Klaus-Dieter Zimmermann DGB Landesbüro Sachsen-Anhalt, Magdeburg. Gesamtbewertung:

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1 Klaus-Dieter Zimmermann DGB Landesbüro Sachsen-Anhalt, Magdeburg Gesamtbewertung: Mit dem Dritten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt hat die Bundesregierung weitere Vorschläge der Hartz-Kommission umgesetzt. Schwerpunktmäßig sollte die Modernisierung der Bundesanstalt für Arbeit vorangetrieben, die Steuerung verbessert und die Effizienz erhöht werden. Die Effizienzsteigerung soll insbesondere durch eine Vereinfachung des Leistungsrechts und durch eine Straffung der Organisation erreicht werden. Dadurch wird Personal von Aufgaben entbunden, das gezielt zur Integration und Arbeitsvermittlung eingesetzt werden kann. 1. Bewertung der Leistungsänderungen Das Leistungsrecht ist für Arbeitslose leichter verständlich geworden. Die Vereinfachung soll den Verwaltungsaufwand reduzieren und zu einer stärkeren Pauschalierung der Leistungen führen. In nicht wenigen Fällen verbergen sich unter dem Stichwort Verwaltungsvereinfachung aber auch Leistungskürzungen. 1

2 Diese Verschlechterungen müssen vor dem Hintergrund der bereits zu Beginn dieses Jahres wirksam gewordenen verschärften Anrechnung von Einkommen und Vermögen im Rahmen des Arbeitslosengeldes II sowie der Kürzung der Dauer des Arbeitslosengeldes bewertet werden. Die Einführung neuer Steuerungsinstrumente bei der Gewährung der Leistungen darf nicht zu einer Bestenauslese führen. Der DGB hat die Weiterentwicklung der Zuschüsse zu Sozialplanmaßnahmen zum neuen Instrument Transfermaßnahmen, die an Arbeitnehmer gewährt werden sollen, begrüßt. Die gleichzeitige Begrenzung des Strukturkurzarbeitergeldes (künftig Transfer-KUG) und die Aufhebung der bisherigen Verlängerungsmöglichkeiten, erschweren jedoch die Möglichkeiten zur Abfederung nicht vermeidbarer Massenentlassungen und zur Organisierung des Beschäftigungstransfers. Besonders für Unternehmen, die sich in Insolvenz befinden, bzw. von Insolvenz bedroht sind sollten weitergehende Möglichkeiten eröffnet werden. Für sehr einschneidend und sachlich nicht gerechtfertigt halten wir die Eingriffe bei Arbeitsbeschaffungs- und bei Strukturanpassungsmaßnahmen. Sie werden die Möglichkeiten 2

3 der öffentlich geförderten Beschäftigung von Langzeitarbeitslosen in Regionen mit hoher Arbeitslosigkeit nachhaltig beeinträchtigen. Mit diesen Änderungen wird öffentlich geförderte Beschäftigung endgültig zu einem Arbeitsmarkt zweiter Klasse und das Ziel aufgegeben, die Beschäftigungsfähigkeit mit Hilfe dieses Instruments gezielt zu verbessern. Öffentlich geförderte Beschäftigung droht auf reine Beschäftigungstherapie reduziert zu werden. Negativbeispiele von öffentlich geförderter Beschäftigung sind oft Anlass für diese kontinuierlichen Eingriffe bei öffentlich geförderter Beschäftigung. Die zwischenzeitlich wirksamen gesetzlichen und praktischen Änderungen werden allzu schnell übersehen. - So sind in Sachsen-Anhalt die AB-Maßnahmen von im Jahr 1999 auf gesunken. Dies bei einem Anteil von 45 Prozent Langzeitarbeitsloser an der Gesamtzahl der Arbeitslosen. - Rund 80 Prozent der ABM Kräfte erhalten heute nur eine Förderung für einen Teilzeit-Job und werden oftmals nur für 6 Monate gefördert. - Die Bedeutung von ABM bleibt zwischenzeitlich hinter der Bedeutung von betrieblichen Lohnkostenzuschüssen zurück. 3

4 4

5 Dabei hatte auch die Hartz-Kommission noch die Bedeutung von öffentlich geförderter Beschäftigung besonders betont. In ihrem Bericht heißt es: Öffentlich geförderte Beschäftigung wird mittelfristig wegen der fehlenden Aufnahmefähigkeit des ersten Arbeitsmarktes in strukturschwachen Regionen, - zu denen sowohl Sachsen-Anhalt als auch Bremen gehören -, unverzichtbar bleiben. Sie muss jedoch mit kommunalen Infrastrukturmaßnahmen verzahnt und über Steuern finanziert werden Doch dieser konzeptionell sinnvollen Weiterentwicklung der Förderung wird im Gesetzentwurf leider nicht gefolgt. 2. Umbau der BA Kernstück des Dritten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt ist der Umbau der BA. Mit dem Umbau der Bundesanstalt für Arbeit (BA) - jetzt Bundesagentur für Arbeit wird die Ursache der seit Jahren herrschenden Massenarbeitslosigkeit, der Mangel an Arbeitsplätzen, nicht behoben, weil er keinen einzigen zusätzlichen Arbeitsplatz schafft. Der Umbau führt bestenfalls - nicht mehr und nicht weniger - zu einer "effektiveren" und "effizienteren" Verwaltung dieses Mangels, das heißt zu einer besseren Verwaltung der Arbeitslosigkeit. 5

6 Immerhin sind bereits 2003 insgesamt über 1,3 Millionen Arbeitslose aus der Statistik heraus gefallen, ohne dass sie eine neue Arbeit aufgenommen haben; alleine die Zahlen der verhängten Sperrzeiten haben sich mehr als verdoppelt und der Inanspruchnahme vorruhestandsähnlicher Regelungen um ein Viertel zugenommen, auch die ICH-AGs und die trotz Vertrages mit den Personal-Service-Agenturen (PSA) arbeitslos Gebliebenen tauchen in der Statistik nicht mehr auf. Der erste Teil dieses Umbaus wurde geführt: mit der Einführung des Virtuellen Arbeitsmarktes (VAM), der die einzelnen Internetauftritte der Bundesanstalt seit zusammenfasst. Seither können Arbeitsuchende und Arbeitgeber selbstständig Bewerber- bzw. Stellenprofile erfassen, verwalten und nach geeigneten Stellen bzw. Bewerbern suchen, allerdings - trotz Einstandskosten von fast 100 Millionen Euro - mit erheblichen Problemen, was Einstieg, Suche und Schnelligkeit angeht. Auch harrt die Vision einer Einbindung aller offenen Stellen weiterhin der Verwirklichung, weil die kommerziellen Jobbörsen und die Zeitungsverlage sich nach wie vor weigern, ihre Daten kostenlos zur Verfügung zu stellen. 6

7 Der zweite Teil folgte zum : die 7,5 Millionen Euro teure Umbenennung der Bundesanstalt in "Bundesagentur für Arbeit", der Landesarbeitsämter in "Regionaldirektionen" (RD) und schließlich der guten, alten Arbeitsämter in "Agenturen für Arbeit". Die Namensänderung war mit vermeidbaren Kosten und verwaltungstechnischem Aufwand verbunden. Das Image einer Institution ist aber nicht allein vom Namen abhängig, sondern vom Leistungsprofil und von der Qualität der Dienstleistung. Eine Namensänderung sollte deswegen nachrangig sein, im Vordergrund muss die Verbesserung der Dienstleistung stehen. Der dritte Teil ist: die Einrichtung von ServiceCentern (den Begriff "Callcenter" - denn um solche handelt es sich in der Praxis - hat man wegen damit verbundener möglicher negativer Assoziationen bewusst vermieden). Das angestrebte Ziel - bessere telefonische Erreichbarkeit für die Kunden der Agenturen und Entlastung der Fachkräfte der Agenturen in der Beratung, Vermittlung und Sachbearbeitung - kann allerdings auf diesem Weg nicht erreicht werden, weil für die ServiceCenter kein neues Personal eingestellt wird, sondern die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Beritt der normalen Funktionsbereiche der Agentur kommen, wo sie logischerweise vor allem für die Sachbearbeitung fehlen, was zu mehr 7

8 Bearbeitungsrückständen und längeren Bewilligungszeiten als je zuvor führen wird. Der vierte Teil soll ebenfalls Verbesserungen im Bereich Beratung und Vermittlung, dem künftigen sogenannten "Kerngeschäft" der BA, bringen: die Unterscheidung der Bewerber und Bewerberinnen nach "Kundengruppen" und die Einrichtung von "Kundenzentren", wobei allein schon die Unterstellung, Arbeitslose seien "Kunden", absurd wirkt, da die Arbeitsverwaltung - ob sie nun Amt oder Agentur heißt - ein Anbietermonopol hat und der Arbeitslose auf seine Nachfrage keinesfalls verzichten kann - es sei denn um den Preis seines physischen Überlebens. Hinsichtlich ihrer Integrationschancen in den Arbeitsmarkt und demzufolge ihrem Unterstützungsbedarf werden dennoch zukünftig folgende Kundengruppen unterschieden: 1. "Marktkunden" (die mit internetgestützten Informationseinrichtungen alleine zurande kommen); 2. "Beratungskunden" (die aktiviert oder gefördert werden müssen); 3. "Betreuungskunden" (die eines intensiven Fallmanagements bedürfen). 8

9 Für jede "Kundengruppe" sollen spezifische "Handlungsprogramme" zur Verfügung stehen, die den jeweils erfolgversprechendsten Weg aus der Arbeitslosigkeit darstellen sollen. Qualitativ unterschieden wird dabei zwischen Fordern und Fördern. Je nach individueller Vermittlungschance geht es um die Abnötigung von "Perspektivenwechseln", um die "Marktfähigkeit" von Arbeitslosen zu erhalten bzw. herzustellen, oder um den "Abbau von Beschäftigungshürden", d.h. Qualifizierung für erweiternde Fähigkeiten zur chancenreicheren Vermittlung. Im Rahmen der neuen "Kundenzentren" soll eine strikte Steuerung der "Kundenströme" erfolgen. Im neu geschaffenen Empfang der Agentur sollen Anliegen der "Kunden" geklärt und möglichst sofort beantwortet oder an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Eingangszone bzw. an das zuständige ServiceCenter der Agentur weitergeleitet werden. Ziel: keine Warteschlangen mehr Kernaufgaben von Kundenzentrum und ServiceCenter sollen die möglichst gute Vorbereitung der Arbeit der Spezialisten in Leistung und Vermittlung (die im übrigen wieder getrennt werden, nachdem sie erst vor kurzem im Rahmen des 9

10 Reformprozesses "Arbeitsamt 2000" unter großem Aufwand unter den Schlagworten "alles aus einer Hand" und "statt der Kunden sollen die Daten laufen" zusammengelegt worden waren) und die Steuerung der nachgelagerten Prozesse durch strikte Terminierung aller Vermittlungsgespräche und der Antragsannahme in der Leistungsgewährung sein. Die Vermittlung soll gestärkt werden durch Vermittlungsgespräche nur auf Termin und mit garantiertem Zeitbudget, was dazu führen soll, dass die Wartezeit auf fünf Tage reduziert wird; parallel dazu soll die dadurch freigespielte Zeit für eine intensivere Betreuung der Arbeitgeber-Kunden eingesetzt werden. Durch alle Umbauten werden aber auch weder die Zahl der Arbeitslosen signifikant sinken - eben weil keine zusätzlichen Arbeitsplätze geschaffen werden - noch die Zahl der Vermittlungsfachkräfte nennenswert steigen, so dass das Betreuungsverhältnis Vermittler zu Arbeitsuchenden sich nicht wesentlich ändern wird. Deshalb wird weder für die Vermittlung noch für die Beratung hinreichend Zeit zur Verfügung stehen und sich die Wartezeit für ein Gespräch wohl eher nach Wochen als nach Tagen bemessen (wobei allerdings nicht die Einstellung weiterer Vermittler vorrangig ist, sondern die Schaffung neuer 10

11 Arbeitsplätze, denn was sollten die wohl sonst vermitteln? Oder sollten sie nur noch mehr Meldekontrollen durchführen und Sperrzeiten produzieren?). Den Arbeitslosen fehlt es nicht etwa an "Arbeitsanreizen", sondern an Arbeitsplätzen, mit denen sie ihren Lebensunterhalt bestreiten können. Dieser Mangel an Arbeitsplätzen wird aber durch die "Reform" der BA, die im Kern darauf hinausläuft, Arbeitslose stärker unter Druck zu setzen, nicht behoben. Der DGB unterstützt die strategische und organisatorische Weiterentwicklung der BA zu einem modernen Dienstleister, der seine sozialstaatlichen und arbeitsmarktpolitischen Aufgaben als zentraler Akteur des Arbeitsmarktes wirksam erfüllen kann unter Beachtung. der zentrale Bewertungskriterien dass - eine schematische Einteilung in gute und schlechte Risiken unterbleibt, - zwischen effizientem Marktausgleich und sozialem Auftrag ein fairer Ausgleich erfolgt und ganzheitliche Beratung und Unterstützung im Mittelpunkt steht, - die Dienstleistungsqualität für Arbeitnehmer und Unternehmen deutlich verbessert wird, 11

12 - das neue Controllingsystem unterstützt statt kontrolliert, - die angestrebte neue Führungskultur tatsächlich Motivation und Engagement der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen fördert. Mit der Einführung von Hartz III erfolgte eine Schwächung der Selbstverwaltung. Auf Landesebene wurde die Selbstverwaltung abgeschafft. Die örtlichen Verwaltungsausschüsse wurden in ihrer Entscheidungskompetenz stark eingeschränkt. 12

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