M E R K B L A T T. Stipendienprogramm des EIZ der Konrad-Adenauer-Stiftung (BMZ)

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1 Stand: Dezember 2010 M E R K B L A T T Stipendienprogramm des EIZ der Konrad-Adenauer-Stiftung (BMZ) Das Stipendienprogramm der Europäischen und Internationalen Zusammenarbeit (EIZ) der Konrad-Adenauer-Stiftung (KAS) fördert die Aus- und Fortbildung von Fachund Führungskräften aus dem Projektumfeld der Stiftung in Afrika, Asien, Lateinamerika, dem Nahen Osten sowie in den Ländern Mittel-, Ost-, und Südosteuropas. Grundidee dieses Stipendienprogramms ist es, mit einer berufsbezogenen Weiterbildung Personen zu fördern, die der Konrad-Adenauer-Stiftung nahe stehen und im Sinne der Ziele der KAS als Ansprechpartner oder Multiplikatoren wirken können. Eine zentrale Stellung nimmt daher auch die Nachkontaktbetreuung ein, d.h. die Einbindung der Stipendiaten in das jeweilige Länderprogramm der KAS nach Beendigung der Weiterbildung. Die Stellungnahme des Auslandsmitarbeiters ist für die Bearbeitung der Bewerbung ausschlaggebend und sollte Aussagen zu Qualifikation, Position und Persönlichkeit des Bewerbers sowie zu der vorgesehenen Verwendung des Bewerbers nach Beendigung des Stipendiums beinhalten. Die Verdeutlichung des Projektbezuges ist dabei von vorrangiger Bedeutung. Gefördert werden Aufbaustudiengänge, Forschungsaufenthalte zu KAS-relevanten Themen und Praktika. Promotions- und Grundstudiengänge sind von der Förderung ausgeschlossen. Die Höhe eines Stipendiums beträgt in Deutschland monatlich mindestens 800. Nach den Richtlinien des BMZ kann das Stipendium auf bis zu in Deutschland angehoben werden. Im Ausland richtet sich die Höhe nach dem örtlichen Preisniveau, max. können 800 pro Monat gezahlt werden. Reisekosten sowie Studiengebühren können übernommen werden. 1. Art und Dauer der Ausbildung Gefördert werden folgende Arten der Weiterbildung: 1.1. Aufbaustudium an Hochschulen und Fachhochschulen Maximale Förderungsdauer: zwei Jahre. Im Falle von Abend- und Wochenendstudien, bei denen die KAS lediglich die Studiengebühren übernimmt, kann die Dauer im Ausnahmefall auf drei Jahre verlängert werden. Universitäre Grundstudien können im Rahmen des projektbezogenen Stipendienprogramms der KAS nicht gefördert werden.

2 2 1.2 Forschungsaufenthalte Förderungsdauer: bis zu sechs Monate bei projektbezogener Forschung Berufspraktische Weiterbildung Förderungsdauer: bis zu sechs Monate. 2. Ausbildungsländer Bei dem projektbezogenen Stipendienprogramm des EIZ handelt es sich in erster Linie um eine Sur-Place-Maßnahme. Es sollte deshalb versucht werden, möglichst Fortbildungsmöglichkeiten im Heimatland des Bewerbers oder in einem benachbarten Land zu finden. Hierfür sprechen neben den Kostengründen auch sprachliche Probleme sowie die Gefahr der Entwurzelung. Die Weiterbildung kann in folgenden Ländern stattfinden: 2.1. Heimatland 2.2. Nachbarland Falls die erforderliche Ausbildung im Heimatland nicht möglich ist, kann ein Ausbildungsplatz in einem Nachbarland gesucht werden Deutschland Die Teilnahme an einem Fortbildungsprogramm in Deutschland ist nur möglich, wenn ein vergleichbares Programm im Heimat- oder einem benachbarten Land nicht angeboten wird. Der Bewerber muss jedoch über gute Deutschkenntnisse verfügen, auch für den Fall, dass die Fortbildung auf Englisch durchgeführt wird Industriedrittland Die Aus- und Fortbildung in Industriedrittländern wird vom Zuwendungsgeber auf seltenste Ausnahmefälle begrenzt und bedarf deshalb einer ganz besonderen Begründung. 3. Bewerbung 3.1. Allgemeines Die während des Bewerbungsverfahrens erforderliche Korrespondenz wird ausschließlich mit dem Auslandsmitarbeiter geführt, der auch die Bewerbungsunterlagen dem Stipendienreferat der Hauptabteilung Internationale Zusammenarbeit zuleitet. Um eine termingerechte Bewilligung und ordnungsgemäße Abwicklung des Stipendiums zu gewährleisten, sollten die Bewerbungsunterlagen dem Stipendienreferat nach Möglichkeit spätestens zwei bis drei Monate vor Beginn der

3 3 beantragten Förderung vorliegen. Diese Frist erhöht sich, wenn zum Erhalt von Aufenthaltsgenehmigungen im Ausbildungsland eine längere Zeit benötigt wird Vom Bewerber über den AM einzureichende Unterlagen Ordnungsgemäß ausgefüllter Bewerbungsfragebogen mit zwei Lichtbildern neuesten Datums Ausführlicher Lebenslauf Bewerbungsschreiben des Antragstellers, in dem er die Gründe für die geplante Weiterbildung erläutert und darstellt, in welcher Weise er das Erlernte in die Arbeit der KAS und deren Partner vor Ort einzubringen beabsichtigt Beglaubigte Zeugniskopien, wobei vor allem das Abschlusszeugnis von Bedeutung ist. Die Beglaubigung der Abschriften oder Fotokopien kann durch den AM erfolgen ("Kopie stimmt mit Original überein") Gesundheitszeugnis, falls die Weiterbildung nicht im Heimatland des Bewerbers stattfindet Mindestens zwei Empfehlungsschreiben bzw. Gutachten. Eines davon sollte vom Arbeitgeber des Bewerbers bzw. vom Projektpartner sein, in dem dieser sowohl den Aufgabenbereich des Antragstellers als auch die Bedeutung der Weiterbildung beschreibt Verbindliche und genaue Angaben über Ziel, Inhalt, Beginn, Dauer und Kosten der geplanten Fortbildung Zulassungsbescheinigung der Ausbildungsstätte bzw. Zusageschreiben des Betriebes oder der Institution, bei der die Fortbildung oder das Praktikum durchgeführt werden soll Rückkehrverpflichtung, wenn die Aus- oder Fortbildung in einem Drittland erfolgt. Das heißt, der Bewerber muss sich schriftlich verpflichten, sofort nach Beendigung des Stipendiums in sein Heimatland zurückzukehren und sein Wissen bei Bedarf in den Dienst der Konrad-Adenauer-Stiftung bzw. deren Partner zu stellen Stellungnahme des Auslandsmitarbeiters Die Stellungnahme des Auslandsmitarbeiters ist für die Bearbeitung der Bewerbung ausschlaggebend und sollte Aussagen zu Qualifikation, Position und Persönlichkeit des Bewerbers sowie bezüglich der vorgesehenen Verwendung des Bewerbers nach Beendigung des Stipendiums beinhalten. Von ganz besonderer Bedeutung ist dabei die Verdeutlichung des Projektbezuges.

4 4 4. Leistungen der Konrad-Adenauer-Stiftung 4.1. Reisekosten Die KAS übernimmt die Reisekosten zum Ausbildungsort und zurück. Reisenebenkosten (z. B. Visagebühren) sind in der Regel vom Stipendiaten als Eigenleistung zu zahlen. In Härtefällen können diese Kosten gegen Vorlage der entsprechenden Belege erstattet werden Studiengebühren Die Höhe der Studiengebühren muss bei Beantragung des Stipendiums bekannt sein. Sie können gegen Vorlage der von der Bildungsstätte ausgestellten Rechnung entweder direkt an diese bezahlt oder gegen Vorlage der quittierten Rechnung an den Stipendiaten erstattet werden, falls dieser die Studiengebühren selbst bezahlt hat Höhe des Stipendiums Die Höhe eines Stipendiums beträgt in Deutschland monatlich mindestens 800. Nach den Richtlinien des BMZ kann das Stipendium auf bis zu in Deutschland angehoben werden. Im Ausland richtet sich die Höhe nach dem örtlichen Preisniveau. Höhere Beträge können auch bei örtlich höherem Preisniveau nicht gezahlt werden, da es sich bereits um den Höchstsatz handelt. Bei der Bemessung des monatlichen Stipendiums zur Deckung der Lebenshaltungskosten können die Familienverhältnisse des Bewerbers nicht berücksichtigt werden. Das Stipendium soll insbesondere folgende Kosten abdecken: - Unterkunft und Verpflegung - Bekleidung - Lehr- und Lernmaterial - örtliche Fahrkosten - Versicherung gegen Krankheit und Unfall Zusätzlich können die Kosten, die im Rahmen eines formalen Abschlusses anfallen (Prüfungsgebühren, Schreib- und Materialkosten, Fotokopien, etc.), gegen Vorlage der Zahlungsbelege sowie eines Belegexemplars der Abschlussarbeit erstattet werden. Wenn die Ausbildung in einem Drittland stattfindet, kann bei klimatisch bedingtem Bedarf ein einmaliger Einkleidungszuschuss gewährt werden Sprachunterricht Im Einzelfall kann es erforderlich sein, bereits vorhandene gute Sprachkenntnisse zu vertiefen oder aufzufrischen. In diesen Fällen kann der Aus- oder Fortbildung auf Antrag ein kurzer Sprachkurs vorgeschaltet werden. Die Kosten dafür werden von der Konrad-Adenauer-Stiftung übernommen.

5 Alter Es gibt keine Altersbeschränkung. 5. Verschiedenes 5.1. Entscheidung Die Entscheidung über die Vergabe eines Stipendiums erfolgt nach Vorlage der vollständigen Bewerbungsunterlagen, einschl. der Stellungnahme des Auslandsmitarbeiters. Im Falle einer Bewilligung erhält der Bewerber vom Team Inlandsprogramme eine Förderungszusage. Kosten, die vor Bewilligung des Stipendiums angefallen sind, können nicht übernommen werden. Im Falle eines negativen Entscheides wird der Auslandsmitarbeiter umgehend benachrichtigt Annahme des Stipendiums Das Stipendium tritt in Kraft, sobald der Bewerber die Annahme des Stipendiums unter den in der Förderungszusage genannten Bedingungen schriftlich bestätigt hat. Damit verpflichtet er sich auch zur regelmäßigen und unaufgeforderten Berichterstattung, die Voraussetzung für die termingerechte Überweisung des Stipendiums ist Doppelfinanzierung Zur Vermeidung von Doppelfinanzierung dürfen Stipendien zur Ausbildung an Einrichtungen, die aus anderen Mitteln des Bundeshaushaltes gefördert werden (z. B. Partner der KAS), nur begrenzt vergeben werden. Es ist deshalb von Fall zu Fall zu prüfen, welche Kosten im Rahmen eines projektbezogenen Stipendiums übernommen werden können, ohne dass eine Doppelfinanzierung entsteht Versicherung Der Stipendiat ist verpflichtet, sich auf ortsübliche Weise gegen Krankheit und Unfall zu versichern. Die Stipendien sind im Allgemeinen so bemessen, dass die Versicherungsprämien daraus bezahlt werden können. Bei Stipendien in Deutschland besteht eine Sonderregelung. Hier wird der Stipendiat im Rahmen eines durch die KAS abgeschlossenen Gruppenvertrages versichert oder es werden die Beiträge zur Studentischen Krankenversicherung erstattet.

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