Schaubild 2. Internationale Vertragsbeziehungen der EU nach dem AEUV. - Ermächtigung zum Abschluss internationaler Abkommen -

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Schaubild 2. Internationale Vertragsbeziehungen der EU nach dem AEUV. - Ermächtigung zum Abschluss internationaler Abkommen -"

Transkript

1 Dr. Rudolf Mögele, Brüssel Wintersemester 2012/13 Schaubild 2 Internationale Vertragsbeziehungen der EU nach dem AEUV - Ermächtigung zum Abschluss internationaler Abkommen - (1) Die Union kann mit einem oder mehreren Drittländern oder einer oder mehreren internationalen eine Übereinkunft schließen, Art. 216(1) regelt allgemein, in welchen Fällen die EU zum Abschluss internationaler Abkommen befugt ist, ohne dabei schon eine Unterscheidung der Kompetenzen nach ihrem ausschließlichen oder geteilten Charakter vorzunehmen. Diese Vorschrift begründet keine bereichsspezifischen Abschlusskompetenzen, sondern listet die Konstellationen auf, in denen die EU bei Vorliegen weiterer Voraussetzungen ermächtigt ist, internationale Abkommen zu schließen (z.b. ausdrückliche Ermächtigung in einer Vertragsbestimmung oder AETR-Situation). Auch Art. 3 ordnet der EU keine Abschlussermächtigungen zu, sondern dient allein der Qualifizierung in den Verträgen enthaltener und aufgrund der Verträge erteilter Abschlussermächtigungen als ausschließlich. 1 2 Siehe dazu die beigefügte Liste. Der Zusatz im Rahmen der Politik der Union sollte sich bei korrekter Lektüre (siehe EN und FR Fassungen) nur auf die Alternative Verwirklichung eines der in den Verträgen festgesetzten Ziele erforderlich beziehen.

2 Zu beachtende kompetenzrechtliche Grundsätze: begrenzte Einzelermächtigung (Art. 5(1) EUV und Art. 7 AEUV) für die Abgrenzung der Kompetenzen Subsidiarität (Art. 5(1) EUV) für die Ausübung der Kompetenzen Verhältnismäßigkeit (Art. 5(1) EUV) für die Ausübung der Kompetenzen Zu beachtende politische Grundsätze: siehe Art. 205 AEUV ivm Art. 21 und 22 EUV. wenn dies in den Verträgen vorgesehen ist 1 oder (1) Die Union hat ausschließliche Zuständigkeit in folgenden Bereichen: Im Gegensatz zu Art. 216(1) zielen die Art. 3(1) und (2) darauf ab festzulegen, in welchen Fällen die vertraglich vorgesehenen EU-Handlungsbefugnisse ausschließlichen Charakter besitzen. In den in Art. 4 genanten Bereichen, hat die EU nur eine geteilte Zuständigkeit zum Abschluss internationaler Abkommen (z.b. in der Umweltpolitik). Daraus folgt: In den unter Art. 3 fallenden Konstellationen ist die EU-Außenkompetenz ausschließlich. In allen übrigen Konstellationen, die von Art. 216(1) sind, hat die EU eine geteilte Außenkompetenz. Aufgrund der Einbeziehung der 2. und 3. Säule in den AEUV erweitert Art. 216(1) die Vertragschlusskompeten- 3 Zu den verbindlichen Rechtsakten gehören auch die delegierten Rechtsakte der Kommission oder des Rates (Art. 290) sowie etwa atypische Rechtsakte des Rates nach Art. 31 oder Art. 43(3).

3 zen der EU gegenüber Art. 300(1) erheblich. Nach Art. 3(1) beschränkt sich die ausschließliche Handlungsbefugnis der EU auf insgesamt fünf Bereiche (Buchst. a bis e). Zusätzlich zur Qualifizierung einer Kompetenz als ausschließlich bedarf es jedoch einer konkreten vertraglich vorgesehenen Handlungsermächtigung. In den Bereichen: a) Zollunion, b) Festlegung der für das Funktionieren des Binnenmarkts erforderlichen Wettbewerbsregeln, c) Währungspolitik für die Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, d) Erhaltung der biologischen Meeresschätze im Rahmen der gemeinsamen Fischereipolitik, Zollunion, Wettbewerbspolitik, Erhaltung der Fischereiressourcen, enthält der Vertrag keine ausdrücklichen EU-Kompetenzen zum Abschluss internationaler Abkommen. Insoweit lässt sich Art. 3(1) daher nicht zur Begründung einer ausschließlichen Außenzuständigkeit heranziehen. Im Übrigen bleibt zu klären, ob man Art. 3(1) als allgemeine Kompetenznorm ansehen könnte, die alle Handlungsformen der EU einschließlich der internationalen Abkommen erfasst. Der Wortlaut des Art. 3(1) lässt sich so inter-

4 pretieren. Art. 2(1), den man als eine Art von Chapeau- Klausel bezeichnen könnte, verweist hingegen auf Gesetzgebungsakte und verbindliche Rechtsakte. Zwar sind die Beschlüsse zur Annahme von Abkommen solche verbindliche Rechtsakte, die Bindungswirkung ist jedoch nach Art. 216(2) mit den Abkommen selber verknüpft. e) gemeinsame Handelspolitik. Im Hinblick auf Art. 3(1) findet sich eine zugleich ausdrückliche und ausschließliche Ermächtigung zum Abschluss internationaler Abkommen lediglich im Bereich der gemeinsamen Handelspolitik in ihrer durch Lissabon erweiterten Form (Art. 207). Diese Ermächtigung dürfte auch weitgehend den Bereich Zollunion erfassen. Zwar ist nach Art. 219 auch im Bereich der Währungspolitik eine ausdrückliche und ausschließliche EU- Zuständigkeit vorgesehen. Art. 219(4) relativiert diesen Befund jedoch, indem er den Mitgliedstaaten unbeschadet der Unionszuständigkeit und der Unionsvereinbarungen über die Wirtschafts- und Währungsunion in internationalen Gremien Verhandlungen zu führen und internationale Vereinbarungen zu treffen, garantiert, in internationalen Gremien verhandeln und internationale Abkommen schließen zu können. Eine weitere in Art. 3 nicht aufgeführte ausschließliche Kompetenz betrifft den Abschluss von Assoziierungsabkommen nach Art Die Ausschließlichkeit dieser Kompetenz folgt nicht aus Art. 3, liegt jedoch in der Natur der Sache, da einer oder mehrere Mitgliedstaaten nicht anstelle der EU Drittstaaten an diese assoziieren können. Weiter zu erwähnen ist die ebenfalls ihrer Natur nach ausschließliche Kompetenz der EU zum Abschluss von Nachbarschaftsabkommen nach Art. 8 EUV. Rechtssystema-

5 tisch hätte dieser Artikel besser in den Teil V des AEUV gepasst. wenn der Abschluss einer Übereinkunft im Rahmen der Politik der Union 2 entweder (2) Die Union hat ferner die ausschließliche Zuständigkeit für den Abschluss internationaler Übereinkünfte, Was bedeutet ferner (EN: shall also have ) in Art. 3(2)? Manches spricht dafür, daraus abzuleiten, dass auch Art. 3(1) grundsätzlich für internationale Abkommen gilt (s.o.). Letztlich wird man dann auch davon ausgehen dürfen, dass die Gesamtheit der neuen Zuständigkeitsregeln (Art. 2 ff.) auf internationale Abkommen anwendbar sind. o in einem verbindlichen Rechtsakt der Union vorgesehen ist oder aber wenn der Abschluss einer solchen Übereinkunft in einem Gesetzgebungsakt der Union vorgesehen ist, Nach Art. 216(1) kann die EU ein Abkommen abschließen, wenn dies in einem verbindlichen Rechtsakt vorgesehen ist. Darunter fallen nicht bloß Gesetzgebungsakte, sondern sämtlich verbindliche EU-Akte. 3 Um ausschließlichen Charakter zu bekommen, muss die Ermächtigung in einem Gesetzgebungsakt enthalten sein. Gesetzgebungsakte sind ausschließlich die nach Art. 289(1) und (2) im Wege des ordentlichen und besonderen Gesetzgebungsverfahrens erlassenen Rechtsakte (Art. 289(3)). Ist die Abschlussermächtigung in einem verbindlichen Rechtsakt enthalten, der keinen Gesetzgebungsakt darstellt, besteht lediglich geteilte EU-Zuständigkeit. o zur Verwirklichung eines der in den Verträgen festgesetzten Ziele erforderlich (K) oder wenn er notwendig ist, damit sie ihre interne Zuständigkeit ausüben kann, oder Nach Art. 216(1) kann die EU Abkommen schließen, wenn dies zur Verwirklichung eines Vertragsziels erforderlich ist. Diese Formel dürfte die geteilte Außenkompetenz bei lediglich geteilter Binnenkompetenz mitumfassen. Siehe die Lugano-Rechtsprechung des EuGH.

6 Ausschließlicher Natur ist eine solche Kompetenz nach Art. 3(2) dann: wenn der Abschluss des Abkommens notwendig ist, damit die EU eine interne Kompetenz ausüben kann. Dies stellt eine Kodifizierung der Stilllegungsfonds- Rechtsprechung des EuGH dar. wenn der Abschluss des Abkommens eines der Gebiete betrifft, die in Art. 3(1) aufgeführt sind., etwa im Falle von Fischereiabkommen. S. weiter oben. o gemeinsame Vorschriften beeinträchtigen oder deren Anwendungsbereich ändern könnte. soweit er gemeinsame Regeln beeinträchtigen oder deren Tragweite verändern könnte. Beide Formeln sind inhaltlich identisch; die sprachlichen Unterschiede sind allein übersetzungsbedingt (siehe EN und FR Fassungen). Insoweit fallen die Regelungen in Art. 3(2) und Art. 216(1) zusammen. Die EU hat daher stets eine ausschließliche Abschlusskompetenz, wenn der Abschluss von Abkommen durch die Mitgliedstaaten bestehende Gemeinschaftsregeln beeinträchtigen oder deren Anwendungsbereich ändern könnte (abstrakte Betrachtungsweise). Dabei handelt es sich freilich um eine berichtigende Auslegung, denn sprachlich suggeriert der Text zunächst, dass die Beeinträchtigung von dem EU-Abkommen ausgehen müsse. Dies würde jedoch keinen Sinn machen und entspräche auch nicht der AETR-Rechtsprechung des EuGH. Insoweit kodifiziert der Lissabon-Vertrag also die AETR-Rechtsprechung des EuGH. Weiter: Sind mit gemeinsame Vorschriften/Regeln lediglich Bestimmungen des sekundären Rechts gemeint oder sind auch die Normen des Primärrechts erfasst? Im letzte-

7 ren Fall ergäbe sich eine über die AETR-Rechtsprechung hinausgehende Bedeutung. Man müsste nämlich immer dann von einer ausschließlichen EU-Außenkompetenz ausgehen, wenn der Abschluss eines Abkommens durch einen Mitgliedstaat die Anwendung von Bestimmungen des EUV oder AEUV beeinträchtigen könnte. Weiter zu vertiefen. Frage: Hat die EU auch nach Lissabon noch eine ausschließliche Kompetenz zum Abschluss internationaler Fischereiabkommen (Erhaltung der biologischen Meeresschätze)? Da sich Art. 3(1) wohl nicht instrumentalisieren lässt, kämen vor allem in Betracht, auf die Option "notwendig ist, damit sie ihre interne Zuständigkeit ausüben kann" abzustellen.

8 Liste der ausdrücklichen Außenkompetenzen der EU nach dem AEUV: Bereich AEUV (soweit nicht auf EUV Bezug genommen) Natur: ausschließlich, geteilt etc. Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik Art. 37 EUV geteilt (Art EUV) Handelspolitik Art. 207(3) ausschließlich Assoziierungsabkommen Art. 217 ausschließlich, kraft Natur der Sache Nachbarschaftsabkommen Art. 8 EUV neu ausschließlich, kraft Natur der Sache Entwicklungszusammenarbeit Art. 209(2) geteilt Wirtschaftliche, technische und finanzielle Zusammenarbeit mit Nichtentwicklungsländern Art. 212(3) geteilt Umweltpolitik (Zusammenarbeit mit Art. 191(4) UA 1 Satz 2 geteilt Drittstaaten und internationalen ) Humanitäre Hilfe Art. 214(4) geteilt Währungsabkommen Art. 219 ausschließlich, nach Maßgabe der MS- Kompetenzen gemäß Art. 219 Beziehungen zu internationalen Art. 220 f. ausschließlich, kraft Natur der Sache Einwanderungspolitik Rückführung Art. 79(3) neu geteilt von Drittstaatsangehörigen Beitritt zur EMRK Art. 6(2) EUV neu ausschließlich Forschung und Technologie Art. 180(b) geteilt Raumfahrt dritten Ländern und zuständigen inter- Art. 189(3) neu geteilt

9 nationalen Transeuropäische Netze Bildung, berufliche Bildung, Jugend, Sport Kultur Gesundheitswesen Art. 171(3) geteilt Art. 165(3), 166(3) geteilt Art. 167(3) geteilt Art. 168(3) geteilt

2. Abschnitt: Europäisches Umweltrecht

2. Abschnitt: Europäisches Umweltrecht 2. Abschnitt: Europäisches Umweltrecht 1. Primärvertragliche Grundlagen zu den Tätigkeiten der Union gehört eine Politik auf dem Gebiet der Umwelt (vgl. Art. 3 Abs. 1 lit. l EG a.f.; vgl. auch Art. 2 EG

Mehr

INTERNATIONALE ÜBEREINKÜNFTE

INTERNATIONALE ÜBEREINKÜNFTE 1.10.2016 L 268/1 II (Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) INTERNATIONALE ÜBEREINKÜNFTE BESCHLUSS (EU) 2016/1749 S RATES vom 17. Juni 2016 über den Abschluss des Protokolls zur Unterbindung des unerlaubten

Mehr

Europarecht. Überblick über das Europarecht im engeren (EU) und weiteren Sinne, insbesondere Ziele und Struktur des Europarats

Europarecht. Überblick über das Europarecht im engeren (EU) und weiteren Sinne, insbesondere Ziele und Struktur des Europarats gruppe Geschichte und Gegenwart des europäischen Integrationsprozesses Geschichte und Gegenwart des europäischen Integrationsprozesses in Grundzügen kennen und wiedergeben können. Organe und Einrichtungen

Mehr

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 30.5.2016 COM(2016) 317 final 2016/0159 (COD) Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Ersetzung der Listen von Insolvenzverfahren

Mehr

Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen

Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen 2001R0789 DE 01.01.2005 001.001 1 Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen B VERORDNUNG (EG) Nr. 789/2001 DES

Mehr

LE 2: Die Rechtsnatur der Europäischen Union und ihre Rechtsordnung

LE 2: Die Rechtsnatur der Europäischen Union und ihre Rechtsordnung LE 2: Die Rechtsnatur der Europäischen Union und ihre Rechtsordnung 1 2.1 Die Rechtsnatur der EU 2.2 Die Organe der EU 2.3 Die Rechtsquellen des Unionsrechts 2.4 Der Acquis Communautaire 2.5 Der EUV im

Mehr

7 Rechtsetzung I Kompetenzen

7 Rechtsetzung I Kompetenzen 7 Rechtsetzung I Kompetenzen I. Zuweisung von Kompetenzen an die Union 1. Regelungstechnik 2. Geschriebene und ungeschriebene Kompetenzen 3. Auswirkung auf die Mitgliedstaaten: Ausschließliche, geteilte

Mehr

Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES

Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 21.12.2011 KOM(2011) 909 endgültig 2011/0444 (NLE) Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES über die im Interesse der Europäischen Union abgegebene Einverständniserklärung

Mehr

Das neue Europa: Der Vertrag von Lissabon Überblick und Änderungen im europäischen (Umwelt-)Recht

Das neue Europa: Der Vertrag von Lissabon Überblick und Änderungen im europäischen (Umwelt-)Recht Das neue Europa: Der Vertrag von Lissabon Überblick und Änderungen im europäischen (Umwelt-)Recht Friederike Herrmann FG I 1.3 Rechtswissenschaftliche Umweltfragen 1 Überblick Was ist der Lissabon-Vertrag?

Mehr

Gesetzgebung in der EU Workshop SS Teil I. Univ. Prof. Dr. iur Götz Schulze

Gesetzgebung in der EU Workshop SS Teil I. Univ. Prof. Dr. iur Götz Schulze Gesetzgebung in der EU Workshop SS 2012 - Teil I Vertrag von Lissabon Letzte Etappe der EU-Rechtsenwicklung: Vertrag von Lissabon (1.12.2009) Neuerungen I. Inhaltlich 1. Verschmelzung von Europäischer

Mehr

Teilstoffplan Europarecht. für die. Arbeitsgemeinschaft 4.6 (Internationales Recht und Europarecht) (überarbeitet Mai 2015)

Teilstoffplan Europarecht. für die. Arbeitsgemeinschaft 4.6 (Internationales Recht und Europarecht) (überarbeitet Mai 2015) Teilstoffplan Europarecht für die Arbeitsgemeinschaft 4.6 (Internationales Recht und Europarecht) (überarbeitet Mai 2015) - 2 - Inhaltsverzeichnis Vorbemerkung Seite 3 Teilgebiet: Europarecht Seite 4 -

Mehr

LE 8: Das Binnenmarktrecht (1 von 5)

LE 8: Das Binnenmarktrecht (1 von 5) 1 LE 8: Das Binnenmarktrecht (1 von 5) 8.1 Definition 8.2 Das Binnenmarktrecht i.e.s. und i.w.s. und die Bereiche des Binnenmarktrechts 8.3 Freier Warenverkehr 8.4 Freizügigkeit 8.5 Drei weitere Freiheiten

Mehr

Völkerrechtsfreundlichkeit des Grundgesetzes

Völkerrechtsfreundlichkeit des Grundgesetzes Völkerrechtsfreundlichkeit des Grundgesetzes Art. 25 GG erfaßt die allgemeinen Regeln des Völkerrechts (Völkergewohnheitsrecht, allgemeine Rechtsgrundsätze) und Art. 59 GG das Völkervertragsrecht. BVerfGE

Mehr

4. Die Zuständigkeiten der EU

4. Die Zuständigkeiten der EU 4. Die Zuständigkeiten der EU Die Zuständigkeiten der Europäischen Union sind in Teil III des Vertrages über eine Verfassung geregelt. Die Artikel 9 bis 12 erläutern diese Zuständigkeiten der Europäischen

Mehr

A 2006/4801 VERTRAG ÜBER EINE VERFASSUNG FÜR EUROPA

A 2006/4801 VERTRAG ÜBER EINE VERFASSUNG FÜR EUROPA A 2006/4801 VERTRAG ÜBER EINE VERFASSUNG FÜR EUROPA INHALT PRÄAMBEL 9 TEILI 17 TITEL I DEFINITION UND ZIELE DER UNION 17 TITEL II GRUNDRECHTE UND UNIONSBÜRGERSCHAFT 19 TITEL III DIE ZUSTÄNDIGKEITEN DER

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Einleitung: Annäherung an den Parlamentsbegriff A. Das Europäische Parlament in seiner Entwicklung: Grundlagen...

Inhaltsverzeichnis. Einleitung: Annäherung an den Parlamentsbegriff A. Das Europäische Parlament in seiner Entwicklung: Grundlagen... Inhaltsverzeichnis Einleitung: Annäherung an den Parlamentsbegriff...15 A. Das Europäische Parlament in seiner Entwicklung: Grundlagen...23 I. Europäisches Parlament und nationale Institutionen Annäherung

Mehr

Die Kompetenzen der Europäischen Gemeinschaft im Bereich der Handelspolitik

Die Kompetenzen der Europäischen Gemeinschaft im Bereich der Handelspolitik Klaus Taraschka Die Kompetenzen der Europäischen Gemeinschaft im Bereich der Handelspolitik PETER LANG Europaischer Verlag der Wissenschaften Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis XXIII XXVII A. Einleitung

Mehr

https://cuvillier.de/de/shop/publications/253

https://cuvillier.de/de/shop/publications/253 Kuuya Chibanguza (Autor) Die Kompetenzen nach dem Vertrag von Lissabon unter besonderer Berücksichtigung der Zuständigkeiten im Bereich der Politiken Grenzkontrollen, Asyl und Einwanderung des Raums der

Mehr

VEREINBARUNG ZWISCHEN DER ZWISCHENSTAATLICHEN ORGANISATION FÜR DEN INTERNATIONALEN EISENBAHNVERKEHR UND DER EUROPÄISCHEN UNION

VEREINBARUNG ZWISCHEN DER ZWISCHENSTAATLICHEN ORGANISATION FÜR DEN INTERNATIONALEN EISENBAHNVERKEHR UND DER EUROPÄISCHEN UNION VEREINBARUNG ZWISCHEN DER ZWISCHENSTAATLICHEN ORGANISATION FÜR DEN INTERNATIONALEN EISENBAHNVERKEHR UND DER EUROPÄISCHEN UNION ÜBER DEN BEITRITT DER EUROPÄISCHEN UNION ZUM ÜBEREINKOMMEN ÜBER DEN INTERNATIONALEN

Mehr

Die EU-Grundrechtearchitektur nach dem Vertrag von Lissabon Tagung 14. und 15. April 2011, Haus der EU

Die EU-Grundrechtearchitektur nach dem Vertrag von Lissabon Tagung 14. und 15. April 2011, Haus der EU Die EU-Grundrechtearchitektur nach dem Vertrag von Lissabon Tagung 14. und 15. April 2011, Haus der EU ao. Univ.Prof. Dr. Hannes Tretter, Universität Wien Leiter Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte

Mehr

014531/EU XXV.GP Eingelangt am 03/03/14

014531/EU XXV.GP Eingelangt am 03/03/14 014531/EU XXV.GP Eingelangt am 03/03/14 EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 17.2.2014 COM(2014) 91 final 2014/0047 (NLE) Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES über den Abschluss - im Namen der Europäischen

Mehr

Gemeinsamer Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES

Gemeinsamer Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES EUROPÄISCHE KOMMISSION HOHE VERTRETERIN DER UNION FÜR AUSSEN- UND SICHERHEITSPOLITIK Brüssel, den 3.2.2017 JOIN(2017) 5 final 2017/0019 (NLE) Gemeinsamer Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES über den

Mehr

Verwaltungsgerichtsbarkeit und Vielfalt der Grundrechte

Verwaltungsgerichtsbarkeit und Vielfalt der Grundrechte Verwaltungsgerichtsbarkeit und Vielfalt der Grundrechte Univ.Prof. DDr. Christoph Grabenwarter Verfassungsgerichtshof, 16. Mai 2017 I. Grundrechte als Maßstab der Normenkontrolle Grundrechtsquellen Vorkonstitutionelle

Mehr

LE 5: Die Rechtshandlungen der EU nach innen und nach außen

LE 5: Die Rechtshandlungen der EU nach innen und nach außen LE 5: Die Rechtshandlungen der EU nach innen und nach außen 1 5.1 Die Rechtshandlungen nach innen, Art. 288 AEUV 5.2 Die Rechtshandlungen nach außen (AEUV) (siehe auch LE 10) 5.3 Verfahren bei Rechtsakten

Mehr

Mit EU-Verbraucherschutzthemen die EU bürgernah vermitteln!?

Mit EU-Verbraucherschutzthemen die EU bürgernah vermitteln!? Mit EU-Verbraucherschutzthemen die EU bürgernah vermitteln!? 3. Februar 2011 Workshop beim Fachforum Europa in Berlin Florian Setzen, Direktor Europa Zentrum BW 1 EU-Recht 2 Verbraucherschutz als Beispiel

Mehr

Einführung in das politische System der EU: Akteure, Prozesse, Politiken

Einführung in das politische System der EU: Akteure, Prozesse, Politiken Anne Faber Einführung in das politische System der EU: Akteure, Prozesse, Politiken Die EU nach dem Vertrag von Lissabon (2009) 12.12.2011 Veranstaltungsplan Termine 24.10.- 28.11.11 05.12.- 19.12.11 09.01.-

Mehr

IV. Politisches System der EU: Handlungsweisen. Gesetz- und Verordnungsgebung, Wahlen

IV. Politisches System der EU: Handlungsweisen. Gesetz- und Verordnungsgebung, Wahlen IV. Politisches System der EU: Handlungsweisen 1. Grundlagen Gesetz- und Verordnungsgebung, Wahlen a) Stufen des Unions- und Gemeinschaftsrechts o Primäres Unions- und Gemeinschaftsrecht: Verträge mit

Mehr

22.5. EU-Vertrag I: die institutionelle Ordnung

22.5. EU-Vertrag I: die institutionelle Ordnung 22.5. EU-Vertrag I: die institutionelle Ordnung I. Einordnung/Kontextualisierung II. Kompetenzordnung a. Zuständigkeitsebenen b. Entscheidungsregeln III. Das neue Entscheidungs-Viereck a. Europäisches

Mehr

Die Entwicklung der Außenkompetenzen der Europäischen Gemeinschaft

Die Entwicklung der Außenkompetenzen der Europäischen Gemeinschaft Yumiko Nakanishi Die Entwicklung der Außenkompetenzen der Europäischen Gemeinschaft Der Wandel der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und die daraus resultierende Notwendigkeit der Verpflichtung

Mehr

Prof. Dr. iur., LL.M., Direktor des Europa Instituts an der Universität Zürich

Prof. Dr. iur., LL.M., Direktor des Europa Instituts an der Universität Zürich Andreas Kellerhals Prof. Dr. iur., LL.M., Direktor des Europa Instituts an der Universität Zürich Tobias Baumgartner Dr. iur., LL.M. (Eur.), Stv. Direktor des Europa Instituts an der Universität Zürich

Mehr

Die ausschließlichen Kompetenzen der Europäischen Gemeinschaft im System des EG-Vertrags

Die ausschließlichen Kompetenzen der Europäischen Gemeinschaft im System des EG-Vertrags Daniel Dittert Die ausschließlichen Kompetenzen der Europäischen Gemeinschaft im System des EG-Vertrags PETER LANG Europäischer Verlag der Wissenschaften Inhaltsverzeichnis 9 In h al tsve rzeic h n is

Mehr

II. Der Reformvertrag von Lissabon- Aufbauorganisation des Verfassungsverbundes

II. Der Reformvertrag von Lissabon- Aufbauorganisation des Verfassungsverbundes Prof. Dr. Norbert Konegen II. Der Reformvertrag von Lissabon- Aufbauorganisation des Verfassungsverbundes Quelle: konegen, Uni Münster, IfP 1 Gliederung I. Ausgewählte Etappen der europäischen Einigung

Mehr

Rat der Europäischen Union Brüssel, den 4. September 2016 (OR. en)

Rat der Europäischen Union Brüssel, den 4. September 2016 (OR. en) Rat der Europäischen Union Brüssel, den 4. September 2016 (OR. en) 11638/16 UD 174 ENT 148 CORDROGUE 44 ÜBERMITTLUNGSVERMERK Absender: Eingangsdatum: 29. Juni 2016 Empfänger: Nr. Komm.dok.: Betr.: Herr

Mehr

Andreas Maurer. Die Entwürfe für die Artikel einer Verfassung der Europäischen Union II

Andreas Maurer. Die Entwürfe für die Artikel einer Verfassung der Europäischen Union II Andreas Maurer Die Entwürfe für die Artikel einer Verfassung der Europäischen Union II Mit der 15. Sitzung begann der Konvent am 6./7. Februar 2003 die Beratung der ersten konkreten Artikelentwürfe des

Mehr

Kartellrechtsfragen gemeinsamer Vergütungsregeln

Kartellrechtsfragen gemeinsamer Vergütungsregeln Kartellrechtsfragen gemeinsamer Vergütungsregeln Veranstaltung des Instituts für Europäisches Medienrecht e.v. zur Reform des Urhebervertragsrechts am 28. Januar in Berlin Prof. Dr. Stefan Thomas Lehrstuhl

Mehr

Alles Gute kommt von oben - Rechtsalltag

Alles Gute kommt von oben - Rechtsalltag Alles Gute kommt von oben - Europarecht im deutschen Rechtsalltag CLEMENS KRÄMER UND DIETRICH-W. DORN RECHTSANWÄLTE UND NOTARE Billigflieger Führerschein Kinderspielzeug Reisepass Bahnfahrten Leiharbeit

Mehr

Die Schranken des Grundgesetzes für die europäische Integration

Die Schranken des Grundgesetzes für die europäische Integration Die Schranken des Grundgesetzes für die europäische Integration Grenzen der Übertragung von Hoheitsrechten nach dem Grundgesetz am Beispiel des Vertrages von Maastricht Von Stephanie Uhrig Duncker & Humblot

Mehr

Artikel 48 EUV i.d.f. des Vertrages v. Lissabon

Artikel 48 EUV i.d.f. des Vertrages v. Lissabon Artikel 48 EUV i.d.f. des Vertrages v. Lissabon (1) Die Verträge können gemäß dem ordentlichen Änderungsverfahren geändert werden. Sie können ebenfalls nach vereinfachten Änderungsverfahren geändert werden.

Mehr

(Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN

(Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN L 359/30 II (Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr. 1329/2014 R KOMMISSION vom 9. Dezember 2014 zur Festlegung der Formblätter nach Maßgabe der Verordnung (EU)

Mehr

Europas Zuständigkeit für`s Wasser Umfang und Grenzen

Europas Zuständigkeit für`s Wasser Umfang und Grenzen Berlin, 13. Mai 2013 ver.di, 16. Betriebs- und Personalrätekonferenz Wasserwirtschaft vom 13.-15.05.2013 Markt und Wettbewerb in der Wasserwirtschaft?! Betriebs- und Personalräte streiten für gute Arbeitsbedingungen

Mehr

VSt. Beilage. An den Ausschuss der Regionen Referat für Subsidiaritätskontrolle Rue Belliard 101 B-1040 Brüssel

VSt. Beilage. An den Ausschuss der Regionen Referat für Subsidiaritätskontrolle Rue Belliard 101 B-1040 Brüssel VSt VERBINDUNGSSTELLE DER BUNDESLÄNDER BEIM AMT DER NÖ LANDESREGIERUNG 1010 Wien Schenkenstraße 4 Telefon 01 535 37 61 Telefax 01 535 37 61 29 E-Mail vst@vst.gv.at Kennzeichen VSt-7492/11 E-Mail Datum

Mehr

VERHANDLUNGEN ÜBER DEN BEITRITT BULGARIENS UND RUMÄNIENS ZUR EUROPÄISCHEN UNION

VERHANDLUNGEN ÜBER DEN BEITRITT BULGARIENS UND RUMÄNIENS ZUR EUROPÄISCHEN UNION VERHANDLUNGEN ÜBER DEN BEITRITT BULGARIENS UND RUMÄNIENS ZUR EUROPÄISCHEN UNION Brüssel, den 31. März 2005 (OR. en) AA 23/2/05 REV 2 BEITRITTSVERTRAG: SCHLUSSAKTE ENTWURF VON GESETZGEBUNGSAKTEN UND ANDEREN

Mehr

Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES

Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 17.12.2009 KOM(2009)705 endgültig 2009/0192 (NLE) Vorschlag für einen BESCHLUSS S RATES über den Abschluss des Übereinkommens zwischen der Europäischen Union und der

Mehr

RAT DER EUROPÄISCHEN UNION. Brüssel, den 16. Januar 2012 (26.01) (OR. en) 5308/12 Interinstitutionelles Dossier: 2011/0447 (NLE) JUSTCIV 11

RAT DER EUROPÄISCHEN UNION. Brüssel, den 16. Januar 2012 (26.01) (OR. en) 5308/12 Interinstitutionelles Dossier: 2011/0447 (NLE) JUSTCIV 11 RAT DER EUROPÄISCHEN UNION Brüssel, den 16. Januar 2012 (26.01) (OR. en) 5308/12 Interinstitutionelles Dossier: 2011/0447 (NLE) JUSTCIV 11 VORSCHLAG der Europäischen Kommission vom 21. Dezember 2011 Nr.

Mehr

Rechtliche Rahmenbedingungen aus der Perspektive des Europarates und die Rolle der Mitgliedstaaten. Christoph Grabenwarter

Rechtliche Rahmenbedingungen aus der Perspektive des Europarates und die Rolle der Mitgliedstaaten. Christoph Grabenwarter Rechtliche Rahmenbedingungen aus der Perspektive des Europarates und die Rolle der Mitgliedstaaten Christoph Grabenwarter 1 I. Einleitung Winston Churchill 1946: Vereinigte Staaten von Europa 5. Mail 1949:

Mehr

II. Übertragung von Kompetenzen auf die Union

II. Übertragung von Kompetenzen auf die Union Die EU-recht liche Determinierung mitgliedstaat licher Kompetenzen II. Übertragung von Kompetenzen auf die Union Die der Union von ihren Mitgliedstaaten im Lauf der Jahrzehnte übertragenen Kompetenzen

Mehr

Europäische Wirtschaft Zusammenfassung

Europäische Wirtschaft Zusammenfassung Gründungsmotive für die EU Die Erhaltung von Frieden und Sicherheit in Europa Der Abbau der Grenzen Die wirtschaftliche Gesundung Die Überwindung des Nationalismus Wirtschaftsblock EU Die EU ist der größte

Mehr

Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES

Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 26.8.2015 COM(2015) 407 final 2015/0181 (NLE) Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES zur Festlegung des von der Europäischen Union hinsichtlich des Beitritts der Ukraine

Mehr

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 8.6.2012 COM(2012) 270 final 2012/0145 (COD) Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1225/2009 des

Mehr

KONSOLIDIERTE FASSUNGEN

KONSOLIDIERTE FASSUNGEN 26.10.2012 Amtsblatt der Europäischen Union C 326/1 KONSOLIDIERTE FASSUNGEN DES VERTRAGS ÜBER DIE EUROPÄISCHE UNION UND DES VERTRAGS ÜBER DIE ARBEITSWEISE DER EUROPÄISCHEN UNION (2012/C 326/01) 26.10.2012

Mehr

Der Vertrag von Lissabon

Der Vertrag von Lissabon Der Vertrag von Lissabon Vanessa Hellmann Der Vertrag von Lissabon Vom Verfassungsvertrag zur Änderung der bestehenden Verträge Einführung mit Synopse und Übersichten ABC Vanessa Hellmann Universität Bielefeld

Mehr

* ENTWURF EINES BERICHTS

* ENTWURF EINES BERICHTS Europäisches Parlament 2014-2019 Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres 26.1.2017 2016/0823(CNS) * ENTWURF EINES BERICHTS über den Entwurf eines Durchführungsbeschlusses des Rates zur

Mehr

EUCO 5/16 db/cb/ab 1 DE

EUCO 5/16 db/cb/ab 1 DE Europäischer Rat Brüssel, den 2. Februar 2016 (OR. en) EUCO 5/16 VERMERK Empfänger: Betr.: Delegationen Entwurf einer Erklärung zu Abschnitt A des Beschlusses der im Europäischen Rat vereinigten Staats-

Mehr

(Informationen) INFORMATIONEN DER ORGANE, EINRICHTUNGEN UND SONSTIGEN STELLEN DER EUROPÄISCHEN UNION RAT

(Informationen) INFORMATIONEN DER ORGANE, EINRICHTUNGEN UND SONSTIGEN STELLEN DER EUROPÄISCHEN UNION RAT 1.12.2014 DE Amtsblatt der Europäischen Union C 430/1 IV (Informationen) INFORMATIONEN DER ORGANE, EINRICHTUNGEN UND SONSTIGEN STELLEN DER EUROPÄISCHEN UNION RAT KONSOLIDIERTE FASSUNG DES BESCHLUSSES DES

Mehr

1. Die 28 Mitgliedstaaten der EU:

1. Die 28 Mitgliedstaaten der EU: 1. Die 28 Mitgliedstaaten der EU: 2. Die Organe der EU: Die sechs wichtigsten Organe der EU stellen die Legislative, Exekutive und Judikative dar und sind somit unverzichtbar. a) Das Europäische Parlament:

Mehr

Protokoll und Abkommen über die Sozialpolitik der Europäischen Union

Protokoll und Abkommen über die Sozialpolitik der Europäischen Union Protokoll und Abkommen über die Sozialpolitik der Europäischen Union Von Dr. Eva Kampmeyer Carl Heymanns Verlag KG Köln Berlin Bonn München Vorwort Abkürzungen V XIII Einleitung 1 Erstes Kapitel Gegenstand,

Mehr

VERHANDLUNGEN ÜBER DEN BEITRITT BULGARIENS UND RUMÄNIENS ZUR EUROPÄISCHEN UNION

VERHANDLUNGEN ÜBER DEN BEITRITT BULGARIENS UND RUMÄNIENS ZUR EUROPÄISCHEN UNION VERHANDLUNGEN ÜBER DEN BEITRITT BULGARIENS UND RUMÄNIENS ZUR EUROPÄISCHEN UNION Brüssel, den 31. März 2005 (OR. en) AA 1/2/05 REV 2 BEITRITTSVERTRAG: INHALTSVERZEICHNIS ENTWÜRFE VON GESETZGEBUNGSAKTEN

Mehr

9352/01 FR/lu DG H I DE

9352/01 FR/lu DG H I DE RAT DER EUROPÄISCHEN UNION Brüssel, den 11. Juni 2001 (OR. en) 9352/01 LIMITE FRONT 41 COMIX 419 RECHTSAKTE UND ANDERE INSTRUMENTE Betr.: Richtlinie des Rates zur Ergänzung der Regelungen nach Artikel

Mehr

IUI W_MF Bundeszentrale für politische Bildung. Vertrag von Lissabon. Konsolidierte Fassung von

IUI W_MF Bundeszentrale für politische Bildung. Vertrag von Lissabon. Konsolidierte Fassung von Vertrag von Lissabon Konsolidierte Fassung von Vertrag über die Europäische Union Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union Charta der Grundrechte der Europäischen Union Protokolle, Erklärungen

Mehr

KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN. Vorschlag für eine VERORDNUNG DES RATES

KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN. Vorschlag für eine VERORDNUNG DES RATES DE DE DE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN Brüssel, den 7.5.2008 KOM(2008) 250 endgültig 2008/0096 (CNB) Vorschlag für eine VERORDNUNG DES RATES zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 974/98 im

Mehr

EU-Verträge. Iküi Verlag. Textfassungen nach dem Vertrag von Lissabon. mit einer systematischen Einführung. ^JJVJ Bundesanzeiger

EU-Verträge. Iküi Verlag. Textfassungen nach dem Vertrag von Lissabon. mit einer systematischen Einführung. ^JJVJ Bundesanzeiger EU-Verträge Textfassungen nach dem Vertrag von Lissabon Vertrag über die Europäische Union Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union Charta der Grundrechte der Europäischen Union Protokolle

Mehr

Unterabteilung Europa. Fachbereich Europa. Sachstand

Unterabteilung Europa. Fachbereich Europa. Sachstand 188 Unterabteilung Europa Fachbereich Europa Isolation von Banken im vom IS besetzten Gebiet Syriens und des Irak vom Zahlungsverkehr mit Banken außerhalb des besetzten Gebiets im Rahmen von Wirtschaftssanktionen

Mehr

16058/12 PBO/mfa DG C2

16058/12 PBO/mfa DG C2 RAT R EUROPÄISCHEN UNION Brüssel, den 4. Dezember 2012 (OR. en) 16058/12 Inte rinstitutionelles Dossier: 2012/0307 (NLE) EEE 119 ENER 456 STATIS 86 GESETZGEBUNGSAKTE UND ANRE RECHTSINSTRUMENTE Betr.: BESCHLUSS

Mehr

Gesetzentwurf. 17. Wahlperiode der Fraktionen von CDU/CSU und FDP A. Problem und Ziel

Gesetzentwurf. 17. Wahlperiode der Fraktionen von CDU/CSU und FDP A. Problem und Ziel - 1 - Deutscher Bundestag Drucksache 17/ 17. Wahlperiode 20.03.2012 Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU/CSU und FDP Entwurf eines Gesetzes zu dem Beschluss des Europäischen Rates vom 25. März 2011 zur

Mehr

- 2 - B. Lösung Der Beschluss des Europäischen Rates vom 25. März 2011 zur Änderung des Artikels 136 AEUV hinsichtlich eines Stabilitätsmechanismus fü

- 2 - B. Lösung Der Beschluss des Europäischen Rates vom 25. März 2011 zur Änderung des Artikels 136 AEUV hinsichtlich eines Stabilitätsmechanismus fü Deutscher Bundestag Drucksache 17/9047 17. Wahlperiode 20. 03. 2012 Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP Entwurf eines Gesetzes zu dem Beschluss des Europäischen Rates vom 25. März 2011 zur

Mehr

(Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) BESCHLÜSSE

(Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) BESCHLÜSSE 1.12.2014 L 345/1 II (Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) BESCHLÜSSE BESCHLUSS S RATES vom 1. Dezember 2014 über die Mitteilung des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland, dass es sich an

Mehr

DGC 2A ASSOZIATION ZWISCHEN DER EUROPÄISCHEN UNION UND DER TÜRKEI. Brüssel, den 12. Mai 2015 (OR. en) UE-TR 4802/15

DGC 2A ASSOZIATION ZWISCHEN DER EUROPÄISCHEN UNION UND DER TÜRKEI. Brüssel, den 12. Mai 2015 (OR. en) UE-TR 4802/15 ASSOZIATION ZWISCHEN R EUROPÄISCHEN UNION UND R TÜRKEI Der Gemischte Ausschuss Brüssel, den 12. Mai 2015 (OR. en) UE-TR 4802/15 GESETZGEBUNGSAKTE UND ANRE RECHTSINSTRUMENTE Betr.: BESCHLUSS S GEMISCHTEN

Mehr

Vorschlag für einen DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DES RATES

Vorschlag für einen DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DES RATES EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 10.11.2015 COM(2015) 560 final 2015/0260 (NLE) Vorschlag für einen DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DES RATES zur Ermächtigung der Republik Lettland, eine von Artikel 193 der

Mehr

Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES

Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 25.7.2017 COM(2017) 384 final 2017/0162 (NLE) Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES zur Festlegung des Standpunkts zur Verabschiedung von gemeinsamen Leitlinien für

Mehr

Entwurf der Artikel 1 bis 16 des Verfassungsvertrags

Entwurf der Artikel 1 bis 16 des Verfassungsvertrags EUROPÄISCHER KONVENT DAS SEKRETARIAT Brüssel, den 6. Februar 2003 (OR. fr/en) CONV 528/03 VERMERK des für Betr.: Präsidiums den Konvent Entwurf der Artikel 1 bis 16 des Verfassungsvertrags Die Mitglieder

Mehr

10974/16 CAS/AF/ESS/mfa DGC 1A

10974/16 CAS/AF/ESS/mfa DGC 1A Rat der Europäischen Union Brüssel, den 5. Oktober 2016 (OR. en) Interinstitutionelles Dossier: 2016/0220 (NLE) 10974/16 WTO 196 SERVICES 21 FDI 17 CDN 13 GESETZGEBUNGSAKTE UND ANRE RECHTSINSTRUMENTE Betr.:

Mehr

Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES

Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 8.4.2016 COM(2016) 190 final 2016/0100 (NLE) Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und Tuvalu über

Mehr

Nomos. Das Kohärenzgebot im Entwicklungsrecht der Europäischen Union. Schriften zur Europäischen Integration und Internationalen Wirtschaftsordnung

Nomos. Das Kohärenzgebot im Entwicklungsrecht der Europäischen Union. Schriften zur Europäischen Integration und Internationalen Wirtschaftsordnung Schriften zur Europäischen Integration und Internationalen Wirtschaftsordnung 35 Lisa Müller Das Kohärenzgebot im Entwicklungsrecht der Europäischen Union Nomos Schriften zur Europäischen Integration und

Mehr

Die Rolle der Charta im Rahmen des EU-Rechts und ihre Bedeutung für die nationale Rechtsordnung

Die Rolle der Charta im Rahmen des EU-Rechts und ihre Bedeutung für die nationale Rechtsordnung Die Rolle der Charta im Rahmen des EU-Rechts und ihre Bedeutung für die nationale Rechtsordnung Dr Paul Gragl Lecturer, Queen Mary, University of London 1 Überblick (1) Die Rechtsnatur der Charta und ihre

Mehr

Die EU und ihre Handlungsinstrumenteerläutertanhandkonkreter

Die EU und ihre Handlungsinstrumenteerläutertanhandkonkreter Die EU und ihre Handlungsinstrumenteerläutertanhandkonkreter FallbeispieleausRechtsprechung und Rechtspraxis Prof. Dr. Rudolf Mögele, Brüssel Wintersemester 2014/15 Operative Haushaltssalden EU-Finanzrahmen

Mehr

Rat der Europäischen Union Brüssel, den 17. Dezember 2015 (OR. en)

Rat der Europäischen Union Brüssel, den 17. Dezember 2015 (OR. en) Rat der Europäischen Union Brüssel, den 17. Dezember 2015 (OR. en) 15415/15 ÜBERMITTLUNGSVERMERK Absender: Eingangsdatum: 15. Dezember 2015 Empfänger: Nr. Komm.dok.: Betr.: AGRI 681 AGRIFIN 117 AGRIORG

Mehr

Rat der Europäischen Union Brüssel, den 21. März 2017 (OR. en)

Rat der Europäischen Union Brüssel, den 21. März 2017 (OR. en) Rat der Europäischen Union Brüssel, den 21. März 2017 (OR. en) 7529/17 ÜBERMITTLUNGSVERMERK Absender: Eingangsdatum: 20. März 2017 Empfänger: Nr. Komm.dok.: Betr.: MI 258 ENT 76 COMPET 201 DELACT 55 Herr

Mehr

VERTIEFUNG E U R O P A R E C H T

VERTIEFUNG E U R O P A R E C H T Prof. Dr. Burkhard Schöbener Sommersemester 2015 VERTIEFUNG E U R O P A R E C H T 1. Teil: Begriff und Grundlagen des Europarechts A. Historische Entwicklung der europäischen Einigungsidee B. Begriff des

Mehr

Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES

Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 23.2.2016 COM(2016) 86 final 2016/0052 (NLE) Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES über den Abschluss des Übereinkommens zwischen der Europäischen Union, Island, dem

Mehr

EUROPÄISCHE UNION DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT

EUROPÄISCHE UNION DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT 115028/EU XXIV. GP Eingelangt am 23/05/13 EUROPÄISCHE UNION DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT R RAT Straßburg, den 21. Mai 2013 (OR. en) 2011/0360 (COD) LEX 1341 PE-CONS 69/1/12 REV 1 EF 306 ECOFIN 1057 COC 2999

Mehr

RAT DER EUROPÄISCHEN UNION. Brüssel, den 15. Mai 2008 (OR. en) 9192/08 Interinstitutionelles Dossier: 2008/0096 (CNB) UEM 110 ECOFIN 166

RAT DER EUROPÄISCHEN UNION. Brüssel, den 15. Mai 2008 (OR. en) 9192/08 Interinstitutionelles Dossier: 2008/0096 (CNB) UEM 110 ECOFIN 166 RAT DER EUROPÄISCHEN UNION Brüssel, den 15. Mai 2008 (OR. en) 9192/08 Interinstitutionelles Dossier: 2008/0096 (CNB) UEM 110 ECOFIN 166 ÜBERMITTLUNGSVERMERK Absender: Herr Jordi AYET PUIGARNAU, Direktor,

Mehr

Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen

Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen 1995R0933 DE 21.12.2005 006.001 1 Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen B VERORDNUNG (EG) Nr. 933/95 DES RATES

Mehr

Zur Rechtswirkung gemischter Abkommen in der Unionsrechtsordnung Kompetenzverteilung und Gerichtszuständigkeit

Zur Rechtswirkung gemischter Abkommen in der Unionsrechtsordnung Kompetenzverteilung und Gerichtszuständigkeit Dr. Nicle Ehltzky WU Institut für Eurparecht und Internatinales Recht Wrkshp AK-RSS: Innsbruck, 2. April 2014 Zur Rechtswirkung gemischter Abkmmen in der Uninsrechtsrdnung Kmpetenzverteilung und Gerichtszuständigkeit

Mehr

EUROPARECHT II. Ass. iur. Mareike Fröhlich LL.M.

EUROPARECHT II. Ass. iur. Mareike Fröhlich LL.M. EUROPARECHT II Ass. iur. Mareike Fröhlich LL.M. GEMEINSAME AUSSEN- UND SICHERHEITSPOLITIK GASP Art. 23 46 EUV INTERGOUVERNEMENTALE AUSGESTALTUNG 3 GASP ZIELE Die Union verfolgt, bestimmt und verwirklicht

Mehr

Datenschutzreform 2018

Datenschutzreform 2018 Datenschutzreform 2018 Die bereitgestellten Informationen sollen die bayerischen öffentlichen Stellen bei der Umstellung auf die Datenschutz-Grundverordnung unterstützen. Sie wollen einen Beitrag zum Verständnis

Mehr

Abgeschlossen durch Notenaustausch vom 11. Juli 2013 Inkrafttreten: 11. Juli 2013

Abgeschlossen durch Notenaustausch vom 11. Juli 2013 Inkrafttreten: 11. Juli 2013 0.152.391.003 Liechtensteinisches Landesgesetzblatt Jahrgang 2013 Nr. 268 ausgegeben am 19. Juli 2013 Notenaustausch zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der Europäischen Union betreffend die Übernahme

Mehr

3. SCHLUSSAKTE DER REGIERUNGSKONFERENZ

3. SCHLUSSAKTE DER REGIERUNGSKONFERENZ 3. SCHLUSSAKTE DER REGIERUNGSKONFERENZ Schlussakte Die Konferenz der Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten, die am 30. September 2003 in Brüssel einberufen wurde, um im gegenseitigen Einvernehmen

Mehr

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 26.6.2014 COM(2014) 386 final 2014/0197 (COD) Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1215/2009

Mehr

DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DER KOMMISSION. vom

DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DER KOMMISSION. vom EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 17.12.2014 C(2014) 10123 final DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DER KOMMISSION vom 17.12.2014 zur Genehmigung bestimmter Elemente des Kooperationsprogramms Interreg V-A Deutschland

Mehr

Ausarbeitung. Unionsrechtliche Anforderungen an einen Beitritt der EU zum Europarat. Unterabteilung Europa Fachbereich Europa

Ausarbeitung. Unionsrechtliche Anforderungen an einen Beitritt der EU zum Europarat. Unterabteilung Europa Fachbereich Europa Unterabteilung Europa Fachbereich Europa Unionsrechtliche Anforderungen an einen Beitritt der EU zum Europarat 2016 Deutscher Bundestag Seite 2 Unionsrechtliche Anforderungen an einen Beitritt der EU zum

Mehr

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES RATES

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES RATES EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 6.10.2016 COM(2016) 653 final 2016/0319 (NLE) Vorschlag für eine VERORDNUNG DES RATES zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1370/2013 mit Maßnahmen zur Festsetzung bestimmter

Mehr

KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN

KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN Brüssel, den 25.07.1997 KOM(97)405 endg. Vorschlag für eine ENTSCHEIDUNG DES RATFS zur Ermächtigung des Vereinigten Königreichs, die Anwendung einer von Artikel

Mehr

Verzeichnis der Rechtsgrundlagen, für die im Vertrag von Lissabon das ordentliche Gesetzgebungsverfahren vorgesehen ist 1

Verzeichnis der Rechtsgrundlagen, für die im Vertrag von Lissabon das ordentliche Gesetzgebungsverfahren vorgesehen ist 1 Verzeichnis der Rechtsgrundlagen, für die im Vertrag von Lissabon das ordentliche Gesetzgebungsverfahren vorgesehen ist 1 Diese Anlage enthält ein Verzeichnis der Rechtsgrundlagen, auf die das im Vertrag

Mehr

EUROPÄISCHES PRIVATRECHT Universität Heidelberg WS 2011/12

EUROPÄISCHES PRIVATRECHT Universität Heidelberg WS 2011/12 EUROPÄISCHES PRIVATRECHT Universität Heidelberg WS 2011/12 Sitzung 3 Wiederholung von Sitzung 2 STufenbau Normenhierarchie im Unionsrecht Primärrecht Sekundärrecht Tertiärrecht Art. 290 AEUV Art. 291 AEUV

Mehr

Einführung in das politische System der EU: Akteure, Prozesse, Politiken

Einführung in das politische System der EU: Akteure, Prozesse, Politiken Anne Faber Einführung in das politische System der EU: Akteure, Prozesse, Politiken Charakteristika und Entscheidungsverfahren des EU-Systems 19.12.2011 Veranstaltungsplan Termine 24.10.- 28.11.11 05.12.-

Mehr

Deutschland und seine Nachbarn

Deutschland und seine Nachbarn Deutschland und seine Nachbarn Warum Europa so wichtig für Sachsen und Deutschland ist Sächsisches Staatsministerium des Innern16. November 2009 Juristische Fakultät TU Dresden Gliederung I. Klarstellungen

Mehr

ANHANG. Anlage. zu dem. Vorschlag für einen Beschluss des Rates

ANHANG. Anlage. zu dem. Vorschlag für einen Beschluss des Rates EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 29.1.2015 COM(2015) 24 final ANNEX 1 ANHANG Anlage zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im mit dem

Mehr

Anmerkungen zum EU-Vertrag von Lissabon

Anmerkungen zum EU-Vertrag von Lissabon EUROPÄISCHES PARLAMENT RUTH HIERONYMI MITGLIED DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS 01.08.2008 Anmerkungen zum EU-Vertrag von Lissabon I. Grundlagen des europäischen Einigungsprozesses aus deutscher Sicht 1. Die

Mehr

Grund- und Menschenrechte in Europa

Grund- und Menschenrechte in Europa Christopher P. Schmidt Grund- und Menschenrechte in Europa Das neue System des Grund- und Menschenrechtsschutzes in der Europäischen Union nach dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon und dem Beitritt

Mehr