspfähle Seite 4

5 Beispiele für Projekte Gebäude Infrastruktur Wasser Energie Industrie Gründungen Baugruben Schlitzwände Bodenverbesserung Seite 5

6 EU-Bauproduktenverordnung Seite 6

7 EU-Bauproduktenverordnung Was müssen Unternehmen wissen? Hintergrund, wesentliche Ziele und Inhalte Hintergrund: Europäisch einheitliche Regeln beim Bauen 7 Grundanforderungen an Bauwerke Anforderungen an Bauprodukte Ziele: Bessere Vergleichbarkeit der Bauprodukte in Europa Vereinfachung, aber auch Regulierung des europaweiten Handels von Bauprodukten Wesentliche Inhalte: Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten Regelungen zur Marktüberwachung Bestimmungen des Verwendungszwecks, Festlegung wesentlicher Merkmale (mindestens 1!) und Erklärung der zugehörigen Leistung(en) Seite 7

8 EU-Bauproduktenverordnung Was müssen Unternehmen wissen? Begriffe Bauprodukt im Sinne der EuBauPVO ist - ein Produkt, für das eine harmonisierte technische Spezifikation vorliegt - z.b. Zement nach EN 197-1:2011, nicht unser Verpressanker, nicht dessen hochfeste Spanndrahtlitzen CE-Kennzeichnung von Bauprodukten - nur für Bauprodukte nach EU-BauPVO! - bestätigt Herstellung und Prüfung nach europäischen Regeln - gibt keine direkte Auskunft über die Verwendbarkeit* * die Verwendbarkeit unseres Verpressankers als Daueranker bzw. dessen Spanndrahtlitzen wird durch allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen geregelt Leistungserklärung - nur bei CE-Kennzeichnungspflicht - wenn es in Verkehr gebracht wird. (Art. 4, Abs. 1) Seite 8

9 EU-Bauproduktenverordnung Was müssen Unternehmen wissen? Begriffe Wirtschaftsakteur im Sinne der EuBauPVO ist - der Hersteller, Importeur, Händler oder ein Bevollmächtigter - nicht das bauausführende Unternehmen Bereitstellung auf dem Markt - Abgabe eines Bauprodukts im Rahmen einer Geschäftstätigkeit - wohl nicht die eigene Herstellung und Verwendung auf der eigenen Baustelle Werkseigene Produktionskontrolle - dokumentierte, ständige und interne Kontrolle der Produktion in einem Werk - den Begriff gibt es auch in unserer Zulassung für Ankerköpfe Seite 9

10 EU-Bauproduktenverordnung Was müssen Unternehmen beachten? Verwendbarkeit nach Bauordnungsrecht: CE, Ü oder CE+Ü Bauprodukte nach EU-BauPVO Seite 10

11 EU-Bauproduktenverordnung Was müssen Unternehmen wissen? FAQ Fällt jedes Bauprodukt unter die EU-BauPVO, das für die Grundanforderungen an Bauwerke maßgebend ist? (Nein) Welche Bauprodukte fallen NICHT unter die EU-BauPVO? ( Spezialprodukte ohne hen, z.b. Stahltragwerke nach DIN EN , die nicht in Verkehr gebracht werden, unabhängig von der Nutzungsdauer) Gibt es Bauprodukte nach Eu-BauPVO ohne CE-Kennzeichnungspflicht? (Nein) Wie erkläre ich XY, dass keine CE-Kennzeichnung erforderlich ist? (abz vorlegen!?) Seite 11

12 EU-Bauproduktenverordnung Was müssen Unternehmen beachten? Nachweis der Verwendbarkeit muss vorliegen! Seite 12

13 EU-Bauproduktenverordnung Was müssen Unternehmen leisten? CE-Kennzeichnung der Produkte auf der Baustelle prüfen Seite 13

14 EU-Bauproduktenverordnung Was müssen Unternehmen leisten? Leistungserklärung auf der Baustelle hinterlegen : Seite 14

15 EU-Bauproduktenverordnung Was müssen Unternehmen leisten? und was können sie nicht leisten? Die Verpflichtungen der Wirtschaftsakteure übernehmen! insbesondere Importeure und Händler sollten sich auskennen (Begründung 41) Was leisten die Produktinformationsstellen und wo sind sie? - Unter den Eichen Berlin, Germany produktinfostelle@bam.de - ec.europa.eu/enterprise/instub/a12/ Seite 15

16 EU-Bauproduktenverordnung Verstanden? Inhalte der EU-BauPVO sind im Grunde klar und akzeptiert (Marktregulierung) Umsetzung im Detail nicht (Geltungsbereich, Umfang zu erklärender Leistungen, Nachweise des Herstellers, Kontrollpflichten des Ausführenden) CE-Kennzeichnung auf Basis einer Leistungserklärung wesentlicher Merkmale entspricht i.d.r keinem Verwendbarkeitsnachweis (Marktbefähigung) Den deklarierten Leistungen und hinterlegten Kontrollen muss vertraut werden können (Bestellung mit Leistungsmerkmalen, Kontrolle des Lieferscheins) Im Weiteren muss der Wirtschaftsakteur agieren: aktive Bereitstellung von aussagekräftigen Leistungserklärungen bei Bestellung und Lieferung wird erwartet (ggf. werden zusätzliche technische Daten gefordert) Stellenwert des Ü-Zeichen ist größer; Regelungen sind durchgängig und transparent von Grundanforderung an Bauwerk bis Produkteigenschaft (Verwendbarkeit gesichert) Bauunternehmen konzentrieren sich auf die Bauausführung (!) Seite 16

17 EU-Bauproduktenverordnung Gefühlte Wahrheit: passt schon! Bauunternehmen / Bauwerkerstellung Bemessungs- und Ausführungsnormen BAUEN in Europa Bestellung und Lieferschein Grundanforderungen an Bauwerke EU- BauPVO Wesentliche Merkmale der Bauprodukte Seite 17

18 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Seite 18

19 BAUER Spezialtiefbau GmbH BAUER Spezialtiefbau GmbH BAUER-Straße Schrobenhausen Deutschland Tel.: Fax: info@bauer.de 19

Seminar zur Ausbildung von Prüfsachverständigen im Fachgebiet Lüftungsanlagen

Seminar zur Ausbildung von Prüfsachverständigen im Fachgebiet Lüftungsanlagen Seminar zur Ausbildung von Prüfsachverständigen im Fachgebiet Lüftungsanlagen Der Weg von der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung einer Brandschutzklappe zur Leistungserklärung. Dipl.-Ing. Michael

Mehr

Dr. Gerhard Scheuermann Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft BMK, FK Bautechnik

Dr. Gerhard Scheuermann Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft BMK, FK Bautechnik Dr. Gerhard Scheuermann Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft BMK, FK Bautechnik Symposium zur EU-Bauproduktenverordnung 2015 Zur Umsetzung des EuGH-Urteils C-100/13 in den Ländern Berlin,

Mehr

Dr. Berthold Schäfer Bundesverband Baustoffe Steine und Erden e.v.

Dr. Berthold Schäfer Bundesverband Baustoffe Steine und Erden e.v. Dr. Berthold Schäfer Bundesverband Baustoffe Steine und Erden e.v. Bundesverband Baustoffe Steine und Erden e.v. Die neue Bauproduktenverordnung aus Sicht der Hersteller Dr.-Ing. Berthold Schäfer Übergeordnete

Mehr

Verordnung (EU) Nr. 305/2011 zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten (EU-BauPVO)

Verordnung (EU) Nr. 305/2011 zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten (EU-BauPVO) November 2013 Aktualisierung (Stand 7/2016) Verordnung (EU) Nr. 305/2011 zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten (EU-BauPVO) Frequently Asked Questions Teil I VORBEMERKUNG

Mehr

Dr.-Ing. Antje Eichler Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.v.

Dr.-Ing. Antje Eichler Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.v. Dr.-Ing. Antje Eichler Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.v. BMVBS Symposium 08. November 2012 - Berlin EU- Bauproduktenverordnung Was ändert sich für Bauunternehmen? Dr.-Ing. Antje Eichler Abt.

Mehr

Dr. Berthold Schäfer Bundesverband Baustoffe Steine und Erden e.v.

Dr. Berthold Schäfer Bundesverband Baustoffe Steine und Erden e.v. Dr. Berthold Schäfer Bundesverband Baustoffe Steine und Erden e.v. Bundesverband Baustoffe Steine und Erden e.v. Informationsbereitstellung der Produkthersteller Dr.-Ing. Berthold Schäfer EuGH-Urteil C-100/13

Mehr

Das kleine Baurecht Lexikon für Errichter von Aufzugsschachtentlüftungssystemen.

Das kleine Baurecht Lexikon für Errichter von Aufzugsschachtentlüftungssystemen. Das kleine Baurecht Lexikon für Errichter von Aufzugsschachtentlüftungssystemen www.bluekit.eu Kurzerklärungen zu rechtlichen Fachbegriffen der Inhalt ist auf das Wesentliche beschränkt und erhebt keinen

Mehr

DIN EN Erstinspektion zur Beurteilung der WPK. Systemaufbau/ Erstprüfung. Werkseigene Produktionskontrolle. Zertifizierung der WPK

DIN EN Erstinspektion zur Beurteilung der WPK. Systemaufbau/ Erstprüfung. Werkseigene Produktionskontrolle. Zertifizierung der WPK DIN EN 1090 Hersteller intern Systemaufbau/ Erstprüfung Werkseigene Produktionskontrolle Probenahmen Verpflichtung zur Zertifizierung nach DIN EN 1090 Zertifizierungsstelle extern Erstinspektion zur Beurteilung

Mehr

Zertifizierung und weiteres Vorgehen bei Dämmstoffen - nach der Umsetzung des EuGH-Urteils Claus Karrer

Zertifizierung und weiteres Vorgehen bei Dämmstoffen - nach der Umsetzung des EuGH-Urteils Claus Karrer Zertifizierung und weiteres Vorgehen bei Dämmstoffen - nach der Umsetzung des EuGH-Urteils Claus Karrer Europäische Regeln für Bauprodukte 1988 BPR Bauproduktenrichtlinie 1992 BauPG Bauproduktengesetz

Mehr

Dr. Gerhard Scheuermann Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg

Dr. Gerhard Scheuermann Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg Dr. Gerhard Scheuermann Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg Symposium zur EU-Bauproduktenverordnung 2017 Aktuelles zur Regulierung der Bauprodukte in Deutschland Berlin,

Mehr

Anforderungen an harmonisierte Bauprodukte in Deutschland zur Erfüllung bauordnungsrechtlicher Vorschriften

Anforderungen an harmonisierte Bauprodukte in Deutschland zur Erfüllung bauordnungsrechtlicher Vorschriften GEMEINSAME ERKLÄRUNG Anforderungen an harmonisierte Bauprodukte in Deutschland zur Erfüllung bauordnungsrechtlicher Vorschriften Die Veränderungen durch das EuGH Urteil C 100/13 zu nationalen Zusatzanforderungen

Mehr

Stellungnahme des GdW. zum Entwurf der Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB) Stand

Stellungnahme des GdW. zum Entwurf der Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB) Stand Stellungnahme des GdW zum Entwurf der Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB) Stand 24.04.2016 31.05.2016 Entwurf der Verwaltungsvorschrift Technische Bestimmungen (VV TB) Der GdW Bundesverband

Mehr

Subbeilage 2 zur Beilage 672/2012. Erläuterungen

Subbeilage 2 zur Beilage 672/2012. Erläuterungen Subbeilage 2 zur Beilage 672/2012 Erläuterungen Zu Art. 1 Gemäß Art. 2 Z 16 der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 ist unter der Bereitstellung auf dem Markt jede entgeltliche oder unentgeltliche Abgabe eines

Mehr

Akkreditierung von Zertifizierungsstellen nach Einführung der Bauprodukteverordnung am

Akkreditierung von Zertifizierungsstellen nach Einführung der Bauprodukteverordnung am Akkreditierung von Zertifizierungsstellen nach Einführung der Bauprodukteverordnung am 01.07.2013 Welche Pflichten entstehen daraus für Zertifizierungsstellen und Hersteller von Bauprodukten? Dr. K. Stemmer

Mehr

Verordnung (EU) Nr. 305/2011 zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten (EU-BauPVO)

Verordnung (EU) Nr. 305/2011 zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten (EU-BauPVO) November 2013 - Aktualisierung (Stand 6/2015) Verordnung (EU) Nr. 305/2011 zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten (EU-BauPVO) Frequently Asked Questions Teil III

Mehr

Zeit für eine neue Qualität. CE-Kennzeichnung. Für statisch konforme Holzverbindungen. Mehr Sicherheit für Sie von GAH!

Zeit für eine neue Qualität. CE-Kennzeichnung.  Für statisch konforme Holzverbindungen. Mehr Sicherheit für Sie von GAH! GAH-Produkte mit CE-Kennzeichnung Für statisch konforme Holzverbindungen. Mehr Sicherheit für Sie von GAH! Mit der CE-Kennzeichnung genießen Sie bei Kauf und Einsatz unserer Holzverbinder und Pfostenträger

Mehr

DIE VERWENDUNG VON ABDICHTUNGSPRODUKTEN NACH EUROPÄISCHEN UND DEUTSCHEN NORMEN

DIE VERWENDUNG VON ABDICHTUNGSPRODUKTEN NACH EUROPÄISCHEN UND DEUTSCHEN NORMEN DIE VERWENDUNG VON ABDICHTUNGSPRODUKTEN NACH EUROPÄISCHEN UND DEUTSCHEN NORMEN EUROPÄISCHE NORMEN FÜR ABDICHTUNGSPRODUKTE Fragen des Feuchteschutzes von Bauwerken spielen in Verbindung mit der europäischen

Mehr

Herausforderungen und zukünftige Aufgaben für das Institut Dr. Roland Gellert Forschungsinstitut für Wärmeschutz e.v. München

Herausforderungen und zukünftige Aufgaben für das Institut Dr. Roland Gellert Forschungsinstitut für Wärmeschutz e.v. München Herausforderungen und zukünftige Aufgaben für das Institut Dr. Roland Gellert Forschungsinstitut für Wärmeschutz e.v. München 1 FIW Wärmeschutztag 2012, 15. Juni 2012, München Aus der Satzung von 1921:

Mehr

Leitfaden zur CE-Kennzeichnung

Leitfaden zur CE-Kennzeichnung Leitfaden zur CE-Kennzeichnung 1 Einleitung Ein wesentliches Ziel der Europäischen Gemeinschaft ist es, den freien Warenverkehr innerhalb Europas zu gewährleisten und technische Handelshemmnisse abzubauen.

Mehr

Martin Glöckner Deutsche Bauchemie e.v.

Martin Glöckner Deutsche Bauchemie e.v. Deutsche Bauchemie e.v. CE-Kennzeichnung und Leistungserklärung gemäß BauPVO Symposium zur Europäischen Bauproduktenverordnung 8. November 2012, BMVBS, Berlin Themen 1. Die Leistungserklärung 2. Die CE-Kennzeichnung

Mehr

Verwendbarkeit von Bauprodukten

Verwendbarkeit von Bauprodukten Hessischer Brandschutztag Verwendbarkeit von Bauprodukten Dipl.-Ing. (FH) M. Wagner Inhalt Hessischer Brandschutztag 1. Muster - Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) 2. Übergangsregelungen

Mehr

Verwendbarkeit von Bauprodukten mit ETA in Deutschland.

Verwendbarkeit von Bauprodukten mit ETA in Deutschland. Verwendbarkeit von Bauprodukten mit ETA in Deutschland European Technical Approval (ETA nach BPR) Europäische Technische Zulassung (ETZ) Für nicht geregelte Bauprodukte, die nicht in den Geltungsbereich

Mehr

Aktuelles aus dem Hessischen Brandschutz und Baurecht EuGH Urteil vom (Rs. 100/13) und seine Folgen Neue Hessische Bauordnung 2018

Aktuelles aus dem Hessischen Brandschutz und Baurecht EuGH Urteil vom (Rs. 100/13) und seine Folgen Neue Hessische Bauordnung 2018 Aktuelles aus dem Hessischen Brandschutz und Baurecht EuGH Urteil vom 16.10.2014 (Rs. 100/13) und seine Folgen Neue Hessische Bauordnung 2018 Erich Allgeier, HMWEVL, Referat Baurecht, Oberste Bauaufsicht

Mehr

Verordnung (EU) Nr. 305/2011 zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten (EU-BauPVO)

Verordnung (EU) Nr. 305/2011 zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten (EU-BauPVO) November 2013 - Aktualisierung (Stand 7/2016) Verordnung (EU) Nr. 305/2011 zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten (EU-BauPVO) Frequently Asked Questions Teil III

Mehr

CE-Zeichen (k)ein Qualitätszeichen?

CE-Zeichen (k)ein Qualitätszeichen? Dipl.-Ing. Dr.techn. Andreas Pfeiler office@strassenbaustoffe.at Güteschutzverband der österreichischen Kies-, Splitt- und Schotterwerke Forum mineralische Rohstoffe ÜBERSICHT 1. Einleitung 2. Vom Schotter

Mehr

DAfStbFachkolloquium

DAfStbFachkolloquium DAfStbFachkolloquium Bewehrungstechnik nationale und europäische Regelungen Dipl.-Ing. Andreas Kummerow Deutsches Institut für Bautechnik, Berlin Bewehrungstechnik 2017 1 DIBt Deutsches Institut für Bautechnik

Mehr

Technologie- und Wissenstransfer in der Schweiß- und Fügetechnik. Thema 3: Zukunft der EN 1090

Technologie- und Wissenstransfer in der Schweiß- und Fügetechnik. Thema 3: Zukunft der EN 1090 DVS BV Chiemgau Mehring-Hohenwart, 10. November 2017 Technologie- und Wissenstransfer in der Schweiß- und Fügetechnik Thema 3: Zukunft der EN 1090 Dipl.-Ing. Karsten Zimmer Bundesverband Metall 1 DVS BV

Mehr

Deutsches Institut für vorbeugenden Brandschutz e.v. Köln Alle Rechte vorbehalten. / BauPVO und hen

Deutsches Institut für vorbeugenden Brandschutz e.v. Köln Alle Rechte vorbehalten. / BauPVO und hen Deutsches Institut für vorbeugenden Brandschutz e.v. Köln 2013. Alle Rechte vorbehalten. / BauPVO und hen Bauproduktenverordnung (BauPVO) und harmonisierte europäische Produktnormen (hen) Brandschutztechnisches

Mehr

Kurzinfo: Bauaufsichtliche Zulassung. Kein Ü-Zeichen bei CE-Kennzeichnung

Kurzinfo: Bauaufsichtliche Zulassung. Kein Ü-Zeichen bei CE-Kennzeichnung Rechtsanwalt Martin Kuschel Architektenrecht Baurecht - Sachverständigenrecht Kurzinfo: Bauaufsichtliche Zulassung Kein Ü-Zeichen bei CE-Kennzeichnung Europäischer Gerichtshof kippt bauaufsichtliche Zulassung

Mehr

Bauproduktenverordnung (EU) Nr. 305/2011

Bauproduktenverordnung (EU) Nr. 305/2011 Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr Fachtagung der Obersten Baubehörde zum zukünftigen Vollzug des Bauproduktenrechts Bauproduktenverordnung (EU) Nr. 305/2011 seit 01.07.2013

Mehr

EUROPÄISCHE BAUPRODUKTENVERORDNUNG. Informationen zur Vorordnung Kabel und Leitung

EUROPÄISCHE BAUPRODUKTENVERORDNUNG. Informationen zur Vorordnung Kabel und Leitung EUROPÄISCHE BAUPRODUKTENVERORDNUNG Informationen zur Vorordnung Kabel und Leitung Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union haben auf Vorschlag der Europäischen Kommission am 9. März

Mehr

Dr.-Ing. Jörg-Peter Wagner Vorsitzender des DBV-Hauptausschusses Baustofftechnik Bilfinger Construction GmbH, Mannheim Vortrag von Dr.-Ing.

Dr.-Ing. Jörg-Peter Wagner Vorsitzender des DBV-Hauptausschusses Baustofftechnik Bilfinger Construction GmbH, Mannheim Vortrag von Dr.-Ing. Bericht zum Hauptausschuss Baustofftechnik (HABT) Dr.-Ing. Jörg-Peter Wagner Vorsitzender des DBV-Hauptausschusses Baustofftechnik Bilfinger Construction GmbH, Mannheim Vortrag von Dr.-Ing. Lars Meyer

Mehr

Dr.-Ing. Jörg-Peter Wagner Vorsitzender des DBV-Hauptausschusses Baustofftechnik Bilfinger Construction GmbH, Mannheim Vortrag von Dr.-Ing.

Dr.-Ing. Jörg-Peter Wagner Vorsitzender des DBV-Hauptausschusses Baustofftechnik Bilfinger Construction GmbH, Mannheim Vortrag von Dr.-Ing. Bericht zum Hauptausschuss Baustofftechnik (HABT) Dr.-Ing. Jörg-Peter Wagner Vorsitzender des DBV-Hauptausschusses Baustofftechnik Bilfinger Construction GmbH, Mannheim Vortrag von Dr.-Ing. Lars Meyer

Mehr

Folgerungen aus dem EuGH- Urteil zu Bauprodukten auf das Wasserrecht

Folgerungen aus dem EuGH- Urteil zu Bauprodukten auf das Wasserrecht Folgerungen aus dem EuGH- Urteil zu Bauprodukten auf das Wasserrecht Martin Böhme Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit Verbindung Wasserrecht und Baurecht 63 Absatz 3 WHG:

Mehr

Erstellung von Leistungserklärungen für Brandabschottungen und Brandschutzfugen

Erstellung von Leistungserklärungen für Brandabschottungen und Brandschutzfugen Erstellung von Leistungserklärungen für Brandabschottungen und Brandschutzfugen Leistungserklärung_BS Durchführungen_Musterentwurf_BVB_final.docx Die Leistungserklärung dokumentiert die Leistung des Produktes

Mehr

Was ist die Leistung? EN im Stahlbau

Was ist die Leistung? EN im Stahlbau Was ist die Leistung? EN 1090-1 im Stahlbau Georg Matzner 09.10.2014 BPR->BPV Rechtsquelle hat sich geändert: Bauproduktenrichtlinie Bauproduktenverordnung seit 1.7.2013 in Kraft Welche Neuerungen gibt

Mehr

Grundlegendes zur Bauproduktenverordnung (BauPVO) und zur CE-Kennzeichnung

Grundlegendes zur Bauproduktenverordnung (BauPVO) und zur CE-Kennzeichnung Seite 1 von 16 Wo / Herford, 23.07.2013 1. Bedeutung Die BauPVO löst am 01. Juli 2013 die seit 1989 geltende Bauproduktenrichtlinie (BPR) ab und gilt dann als europäische Verordnung in allen Mitgliedsstaaten.

Mehr

CE-Kennzeichnung und Leistungsnachweis Was mache ich damit auf der Baustelle?

CE-Kennzeichnung und Leistungsnachweis Was mache ich damit auf der Baustelle? CE-Kennzeichnung und Leistungsnachweis Was mache ich damit auf der Baustelle? Dipl.-Ing. Thomas Krause-Czeranka Dipl.-Ing. Guido Müller Agenda Einführung Gesetzliche Grundlagen CE-Kennzeichnung + Leistungserklärung

Mehr

deutsch 2. Typen-, Chargen- oder Seriennummer oder ein anderes Kennzeichen zur Identifikation des Bauproduktes gemäß Artikel 11 Absatz 4 BauPVO:

deutsch 2. Typen-, Chargen- oder Seriennummer oder ein anderes Kennzeichen zur Identifikation des Bauproduktes gemäß Artikel 11 Absatz 4 BauPVO: LEISTUNGSERKLÄRUNG deutsch Nr. GE 101 + 103 1. Eindeutiger Kenncode des Produkttyps: Nach Festigkeit sortiertes Bauholz für tragende Zwecke mit rechteckigem Querschnitt aus Fichte, Tanne, Kiefer, Lärche,

Mehr

Mein Aktenzeichen Ansprechpartner/-in / Telefon / Fax Bitte immer angeben!

Mein Aktenzeichen Ansprechpartner/-in /  Telefon / Fax Bitte immer angeben! Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord Stresemannstraße 3-5 56068 Koblenz Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd Friedrich-Ebert-Straße 14 67433 Neustadt a. d. W. Kaiser-Friedrich-Straße 5 55116 Mainz

Mehr

Praktische Umsetzung der EU-BauPV Leistungserklärung, Bewertung der Leistungsbeständigkeit und Etikett. Dipl.-Ing. (FH) Wolfgang Albrecht

Praktische Umsetzung der EU-BauPV Leistungserklärung, Bewertung der Leistungsbeständigkeit und Etikett. Dipl.-Ing. (FH) Wolfgang Albrecht Praktische Umsetzung der EU-BauPV Leistungserklärung, Bewertung der Leistungsbeständigkeit und Etikett Dipl.-Ing. (FH) Wolfgang Albrecht Praktische Umsetzung der EU-BauPV Gräfelfing 06.06.2013 Einführung

Mehr

DIBt. Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung /15. Z vom: 5. August 2016

DIBt. Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung /15. Z vom: 5. August 2016 Zulassungsstelle Bauprodukte und Bauarten Bautechnisches Prüfamt Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Eine vom Bund und den Ländern gemeinsam getragene Anstalt des öffentlichen Rechts Mitglied der EOTA,

Mehr

SACHSEN-ANHALT. An die Obere Bauaufsichtsbehörde und die unteren Bauaufsichtsbehörden in Sachsen-Anhalt

SACHSEN-ANHALT. An die Obere Bauaufsichtsbehörde und die unteren Bauaufsichtsbehörden in Sachsen-Anhalt SACHSEN-ANHALT Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr des Landes Sachsen-Anhalt Postfach 36 53»39011 Magdeburg An die Obere Bauaufsichtsbehörde und

Mehr

Die Bauproduktenverordnung (Verordnung (EU) Nr. 305/2011) vom ersetzt die Bauproduktenrichtlinie 89/106/EWG vom

Die Bauproduktenverordnung (Verordnung (EU) Nr. 305/2011) vom ersetzt die Bauproduktenrichtlinie 89/106/EWG vom Die Bauproduktenverordnung (Verordnung (EU) Nr. 305/2011) vom 09.03.2011 ersetzt die Bauproduktenrichtlinie 89/106/EWG vom 21.12.1988 Die neue Bauproduktenverordnung Die Verordnung (EU) Nr. 306/2011 des

Mehr

FVLR-Merkblatt 04 April INFORMATION zur Bauproduktenverordnung (Eu-BauPVO) und zur CE-Kennzeichnung von Bauprodukten

FVLR-Merkblatt 04 April INFORMATION zur Bauproduktenverordnung (Eu-BauPVO) und zur CE-Kennzeichnung von Bauprodukten INFORMATION zur Bauproduktenverordnung (Eu-BauPVO) und zur CE-Kennzeichnung von Bauprodukten Merkblatt 04: Ausgabe Fachverband Tageslicht und Rauchschutz e.v. Technische Angaben und Empfehlungen dieses

Mehr

Verordnung (EU) Nr. 305/2011 zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten (EU-BauPVO)

Verordnung (EU) Nr. 305/2011 zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten (EU-BauPVO) November 2013 Aktualisierung (Stand 7/2016) Verordnung (EU) Nr. 305/2011 zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten (EU-BauPVO) Frequently Asked Questions Teil II VORBEMERKUNG

Mehr

Folie " Brandschutz der überzeugt" muss noch ergänzt werden

Folie  Brandschutz der überzeugt muss noch ergänzt werden Folie " Brandschutz der überzeugt" muss noch ergänzt werden 1 Workshop QS Brandschutz / 03.11.2015 Typische Mängel auf der Baustelle Brandschutzfachtag Stuttgart Donnerstag, 14. April 2016 Michael Späth

Mehr

CPR

CPR Konformität der Werkseigenen Produktionskontrolle (WPK) 2499 - CPR -0115428-00-01 Gemäß der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 09. März 2011 (Bauproduktenverordnung

Mehr

Die ETA Unabhängig, bauaufsichtlich anerkannt, europäisch

Die ETA Unabhängig, bauaufsichtlich anerkannt, europäisch Die ETA Unabhängig, bauaufsichtlich anerkannt, europäisch Dr.-Ing. Karsten Kathage Vizepräsident des DIBt 1 von 32 1. Warum wir heute hier sind / Ein paar Worte vorneweg 2. Europäische Bewertungsdokumente:

Mehr

Verantwortung des Bauausführenden

Verantwortung des Bauausführenden KENNZEICHNUNGSPFLICHT FÜR BAUPRODUKTE Die Kennzeichnungspflicht für Bauprodukte betrifft nicht nur die Hersteller dieser Produkte. Durch den landesgesetzlichen Status der Baustoffliste ÖA greift die Verpflichtung

Mehr

Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit nach Gegenzeichnung ausgefertigt wird und zu verkünden ist:

Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit nach Gegenzeichnung ausgefertigt wird und zu verkünden ist: Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit nach Gegenzeichnung ausgefertigt wird und zu verkünden ist: Zweites Gesetz zur Änderung der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt.

Mehr

BFT Cognos Jahresfachtagung 2013

BFT Cognos Jahresfachtagung 2013 BFT Cognos Jahresfachtagung 2013 CE-Kennzeichnung von Brandschutzklappen - Bedeutung für die Praxis Thomas Krause-Czeranka CE-Kennzeichnung von Brandschutzklappen - Bedeutung für die Praxis BauPVO und

Mehr

Verordnung (EU) Nr. 305/2011 zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten (EU-BauPVO)

Verordnung (EU) Nr. 305/2011 zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten (EU-BauPVO) November 2013 Aktualisierung (Stand 6/2015) Verordnung (EU) Nr. 305/2011 zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten (EU-BauPVO) Frequently Asked Questions Teil IV VORBEMERKUNG

Mehr

über die Nutzung von Prüfergebnissen der Typprüfung der RAICO Bautechnik GmbH nach der Bauproduktenverordnung i.v.m. der EN und der EN 13830

über die Nutzung von Prüfergebnissen der Typprüfung der RAICO Bautechnik GmbH nach der Bauproduktenverordnung i.v.m. der EN und der EN 13830 über die Nutzung von Prüfergebnissen der Typprüfung der RAICO Bautechnik GmbH nach der Bauproduktenverordnung i.v.m. der EN 14351-1 und der EN 13830 zwischen der RAICO Bautechnik GmbH vertreten durch Manfred

Mehr

Inhalte eines Leistungsverzeichnisses / einer Bauteilspezifikation

Inhalte eines Leistungsverzeichnisses / einer Bauteilspezifikation Inhalte eines Leistungsverzeichnisses / einer Bauteilspezifikation Die belastbare Basis für eine Leistungserklärung nach DIN EN 1090-1 12/12/2016 1 PROZESS Konformitätsnachweis INHALT der Bauteilspezifikation

Mehr

Leistungserklärung Nr. 002BauPVo (EU Nr. 305/2011)

Leistungserklärung Nr. 002BauPVo (EU Nr. 305/2011) Leistungserklärung Nr. 002BauPVo (EU Nr. 305/2011) Eindeutiger Kenncode des Produkttyps: Verschlüsse für Türen in Notausgängen nach DIN EN 179 0432-CPD-0086 Typen-, Chargen- oder Seriennummer oder ein

Mehr

Fragen und Antworten zum Wegfall des Ü-Zeichens und zur Einführung von KEYMARK November Inhalt

Fragen und Antworten zum Wegfall des Ü-Zeichens und zur Einführung von KEYMARK November Inhalt FMI Fachverband Mineralwolleindustrie e.v. Friedrichstraße 95 (PB 138) 10117 Berlin Fragen und Antworten zum Wegfall des Ü-Zeichens und zur Einführung von KEYMARK November 2016 Inhalt FMI Fachverband Mineralwolleindustrie

Mehr

Hinweise der Obersten Bauaufsichtsbehörde Neue Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen

Hinweise der Obersten Bauaufsichtsbehörde Neue Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen Hinweise der Obersten Bauaufsichtsbehörde Neue Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen Dipl.-Ing. Andreas Plietz Ratingen, 25.10.2016 www.mbwsv.nrw.de - Bauen - Bautechnik 1 Die Themen: Technische

Mehr

Leistungserklärung Nr. 001BauPVo (EU Nr. 305/2011)

Leistungserklärung Nr. 001BauPVo (EU Nr. 305/2011) Eindeutiger Kenncode des Produkttyps: Leistungserklärung Nr. 001BauPVo (EU Nr. 305/2011) Rohrrahmenschlösser nach DIN EN 12209: 2004-03 + Berichtigung 1:2006-06 1309-CPD-0138 Typen-, Chargen- oder Seriennummer

Mehr

Grundlegendes zur Bauprodukt-Verordnung (BauPVO) und zur CE-Kennzeichnung

Grundlegendes zur Bauprodukt-Verordnung (BauPVO) und zur CE-Kennzeichnung 1. Die BauPVO löst am 01. Juli 2013 die seit 1989 geltende Bauprodukte-Richtlinie (BPR) ab und gilt dann als europäische Verordnung in allen Mitgliedsstaaten. In Deutschland wird der Übergang von der BPR

Mehr

DIN EN ISO 9OO1 MIT DEN4 ST,ANDORT: SYKER STR LASER. IN DEN TATIGKEITSBEREiCH N

DIN EN ISO 9OO1 MIT DEN4 ST,ANDORT: SYKER STR LASER. IN DEN TATIGKEITSBEREiCH N DIN EN ISO 9OO1 ZDI4_ZER' GN4BH BESCHEINIGT, D,ASS DIE ORGANISATiON PS LASER GMBH A CO. KG?73?I THEDINGHAUSEN MIT DEN4 ST,ANDORT: SYKER STR. 205-213?73?I THEDINGHAUSEN LASER IN DEN TATIGKEITSBEREiCH N

Mehr

Brandschutzprüfungen und -klassifizierungen in Europa

Brandschutzprüfungen und -klassifizierungen in Europa Professor Gunter Hoppe Deutsches Institut für Bautechnik (DIBt), Berlin Brandschutzprüfungen und -klassifizierungen in Europa Einführung und Anwendung in Deutschland 1 Einleitung Bereits seit mehr als

Mehr

Übersicht Brandschutz und VHF

Übersicht Brandschutz und VHF Übersicht Brandschutz und VHF Die folgende Aufstellung dient der Zusammenfassung der wichtigsten baurechtlichen Anforderungen und technischen Regeln nach Musterbauordnung und Muster- Verwaltungsvorschrift

Mehr

Die EU-Bauproduktenverordnung. (EU-BauPVO) 1. Grundsätze. 2. Leistungserklärung. 3. CE-Kennzeichnung. 4. Anwendung

Die EU-Bauproduktenverordnung. (EU-BauPVO) 1. Grundsätze. 2. Leistungserklärung. 3. CE-Kennzeichnung. 4. Anwendung Die EU-Bauproduktenverordnung (EU-BauPVO) und ihre Anwendung in Deutschland 1. Grundsätze 2. Leistungserklärung 3. CE-Kennzeichnung 4. Anwendung Fiege IHK Lübeck 19.06.2015 1 Die EU-Bauproduktenverordnung

Mehr

Merkblatt zur Bauproduktenverordnung

Merkblatt zur Bauproduktenverordnung Merkblatt zur Bauproduktenverordnung Die Bauproduktenverordnung legt Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten fest und erhöht die Wirkungsweise gegenüber dem Vorgänger der Bauproduktenrichtlinie

Mehr

FVLR-Merkblatt 08 Mai 2017

FVLR-Merkblatt 08 Mai 2017 Anschlagpunkte für Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) Merkblatt 08: Ausgabe Fachverband Tageslicht und Rauchschutz e.v. Technische Angaben und Empfehlungen dieses Merkblattes beruhen auf

Mehr

BAUPRODUKTENVERORDNUNG BAUPRODUKTENVERORDNUNG INFORMATIONEN ZUR NEUEN BAUPRODUKTENVERORDNUNG

BAUPRODUKTENVERORDNUNG BAUPRODUKTENVERORDNUNG INFORMATIONEN ZUR NEUEN BAUPRODUKTENVERORDNUNG BAUPRODUKTENVERORDNUNG INFORMATIONEN ZUR NEUEN BAUPRODUKTENVERORDNUNG Die Verordnung (EU) Nr. 305/2011 ersetzt ab Juli 2017 die Bauproduktenrichtlinie (89/106/EWG). Sie schafft eine gemeinsame technische

Mehr

Geltungsbereich: Datum der Bestätigung durch den Akkreditierungsbeirat:

Geltungsbereich: Datum der Bestätigung durch den Akkreditierungsbeirat: Akkreditierungskriterien für Stellen, die an der Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit von Bauprodukten entsprechend Anhang V BauPVO (305/2011) beteiligt sind Produktzertifizierungsstellen

Mehr

ERTIFIKAT 2451-CPR-EN1O9O OO1. REMA Anlagenbau GmbH. Rudolf-Diesel-Weg 26

ERTIFIKAT 2451-CPR-EN1O9O OO1. REMA Anlagenbau GmbH. Rudolf-Diesel-Weg 26 z avsert ERTIFIKAT Konformität der werkseigenen Produktionskontrolle 2451-CPR-EN1O9O-2014.0424OO1 Gemäß der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 09. März 2011 (Bauproduktenverordnung

Mehr

Informationen zur Bauproduktenverordnung

Informationen zur Bauproduktenverordnung KFV KARL FLIETHER GMBH & CO. KG PI_K139_2013DE_E 27.06.2013 Informationen zur Bauproduktenverordnung Sehr geehrter Damen und Herren, anbei erhalten Sie eine wichtige Information zur Bauproduktenverordnung,

Mehr

Gutachterliche Stellungnahme

Gutachterliche Stellungnahme Brüssel, 20.05.2016 Unser Zeichen: 295/2016horo Gutachterliche Stellungnahme zur Harmonisierung der Kennzeichnungsanforderungen durch die EU-Bauprodukteverordnung für Prof. Dr. Robin van der Hout, LL.M.

Mehr

VDB-Regionaltagung Nordrhein, 27.September 2016, Krefeld

VDB-Regionaltagung Nordrhein, 27.September 2016, Krefeld VDB-Regionaltagung Nordrhein, 27.September 2016, Krefeld Auswirkungen des EuGH-Urteils für Bauprodukte mit Ü-Kennzeichnung Erläuterung des Urteils, betroffene Regelwerke und zukünftige Ausrichtung Dipl.-Ing.

Mehr

Beispiele für die Leistungserklärung / CE-Kennzeichnung

Beispiele für die Leistungserklärung / CE-Kennzeichnung FGSV 797 B Beispiele für eine Leistungserklärung nach Anhang III der EU-BauPVO und die zugehörige CE-Kennzeichnung für die Lieferung von Asphaltmischgut nach der Normenreihe EN 13108 Beispiele für die

Mehr

Auswirkungen des EuGH-Urteils zur Bauprodukten-Richtlinie vom (C-100/13) bzgl. Kleinkläranlagen

Auswirkungen des EuGH-Urteils zur Bauprodukten-Richtlinie vom (C-100/13) bzgl. Kleinkläranlagen Auswirkungen des EuGH-Urteils zur Bauprodukten-Richtlinie vom 16.10.2014 (C-100/13) bzgl. Kleinkläranlagen Landeskonferenz 2016 kommunale Abwasserbeseitigung im Freistaat Sachsen am 19.10.2016 in Dresden

Mehr

DEUTSCHES INSTITUT FÜR BAUTECHNIK

DEUTSCHES INSTITUT FÜR BAUTECHNIK DEUTSCHES INSTITUT FÜR BAUTECHNIK Anstalt des öffentlichen Rechts 10829 Berlin, 4. August 1998 Kolonnenstraße 30 L Telefon: (0 30) 7 87 30 TeleTax: (0 30) 7 87 30 - - 240 320 GeschZ.: IV 42-1.56.2-293/98

Mehr

Die neue DIN EN 1090: Einführung und praktische Umsetzung im Schweißbetrieb

Die neue DIN EN 1090: Einführung und praktische Umsetzung im Schweißbetrieb PRAXISLÖSUNGEN Jürgen Bialek Die neue DIN EN 1090: Einführung und praktische Umsetzung im Schweißbetrieb Bedeutung der neuen DIN EN 1090 für Schweißbetriebe Interne Erstprüfung und werkseigene Produktionskontrolle

Mehr

VERBINDUNGSELEMENTE ENGEL GmbH Postfach 1563, Weingarten, Germany MaLiMo Großhandels GmbH

VERBINDUNGSELEMENTE ENGEL GmbH Postfach 1563, Weingarten, Germany MaLiMo Großhandels GmbH VERBINDUNGSELEMENTE ENGEL GmbH Postfach 1563, 88244 Weingarten, Germany 16834 MaLiMo Großhandels GmbH Carl-Zeiss-Strasse 2 32278 Kirchlengern Achim Nowak Telefon: +49 176 12 407187 Telefax: +49 7131 2786672

Mehr

Die neue MBO und VV-TB

Die neue MBO und VV-TB Die neue MBO und VV-TB Wie geht es weiter im Baurecht-Dschungel? Mainz, 24. November 2016 Rechtsanwalt Michael Halstenberg Ministerialdirektor a. D. 1 Die neue MBO und VV-TB I. Novellierung des Bauproduktenrechts

Mehr

Bauprodukte im Grundwasser

Bauprodukte im Grundwasser Bauprodukte im Grundwasser Bewertung im Rahmen der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung Dipl.-Ing. Johanna Bartling, DIBt Bauprodukte im Grundwasser Fortbildung Bauen im Grundwasser 23.06.2015 2 Inhalt

Mehr

Die geltende schweizerische Bauproduktegesetzgebung. des MRA-Bauproduktekapitels:

Die geltende schweizerische Bauproduktegesetzgebung. des MRA-Bauproduktekapitels: Die geltende schweizerische Bauproduktegesetzgebung und die Auswirkungen des MRA-Bauproduktekapitels: Auswirkungen auf Konformitätsbewertungs- und Zulassungsstellen Referent: Dr. Fritz Hunkeler, Geschäftsleiter

Mehr

Rolle der Bauprodukteverordnung (EU) 305/2011 bei konfektionierten Kabeln und anderen Produkten mit Kabeln

Rolle der Bauprodukteverordnung (EU) 305/2011 bei konfektionierten Kabeln und anderen Produkten mit Kabeln Merkblatt Rolle der Bauprodukteverordnung (EU) 305/2011 bei konfektionierten Kabeln und anderen Produkten mit Kabeln Mai 2017 Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie Bauprodukteverordnung

Mehr

56. (61.) Jahrgang Hannover, den Nummer 16. D. Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit

56. (61.) Jahrgang Hannover, den Nummer 16. D. Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit 5324 56. (61.) Jahrgang Hannover, den 28. 4. 2006 Nummer 16 I N H A L T A. Staatskanzlei B. Ministerium für Inneres und Sport C. Finanzministerium D. Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit

Mehr

Qualitätsbeauftragter GDF

Qualitätsbeauftragter GDF Qualitätsbeauftragter GDF Rechtlicher Hintergrund der Gütesicherung Torsten Windmüller - GDF Inhalt - Technische Baubestimmungen MBO, LBO, LTB, BRL, MVV TB - Allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen - Übersicht

Mehr

Die neue ATEX-Richtlinie 2014/34/EU Hans Christian Simanski

Die neue ATEX-Richtlinie 2014/34/EU Hans Christian Simanski Die neue ATEX-Richtlinie 2014/34/EU Hans Christian Simanski Die neue ATEX-Richtlinie 2014/34/EU BTEX ;-) Weshalb der Wechsel? Übergang zur neuen Richtlinie Was bleibt gleich? Was ändert sich? Hersteller

Mehr

Produkte aus Naturwerkstein Bauproduktenverordnung Leistungserklärung CE-Kennzeichnung

Produkte aus Naturwerkstein Bauproduktenverordnung Leistungserklärung CE-Kennzeichnung Produkte aus Naturwerkstein Bauproduktenverordnung Leistungserklärung CE-Kennzeichnung Ansprechpartner: TÜV Rheinland LGA Bautechnik GmbH Dipl.-Ing.(FH) Joachim Deppisch Dreikronenstraße 31 97082 Würzburg

Mehr

Intumeszierende Stahl- Brandschutzbeschichtungen oder Heißbemessung? Betrachtungen aus der Praxis

Intumeszierende Stahl- Brandschutzbeschichtungen oder Heißbemessung? Betrachtungen aus der Praxis ZIELSETZUNG DES TAGES Intumeszierende Stahl- Brandschutzbeschichtungen oder Heißbemessung? Betrachtungen aus der Praxis Prof. Dr.-Ing. Gerd Geburtig SV und Prüfingenieur für Brandschutz Gliederung 1. Einführung

Mehr

Klarstellung zu: Fremdüberwachung bei Fluchttüren nicht zwingend :

Klarstellung zu: Fremdüberwachung bei Fluchttüren nicht zwingend : 11.05.2016 Sc/as Klarstellung zu: Fremdüberwachung bei Fluchttüren nicht zwingend : Stephan Schmidt (GF FVSB): Vorsicht, sehr dünnes Eis! Die Verbände der Tischler und Schreiner haben vor wenigen Wochen

Mehr

Die neue EU-Bauproduktenverordnung (EU-BauPVO) ist in Kraft: Was müssen Sie beachten?

Die neue EU-Bauproduktenverordnung (EU-BauPVO) ist in Kraft: Was müssen Sie beachten? DIHK EU- Bauproduktenverordnung 26.11.2013 Die neue EU-Bauproduktenverordnung (EU-BauPVO) ist in Kraft: Was müssen Sie beachten? Dr.-Ing. Antje Eichler Abt. Normungspolitik Hauptverband der Deutschen Bauindustrie

Mehr

Ausführungsqualität durch Zertifizierung von Holzbauunternehmen?

Ausführungsqualität durch Zertifizierung von Holzbauunternehmen? Ausführungsqualität durch Zertifizierung von Holzbauunternehmen? 07.10.2016, Berlin 10. Ostdeutsches Holzbauforum Quelle www.fsc.de Quelle www.fsc.de Zertifizierung / Zertifikat: Bestätigung durch

Mehr

DIN EN Die Auswirkung aus Sicht des Korrosionsschützers

DIN EN Die Auswirkung aus Sicht des Korrosionsschützers DIN EN 1090 Die Auswirkung aus Sicht des Korrosionsschützers Gliederung Kurzer Überblick zum Unternehmen Anforderungen aus der DIN EN 1090 Was ergibt sich aus der Bauregelliste Anforderungen an den Korrosionsschutzbetrieb

Mehr

DEUTSCHES INSTITUT FÜR BAUTECHNIK

DEUTSCHES INSTITUT FÜR BAUTECHNIK DEUTSCHES INSTITUT FÜR BAUTECHNIK Anstalt des öffentlichen Rechts 10829 Berlin, 18. Dezember 2007 Kolonnenstraße 30 L Telefon: 030 78730-404 Telefax: 03078730-320 GeschZ.: 1141-1.156.603-141/06 Allgemeine

Mehr

EI 2 30-C5-S a alles klar?

EI 2 30-C5-S a alles klar? Seite 1 von 8 Dipl.-Ing. (FH) ift Rosenheim EI 2 30-C5-S a alles klar? Von der nationalen Zulassung zur europäischen CE-Kennzeichnung von Feuerschutzabschlüssen Die neue Produktnorm wird am 1.11.2015 mit

Mehr

Das bauaufsichtliche Schutzniveau und die Auswirkungen des EuGH-Urteils

Das bauaufsichtliche Schutzniveau und die Auswirkungen des EuGH-Urteils Das bauaufsichtliche Schutzniveau und die Auswirkungen des EuGH-Urteils Auswirkungen des EuGH-Urteils Marc Nierhaus 27.10.2015 1 von 17 Inhalt 1. Entwicklung des bauaufsichtlichen Schutzniveaus 2. Europäische

Mehr

ETA-13/1037 vom 26. Mai Europäische Technische Bewertung. Allgemeiner Teil. Deutsches Institut für Bautechnik

ETA-13/1037 vom 26. Mai Europäische Technische Bewertung. Allgemeiner Teil. Deutsches Institut für Bautechnik Europäische Technische Bewertung ETA-13/1037 vom 26. Mai 2014 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Deutsches Institut für Bautechnik Handelsname

Mehr

Fragenkatalog zur Bauproduktenverordnung und zur Marktüberwachung Länderübergreifender Katalog der Marktüberwachungsbehörden der Länder und DIBt

Fragenkatalog zur Bauproduktenverordnung und zur Marktüberwachung Länderübergreifender Katalog der Marktüberwachungsbehörden der Länder und DIBt Fragenkatalog Marktüberwachungsbehörden der Länder und DIBt Fragenkatalog zur Bauproduktenverordnung und zur Marktüberwachung Länderübergreifender Katalog der Marktüberwachungsbehörden der Länder und DIBt

Mehr

KUNDENINFORMATION. CE-Kennzeichnung von Baudichtstoffen

KUNDENINFORMATION. CE-Kennzeichnung von Baudichtstoffen KUNDENINFORMATION CE-Kennzeichnung von Baudichtstoffen 1. Ausgabe, Mai 2014 2 INHALT 1 WARUM IST EINE CE-KENNZEICHNUNG ERFORDERLICH? 2 FÜR WELCHE BAUDICHTSTOFFE IST EINE CE-KENNZEICHNUNG NOTWENDIG? 3 WIE

Mehr

Fachwissen Bauprodukte

Fachwissen Bauprodukte Fachwissen Bauprodukte Dipl.- Ing. Ralf Stoodt Rheinblickstraße 80 53619 Rheinbreitbach Tel.: 01520 296 269 3 Ralf.stoodt@gmx.de 1 Fachwissen Bauprodukte Holzwerkstoffe Gipswerkstoffe Zementbauplatten

Mehr

Akkreditierungsumfang der Produktzertifizierungsstelle (EN ISO/IEC 17065:2012) TÜV AUSTRIA SERVICES GMBH / (Ident.Nr.: 0944)

Akkreditierungsumfang der Produktzertifizierungsstelle (EN ISO/IEC 17065:2012) TÜV AUSTRIA SERVICES GMBH / (Ident.Nr.: 0944) 1 2000/9/EG*2000/9/EC*2000/9/ 2000-03 Richtlinie 2000/9/EG des Europäischen Sicherheitsbauteile Anhang V CE Parlaments und des Rates vom 20. März 2000 über Seilbahnen für den Personenverkehr 2 2014/33/EU*2014/33/EU*2014/

Mehr