Den. Wandel. gestalten. geschaftsbericht 2016 / Landesvereinigung Baden-Württembergischer Arbeitgeberverbände e. V.

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1 Den Wandel gestalten geschaftsbericht 2016 / 2017 Landesvereinigung Baden-Württembergischer Arbeitgeberverbände e. V.

2 Sprung ins Virtuelle Digitalisierung: Leitthema unserer Zeit Digitalisierung und viel mehr zum Geschäftsbericht smart aus dem Web: 1 Online MEHR ERLEBEN Hier geht s zu Extra Inhalten auf unserer Website zur digitalen Welt Die Digitalisierung durchdringt heute alle Lebensbereiche. Art und Inhalt unserer Arbeit, unternehmerische Entscheidungen über zukunftsfähige Investitionen, Freizeitgestaltung und Alltagsleben bis hin zu unseren Kommunikationsgewohnheiten kaum ein Bereich, in dem digitale Entwicklungen keine tragende Rolle spielten. Die Arbeitgeber Baden-Württemberg wagen mit diesem Geschäftsbericht ein digitales Experiment: Wir haben zu unserem Leitthema Digitalisierung eine eigene Website ein - gerichtet, die digitale Themen multimedial aufgreift, unsere Perspektive auf die Poten ziale der digitalen Welt erläutert und auch in Zukunft laufend aktualisiert wird. Darüber hinaus finden Sie im vorliegenden Geschäftsbericht zusätzliche Verweise auf Inhalte unserer Website agv-bw.de, die arbeits- und sozialrechtliche sowie tarifpolitische Informationen aktuell bereitstellt. Überall, wo Sie in diesem Geschäftsbericht auf eines der nebenstehenden Icons stoßen, laden wir Sie ein zu einem Schritt ins Virtuelle. arbeitswelt-digital.de Auf unserer Themenwebsite zur Digitalisierung haben wir verschiedene Kernthemen multimedial für Sie aufbereitet. 2 Hier gibt s aktuelle Infos auf agv bw.de Zur bequemen Nutzung dieser Online-Angebote via QR-Code empfehlen wir die Apps barcoo bzw. Quick Scan oder den Kaspersky Free Code Reader. Selbstverständlich können Sie den entsprechenden Verweisen aber auch manuell folgen. Mehr dazu auf cloud Wir machen damit einen weiteren Schritt in die virtuelle Welt, ohne den ganz realen Boden dabei unter den Füßen zu verlieren. Wie die Digitalisierung schon heute konkret Arbeits- und Lebensbereiche prägt, sehen, hören und lesen Sie auf unserer Themenseite arbeitswelt-digital.de

3 Vorwort Geschäftsbericht 2016/2017 Inhalt Vorwort 3 Politik/Landespolitik Die Themen stimmen - jetzt muss die Landesregierung liefern 6 Interview: Der Digitalisierung nicht mit Scheuklappen begegnen 11 Bildung Bildungspolitik im Überblick 18 Bildungspolitik zwischen Ernüchterung und großen Herausforderungen 20 Interview: Wie werden Schulen in Baden-Württemberg besser? 24 Arbeitsmarkt Im Spannungsfeld: Fachkräftesicherung und Integrationsarbeit 28 Flüchtlings- und Integrationspolitik im Überblick 34 Internationale Sozialpolitik Internationales Know-how für die Unternehmen und Verbände 38 Interview: Chancen für Qualitätsprodukte sind in Afrika groß Wirtschaft Wachstum stabil Politik fragil 46 Tarifpolitik / Tarifabschlüsse In der Tarifpolitik überwiegt das Augenmaß 52 Braucht es in der Zukunft Tarifverträge? Aber JA! 55 Arbeitsrecht und Soziale Sicherung Rückblick und Ausblick Arbeitsrecht 62 Interview Zeitarbeit: Eine längere Überlassung ist kein Missbrauch 64 Die betriebliche Altersvorsorge soll attraktiver werden 67 Interview: Technischer Fortschritt führt nicht zwangsläufig zu höheren Kosten 69 Rückblick und Ausblick Sozialrecht 74 Arbeitspolitik Digitaler Wandel Wandel der Arbeit 78 Datenportal zum Benchmark Aufgabenbezogene Entgelte 83 Gremien 84 Mitgliedsverbände 86 Impressum 88 Sehr geehrte Damen und Herren, seit gut einem Jahr wird Baden-Württemberg von der bundesweit ersten und einzigen grünschwarzen Landesregierung geführt. Gegenüber der grün-roten Vorgängerregierung hat sich aus Sicht der Wirtschaft das eine oder andere zum Besseren gewendet. Die richtigen Themen und Schwerpunkte wie Digitalisierung oder mehr Qualität in der Bildung sind gesetzt. Allerdings könnte man sich durchaus noch mehr Dynamik und auf Bundesebene einen aktiveren Einsatz für die Belange der Unternehmen wünschen. Während es in der Gesetzgebung auf Landesebene relativ ruhig zuging, haben uns auch in den zurückliegenden Monaten etliche Bundesgesetze, die weitere Belastungen für die Wirtschaft mitbringen, intensiv beschäftigt. Mit diesem Geschäftsbericht wollen wir die wesentlichen Themen beleuchten und im Gespräch mit Politikern und Experten Lösungs- sie stattfinden nämlich digital. Die entsprelicht uns, die Themen dort zu präsentieren, wo ansätze für eine Politik aufzeigen, die Antwort chenden Verweise auf diese zusätzlichen Inhalte finden Sie in diesem Geschäftsbericht, darauf gibt, wie die vielfältigen Belange der Betriebe in unserem Land angesichts wachsender Herausforderungen besser berücksichtigt und der Funktionsweise auf der inneren Um- eine Erläuterung der verwendeten Symbole werden können. schlagseite. Zu diesen Herausforderungen zählt zweifellos Wir wünschen Ihnen eine anregende und die Digitalisierung, die mit ihren vielen Facetten nicht nur die Wirtschaft betrifft. Diesem erkenntnisreiche Lektüre. Thema haben wir auch inhaltlich und bei der Gestaltung dieses Geschäftsberichts Rechnung getragen. Dabei haben wir das klassische Druckprodukt, das Sie in Händen halten, um zusätzliche Online-Inhalte erweitert, die das Peer-Michael Dick Thema Digitalisierung behandeln. Dies ermög- Hauptgeschäftsführer 2 3

4 .. Arbeitgeber Fachkrafte allianz politischer Dialog Zusammenarbeit Forderung innovationen Politik landes ausbildungsbundnis infrastruktur politik.. Politik Innovative Geschafts- landespolitik fokus kooperation hochschule unternehmen im B W Modelle BW grunderkultur digital Breitbandausbau Glasfasernetzausbau start Ups BW

5 Politik/Landespolitik Bericht Die Themen stimmen jetzt muss die Landesregierung liefern Die grün-schwarze Landesregierung hat wesentliche Herausforderungen der Wirtschaft auf die politische Agenda gesetzt: Digitalisierung, Stärkung der Infrastruktur, Förderung von Innovationen und Unternehmensgründungen, Konsolidierung in der Bildungspolitik sowie Bürokratieabbau. Nun kommt es auf die umfassende, ganz konkrete Umsetzung an. chen allerdings Maßnahmen auf Landesebene nicht aus. Die Landesregierung muss auch über den Bundesrat und die Bundesparteien ihren Einfluss bei der Gestaltung bundesgesetzlicher Rahmenbedingungen stärker geltend machen. Das am 29. November 2016 vorgestellte Weißbuch Arbeiten 4.0 des Bundesarbeitsministeriums entspricht in weiten Bei der Zusammenarbeit mit der Landesregierung ist es ein großes Plus, dass Grün-Schwarz wieder ein eigenständiges, gestärktes Wirtschaftsministerium geschaffen hat. Dies wird der herausragenden Bedeutung der Wirtschaft für die Sicherung von Wohlstand und Beschäftigung gerecht. Die notwendige Umstrukturierung der Themenzuordnung insbesondere zwischen dem Wirtschaftsministerium und dem Sozialminis- zu stärken und ihn zur Leitregion des digitalen Wandels zu machen. Die Arbeitgeber Baden- Württemberg werden ihren Beitrag dazu leisten. Die Bündelung der Zuständigkeiten für die Digitalisierung in einem Ministerium war eine wichtige organisatorische Weichenstellung, um eine ressortübergreifende Digitalisierungsstrategie und deren Umsetzung zu sichern. Die im Dezember vorgestellten Eckpunkte für greifen wichtige Aspekte auf wie Das Weissbuch Arbeiten 4.0 nimmt die Beschaftigtenperspektive ein und entspricht nicht den Notwendigkeiten einer modernen Arbeitsordnung. Katrin Stegmaier-Hermle, Mitglied des Vorstands von Südwestmetall, im März beim Forum Arbeit 2017 der Arbeitgeber Baden-Württemberg Ministerpräsident Kretschmann betonte beim Symposium Innovationen und Gründergeist in Baden-Württemberg stärken die Bedeutung des Unternehmertums für den Standort Baden-Württemberg. schäftsmodellen der Zukunft und erst in zweiter Linie die technischen Aspekte. Um das hohe Innovationsniveau am Standort Baden-Württemberg langfristig zu sichern, bedarf es einer terium scheint mittlerweile abgeschlossen, beispielsweise die Neuausrichtung der schuli- Stärkung des Innovationstransfers zwischen wenn auch nicht durchgängig nachvollziehbar schen, beruflichen und akademischen Ausbil- Hochschulen und Wirtschaft und der Gründer- und trennscharf. dung auf die Anforderungen der Digitalisierung Teilen nicht den Notwendigkeiten einer mo- kultur im Land. Die Wirtschaft muss noch stär- sowie den Breitbandausbau, E-Government dernen Arbeitsordnung. Die Landesregierung ker darin unterstützt werden, in Forschung und Digitalisierung ist der richtige Schwerpunkt und die Fortentwicklung der Allianz Indus- muss hier dringend intervenieren und im Bund Entwicklung zu investieren. Eine steuerliche trie 4.0. Gerade die Breitband-Offensive 4.0 darauf hinwirken, dass bei Arbeiten 4.0 die be- Forschungsförderung im Koalitionsvertrag zu Die Arbeitgeber Baden-Württemberg begrüßen mit Verstärkung der Fördermöglichkeiten für trieblichen Erfordernisse nicht ignoriert wer- befürworten, war ein wichtiges Signal, konnte es sehr, dass die Landesregierung die Digitali- schnelles Internet und Entbürokratisierung den. Die Interessen der Unternehmen und der aber bislang im Bund trotz eindeutigen Votums sierung der Wirtschaft zu einem Schwerpunkt bei Planung und Umsetzung des Netzausbaus Beschäftigten müssen stärker in einen sinnvol- des Bundesrats nicht durchgesetzt werden. Die des Koalitionsvertrages gemacht hat. Das Ziel, gilt es, kraftvoll umzusetzen. Die verbliebenen len Ausgleich gebracht werden. grün-schwarze Landesregierung ist aufgefordert, vor der Sommerpause 2017 eine konkrete und weißen Flecken in der Versorgung mit leis- ihren Einfluss auf Bundesebene noch stärker zur umfassende Digitalisierungsstrategie vorzule- tungsfähigen Glasfaser-Datenleitungen müs- Förderung von Innovationen und Unterneh- Geltung zu bringen, damit dies endlich gelingt. gen, sollte die Landesregierung aber nicht aus sen schnellstmöglich verschwinden. mensgründungen ist notwendig dem Blick verlieren. Die Digitalisierung des Lan- Größerer Anstrengungen der Landesregierung des bietet die Chance, den Wirtschafts- und In- Um Baden-Württemberg zum führenden Die Digitalisierung in der Wirtschaft berührt bedarf es auch bei der Förderung von Unter- novationsstandort Baden-Württemberg weiter Standort von Wirtschaft 4.0 zu machen, rei- zu allererst die Frage nach den innovativen Ge- nehmensgründungen. Die Ankündigung, den 6 7

6 Politik/Landespolitik Bericht Wagniskapitalfonds zu einem Innovations- wusstseinswandel und die richtigen politischen Eine Vielzahl der Belastungen für die Wirt- und Beschäftigung am Standort Baden- fonds weiterzuentwickeln, machte viel Hoff- Rahmenbedingungen. schaft entsteht auch durch Gesetze, die auf Württemberg. Die Landesregierung unter nung auf eine Belebung der Gründerkultur in Bundesebene entschieden werden. Die Lan- Ministerpräsident Kretschmann sagt Ja zu Baden-Württemberg. Die Ausstattung des lan- One in, one out: Beim Bürokratieabbau desregierung muss sich dort noch stärker für einem freien Handel in globalisierten Wirt- deseigenen Start-up-Fonds für Risikokapital endlich ernst machen die besonderen Interessen des Wirtschafts- schaftsbeziehungen und rühmt sich, als ein- fällt aber deutlich kleiner aus als notwendig und Industriestandorts Baden-Württemberg ziges Bundesland einen TTIP-Beirat zu ha- und enttäuscht auch im Vergleich mit ande- Innovation und Gründergeist haben in einem einsetzen. Bei Gesetzesvorhaben im Bund, ben. Gleichzeitig hatten aber die GRÜNEN ren Bundesländern. So ist das im Koalitions- Klima der Überregulierung und bürokratischen welche die Wirtschaft belasten oder die Ta- vertrag formulierte Ziel, Baden-Württemberg zum dynamischsten Gründerland in Europa zu machen, nicht zu erreichen. Hier muss die Landesregierung nachbessern. Symposium Innovationen und Gründergeist in Baden-Württemberg stärken Für den Wirtschafts- und Innovationsstandort Baden-Württemberg sind vor allem auch funktionierende und vertrauensvolle Kooperationen Lähmung keine Chance. Der Koalitionsvertrag verspricht, einen Teil der Landesbürokra tie durch das Prinzip One in, one out abzubau en und bei anstehenden Gesetzesvorhaben die Folgekosten zu ermitteln. Dies ist dringend mit Leben zu füllen. Der vorgesehene Normenkontrollbeirat auf Landesebene kann sehr effektiv sein. Umso bedauerlicher ist, dass dieses Gremium bislang nicht arbeitsfähig ist. Die Arbeitgeber Baden-Württemberg haben sich für eine Mitarbeit unmittelbar bereit erklärt. rifautonomie beschädigen, erwarten die Arbeitgeber Baden-Württemberg ein klares Veto der Landesregierung im Bundesrat. Eine Enthaltung in der Länderkammer ist oftmals kein klares Signal. Stärkung der Verkehrsinfrastruktur bleibt unerlässlich Die Kapazitätsgrenzen der Straßeninfrastruktur sind zunehmend erreicht und teilweise Wir leben eigentlich vom Export, Protektionismus kann nur Strohfeuer entfachen. Auf mittlere Sicht schadet er allen. Ministerpräsident Winfried Kretschmann zwischen Hochschulen und Unternehmen von überschritten. Das gefährdet den Wirtschafts- großer Bedeutung. Weiter müssen junge Hoch- standort Baden-Württemberg. Die Arbeitge- schulabsolventen und Wissenschaftler schon ber begrüßen daher das Landes-Investitions- Baden-Württemberg als Regierungspartei früh ermutigt und ertüchtigt werden, den Schritt programm im Straßenbau und ebenso, dass öffentlich zu Demonstrationen gegen TTIP in die unternehmerische Selbstständigkeit zu wa- die Landesregierung die besondere Bedeutung aufgerufen. Die Arbeitgeber erwarten hier gen. Etwaige Misserfolge dürfen gesellschaft- des Straßenverkehrs im Verkehrsträgermix an- ein klareres Bekenntnis zum Freihandel. lich nicht geächtet und eine Kultur der zweiten erkennt. Nicht akzeptabel ist aber, dass 2016 Chance muss entwickelt werden. Hierzu bot erneut Bundesmittel für den Straßenbau durch XXAutoren: Stefan Küpper/Matthias Toepfer das von den Arbeitgebern Baden-Württemberg das Land nicht vollständig abgerufen wurden. als Kooperationspartner unterstützte und von Hier muss die Landesregierung dringend nach- Südwestmetall und Landesrektorenkonferenz steuern. veranstaltete Symposium Innovationen und Gründergeist in Baden-Württemberg stärken Klares Bekenntnis zum Freihandel am 1. Februar 2017 in Stuttgart hervorragende wird erwartet Einblicke. Die spannenden Diskussionen mit jungen Ausgründern, Landes- und Bundespolitikern Die stark exportorientierte Wirtschaft in sowie Unternehmens- und Hochschulvertretern Baden- Württemberg profitiert in ganz beson- bestätigen: Damit eine zukunftssichere Stärkung derer Weise vom Freihandel. Ein internatio- der Innovationsfähigkeit und der Gründerkultur naler Wa ren- und Dienstleistungsaustausch im Land gelingen kann, braucht es einen Be- ohne Handelshemmnisse sichert Wohlstand 8 9

7 Politik/Landespolitik Interview Social-Media-Aktivitäten mit Twitter gestartet In der Vergangenheit konzentrierte sich die Kommunikation der Arbeitgeber Baden-Württemberg darauf, eigene Aktivitäten und politische Positionen über klassische Medien kanäle (Pressearbeit, Printpublikationen, Website) zu verbreiten. Im vergangenen Jahr startete der Arbeitgeber-Dachverband nun mit einem eigenen Twitter-Kanal seine Social-Media-Aktivitäten. Damit tragen die Arbeitgeberverbände der Entwicklung Rechnung, dass sich politische und gesellschaftliche Diskussionen mehr und mehr in die Sozialen Medien verlagern. Über das Arbeitgebernetzwerk und seine Dachverbände sind die Arbeitgeber dort schon seit längerem präsent. Da die Verbände keine Massenorganisationen wie z. B. Gewerkschaften sind, wurde eine relativ enge Zielgruppe aus politischen Multiplikatoren definiert, die auf diesem Wege erreicht werden sollen: Abgeordnete, Mitarbeiter in Ministerien und Journalisten, aber auch Entscheidungsträger in den eigenen Wirtschaftsorganisationen. Primäres Ziel ist es, den Anliegen und Anforderungen der Wirtschaft im Land bei der Zielgruppe Gehör zu verschaffen. Dabei werden regelmäßig Veranstaltungen und Nachrichten multimedial begleitet und Informationen von Mitgliedsverbänden verbreitet. Zudem dient Twitter als Dialogmedium. Um die Interessen der Zielgruppen möglichst genau zu treffen, wurde ein Monitoring eingeführt. Dabei liegt der Fokus darauf: Was wird auf landes-, sozial-, bildungs- oder wirtschaftspolitischer Ebene gesprochen? Welche Themen sind relevant? Wo laufen welche Diskussionen? Über Twitter werden dabei politische Botschaften flankiert und mit zusätzlichen Informationen und Formaten wie Infografiken, Zitaten oder Medienausschnitten angereichert. Pressemitteilungen werden beworben und so deren Reichweite vergrößert, von Veranstaltungen wird live getwittert. Ein zusätzlicher Blog vermittelt darüber hinaus Hintergründe zu politischen Forderungen und bildet einen Ort, an dem Kampagnen zusammenlaufen können. Seit Sommer 2016 haben sich damit die Social-Media-Kanäle der Arbeitgeber als Medium mit hoher Taktung etabliert, die bei vielen Themen bereits eine größere Reichweite erzielen als beispielsweise klassische Website-Einträge. Folgen Sie unseren aktuellen Informationen auf Twitter unter twitter.com/agv_bw Wir dürfen der Digitalisierung nicht mit Scheuklappen begegnen Die baden-württembergische Wirtschaft steht vor einem tiefgreifenden Strukturwandel, etwa durch Digitalisierung, aber auch durch Themen wie Elektromobilität. Landes- Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut erläutert im Interview, wie sie diese Transformationsprozesse politisch gestalten will, wie Infrastrukturen und Fachkräftesicherung im Land verbessert und unterstützt werden können und welche Vorzüge es hat, dass es wieder ein eigenständiges Wirtschaftsministerium gibt. Die baden-württembergische Wirtschaft steht vor großen Herausforderungen wie Digitalisierung oder E-Mobilität. Wie kann die Wirtschaftsministerin die Betriebe unterstützen, wie die Arbeitsministerin? Baden-Württemberg ist als Technologiestandort im Bereich der Elektromobilität und Digitalisierung gut aufgestellt. Aber klar ist auch, beides wird in den nächsten Jahrzehnten zu einem tiefgreifenden Strukturwandel führen, gerade im Mittelstand. Damit die Unternehmen die Potenziale des Technologiewandels nutzen können, müssen sie ihre traditionellen Geschäftsmodelle reformieren, Technologiekompetenzen ausbauen und Strategieprozesse systematisch anpassen. Dabei wollen wir die Betriebe gezielt unterstützen. Aktuell planen wir z. B. eine Mittelstandsoffensive Mobilität. Mit Digitallotsen unterstützen wir schon jetzt die KMUs beim Einstieg in Digitalisierungsvorhaben. Und natürlich gehe ich diese Herausforderungen auch als Arbeitsministerin an. Wir müssen z. B. beim Transformationsprozess in der Automobilbranche auch die Beschäftigten mitnehmen, Stichwort Weiterbildung. Deshalb habe ich mich bereits Anfang April mit Personalvorständen getroffen, um genau diese Fragen zu diskutieren. Kommt die Digitalisierungsstrategie des Landes in allen Bereichen schnell genug voran? Sind die Ziele ambitioniert genug und die Mittel ausreichend? Bei der Landtagswahl im März 2016 zog Dr. Nicole Hoffmeister- Kraut (44) als Neuling für die CDU in den baden-württembergischen Landtag ein und wurde mit der Regierungsbildung im Mai sogleich zur Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau ernannt. Die promovierte Betriebswirtin ist selbst Unternehmerin und Gesellschafterin des Balinger Waagenherstellers Bizerba

8 Politik/Landespolitik Interview Nach meiner Wahrnehmung tut sich gerade unheimlich viel im Land. Die Förderung des Ausbaus von Glasfasernetzen ist ein Kernbestandteil der Digitalisierungsstrategie. Glasfasernetze bilden das Grundgerüst der künftigen Gigabitnetze und der Mobilfunk- und Netztechnologie 5G. Wir stecken allein 2017 über 100 Millionen Euro in die Breitbandförderung. Die Digitalisierungsstrategie kommt aber auch in vielen anderen Bereichen voran. Im Mai ging unsere branchenübergreifende Initiative Wirtschaft 4.0 an den Start, mit konkreten Projekten, in die wir weitere gut acht Millionen Euro stecken. Sehr erfolgreich sind unsere landesweit 16 Lernfabriken 4.0, in denen hochflexible, digital vernetzte Produktionsprozesse für die berufliche Aus- und Weiterbildung abgebildet sind. Braucht es angesichts der Veränderungen nicht auch ein Arbeitsrecht 4.0 und eine Tarifpolitik 4.0? Wo sehen Sie den größten Handlungsbedarf? Wir dürfen den neuen Möglichkeiten der Digitalisierung in der Tat nicht mit Scheuklappen begegnen. Den dringendsten Handlungsbedarf sehe ich im Bereich der Arbeitszeitflexibilisierung. Es ist doch heute schon so, dass die starren Regelungen im Arbeitszeitgesetz der Realität nicht mehr gerecht werden. Ich bin daher für mehr Abweichungsmöglichkeiten. Wir brauchen größere Spielräume, damit tarifliche oder betriebliche Vereinbarungen flexibel gestaltet werden können. Dabei müssen auch die Sozialpartner sei es auf tariflicher Ebene oder durch eine Betriebsvereinbarung mehr Verantwortung übernehmen. Die Wirtschaft im Land läuft gut. Aber in der Industrie stagniert die Produktion, viele Investitionen fließen ins Ausland. Ist der Produktionsstandort ein Auslaufmodell? Was kann die Politik tun? Dass unsere Unternehmen neue Märkte erschließen, ist grundsätzlich erst mal positiv, da sie die hohe Wettbewerbsfähigkeit der Industrie im Land dokumentieren und mittelbar auch Arbeitsplätze hier sichern. Auslandsinvestitionen stehen ja meist in einem komplementären Verhältnis zu den Inlandsinvestitionen. Aber in der Tat müs- Den Imagefilm finden Sie unter goo.gl/eyoxtx Mit einem Imagefilm bewirbt die Landesregierung die branchenübergreifende Initiative Wirtschaft 4.0 auch im Internet. sen wir künftig wieder stärker darauf achten, dass sich die Rahmenbedingungen nicht weiter verschlechtern, um international wettbewerbsfähig zu bleiben. Weiter steigende Lohnneben- oder Energiekosten oder zusätzliche Steuerbelastungen wären da kontraproduktiv. Es geht aber auch um eine attraktive Infrastruktur, Stichwort Netzausbau. Und wir brauchen meines Erachtens dringend eine steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung von kleinen und mittleren Unternehmen. Vor der Bundestagswahl wird sich hier wohl nichts mehr tun. Aber danach muss dieses Thema wieder auf die Tagesordnung. Auch bei der Infrastruktur gibt es Handlungsbedarf. Teile Baden-Württembergs stehen im Dauerstau. Der Landesverkehrsminister will Radschnellwege bauen. Werden die Prioritäten richtig gesetzt? In Baden-Württemberg als zentralem Wirtschaftsstandort im Herzen Europas hängen Wohlstand und Arbeitsplätze stark von einer leistungsfähigen Verkehrsinfrastruktur ab. Deshalb vertrete ich die Interessen unserer Wirtschaft auch innerhalb der Koalition, gerade beim Thema Infrastrukturausbau. Wir müssen Mobilitat fördern, anstatt sie zu beschränken. Wir dürfen den Schwerpunkt nicht nur auf Erhalt und Sanierung legen, sondern auch auf den Aus- und Neubau. Im Bundesverkehrswegeplan 2030 sind bei den Bundesfernstraßen im Prinzip fast alle zentralen und wichtigen Neu- und Ausbauprojekte in Baden-Württemberg berücksichtigt, was mich als Wirtschaftsministerin natürlich sehr freut. Jetzt müssen aber auch Taten folgen, damit wir alle Projekte bis 2030 geplant und umgesetzt bekommen. Die vergangenen Jahre waren politisch eher geprägt von neuen sozialen Wohltaten und Regulierungen als von Entlastungen und Wachstumsförderung. Wo müssen die Prio ritäten in der Zukunft liegen? Angesichts der anhaltend hohen staatlichen Überschüsse sehe ich durchaus Spielräume für eine Senkung von Lohnnebenkosten und Steuern, die für eine Entlastung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern sorgen würde und damit ein Anreiz zur Schaffung neuer Arbeitsplätze wäre. Und auch mit Blick auf den demografischen Wandel kann ich vor zusätzlichen Belastungen unserer sozialen Sicherungssysteme durch neue Leistungen nur warnen. Der Nationale Normenkontrollrat (NKR) hat sich im Zusammenspiel mit der One in, one out - Regel als Erfolg herausgestellt, zum Beispiel ganz aktuell bei der Verbesserung der steuerlichen Abschreibungsregeln für geringwertige Wirtschaftsgüter. Vor diesem Hintergrund planen wir im Land ja ebenfalls einen Normenkontrollrat. Vor welchen Herausforderungen steht die Fachkräftesicherung im Land? Welche Rolle spielt dabei die qualifizierte Zuwanderung von Fachkräften aus dem Ausland? Ich verstehe die Fachkräftesicherung als gemeinsame Aufgabe von Wirtschaft und Politik. Die gezielte Zuwanderung von Fachkräften aus dem Ausland spielt dabei selbstverständlich eine bedeutende Rolle. Baden-Württem

9 Politik/Landespolitik Interview Wichtiges Thema: Integration von Flüchtlingen berg ist seit jeher auf internationale Fachkräfte angewiesen. So haben wir im Vergleich der Bundesländer mit heute 12 Prozent den höchsten Beschäftigtenteil an ausländischen Fachkräften in den technischen Berufen. Diese Experten sind in der Automobilherstellung, im Maschinenbau oder im Elektrohandwerk unverzichtbar. Um internationalen Fachkräften zu helfen, fördern wir zehn Welcome Center im Land allein 2017 mit knapp einer Million Euro. Wir starten noch in diesem Jahr eine Initiative, um internationale Studierende stärker als bisher als Fachkräfte im Land zu halten. Bislang verlassen zwischen 45 und 80 Prozent von ihnen Deutschland wieder. Diesen Trend wollen wir stoppen. Wie schätzen Sie das Engagement der Wirtschaft für die Integration Geflüchteter ein? Wie kann das Wirtschaftsministerium/die Landespolitik hierzu Unterstützung leisten? Ich habe bereits viele engagierte Unternehmen kennengelernt, die sich für die Integration von Flüchtlingen einsetzen. Das hat mir zweierlei gezeigt: erstens, dass Baden- Württemberg ein weltoffenes Land ist und zweitens, dass die Wirtschaft ihrer gesellschaftlichen Verantwortung gerecht wird. Ich weiß, dass dieses Engagement für Betriebsabläufe eine zusätzliche Herausforderung darstellt: Flüchtlinge stammen aus anderen Kulturkreisen und sprechen vielfach nicht ausreichend deutsch. Hier leisten wir als Landesregierung Unterstützung. Ganz konkret von der Sprachförderung bis zur Vermittlung in Ausbildung und Arbeit. Allein dank unseres Kümmerer -Programms wurden in neun Monaten 900 geflüchtete Menschen auf dem Weg in eine Ausbildung unterstützt und über 700 interessierte Betriebe beraten. Bislang gibt es aber meines Erachtens immer noch zu viele bürokratische Hürden bei der Einstellung von Flüchtlingen, da sehe ich noch Handlungsbedarf. Wo sehen Sie zentrale Herausforderungen der Berufsausbildung in der Zukunft? Was kann das Ausbildungsbündnis Baden- Württemberg dazu beitragen? Die größte Herausforderung ist ganz klar der Fachkräftemangel. In einzelnen Branchen ist der schon da. Wir müssen deshalb die berufliche Ausbildung attraktiver machen und die damit verbundenen Chancen stärker herausstellen. Gerade bei den Eltern dominiert häufig der Wunsch nach einer akademischen Bildung für ihre Kinder. Wir setzen deshalb auch bei der Berufsorientierung in Gymnasien an, z. B. durch Ausbildungsbotschafter, damit gerade Unterzeichnung der Fachkräfteallianz am 10. Oktober 2016 im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg. Eines ihrer Top-Themen ist die Flüchtlingsintegration. auch leistungsstärkere Jugendliche und ihre Eltern eine Berufsausbildung als mögliche Option wahrnehmen. Dank unseres Ausbildungsbündnisses schaffen wir es, dass Land, Wirtschaft, Gewerkschaft und Bundesagentur für Arbeit da am selben Strang ziehen. Sie sind ja als Landtagsneuling gleich in ein Ministeramt gekommen. Wie fällt Ihre Bilanz nach den ersten Monaten aus? Was hat Sie am meisten überrascht? Enttäuscht? Gefreut? Die fällt durchweg positiv aus. Ich habe wahnsinnig viel Zuspruch erfahren, dafür, dass das Wirtschaftsministerium endlich wieder eigenständig ist und die Wirtschaft mit mir eine starke Stimme innerhalb der Landesregierung hat. Das freut und motiviert mich ungemein. Ich bin für zentrale Zukunftsthemen verantwortlich, wo ich in den nächsten Jahren auch einiges fürs Land bewegen will. Und zwar im Dialog mit allen Akteuren der Wirtschaft. Das ist mir besonders wichtig

10 bildung Leitperspektive Integration Controlling Berufsorientierung mehr bildung gleiche geld furs Abschlusse Realschule bildungskette Herausforderung Online MEHR ERLEBEN schule weiterbildung arbeitswelt-digital.de/bildung.html berufsbildung Auf unserer Themenseite Digitalisierung erfahren Sie, wie die gesamte Bildungskette ins digitale Zeitalter katapultiert werden kann.

11 Bildungspolitik 2016/17 in Baden Wurttemberg im uberblick Schulgesetzanderung Realschule (S. 21) Veroffentlichung IQB Bildungstrend (S. 20) VERFASSUNGS- GERICHTSHOF (VerfGH) erklärt Landeshochschulgesetz (LHG) für verfassungswidrig (S. 22) Symposium Innovationen und Gründergeist in Baden-Württemberg stärken in Stuttgart (S. 8) VerstAndigung auf ein Schulentwicklungsprojekt zur Digitalisierung (S. 23) Bildungsmesse didacta in Stuttgart (S. 23) Symposium zu den Folgen des VerfGH-Urteils in Sachen LHG (S. 22) Inkrafttreten geanderter Fassung Landeshochschulgebuhren und EduAction Bildungsgipfel in Mannheim (S. 23) Inkrafttreten des Bildungsplans (S. 20) Symposium Wissenschaftliche Weiterbildung Perspektiven und Chancen (S. 23) Ganztagsgipfel (S. 21) Kabinett beschließt endgültig Studiengebühren für internationale Studierende (S. 21) Anhorung zu den Qualitätsproblemen im Schulsystem (S. 20) Zweiter Ganztagsgipfel (S. 21) Mehr zu Bildungsthemen unter goo.gl/iq9ljz 18 19

12 Bildung Bericht Bildungspolitik zwischen Ernüchterung und großen Herausforderungen Drei große Themen bewegen die Bildungspolitik in Baden-Württemberg. Wie kann die Qualität gesichert und verbessert werden? Wie können Effizienzreserven gehoben und eine effektive Steuerung gesichert werden? Und wie ist die Digitalisierung in der gesamten Bildungskette zu schaffen? Beispiel Schulgesetzänderung Realschule: Es ist richtig und wichtig, Realschulen in ihrer neuen Rolle als Schulart mit zwei Abschlüssen zu stärken. Realschulen müssen sich wieder mehr als Schulen des Bildungsaufstiegs und der Karrierepartnerschaft profilieren, damit die Übergangsquoten in die duale Ausbildung steigen. Die Arbeitgeber und das Kultusministerium haben hierzu ein Schulentwicklungsprojekt gestartet. Hochschulen einen Qualitätsvorsprung, der im Bildungswettbewerb langfristig ein Plus sein wird. Denn ein Teil der erwarteten Einnahmen soll direkt bei den Hochschulen verbleiben, um dort die internationalen Studierenden besser betreuen und fördern zu können. Konsequent wäre es jetzt, diese Argumentation auf alle Studierenden zu übertragen und eine sozialverträgliche, nachgelagerte Beteiligung an den Kosten des Studiums vorbehaltlos zu prüfen. Beispiel Ganztagsschule: Bei den Ganztagsan- Die Regelungen im Mindestlohngesetz zu Qualitätsdebatte ist endlich eröffnet litätsproblemen im Schulsystem im Februar geboten an Schulen besteht nach wie vor er- Praktikanten mit Studierendenstatus gefähr ins Feld geführt: Kosten- und Effizienz- heblicher Handlungsbedarf. Die Ganztagsgip- den aufgrund von unklaren Formulierungen 2016/17 war die Bildungspolitik geprägt von informationen auf allen Ebenen bereitstellen, fel der Landesregierung im November 2016 und sehr eng definierten Voraussetzungen großer Ernüchterung und neuen Herausforde- Bildungsreformen wissenschaftlich evaluieren, sowie Mai 2017, bei denen sich die Arbeitge- bewährte Partnerschaften zwischen Hoch- rungen. Die Leistungen der baden-württem- verlässliche Bildungsstandards sicherstellen, ber aktiv eingebracht haben, waren ein wich- schulen und Arbeitgebern. Es ist deutlich bergischen Schulen sind nicht mehr zufrieden- klare und verbindliche Zielvereinbarungen mit tiges politisches Signal. Nun geht es darum, erkennbar, dass das Mindestlohngesetz die stellend. So rutschte Baden-Württemberg im Schulleitungen treffen, die Selbstständige dass die Landesregierung konkrete Maßnah- Chancen für Studierende, über ein Prakti- bundesweiten Schulvergleich IQB-Bildungs- Schule zulassen und gestalten, gezielte Per- men entwickelt und umsetzt, um die Qualität trend 2015 in das Mittelfeld ab. Sehr schnell sonalentwicklung für Lehrkräfte vorantreiben des Bildungsangebots und die Vereinbarkeit war klar, dass einfache Erklärungsmuster für und mehr Spitzen- und Elitenförderung ermög- von Familie und Beruf zu verbessern. Hierfür den Abstieg nicht greifen. Vielmehr hat sich lichen. muss die Balance zwischen Flexibilität sowie der Abstieg über Jahre und Jahrzehnte entwi- Verlässlichkeit und Qualität gewährleistet sein. ckelt und angekündigt. Die Arbeitgeber Ba- Gleichzeitig müssen bereits auf den Weg ge- den-württemberg haben schon lange vor dem brachte Reformen konsequent umgesetzt und Studienbeiträge als Qualitätsturbo nutzen jetzt dokumentierten Qualitätsverlust für eine die Schulen unterstützt werden: ehrliche Qualitätsdebatte und eine Abkehr von Außerhalb des Schulbereichs eröffnet sich ge- den leidigen Strukturdiskussionen geworben. Beispiel Neuer Bildungsplan: Gerade die Ein- rade mit der geplanten Einführung von Studi- führung des Fachs Wirtschaft/Berufs- und engebühren für internationale Studierende Die Arbeitgeber begrüßen daher die Ankün- Studienorientierung sowie der Leitperspek- eine weitere Chance auf einen Qualitätszu- digung der Landesregierung ausdrücklich, tive Berufsorientierung bieten eine histori- wachs. Die Arbeitgeber begrüßen den Be- Qualität und den Leistungsgedanken wieder sche Chance, in diesen Themen einen großen schluss des Kabinetts einer sozialverträgli- in den Fokus zu rücken sowie wieder mehr Qualitätssprung zu machen. Hierfür müssen chen Beteiligung internationaler Studierender Ruhe und Stabilität in die Schulen zu bringen, Schulen stärker sensibilisiert und Lehrkräfte an den steuerfinanzierten Kosten ihres Studi- statt immer mehr Schulversuche zuzulassen. fortgebildet werden. Das von den Arbeitge- ums sowie die Einführung von Studienbeiträ- Folgende Ansatzpunkte zur Qualitätsverbes- bern Baden-Württemberg getragene Netzwerk gen für ein Zweitstudium zum Wintersemes- serung hat der Verband im Rahmen der An- SCHULEWIRTSCHAFT unterstützt hierbei mit ter 2017/2018. Die zusätz lichen Einnahmen hörung des Kultusministeriums zu den Qua- der Lehrerakademie SCHULEWIRTSCHAFT. verschaffen den baden-württembergischen Ganztagsgipfel am 24. November 2016 mit Kultusministerin Eisenmann 20 21

13 Bildung Bericht Nur 43% Noch der Unternehmen ermöglichen Studierenden Einblicke in die betriebliche Praxis. Vor Einführung des Mindestlohns 2015 lag diese Quote bei 77 %. kum Berufserfahrung zu sammeln, massiv verschlechtert. Zudem müssen sich dadurch Betrie be zunehmend auf Bewerber mit weniger Praxiserfahrung einstellen. Devise: Mehr Bildung für das gleiche Geld Auch die historisch beste Schüler-Lehrer-Relation aller Zeiten konnte den Qualitätsverlust im badenwürttembergischen Schulsystem nicht aufhalten. Damit ist das zweite große Thema der Bildungspolitik 2016/17 aufgerufen: Wie können Effizienzreserven gehoben und eine effektive Steuerung gesichert werden? Mehr Bildung für das gleiche Geld, muss die Devise lauten. Das Schulsystem muss effizienter und effektiver werden. Die Arbeitgeber Baden-Württemberg unterstützen daher die Einführung des angekündigten, längst überfälligen strategischen Bildungscontrollings. Bislang mangelt es im Schulbereich an funktionierender Effektivitäts- und Effizienzmessung und daraus abgeleiteten Steuerungsinstrumenten. An den Hochschulen droht eine verordnete Ineffektivität Effiziente Steuerung setzt funktionierende Governance-Strukturen voraus. Das gilt für Schulen und Hochschulen gleichermaßen. Das heißt konkret: entscheidungsfähige und starke Leitung, funktionierende Aufsicht und angemessene Einbindung der verschiedenen Interessengruppen. Der Verfassungsgerichtshof zeigt dafür aber offenbar wenig Verständnis: Er hat die gegenwärtigen Regelungen des Landeshochschulgesetzes zur Wahl und Abwahl von Rektoratsmitgliedern als nicht verfassungskonform bewertet und eine Neuregelung bis Ende März 2018 gefordert. Dieses Urteil kann die Hochschulen deutlich verändern. Es droht eine Rückwärtsrolle in die 60er Jahre mit einer Professorenschaft im Elfenbeinturm und einer Beschädigung der Hochschulstrukturen am Wissenschafts- und Innovationsstandort Baden-Württemberg. Die Arbeitgeber Baden-Württemberg sehen die Gefahr, dass durch das Urteil die Hochschul- Symposium Wissenschaftliche Weiterbildung Perspektiven und Chancen am 7. November 2016 im Haus der Wirtschaft Stuttgart Governance weiter geschwächt und die Hochschulgremien stärker politisiert werden. Dies gilt es bestmöglich zu verhindern. Ob Schule, Berufsschule, Hochschule oder Weiterbildung: Alle Bereiche des Bildungssystems müssen sich den Herausforderungen durch die Digitalisierung stellen. Neben den notwendigen curricularen Voraussetzungen gilt es dann auch, die Rahmenbedingungen in der Infrastruktur sowie in der Lehreraus- und -fortbildung zu schaffen. Der damit verbundene Kraftakt erfordert eine Bündelung aller Kräfte. Die Arbeitgeber Baden-Württemberg haben mit Blick auf den Schulbereich mit dem Arbeitskreis Schule 4.0 eine Plattform geschaffen, auf der sich Kultusverwaltung, kommunale Spitzenverbände, die Agentur für Arbeit sowie die Wirtschaft austauschen und ein abgestimmtes Vorgehen z. B. zur Lehrerfortbildung verabreden können. Gemeinsam mit SCHULEWIRTSCHAFT Baden-Württemberg unterstützen die Arbeitgeber zudem ein neues mit dem Kultusministerium initiiertes Schulentwicklungsprojekt, das Schulen auf ihrem Weg in die Digitalisierung begleiten soll. Megathema Digitalisierung überall präsent Digitalisierung beherrschte auch den ersten EduAction Bildungsgipfel in Mannheim im Sommer Landesarbeitgeberpräsident Dr. Rainer Dulger betonte, dass die globale Wettbewerbsfähigkeit und der Wohlstand Deutschlands sich daran entscheiden werden, ob für das Zeitalter 4.0 ausreichende Fachkräfte zur Verfügung stehen. Die Grundlage hierfür müssten Schule, Ausbildung und Studium legen. Auch die weltweit größte Bildungsmesse Arbeitgeberpräsident Dr. Rainer Dulger spricht auf dem EduAction Bildungsgipfel im Sommer 2016 in Mannheim zur Fachkräftesituation in der Wirtschaft 4.0. didacta im Februar 2017 in Stuttgart nutzten die Arbeitgeber, um für ihre Anliegen und Positionen an Info-Ständen, in Podiumsrunden und in persönlichen Gesprächen zu werben. Die Digitalisierung war auch ein zentrales Stichwort auf dem von der Servicestelle HOCHSCHULEWIRTSCHAFT veranstalteten Symposium Wissenschaftliche Weiterbildung Perspektiven und Chancen am 7. November 2016 in Stuttgart. Personalverantwortliche aus Unternehmen stellten den Hochschulvertretern die Anforderungen der Wirtschaft an die Angebote wissenschaftliche Weiterbildung als Teil der Personalentwicklung dar. Fachexperten informierten über aktuelle Trends und best practices bei der strukturellen Verankerung wissenschaftlicher Weiterbildung an Hochschulen, im zielgruppengerechten Marketing sowie eben bei der Digitalisierung von Angeboten. XXAutor: Stefan Küpper 22 23

14 Bildung Interview Qualität in der Schule Wie werden Schulen in Baden-Württemberg besser? Ende 2001 sorgten die Ergebnisse der ersten PISA -Studie der OECD, in der Schulleistungen international verglichen wurden, für einen erheblichen Schock in Deutschland. Während etliche Bundesländer offenbar die richtigen Schlüsse daraus gezogen und sich mittlerweile verbessert haben, stagnieren die Leistungen der Schüler in Baden- Württemberg weiterhin, zuletzt war sogar ein Leistungsrückgang zu beobachten. Der Bildungsforscher Professor Dr. Ulrich Trautwein beleuchtet Gründe und Ursachen und gibt Handlungsempfehlungen, wie das Schulsystem im Südwesten verbessert werden kann. Ulrich Trautwein ist Professor am Hector-Institut für Empirische Bildungsforschung der Universität Tübingen und einer der renommiertesten Bildungswissenschaftler im Land. Aktuell berät er auch die badenwürttembergische Landesregierung in Fragen, wie das Schulsystem im Land verbessert werden kann. Seit wann schneiden baden-württembergische Schulen in bundesweiten Leistungsvergleichen zunehmend schlechter ab? In den großen Schulleistungsstudien wie PISA sowie dem IQB-Ländertrend stagnierte in Baden-Württemberg seit Beginn des neuen Jahrtausends der Leistungsstand, während in den meisten anderen Bundesländern substanzielle Leistungszuwächse zu verzeichnen waren. Damit fiel Baden-Württemberg im Bundesvergleich sukzessive zurück, obwohl der Leistungsstand insgesamt relativ stabil blieb. In der jüngsten Vergleichsstudie fand sich nun auch in absoluten Zahlen ein Leistungsrückgang. Gibt es Schularten, die besonders in den Blick genommen werden sollten oder handelt es sich um ein durchgängig schlechteres Abschneiden? Alle Schularten sind betroffen, auch die Gymnasien, die in der Vergangenheit die steigende Gymnasialquote immer gut verkrafteten. Besonders dramatisch ist allerdings der viel zu große Anteil von Schülerinnen und Schülern, die Minimalstandards verfehlen. Auch hier gilt: Die Tendenz in den meisten anderen Bundesländern ist gegenläufig. Haben wir aus PISA die falschen Schlüsse gezogen und andere Bundesländer die richtigen? Eine Reihe von Bundesländern analysieren die Befunde der Vergleichsstudien seit vielen Jahren sehr genau und arbeiten dann intensiv an den eigenen Schwächen. Die als Konsequenz auf Lesedefizite eingeführten systematischen Leseprogramme in Schleswig-Holstein sind dafür ebenso ein gutes Beispiel wie die Lehrerfortbildungen für Englischlehrkräfte in einigen der neuen Bundesländer, die deren Fachkompetenzen gesteigert haben. In Hamburg, das sich in den vergangenen Jahren auffallend stark verbessert hat, wurde ein professionelles Monitoring-System aufgebaut; dort weiß die Schulbehörde über die Stärken und Schwächen jeder Schule Bescheid und kann zielgerichtet unterstützen. In Baden-Württemberg waren manche Entscheider in der Vergangenheit nur begrenzt willens oder in der Lage, die bestehenden Qualitätsprobleme zu realisieren bzw. adäquat darauf zu reagieren. Was sind nun die Konsequenzen? Bevor wir allzu intensiv über einzelne Maßnahmen diskutieren, müssen die Grundlagen für eine professionelle Steuerung des Systems geschaffen werden: Wir benötigen dringend ein datengestütztes, wissenschaftsorientiertes System des Bildungsmonitorings. So können Stärken und Schwächen des Systems bzw. einzelner Schulen frühzeitig identifiziert werden und die Wahrscheinlichkeit steigt an, dass Reformen wirklich Positives bewirken. Zudem muss Baden-Württemberg das System der Fortbildung für Lehrkräfte und pädagogische Führungskräfte überarbeiten. Das Angebot ist über die Jahre in Teilen zu beliebig geworden; es fehlt an Prioritäten, einer umfassenden Strategie sowie einer systematischen Qualitätskontrolle bei den Fortbildungs angeboten. Können wir mehr Bildung/bessere Ergebnisse für den gleichen Ressourceneinsatz bekommen? Keine Frage, hier und da sind Effizienzgewinne möglich. Aber es besteht auch ein großer Investitionsbedarf bei der Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung, der erst in einigen Jahren Früchte tragen wird. Wir dürfen nicht auf Kosten der Zukunftsfähigkeit des Landes sparen. Was können externe Partner von Schulen zur Qualitätsverbesserung beitragen? Wirtschaft und Unternehmen können erstens mithelfen, dass Bildung die hohe Aufmerksamkeit in der Gesellschaft bekommt, die sie verdient. Zweitens müssen Wirtschaft und Unternehmen genau wie andere Partner auch dafür Sorge tragen, dass sich gesellschaftliche Entwicklungen beispielsweise auch in den Bildungsplänen niederschlagen, damit Zukunftsaufgaben gelöst werden können. Drittens ist die konkrete Zusammenarbeit u. a. im Bereich der Berufsorientierung und bei den Übergängen von Schule in nachschulische Ausbildungen von enormer Bedeutung. Dabei ist allerdings immer auch zu beachten, dass Schule und Wirtschaft teilweise unterschiedlich ticken hier hilft der Austausch, während Besserwisserei schadet

15 Fachkraftesicherung Inklusion Unternehmer- Netzwerk zuwanderung INTEGRATION Innovation potenziale heben ARBEITSMARKT.. BUNDNIS quali - fizierung Integration (Sprache und Beruf) TQ plus internationale Lebenslanges.. Fachkrafte lernen ENTWICKLUNG standortattraktivitat..

16 Arbeitsmarkt Bericht Im Spannungsfeld: Fachkräftesicherung und Integrationsarbeit Die Arbeitsmarktpolitik der Jahre 2016 und 2017 wagt den Spagat zwischen den Herausforderungen der Fachkräftesicherung und den enormen Anstrengungen der Integration von Menschen mit Fluchthintergrund. Spagat deshalb, weil die Integrationsarbeit beträchtliche Kapazitäten bindet und gleichzeitig die Aufgaben der Fachkräftesicherung im demografischen und technologischen Wandel vollen Einsatz erfordern. Hervorragender Arbeitsmarkt trotz aller Zerrbilder Es ist gerade einmal 15 Jahre her, dass Deutschland als kranker Mann Europas galt, dessen verkrustete Strukturen vor allem am Arbeitsmarkt das Wachstum von Wirtschaft und Beschäftigung hemmten. Kluge unternehmerische Entscheidungen im Zusammenspiel mit den richtigen Reformen der Agenda 2010 haben seitdem die Wettbewerbsfähigkeit der Arbeitgeber-Analyse rückt Zerrbilder zurecht. Wirtschaft gesteigert und den Arbeitsmarkt in Deutschland in eine exzellente Verfassung gebracht. Trotz des heftigen konjunkturellen Einbruchs 2008/09 ist die Zahl der Arbeitslosen in den vergangenen Jahren immer weiter gesunken. Der jahrzehntelange, fatale Trend einer mit jedem Konjunkturzyklus steigenden Sockelarbeitslosigkeit konnte nach 2005 gestoppt und umgekehrt werden. Dennoch wird von interessierter Seite mit platten, inhaltslosen und emotionsgesteuerten Meldungen immer wieder Gegenteiliges suggeriert. Danach zeichnet sich für Deutschland ein Bild großer Armut und umfänglicher prekärer Beschäftigung ab. Einer objektiven Überprüfung mit Zahlen und Statistiken halten diese Zerrbilder noch nicht einmal im Ansatz stand. Die Fakten zeigen, dass auch in Baden-Württemberg in unverantwortlicher Weise Ängste geschürt werden, von denen Populisten aller Lager profitieren. Fakten zur Arbeitsmarktentwicklung in Baden-Württemberg unter goo.gl/5zyui2 Projekt Wirtschaft Inklusiv wird zum Unternehmer-Netzwerk Inklusion Ein Zerrbild ist das vermeintliche Desinteresse der Unternehmen an Menschen mit Behinderungen. Die Erfahrungen in dem von den Arbeitgebern Baden-Württemberg unterstützten bundesweiten Projekt Wirtschaft inklusiv, das von den Bildungswerken der Wirtschaft getragen wird, zeigen etwas anderes. Hier konnten innerhalb von drei Jahren knapp 400 Unternehmen beraten und über 120 offene Stellen in Baden-Württemberg akquiriert werden. Um auch weiterhin die Inklusion von Menschen mit Behinderung in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt zu unterstützen, wurde die Förderung des Projekts vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales bis April 2020 verlängert. Zukünftig firmiert das Projekt unter dem Namen Unternehmer- Netzwerk Inklusion und legt einen Schwerpunkt auf die Netzwerkarbeit. Hier wird das Projekt mit einem regionalen und dezentralen Ansatz eine wichtige Scharnierfunktion und auch eine Lotsenfunktion übernehmen. Übergeordnetes Ziel bleibt, Personalverantwortliche und Führungskräfte für Inklusion zu sensibilisieren und spezifisches Know-how zu vermitteln, damit vorhandene Unterstützungssysteme und Förderleistungen besser genutzt werden. Fachkräfte: Internationale Potenziale liegen brach Der Bedarf des baden-württembergischen Arbeitsmarktes nach qualifizierten Fachkräften ist ungebremst. Umso erstaunlicher ist es, dass trotz der zunehmenden Engpässe das interna- Leitfaden Nachhaltige internationale Personalgewinnung tionale Fachkräftepotenzial aktuell noch relativ brachliegt. Das zeigen die Ergebnisse einer repräsentativen Online-Befragung der beim Bildungswerk der Baden-Württembergischen Wirtschaft angesiedelten Servicestelle HOCH- SCHULEWIRTSCHAFT bei Unternehmen der Metall- und Elektroindustrie in Baden-Württemberg. Auch aus diesem Grund hat das Bildungswerk im Frühjahr 2017 einen Leitfaden Nachhaltige internationale Personalgewinnung vorgelegt, der Unternehmen mit Informationen und Hinweisen zu verschiedenen Möglichkeiten der Auslandsrekrutierung, den jeweiligen rechtlichen Rahmenbedingungen und wichtigsten Anlaufstellen unterstützen soll. Leitfaden zum Download unter goo.gl/6jsqdw 28 29

17 Arbeitsmarkt Bericht Integration von Geflüchteten bleibt große Aufgabe Auch der Zustrom von Menschen mit Fluchthintergrund hat bisher der exzellenten Verfassung des Arbeitsmarktes kaum einen Abbruch getan. Wie kein anderes arbeitsmarktpolitisches Thema stand 2016/17 die Integration von geflüchteten Menschen im Fokus der arbeitsmarktpolitischen Anstrengungen. Anfang 2017 lag die Zahl der Arbeit suchenden Flüchtlinge bei knapp Personen. Dies entspricht nur einem Anteil von knapp 7 Prozent an allen Arbeitslosen in Baden-Württemberg. Allerdings ist dieser Wert seit Sommer 2016 kontinuierlich gestiegen und wird auch weiter steigen. Die Arbeitgeber Baden-Württemberg begleiten und unterstützen seit Anfang 2015 die Integration von Geflüchteten in unsere Gesellschaft. Bereits im Juli 2015 hat der Arbeitgeberdachverband anlässlich des Flüchtlingsgipfels in Baden-Württemberg ein Maßnahmenpaket vorgeschlagen, das eine bessere und schnellere Integration von Asylbewerbern und Flüchtlingen in Ausbildung und Beschäftigung ermöglichen soll. Auch über das Ausbildungsbündnis und die Fachkräfteallianz Baden-Württemberg konnten die Arbeitgeber Baden-Württemberg immer wieder ihre Vorschläge für mehr Rechtssicherheit für Unternehmen und Bewerber sowie flexible Beschäftigungs- und Qualifizierungsmodelle vorbringen. Einige dieser auch von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) vertretenen Vorschläge fanden dann in dem Integrationsgesetz vom Sommer 2016 ihren Mehr zum Integrationsgesetz unter goo.gl/0ekpcd Zertifikatsübergabe TQplus: Qualifizierung junger Flüchtlinge im Bereich Metall erfolgreich abgeschlossen. Die baden-württembergischen Unternehmen engagieren sich intensiv - wie hier in Ulm - für die Fortbildung und Integration Geflüchteter. Niederschlag. Dieses enthält ein umfangreiches Maßnahmenpaket, um Flüchtlingen den Zugang zum Arbeitsmarkt zu erleichtern. Insbesondere die Aussetzung der Vorrangprüfung sowie die Schaffung eines rechtssicheren Aufenthalts für Geduldete in qualifizierter Berufsausbildung (einschließlich der Abschaffung der Altersgrenze von 21 Jahren) waren notwendige und von der Wirtschaft seit langem geforderte Maßnahmen. Die Arbeitgeber Baden-Württemberg werden weiter aufmerksam verfolgen, wie insbesondere die Duldung in einer Ausbildung einschließlich einer Anschlussbeschäftigung (sog. 3+2-Regel) in der Realität umgesetzt wird. Durch intransparentes Handeln der Ausländerbehörden besteht hier große Verunsicherung. Etwa zeitgleich zum Integrationsgesetz haben die Arbeitgeber Baden-Württemberg einen gemeinsamen Vorschlag von kommunalen Spitzenverbänden, Wirtschaftsspitzenverbänden und der Regionaldirektion Baden-Württemberg der Bundesagentur für Arbeit zur Integration und Beschäftigung an die Landesregierung herangetragen. Dieser Vorschlag benennt in zehn Punkten die wichtigsten Handlungsfelder für eine gelingende Arbeitsmarktintegration. Die Landesregierung hat diesen Ball aufgenommen und z. B. den Vorschlag kommunaler Integrationsmanager ( Case Manager ) mittlerweile mit einem entsprechenden Förderprogramm aufgegriffen

18 Arbeitsmarkt Bericht Die Fachkräfteallianz Baden-Württemberg hat unter dem erstmaligen Vorsitz von Wirtschafts- und Arbeitsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut am 10. Oktober 2016 ihre Ziele für die Zeit ab dem Jahr 2017 neu bestimmt. Seit Anfang 2017 treiben die Arbeitgeber Baden-Württemberg das gemeinsam von Sozialpartnern und der Bundesagentur für Arbeit entwickelte Kooperationsmodell Kommit voran. Nachdem sie sich konzeptionell auf der Bundesebene einbringen konnten, wurde für Baden- Württemberg eine mit der Regionaldirektion der Bundesagentur abgestimmte Vorgehensweise entwickelt. Ziel ist es, in einem stufenweisen Aufbau sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit Qualifizierung zu verknüpfen und damit den Integrationsprozess zu beschleunigen. Das Vorhaben läuft unter dem Namen Integrationsqualifizierung Sprache und Beruf (IQSB) und soll möglichst viele Geflüchtete und Geringqualifizierte über den Weg von Teilqualifikationen (TQ) zum Berufsabschluss führen. In dieser erweiterten Form der Teilqualifizierung (TQplus) werden fachspezifische Inhalte, die Vermittlung von Sprache und interkulturellen Themen sowie erste Arbeitserfahrungen kombiniert. Link zum Konzept IQSB: goo.gl/gnlrc6 Fachkräfteallianz setzt sich weitere Ziele Auch die Fachkräfteallianz hat sich immer wieder der Herausforderung der Integration von Menschen mit Fluchthintergrund gestellt. So ist die Flüchtlingsmigration eines von drei Top- Themen, die die Allianzpartner für die neue Zieldefinition benannt haben. Die beiden anderen Themen sind die Digitalisierung der Wirtschaft und die steigende Zahl an Pflegebedürftigen. Am 10. Oktober 2016 hat Landesarbeitgeberpräsident Dr. Rainer Dulger gemeinsam mit Wirtschafts- und Arbeitsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut sowie weiteren Organisationen die neue Vereinbarung der Fachkräfteallianz unterzeichnet. Bei der Digitalisierung betonte Dr. Dulger, dass die Arbeitgeber Baden-Württemberg und ihr Bildungswerk bereits von der Schule 4.0, über die Entwicklung agiler Verfahren und von Sensibilisierungskonzepten in der Berufsbildung bis hin zur Unterstützung der wissenschaftlichen Weiterbildung und der Begleitung von Personal- und Organisationsentwicklungsprozessen in der Wirtschaft 4.0 aktiv sind. Digitalisierung ist wiederum auch eines der zentralen Themen im Bündnis für lebenslanges Lernen (BLLL), wie die Etablierung des Digitalen Weiterbildungscampus zeigt. Neue Schirmherrin dieses Bündnisses ist Kultusministerin Durch die enge Vernetzung aller Partner hat das Bundnis wichtige Signale in die offentlichkeit gesendet: Lebenslanges Lernen ist heute unverzichtbar. Nicht nur fur die Wirtschaft, sondern fur jeden Einzelnen. Kultusministerin Susanne Eisenmann Dr. Susanne Eisenmann. Sie betonte bei der Vollversammlung am 7. November 2016 die Wichtigkeit und Notwendigkeit des Bündnisses. Nach Angaben des Deutschen Weiterbildungsatlas 2016 weist Baden-Württemberg im Ländervergleich die höchste Teilnahmequote an Weiterbildungen auf. Haupttreiber ist dabei die betriebliche Weiterbildung, und die Unternehmen sind die wichtigsten Anbieter von Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen. Neben der Digitalisierung stehen die Modernisierung des zweiten Bildungswegs, die Integration geflüchteter Menschen und der Erwerb kultureller und demokratischer Werte im Mittelpunkt der künftigen Arbeit des Bündnisses. Die Arbeitgeber Baden-Württemberg sind Mitbegründer des Bündnisses und von Beginn an Mitglied in der Steuerungsgruppe. Zudem sind sie im Kuratorium des Landesnetzwerks Weiterbildungsberatung vertreten, das ebenfalls aus dem Bündnis hervorgegangen ist. XXAutor: Stefan Küpper 32 33

19 Fluchtlings und Integrationspolitik Fluchtlingsgipfel Baden Wurttemberg Maßnahmenkatalog der Arbeitgeber BW präsentiert Fruhjahr Dublin III wird fur Syrer ausser Kraft gesetzt im uberblick Gemeinsame Erklarung der Partner des Ausbildungsbündnisses Integration durch berufliche Ausbildung Perspektiven für Flüchtlinge Strengere Asylgesetze beschlossen Asylpaket II wird beschlossen EU schliesst Fluchtlingspakt mit der Turkei Spitzengesprach der Fachkrafteallianz mit besonderem Fokus auf Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten integrationsgesetz tritt in Kraft Integrationsqualifizierung Sprache und Beruf (IQSB) als BW-spezifische Ausprägung der Qualifikationsphase in Kommit geht in die Fläche enge Zusammenarbeit von Arbeitgebern BW und BA Regionaldirektion BW Zahl der zu erwartenden Flüchtlinge in Deutschland steigt auf Wir schaffen das! Aussage von Bundeskanzlerin Merkel beim Sommerinterview Asylpaket I wird beschlossen Spitzengesprach FACHKRaFTEALLIANZ und gemeinsame Erklärung zur Beschäftigung von Flüchtlingen Marz 2016 Balkanroute faktisch geschlossen April 2016 Integrationslotsen von Sudwestmetall etabliert Gemeinsamer Vorschlag von Kommunen, Arbeitsverwaltung und Wirtschaft zu Integration und Beschäftigung auf Initiative der Arbeitgeber BW November 2016 Kooperationsmodell Kommit der Sozialpartner und der BA zur Qualifizierung von Geflüchteten ins Leben gerufen 34 35

20 a z Gesetzgebung internationale und sozialpolitik Wirtschafts verfassung Zielsetzung: Internationale Entwicklung soziale Korruption Gerechtigkeit Rahmen EU bedingungen BW JA Corporate Social ResponsibilityCSR an die starkes Signal Welt

21 Internationale Sozialpolitik Bericht Internationales Know-how für die Unternehmen und Verbände Vor der Erschließung neuer Märkte im Ausland, vor Investitions- und Kooperationsentscheidungen analysieren Unternehmen auch die jeweiligen lokalen Arbeitsbedingungen und sozialpolitischen Strukturen. Die Arbeitgeber Baden-Württemberg bieten hierbei Unterstützung mit ihrem internationalen Know-how und starken globalen Netzwerk. Das Arbeitgeber-Netzwerk wird permanent ausgebaut durch regelmäßige Kontakte zu ausländischen Arbeitgeberverbänden und Ministerien, Botschaften und Konsulaten. Immer wieder wird auch von dieser Seite das Gespräch mit dem Arbeitgeberverband gesucht, um sich über aktuelle sozial- und wirtschaftspolitische Frage zu informieren und über unterschiedlichste Kooperationsmöglichkeiten auszutauschen. Im Berichtszeitraum waren die Arbeitgeber Baden- Württemberg Gesprächspartner zahlreicher ausländischer Delegationen, unter anderem aus: Neuseeland Im Fokus eines Gesprächs mit der New Zea land Manufacturers and Exporters Association (NZ- MEA) stand die Frage, was mittelständische Betriebe der metall- und kunststoffverarbeitenden Industrie Neuseelands von deutschen Mittelständlern lernen können. Kleine und mittelständische Unternehmen prägen sowohl die neuseeländische Wirtschaft als auch die Mitgliedschaft der NZMEA. Die neuseeländische Wirtschaft unterhält enge Handelsbeziehungen zu China. Nach der Krise 2008/09 und einer drastischen Wertsteigerung des neuseeländischen Dollars waren Spezialisierung und Exportorientierung sowie die Ergänzung des Produktangebots durch Serviceleistungen wichtige Bestandteile der Überlebensstrategie der neuseeländischen Unternehmen. Die Firmen verfügen über eine hoch entwickelte Innovationskompetenz, verbunden mit schneller, unkomplizierter Umsetzung und einer can-do -Grundeinstellung, mit der sie schnell und erfolgreich auf Kundenwünsche eingehen. Die Nischendominanz und hoch entwickelte Marketingstrategie des deutschen Mittelstandes ist für die Neuseeländer Mittelständler in diesem Zusammenhang vorbildlich und beispielgebend. Kanada Die stellvertretende kanadische Botschafterin in der Bundesrepublik suchte den Gedankenaustausch mit den Arbeitgeberverbänden u. a. zur Förderung der gegenseitigen Wirtschaftsbeziehungen vor dem Hintergrund des Wirtschafts- und Handelsabkommens CETA. Disku tiert wurden Exporthemmnisse und ihre Beseitigung sowie die Möglichkeiten, die Zusammenarbeit des Verbandes und seiner Mitglieder mit der Botschaft weiter zu intensivieren. Litauen Die litauische Vize-Wirtschaftsministerin Rasa Noreikienė besuchte mit einer großen Wirtschaftsdelegation, der u. a. Vertreter der litauischen Arbeitgeberverbände angehörten, Stuttgart und die Region Böblingen, um sich über die Themen Duale Ausbildung in Deutschland und Digitalisierung Industrie 4.0 zu informieren. Hierzu wurden Gespräche bei Festo (Esslingen), im Ausbildungszentrum der Firma Eisenmann, Böblingen, bei Würth Künzelsau und beim Fraunhofer Institut für Arbeitswirtschaft und Organisation (IAO), Stuttgart, geführt. Gegenstand der Gespräche mit Repräsentanten der litauischen Botschaft und der Arbeitgeberverbände war auch die geplante Informationsreise der Arbeitgeber Baden-Württemberg nach Litauen. USA Vertreter des US-Generalkonsulats in Frankfurt am Main informierten sich über die aktuelle sozialpolitische Lage und die Bewertung der Arbeitgeberverbände. Auch die Modalitäten der Einreise in die USA, das komplexe Thema Visaerteilung sowie die US-Präsidentschaftswahlen waren Gegenstand der Gespräche mit US-Repräsentanten. Indien Regierungs- und Wirtschaftsvertreter des indischen Bundesstaates Westbengalen sowie In Westbengalen haben rund deutsche Unternehmen 200 investiert. die Leitung des indischen Generalkonsulats in München berichteten über das veränderte, nunmehr positive Investitionsklima im zweitgrößten Bundesstaat der Republik Indien. Die Zeit der Arbeitskonflikte (Tata) sei nun beendet, wurde betont. Man habe praktisch keine Ausfalltage mehr. Rund 500 westbengalische Unternehmen unterhalten Geschäftsbeziehungen mit Deutschland. Westbengalische Unternehmen sind insbesondere an Kontakten zur Textil- und Metallindustrie interessiert. Entsprechende Kontakte konnten hergestellt werden. Für die Mitgliedschaft wird im Rahmen der Wirtschaftsempfänge der Arbeitgeber Baden- Württemberg und des Mitgliedsverbands Südwestmetall regelmäßig eine Plattform zur Information und zum Erfahrungsaustausch geboten. Im Berichtszeitraum standen Indien und der Kontinent Afrika im Fokus. Indien ist als eine der dynamischsten Volkswirtschaften der Welt ein attraktiver Partner für die heimische Wirtschaft. Dies war daher zentrales Thema des Wirtschaftsempfangs im April 2016, an dem eine Vielzahl hochrangiger Repräsentanten aus der Mitgliedschaft teilnahm. Der Generalkonsul der Republik Indien in München, der Arbeits- und Sozialattaché der Deutschen Botschaft in New Delhi und ein 38 39

22 Internationale Sozialpolitik Bericht Unternehmensrepräsentant gingen im Detail meinen Zeitung. In der Tat ist der Kontinent auf die aktuelle politische und wirtschaftliche Situation, die Herausforderungen des Ar- Afrika ist ein zukunftsträchtiger Markt mit enor- längst im Fokus globaler Wirtschaftsakteure. beitsmarkts, die sozialen Strukturen sowie men Bodenschätzen und Rohstoffreserven, aber ihre praktischen Erfahrungen ein. Diskutiert auch mit gewaltigem intellektuellem Potenzial. wurden ausführlich u. a. die Make-in-India - Der Kontinent wurde aber aus einem weiteren Kampagne zur Gewinnung ausländischer Grund zum Gegenstand des zweiten Wirtschaftsempfangs im Berichtszeitraum gewählt: Aus der Investoren, die Industrie- und Dienstleistungsstandards, die indische Verkehrs- und Überzeugung heraus, dass eine Allianz zwischen Bildungsinfrastruktur und die komplexen Themen Visa und Zollabfertigung. Die Arbeitgeber streit der Kontinente für die heimische Wirtschaft Afrika und Europa im künftigen globalen Wett- Baden-Württemberg verfügen über sehr gute fruchtbar und zielführend sein könnte. Kontakte zu diversen Wirtschafts- und Arbeitgeberorganisationen in Indien, zur Deutschen Die Arbeitgeber Baden-Württemberg kooperierten bei der Veranstaltung mit dem Afrika- Botschaft in Delhi und zu den diplomatischen Repräsentanten Indiens in Deutschland. Verein der Deutschen Wirtschaft e. V. und mit den Botschaften von Gabun und Ruanda. Afrika Der Hauptgeschäftsführer des Afrika-Vereins, Christoph Kannengießer, sprach über die Investitions- und Geschäftsmöglichkeiten in Af- Vorbei sind die Zeiten, in denen das Afrika- Thema nur als ein etwas skurriler Spleen rika. Über das Engagement der Robert Bosch des früheren Bundespräsidenten Horst Köhler GmbH in Afrika, seine praktischen Erfahrungen und Perspektiven, informierte der Presi- wahr genommen wurde, schrieb vor einiger Zeit Ralph Bollmann in der Frankfurter Allgedent Region Africa der Robert Bosch GmbH, Geschäftsführerin Marion Johannsen beim Wirtschaftsempfang Afrika Dr. Markus Thill. Zum Thema Afrika das neue Asien? Kontinent mit Zukunft!, diskutierten neben den Repräsentanten des Afrika- Vereins ein Vertreter des Bundestages, die Botschafter der Gabunischen Republik und der Republik Ruanda mit Marion Johannsen, Geschäftsführerin der Arbeitgeber Baden- Württemberg. Auch an diesem Wirtschaftsempfang nahm eine große Anzahl hochrangiger Wirtschaftsvertreter teil, die sich in der Diskussion mit den Internationaler Mitarbeitereinsatz: Fachteam Entsendung unterstützt Mitgliedsunternehmen Experten sehr intensiv u. a. über Fragen des Arbeitsmarktes, der Infrastruktur (Energie, IT, Verkehr, Qualifikation), über Ausschreibungsmodalitäten und Kooperationsmöglichkeiten kleiner und mittelständischer baden-württembergischer Unternehmen austauschten. Die Abteilung Internationale Sozialpolitik der Arbeitgeber Baden-Württemberg ist auch im Bereich Internationaler Mitarbeitereinsatz aktiv - ein Themenfeld, das für global agierende Unternehmen der Mitgliedsverbände immer mehr an Bedeutung gewinnt. Das Fachteam Entsendung unterstützt dabei Unternehmen, regulatorische Vorgaben bei Mitarbeiterentsendungen zu erfüllen und insbesondere arbeits- sowie sozialversicherungsrechtliche Risiken zu minimieren. Grundlegende Herausforderung ist dabei der sichere Umgang mit einschlägigen Vorschriften: Einen Beitrag über das Schwierige Pflaster Arika finden Sie unter goo.gl/t1cgiw Im Bereich des internationalen Mitarbeitereinsatzes stellt gerade das Ineinandergreifen des Sozialversicherungs-, Arbeits-, Steuer- sowie des Arbeitsgenehmigungsund Ausländerrechts eine Besonderheit dar. Aber auch der vom jeweiligen Einsatzstaat abhängige Vorrang einzelner über- und zwischenstaatlicher Regelungen gegenüber dem nationalen Recht trägt zur Komplexität der Rechtsmaterie bei. Erschwerend kommt hinzu, dass der rechtliche Rahmen für Entsendungen selbst innerhalb der Europäischen Union immer wieder Änderungen unterliegt. Zu den aktuellen Herausforderungen des Fachteams Entsendung gehört daher auch das Monitoring nebst der Bewertung von EU-Vorhaben, wie etwa der grundlegenden Überarbeitung der Entsenderichtlinie 96/71/EG sowie der Anpassung der Verordnung (EG) Nr. 883/

23 Internationale Sozialpolitik Interview Chancen für Qualitätsprodukte sind in Afrika unglaublich groß Ein Gespräch mit dem Leiter der Repräsentanz der KfW IPEX-Bank GmbH für Sub-Sahara Afrika, Joseph Mbuyi, geführt von Thomas Scheen, Afrika-Korrespondent der FAZ. produkte aller Art auf dem Kontinent sind unglaublich groß. Der deutsche Mittelstand ist zwar sehr erfolgreich auf der ganzen Welt unterwegs, in Afrika aber glänzt er durch Abwesenheit. Der Kontinent scheint ihm Angst einzuflößen. Woran liegt das? Joseph Mbuyi ist Leiter der Repräsentanz der KfW IPEX-Bank GmbH für Sub-Sahara Afrika mit Sitz im südafrikanischen Johannesburg. Davor betreute er als Leiter der Repräsentanz der KfW Entwicklungsbank in Bamako die Länder Mali und Niger. Joseph Mbuyi stammt ursprünglich aus der Demokratischen Republik Kongo und kam 1979 als politischer Flüchtling nach Deutschland. An der Universität zu Köln absolvierte er das Studium der Betriebswirtschaftslehre mit den Schwerpunkten Finanzierung und Banken sowie öffentliche Finanzen. Er ist seit 26 Jahren bei unterschiedlichen Institutionen in der Auslandsfinanzierung tätig. Er kennt sowohl die kommerziellen Bereiche als auch das Fördergeschäft und die Entwicklungszusammenarbeit. Afrika einfach zu viel Einseitigkeit. Ich hoffe, die gegenwärtige Krise dient als Lehre. Stichwort Diversifizierung: In Afrika ist immer wieder die Rede davon, welche großen Chancen sich dem deutschen Mittelstand in Afrika bieten. Ist das wirklich so? Die Diversifizierung der afrikanischen Wirtschaft wird zwangsläufig kommen. Man wird hier aus der Rohstoffkrise lernen müssen, und damit bieten sich als Folge naturgemäß Chancen für die Qualitätsprodukte, für die deutsche Hersteller zu Recht berühmt sind. Und ich rede da nicht nur von deutschen Autos. Meiner Meinung nach ist der afrikanische Markt bereit für solche Produkte. Nehmen Sie alleine die Wasserversorgung im Sahel. Da- Wenn Vermögen transferiert wird, will der Investor natürlich seine Risiken absichern. Das ist immer auch eine sehr emotionale Sache. Man muss an die Chancen glauben und an seine Partner. Auf den afrikanischen Kontinent übertragen heißt das: Wir brauchen Beispiele gelungener Investitionen, damit Vertrauen aufkommt. Ich plädiere immer für Handel als ersten Schritt auf dem Weg nach Afrika: Wer ein Produkt hier verkauft und dabei Vertrauen zu den lokalen Partnern fasst, ist irgendwann auch bereit, mehr zu investieren. Die Bundesregierung könnte es den deutschen Firmen in Afrika allerdings ein wenig leichter machen, indem sie ihnen ein Stück des Restrisikos abnimmt. Dabei entgehen deutschen Unternehmen hier echte Chancen. Schauen Sie sich nur die Größe der Nach wie vor ist die Abhängigkeit Afrikas von Rohstoffen und Agrarprodukten hoch. bringt schließlich auch die Konkurrenz in die angestammten Märkte. Damit wird auch der deutsche Mittelstand die Herausforderung annehmen müssen, sich neuen wachstumsträchtigen Märkten zuzuwenden. Afrika ist der Markt der Zukunft. Wenn man Unternehmer in Afrika nach ihren größten Problemen fragt, wird nicht Korruption oder eine langsame Verwaltung genannt, sondern der Mangel an Fachkräften. Ist dem wirklich so? Absolut. Leider ist häufig überhaupt keine Ausbildung vorhanden, was den Unternehmer für braucht man verlässliche Wasserpumpen. afrikanischen Städte an! dazu zwingt, seine gesamte Belegschaft erst Wie geht es Afrika zurzeit wirtschaftlich? Deutsche Hersteller bauen bekanntlich Pumpen für die Ewigkeit. Dabei ist verlässliche Technik im Sahel häufig eine Frage von Leben und Tod. Wenn die Menschen in den Dörfern Können es sich deutsche Firmen auf Dauer überhaupt leisten, einen Bogen um Afrika zu machen? einmal für viel Geld zu schulen. Da braucht es schon viel Mut, um sich darauf einzulassen. Ich schlage potenziellen Investoren deshalb gerne einen anderen Weg vor: Wenn sie in Af- Im Moment geht es Afrika nicht besonders gut, weil die Rohstoffabhängigkeit voll zuge- wissen, dass sie sich bei einer so elementaren Frage wie der Wasserversorgung auf die Technik verlassen können, darf die ruhig auch ein Nein. Der Druck wird steigen, sich auf diesem Markt zu engagieren, und deshalb rika produzieren wollen, dann bitte in Kooperation mit einem bestehenden afrikanischen Unternehmen. Das erlaubt ihnen, bereits aus- schlagen hat. Seit die Preise für Rohstoffe im bisschen mehr kosten als das Konkurrenzpro- sind deutsche Firmen gut beraten, ihre In- gebildete Kräfte für die Schulung der eigenen Keller sind, sind viele Länder in Schwierigkei- dukt aus Fernost. Sie wird trotz ihres Preises vestitionen in Afrika jetzt schon vorzuberei- Leute zu nutzen und schafft zudem eine so- ten geraten. In dieser Beziehung herrscht in gekauft werden. Die Chancen für Qualitäts- ten. Die Globalisierung schreitet voran und lide Basis für weitere Expansion

24 usa stop GB impulsgeber zollunion +USA wirtschaftliche Lage auswirkungen Exportverbote EU Sanktionen Union May-day Online MEHR ERLEBEN wirtschaft brexit arbeitswelt-digital.de/logistik.html Als Querschnittsfunktion wirkt Logistik in fast alle Branchen hinein. Wir zeigen, wie Logistik 4.0 die Prozesse und Abläufe verändern wird.

25 Wirtschaft Bericht Wachstum stabil Politik fragil Politische Verwerfungen konnten 2016 weder Wachstum noch die Finanzmärkte erschüttern. Zwar war 2016 kein Boom-Jahr, dennoch entwickelten sich zahlreiche Indikatoren positiv. Auch die baden-württembergische Wirtschaft lief ordentlich. Entwicklung des Bruttoinlandsprodukts: 2017 schwächeres Wachstum erwartet Veränderung gegenüber Vorjahr (in Prozent) Deutschland Baden-Württemberg 7,7 1,1 0,4 4,1 3,7 4,7 0,5 0,4 0,5 0,5 Im Jahr 2016 gab es gewichtige politische Weichenstellungen. Dabei kam vieles anders, als es vorher prognostiziert wurde. Die meisten Auguren hatten nicht mit einem Brexit, nicht mit einer Wahl von Donald Trump zum US-Präsidenten und nicht mit einem negativen Ausgang des italienischen Verfassungsreformreferendums gerechnet. Davon unbeeindruckt zeigte sich das weltweite Wirtschaftswachstum. Dieses fiel trotz der genannten politischen Paukenschläge im vergangenen Jahr weltweit mit rund 3 Prozent zwar verhalten, aber dennoch solide aus. Die Eurozone hatte nach den derzeit vorliegenden Zahlen 2016 ein BIP-Wachstum von 1,8 Prozent zu verzeichnen. Deutschland lag mit 1,9 Prozent minimal darüber, Baden-Württemberg mit 2,2 Prozent noch ein wenig besser. Die USA erzielten nur ein mäßiges Wachstum von 1,6 Prozent. 3,1 1,6 1,6 1,7 1,9 2,2 1,51, Finanzmärkte stabil Auch die Finanzmärkte trotzten den unerwarteten Meldungen aus der Politik. Weiter unterstützt durch expansive Geldpolitik der Notenbanken kann 2016 in der Retrospektive als positives Aktienjahr bezeichnet werden. Betrachtet man den Deutschen Aktienindex DAX, so muss allerdings festgehalten werden, dass die wesentliche Kursrallye erst Ende November 2016 einsetzte. Insgesamt schloss der DAX mit einem Jahresplus von 6,87 Prozent. Aussichten für 2017 Rückblick 2016: Banken-Prognosen für das Jahresende 2016 und tatsächliche Entwicklung Anzahl Prognosen Maximale Prognose Betrachtet man die Wachstumsprognosen für das Jahr 2017, so sind sie sowohl für die Eurozone (1,6 Prozent) als auch für Deutschland (1,5 Prozent) verhalten positiv. Allerdings kann Deutschland damit voraussichtlich nicht an den Wert von 2016 (1,9 Prozent) anknüpfen. In Baden-Württemberg ist nach 2,2 Prozent im Jahr 2016 aktuellen Prognosen zufolge ein etwas geringeres Wachstum von etwa 1,75 Prozent zu erwarten. Privater Konsum und Staatskonsum lieferten im Jahr 2016 den größten Beitrag zum Wirtschaftswachstum. Das darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass die deutsche Wirtschaft absolut betrachtet sehr exportabhängig ist. Hier wird das Jahr 2017 einige Herausforderungen mit sich bringen. Bedeutend wird sein, ob die USA unter Präsident Trump einen protektionistischen Kurs einschlagen werden. Zum anderen steht der deutsche Exportüberschuss mehr denn je durch andere Staaten in der Kritik. Der Exportüberschuss ließe sich aber auch durch weitere Konsum- und Investitionssteigerungen sowie ein damit einhergehendes höheres Importvolumen in den Griff bekommen. Trotz der oben beschriebenen politischen Entwicklungen kann man jedoch festhalten, dass die Prognosen hinsichtlich diverser Wirt- Minimale Prognose Mittelwert Stand Ende 2016 Stand Ende 2016 gg. Prognoseziel ø DAX ,6% EuroStoxx ,2% ,6 9, S & P ,5% Bund 10Y 12 1,20% 0,70% 0,97% 0,21% -0,76%pkte Euro/US$ 24 1,20 0,90 1,0496 1, ,2% Gold US$/ounce ,1 BIP Deutschland 18 2,10% 1,30% 1,69% 1,9% +0,21%pkte Quellen: Stat. Bundesamt, BDA-Prognosenübersicht (Forschungsinstitute, Sachverständigenrat, sonstige Institutionen) Quellen: Welt Research, Bloomberg, Reuters 46 47

26 Wirtschaft Bericht schafts- und Finanzindikatoren 2016 recht treffsicher waren. Das mag auch daran gelegen haben, dass beispielsweise der Brexit und die Wahl von Donald Trump zwar unerwartet kamen, aber keine unmittelbar negativen Auswirkungen auf die Finanzmärkte hatten. Aufträge ziehen weiter an Ein Blick noch auf die Entwicklung im Verarbeitenden Gewerbe in Baden-Württemberg: Die Auftragssituation hat sich im Jahr 2016 leicht verbessert (+ 1,7 Prozent). Anfang 2017 (Januar/Februar) konnte bisher ein positiver Trend beobachtet werden: Die Auftragseingänge stiegen in den ersten beiden Monaten gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 3,9 Prozent. Positiv bleibt weiter anzumerken, dass die baden-württembergischen Arbeitgeber ihre Stammbelegschaften weitgehend gehalten und den Aufwärtstrend auch 2016 fortgesetzt haben. Auch die Arbeitslosigkeit stellt derzeit kein gravierendes Problem dar. Die Daten der Bundesagentur für Arbeit ergaben 2016 einen weiteren Rückgang der Arbeitslosenquote auf Bundesebene auf 6,1 Prozent (2015: 6,4 Prozent). Dies ist nach wie vor einer der niedrigsten Stände seit der Wiedervereinigung Deutschlands. In absoluten Zahlen waren damit knapp 2,7 Millionen Menschen im Jahresdurchschnitt 2016 ohne Arbeit. In Baden-Württemberg waren 2016 im Jahresdurchschnitt Arbeitslose registriert, was einer Quote von 3,8 Prozent entspricht. Aktuell beträgt die Arbeitslosenquote in Baden-Württemberg 3,7 Prozent (März 2017). XXAutor: Dr. Steffen Gehring Erwerbstätige in Baden-Württemberg gemäß Klassifikation der Wirtschaftszweige Ausgabe 2008 (WZ08) Gesamtwirtschaft Land- und Forstwirtschaft * Produzierendes Gewerbe * Verarbeitendes Gewerbe * Baugewerbe * Dienstleistungssektor * Handel, Gastgewerbe, Verkehr * Finanzierung, Vermietung, Unternehmensdienstleistungen * Öffentliche und private Dienstleister * Quellen: Stat. Landesamt Baden- Württemberg, Stat. Bundesamt (Erwerbstätigenrechnung des Bundes und der Länder); Rundungsdifferenzen möglich *) Einzelwerte 2016 lagen bei Redaktionsschluss noch nicht vor. Auftragseingang im Verarbeitenden Gewerbe (Baden-Württemberg) Quartalswerte, Index: 2010 = 100 Ausland Gesamt Inland Quelle: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg Originalwerte Februar 2017 gegen Januar Februar 2017 gegen Februar 2016 Januar Februar 2016 Gesamt +1,1% +3,9% Inland 1,2% +1,3% Ausland +2,7% +5,6% Trump, Brexit und die Folgen: Exklusivinterview mit Prof. Dr. Michael Hüther Welchen wirtschaftspolitischen Kurs fahren die USA unter Präsident Trump? Wie kommt der Brexit voran? Dazu äußert sich Professor Dr. Michael Hüther, Direktor des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln, im exklusiven Video-Interview. Film ab unter goo.gl/yklfba 48 49

27 partner Verantwortungsvoll Planungssicherheit laufzeit tarifvertrag tarifbindung Ergebnis Tarifpolitik Speziell zugeschnittenes Branchenergebnis Laufzeiten oftmals mehr als 20 Monate Online MEHR ERLEBEN Kompromiss wirtschaftliche Entwicklung berucksichtigen arbeitswelt-digital.de/tarifvertraege.html Die Digitalisierung wird die Arbeit verändern. Auf unserer Themenseite Digitalisierung erzählen wir, warum Tarifverträge dennoch notwendig bleiben und wagen einen Ausblick.

28 Tarifpolitik Bericht In der Tarifpolitik überwiegt derzeit Augenmaß Die zweite Jahreshälfte 2016 war überwiegend von Tarifabschlüssen im Entgeltbereich geprägt. Ausgehend von den leider üblich hohen Gewerkschaftsforderungen haben sich die Tarifvertragsparteien auf gerade noch erträgliche Erhöhungen und teilweise branchendifferenzierte Lösungen einigen können. Angesichts der wirtschaftlichen Entwicklung mit vielen Unsicherheiten (Ölpreis, Zinsniveau, Eurokurs), gilt es, in den nächsten Runden keine Übertreibungen mehr zuzulassen. Für die Tarifverhandlungen in der zweiten Hälfte des Tarifjahres 2016 bewegten sich die wie üblich überhöhten Gewerkschaftsforderungen zwischen 4,9 (Bankgewerbe) und 6,0 Prozent (Zeitarbeit). Dennoch gelang es den Tarifvertragsparteien, ihren bereits in der ersten Jahreshälfte begonnenen Kurs der relativen Vernunft fortzusetzen. Neben branchenorientierten Entgeltsteigerungen mit in der Regel zwei Stufen trugen lange Laufzeiten sowie Nullmonate zur Entlastung bei. In einigen Branchen gingen der Einigung allerdings erst erhebliche Warnstreiks voraus. Die Tarifabschlüsse in den Branchen hatten fast ausschließlich den Entgeltbereich im Fokus. Öffnungsklauseln oder Differenzierungsregeln waren die Ausnahme. Dies gilt ebenso für qualitative Themen: Wenn überhaupt Regelungen hierzu vereinbart wurden, dann bezogen sich diese meist auf das Thema Ausbildung. Tarifpolitik muss Unsicherheiten und neue Herausforderungen beachten In der ersten Hälfte des Tarifjahres 2017 sind z. B. im Bereich der Brauereien, im Einzelhandel, in der Elektro- und Informationstechnik, in der Obst und Gemüse verarbeitenden Industrie, im Groß- und Außenhandel sowie in der Milchwirtschaft die Entgelttarifverträge kündbar. Die ersten Forderungen von Gewerkschaften liegen bereits vor: Die IG Bau fordert in der Ziegelindustrie ein Plus von 150 Euro in allen Entgeltgruppen sowie eine Erhöhung der Ausbildungsvergütungen um 75 Euro in jedem Ausbildungsjahr mit einer Laufzeit von 12 Monaten. Außerdem soll eine Regelung zur Übernahme von Auszubildenden vereinbart werden. Darüber hinaus fordert die IG Bau für Gewerkschaftsmitglieder eine angemessene jährliche Einmalzahlung als Sonderbonus zum Ausgleich ihrer besonderen Belastung. Für die Brauereien fordert die Gewerkschaft NGG eine Entgeltsteigerung um 5,0 Prozent mit einer Laufzeit von 12 Monaten sowie eine pauschale Erhöhung der Ausbildungsvergütungen um 70 Euro in allen Ausbildungsjahren. Eine entsprechende Erhöhung der Ausbildungsvergütungen fordert die Gewerkschaft NGG auch für die Obst und Gemüse verarbeitende Industrie, in der die Beschäftigten eine Entgeltsteigerung um 5,5 Prozent für 12 Monate erhalten sollen. Als eine der ersten Branchen einigten sich 2017 die Tarifvertragsparteien in der Papier, Pappe und Kunststoff verarbeitenden Industrie am 10. Januar 2017: auf einen zweistufigen Tarifabschluss mit einer Erhöhung von 2,1 Prozent ab 1. Januar 2017 sowie weiteren 2,1 Prozent zum 1. April Ver.di hatte zuvor eine Erhöhung um 5,0 Prozent für 12 Monate gefordert. Neben der langen Laufzeit von 24 Monaten tragen auch zwei Nullmonate zum branchendifferenzierten Ergebnis bei. Heftige Warnstreiks In der Textil- und Bekleidungsindustrie gab es in der vierten Verhandlung am 2. März 2017 die Einigung auf eine zweistufige Erhöhung der Entgelte. Aus Sicht der Arbeitgeber stellt vor allem die erste Tarifsteigerung eine große finanzielle Belastung für die Betriebe dar. Allerdings gelang es, die Gesamtbelastung durch die lange Laufzeit von 24 Monaten, Einmalzahlungen sowie eine Öffnungsklausel abzumildern. Dem Tarifabschluss vorausgegangen waren eine für die Branche überhöhte Forderung der IG Metall von 4,5 Prozent für 12 Monate sowie heftige Warnstreiks direkt nach dem Ende der Friedenspflicht. Das Angebot der Arbeitgeber in der zweiten Verhandlung lehnte die Die Gewerkschaften setzten in den bisherigen Tarifrunden stark auf Warnstreikaktivitäten

29 Tarifpolitik Lesegeschichte Gewerkschaft ab und drohte anschließend: Was passiert, wenn nichts passiert? Dann wird es in dieser Tarifrunde eine weitere Eskalationsstufe geben. WIR werden dann dort den Konflikt austragen, wo WIR die Arbeitgeber und ihre Kunden treffen können. Eskalationsstrategien sind meist kontraproduktiv Allerdings ist fraglich, ob Strategien der Eskalation langfristig vernünftig sind. Tarifergebnisse, die unter dem Druck erheblicher Streikbelastungen für die Betriebe zustande kommen, tragen nicht zur Akzeptanz von Tarifverträgen bei. Darüber hinaus bestehen aktuell viele wirtschaftliche und politische Unsicherheiten und Herausforderungen für die Betriebe in den einzelnen Branchen. Daneben drohen zusätzliche Belastungen durch verschiedene Gesetzesvorhaben wie z. B. das Entgelttransparenzgesetz. Gleichzeitig müssen sich die Firmen neuen Herausforderungen wie der Digitalisierung der Arbeitswelt stellen. Deshalb müssen sich beide Tarifvertragsparteien ihrer gemeinsamen Verantwortung bewusst sein und sie mit einer differenzierten sowie differenzierenden Tarifpolitik unterstützen. Um die unterschiedlichen Herausforderungen erfolgreich zu bewältigen, benötigen die Firmen tarifliche Möglichkeiten für passgenaue Lösungen. Nur so haben Arbeitsplätze und Tarifverträge eine Zukunft. XXAutorin: Sabine Ludwig, Tarifabteilung Eine Übersicht aller Tarifabschlüsse finden Sie unter goo.gl/c2qchd... es ist jedoch fraglich, ob solche Eskalationsstrategien langfristig vernünftig sind. Braucht es in der Zukunft Tarifverträge? Aber JA! Der Nutzen von Flächentarifverträgen für Betriebe und Beschäftigte ist hoch, hält er doch langwierige Tarifverhandlungen aus den Betrieben und sorgt außerhalb der Tarifrunden für Planungssicherheit. Damit sie gestärkt werden, müssen alle Akteure an diesem Ziel mitwirken. Flexible und differenzierte Tarifregelungen können dazu einen wichtigen Beitrag leisten. Szenario: Die Produktion stockt seit Wochen immer wieder, im eigenen Unternehmen, aber auch bei den Zulieferern Warnstreiks sind überall angesagt, in einer Vielzahl von Branchen und Betrieben. Ein Termin jagt den anderen mit den Verhandlungsführern der verschiedenen Spartengewerkschaften. Geschäftstermine müssen immer wieder abgesagt werden, da entweder die Lokomotivführer, die Busfahrer, das Bodenpersonal am Flughafen, die Fluglotsen oder die Piloten streiken gleichzeitig oder nacheinander. Zeit zum nutzbringenden Arbeiten ist sowieso knapp geworden, da erst noch die jüngst erlassenen Gesetze verstanden und im Betrieb umgesetzt werden müssen. Die Bürokratie nimmt zu, die Anzahl der Kunden nimmt ab. Tariffrieden den gibt es nicht mehr. Tarifbindung und Flächentarifverträge in der Krise So extrem war die Situation in den 1990er- Jahren zwar nicht, allerdings befand sich die Tarifpolitik der Sozialpartner in einer erheblichen Krise: Die Zeit war geprägt durch eine um sich greifende Zunahme von Arbeitslosigkeit und gleichzeitig durch eine steigende Entgeltdynamik wegen überhöhter Tarifabschlüsse. Das Vertrauen in die Lösungsfähigkeit der Tarifvertragsparteien sank, die Betriebe flüchteten aus den Arbeitgeberverbänden, auch die Gewerkschaften hatten mit einem Mitgliederschwund zu kämpfen. Die Flächentarifverträge gerieten in den Folgejahren immer stärker in die Kritik und wurden für die Zukunft bereits totgesagt. Den negativen Prognosen zum Trotz erwies sich die Tarifpolitik jedoch als lern- und anpassungsfähig. In der Konsequenz scheint der Abwärtstrend bei der Tarifbindung zumindest derzeit deutlich verlangsamt. Die Akzeptanz für Flächentarifverträge hat sich vor allem in den Branchen stabilisiert, in denen flexible und differenzierte Tarifregelungen vereinbart werden konnten. Warum bieten Flächentarifverträge einen hohen Nutzen? Ohne einen Tarifvertrag müssen die Arbeitsbedingungen einzelvertraglich zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geregelt 54 55

30 Tarifpolitik Lesegeschichte Tarifbindung in Zahlen: werden, wobei der Arbeitgeber spätere Änderungen nur schwer und in der Regel nur Wie kann die Bedeutung der Flächentarifverträge gestärkt werden? dererseits Tarifflucht aus den Arbeitgeberverbänden. über eine Änderungskündigung durchsetzen Aus einer aktuellen Auswertung kann. Zudem können bestimmte Themen, In den vergangenen Jahren gab es immer 3. dass die allgemeine Produktivitätsent- des Instituts für Arbeitsmarkt die üblicherweise durch Tarifvertrag geregelt wieder Phasen, in denen sich in der Tarifpo- wicklung der Maßstab sein muss: Die Ta- und Berufsforschung (IAB) er- werden, nicht wirksam durch Betriebsverein- litik die Vernunft durchsetzen konnte. Und rifpolitik hat die Notwendigkeit wettbe- gibt sich, dass im Jahr 1996 für barungen geregelt werden. Der Abschluss diese Vernunft darf beileibe nicht nur in Not- werbsfähiger Kosten zu beachten, damit 70 Prozent der Beschäftigten in eines Haustarifvertrages ist in der Regel aber lagen zugelassen werden, da sonst das Ver- Arbeitsplätze am Standort in Deutschland Westdeutschland und 56 Prozent nicht billiger als ein Flächentarifvertrag. Au- trauen in die Zukunftsfähigkeit der Tarifver- erhalten bleiben bzw. neu geschaffen wer- in Ostdeutschland Branchenta- ßerdem steht der Arbeitgeber bei den Ver- träge weiter verloren geht. Der Nutzen den. Forderungen und Entgeltabschlüsse rifverträge galten. Im Jahr 2015 handlungen meist einer starken Gewerkschaft und die Bedeutung der Flächentarifverträge müssen sich deshalb an der wirtschaftli- arbeiteten aber nur noch etwa alleine gegenüber. können nur bestehen, wenn sie gestärkt wer- chen Leistungsfähigkeit der Branchen und 51 Prozent der Beschäftigten in den und alle Akteure Tarifvertragsparteien, Betriebe orientieren. Westdeutschland sowie 37 Pro- Der Nutzen von Flächentarifverträgen für die Unternehmen, aber auch der Gesetzgeber zent in Ostdeutschland in Betrie- Betriebe ist hingegen hoch, denn die teils an diesem Ziel mitwirken. 4. dass Tarifverträge differenzierte Rege- ben, die durch Branchentarifver- langwierigen Tarifverhandlungen zu den Ar- lungen sowie Öffnungsklauseln mit Raum träge tarifgebunden waren. beitsbedingungen erfolgen nicht im Betrieb, Das Handeln der Akteure muss sich deshalb für betriebliche Gestaltung ermöglichen sondern werden zentral durch die Sozialpart- an der Einsicht orientieren, müssen und dies nicht nur in Krisensi- Für 8 Prozent der westdeutschen ner geführt. Außerdem müssen sich nicht tuationen. Aufgrund der wachsenden He- und 12 Prozent der ostdeutschen der Arbeitgeber bzw. die Betriebsparteien 1. dass die Tarifvertragsparteien aufgrund terogenität der Betriebe in den jeweiligen Beschäftigten galten in 2015 Fir- mit der Aushandlung komplexer rechtlicher ihrer Nähe und Sachkenntnis am besten Branchen benötigen diese Spielräume, um mentarifverträge. Themen befassen. Die Regelungen eines geeignet sind, die Arbeitsbedingungen mit sich in einer zunehmend globalisierten und Flächentarifvertrages gelten einheitlich für Berücksichtigung der Besonderheiten in digitalisierten Wirtschaft behaupten zu kön- Hingegen gab es 2015 für 41 Pro- einen Großteil der Mitarbeiter im Unterneh- den jeweiligen Branchen und der unter- zent der Beschäftigten in West- men bzw. in den tarifgebundenen Betrieben schiedlichen Bedingungen in den Betrie- deutschland und 51 Prozent der der Branche. ben gezielt zu regeln. Beschäftigten in Ostdeutschland keinen Tarifvertrag. In West- Während der Laufzeit eines Tarifvertrages gilt 2. dass Tarifverträge juristisch wie wirt- deutschland aber konnten 51 Pro- die Friedenspflicht, sodass keine Arbeits- schaftlich Mindestbedingungen regeln zent dieser Beschäftigten indirekt kämpfe stattfinden dürfen. Das vermeidet und sich nicht an den leistungsstärksten von tarifvertraglichen Regelungen Störungen der betrieblichen Abläufe und der Betrieben einer Branche orientieren dür- profitieren, da deren Betriebe sich Produktion sowie der Beziehungen zu den fen. Oftmals sind die gewerkschaftlichen an Branchentarifverträgen orien- Lieferanten und Kunden. So herrscht Pla- Forderungen überzogen und haben in der tierten. In Ostdeutschland waren nungssicherheit und Klarheit während der Vergangenheit teilweise in Kombination es 44 Prozent der Beschäftigten Laufzeit eines Flächentarifvertrages für alle mit übereilten Warnstreiks zu überhöhten in nicht tarifgebundenen Betrie- Beteiligten. Diese Friedenspflicht sichert da- Tarifabschlüssen geführt, die hart an die ben, die indirekt von der Wirkung mit auch den Erhalt der Wettbewerbsfähig- Belastungsgrenze vieler Betriebe gingen. eines Tarifvertrages profitierten. keit der Betriebe und die Arbeitsplätze der Beschäftigten. In der Konsequenz drohen einerseits Arbeitsplatzverluste in Deutschland und an- Pioniere der Differenzierung: Mit dem Pforzheimer Abkommen legten die Tarifpartner in der M+E-Industrie im Südwesten den Grundstein für betriebliche Öffnungsklauseln

31 Tarifpolitik Lesegeschichte nen. Ohne die Möglichkeit für passgenaue Lösungen können Betriebe weder wettbewerbs- noch beschäftigungsfähig sein. 5. dass es Aufgabe der Tarifpolitik sein kann, neue Themen wie z. B. demografische Entwicklung oder Digitalisierung durch die eine oder andere - freiwillige - Regelung zu begleiten. Keinesfalls darf der Gesetzgeber behindernd eingreifen. Solche gesetzlichen Regelungen sind in der Regel bürokratisch und wenig praxisorientiert, wie unter anderem das Mindestlohngesetz zeigt. 6. dass die Reform nicht mehr zeitgemäßer Tarifregelungen kein Tabu sein darf: Stammen beispielsweise bestimmte Tarifregelungen aus Zeiten der Massenarbeitslosigkeit, müssen sie in Zeiten eines zunehmenden Fachkräftemangels auf den Prüfstand gestellt und ggf. angepasst werden, ohne dass Ideologie- und Folkloredenken dies verhindern. 7. dass Konfliktlösungsmechanismen der Tarifvertragsparteien notwendig sind, die nicht auf Eskalation setzen. Auch wenn Gewerkschaften die Teilnahmemöglichkeit an Streiks als Mitgliederwerbung nutzen, ist fraglich, ob diese Strategie langfristig sinnvoll ist. Abschlüsse, die unter dem Druck erheblicher Streikbelastungen für die Betriebe zustande kommen, dienen nicht der Akzeptanz von Flächentarifverträgen. Die letzte Entscheidung über das Tarifeinheitsgesetz fällt vor dem Bundesverfassungsgericht. Das Tarifgeschehen in der Chemischen Industrie ist ein Musterbeispiel funktionierender Sozialpartnerschaft. 8. dass auch der Gesetzgeber Vertrauen in die Tarifvertragsparteien haben und die im Grundgesetz verankerte Tarifautonomie respektieren muss. Umgekehrt dürfen Gewerkschaften nicht, wie oft geschehen, nach gesetzlichen Regelungen rufen, um ihre Wünsche und Forderungen durchzusetzen. Es ist die Aufgabe der Sozialpartner, hier gemeinsam sachgerechte Lösungen zu finden und zu vereinbaren. 9. dass das Prinzip der Tarifeinheit ein Betrieb, ein Tarifvertrag weiterhin Bestand haben muss, damit Rechtsklarheit und Friedenspflicht im Betrieb gegeben sind. Gerade die Konflikte in den vergangenen Jahren zeigen, dass vor allem machtpolitische Kalküle einzelner Spartengewerkschaften Tarifauseinandersetzungen prägen. Aus diesem Grund muss die Geltung des Tarifeinheitsgesetzes von allen akzeptiert werden. Eine solche Einsicht der Akteure würde hoffen lassen, dass Flächentarifverträge in Deutschland auch zukünftig eine wichtige Funktion für Betriebe und die Beschäftigten haben. Andernfalls wird das oben dargestellte Szenario wohl flächendeckende Realität werden. XXAutoren: Gabriel Berger, Sabine Ludwig, Tarifabteilung 58 59

32 wackelige Kostensituation Soziale Sicherung / Arbeitsrecht Vereinbarkeit von Familie und Beruf Gesetzgeber Online MEHR ERFAHREN arbeits und sozial versicherungs rechtlich Ruckblick transparenz relevante Gesetze und ausblick arbeitswelt-digital.de/flexible_arbeitszeit.html Das digitale Zeitalter weckt bei den Beschäftigten neue Wünsche nach flexiblen Arbeitszeitmodellen. Wir zeigen, vor welche Herausforderungen diese Flexibilität die Arbeitgeber stellt.

33 Verordnung der Landes regierung zur Regelung der Bildungszeit für die Qualifizierung zur Wahrnehmung ehrenamtlicher Tätigkeiten (VO BzG BW) Arbeitsrecht Befristeter TeilzeitansprucH Mit dem im Dezember 2016 vom BMAS vorgelegten Referentenentwurf soll u. a. ein befristeter Teilzeitanspruch umgesetzt werden. Mehr dazu unter goo.gl/d1ptns GESETZ ZUR Frauenquote seit in Kraft Jetzt müssen bestimmte Unternehmen grundsätzlich eine Männer-/Frauenquote von je 30 Prozent im Aufsichtsrat vorweisen. EU Arbeitsstätten - Verordnung Mindestlohnanpassungsverordnung (Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 8,84 Euro brutto) Allgemeiner gesetzlicher Anspruch auf zeitlich begrenzte Teilzeit Allgemeiner Erörterungsanspruch des Arbeitnehmers bzgl. Dauer und Lage der Arbeitszeit Vereinfachte Geltendmachung des Anspruchs auf Verlängerung der Arbeitszeit Nicht mehr in dieser Legislaturperiode Gesetzentwurf zur Anpassung des Datenschutzrechts an die EU-Datenschutz-Grundverordnung und Umsetzung der EU-Richtlinie zum Beschäftigtendatenschutz (Inkrafttreten voraussichtlich am ) EU-US-Privacy-Shield-Vereinbarung kann nunmehr als Rechtsgrundlage für die Übermittlung personenbezogener Daten in die USA herangezogen werden. EU - Datenschutz - Grundverordnung: Die Verordnung erlangt erst am Geltung. Sie enthält u. a. die folgenden Regelungen: Konkretisierte Bedingungen für eine Einwilligung Regelung zu Informationspflichten und Bußgeldern Öffnungsklausel für nationale Regelungen zum Beschäftigten datenschutz Bundesteilhabegesetz Die u. a. mit diesem Gesetz geänderten Rechte der Schwerbehindertenvertretung beinhalten die folgenden Punkte: Absenkung der Schwellenwerte für die Freistellung der Vertrauensperson Veränderung der Staffelung der Schwellenwerte für die Heranziehung der Stellvertreter Die Kündigung eines schwerbehinderten oder diesem gleichgestellten Menschen, die der Arbeitgeber ohne eine Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung nach 95 II SGB IX ausspricht, ist unwirksam Neuregelungen zu Zeitarbeit und Werkvertragen Die Neuerungen enthalten u. a.: Überlassungshöchstdauer von 18 Monaten (mit tariflicher Abweichungsmöglichkeit) Sanktionierung der verdeckten Arbeitnehmerüberlassung Neue Vorgaben für die tariflichen Abweichungsmöglichkeiten vom Equal-Pay-Grundsatz Berücksichtigung von Zeitarbeitnehmern bei Schwellenwerten aus dem BetrVG und der Unternehmensmit bestimmung voraussichtlich im 2. oder 3. Quartal 2017 Entgelttransparenzgesetz Individueller Auskunftsanspruch für Beschäftigte in Betrieben mit in der Regel mehr als 200 Beschäftigten. Unterschiedliche Verfahren bei tarifgebundenen/tarifanwendenden und nicht tarifgebundenen/tarifanwendenden Arbeitgebern Aufforderung an private Arbeitgeber zur Durchführung von Entgeltprüfverfahren Berichtspflichten für Unternehmen ab 500 Mitarbeitern, für die die Lagerberichtspflicht nach dem HGB gilt Mehr dazu unter goo.gl/1htqdd Mehr dazu unter goo.gl/jyxyp9 Mehr dazu unter goo.gl/xj50yi Ruckblick Auch 2016 wurden Gesetzesvorhaben umgesetzt, die belastet werden, scheint für den Gesetzgeber häufig nur geber beispielsweise Zeitarbeit einzusetzen werden häufig über die Vorgaben des Koalitionsvertrags hinausgingen. Gleiches gilt für die für 2017 bzw an- Gesetzen wie z.b. einem Anspruch auf befristete Teilschränkt. Soll der Wirtschaftsstandort Deutschland wei- eine untergeordnete Rolle zu spielen. Mit immer neuen hingegen durch weitere Regulierung zunehmend einge- ausblick gedachten und im Gesetzgebungsstadium befindlichen zeit soll den Arbeitnehmern mehr Flexibilität zugestanden werden. Die Flexibilisierungsbedürfnisse der Arbeit- in der Politik stattfinden. ter wettbewerbsfähig bleiben, muss hier ein Umdenken Gesetze. Inwieweit hierbei Wirtschaft und Unternehmen 62 63

34 Soziale Sicherung/Arbeitsrecht Interview Eine längere Überlassung ist kein Missbrauch Seit dem 1. April 2017 gelten neue Regelungen für den Einsatz von Zeitarbeitnehmern, die im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens kontrovers diskutiert wurden. Dr. Martin Dreyer, Ge schäfts führer des igz, einem der beiden Arbeitgeberverbände in der Zeitarbeit, kritisiert die Auswirkungen der Neuregelungen auf die betriebliche Praxis. Dr. Martin Dreyer ist Geschäftsführer des Interessenverbandes Deutscher Zeitarbeitsunternehmen igz mit Sitz in Münster. Dieser vertritt rund überwiegend klein und mittelständisch aufgestellte Unternehmen der Zeitarbeitsbranche bundesweit. Der igz ist auch Mitglied der Arbeitgeber Baden-Württemberg. Herr Dr. Dreyer, die Neuregelungen zur Arbeitnehmerüberlassung basieren auf den Vorgaben des Koalitionsvertrags der Großen Koalition in Berlin aus dem Jahr Dieser legte unter den Überschriften Missbrauch von Werkvertragsgestaltungen verhindern und Arbeitnehmerüberlassung weiterentwickeln dafür den Grundstein. Bedurfte es aus Ihrer Sicht dieser Neuregelungen? Nein. Wie in kaum einer anderen Branche werden die Arbeitsbedingungen der in der Zeitarbeit beschäftigten Arbeitnehmer durch Tarifverträge gesichert, die auf nahezu jedes Arbeitsverhältnis Anwendung finden. Die Tarifparteien in der Zeitarbeit hatten bereits elf Branchenzuschlagstarifverträge abgeschlossen, die eine Angleichung der Löhne an die der wichtigsten Branchen vorsehen. Es ist völlig unverständlich, warum es der Gesetzgeber bei dieser sich entwickelnden Tarifarchitektur für nötig befand, regelnd einzugreifen. Eine längere Überlassung ist kein Missbrauch. Entscheidend sind gute Arbeitsbedingungen. Wurden mit der Neuregelung nur die Vorgaben des Koalitionsvertrags umgesetzt oder geht sie darüber hinaus? Schon die Festlegungen im Koalitionsvertrag waren schlecht, sodass uns auch eine 1:1-Umsetzung nicht fröhlich gemacht hätte. Wenn dann der Gesetzgeber über diese ungeeigneten Pläne noch hinausgeht, ist das sehr ärgerlich. So kann ich dem Koalitionsvertrag beim besten Willen nicht entnehmen, dass etwa nicht tarifgebundene Unternehmen schlechtere Möglichkeiten zur Abweichung von der 18-Monats-Frist haben sollen. Welche Auswirkungen sehen Sie auf die Geschäftsbeziehungen zwischen Personaldienstleistern und Einsatzunternehmen? Mehr Bürokratisierung: Die Vertragspartner werden untereinander bestimmte Informationen austauschen müssen, um z. B. vorangegangene Überlassungszeiten abzuklären. Auch wird man Einsatzzeiten besser überprüfen und dokumentieren müssen, um eine Überschreitung der Überlassungshöchstzeiten zu verhindern. Die per Gesetz festgelegte Überlassungshöchstdauer kann durch Tarifverträge überschritten werden. Welche Rolle spielt diese Abweichungsmöglichkeit für die betriebliche Praxis? Sie spielt eine große Rolle. Eine starre Grenze trägt dem Flexibilisierungsinteresse der Wirtschaft nicht Rechnung, aber auch nicht der persönlichen Einsatzsituation des Mitarbeiters. Wir hoffen insofern auf eine Vielzahl von abweichenden Regelungen. Wenn ein Tarifvertrag nichts anderes vorsieht, gilt nach neun Monaten der Equal- Pay-Anspruch. Ist dessen Berechnung ausreichend konkret definiert? Der Gesetzgeber hat Equal Pay nicht definiert, weshalb der sogenannte weite Entgeltbegriff gilt. Dazu zählt jede Vergütung, die aus Anlass des Arbeitsverhältnisses dem vergleichbaren Stammmitarbeiter gewährt wird. Wir haben sehr deutlich gemacht, dass ein solches nicht definiertes Equal Pay angesichts der Vielzahl von Tarifverträgen und Vielfältige Einsatzgebiete für Zeitarbeitnehmer 64 65

35 STAND ENDE MAI 2017! Soziale Sicherung/Arbeitsrecht Lesegeschichte betrieblichen Regelungen kaum umzusetzen ist und Rechtsunsicherheiten birgt. Die Praxis wird bestmöglich versuchen, damit zurechtzukommen. Aber es wird schwierig. Vom Equal-Pay-Anspruch kann im Grundsatz nur noch bis zu 9 Monate durch Tarifvertrag der Verleihbranche abgewichen werden. Eine längere Abweichung ist nur dann möglich, wenn ein Tarifvertrag regelt, dass ein gleichwertiges Entgelt nach spätestens 15 Monaten erreicht wird, die Heranführung aber bereits nach sechs Wochen beginnt. Was bedeutet dies für die Tarifverträge in Ihrer Branche? Zunächst bedeutet dies die große Chance, die zuvor geschilderten Schwierigkeiten bei der Anwendung des gesetzlichen Equal Pay abzuwenden. Denn der Gesetzgeber räumt den Tarifvertragsparteien einen Gestaltungsspielraum für die Definition eines tariflichen Equal Pay ein. Deswegen streben wir den Abschluss weiterer Branchenzuschlagstarifverträge überall dort an, wo dies nach der Entgelt- und Einsatzstruktur der Einsatzbranche sinnvoll ist. Sollte der Gesetzgeber aus Ihrer Sicht weitere Nachbesserungen am Arbeitnehmerüberlassungsgesetz vornehmen? Die beste Nachbesserung wäre eine Rücknahme der Änderungen. Ganz vorne in der Liste notwendiger Änderungen steht die Definition von Equal Pay. Es ist mindestens unfair, wenn der Gesetzgeber einerseits die Unternehmen vermeidbaren Rechtsunsicherheiten aussetzt und andererseits für die Einhaltung dieser unklaren Regelung ein Bußgeld von bis zu Euro androht. Außerdem ist es nicht akzeptabel, dass der Zeitarbeitsbranche selbst das Recht abgesprochen wird, abweichende Tarifverträge zur Überlassungshöchstdauer abzuschließen. Die betriebliche Altersvorsorge soll attraktiver werden In der Öffentlichkeit ist eine rege Diskussion über die Altersversorgung in Deutschland entbrannt. Denn wenn das System der deutschen Altersvorsorge fit für die Zukunft sein soll, muss dringend gehandelt werden. Die Altersversorgung beruht auf drei Säulen: Die erste Säule ist die umlagefinanzierte gesetzliche Rente. Aufgrund des demografischen Wandels sinkt deren Niveau bis 2030 voraussichtlich auf unter 45 Prozent (vor Steuern). Daher wurden schon vor über 15 Jahren die Weichen zu einer ergänzenden kapitalgedeckten Altersvorsorge gestellt: die betriebliche Altersversorgung (bav) als zweite Säule und die private Vorsorge als dritte Säule. Noch Potenzial für eine stärkere Verbreitung Gerade in der bav besteht noch ein Potenzial für eine stärkere Verbreitung, insbesondere bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) und Geringverdienern. Der Gesetzgeber hat daher ein Gesetz entworfen, mit dem die bav gestärkt werden soll. Der Entwurf dieses Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (Betriebsrentenstärkungsgesetz) wird zur Zeit der Erstellung dieses Geschäftsberichts von Bundesrat und Bundestag geprüft. Wenn alles nach Plan läuft, wird das Gesetzgebungsverfahren bis Juli 2017 abgeschlossen sein. Das Gesetz könnte dann weitgehend zum 1. Januar 2018 in Kraft treten. Sollten die Kernpunkte dieses Gesetzes wie vorgesehen auch beschlossen werden, würde das die bav in Deutschland tiefgreifend ändern. Denn über Tarifverträge soll erstmals in Deutschland eine reine Beitragszusage wie auch eine sogenannte Zielrente ermöglicht werden. Wichtiges Verbreitungshemmnis beseitigt Bei der reinen Beitragszusage müsste der Arbeitgeber Beiträge an eine Versorgungseinrichtung abführen, jedoch nicht mehr für eine bestimmte Leistung einstehen. Damit wäre ein wichtiges Verbreitungshemmnis der bav weitgehend beseitigt: die kaum kalkulierbare Haftung des Arbeitgebers sowie seine administrative Belastung. Um die spätere Leistung würde sich eine ex - terne Versorgungseinrichtung kümmern. Nach dem Kabinettsbeschluss vom 21. Dezember 2016 ist aber vorgesehen, dass auch diese Einrichtung den Begünstigten keine bestimmte (Mindest-)Leistung garantieren darf. Dieser Punkt hatte in der Praxis starke Kritik erfahren, weshalb zuletzt auch der Bundesrat eine Aufweichung des Garantieverbots gefordert hatte. Weil das Garantieverbot aber zentrales 66 67

36 Soziale Sicherung/Arbeitsrecht Interview Element der Zielrente ist, wurde die Idee, das Garantieverbot aufzuweichen, von den Koalitionsparteien Ende Mai verworfen. Zielrente bietet bessere Ertragschancen Warum aber ohne Garantien? Insbesondere die Niedrigzinsphase schafft eine bislang nie da gewesene Situation. Den externen Anbietern, insbesondere den Versicherern, fällt es immer schwerer, die für die Erfüllung ihrer Garantieversprechen notwendigen Überschüsse zu erwirtschaften. Ohne Garantien aber mit der Zielrente könnte die Einrichtung die Mittel freier und volatiler mit einer besseren Ertragschance anlegen. Die Höhe der Anwartschaften und der späteren Leistungen wäre stärker an die Vermögens- und Ertragslage der externen Einrichtung gekoppelt. Sie könnte also nach oben wie auch nach unten schwanken. Der Gesetzgeber sieht darin die angemessenste Möglichkeit, in Niedrigzinszeiten eine für die Arbeitnehmer sinnvolle Anlage zu ermöglichen, die den Arbeitnehmern eine realistischere Chance auf höhere Leistungen bietet, als sie mit den derzeitigen Garantien überhaupt denkbar wären. Gesichert wären die Arbeitnehmer über aufsichtsrechtliche Regelungen und Puffer, die starke Schwankungen auch in schwierigen Zeiten verhindern und ein gleichbleibendes oder steigendes Niveau der Anwartschaft bzw. Leistung gewährleisten sollen. Gesetzgeber setzt auf tarifliche Lösungen Der Gesetzgeber will die reine Beitragszusa ge sowie die Zielrente jedoch nur per Tarifver trag ermöglichen. Er setzt auf die Flächenwirkung sowie die Verhandlungs- und Marktmacht der Tarifvertragsparteien, deren Stärke auch kleinen Unternehmen zugutekommen kann. Andererseits kann das Erfordernis eines Tarif vertrags die Verbreitung insbesondere dort hemmen, wo kein einschlägiger Tarifvertrag existiert. Neben dem Sozialpartnermodell enthält das Gesetz noch weitere Maßnahmen. Kurzfristig haben die Koalitionsparteien noch eine Pflicht des Arbeitgebers zur pauschalen Weitergabe der bei Entgeltumwandlung eingesparten Sozialversicherungsanteile auch außerhalb des Sozialpartnermodells vereinbart. Das soll ab 2019 für Neuverträge und ab 2022 sogar für bestehende Verträge gelten. Allerdings soll diese Pflicht tarifoffen sein. Darüber hinaus soll u. a. der steuerliche Dotierungsrahmen des 3 Nr. 63 EStG auf bis zu acht Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung ausgeweitet werden. Auch ein steuerlicher Förderbetrag für Arbeitgeber ist geplant, die ab 2018 zusätzliche Arbeitgeberbeiträge zugunsten einer bav für Geringverdiener aufbringen. Die jährliche Riester-Grundzulage soll angehoben werden. Für Bezieher einer Grundsicherung wegen Alters oder Erwerbsminderung soll ein neuer Einkommensfreibetrag für zusätzliche Altersvorsorge eingeführt werden. Sollte die Betriebsrentenreform so umgesetzt werden (das Gesetzgebungsverfahren war Stand Ende Mai noch nicht abgeschlossen), wären insbesondere mit der reinen Beitragszusage und der Zielrente Werkzeuge auf den Weg gebracht, die die bav wieder attraktiver machen könnten darin ist sich die Praxis weitgehend einig. XXAutorin: Karoline Bauer Technischer Fortschritt führt nicht zwangsläufig zu höheren Kosten Welche Auswirkungen hat der demografische Wandel auf die Systeme der sozialen Sicherung? Bei dieser Diskussion steht regelmäßig die Rente im Fokus. Doch auch die gesetzliche Krankenversicherung ist ein überwiegend paritätisch und einkommensbezogen finanziertes System. Immer weniger Beitragszahler, steigende Lebenserwartung und damit längere Dauer des Leistungsbezugs: Solche Faktoren wirken sich in einem paritätisch finanzierten Umlagesystem unmittelbar auf die zukünftige Finanzierbarkeit aus. Und sie bergen das Risiko, dass gleichzeitig die Leistungen sinken und die Kostenbelastung der Beitragszahler, Unternehmen wie Versicherter, steigt. Dr. Christopher Hermann, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg, spricht darüber, wie die gesetzliche Krankenversicherung demografiefest gemacht werden kann. Herr Dr. Hermann, welche Folgen sehen Sie aufgrund des demografischen Wandels auf die gesetzliche Krankenversicherung zukommen? Wir leben in der Gesellschaft des langen Lebens. Dies ist zunächst einmal ein Segen und eine große zivilisatorische Errungenschaft. Die Lebenserwartung bei Geburt beträgt in Deutschland für heute geborene Mädchen 83 Jahre und für Jungen 78 Jahre. Bis 2060 wird sie Prognosen zufolge um weitere fünf bis sieben Jahre steigen. Jeder dritte Mensch in Deutschland wird dann 65 Jahre und älter sein, heute ist es noch jeder fünfte. In der Gesellschaft des langen Lebens werden wir aber nicht nur älter, sondern sind auch länger gesund. Gleichwohl stellt der steigende Anteil älterer Menschen eine gewaltige Herausforderung auch für die Krankenversicherung dar. Vor allem gilt es, einen noch viel stärkeren Fokus Dr. Christopher Hermann ist seit Mitte 2000 im Vorstand der AOK Baden-Württemberg tätig. Von 1987 bis 1990 war Hermann im Wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestages tätig; von dort wechselte er ins Sozialministerium des Landes Nordrhein-Westfalen, wo er als Referatsleiter für die gesetzliche Krankenversicherung darauf zu legen, die Versorgung älterer Menschen ganzheitlich zu organisieren und ins- und die Aufsicht über Krankenkassen und Kassen(zahn)ärztliche Vereinigungen zuständig war. Vor seinem Wechsel zur AOK Baden-Württemberg bekleidete er den Posten des Gruppenleiters Krankenversicherung, Heilberufe, Öffentlicher Gesundheitsdienst, Arzneimittelsicherheit und Umweltmedizin im NRW-Gesundheitsministerium

37 Soziale Sicherung/Arbeitsrecht Interview besondere die Vernetzung von Prävention, Reha bilitation und Pflege deutlich weiter voranzubringen. Neben einer Stärkung der Rehabilitation in der Pflege kommt vor allem der Prävention eine Schlüsselfunktion zu. Hier versucht die AOK Baden-Württemberg proaktiv unterwegs zu sein und bietet mit vielfältigen Gesundheitsangeboten einen niedrigschwelligen Zugang zu umfänglichen Präventionsmaßnahmen für jedes Alter. In der betrieblichen Gesundheitsförderung schaffen wir mit maßgeschneiderten Angeboten gemeinsam mit den Unternehmen im Land Grundlagen dafür, dass die Menschen in der Arbeitswelt möglichst gesund bleiben und im Ruhestand auch gesund alt werden können. Wie muss eine Krankenkasse reagieren (können)? Oder muss generell der Gesetzgeber (auch hier) handeln? Damit eine Krankenkasse erfolgreich für eine qualitativ hochwertige Versorgung ihrer Versicherten handeln kann, benötigt sie durch den Gesetzgeber entsprechenden Gestaltungsspielraum. Diesen sollte sie dann mit einer klugen und innovativen Vertragsgestaltung weit ausfüllen. Wir verfolgen hier seit Jahren den konsequenten Weg mit direkten Verträgen mit Leistungserbringern, den sogenannten Selektivverträgen, und sind bundesweit Vorreiter. Die wissenschaftliche Evaluation belegt, dass etwa mit der Hausarztzentrierten Versorgung (HZV) und den darauf aufbauenden Facharztverträgen nicht nur die Versorgungsqualität für die Versicherten verbessert wird, sondern auch Kosten Nicht nur im Büro: Betriebliche Gesundheitsförderung hat gerade auch in der Produktion einen hohen Stellenwert. eingespart werden. Beispielsweise gibt es in der HZV 40 Prozent weniger unkoordinierte Facharztkontakte als in der Regelversorgung und einen um fast 7 Prozent geringeren Anteil an vermeidbaren Krankenhauseinweisungen. Die jährlichen Kosten für die Versorgung der an den Selektivverträgen teilnehmenden Versicherten lagen schon 2015 um 35 Millionen Euro niedriger als für die entsprechende Vergleichsgruppe in der Regelversorgung. Der Gesetzgeber sollte daher in der neuen Legislaturperiode nicht mehr primär auf den Preiswettbewerb zwischen den Krankenkassen fokussiert sein, sondern den Wettbewerb um die beste Qualität der Versorgung für die Versicherten prägnant in den Vordergrund rücken. Hier gibt es erheblichen Handlungsbedarf, namentlich auch in der Versorgung mit Krankenhausleistungen. Der technische Fortschritt in der Medizin hat auch rasant steigende Kosten zur Folge. Muss der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) angepasst werden, d. h. GKV ggf. nur noch als Basissicherung? Die Leistungen der GKV müssen schon heute ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich erbracht werden. Wird diesen Grundsätzen konsequent gefolgt, bildet dies einen Leistungskatalog, der sich an wissenschaftlicher Evidenz orientiert und das gesellschaftlich gewünschte Maß an Absicherung bietet, ohne die Beitragszahler zu stark zu belasten. Die Wirtschaftlichkeit lässt sich mit kluger wettbewerblicher Vertragsgestaltung nachhaltig stärken, wie nicht zuletzt die von uns maßgeblich gesteuerten Arzneimittelrabattverträge unter Beweis stellen. Allein im Jahr 70 71

38 Soziale Sicherung/Arbeitsrecht Interview 2016 konnten dadurch GKV-weit bei gleicher Versorgungsqualität fast vier Milliarden Euro eingespart werden. Luft nach oben gibt es weiterhin im Bereich der Kosten für neue Medikamente. Hier hat die Politik mit der jüngsten Arzneimittelreform eine Gelegenheit verpasst: Nach wie vor unterliegen die Preise für neue Medikamente im ersten Jahr nach Zulassung keiner Preisvereinbarung. Auch Der technische Fortschritt in der Medizin ist für die Krankenversicherung fraglos eine Herausforderung; er stellt aber auch eine große Chance dar: Einerseits steigen mit dem medizinischen Fortschritt die Kosten der Behandlung. Andererseits sind Menschen auch dank der modernen Medizin länger vergleichsweise gesund. Den Versandhandel zu verbieten, ist versorgungspolitisch unsinnig Ein wesentlicher Baustein muss darin bestehen, an den richtigen Stellen deutlich auf mehr Wettbewerb zu setzen. Dazu gehört auch ein integrierter Krankenversicherungsmarkt, der die überkommene und in Europa einzigartige Struktur des dualen Systems schrittweise überwindet und die Grundlage für einen fairen Wettbewerb für alle Anbieter schafft. Auch dabei wünsche ich mir von der in anderen Bereichen, wie der Koordination Technischer Fortschritt muss nicht zwangs- Politik zukünftig mehr Mut, den Kassen neue über die Sektorengrenzen der ambulanten läufig mit höheren Kosten verbunden sein. Gestaltungsspielräume zu eröffnen. und stationären Versorgung hinweg, besteht Dies gilt insbesondere für die Digitalisie- und Mehrfachuntersuchungen. Außerdem weiterhin viel Optimierungspotenzial. rung des Gesundheitswesens. Diese ver- können mittels Telemedizin etwaige Versor- In ihrem jüngsten Gutachten spricht sich Können wir uns technischen Fortschritt in der Medizin insbesondere im Hinblick auf ändert die Medizin heute schon nachhaltig und bietet ein riesiges Potenzial sowohl was die Qualität der Versorgung anbelangt gungslücken beispielsweise in ländlichen Gebieten zu vertretbaren Kosten kompensiert werden. auch die Monopolkommission für eine Ausweitung des selektivvertraglichen Wettbewerbs zwischen Krankenkassen und Leis- immer mehr ältere Versicherte künftig noch als auch deren Effizienz. Beispiel: durch di- tungserbringern aus. Eine solche Ausweitung leisten? gitale Vernetzung Vermeidung von Doppel- Das gilt auch für die Versorgung mit Arznei- bietet die Chance, die Versorgung mittel- mitteln. Den Versandhandel verbieten zu und langfristig effizienter zu organisieren und wollen, wie aktuell diskutiert, ist daher nicht die Versorgungsqualität weiter zu verbes- nur versorgungspolitisch unsinnig, sondern sern. Deshalb muss der tradierte Grund- kommt im Zeitalter der Digitalisierung einer satz des einheitlichen und gemeinsamen Rolle rückwärts gleich. Handelns aller Akteure an möglichst vielen Welchen gesetzlichen Rahmen müsste man langfristig schaffen, um die GKV mög- Stellen beendet werden. Der Kontrahierungszwang behindert echten Qualitätswettbewerb und zwar sowohl unter den Kassen lichst dauerhaft auf gesunde Füße zu stellen? als auch zwischen Leistungserbringern. Der Versandhandel von Arzneimitteln ist umstritten

39 Präventionsgesetz Pflegestärkungsgesetz II (teilweise) Gesetz zur Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte Pflegestärkungsgesetz II (teilweise) PFLEGEREFORM Aus 3 Pflegestufen werden 5 Pflegegrade Einheitliches Begutachtungsinstrument für Prüfung der Pflegebedürftigkeit Anstieg des Beitragssatzes zur Pflege versicherung Soziale Sicherung Verlängerung der Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes auf 12 Monate Pflegestärkungsgesetz III Bürokratieentlastungsgesetz (BEG II) (eventuell ab Frühjahr 2017) Flexi-Rentengesetz (teilweise) Mehr dazu unter goo.gl/aqmpj Flexi-Rentengesetz (teilweise) Gesetz zur Neuordnung des Mutterschutzrechts (Verkündung im Bundesgesetzblatt steht noch aus) Betriebsrentenstärkungsgesetz (eventuell) SYNDIKUSANWALTE Klarstellung, dass sich auch Angestellte bei nichtan walt lichen Arbeitgebern als Syndikusrechtsanwälte zulassen können, sofern sie im Rahmen ihres Arbeitsverhältnisses für ihren Arbeitgeber anwaltlich tätig sind Verankerung der von der DRV Bund in der Vergangenheit herangezogenen Vier-Kriterien- Theorie in der BRAO Bindung der DRV Bund an Zulassungsentscheidung bei der Entscheidung über die Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung, dafür Beteiligung der DRV Bund am Zulassungsverfahren Vorübergehendes Recht auf rückwirkende Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung FLEXI - RENTENGESETZ ab : Änderungen im Beitragsrecht Verzicht auf Rentenversicherungsfreiheit für Bezieher einer Vollrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze möglich ( Opt-In ) Befristeter Wegfall des Arbeitgeberbeitrags zur Arbeitslosenversicherung nach Erreichen der Regelaltersgrenze FLEXI - RENTENGESETZ ab : Neuregelung der Hinzuverdienstgrenzen Jährliche Betrachtung statt monatlicher Freibetrag von Euro pro Kalenderjahr, bei Überschreiten Anrechnung von 40 Prozent, Hinzuverdienstdeckel abhängig vom früheren Entgelt, darüber Anrechnung von 100 Prozent Prognoseentscheidung und Spitzabrechnung REFORM MUTTERSCHUTZ Inkrafttreten ggf. zum Verpflichtung zur schwangerschaftsspezifischen Gefährdungsbeurteilung im Rahmen von 5 ArbSchG Ausnahmen vom Verbot der Nachtarbeit, Mehrarbeit, Sonn- und Feiertagsarbeit Beschäftigten- statt Arbeitnehmerbegriff Ausweitung des Anwendungsbereichs u. a. auf Prakti kan tinnen, Schülerinnen und Studentinnen, die ein vorgeschriebenes Zwischenpraktikum ableisten BETRIEBSRENTENSTARKUNGSGESETZ Inkrafttreten voraussichtlich zum Sozialpartnermodell - per Tarifvertrag reine Beitragszusage und Zielrente; Pauschale Weitergabe von bei EUW ersparten AG-Anteilen am Gesamtsozialversicherungsbeitrag; Sicherheiten durch zusätzliche Arbeitgeberbeiträge? Pflicht zur pauschalen Weitergabe von bei EUW ersparten AG-Anteilen am Gesamtsozialversicherungsbeitrag auch außerhalb des Sozialpartnermodells Ausbau der steuerlichen Förderung, insbesondere auf 8 Prozent erhöhter Dotierungsrahmen des 3 Nr. 63 EStG sowie (neuer) Förderbetrag bei zusätzlichen Arbeitgeber - beiträgen für Gering verdiener Anhebung der Riester-Grundzulage Stufenlose Teilrenten Erhöhung des Rentenanspruchs bei Weiterarbeit nach Bezug einer Vollrente Mehr dazu unter goo.gl/nemzml Abschaffung der Doppelverbeitragung bei Riester-bAV Verbesserung der Anrechnung auf Grundsicherung Mehr dazu unter goo.gl/yequly Dass es im Zuge der demografischen Entwicklung aber ausweitungen werden sich erst in den nächsten Jahren Bürokratie stellt eine Gefahr für den Wirtschaftsstandort dringend notwendig ist, unsere Sozialversicherungssys- schmerzhaft bemerkbar machen. Dies zusammen mit Deutschland dar. Neuregelungen müssen auch wenn Auch im Bereich des Sozialversicherungsrechts war der teme nachhaltig finanzierbar zu machen, hat bedauer- der Tatsache, dass die Sozialabgaben in Deutschland diese im Koalitionsvertrag stehen für die Wirtschaft Gesetzgeber nicht untätig. Insbesondere das Vorhaben licherweise weniger im Fokus der Gesetzgebung gestanden wieder über 40 Prozent angestiegen sind, stimmt stets tragbar und handhabbar sein. Diesen Grundsatz ver- Flexi-Rentengesetz wurde dabei mit Spannung erwartet, Derzeit noch gut gefüllte Kassen haben zuletzt sogar nicht gerade hoffnungsvoll. Diskussionen wie die um das kennen die (geplanten) Neuregelungen leider regelmäßig. der große Wurf blieb jedoch aus. Mit den Regelungen zu einer rückwärtsgewandten Sozialpolitik geführt, was Einfrieren des Rentenniveaus sind in diesem Zusam- Wir begleiten daher diese Gesetzesvorhaben stets kritisch zu neuen Teilrenten und Hinzuverdienstgrenzen sind Regelungen wie z. B. die Rente ab 63 und die Müttermenhang äußerst kritisch zu sehen. Die bedauerliche Ent- und setzen uns frühzeitig für die Berücksichtigung der nicht wirklich Anreize gesetzt worden, länger zu arbeiten. rente deutlich machen. Die Kosten derartiger Leistungswicklung hin zu zunehmender Regulierung und steigender Interessen der Arbeitgeber ein Ruckblick ausblick

40 Arbeitsstattenverordnung Bildschirm arbeitsplatze fenster innovative Produkt und Produktionskonzepte arbeitspolitik Digitaler Wandel virtuelle Teams Home-Office Mobiles arbeiten Arbeit 4.0 Beleuchtung Online MEHR ERLEBEN (Benchmark Statistik Aufgabenbezogene Entgelte) Flexibles Arbeiten sozial media sozial data web BIG arbeitswelt-digital.de/zukunft_arbeit.html Moderne Technik kann zu Arbeitserleichterung und Gesundheitsschutz beitragen. Wir haben einen Unternehmer begleitet, der diese Technik selbst ausprobiert hat. Und er hat sie bewertet. Zeitzonen

41 Arbeitspolitik Bericht Digitaler Wandel Wandel der Arbeit Der digitale Wandel beeinflusst zunehmend die Art und Weise, wie in den Unternehmen zusammengearbeitet wird. Schon heute sind mobile Arbeit und Home-Office weit verbreitet. Damit einher gehen neue Anforderungen an die flexible Gestaltung von Arbeitszeit. Die im letzten Jahr novellierte Arbeitsstättenverordnung lässt der Ausgestaltung von mobiler Arbeit genug Raum. Mobiles Arbeiten nutzt moderne Medien, und die Beschäftigten können Aufgaben unabhängig vom Arbeitsort bearbeiten. Für die Unternehmen führt dies zu einer insgesamt erhöhten Erreichbarkeit sowie einer Reduzierung von Leerlaufzeiten. Auch eine Anhäufung von Aufgaben während der Abwesenheitszeit des jeweiligen Beschäftigten kann vermieden werden. Unternehmen profitieren von effizient und produktiv genutzten Arbeitszeiten. Die Möglichkeit, von zu Hause aus zu arbeiten, kann aber nicht allen Beschäftigten geboten werden. Es gibt Abteilungen oder Arbeitsplätze, in denen die Präsenzarbeit notwendig ist. Aber auch in Bereichen, in denen zum Teil mobil gearbeitet werden kann, ist der funktionsfähige Betriebsablauf sicherzustellen und sind Präsenzzeiten festzulegen. In Bezug auf die rechtliche Gestaltung gelten grundsätzlich die Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes, die Arbeitsschutzvorschriften, die gesetzlichen sowie betrieblichen Datenschutzbestimmungen, die Bestimmungen des jeweiligen Tarifvertrages und betriebliche Regelungen. Während die Gestaltung der Lage der Arbeitszeit vollständig oder teilweise, unter Berücksichtigung von betrieblichen Erfordernissen, den Beschäftigten überlassen werden kann, ist die Dauer der Arbeitszeit zu vereinbaren. Selbstorganisation erforderlich Ohne Vorgabe einer starren Zeiteinteilung kann die flexible Gestaltung der Arbeitszeit im Verantwortungsbereich des einzelnen Beschäftigten liegen, was eine entsprechende Selbstdisziplin und Selbstorganisation verlangt. Dabei muss die Arbeitszeit, die über die tägliche Höchstarbeitszeit von acht Stunden hinausgeht, erfasst werden. Die Vorteile für die Beschäftigten liegen auf der Hand: Sie können Wegezeiten optimieren und Familienaufgaben besser mit dem Beruf vereinbaren. Vor allem für Eltern kann mobile Arbeit eine geeignete Alternative sein, um Kinderbetreuung besser mit den beruflichen Aufgaben zu vereinbaren. Auch Unternehmen profitieren Üblicherweise erhöht sich bei Beschäftigten, die die Möglichkeit haben, örtlich und zeitlich flexibel zu arbeiten, die Arbeitsprodukti- Mobile und flexible Arbeitszeitgestaltung verlangt ein hohes Maß an Selbstdisziplin und -organisation. vität und auch die Motivation. Zudem können oder kürzere Arbeitszeiten am Tag oder innerhalb einer Woche (z. B. über Zusatz- oder Frei- weltweit tätige Unternehmen durch flexible Arbeitszeiten Zeitzonen überbrücken und so schichten) anordnen zu können. Immer stärkere virtuelle Teams in verschiedenen Kontinenten Schwankungen in der Auftragslage verlangen zusammenarbeiten lassen. von den Unternehmen die Nutzung solcher Flexibilisierungsmöglichkeiten. Bei der Ausgestaltung von mobiler Arbeit sind Aspekte wie Regenerations- und Pausenzeiten Demgegenüber wünschen sich viele Beschäftigte planbare und stabile Arbeitszeiten in Be- festzulegen, um dauerhaft leistungsfähige, gesunde und motivierte Beschäftigte zu haben. zug auf Lage und Dauer aber auch die Möglichkeit, Lage und Dauer den persönlichen Über Präsenzzeiten im Betrieb können die betrieblichen Prozesse sowie der regelmäßige Wünschen anzupassen. Kontakt zum Unternehmen und der Austausch mit den Kollegen gesichert werden. Schon heute können viele Beschäftigte, speziell in indirekten Bereichen, Gleitzeitmodelle Ausgestaltung flexibler Arbeitszeit nutzen. Ebenso haben zahlreiche Unternehmen flexible Arbeitszeitkonten vereinbart, Arbeitgeber verstehen unter Flexibilisierung deren Auf- und Abbau sich an betrieblichen der Arbeitszeit häufig die Möglichkeit, längere Bedarfen ausrichtet. Die heute bestehenden 78 79

42 Arbeitspolitik Bericht ARBEITSFLEXIBILITÄT Z. B. IN DER M+E-INDUSTRIE BEREITS WEIT VERBREITET Die moderne Arbeitswelt macht s möglich: Viele Betriebe (67%) ermöglichen grundsätzlich auch Arbeit von zu Hause. einbezogen und gesonderte Regelungen zur Unterweisung und deren Dokumentation sind erstmalig aufgenommen. Damit besteht das Regelwerk aus neun Paragrafen, die lediglich mehr Schutzziele und allgemein gehaltene Anforderungen anstatt konkreter Maßzahlen und Detailanforderungen enthalten. Dadurch erhält der Arbeitgeber den betrieblich notwendigen Spielraum für angepasste Maßnahmen zum Arbeitsschutz. Die Verordnung enthält, neben Vorschriften für das Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten ( 3a und 4) und der Regelung für den Nichtraucherschutz ( 5), spezifische Bestimmungen für Arbeits-, Sanitär-, Pausen-, FLEXIBLES ARBEITEN MÜSSTE IN DER METALLINDUSTRIE KEIN PROBLEM DARSTELLEN Quelle: Südwestmetall-Arbeitszeitumfrage, April 2017 Fast Dreiviertel der Betriebe wünschen sich eine Lockerung der täglichen Höchstarbeitszeit von maximal zehn Stunden. Dabei geht es nicht um die Erhöhung der gesamten Wochenarbeitszeit - diese soll aber flexibler verteilbar werden. So könnte zum Beispiel zwischen Montag und Donnerstag mehr gearbeitet werden, wohingegen der Freitag frei wäre. Aktuell wäre es zum Beispiel unzulässig, wenn ein Arbeitnehmer den Nachmittag frei nimmt, um die Kinder zu betreuen, abends noch zwei Stunden am PC arbeitet - und dann am nächsten Morgen um acht Uhr ins Büro geht. Regelungen sind aber häufig nicht mehr ausreichend. So kommen zunehmend Modelle mit Angeboten zur individualisierten Flexibilität zur Anwendung, die den Beschäftigten weitaus mehr zeitlichen Spielraum bieten als klassische Gleitzeitsysteme. Dies nutzt dann nicht nur den Beschäftigten im Unternehmen, sondern führt in der Regel zu einer Erhöhung der Attraktivität des Unternehmens. Gerade bei steigendem Fachkräftemangel gewinnt dieser Aspekt an Bedeutung. Die bestehenden gesetzlichen Regelungen zur Arbeitszeit entsprechen dabei immer weniger den Bedarfen von Unternehmen und Beschäftigten. Dies zeigt sich etwa bei der starren elfstündigen Ruhezeit oder der auf den Tag begrenzten Höchstarbeitszeit. Hier ist der Gesetzgeber dringend zur Anpassung aufgefordert. Anpassung der Arbeitsstättenverordnung Seit 1975 gibt es die Arbeitsstättenverordnung. Sie enthält Anforderungen, um Sicherheit und Gesundheitsschutz von Beschäftigten in Arbeitsstätten zu gewährleisten. In ihr werden die Mindestanforderungen von drei EU- Richtlinien direkt umgesetzt. Im Jahre 2016 hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) die Verordnung überarbeitet. Die Verordnung zur Bildschirmarbeit ist jetzt Längst Realität: 72% der Arbeitnehmer können die Arbeitszeit nach eigenen Angaben schon immer oder manchmal an persönliche Bedürfnisse anpassen weitere 21% zumindest in Ausnahmefällen. Quelle: Südwestmetall-Arbeitszeitumfrage, April 2017, 80 81

43 Arbeitspolitik Bericht Bereitschafts- und Erste-Hilfe-Räume sowie Unterkünfte ( 6). Praktische Durchführungshilfen Die Arbeitsstättenverordnung wird durch Arbeitsstättenregeln (ASR) konkretisiert. Diese erarbeitet ein Arbeitsstättenausschuss im BMAS. Den ASR kann der Arbeitgeber entnehmen, wie er den in der Verordnung niedergelegten Anforderungen konkret entsprechen kann. Denn diese Regeln beschreiben Maßnahmen und praktische Durchführungshilfen. Weiterhin ist der Begriff Arbeitsplatz neu definiert. Die zeitliche Einschränkung der Aufenthaltsdauer ist aufgehoben. Dies ist mit unzureichendem Schutz auf kurzzeitigen und ortsveränderlichen Baustellen begründet. Deshalb sind wesentliche Neubewertungen bei bestehenden Gebäuden u. Ä. nicht zu erwarten. Inwieweit diese Regeln jedoch auf mobiles Arbeiten oder Home-Office angewendet werden können, ist noch unklar. Die Sichtverbindung nach außen wird künftig bei jedem Arbeitsplatz grundsätzlich vorausgesetzt. Hier gelten jedoch Ausnahmeregelungen sowie ein Bestandsschutz. Dies verhindert, dass eine Vielzahl von bestehenden und guten Arbeitsstätten künftig als ungeeignet anzusehen wäre. XXAutoren: K. Hannemann, I. Kiourtides, S. Orlowski, K. Schweppe, R. Walleter Datenportal zum Benchmark Aufgabenbezogene Entgelte Im neu entwickelten Datenportal Benchmark zeigen die Arbeitgeber Baden-Würt- Baden-Württemberg den teilnehmenden genommen wurde, bieten die Arbeitgeber temberg, dass auch in diesem Angebot die Unternehmen einen deutlich verbesserten Digitalisierung Einzug gehalten hat. Bedienkomfort, sowohl beim Datenimport als auch bei der Bereitstellung der Ergebnisse. Die einfache und schnelle Abwick- Im Jahr 2016 wurde das neue Online- Portal zur Teilnahme am Benchmark Aufgabenbezogene Entgelte eingeführt. Es Portal wird ergänzt durch eine sofortige lung des Datenimports über das Onlinebietet den teilnehmenden Unternehmen Rückmeldung zur Datenqualität, welche einen erhöhten Bedienkomfort und erfüllt den Unternehmen die Möglichkeit zur die aktuellen Anforderungen an Datensicherheit und Datenschutz. Zudem bietet die Nutzung einer zukunftsfähigen Tech- Überprüfung und Verbesserung gibt. Über es die Möglichkeit für zukünftige interessante Weiterentwicklungen. hohen Anforderungen an Datensicherheit nik hinaus ist die Einhaltung der aktuell und Datenschutz gewährleistet. Dank der Eine konstant hohe Teilnahmequote von erweiterungsfähigen Struktur ist das Online-Portal für zukünftige Verknüpfungen über 300 Unternehmen mit rund Beschäftigten zeigt das Interesse der Unternehmen am Benchmark Aufgabenbezo- Weiterentwicklungen vorbereitet. mit anderen Benchmarks und interessante gene Entgelte. Die Teilnehmer sehen ihre eigene Position im Vergleich zu Betrieben in ihrer Größenklasse und Branche sowie der gesamten Erhebung. Zeitverläufe geben wieder, wie sich Kennzahlen und damit Strukturen mittel- und langfristig entwickeln. Damit lassen sich wichtige strategische Handlungsfelder erkennen. Der Benchmark dient somit als Grundlage für die Gestaltung zukunftsfähiger Entgeltund Beschäftigungsstrukturen. Inwieweit die Regeln der Arbeitsstättenverordnung auf mobiles Arbeiten oder Home-Office angewendet werden können, ist noch unklar. Mit dem neuen Statistik Benchmark Datenportal, das in 2016 für den Benchmark Aufgabenbezogene Entgelte und die ERA- Verdiensterhebung erfolgreich in Betrieb 82 83

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