Ihr Schreiben/Fax vom: Ihr Zeichen: Unser Zeichen: III/32/351/07. Anlage(n): Korrespondent: Véronique Van Espen Call Center

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1 SCTA\EL-AH\H:\00361.elc.wpd Brüssel, den An die Gemeindekollegien Institutionen und Bevölkerung Nationalregister CL Zur Information: - An die Frauen und Herren Provinzgouverneure - An die Frauen und Herren Vorsitzenden der Hauptwahlvorstände der Wahlkreise, der Provinzen und der Kollegien - An die EDV-Lieferanten Ihr Schreiben/Fax vom: Ihr Zeichen: Unser Zeichen: III/32/351/07 Anlage(n): Korrespondent: Véronique Van Espen Call Center relations.exterieures@rrn.fgov.be callcenter@rrn.fgov.be Tel.: 02/ / Fax: 02/ / BETRIFFT: Wahl der Föderalen Gesetzgebenden Kammern vom 10. Juni 2007 BESTELLUNG DER WÄHLERLISTEN Sehr geehrte Damen und Herren, weiter unten finden Sie die Anweisungen in Bezug auf die Erstellung beim Nationalregister der Wählerlisten für die vorerwähnten Wahlen. Der Bestellschein, dessen Muster Sie in der Anlage finden, muss beim Nationalregister vor dem 30. März 2007 eingereicht werden. Der Dienst der Auswärtigen Beziehungen des Nationalregisters wird Ihnen binnen fünf Tagen nach Eingang des Bestellscheins eine Empfangsbestätigung zuschicken. Bei Ausbleiben der Empfangsbestätigung sollten Sie sich telefonisch mit diesem Dienst in Verbindung setzen (Tel. 02/ Fax: 02/ ). Park Atrium, Rue des Colonies 11, 1000 Brüssel Sie erhalten auf Wunsch die Gelegenheit zu einem Gespräch mit einem Bediensteten des Dienstes.

2 A. WÄHLERLISTEN 1. Die offizielle Liste der in Belgien wohnhaften belgischen Wähler wird am Donnerstag, 5. April 2007, abgeschlossen (= 80. Tag vor dem normalen Datum der Wahlen, dem 24. Juni Artikel 10 1 Absatz 2 des Wahlgesetzbuches). In diese Wählerliste werden die Belgier aufgenommen, die am 5. April 2007 (= 80. Tag vor dem normalen Datum der Wahlen, dem 24. Juni Artikel 10 und 105 des Wahlgesetzbuches) in den Bevölkerungsregistern der Gemeinde eingetragen sind, die am Datum der Wahl das Alter von 18 Jahren erreicht haben und denen an diesem Datum nicht gemäß Artikel 6 und 7 des Wahlgesetzbuches das Wahlrecht aberkannt ist (siehe beiliegende Tabelle mit einigen wichtigen Daten in Bezug auf die Wahlen). Die Datenentnahmen werden vom Nationalregister während des Wochenendes vom 14. und 15. April 2007 vorgenommen. Es ist daher unerlässlich, dass die Daten in Bezug auf die Einwohner Ihrer Gemeinde spätestens am Samstag, 14. April 2007, um 12 Uhr fortgeschrieben sind. Besonders zu beachten sind die Daten in Bezug auf: Wechsel des Hauptwohnortes oder der Adresse, Aberkennung oder Aussetzung des Wahlrechts, Tod, Einbürgerungen, die in den letzten Monaten gewährt wurden, IT 132 hinsichtlich der Registrierung des Stimmrechts und der Art der Stimmabgabe der im Ausland ansässigen Belgier. NB: Die Wählerlisten werden in der Sprache der Gemeinde erstellt. In zweisprachigen Gemeinden werden sie in beiden Sprachen erstellt. 2. Die offizielle Liste der im Ausland ansässigen belgischen Wähler mit den fünf möglichen Arten der Stimmangabe wird ebenfalls am 5. April 2007 abgeschlossen (= 80. Tag vor dem normalen Datum der Wahlen, dem 24. Juni 2007) Die Datenentnahmen werden vom Nationalregister ebenfalls während des Wochenendes vom 14. und 15. April 2007 vorgenommen. Es ist daher unerlässlich, dass die Daten in Bezug auf diese Wähler spätestens am Samstag, 14. April 2007, um 12 Uhr fortgeschrieben sind. BEMERKUNG: Der allgemeine Zeitraum für die Eintragung beim Föderalen Öffentlichen Dienst Auswärtige Angelegenheiten der im Ausland ansässigen Belgier als Wähler läuft bis zum 1. März 2007 (siehe beiliegenden Kalender). 2

3 Folgende fünf Wahlarten stehen im Ausland ansässigen belgischen Wählern zur Auswahl (siehe Artikel 180 bis 180septies des Wahlgesetzbuches): 4. Wahlaufforderungen 1. persönliche Stimmabgabe in Belgien, 2. Wahl mittels Vollmacht in Belgien, 3. persönliche Stimmabgabe in einer diplomatischen Vertretung, 4. Wahl mittels Vollmacht in einer diplomatischen Vertretung, 5. Briefwahl. a) - Das Muster der Aufforderungen ist durch den Königlichen Erlass vom 11. April 1999 zur Festlegung des Musters der Wahlaufforderungen festgelegt (siehe Anlage 10 - Belgisches Staatsblatt vom 30. April 1999, offizielle deutsche Übersetzung Belgisches Staatsblatt vom 12. Juni 1999). - Ein Wahlaufforderungsmuster für Wahlbüros mit traditioneller Stimmabgabe und ein Muster für automatisierte Wahlbüros befindet sich auf unserer Website - Ein im Ausland ansässiger Belgier, der als Wähler in einer Gemeinde mit traditioneller Stimmabgabe eingetragen ist, erhält eine Wahlaufforderung gemäß dem Muster für Wahlbüros mit traditioneller Stimmabgabe, wenn er sich für Wahlart 1 oder 3 entschieden hat. - Ein im Ausland ansässiger Belgier, der als Wähler in einer Gemeinde mit automatisierter Stimmabgabe eingetragen ist, erhält eine Wahlaufforderung gemäß dem Muster für Wahlbüros mit traditioneller Stimmabgabe, wenn er sich für Wahlart 3 entschieden hat. - Ein im Ausland ansässiger Belgier, der als Wähler in einer Gemeinde mit automatisierter Stimmabgabe eingetragen ist, erhält eine Wahlaufforderung gemäß dem Muster für automatisierte Wahlbüros, wenn er sich für Wahlart 1 entschieden hat. b) Versendung der Wahlaufforderungen - Die Versendung der Wahlaufforderungen der in Belgien wohnhaften belgischen Wähler erfolgt wie bei den vorhergehenden Wahlen, und zwar spätestens am 15. Tag vor den Wahlen (Artikel 107 des Wahlgesetzbuches). - Die Wahlaufforderungen der im Ausland ansässigen belgischen Wähler müssen ebenfalls spätestens am 15. Tag vor den Wahlen über die diplomatische oder konsularische Vertretung zugeschickt werden (Artikel 180bis des Wahlgesetzbuches). 3

4 - Um zu gewährleisten, dass die Wahlaufforderungen den im Ausland ansässigen Wählern in den festgelegten Fristen zukommen, wird jede Gemeinde diese Wahlaufforderungen nach diplomatischer oder berufskonsularischer Vertretung in kleine Pakete bündeln (unter Angabe der betreffenden Vertretung auf dem Paket) und sie dem Föderalen Öffentlichen Dienst Auswärtige Angelegenheiten in Brüssel übermitteln, der für ihre Beförderung ins Ausland sorgen wird. NB: Der Föderale Öffentliche Dienst Auswärtige Angelegenheiten wird in absehbarer Zeit auf seiner Website die Liste der diplomatischen und konsularischen Vertretungen und die Adressen der Orte, an denen die Wähler ihre Stimme abgeben können, veröffentlichen ( - Dokumente je nach Wahlart: 1. persönliche Stimmabgabe in Belgien Wahlaufforderung, 2. Wahl mittels Vollmacht in Belgien der Vollmachtgeber erhält nichts, der Bevollmächtigte erhält seine Wahlaufforderung + eine Kopie des Vollmachtsformulars, 3. persönliche Stimmabgabe in der diplomatischen Vertretung Wahlaufforderung, 4. Wahl mittels Vollmacht in der diplomatischen Vertretung der Vollmachtgeber erhält nichts, der Bevollmächtigte erhält seine Wahlaufforderung + eine Kopie des Vollmachtsformulars, 5. Briefwahl der Wähler erhält keine Wahlaufforderung, sondern vom Hauptwahlvorstand des Wahlkreises und der Provinz einen Wahlumschlag mit den Stimmzetteln und den Anweisungen. NB: Damit auf den Wahlaufforderungen die genauen Adressen der in den diplomatischen Vertretungen eingerichteten Wahlbüros angegeben werden können (Wahlart 3 und 4), wird eine Fusion der diesbezüglichen Datei des Nationalregisters und der Datei des Föderalen Öffentlichen Dienstes Auswärtige Angelegenheiten erfolgen. B. INFORMATIONSTRÄGER UND ANZAHL EXEMPLARE Auf Papier: - auf gewöhnlichem weißem Papier im Format A4, geschnitten, beidseitig bedruckt, Wähler pro Seite, - 1 bis 25 Exemplare, - alphabetische Einteilung oder geografische Einteilung (mit/ohne Wahlsektionen). Auf Kassette/CD-ROM: In dekodierter oder kodierter Form im Standardformat; Beschreibung der Aufzeichnung auf Band oder Kassette auf Anfrage erhältlich. 4

5 BEMERKUNGEN: 1. Die Dateien der Wählerlisten auf digitalem Träger werden nur in kodierter Form bereitgestellt. Diese Dateien werden ohne Aufkleber für Wahlaufforderungen bereitgestellt. 2. Die Listen der im Ausland ansässigen belgischen Wähler weisen ein besonderes Layout auf. Eine Kopie dieses Layouts ist in Anlage 2 beigefügt. C. AUFTEILUNG IN WAHLSEKTIONEN (GRATIS) Berechnungsgrundlage: maximal 540, 600 oder 780 Wähler pro Wahlbüro mit traditioneller Stimmabgabe. Bei automatisierter Stimmabgabe, maximal 900 Wähler pro Wahlsektion. NB: Die Anzahl Wähler, die in Wahlkantonen und Gemeinden mit automatisierter Stimmabgabe in einem Wahlbüro zur Stimmabgabe zugelassen werden, ist auf 900 festgelegt auf der Grundlage der Norm von 5 Wahlapparaten pro Wahlsektion und 180 Wählern pro Wahlapparat. In den Kantonen und Gemeinden des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt beläuft sich diese Anzahl auf 800 auf der Grundlage von 5 Wahlapparaten pro Wahlbüro und 160 Wählern pro Wahlapparat. Um dem spezifischen Charakter bestimmter Gemeinden Rechnung zu tragen, kann die Anzahl Wähler, die in einem Wahlbüro zur Stimmabgabe zugelassen werden, bis auf höchstens 1300 Wähler erhöht werden. D. LISTE UND AUFKLEBER MIT DEN ADRESSEN DER BEISITZER (fakultativ) Für die traditionelle Stimmabgabe sind 24 Kandidaten-Beisitzer pro Wahlbüro vorgesehen. Eine Liste der Kandidaten-Beisitzer und Adressenaufkleber pro Beisitzer sind vorgesehen (Artikel 95 4 des Wahlgesetzbuches). Für die automatisierte Wahl ist die Anzahl Kandidaten-Beisitzer auf 30 pro Wahlbüro festgelegt In den Gemeinden des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt geht dem Namen der französischsprachigen Kandidaten-Beisitzer ein Sternchen und gehen dem Namen der niederländischsprachigen Kandidaten-Beisitzer zwei Sternchen voraus. NB: Gemäß dem kürzlich abgeänderten Artikel 95 des Wahlgesetzbuches werden die Kandidaten-Beisitzer unter den Wählern der Sektion oder des Wahlbüros benannt. Die Kandidaten-Beisitzer eines Wahlbüros müssen also nicht mehr mindestens dreißig Jahre alt sein. 5

6 Alle Vorsitzenden, Beisitzer und Ersatzbeisitzer der Wahl- und Zählbürovorstände werden fortan vom Vorsitzenden des Hauptwahlvorstandes des Kantons benannt. Die Vorsitzenden der Wahlbürovorstände ernennen also nur noch ihre Sekretäre (und ihre beigeordneten Sekretäre bei automatisierter Wahl). Dasselbe gilt für die Vorsitzenden der Zählbürovorstände, die ihre Sekretäre ebenfalls selbst ernennen. Im Hinblick auf die Benennung der Mitglieder der Wahlvorstände übermittelt gemäß Artikel des Wahlgesetzbuches jede Gemeinde dem Vorsitzenden des Hauptwahlvorstandes des betreffenden Kantons: 1. zunächst die Liste der Wähler, die aufgrund der in Artikel 95 4 des Wahlgesetzbuches vorgesehenen Prioritätsreihenfolge mit dem Amt eines Vorsitzenden, Beisitzers und Ersatzbeisitzers eines Zählbürovorstandes ( Totalisierungsvorstand ) oder mit dem Amt eines Vorsitzenden eines Wahlbürovorstandes beauftragt werden können und 2. anschließend eine Liste mit mindestens 24 Wählern der Sektion oder des Wahlbüros, die mit dem Amt eines Beisitzers und Ersatzbeisitzers eines Wahlbürovorstandes beauftragt werden können. Für die automatisierte Wahl liegt die Anzahl Kandidaten-Beisitzer bei 30 pro Wahlbüro. E. TARIFE 1. Wählerliste auf Papier A4 beidseitig - Mindestpreis 2. Wählerliste auf Kassette oder CD-ROM - Kodierte Information Mindestpreis pro Gemeinde Höchstpreis pro Gemeinde 3. Wählerliste auf Aufklebern - Mindestpreis 4. Liste der Kandidaten-Beisitzer und Aufkleber - Mindestpreis 0, ,90 0, , ,37 0, ,90 0, ,90 EUR/Seite EUR EUR/Wähler EUR EUR EUR/Seite EUR EUR/Seite EUR 5. Die tatsächlichen Versandkosten werden den vorerwähnten Preisen hinzugefügt. 6

7 F. BEMERKUNGEN 1. Die Bestimmungen der Artikel 109 bis 111 des Neuen Gemeindegesetzes sind auf die Unterzeichnung des Bestellscheins anwendbar. 2. Für nähere Informationen konsultieren Sie folgende Websites: und Für den Minister des Innern: Für den Generaldirektor, abwesend Die Generalberaterin C. ROUMA 7

8 WAHLEN DER FÖDERALEN GESETZGEBENDEN KAMMERN VOM 10. JUNI 2007 BESTELLSCHEIN ANLAGE 1 GEMEINDE: LAS-CODE: BEVÖLKERUNG: GESCHÄTZTE ANZAHL WÄHLER: WAHLMODUS: traditionell - automatisiert (2) DATUM: ZU VERSENDEN AN (vor dem 30. März 2007): NATIONALREGISTER PARK ATRIUM RUE DES COLONIES BRÜSSEL GEMEINDEVERANTWORTLICHER IN WAHLANGELEGENHEITEN: NAME: TEL.: 1. Informationsträger (1) Liste auf Papier Format A4 Anzahl (max. 25): (einschließlich Aufkleber für Wahlaufforderungen) Kassette/CD-ROM (2) - Kodierte Information Name der Firma/Einrichtung: Aufteilung in Wahlsektionen (1) NEIN JA Anzahl: (bei Änderungen Zusammensetzung in der Anlage beifügen) 3. Einteilung (1) geografisch alphabetisch 4. Aufteilung in Wahlbüros (1) Verteilerschlüssel (Anzahl Wähler pro Wahlbüro): automatisierte Wahl 5. Liste der Kandidaten-Beisitzer pro Wahlbüro (1) JA NEIN (Einschließlich Adressenaufkleber) Anzahl: 24 pro Wahlbüro 30 pro Wahlbüro (nur bei automatisierter Wahl) 6. Liste der Kanditaten-Vorsitzenden eines Wahl- oder Zählbürovorstandes (1) und der Kandidaten-Beisitzer eines Zählbürovorstandes (2) JA NEIN 7. Ermächtigung (1) Das Gemeindekollegium ermächtigt: - einen Beauftragten seiner Verwaltung - einen Beauftragten der vorerwähnten Firma/Einrichtung die Kassette/CD-ROM mit der Wählerliste und die anderen beantragten Unterlagen direkt beim Nationalregister abzuholen. 8. Unvollständige oder falsch ausgefüllte Bestellscheine werden der Gemeinde zurückgesandt; dies hätte eine Verzögerung in der Ausführung der Arbeiten zur Folge. IM AUFTRAG DES GEMEINDEKOLLEGIUMS: DER SEKRETÄR SIEGEL DER GEMEINDE DER BÜRGERMEISTER (1) Zutreffendes bitte ankreuzen. (2) Unzutreffendes bitte streichen. 8

9 DATEI DER BELGIER IM AUSLAND ANLAGE 2 Blocklength: 5000 Recordlength: 500 Pos Code diplomatische Vertretung Pos Code Land Pos. 008 Wahlart Pos Code Wahlkreis (siehe Anlage 1) Pos LAS-Code Wahlgemeinde Pos Geburt - Jahrhundert Pos Nationale Nummer Pos Name, Vorname Pos Code Adelstitel Pos. 081 Code Adresse 00 oder 01 Adresse von IT022 übernehmen 02 Adresse von IT023 übernehmen Pos Grafik IT022 Pos Code Land IT022 Pos Grafik IT023 Pos Code Land IT023 Pos. 228 Code Personenstand 2 verheiratet 3 verwitwet 0 andere Fälle Pos Name Partner Pos Nationale Nummer Bevollmächtigter Pos Name, Vorname Bevollmächtigter Pos Adresse Bevollmächtigter (nur bei Wahlart = 2) Postleitzahl Code Straße Hausnummer Index Pos Nationale Nummer Vollmachtgeber (nur bei Wahlart = 3: Wähler gleichzeitig Bevollmächtigter) Pos Datum Wahlen (TT/MM/JJJJ) Pos Nummer Wahlbüro im Ausland (7 Stellen) Pos Adresse Wahlbüro im Ausland (90 Stellen) Pos Wählernummer der Personen, die in der diplomatischen Vertretung wählen (8 Stellen) Pos Nationale Nummer (JJ.MM.TT.SSS-KK) Pos Sprachencode der Gemeinde Pos. 496 Sprache der Person 1 Französisch 2 Niederländisch 3 Deutsch Pos Blanko 9

10 Code Eintragung Code 01 Antwerpen Code 21 Brüssel-Halle-Vilvoorde Code 03 Westflandern Code 24 Löwen Code 04 Ostflandern Code 25 Wallonisch-Brabant Code 05 Hennegau Code 06 Lüttich Code 07 Limburg Code 08 Luxemburg Code 09 Namur 10

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