Vergütungsbericht für den Vorstand und den Aufsichtsrat der Aurubis AG
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- Tomas Fischer
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1 Vergütungsbericht für den und den Aufsichtsrat der Aurubis AG Der nachfolgende Vergütungsbericht ist Bestandteil des zusammengefassten Lageberichts. Er erläutert die Struktur und Höhe der s- und Aufsichtsratsvergütung der Aurubis AG. Vergütung des s Der Aufsichtsrat setzt auf Vorschlag des Personalausschusses die Gesamtvergütung der einzelnen smitglieder fest, er beschließt und überprüft regelmäßig das Vergütungssystem für den. Im Geschäftsjahr 2016/17 hat der Aufsichtsrat das Vergütungssystem unter Einbeziehung eines unabhängigen externen Vergütungsexperten grundlegend überarbeitet. Ziel der neuen Regelung ist es, die svergütung auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung auszurichten. Insbesondere haben die variablen Vergütungsbestandteile nun eine mehrjährige Bemessungsgrundlage, die im Wesentlichen zukunftsbezogen ist. Das neue System gilt für Neu- und ggf. Folgebestellungen und somit bereits für den neuen Finanzvorstand, Herrn Rainer Verhoeven, der mit Wirkung zum bestellt wurde. Für die Vorstände Herrn Jürgen Schachler und Herrn Dr. Stefan Boel sowie für den ehemaligen Finanzvorstand Herrn Erwin Faust galt bzw. wird zunächst das alte Vergütungssystem weitergelten. Altes Vergütungssystem für den Die Vergütung der einzelnen smitglieder ist in deren Anstellungsverträgen festgelegt und besteht aus aufeinander abgestimmten Vergütungsbestandteilen. Im Einzelnen handelt es sich um Festbezüge, variable Bezüge sowie Nebenleistungen und Pensionszusagen. Fixe Komponenten Der fixe Teil der Vergütung besteht aus den Festbezügen, den Nebenleistungen und den Pensionszusagen. Die jährlichen Festbezüge betragen für den svorsitzenden (ab ) sowie für die ordent lichen smitglieder (ab ) und werden monatlich in gleichen Raten ausgezahlt. Zusätzlich erhalten die smitglieder Nebenleistungen in Form von Sachbezügen, die im Wesentlichen aus dem nach steuerlichen Richtlinien anzusetzenden Wert für Versicherungsprämien und der Dienstwagennutzung bestehen. Herr Faust hat eine leistungsorientierte Pensionszusage. Die Versorgungsbezüge bestimmen sich nach einem prozentualen Anteil der Festbezüge. Der prozentuale Anteil steigt mit der Dauer der szugehörigkeit. Die Pension wird fällig nach Vollendung des 65. Lebensjahres sowie bei Berufsoder Erwerbsunfähigkeit. Pensionen, die vor Vollendung des 65. Lebensjahres gezahlt werden, haben den Charakter eines Übergangsgeldes. Bezüge, die ein smitglied nach dem Ausscheiden aufgrund einer Tätigkeit außerhalb des Aurubis-Konzerns erhält, werden ggf. bis zum 65. Lebensjahr auf die Pension angerechnet. Die Herren Schachler und Dr. Boel erhalten von der Gesellschaft eine beitragsorientierte Pensionszusage, für die jährlich ein Beitrag in Höhe von für Herrn Schachler und für Herrn Dr. Boel an ein Versicherungsunternehmen gezahlt wird. Alle Vorstände erhalten zusätzlich eine beitragsorientierte betriebliche Altersvorsorge. Diese Altersvorsorge ist als Kapitalzusage ausgestaltet. Zum Ende eines jeden Geschäftsjahres werden für den svorsitzenden und für die weiteren Vorstände je in Rückdeckungsversicherungen eingezahlt. Der jeweilige kann frühestens nach Vollendung des 62. Lebensjahres (bei Herrn Erwin Faust nach Vollendung des 60. Lebensjahres), jedoch nicht vor Ausscheiden aus den Diensten der Gesellschaft, über den angesammelten Kapitalbetrag verfügen.
2 Variable Komponenten Das alte System zur variablen Vergütung umfasst zwei Komponenten, die jährlich zur Auszahlung kommen: Die erste Komponente (Komponente I) ist abhängig von einer jährlichen Zielerreichung, bezogen auf ein bereinigtes, durchschnittliches EBT (Earnings Before Taxes) des Konzerns von drei Jahren, und zwar jeweils bezogen auf das laufende sowie die beiden dem jeweiligen Geschäftsjahr vorangegangenen Geschäftsjahre. Zielwert ist ein aus einem ROCE (Return on Capital Employed) von 15 % abgeleitetes EBT. Wenn das EBT unterhalb von 40 % des Zielwerts liegt, entfällt eine Zahlung aus der Komponente I. Der Zielbonus der Komponente I kann zu maximal 100 % erreicht werden (Cap). Der maximal zu erreichende Betrag aus dieser Komponente beträgt bei 100 % Zielerreichung (ab ) für den svorsitzenden sowie (ab ) für das ordentliche smitglied. Die Komponente II sieht eine jährliche Beurteilung der gesamthaften (Komponente II a) und individuellen (Komponente II b) Leistung des s durch den Aufsichtsrat vor. Beide Komponenten basieren auf einer qualitativen, kriteriengestützten Beurteilung der nachhaltigen Unternehmensführung. Der Zielbonus der Komponente II kann zu maximal 100 % erreicht werden (Cap). Eine Auszahlung von mindestens 50 % des Zielbonus erfolgt immer, es sei denn, die Gewährung wäre unbillig im Sinne des 87 Abs. 2 AktG. Der maximal zu erreichende Betrag aus den Komponenten II a und II b beträgt für den svorsitzenden jeweils (ab ) sowie für das ordentliche smitglied jeweils (ab ). Der Zielbonus der Komponente I beträgt 60 % der gesamten variablen Bezüge, der Zielbonus der Komponente II 40 %. Vorzeitige Beendigung Die Dienstverträge der smitglieder enthalten keine Change-of-Control-Klauseln. Höhe der Vergütung des s im Geschäftsjahr 2016/17 Insgesamt betrug die Vergütung der aktiven Mitglieder des s für die Tätigkeit im Geschäftsjahr 2016/ einschließlich Versorgungsaufwand. Herr Erwin Faust hat mit Wirkung zum Ablauf des sein Amt als Finanzvorstand niedergelegt. Der Aufhebungsvertrag sieht vor, dass die fixen Bestandteile des Gehalts bis zum Geschäftsjahresende 2016/17 vollständig vergütet werden. Des Weiteren erhält Herr Faust eine Einmalzahlung in Höhe von brutto sowie die variable Vergütung für die Zeit vom bis in Höhe von Die Auszahlung erfolgt im Januar Herr Faust erhält ab dem eine Pension in Form eines Übergangsgeldes bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres. Mit Vollendung des 65. Lebensjahres erhält Herr Faust die im Anstellungsvertrag vereinbarte Pension. Die Beiträge zur beitragsorientierten betrieblichen Altersvorsorge für Herrn Faust sind bis zum entrichtet worden. Für die Pensionsansprüche der smitglieder hat die Gesellschaft auf Basis von IFRS Pensionsrückstellungen gebildet. Im Berichtsjahr betrugen die Zuführungen zu den Pensionsrückstellungen für die aktiven smitglieder Dieser Betrag setzt sich aus den sogenannten Dienstzeitaufwendungen (Service cost) und den Beiträgen an eine externe Altersversorgung zusammen. Frühere Mitglieder des s und deren Hinterbliebene erhielten im Geschäftsjahr 2016/17 insgesamt , die Rückstellungen für ihre Pensionsansprüche betragen insgesamt Einzelheiten ergeben sich in individualisierter Form aus den nachfolgenden Tabellen:
3 Gewährte Zuwendungen in Feste Vergütung Nebenleistungen Summe Jürgen Schachler 2015/ svorsitzender 2016/ seit Min Max Dr. Stefan Boel 2015/ / seit Min Max Erwin Faust 2015/ /17 2) vom bis Min Max Summe 2015/ / Min Max Zufluss in Feste Vergütung Nebenleistungen Summe Jürgen Schachler svorsitzender seit Dr. Stefan Boel seit / / / / Erwin Faust 2015/ seit bis /17 2) Summe 2015/ / ) Nach HGB ergab sich ein Versorgungsaufwand von (Vj ) für Erwin Faust, (Vj ) für Dr. Stefan Boel und (Vj ) für Jürgen Schachler. 2) Hierbei handelt es sich um die Vergütung für den Zeitraum bis Herr Faust erhält im Rahmen der Vertragsbeendigung zusätzlich eine Einmalzahlung in Höhe von , die Festvergütung für die Zeit in Höhe von sowie die einjährige variable Vergütung in Höhe von und die mehrjährige variable Vergütung in Höhe von Die variable mehrjährige Vergütung für das Geschäftsjahr 2016/17 bemisst sich nach dem Verhältnis des operativen Ist- zum Soll-EBT, bezogen auf den Aurubis-Konzern und den Durchschnitt der Geschäftsjahre 2014/15, 2015/16 und 2016/17. Das durchschnittliche Ist-EBT beträgt 285 Mio. und bedeutet eine Zielerreichung von 97 %.
4 T 003 Einjährige variable Vergütung Mehrjährige variable Vergütung Gesamtsumme 1) Versorgungsaufwand Gesamtvergütung T 004 Einjährige variable Vergütung Mehrjährige variable Vergütung Gesamtsumme Versorgungsaufwand 1) Gesamtvergütung
5 Vergütung des Aufsichtsrats Die Vergütung des Aufsichtsrats wurde durch die Hauptversammlung mit Wirkung zum neu festgelegt und ist in 12 der Satzung der Aurubis AG geregelt. Sie orientiert sich an der unterschiedlichen Beanspruchung im Aufsichtsrat und in seinen Ausschüssen. Jedes Mitglied des Aufsichtsrats erhält neben dem Ersatz der bei der Ausübung seines Amtes entstandenen Auslagen eine feste Vergütung von /Geschäftsjahr. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält das Dreifache, sein Stellvertreter das Doppelte dieses Betrags. Aufsichtsratsmitglieder, die dem Personal- und/oder Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats angehören, erhalten zusätzlich eine feste Vergütung in Höhe von / Geschäftsjahr pro Ausschuss. Aufsichtsratsmitglieder, die den weiteren Ausschüssen des Aufsichtsrats angehören, erhalten zusätzlich eine feste Vergütung in Höhe von /Geschäftsjahr pro Ausschuss. Aufsichtsratsmitglieder, die in einem Ausschuss des Aufsichtsrats den Vorsitz innehaben, erhalten pro Vorsitz in einem Ausschuss das Doppelte des Betrags/Geschäftsjahr. Die feste Vergütung für die Ausschusstätigkeiten wird gemäß 12 Abs. 2 der Satzung für jedes Mitglied des Aufsichtsrats auf /Geschäftsjahr begrenzt. Die Begrenzung für jeden Vorsitzenden eines Ausschusses beträgt /Geschäftsjahr. Aufsichtsratsmitglieder, die dem Aufsichtsrat oder einem seiner Ausschüsse nicht während des vollen Geschäftsjahres angehören, erhalten die Vergütung entsprechend der Dauer ihres Amtes. Des Weiteren erhalten die Aufsichtsratsmitglieder für jede Teilnahme an einer Sitzung des Aufsichtsrats und eines seiner Ausschüsse ein Sitzungsgeld in Höhe von Die individualisierte Vergütung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016/17 betrug:
6 Vergütung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016/17 T 005 in Name Feste Vergütung Vergütung für Ausschusstätigkeit Sitzungsgeld Insgesamt Prof. Dr.-Ing. Heinz Jörg Fuhrmann 2015/ / Renate Hold-Yilmaz 2015/ / Burkhard Becker 2015/ / Dr. Bernd Drouven 2015/ / Dr.-Ing. Joachim Faubel 2015/ / Jan Koltze 2015/ / Dr. Sandra Reich 2015/ / Dr. med. Dipl.-Chem. Thomas Schultek 2015/ / Rolf Schwertz 2015/ / Prof. Dr. Fritz Vahrenholt 2015/ / Ralf Winterfeldt 2015/ / Dr.-Ing. Ernst J. Wortberg 2015/ / Insgesamt 2015/ / Auf dieser Basis erhielten die Aufsichtsratsmitglieder insgesamt Hamburg, den 12. Dezember 2017 Der Der Aufsichtsrat Jürgen Schachler Vorsitzender Dr. Stefan Boel Mitglied Prof. Dr.-Ing. Heinz Jörg Fuhrmann Vorsitzender
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