1. Förderung von Arbeitsverhältnissen ( 16 e SGB II neu, ehemals Beschäftigungszuschuss/Jobperspektive)
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- Jürgen Straub
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1 1. Förderung von Arbeitsverhältnissen ( 16 e SGB II neu, ehemals Beschäftigungszuschuss/Jobperspektive) Tabelle 1 geplante Änderungen Stand 27. Mai 2011 Gefördert werden Langzeitarbeitslose mit mindestens zwei in ihrer Person liegenden Vermittlungshemmnissen Kriterien Zusätzlich, öffentliches Interesse, Wettbewerb gelten nicht Neu ist eine Deckelung der Mittel für 16e auf bis zu fünf Prozent der E- ingliederungsmittel (EGT) (s.u.) Bewertung Der eingeschränkte Personenkreis gilt auch schon beim alten 16e. Nach Ansicht der Caritas sind sinnstiftende und qualifizierende Tätigkeiten am besten geeignet, Perspektiven für Langzeitarbeitslose zu schaffen. Caritas begrüßt deshalb, dass eine Förderung von Tätigkeiten im marktnahen Bereich weiterhin möglich sein soll. 5 % des EGT sind jzu niedrig angesetzt (siehe Tabelle 2). Mit dieser Regelung ist zudem nicht sichergestellt, dass die Mittel auch tatsächlich für 16e ausgegeben werden. Momentan werden nur verhältnismäßig wenige Teilnehmer über 16e gefördert, weil die Förderung immer zu Lasten eines anderen Instruments geht. Forderung/Position Caritas hat genau das Caritas hat genau das Caritas fordert, die Fördermittel für die Jobperspektive losgelöst vom allgemeinen Eingliederungstitel (EGT) zur Verfügung zu stellen, wie es bei Einführung des Instruments der Fall war. Eine Finanzierung unter Zuhilfenahme von Passivmitteln (Mittel für ALG II) bietet sich an, da ohne die Fördermaßnahme diese Gruppe mittelfristig auf ALG II angewiesen wäre. Caritas fordert zumindest eine Erhöhung auf mind. 10 %, um wenigstens Teilnehmerzahlen auf dem Niveau von 2009 zu ermöglichen. Der Lohnkostenzuschuss beträgt bis zu 75 Prozent. Die flexible Begrenzung des Zuschusses auf 75 % gilt bereits heute. Die Personengruppe des 16e 1 Caritas fordert, dass in Einzelfällen auch ein Zuschuss bis zu 100 % gewährt werden kann.
2 zeichnet sich durch einen sehr hohen Bedarf an Betreuung und Anleitung aus und kann daher auch in arbeitsmarktnahen Tätigkeiten in vielen Fällen 25 % der Lohnkosten am Markt nicht erwirtschaften. Dem Fallmanagement muss deshalb die nötige Handlungsfreiheit gegeben werden, die Höhe der Bezuschussung an die konkrete Situation der vermittelten Person anzupassen. Kein Qualifizierungszuschuss von 200 Euro/ pro Monat mehr Weiterhin kein Zuschuss für sozialpädagogische Begleitung im Rahmen des 16e Caritas kritisiert den Wegfall des Qualifizierungszuschusses, weil Qualifizierung der Schlüssel für eine langfristige Eingliederung ist. Langzeitarbeitslose Menschen mit sehr schweren Vermittlungshemmnissen brauchen für die Integration in den Arbeitsplatz Begleitung, Anleitung und Unterstützung, insbesondere in der ersten Zeit der Wiederaufnahme von Arbeit. Caritas fordert, wie bisher die Möglichkeit eines Qualifizierungszuschusses von 200 Euro/ pro Monat vorzusehen. Eine längerfristige sozialpädagogische Begleitung muss im Rahmen der Förderung ermöglicht und finanziert werden. Förderdauer zukünftig 24 Monate innerhalb von fünf Jahren Caritas plädiert für die Möglichkeit, die Förderzeit in Etappen von jeweils 12 Monaten verlängern zu können. Im Einzelfall muss dies auch über 24 Monate hinaus möglich sein.. Die Caritas fordert, dass eine wiederholte Förderung möglich sein muss. Nach jeweils 12 Monaten ist eine Überprüfung auf Beschäftigungsfähigkeit im regulären Arbeitsmarkt durch den Fallmanager vorzunehmen. Schätzung auf Grundlage der Daten für 2009: mit 5 Prozent des EGT (5,3 Mrd. in 2011) könnten 2011 ca Personen finanziert werden. Die BA weist für 2010 einen Jahresdurchschnittsbestand von Personen aus. D.h., mit den 5 Prozent des EGT könnten etwas weniger als 50 Prozent der bisherigen Fälle gefördert werden. 2
3 Tabelle 2 EGT in Euro ,6 Mrd ,3 Mrd. Ausgaben für 16e pro Jahr in Euro Ausgaben für 16 e pro Jahr in Prozent EGT Durchschnittliche Ausgaben pro Teilnehmer und Monat netto (in Euro) Teilnehmerbestand im Jahresdurchschnitt 460 Mio. 6, Mio. 5 (Vorgabe Kabinettentwurf) (Annahme: gleiche Ausgabekosten wie 2009) also ca Zahlen für 2009: BA Statistik Beschäftigungszuschuss 2009, für 2011 eigene Hochrechnung auf Grundlage BA-Statistik und Haushaltsdaten. 3
4 2. Arbeitsgelegenheiten ( 16 d SGB II neu) Tabelle 1 Geplante Änderungen Bewertung Forderung Instrument wird nachrangig, d.h. nicht mehr wie bisher als Hauptinstrument für alle Gruppen eingesetzt. Caritas bewertet die Nachrangigkeit positiv. Das IAB hat den Einsatz als Allzweckwaffe kritisiert und Zielgruppenorientierung Caritas fordert einen passgenauen Einsatz es Instruments und seinen Einbau in Förderketten. Tätigkeit muss wie bisher zusätzlich und im öffentlichen Interesse sein, zukünftig auch wettbewerbsneutral Kriterien Zusätzlichkeit etc. machen nur marktferne Beschäftigung möglich; Marktferne Personen können mit marktfernen Mitteln nicht zu marktnahen Tätigkeiten befähigt werden Caritas fordert, Streichung der Kriterien Zusätzlichkeit, Wettbewerbsneutralität, öffentliches Interesse Vielmehr kann die Verdrängung regulärer Jobs über lokale Absprachen vermieden werden Trägerpauschale: 30 Euro für Verwaltungsaufwand, Zuschuss von 120 Euro bei besonderem personellen Aufwand für Anleitung Bislang wurde die Trägerpauschale nach dem individuellen Betreuungsbedarf ermittelt und viel unterschiedlich hoch aus (siehe Tabelle 2, Zahlen der Bundesagentur). Zukünftig sind sie gedeckelt (s. links). Da die Zusatzjobs künftig nur noch nachrangig eingesetzt werden, wird der Verwaltungs- und Betreuungsaufwand je Teilnehmer oftmals über 150 liegen. Caritas fordert, die Trägerpauschale falladäquat zu gestalten, was dem Prinzip von mehr Dezentralität und Flexibilität entsprechen würde, die vom Gesetzgeber angestrebt ist. Bei vielen Teilnehmern wäre eine adäquate Förderung mit einer Pauschale von 300 möglich. Bei Personen mit erhöhtem Betreuungsbedarf muss die Pauschale aber darüber hinausgehen. 4
5 Tabelle 2 5
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