Eingliederungsbilanz. der Gemeinsamen Einrichtung Jobcenter Cottbus für das Jahr 2011

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1 Eingliederungsbilanz gem. 54 SGB II der Gemeinsamen Einrichtung Jobcenter Cottbus für das Jahr 2011

2 Impressum Jobcenter Cottbus Bahnhofstraße Cottbus Postanschrift: Bahnhofstraße Cottbus Servicenummer für Arbeitnehmer: 0355/

3 Inhaltsverzeichnis A. Eingliederungsbilanz 2011 Ergebnisse der Gemeinsamen Einrichtung Jobcenter Cottbus Seite 1. Vorbemerkungen 7 2. Rahmenbedingungen Geschäftspolitische Ziele Erwerbsfähige Leistungsberechtigte Arbeitsmarkt Ausbildungsmarkt 8 3. Finanzielles Fördervolumen und Ausgaben Verbesserung der Chancen auf dem 1. Arbeitmarkt Beschäftigung begleitende Maßnahmen Förderung der Berufsausbildung Beschäftigung schaffende Maßnahmen Freie Förderung Entwicklung der durchschnittlichen Kosten je gefördertem Arbeitnehmer Umfang der Förderung von Zielgruppen Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern auf dem Arbeitsmarkt Förderung Personen mit Migrationshintergrund Eingliederungsquoten und Wirksamkeit 15 3

4 B. Daten zur Eingliederungsbilanz 2011 Tabellen 1a 9c 1a 1b Zugewiesene Mittel und Ausgaben nach der arbeitsmarktlichen Schwerpunktsetzung Zugewiesene Mittel und Ausgaben nach dem Empfänger der Leistung 2 Durchschnittliche Ausgaben je gefördertem Arbeitnehmer 3 Geförderte Arbeitnehmer/-innen sowie besonders förderungsbedürftige Personengruppen: 3d Beteiligung an Leistungen zur Eingliederung und Anteil an Arbeitslosigkeit a) Zugangsdaten b) Abgangsdaten c) Bestandsdaten Geförderte Arbeitnehmer/ -innen unter 25 Jahren Zugangsdaten, Abgangsdaten und Bestandsdaten 4 Geförderte Arbeitnehmer/-innen sowie besonders förderungsbedürftige Personengruppen a) Zugangsdaten für Frauen b) Abgangsdaten für Frauen c) I Bestandsdaten für Frauen II Mindestbeteiligung von Frauen nach 8 Abs. 2 SGB III 5 Abgang von Arbeitslosen mit Vermittlungsquote Rechtskreis SGB II 6a Eingliederungsquote für Männer und Frauen* Eingliederungsquote für Frauen* Eingliederungsquote für Männer* * jeweils I recherchierbare Austritte geförderter Arbeitnehmer/-innen insgesamt II dar. in angemessener Zeit nach Austritt sozialversicherungspflichtig beschäftigt III Eingliederungsquote 4

5 7 Rahmenbedingungen I wichtige Angebots- und Nachfragegrößen des Arbeitsmarktes sowie ihre Veränderung gegenüber dem Vorjahr II Unterbeschäftigung und Unterbeschäftigungsquote 8 Veränderungen im Zeitverlauf 8a 8b Veränderungen der Maßnahmen im Zeitverlauf Eingliederungsquote im Zeitverlauf I recherchierbare Austritte geförderter Arbeitnehmer/-innen insgesamt II dar. in angemessener Zeit nach Austritt sozialversicherungspflichtig beschäftigt III Eingliederungsquote 9 Geförderte Arbeitnehmer/-innen mit Migrationshintergrund 9a Arbeitslose (Bestand) und Förderungen (Zugang) 9b Zugangsdaten, Abgangsdaten und Bestandsdaten 9c Eingliederungsquote und Verbleibsquote Personen mit Migrationshintergrund 10 10a 10b 10c 10d Geförderte Arbeitnehmer/- innen sowie besonders förderungsbedürftige Personengruppen inklusive Förderung der Teilhabe behinderter Menschen Zugangs-, Abgangs- und Bestandsdaten Zugangs-, Abgangs- und Bestandsdaten für Frauen Zugangs-, Abgangs- und Bestandsdaten für Arbeitnehmer unter 25 Jahren Eingliederungs- und Verbleibsquote Abkürzung und Zeichenerklärung 5

6 A. Eingliederungsbilanz

7 1. Vorbemerkungen Gemäß 54 SGB II i. V. m. 11 SGB III und der Begründung zu Art.1 Nr. 5 des Gesetzes zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitssuchende (Änderung des 6b SGB II) haben die für die Leistungserbringung zuständigen Organisationseinheiten den Erfolg von Eingliederungsmaßnahmen zu kommentieren und nach Abschluss eines Haushaltsjahres eine Eingliederungsbilanz zu erstellen. Für das Gebiet der kreisfreien Stadt Cottbus wurde mit Beginn des Jahres 2005 eine Arbeitsgemeinschaft (ARGE) zwischen der Stadt Cottbus und der Agentur für Arbeit Cottbus zur Umsetzung der Aufgaben des SGB II mit dem Namen JobCenter Cottbus gegründet. Im Anschluss an das Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 91e) vom 21. Juli 2010 wurden die Organisationsstrukturen und Zuständigkeiten bei der Leistungserbringung für die Bezieher von Arbeitslosengeld neu geregelt. Gemäß dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende vom 3. August 2010 wurde seit 01. Januar 2011 die bisherige Arbeitsgemeinschaft JobCenter Cottbus durch die Gemeinsame Einrichtung Jobcenter Cottbus ersetzt. Diese Eingliederungsbilanz gibt einen Überblick über den Einsatz der Leistungen zur Eingliederung in Arbeit des Jobcenter Cottbus im Jahr Sie zeigt den erfolgten Mitteleinsatz, die geförderten Personengruppen und die Wirksamkeit der Förderungen. Unter Einbeziehung der Vorjahreswerte werden die Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt dargestellt. Folgende Fragen zur Verwendung der zugeteilten Fördermittel für Eingliederungsleistungen und Aktivitäten des Jobcenter Cottbus werden beantwortet: Welche Maßnahmen wurden durchgeführt und in Anspruch genommen? Wie viel Geld wurde investiert? Wie wurden die öffentlichen Mittel zur Eingliederung in Arbeit eingesetzt? Die aufgeführten Vergleiche der durchschnittlichen Ausgaben je geförderten Arbeitnehmer zwischen dem Jobcenter Cottbus und dem Bundesergebnis bieten einen ersten Eindruck, berücksichtigten aber nicht die differenzierten regionalen Teilnehmer-, Maßnahme- und Lohnstrukturen sowie die Zielgruppen-, Teilnehmerbeteiligung und die Aufnahmefähigkeit des jeweiligen regionalen Arbeitsmarktes. 2. Rahmenbedingungen 2.1 Geschäftspolitische Ziele Gemäß des gesetzlichen Auftrages nach 1 Abs. 1 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II), die Eigenverantwortung von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und den Personen, die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft leben, zu stärken und dazu beizutragen, dass sie ihren Lebensunterhalt unabhängig von der Grundsicherung aus eigenen Mitteln und Kräften be- 7

8 streiten können, wurden für das Jahr 2011 folgende geschäftspolitische Ziele festgelegt: die Verringerung der Hilfebedürftigkeit, die Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit und die Vermeidung von langfristigen Leistungsbezug. Hinzu kommen Qualitätsstandards wie die Erhöhung der Kundenzufriedenheit und die Verbesserung der Prozessqualität. Außerdem wurden Regionale Ziele wie die dauerhafte Senkung der Bearbeitungsdauer für Widersprüche im Zusammenhang mit der Rechtmäßigkeit der Leistungsgewährung und die Senkung der Jugendarbeitslosigkeit vereinbart. 2.2 Erwerbsfähige Leistungsberechtigte Im Betrachtungszeitraum von Januar bis Dezember 2011 wurden durch das Jobcenter Cottbus durchschnittlich im Monat erwerbsfähige Leistungsberechtigte betreut waren es noch erwerbsfähige Leistungsberechtigte, das entspricht einem Delta von 452 Personen. Die Quote der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten lag 2011 jahresdurchschnittlich bei 16,1 Prozent und 2010 bei 16,7 Prozent. Hierbei ist die Wohnbevölkerung zwischen 15 und 65 Jahren Bezugsgröße. 2.3 Entwicklung der Arbeitslosenzahlen 2011 waren jahresdurchschnittlich Personen im Jobcenter Cottbus arbeitslos gemeldet, darunter Langzeitarbeitslose, 262 Schwerbehinderte/ Gleichgestellte, Personen im Alter von 50 Jahren und älter, 297 Berufsrückkehrer/ -innen, Geringqualifizierte und 597 Jugendliche im Alter von 15 bis unter 25 Jahren. Im Vergleich zum Vorjahr ist der Bestand an Arbeitslosen insgesamt um 5,81 Prozent angestiegen, der Bestand an unter 25- jährigen konnte um 1,97 Prozent gesenkt werden. Die Arbeitslosenquote lag im Jahr 2011 für den Rechtskreis SGBIII und den Rechtskreis SGBII gesamt bei 12,9 Prozent und im Vorjahr bei 12,7 Prozent im Jahresdurchschnitt. 2.4 Arbeitsmarkt Im Jahr 2011 zeigte sich die deutsche Wirtschaft laut Statistischen Bundesamt in einer sehr robusten Verfassung. Das Bruttoinlandsprodukt stieg demnach gegenüber dem Vorjahr preisbereinigt um 3,0 Prozent. Im zweiten Jahr nach der großen Finanz- und Wirtschaftskrise wurde der konjunkturelle Aufholprozess weiter fortgesetzt. Die Entwicklung des Arbeitsmarktes der Stadt Cottbus war im Jahr 2011 von der aktuellen gesamtwirtschaftlichen Lage geprägt. So war die konjunkturelle Erholung der deutschen Wirtschaft Grund für einen Zuwachs der Erwerbstätigkeit. In der Stadt Cottbus waren Personen sozialversicherungspflichtig beschäftigt, 2010 waren es Personen, das entspricht einer Steigerung von 182 Beschäftigten. 8

9 Seit Jahresbeginn 2011 sind Stellen eingegangen, gegenüber dem Vorjahreszeitraum ist das eine Abnahme von 7,8 Prozent. Die Unternehmen der Stadt Cottbus waren aufgrund des konjunkturellen Einbruchs im Jahr 2009 immer noch zurückhaltend hinsichtlich ihrer Einstellungsbereitschaft. Der Bedarf an qualifizierten Arbeitskräften bestand in allen Branchen mit unterschiedlicher Ausprägung. Insbesondere im Pflegebereich war nach wie vor ein hoher Bedarf an Altenpflegern und Betreuern für Demenzkranke zu verzeichnen. Auch von den Call Centern der Region erfolgten Nachfragen. Durchgängig gab es offensive Meldungen von vakanten Stellen in den Branchen: - Arbeitnehmerüberlassung - Baugewerbe - Einzelhandel - Gesundheits- und Pflegebereich - Elektrohandwerk - Friseurhandwerk - Transportgewerbe im internationalen bzw. nationalen Fernverkehr - Callcenter 2.5 Ausbildungsmarkt Das Jobcenter Cottbus hat die Aufgabe der Ausbildungsstellenvermittlung vertraglich auf die Agentur für Arbeit übertragen. Eine separate Statistik getrennt nach Rechtskreisen erfolgt in dieser Eingliederungsbilanz nicht. 3. Finanzielles Fördervolumen und Ausgaben Eingliederungsbudget nach der arbeitsmarktlichen Schwerpunktsetzung Dem Jobcenter Cottbus stand 2011 ein Eingliederungsbudget mit Ausgabemitteln in Höhe von insgesamt Euro zur Verfügung. Hiervon wurden Eingliederungsleistungen in der Gesamthöhe von Euro zur Auszahlung gebracht, das entspricht 82,0 Prozent. Schwerpunkte lagen dabei auf folgenden Leistungen zur Eingliederung nach 16 SGBII: Verbesserung der Chancen auf dem 1. Arbeitsmarkt Beschäftigung begleitende Maßnahmen Förderung der Berufsausbildung Beschäftigung schaffende Maßnahmen Freie Förderung Euro Euro Euro Euro Euro 9

10 Kommunale Eingliederungsleistungen gemäß 16a SGBII Nach 54 SGB II sind auch die kommunalen Eingliederungsleistungen gem. 16a SGB II (Betreuung Minderjähriger/ häusliche Pflege, Schuldnerberatung, psychosoziale Betreuung, Suchtberatung) in die Eingliederungsbilanz einzubeziehen. Im Jahr 2011 wurden insgesamt Fälle in Höhe Euro über die kommunal geförderten Leistungen nach 16 a SGB II durch den Fachbereich Soziales der Stadtverwaltung Cottbus bearbeitet. Zur Verwirklichung einer ganzheitlichen und umfassenden Betreuung und Unterstützung bei der Eingliederung in Arbeit wurden folgende Leistungen, die für die Eingliederung der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in das Erwerbsleben erforderlich sind, erbracht: Häusliche Pflege Angehöriger Schuldnerberatung Psychosoziale Beratung/ Betreuung Suchtberatung Euro Euro Euro Euro 3.1. Verbesserung der Chancen auf dem ersten Arbeitsmarkt Förderung aus dem Vermittlungsbudget Mit der Einführung des Vermittlungsbudgets (VB) wurde die Grundlage für die flexible, bedarfsgerechte und unbürokratische Förderung von Ausbildungssuchenden, von Arbeitslosigkeit bedrohten Arbeitsuchenden und Arbeitslosen geschaffen. Die Förderung aus dem Vermittlungsbudget kann in den verschiedenen Problemlagen im Einzelfall Hilfestellungen zur Überwindung von unterschiedlichen Integrationshemmnissen gewährt werden. Im Jahr 2011 beliefen sich diese Ausgaben auf Euro. Die durchschnittlichen Kosten je geförderten Teilnehmer je Monat betrugen 186 Euro. Förderung beruflicher Weiterbildung (FbW) Im Jahr 2011 entfielen Euro das entspricht 21,6 Prozent der Ausgaben des Eingliederungsbudgets auf die Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW) inkl. der beruflichen Weiterbildung für Menschen mit Behinderung. 250 Personen nahmen im Jahresdurchschnitt 2011 an FbW- Maßnahmen teil, davon gehören 128 Teilnehmer zur Gruppe der besonders förderungsbedürftigen Personen. Die Aufwendungen je Teilnehmer lagen bei durchschnittlich 725 Euro pro Monat. Maßnahmen zur Aktivierung und berufliche Eingliederung Die Gesamtausgaben für Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung beliefen sich in 2011 auf Euro. Davon wurden mit Euro Maßnahmen beim Träger 10

11 und mit Euro Maßnahmen bei Arbeitgeber gefördert. Die jahresdurchschnittliche Teilnehmerzahl lag bei 48 und die durchschnittlichen Teilnehmerkosten je Monat betrugen 337 Euro Beschäftigungsbegleitende Leistungen Eingliederungszuschüsse Hierbei handelt es sich um Zuschüsse an Arbeitgeber zum Ausgleich von individuellen Wettbewerbsnachteilen, welche sich aus prognostizierten Minderleistungen der förderungsbedürftigen Arbeitnehmer ergeben wurden Eingliederungszuschüsse wie folgt gewährt: Eingliederungszuschüsse (EGZ) EGZ für besonders betroffene schwerbehinderte Menschen Beschäftigungszuschuss (BEZ) Euro Euro Euro Förderung in selbständige Tätigkeit 2011 wurde 43 Arbeitnehmern zur Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit ein Einstiegsgeld bei selbständiger Erwerbstätigkeit gewährt. Einstiegsgeld bei selbständiger Erwerbstätigkeit Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen Euro Euro 3.3 Förderung der Berufsausbildung Die Ausgaben zur Förderung der Berufsausbildung Benachteiligter und zur Sicherung des Ausbildungserfolges beliefen sich in 2011 auf Euro. Dabei wurden Euro für ausbildungsbegleitende Hilfen (abh) und Euro für die Förderung der Berufsausbildung benachteiligter Jugendlicher in einer außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE) ausgegeben. Jahresdurchschnittlich wurden 161 Jugendliche im Monat im Rahmen der Förderung der Berufsausbildung gefördert, davon wurden 6 mit ausbildungsbegleitenden Hilfen, 138 in einer außerbetrieblichen Ausbildung und 14 mit einer Einstiegsqualifizierung. Zur Vorbereitung und/ oder Anbahnung einer betrieblichen Berufsausbildung, zur Vermittlung und Vertiefung von Grundlagen für den Erwerb beruflicher Handlungsfähigkeit und zum Erwerb eines Kammerzertifikats über eine erfolgreiche Teilnahme ggf. Vermittlung von Ausbildungsbau- 11

12 steinen anerkannter Ausbildungsberufe wurde das Förderinstrument Einstiegsqualifizierung mit Euro genutzt. 3.4 Beschäftigung schaffende Maßnahmen Für diese Förderung wurden 2011 insgesamt Euro aufgewendet. Der durchschnittliche Fördersatz betrug 467 Euro je Arbeitnehmer pro Monat. Arbeitsgelegenheiten (AGH) Mehraufwand- und Entgeltvariante Zur Wiederherstellung und Aufrechterhaltung bzw. Stabilisierung der Beschäftigungsfähigkeit von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, zur Teilhabe am Arbeitsleben und Erzielung von Integrationsfortschritten wurden Arbeitsgelegenheiten in den Varianten Mehraufwandsentschädigung (MaE) und Entgelt nach 16 d SGB IIl durchgeführt. Im Jahr 2011 wurden jahresdurchschnittlich 300 Teilnehmer im Monat mit insgesamt Euro in der MaE- Variante und 90 Teilnehmer im Monat mit Euro in der Entgelt- Variante gefördert. Dies entspricht für beide Maßnahmen gesamt 21,8 Prozent an allen Ausgaben im Eingliederungsbudget. In der Gruppe der besonders förderungsbedürftigen Personen waren 119 Teilnehmer (im Monat) 50 Jahre oder älter sowie 18 Teilnehmer schwerbehindert oder gleichgestellt. 3.5 Freie Förderung Mit dem Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente wurde im Rechtskreis SGB II zum unter anderem die Freie Förderung im SGB II nach 16f SGB II eingeführt. Mit diesem Förderinstrument haben die Jobcenter die Möglichkeit erhalten, ihre erwerbsfähigen Leistungsberechtigten auch dort bei der Eingliederung in den Arbeitsmarkt zu unterstützen, wo der reguläre Förderkatalog nicht greift. Diesen Gestaltungsspielraum nutzte das Jobcenter Cottbus mit Euro, um neue Eingliederungsleistungen zu entwickeln oder Basisinstrumente zu erweitern. 4. Entwicklung der durchschnittlichen Kosten je geförderten Arbeitnehmer Die Entwicklung der durchschnittlichen Ausgaben je geförderten Arbeitnehmer im Vergleich zum Vorjahr 2010 stellt sich bezogen auf die einzelnen Förderinstrumente wie folgt dar. Beispielsweise sanken die Kosten für die Förderung aus dem Vermittlungsbudget um 67 Euro, die Kosten für die Förderung der Beruflichen Weiterbildung (FbW) um 110 Euro und die Kosten für Maßnahmen zur Aktivierung und berufliche Eingliederung um 62 Euro pro geförderten Arbeitnehmer und Monat. Hingegen stiegen die Kosten für eine Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung um 63 Euro, die Kosten für ausbildungsbegleitende Hilfen um 12

13 29 Euro, die Kosten für Arbeitsgelegenheiten um 63 Euro und die Kosten für das Einstiegsgeld um 78 Euro sowie die Kosten für Eingliederungszuschüsse für besonders betroffene schwerbehinderte Menschen um 164 Euro pro geförderten Arbeitnehmer und Monat. 5. Umfang der Förderung von Zielgruppen Umfang und Struktur des arbeitsmarktpolitischen Instrumenteneinsatzes haben sich im Zuge der letzten Jahre markt- und bewerberorientiert ausgerichtet. Sie haben das Ziel, durch Aktivierung die Einstellungen eines Arbeitsuchenden positiv zu beeinflussen, um seine Integrationschancen zu verbessern. Das Jobcenter Cottbus unterstützt die arbeitsuchenden Hilfebedürftigen bei der Überwindung von Integrationshürden. Zu den Zielgruppen zählen die Langzeitleistungsbezieher, welche zwei Jahre und länger auf der Suche nach einer Beschäftigung sind, Jugendliche unter 25 Jahren, schwerbehinderte und gleichgestellte Menschen, Ältere ab 50 Jahren, Berufsrückkehrer/innen und Geringqualifizierte. Im Durchschnitt befanden sich 2011 im Jobcenter Cottbus monatlich 309 Männer und Frauen in einer Maßnahme, um Ihre Chancen auf dem 1. Arbeitsmarkt zu verbessern. Hierzu zählen unter anderem Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung und Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung. Darunter befanden sich 6 schwerbehinderte und gleichgestellte Menschen, 146 Ältere ab 50 Jahren, 31 Jugendliche unter 25 Jahren, 108 Geringqualifizierte sowie 21 Berufsrückkehrer. Mit Beschäftigung begleitenden Leistungen wie zum Beispiel Eingliederungszuschüsse oder Einstiegsgeld zur Unterstützung oder Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit wurden jahresdurchschnittlich 295 Personen monatlich gefördert wurden 161 Personen im Rahmen der Förderung der Berufsausbildung unterstützt. 138 benachteiligte junge Menschen nahmen an einer außerbetrieblichen Ausbildung teil und 6 Jugendliche wurden mit ausbildungsbegleitenden Hilfen durch das Jobcenter Cottbus gefördert. Um die Arbeitsvermittlung noch effektiver gestalten zu können, wird seit 2009 das sogenannte 4- Phasen- Modell genutzt. So wird eine umfassende Aufnahme relevanter persönlicher Daten, sich daraus ergebene Notwendigkeiten der persönlichen Weiterentwicklung, ein passgenaues Angebot zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zu unterbreiten und umzusetzen möglich. 13

14 6. Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern auf dem Arbeitsmarkt Beteiligung von Frauen und deren Eingliederungsquote Gemäß 1 Abs. 2 Nr. 4 SGBIII sollen die Leistungen der Arbeitsförderung insbesondere die berufliche Situation von Frauen verbessern, indem sie auf die Beseitigung bestehender Nachteile sowie auf die Überwindung eines geschlechtsspezifisch geprägten Ausbildungsund Arbeitsmarktes hinwirken und Frauen mindestens entsprechend ihrem Anteil an den Arbeitslosen und ihrer relativen Betroffenheit von Arbeitslosigkeit gefördert werden. 45,2 Prozent aller erwerbsfähigen Hilfebedürftigen im Jahr 2011 waren Frauen, das entspricht Personen absolut im Jahresdurchschnitt. Darunter befanden sich 930 Langzeitarbeitslose, 107 Schwerbehinderte/ Gleichgestellte, 659 Frauen im Alter von 50 Jahren und älter, 295 Berufsrückkehrerinnen, 704 Geringqualifizierte und 283 Jugendliche Frauen im Alter von 15 bis unter 25 Jahren. Frauen machten in Maßnahmen der Kategorie Chancen auf dem 1.Arbeitsmarkt verbessern 47,7 Prozent, in den Maßnahmen zu Beschäftigung begleitenden Maßnahmen 35,7 Prozent und in der Kategorie der Förderung der Berufsausbildung 46,1 Prozent aller Geförderten aus. In der Zeit von Januar bis Dezember 2011 nahmen durchschnittlich im Monat 523 Frauen an beschäftigungsfördernden Maßnahmen teil, das entspricht 44,8 Prozent an allen Maßnahmeteilnahmen. Da die Mindestbeteiligung von Frauen gemäß 1 Abs. 2 Nr. 4 SGBIII 42 Prozent beträgt, liegt eine positive Abweichung von 2,8 Prozent vor. Im Untersuchungszeitraum von Januar bis Dezember 2011 nach einer angemessenen Zeit von 6 Monaten nach Beendigung der Förderung waren Frauen sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Dies entspricht einer Eingliederungsquote von 31,6 Prozent. 7. Förderung Personen mit Migrationshintergrund Der Bestand an Arbeitslosen im Jahresdurchschnitt mit ausländischer Staatsangehörigkeit, Spätaussiedlerstatus oder eingebürgerte Deutsche beträgt 345 Personen im Monat. 513 Personen mit Migrationshintergrund nahmen an Maßnahmen die die Chancen auf dem 1. Arbeitsmarkt verbessern teil. 24 Personen wurden mit beschäftigungsbegleitenden Maßnahmen gefördert. 3 Personen nahmen an Maßnahmen zur Förderung der Berufsausbildung und 44 Personen an Beschäftigung schaffenden Maßnahmen teil. Hier wurden die Förderfälle zusammengefasst, die zum Zeitpunkt des Förderbeginns als Ausländer oder als Spätaussiedler gekennzeichnet sind und solche, die dies zum Zeitpunkt des Förderbeginns nicht sind, aber seit Beginn der Arbeits-/ Ausbildungssuche einmal als Ausländer oder Spätaussiedler gekennzeichnet waren. Weitere Informationen, wie zum Beispiel Geburtsland oder 14

15 Geburtsland der Eltern, die einen umfassenderen Rückschluss auf einen eventuellen vorhandenen Migrationshintergrund zulassen würden, liegen nicht vor. Für die Personengruppe mit Migrationshintergrund ergibt sich eine Verbleibs- und Eingliederungsquote von 45,3 Prozent. Untersucht wurden hierbei die Austritte von Juli 2010 bis Juni 2011 sechs Monate nach Maßnahmeende. 8. Eingliederungsquote und Wirksamkeit Ziel der Eingliederungsbilanz ist es unter anderem, den Einsatz und die Wirksamkeit arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen transparent zu machen. Die Eingliederungsquoten geben Aufschluss darüber, inwieweit die Maßnahmen dazu beigetragen haben, bestehende Arbeitslosigkeit zu beenden. Sie ist definiert als Anteil der Absolventen von Maßnahmen der aktiven Arbeitsförderung, die sechs Monate nach Teilnahmeende eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufgenommen haben. Basis für die Berechnung der Eingliederungsquote bilden die Austritte im Zeitraum Juli 2010 bis Juni In diesem Zeitraum beendeten insgesamt Teilnehmer die geförderten Maßnahmen Personen haben innerhalb von sechs Monaten nach Beendigung der Förderung eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufgenommen. Dies entspricht einer Eingliederungsquote von 34,2 Prozent. Die einzelnen Förderinstrumente zeigten folgende Eingliederungsquoten auf: Verbesserung der Chancen auf dem 1. Arbeitsmarkt 41,8 Prozent Beschäftigung begleitende Maßnahmen 54,9 Prozent Förderung der Berufsausbildung 29,7 Prozent Beschäftigung schaffende Maßnahmen 10,9 Prozent Freie Förderung 18,5 Prozent 15

16 B. Daten zur Eingliederungsbilanz 2011 Hinweise zur Verwendung von Zeichen in den nachfolgenden Tabellen: eine Null (0;0,0) ist mehr als nichts, aber weniger als die Hälfte der kleinsten Einheit, die in der Tabelle dargestellt werden kann ein Strich(-) bedeutet nichts vorhanden ein Punkt (.) bedeutet kein Nachweis vorhanden drei Punkte (...) bedeutet Angaben fallen später an ein (x) bedeutet Nachweis nicht sinnvoll 16

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67 Abkürzungen und Zeichenerklärung AA AGH a.n.g. BA dar. dav. GSt HA IT SGB zkt I k Agentur für Arbeit Arbeitsgelegenheiten anderweitig nicht genannt Bundesagentur für Arbeit darunter davon Geschäftsstelle Hauptagentur Informationstechnologie Sozialgesetzbuch zugelassene kommunale Träger Insgesamt Kumulierte Zahl M Männer F Frauen MD Monatsdurchschnitt ME Monatsende MS Monatssumme MM Monatsmitte MA Monatsanfang JA Jahresanfang JD Jahresdurchschnitt JE Jahresende JS Jahressumme r berichtigte Zahl s geschätzte Zahl U unzuverlässige oder ungewisse Daten u.z. und zwar 0 Änderung innerhalb einer Reihe, die den zeitlichen Vergleich beeinträchtigt - nichts vorhanden. kein Nachweis vorhanden Angaben fallen später an * Zahlenwerte kleiner 3 und korrespondierende Werte werden aus Datenschutzgründen nicht ausgewiesen Daten aus der Statistik sind Sozialdaten ( 35 SGB I) und unterliegen dem Sozialdatenschutz gem. 16 BStatG. Aus diesem Grund werden Zahlenwerte kleiner 3 mit * anonymisiert. Abweichungen in den Summen können sich durch Runden der Zahlen ergeben. 67

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