Beschlussempfehlung und Bericht
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- Hertha Holst
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1 Deutscher Bundestag Drucksache 16/ Wahlperiode Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses (4. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Drucksachen 16/6292, 16/6570 (neu) Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundespolizeigesetzes A. Problem DieRichtlinie2004/82/EGdesRatesvom29.April2004bedarfderUmsetzungindasinnerstaatlicheRecht.DieRichtliniesiehtvor,dassBeförderungsunternehmenaufAnforderungderGrenzschutzbehördenbeiFlügenaus dendrittstaatenindieeu-mitgliedstaatenbestimmtepassagierdatenübermitteln müssen. DieUmsetzungderRichtliniewirddazuführen,dassmehrZeitfürdiegrenzpolizeilicheÜberprüfungvonFlugpassagierenzurVerfügungstehtundeine gründlicherekontrolleerfolgenkann.diesisteinwichtigesinstrumentzur VerbesserungderEinreisekontrolleundzurBekämpfungderillegalenEinwanderung.EineeffektivereEinreisekontrolleergibtaucheinenMehrwertfür die Terrorismusbekämpfung. B. Lösung DieUmsetzungerfolgtdurchErgänzungdesBundespolizeigesetzes,wobeider InnenausschussaucheineErweiterungderSpeicherdauervonVideoaufzeichnungen im Aufgabenbereich der Bundespolizei beschlossen hat. AnnahmedesGesetzentwurfsingeänderterFassungmitdenStimmender FraktionenderCDU/CSUundSPDgegendieStimmenderFraktionen FDP, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN C. Alternativen Keine
2 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte Den Kommunen und den Ländern entstehen durch das Gesetz keine Kosten. FürdenBundergebensichdurchdieIntensivierungdergrenzpolizeilichenEinreisekontrolleeingewissersachlicherundpersonellerMehraufwand,diezurzeitnochnichtbeziffertwerdenkönnen.DadieAnordnungderDatenübermittlungjeweilsaufGrundaktuellerGefährdungsbewegungenerfolgt,hängtder tatsächlicheaufwandvonderkonkretensicherheitslageab.demkönnenjedochaucheinsparungengegenüberstehen,dieausderbesserenbekämpfung derillegaleneinwanderungresultierenunddiedieöffentlichenhaushaltevon damitverbundenenfolgekosten (Abschiebehaft,Rückführungen,Verfahrenskosten) entlasten. EventuellentstehendeMehrkostenwerdenausdemEinzelplan06gegenfinanziert. ImÜbrigenistzuberücksichtigen,dassgegendieBundesrepublikDeutschland bereitseinvertragsverletzungsverfahreneingeleitetwurde,weilsiedievorgabendereg-richtlinienichtrechtzeitigumgesetzthat.beiweitererverzögerungdrohendieklageundverurteilungzustrafzahlungendurchdeneuropäischen Gerichtshof (EuGH). DieKostenfürdieWirtschaftwerdensichnurgeringfügigerhöhen.Fürdie erforderlicheübermittlungderdatenkönnendieluftfahrtunternehmenaufdie vorhandenendateninihrenbuchungssystemenzurückgreifen,diesiebereits nachdemvondericao (InternationalCivilAviationOrganization)festgelegtenUN-/EDIFACT-Standard (UnitedNationsElectronicDataInterchangeFor Administration,CommerceandTransport)ohnehinerfassen.Einermanuellen Eingabebedarfesgrundsätzlichnurfürdienichtindermaschinenlesbaren ZonedesGrenzübertrittsdokumentesvorhandenenDaten.DerdamitverbundeneMehraufwanddürftejedocherheblichuntereinerMinuteproPassagieranzusetzenseinunddiesauchnurindenFällen,indeneneineDatenübermittlung überhaupt angefordert wird. MitdervomInnenausschussbeschlossenenErgänzungzurErweiterungder SpeicherdauervonVideoaufzeichnungenimAufgabenbereichdesBundeswerden voraussichtlich Mehrkosten in Höhe von 2,4 Mio. Euro verbunden sein. E. Sonstige Kosten SonstigeKostenentstehennicht.AuswirkungenaufdieEinzelpreiseunddas Preisniveau,insbesondereaufdasVerbraucherpreisniveau,sindnichtzuerwarten. F. Bürokratiekosten MitderVerordnungwirdeineInformationspflichtfürdieWirtschafteingeführt. DiedadurchentstehendenBürokratiekostenbelaufensichaufca Euro jährlich.fürdenbürgeroderdieverwaltungwerdenkeineinformationspflichten eingeführt, geändert oder aufgehoben.
3 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 3 Drucksache 16/7148 Beschlussempfehlung Der Bundestag wolle beschließen, dengesetzentwurfaufdrucksache16/6292mitfolgendenmaßgaben,imübrigen unverändert anzunehmen: Artikel 1 wird wie folgt geändert: a) Als Nummer 1 wird folgende Regelung eingefügt: 1.In 27Satz3wirddasWort unverzüglich durchdieangabe inden FällendesSatzes1Nr.1spätestensnachzweiTagenundindenFällen des Satzes 1 Nr. 2 spätestens nach 30 Tagen ersetzt. b) Die bisherigen Nummern 1 und 2 werden die Nummern 2 und 3. Berlin, den 14. November 2007 Der Innenausschuss Sebastian Edathy Vorsitzender Ralf Göbel Berichterstatter Wolfgang Gunkel Berichterstatter Gisela Piltz Petra Pau Silke Stokar von Neuforn
4 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode Bericht der Abgeordneten Ralf Göbel, Wolfgang Gunkel, Gisela Piltz, Petra Pau und Silke Stokar von Neuforn I.Zum Verfahren 1.Überweisung DerGesetzentwurfaufBundestagsdrucksache16/6292 wurdeam20.september2007inder115.sitzungdes DeutschenBundestagesandenInnenausschussfederführendsowieandenRechtsausschuss,denAusschussfür Verkehr,BauundStadtentwicklungunddenHaushaltsausschuss zur Mitberatung überwiesen. 2. Voten der mitberatenden Ausschüsse DerRechtsausschusshatinseiner79.Sitzungam14.November2007mitdenStimmenderFraktionenderCDU/ CSUundSPDgegendieStimmenderFraktionenFDP, DIELINKE.undBÜNDNIS90/DIEGRÜNENdieAnnahme des Gesetzentwurfs empfohlen. DerAusschussfürVerkehr,BauundStadtentwicklung hatinseiner48.sitzungam7.november2007mitdenstimmenderfraktionendercdu/csuundspdgegendiestimmenderfraktionenfdp,dielinke.undbündnis90/ DIEGRÜNENempfohlen,denGesetzentwurfanzunehmen. DerEntschließungsantragderFraktionderFDPaufAusschussdrucksache16(4)292wurdemitdenStimmender KoalitionsfraktionenderCDU/CSUundSPDgegendie StimmenderFraktionderFDPbeiStimmenthaltungder FraktionenDIELINKE.undBÜNDNIS90/DIEGRÜNEN abgelehnt. DerHaushaltsausschusshatinseiner54.Sitzungam 7.November2007mitdenStimmenderFraktionender CDU/CSUundSPDgegendieStimmenderFraktionen FDP,DIELINKE.undBÜNDNIS90/DIEGRÜNENdie Annahme des Gesetzentwurfs empfohlen. 3. Beratungen im federführenden Ausschuss DerInnenausschusshatdenGesetzentwurfinseiner 53. Sitzung am 14. November 2007 abschließend beraten. AlsErgebnisderBeratungenwurdederGesetzentwurfder BundesregierungaufBundestagsdrucksache16/6292inder FassungdesÄnderungsantragsderKoalitionsfraktionenauf Ausschussdrucksache16(4)299mitdenStimmenderFraktionenderCDU/CSUundSPDgegendieStimmender FraktionenFDP,DIELINKE.undBÜNDNIS90/DIE GRÜNENangenommen.ZuvorwurdederÄnderungsantragderKoalitionsfraktionenaufAusschussdrucksache 16(4)299 mit demselben Stimmenergebnis angenommen. DerEntschließungsantragderFraktionderFDPaufAusschussdrucksache16(4)292wurdemitdenStimmender FraktionenderCDU/CSUundSPDgegendieStimmender FraktionenFDPundBÜNDNIS90/DIEGRÜNENbei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE. abgelehnt. DerEntschließungsantragderFraktionderFDPhatfolgenden Wortlaut: Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: DieRichtlinie2004/82/EGdesRatesvom29.April2004 bedarfderumsetzungindasinnerstaatlicherecht.die Richtliniesiehtvor,dassBeförderungsunternehmenauf AnforderungderGrenzschutzbehördenbeiFlügenausden DrittstaatenindieEU-MitgliedstaatenbestimmtePassagierdatenübermittelnmüssen.DieseDatenübermittlung dientsowohlderbekämpfungderillegaleneinwanderung indieeu,alsauchdesinternationalenterrorismus.dabei istzubegrüßen,dasseineverpflichtungzurdatenübermittlungdurchfluggesellschaftennichtgenerell,sondernnur infällengilt,indenendiedatenübermittlungvonderbundespolizei ausdrücklich verlangt wird. Scharfzukritisierenisthingegen,dassderGesetzentwurf nichtklarstellt,inwelchensituationeneinedatenübermittlungzuerfolgenhat,inwelchemumfangeinesolche DatenübermittlungzuerfolgenhatundfürwelcheDauer einesolcheübermittlungangelegtseinsoll.ebenfallsistzu kritisieren,dassdergesetzentwurfüberdierichtlinie2004/ 82/EGdesRatesvom29.April2004hinausgeht.Soführt imgegensatzzurrichtliniedergesetzentwurfeinedatenübermittlungspflichtauchfürflügeinnerhalbdereuein, wennfluggästeüberschengen-außengrenzenindie Bundesrepublikbefördertwerden.AuchdieZahlderzu übermittelndendatengehtüberdierichtliniehinaus,soweitangabenüberdenaufenthaltstitel,z.b.visa-nummer undvisa-ausstellerstaat,verlangtwerden (vgl. 31Abs.3 Ziff.6und7).DieVerpflichtungzurÜbermittlungvon Daten,dienichtGegenstandderRichtliniesind,führt außerdemzueinerbenachteiligungdeutscherairlines gegenüberwettbewerbernausstaaten,indenendierichtlinie 1 :1 umgesetzt wird. II.DerDeutscheBundestagfordertdieBundesregierungauf, einengesetzentwurfvorzulegen,derhinsichtlichderumsetzungininnerstaatlichesrechtnichtüberdierichtlinie 2004/82/EG des Rates vom 29. April 2004 hinausgeht. II.Zur Begründung 1.ZurBegründungallgemeinwirdaufBundestagsdrucksache 16/6292 hingewiesen. 2.DievomInnenausschussaufGrundlagedesÄnderungsantragsderKoalitionsfraktionenaufAusschussdrucksache16(4)299vorgenommeneErgänzungbegründet sich im Wesentlichen wie folgt: Zu Nummer1 (Änderung des 27 des Bundespolizeigesetzes) DieselbsttätigeBildaufnahmeundBildaufzeichnungim öffentlichenraumsindalsteilgezieltereinsatzkonzeptio-
5 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 5 Drucksache 16/7148 nengeeignet,gefahrenzuerkennenundabzuwehrensowie Straftatenzuverhüten.AufgezeichneteVideobildersind nachaktuellenpolizeilichenerkenntnissennotwendig,um Verkehrsinfrastrukturenundanderesog.weicheZielevor Straftatenzuschützen.SiekönnenmaßgeblichzurVerhinderungterroristischerAnschlägeundandererStraftaten beitragen. 1. Ausgangslage Der Eisenbahnverkehr in Deutschland ist mitca.4,6millionenreisendensowieca.36000verkehrenden Zügen täglich, täglich einer Vielzahl von Gefahrgutzügen und einemeisenbahnnetz,dasca.36000kilometermit ca.5700verkehrsstationen (Bahnhöfe,Haltpunkte)umfasst, als kritische Infrastruktur besonders schützenswert. Diesgiltmitüber2MillionenFlugbewegungen,über 174MillionenFluggästenimJahrundeinemtäglichen Reisendenaufkommenvon145000Personenalleinam größtendeutschenflughafenfrankfurt/mainauchfürverkehrsflughäfen. DasBundespolizeigesetz (BPolG)ermöglichtzurGefahrenabwehrdaherselbsttätigeBildaufzeichnungenfürdieseund anderein 23Abs.1Nr.4BPolGausdrücklichgenannte Bereiche. DamithatderGesetzgeberberücksichtigt,dassdieGewährleistungeinesumfassendenSchutzesdieserInfrastrukturen insbesonderevordemhintergrunddero.a.zahlen alleindurchkontroll-undstreifentätigkeitderpolizeikaum möglichist,allenfallskurzzeitigdurchbündelungallerpersonalressourcen.videoüberwachungund-aufzeichnung leisteneinenwichtigenbeitragzurpräventivenaufgabenwahrnehmungderbundespolizeiunddamitzursteigerung der Sicherheit dieser Infrastrukturen. ZwarkanndieVideoüberwachungindasallgemeinePersönlichkeitsrechtderdavonBetroffeneninseinerAusprägung alsrechtderinformationellenselbstbestimmungeingreifen. DiesesRechtumfasstdieBefugnisdesEinzelnen,grundsätzlichselbstzuentscheiden,wannundinnerhalbwelcherGrenzenpersönlicheLebenssachverhalteoffenbartwerden,und dahergrundsätzlichselbstüberdiepreisgabeundverwendungpersönlicherdatenzubestimmen (vgl.bverfge65, 1 <42f.>; 67, 100 <143>). DiesesRechtkannjedochausüberwiegendenöffentlichen Interesseneingeschränktwerden.DieskannetwadieVerhinderung terroristischer Anschläge sein. NachderRechtsprechungdesBundesverfassungsgerichts kanneinevideoüberwachungöffentlichereinrichtungen mitaufzeichnungdesgewonnenenbildmaterialsaufder Grundlageeinerhinreichendbestimmtenundnormenklaren Ermächtigungsgrundlageverfassungsgemäßsein,wennfür sieeinhinreichenderanlassbestehtundüberwachungsowieaufzeichnunginsbesondereinräumlicherundzeitlicher HinsichtundimHinblickaufdieMöglichkeitderAuswertungderDatendasÜbermaßverbotwahren (Beschlussvom 23. Februar BvR 2368/06). FürdieBundespolizeigiltderzeit,dassBildaufzeichnungen unverzüglichzuvernichtensind,soweitsienichtzurabwehreinergegenwärtigengefahroderzurstrafverfolgung benötigt werden ( 27 Satz 3 BPolG). 2. Änderungsbedarf a)zu 27 Satz1 Nr.1 AusGründenderNormenklarheitwurdemitBlickaufdie bisherigespeicherpraxis unverzüglich durch spätestens nach zwei Tagen ersetzt. b)zu 27 Satz1 Nr.2 FolgenreicheAnschlägeinanderenStaaten,aberauchaufgedeckteAnschlagsplanungenundDrohungenausdem islamistisch-terroristischenumfeldindeutschlandzeigen, dassgeradedieöffentlicheverkehrsinfrastrukturbesonders imfokuspotentiellerattentätersteht.hierzugehöreninsbesondere Einrichtungen des Bahn- und Luftverkehrs. DabeihatdieAuswertungderErkenntnissezudenAnschlägenvonLondonimJahr2005undzudenversuchten BombenattentatenaufRegionalexpresszügederDeutsche BahnAGinDortmundundKoblenzvom31.Juli2006die besonderebedeutungderbildaufzeichnungendeutlichgemacht.sokonntendiebritischensicherheitsbehördendurch VideoaufnahmendieoffensichtlichenAusspähversucheder Attentäterdokumentierenundfeststellen,obnochweitere Personen möglicherweise weitere Anschläge planten. Im Rahmen der Ermittlungen nach den versuchten AnschlägeninDortmundundKoblenzkonntendurchdenglücklichenUmstanddesschnellenFundesderKofferVideobilderderTätergesichertwerden.AufGrundderkurzen SpeicherfristenwarenallerdingskeineweiterenVideoaufzeichnungenderVortagevorhanden.Somitkonntendie VorbereitungshandlungenderTäternichtmehrdurch Videoaufzeichnungennachvollzogenwerden.Eswarfürdie BehördenzudiesemZeitpunktnichterkennbar,obweitere Anschläge drohten. DiegegenwärtigekurzeSpeicherfristgefährdetsomit,sämtlicheTätereinestatsächlicherfolgtenAnschlagsbzw.Anschlagsversuchesfestzustellenundbestimmtemodioperandi zuerkennen.diesbegründetgeradebeiderterrorismusbekämpfungweiteregefahren:sohabenu.a.diejüngsten Fälle (z.b.auchdiebeispielederanschlägeinlondon, aberauchimzusammenhangmitderverhaftungdreiermutmaßlicherterroristenindeutschlandanfangseptember 2007inNordrhein-WestfalengewonneneErkenntnisse) gezeigt,dassgeradeextremistisch-religiösmotiviertetäter einhohesmaßantatwillenundplanungstreuehabenund sichdurchfehlschlägeoderhandwerklichefehler aber auchdurchfahndungsdruck kaumvonattentatsplanungen abbringenlassen.daheristdienutzungvonaufzeichnungen zuridentifizierungvontäterneinwesentlichesmittel,um möglicherweiseweiteren Tatversuchenzuvorzukommen unddenerneutendurchführungsversuchzuunterbinden. NursokanndieÖffentlichkeitwirksamvordemdrohenden Anschlaggeschütztwerden.GeradeinFällenfehlgeschlagenerAnschlagsversuchesteigtdieAnschlagsgefahr,dabei TatwiederholungvorherigehandwerklicheFehlervermieden werden.tatvorbereitungenwerdenimfalleeinerverhinderungdeskonkretenanschlagsmodifiziertundverfeinert. DerAufklärungvonAnschlagsversuchenundVorbereitungshandlungenkommtsomiteineentscheidendeRollezu.
6 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode AberauchinanderenFällenstehtdiekurzeSpeicherdauer einemerkennenundabwehrenvongefahrenentgegen: WenndurchandereMaßnahmenHinweiseaufAusspähungshandlungenundTatvorbereitungenimBereichder Verkehrsinfrastrukturenbekanntwerden (z.b.ausnachrichtendienstlichenerkenntnissen),erforderndiezuordnungundanalysesolcherhinweisezeit.netzwerkstrukturenunddieaufgabenzuordnunginnerhalbterroristischer ZellenwerdenerstimRahmenderZusammenführunggewonnenerErkenntnisseerkennbar.Erstnachdemdiesgeschehenist,könnenüberhauptAufzeichnungenausgewertet werden. DiegegenwärtigkurzenSpeicherfristenverhindernaber einesolcheauswertung.dahergehenwichtigeerkenntnissezumöglichemtatort,tatplanung,modusoperandi undweiterenmutmaßlichentatbeteiligtenverloren.esbestehthierdurchdieerheblichegefahr,dassbevorstehende Anschlägenichtrechtzeitigerkanntundvereiteltwerden können. DieGesetzesänderunglegtdiemaximaleSpeicherdauervon unverzüglichzulöschendendatenfürdiefälledes 27 Satz1Nr.2BPolGauf30Tagefest.DieseDaueristaus einsatztaktischenundermittlungstechnischengründenerforderlich. DieseAusweitungderSpeichermöglichkeithältsichim RahmenvergleichbarerRegelungenbeidenBundesländern undistgeeignetunderforderlich,umdiedargestelltengefahren erkennen und ihnen entgegenwirken zu können. DieVideoaufzeichnungen unddamitauchdiespeicherdauer,diediebundespolizeiimrahmenihrerunterschiedlichenaufgabenvornimmt,müssenallerdingsim Einzelfallbetrachtetwerden.DabeiistdasSchutzprofilzur datenschutzgerechtenvideoüberwachungzubeachten,das imauftragdesbundesbeauftragtenfürdendatenschutz unddieinformationsfreiheitentwickeltundvombundesamtfürsicherheitinderinformationstechniknachinternationalemstandardzertifiziertwurde.inderpraxiserfolgt entsprechendderjeweilsaktuelleingeschätztengefährdung einedifferenziertespeicherpraxis,diefürdieeinzelnenin 23Abs.1Nr.4BPolGbezeichnetenObjekteunterschiedliche Speicherdauern vorsehen kann. Berlin, den 14. November 2007 Ralf Göbel Berichterstatter Petra Pau Wolfgang Gunkel Berichterstatter Silke Stokar von Neuforn Gisela Piltz
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8 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Amsterdamer Str. 192, Köln, Telefon (02 21) , Telefax (02 21) ISSN
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