ZUSCHUSSRICHTLINIEN. Stand: A. Richtlinien S. 2. B. Zuschüsse S. 5

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1 ZUSCHUSSRICHTLINIEN Stand: A. Richtlinien S. 2 B. Zuschüsse S Jugendleiterschulungen / Mitarbeiter/innenbildung in der Jugendarbeit S Jugendbildungsveranstaltungen S Freizeitmaßnahmen S. 7 a) Tagesfreizeiten S. 7 b) Mehrtätige Freizeitmaßnahmen S. 7 c) Internationale Begegnungen S Projektarbeiten S Investitionsmaßnahmen S Modernisierung, Einrichtung und Neubau von Jugendräumen S Pauschale Mitgliederförderung S. 11 Die Geschäftsstelle des KJR Aichach-Friedberg berät über Fördermöglichkeiten und hält die nötigen Formulare bereit. Wir freuen uns auf deinen Anruf oder Besuch. Darüber hinaus gibt es die wichtigsten Formulare auch im Internet: Kreisjugendring Aichach-Friedberg Konradinstr. 4, Friedberg Tel.: 0821/609620, Fax: 0821/ info@kjr-aichach-friedberg.de

2 Der Kreisjungendring Aichach-Friedberg gewährt entsprechend den folgenden Richtlinien Zuschüsse für die Jugendarbeit aus den vom Landkreis Aichach-Friedberg hierfür bereitgestellten Mitteln. A. Richtlinien 1. Allgemeine Vorbemerkung Der KJR Aichach-Friedberg gewährt entsprechend der folgenden Richtlinien Zuschüsse zur Förderung der Jugendarbeit. Mit dieser finanziellen Förderung sollen die Jugendverbände und Jugendgemeinschaften bei der Erfüllung ihres Auftrags unterstützt werden. Im Rahmen der Haushaltsberatungen soll regelmäßig überprüft werden, ob die Förderhöhen den allgemeinen Kostensteigerungen angepasst werden können. 2. Antragsberechtigung a) Jugendverbände im KJR b) Jugendgruppen / Jugendgemeinschaften im KJR c) andere im Landkreis anerkannte freie Träger der Jugendarbeit 3. Form der Antragsstellung a) Anträge sind auf den aktuellen Formblättern des KJR Aichach-Friedberg einzureichen. Diese finden sich auf unserer Homepage ( Downloads) b) Die Anträge können nur bearbeitet werden, wenn sie vollständig ausgefüllt und alle erforderlichen Unterlagen beigefügt sind. c) Die erforderlichen Unterlagen sind wie folgt einzureichen: - Referentenliste / Teilnehmerlisten (Name, Alter, Anschrift und Unterschrift) - Ausschreibung / Einladung - Darstellung des Programmablaufes - Auflistung aller Einnahmen und Ausgaben - Kostennachweise in Form von Kopien aller Rechnungen d) Anträge, bei denen Alkohol, Tabakwaren oder Ähnliches aufgeführt werden, sind nicht zuschussfähig und werden abgelehnt. e) Andere bereits beantragte, noch zu beantragende oder ausbezahlte Förderbeträge müssen in die Einnahmenauflistung einbezogen werden

3 4. Antragsfristen a) Die Anträge sind innerhalb acht Wochen nach Beendigung der Maßnahmen beim KJR Aichach-Friedberg einzureichen. An die Antragssteller geht nach Einreichung innerhalb von vier Wochen eine Eingangsbestätigung. Bei fehlenden Unterlagen erhält der Antragssteller schriftlich eine Nachfrist von vier Wochen. Danach werden nicht vollständige Anträge abgelehnt. b) Zuschussanträge, die nach dem 01. Dezember des laufenden Jahres beim KJR Aichach-Friedberg eingehen, werden erst im darauf folgenden Abrechnungsjahr berücksichtigt. 5. Voranträge Für die Förderung von Projektarbeit, Investitionsmaßnahmen, Modernisierung, Einrichtung und Neubau von Jugendräumen gelten gesonderte Richtlinien. Detailliertere Angaben hierzu unter B. Zuschüsse, Punkt 5, 6 und Höhe des Zuschusses a) Die Höhe der Zuschüsse ergeben sich aus den Zuschussrichtlinien des KJR Aichach- Friedberg in Teil B. Zuschüsse. Bei den Punkten B 1-3 darf die Förderung das Defizit nicht übersteigen. b) Nach Bewilligung eines Antrages nimmt der KJR Aichach-Friedberg die erste Zahlung von 80% des förderwürdigen Betrages vor. Sollten die finanziellen Mittel auf Grund der hohen Anzahl der gestellten und genehmigten Zuschussanträge ausgeschöpft sein, reduziert sich der Betrag der zweiten Auszahlung entsprechend. Ziel des KJR Aichach- Friedberg ist eine 100%ige Förderung. 7. Beschlussorgan und Rechtsanspruch a) Beschlussorgan ist der Vorstand des KJR Aichach-Friedberg, ihm obliegt die abschließende Entscheidung b) Abweichungen von den in den Zuschussrichtlinien aufgeführten Höchstsummen sind auf Beschluss der Vorstandschaft möglich. c) Zuschüsse werden nur nach der jeweiligen Finanzlage gewährt. Ein Rechtsanspruch kann nicht geltend gemacht werden, auch dann nicht, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, die einen Zuschuss rechtfertigen würden. 8. Ablehnungsbescheid Die Ablehnung eines Zuschussantrages wird dem Antragssteller durch den KJR Aichach- Friedberg unter Angabe der Gründe schriftlich mitgeteilt. Der Antragsteller kann binnen 4 Wochen, unter Nennung einer Begründung Widerspruch einlegen

4 9. Verwendungsnachweis Über den bewilligten Zuschuss und dessen ordnungsgemäße Verwendung ist vom Antragssteller ein Nachweis zu führen. Die genannten Fristen für die Vorlage der Verwendungsnachweise sind unbedingt einzuhalten. Die Überweisung auf Privatkonten ist ausgeschlossen. 10. Teilnehmerwohnort und Ausgleichszahlungen Teilnehmer/innen mit Wohnsitz im Landkreis Aichach-Friedberg werden mit dem derzeit gültigen Satz des KJR Aichach-Friedberg gefördert. Teilnehmer/innen mit Wohnsitz außerhalb des Landkreises Aichach-Friedberg werden gefördert, sofern mit den zuständigen Jugendringen Vereinbarungen über Ausgleichszahlungen existieren. Bei internationalen Begegnungen gemäß Teil B 3.c) können auch die Teilnehmer der Partnergruppe bezuschusst werden. 11. Schlussbemerkung Die Antragssteller verpflichten sich, die erhaltenen Mittel entsprechend der Zweckbindung der Richtlinien wirtschaftlich zu verwenden, Änderungen in der Planung und Durchführung sind dem KJR Aichach-Friedberg mitzuteilen und evtl. zu viel erhaltene Beiträge ohne Aufforderung sofort zurück an den KJR Aichach-Friedberg zu überweisen. Der KJR Aichach-Friedberg behält sich die Prüfung der ordnungsgemäßen Verwendung vor. Belege sind daher 3 Jahre aufzubewahren. Veranstaltungen, die unverhältnismäßig die Umwelt belasten, werden von der Bezuschussung ausgenommen. Die An- und Abreise ist mit dem Verkehrsmittel durchzuführen, bei dem das Verhältnis zwischen Kosten und Nutzen am ausgewogensten ist. Nur solche Flugreisen werden bezuschusst, bei denen mit dem Flug die Reisezeit um mindestens die Hälfte verkürzt ist. Teilnehmer oder Mitglieder sind im Sinne dieser Richtlinien alle jungen Menschen ( 7 SGB 8), die einen Teilnehmerbeitrag entrichtet haben, insofern einer erhoben wurde. Die vorliegenden Richtlinien wurden von der Herbstvollversammlung am beschlossen und gelten ab dem Alle vorherigen Richtlinien verlieren ihre Gültigkeit

5 B. Zuschüsse 1. Jugendleiterschulungen / Mitarbeiter/innenbildung in der Jugendarbeit Gefördert werden Seminare zur Aus- und Weiterbildung von Mitarbeiter/innen in der Jugendarbeit. - die Teilnehmer/innen haben das 15. Lebensjahr vollendet - Mindestteilnehmerzahl: 6 Personen - je angefangene 6 Teilnehmer/innen ein/e Referent/in, - maximal 3 Referenten - Seminardauer: mindestens 6 Stunden täglich - Kurzseminar: mindestens 2 Stunden Umfang der Förderung: - Fahrtkosten der Referenten - und Teilnehmer/innen (Gruppenfahrten) - Verpflegungs- und Übernachtungskosten - Raummieten - Honorare für Referenten - Arbeits-, Sach- und Organisationskosten Förderungshöhe: - 60% der förderfähigen Kosten, jedoch maximal 10, pro Tag - und Teilnehmer/in bei Seminaren. - 60% der förderfähigen Kosten, jedoch maximal 3, pro - Teilnehmer/in bei Kurzseminaren. Zusätzlich zu den in Punkt A. Richtlinien 3. aufgeführten Unterlagen muss zum Antrag ein Bericht mit Schwerpunkt auf die Zielsetzung, methodischer Ablauf und eine Auswertung der Maßnahme eingereicht werden

6 2. Jugendbildungsveranstaltungen Gefördert werden Veranstaltungsreihen, Einzelvorträge, Kurse und Exkursionen sowie Seminare, die zur Persönlichkeitsbildung beitragen (z.b. Fragen der staatsbürgerlichen Bildung, der Umwelt, des Friedens). - die Veranstaltung steht grundsätzlich für alle Jugendliche - offen - Mindestteilnehmerzahl: 6 Personen - je angefangene 6 Teilnehmer/innen ein/e Referent/in, - maximal 3 Referenten Maßnahmendauer: - Tagesmaßnahme: mindestens 6 Stunden - Mehrtagesmaßnahme: höchstens 14 Tage je 6 Stunden - Kurzseminar: mindestens 2 Stunden Umfang der Förderung: - Fahrtkosten der Referenten - und Teilnehmer/innen (Gruppenfahrten) - Verpflegungs- und Übernachtungskosten - Raummieten - Honorare für Referenten - Arbeits-, Sach- und Organisationskosten Förderungshöhe: - 60% der förderfähigen Kosten, jedoch maximal 10, pro Tag - und Teilnehmer/in. - 60% der förderfähigen Kosten, jedoch maximal 3, pro - Teilnehmer/in bei Kurzseminaren. Nicht gefördert werden verbands-/trägerspezifische und touristische Unternehmungen, Erholungs- und Unterhaltungsveranstaltungen, Wettkämpfe, Kundgebungen, geschlossene Treffen von Chören, Orchestern, Laienspielgruppen sowie schul- und berufsqualifizierende Veranstaltungen. Zusätzlich zu den in Punkt A. Richtlinien 3. aufgeführten Unterlagen muss zum Antrag ein Bericht mit Schwerpunkt auf die Zielsetzung, methodischer Ablauf und eine Auswertung der Maßnahme eingereicht werden

7 3. Freizeitmaßnahmen a) Tagesfreizeiten - Dauer: mindestens 6 Stunden - Mindestteilnehmerzahl: 6 Personen - je 6 Teilnehmer/innen ein/e verantwortliche/r Jugendleiter/in - Freizeit- und Erholungscharakter (nicht gefördert werden - Freizeiten mit einem verbands-/trägerspezifischen Charakter) Förderungshöhe: - Pro Teilnehmer/in 3,, - für Menschen mit Behinderung 5,. - Für jede/n verantwortliche/n Jugendleiter/in mit - Jugendleitercard 12,, für jede/n verantwortliche/n - Jugendleiter/in ohne Jugendleitercard 6,. Eingereichte Anträge werden vom KJR Aichach-Friedberg bis zum 01.Dezember eines jeden Jahres gesammelt. Bei vorhanden sein von Restfördermitteln werden die Tagesfreizeiten anteilig nach Teilnehmerzahl bezuschusst. Hinweis: Tagesfahrten sollen so geplant werden, dass diese voll finanziert sind. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Förderung. b) Mehrtägige Freizeitmaßnahmen - Dauer der Freizeitmaßnahme: 2 bis 16 Tage - Mindestteilnehmerzahl: 6 Personen - je 6 Teilnehmer/innen ein/e verantwortliche/r Jugendleiter/in - Freizeit- und Erholungscharakter (nicht gefördert werden - Freizeiten mit einem verbands-/trägerspezifischen Charakter) Förderungshöhe: - Pro Tag und Teilnehmer/in 3,, - für Menschen mit Behinderung 5,, pro Tag. - Für jede/n verantwortliche/n Jugendleiter/in mit - Jugendleitercard 12, pro Tag, für jede/n verantwortliche/n - Jugendleiter/in ohne Jugendleitercard 6, pro Tag

8 c) Internationale Begegnungen - Dauer der internationalen Begegnung: 4 bis 21 Tage (ohne - An- und Abreise) - Die Anzahl der Teilnehmer/innen der Partnergruppe steht - in einem ausgewogenen Verhältnis. - Eine fachliche Beratung zur inhaltlichen und organisatorischen - Vor- und Nachbereitung ist gewährleistet. Förderungshöhe: - Pro Tag und Teilnehmer/in 3,, - für Menschen mit Behinderung 5,, pro Tag. - Für jede/n verantwortliche/n Jugendleiter/in mit - Jugendleitercard 12, pro Tag, für jede/n verantwortliche/n - Jugendleiter/in ohne Jugendleitercard 6, pro Tag. Der Antrag muss neben den in Punkt A. Richtlinien 3. aufgelisteten Unterlagen mit einer Teilnehmerliste von allen Beteiligten (auch der Partnergruppe) eingereicht werden

9 4. Projektarbeiten Gefördert werden längerfristige, zeitliche begrenzte Aktivitäten bzw. Projekte zur inhaltlichen und methodischen Weiterentwicklung der Jugendarbeit. Vorantrag muss 6 Wochen vor Beginn des Projektes beim KJR Aichach-Friedberg vorliegen. Folgende Unterlagen müssen mit eingereicht werden: - Konzeption - Formen der Beteiligung junger Menschen - inhaltliche und methodische Auseinandersetzung mit dem Thema - Dauer und zeitlicher Ablauf des Projektes - fachliche Begleitung / Leitung des Projektes - detaillierter Finanzierungsplan Die genaue Zuschusshöhe wird in einem gesonderten Schreiben vom Vorstand des KJR Aichach Friedberg dem Verband / Verein mitgeteilt. Eine genaue Abrechnung erfolgt nach Ende des Projektes. Eine detaillierter Verwendungsnachweis und ein Bericht müssen 6 Wochen nach Ende des Projektes dem KJR Aichach Friedberg vorliegen. 5. Investitionsmaßnahmen Gefördert werden Mediengeräte und technische Anlagen, die ausschließlich zum Einsatz der Jugendarbeit bestimmt sind, z.b. Kameras und Ausrüstungsgegenstände für die Jugendarbeit, z.b. Zelte. Förderungshöhe: - gefördert wird pro Gruppe nur ein Antrag pro Jahr - Der Zuschuss kann bis zu 50% der Gesamtkosten, höchstens - jedoch 500, betragen. Die Voranträge müssen mindestens 6 Wochen vor der Anschaffung beim KJR Aichach- Friedberg eingereicht werden. Erforderliche Unterlagen: Kostenvoranschlag Der Antrag auf Förderung muss 6 Wochen nach Erwerb mit entsprechendem Kostennachweis eingereicht werden

10 6. Modernisierung, Einrichtung und Neubau von Jugendräumen Gefördert werden: - Modernisierung z.b. Maler- und Bodenbelagsarbeiten, - Verbesserung von Heizungen - Finanzielle Unterstützung bei der Neuschaffung von - Jugendräumen - Einrichtungsgegenstände für Jugendräume a) Vorantrag: folgende Unterlagen müssen 8 Wochen vor Beginn der Maßnahme dem KJR Aichach-Friedberg vorliegen (spätestens bis zum 30. September des Jahres, in dem die Bezuschussung erfolgen soll): - Beschreibung der Maßnahme - Flächenberechnung und Nutzungsskizze - genehmigte Bau- und Lagepläne - Finanzierungsplan - Miet- oder Nutzungsvereinbarung über mindestens 5 Jahre b) Die Räume müssen überwiegend und vorrangig der Jugendarbeit dienen und der Jugendorganisation durch vertragliche Regelung für mindestens 5 Jahre überlassen sein. Ein Jugendraum muss mindestens 20 m² groß sein. Bei der Gestaltung der Räume ist den jugendlichen Nutzern ein Mitsprache- und Gestaltungsrecht einzuräumen. Der Zuschuss ist unverzüglich in voller Höhe zurückzuzahlen, wenn die geförderten Räume innerhalb von 5 Jahren nach der Zuschussgewährung nicht mehr überwiegend und vorrangig für Zwecke der Jugendarbeit verwendet werden. Der KJR Aichach-Friedberg behält sich das Zugangsrecht zur Prüfung des Verwendungszwecks der Räume vor. Modernisierungs-, Einrichtungs- und Neubauzuschüsse können vom Antragssteller nur alle 5 Jahre beantragt werden. Förderungshöhe: - Der Zuschuss kann bis zu 25% der nachgewiesenen - Gesamtkosten, höchstens jedoch 1.250, betragen. - Für Neubaumaßnahmen kann der Zuschuss bis zu 5.000, - betragen. Der Zuschussantrag muss innerhalb von 8 Wochen nach Beendigung der Maßnahme mit einem Kostennachweis beim KJR Aichach-Friedberg eingereicht werden

11 7. Pauschale Mitgliederförderung Gefördert werden einmal im Jahr Jugendverbände, deren Ortsgruppen und Jugendgemeinschaften die Mitglied im KJR Aichach-Friedberg sind. - Die Zahl der Mitglieder am 01. Januar wird als Multiplikator - festgelegt. - Gefördert werden Mitglieder, die an mindestens zwei Aktionen - des Verbandes im Jahr teilgenommen haben. Förderungshöhe: - Ist gekoppelt an die Pauschalmitgliederförderung der - Sportjugend durch den Landkreis mit 3,. Jugendleiter/innen - mit Jugendleitercard werden mit 5, gefördert. Maximal - werden 200, gefördert. Der Antrag mit folgenden Unterlagen: - Beantragung auf dem Formblatt - Mitgliederliste mit Namen und Alter, nach Ortsgruppen sortiert. - Liste der Jugendleiter/innen mit Namen und Nummer der Jugendleitercard - Nachweis über mindestens zwei Aktionen muss bis zum 30. April eines jeden Jahres beim KJR Aichach-Friedberg eingereicht werden

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