Nachstehend möchten wir Sie in Kurzform auf einige steuerlichen Verpflichtungen aufmerksam machen, die mit dem Jahreswechsel 2013/14 zusammenhängen:

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Nachstehend möchten wir Sie in Kurzform auf einige steuerlichen Verpflichtungen aufmerksam machen, die mit dem Jahreswechsel 2013/14 zusammenhängen:"

Transkript

1 An alle Mandanten Rundschreiben Bozen, 31. Dezember 2013 Nr. 49/2013 Betrifft: Hinweise zum Jahreswechsel 2013/2014 Nachstehend möchten wir Sie in Kurzform auf einige steuerlichen Verpflichtungen aufmerksam machen, die mit dem Jahreswechsel 2013/14 zusammenhängen: 1. Bereich Mehrwertsteuer: 1.1 Rechnungsnummerierung: Wie bereits zu Jahresbeginn mitgeteilt, muss die Nummerierung von Rechnungen zum Jahreswechsel nicht mehr unbedingt zurückgestellt werden. Entsprechend hat man nun folgende Möglichkeiten: - Fortführung der Nummerierung des Jahres 2013 (z. B. letzte Rechnung am Nr. 6888; 1. Rechnung am 2. Jänner 2014 Nr. 6889); - Rückstellung der Nummerierung auf 1 auch im Jahr 2014 und Weiterführung dieser Nummerierung ohne weitere Unterbrechung auch in den Folgejahren; - Neustart mit der Nummer 1 im Jahr 2014 und abermals Neustart mit der Nummer 1 in den Folgejahren; - Neuerstart mit der Nummer 1 im Jahr 2014, wobei diese Nummer mit der Jahreszahl ergänzt wird (z. B oder 2014/1 usw.). 1.2 MwSt-Guthaben: Das MwSt.-Guthaben des Monats Dezember kann bereits ab 1. Jänner 2014 horizontal für Verrechnungen (z. B. zur Kompensation mit Sozialabgaben oder Lohnsteuern) verwendet werden. Es kann ab 1. Januar 2014 mit Verbindlichkeiten aus Steuerrückbehalten auf Löhne und Gehälter, - 1 -

2 Sozialbeiträgen, INAIL-Prämien, Steuerrückbehalten für Freiberufler und Vertreter usw., IRAP, Einkommenssteuern, IMU und Handelskammergebühren verrechnet werden. Soweit die Verrechnungen allerdings 5.000,00 Euro übersteigen, ist eine Kompensation nur unter den nachstehenden Voraussetzungen zulässig: - vorherige Abgabe der MwSt-Jahreserklärung bzw. eines trimestralen Erstattungsantrages; - die Verrechnung des Guthabens ist erst ab dem 16. des Folgemonats nach Abgabe der MwSt- Jahreserklärung, frühestens also zum 16. März 2014, zulässig; - Konformitätserklärung der MwSt-Jahreserklärung bzw. deren Unterzeichnung durch Rechnungsprüfer bzw. Überwachungsrat, soweit die Schwelle von ,00 Euro überschritten wird. Zudem erinnern wir daran, dass im Kalenderjahr eine Kompensierung der Steuerguthaben von i. d. R. maximal ,00 ( horizontale Kompensierung ), erhöht ab 2014 auf Euro, möglich ist. Ab 1. Jänner 2014 gelten übrigens auch Einschränkungen für die Verrechnung anderer Steuerguthaben; wir werden Sie mit einem getrennten Rundschreiben darüber informieren. Rückerstattung des MwSt.-Guthabens 2013: Wir möchten Sie daran erinnern, dass der Vordruck für die Rückerstattung des MwSt.-Guthabens bezüglich des Jahres 2013, ab 1. Februar 2014 eingereicht werden kann. Da die Anträge in chronologischer Reihenfolge bearbeitet werden, raten wir zu einer rechtzeitigen Erstellung derselben. Sollten sie uns den Auftrag für die Erstellung/Abgabe des Antrages für die MwSt.-Rückvergütung erteilen, bitten wir Sie uns die notwendigen Unterlagen innerhalb Ende Jänner zu übermitteln. 1.3 MwSt-Gruppenabrechnung Für jene Steuerpflichtigen, welche sich für die Möglichkeit der MwSt.-Konzernabrechnung entscheiden, muss die Muttergesellschaft innerhalb 16. Februar 2014 dem zuständigen Amt der Agentur der Einnahmen den Vordruck IVA 26 übermitteln. Der Vordruck und die Anleitungen sind auf der Webseite der Agentur der Einnahmen zu finden ( strumenti - modelli ). 1.4 Überprüfung der Periodizität der MwSt.-Abrechnungen Bitte überprüfen Sie, ob Sie 2014 die bisherige Periodizität der MwSt.-Abrechnungen beibehalten können. In diesem Zusammenhang erinnern wir daran: - Wer 2013 für MwSt.-Zwecke einen Umsatz von nicht mehr als Euro bei Dienstleistungsunternehmen und Freiberuflern bzw Euro bei anderen Unternehmen (z. B. Produktions- und Handelsunternehmen) erzielt hat, kann 2014 für die Quartalsabrechnung optieren. Die Termine für die Quartalsabrechnung und die Einzahlung sind: 16. Mai, 16. August und 16. November. Für das vierte Quartal wird die MwSt. mit der MwSt.-Jahreserklärung abgerechnet und innerhalb 16. März eingezahlt (vorbehaltlich Einzahlung mit den Zahlungen gemäß UNICO). Die Option für die Quartalsabrechnung und der eventuelle Widerruf sind in der MwSt.-Jahreserklärung für 2013 vorzunehmen. Bei der Quartalsabrechnung ist die einzuzahlende Steuerschuld jeweils um 1% zu - 2 -

3 erhöhen, wodurch der Zinsvorteil ausgeglichen werden soll. Dieser Zuschlag ist auch für 2014 unverändert geblieben. - Werden die obengenannten Schwellen überschritten, ist die monatliche Abrechnung der MwSt. verpflichtend. 1.5 Überprüfung Periodizität der Intrastat-Meldungen Es gelten unverändert die nachstehenden rollenden Schwellen, und zwar: Quartalsmeldung Monatsmeldung Steuerpflichtige, die in den vorhergehenden 4 Trimestern sowie im laufenden Quartal sowohl bei den Lieferungen als auch bei den Leistungen die Schwelle von Euro nicht überschritten haben. Alle Steuerpflichtigen, die sich nicht in der obigen Situation befinden. 1.6 Absichtserklärungen: Nachhaltige Exporteure, die beabsichtigen, Lieferungen und Leistungen ohne Mehrwertsteuer einzukaufen, haben zu diesem Zweck bekanntlich vor Durchführung des entsprechenden Geschäfts eine einschlägige Absichtserklärung ( lettera d intento ) zu verschicken. Diese Erklärung muss vom erhaltenden Unternehmen innerhalb der Abrechnungsfrist des Monats bzw. Quartals - nachdem, ob Monats- oder Quartalsabrechner - in welchem die erste Lieferung oder Leistung ohne MwSt erbracht werden, der Agentur der Einnahmen gemeldet werden. Die in diesen Tagen erhaltenen Absichtserklärungen sind also frühestens zum 16. Februar 2014 zu melden, soweit bereits im Jänner eine Lieferung oder Leistung ohne Mehrwertsteuer durchgeführt worden ist. Alternativ ist im Sinne eines Entscheids der Agentur der Einnahmen (Nr. 82 vom 1. August 2012) auch der Versand innerhalb des 16. des Folgemonats nach Erhalt weiterhin zulässig; in diesem Fall müsste Ende Dezember erhaltene Absichtserklärungen für das Jahr 2014 noch innerhalb 16. Jänner 2014 verschickt werden. Eine Vereinfachungsbestimmung hätte eigentlich vorgesehen, dass ab 2014 der Versand der Erklärungen an das Steueramt durch die Exporteure direkt erfolgen sollte (und nicht mehr durch Lieferer oder Leistungserbringer); die entsprechende Bestimmung ist nach Presseberichten allerdings im Senat hängen geblieben, und so bleiben vorerst noch die alten Bestimmungen aufrecht. 1.7 Gutschriften bei Insolvenzverfahren: In Art. 26 MwStG wird festgelegt ist, wann die Ausstellung einer Gutschrift für die nicht kassierte MwSt bei uneinbringlichen Forderungen zulässig ist. Im Einzelfall gilt: - Erfolglose Einzelpfändung: Das Protokoll eines öffentlichen Beamten, aus welchem hervorgeht, dass keine Mittel oder nicht ausreichende Mittel vorhanden sind, um eine Zwangseintreibung der Forderungen zu ermöglichen, gibt Anrecht zur Ausstellung einer Gutschrift. - Konkurs: Eine Gutschrift der MwSt ist erst und nur soweit möglich, als der Forderungsverlust durch den genehmigten Aufteilungsplan (nach Abschluss des Konkursverfahrens) belegt ist. Daraus folgt, dass die Gutschrift erst möglich ist, wenn die Einspruchsfrist gegen den Aufteilungsplan verfallen ist - 3 -

4 bzw. (in Ermangelung eines solchen Aufteilungsplanes) sobald die Frist für einen Einspruch gegen den Abschluss des Verfahrens verfallen ist. - Zwangsliquidierung: Auch hier gilt als Termin das Inkrafttreten des Aufteilungsplanes. - Vergleich im Konkurs: Homologierung (Genehmigung durch das Konkursgericht) des Vergleichs. - Gerichtlicher Vergleich (Art. 160 ff. KG): Der Vergleich muss durch das Gericht genehmigt sein, und zudem muss der Gläubiger seinen Zahlungsverpflichtungen nachgekommen sein. In diesem Moment wird der Vergleich endgültig, und es ist eine Gutschrift für die uneinbringliche MwSt möglich. Eine Gutschrift muss spätestens innerhalb des zweiten Folgejahres ab Eintreten der aufgezeigten Voraussetzungen ausgestellt werden. Daraus folgt: Mit 31. Dezember 2013 verfällt die letzte Möglichkeit, noch Gutschriften für die aufgezeigten Ausfälle des Jahres 2011 auszustellen. 2. Buchhaltung allgemein: 2.1 Form der Buchhaltung Die ordentliche Buchhaltung (mit Journal, Hauptbuch, Inventarbuch, usw.) müssen alle Kapitalgesellschaften führen; weiters jene Personengesellschaften und Einzelunternehmen, welche im Jahr 2013 einen Jahresumsatz von über Euro bei Dienstleistungsunternehmen und von über Euro bei allen anderen Tätigkeiten (z. B.: Produktions- und Handelsunternehmen) erzielt haben, sowie alle jene, die ausdrücklich für die ordentliche Buchhaltung optiert haben. Werden die genannten Schwellen nicht überschritten, kann die vereinfachte Buchhaltung geführt werden. 2.2 Verpflichtung zur Lagerbuchhaltung Unternehmen, die in den beiden Jahren 2011 und 2012 jeweils die beiden Grenzwerte von ,99 Euro an Erlösen und von ,80 Euro an Endbeständen überschritten haben, sind ab 1. Januar 2014 verpflichtet, die Lagerbuchhaltung zu führen. Die Schwellen sind im Vergleich zu den Vorjahren unverändert geblieben. Umgekehrt verfällt 2014 die Verpflichtung zur Lagerbuchhaltung bei jenen Unternehmen, die in den Jahren 2012 und 2013 die oben angeführten beiden Schwellen nicht mehr überschritten haben. 2.3 Ausdruck der Geschäftsbücher Wir erinnern daran, dass bei Übereinstimmung von Geschäftsjahr und Kalenderjahr mit 31. Dezember 2013 der Termin für den Ausdruck des Hauptjournals für 2012 und der Termin für den Nachtrag des Inventarbuches, betreffend den Jahresabschluss zum , verfallen. Innerhalb der gleichen Frist sind auch die MwSt-Register für das Jahr 2012 auszudrucken. Auch für den Druck des Abschreibungsbuches gilt die gleiche Frist, soweit es über EDV verwaltet wird; bei händischer Führung des Abschreibungsbuches hingegen war das Buch für 2012 bereits innerhalb 30. September 2013 nachzutragen. Beim Inventarbuch ist auch zu beachten, dass das Inventar auch vom rechtlichen Vertreter des Unternehmens zu unterzeichnen ist

5 Wir erinnern auch weiters daran, dass beim Ausdruck von Journalbuch und Inventarbuch die Stempelmarken nach den einschlägigen Bestimmungen angebracht werden müssen, und zwar: - 32,00 Euro je 100 Seiten für Einzelunternehmen, Personengesellschaften, Genossenschaften und Konsortien sowie - 16,00 Euro für Kapitalgesellschaften. Bitte beachten Sie, dass die genannten Stempelwerte im Vergleich zum Vorjahr angehoben worden sind. 3. Erweitertes Kassaprinzip und Geschäftsführervergütungen 2013: Die Vergütungen an Lohnabhängige und diesen gleichgestellte Einkünfte für das Jahr 2013 müssen bis spätestens 13. Jänner 2014 (heuer um 1 Tag verlängert, da der 12. Jänner 2014 auf einen Sonntag fällt) ausgezahlt werden, um sie noch der Steuerperiode 2013 zuordnen sowie in den entsprechenden Lohnsteuerbescheinigungen (CUD) und Steuererklärungen (Vordr. 770) für 2013 erfassen zu können. Die Vergütungen für freie Mitarbeit, insbesondere jene an die Mitglieder des Verwaltungsrates, sind für Steuerzwecke als Aufwendung noch im Jahr 2013 abzugsfähig, wenn sie bis 13. Jänner 2014 ausgezahlt werden. Bleibt daran zu erinnern, dass das erweiterte Kassaprinzip für Verwaltungsräte mit eigener MwSt-Position nicht gilt: Verwaltungsräte, welche die Vergütungen in Rechnung stellen, müssen innerhalb 31. Dezember 2013 bezahlt werden, damit der Abzug noch im Geschäftsjahr zulässig ist. In diesem Zusammenhang ist auch daran zu erinnern, dass aufgrund der neuen Geldwäschebestimmungen Zahlungen ab Euro in Bargeld nicht zulässig sind. Für die steuerliche Absetzbarkeit der Geschäftsführervergütungen ist es zudem notwendig, dass ein entsprechender Beschluss der Gesellschafterversammlung vorliegt. Gerade in diesen Krisenzeiten kommt es durchaus vor, dass in der Vergangenheit beschlossene Vergütungen nicht mehr oder nur teilweise ausgezahlt werden; in diesem Zusammenhang ist es üblich, dass der Verwalter mit einem einfachen Schreiben ganz oder teilweise auf seine Vergütung verzichtet; eine solche Handhabung ist allerdings nicht zu empfehlen, zumal insbesondere bei Gesellschaftergeschäftsführern der Fiskus in solchen Fällen eine figurative Auszahlung der Vergütung mit nachträglicher Gesellschafterfinanzierung unterstellt. Will man also angesichts der allgemeinen Krise auf die Vergütung im Interesse des Unternehmens zur Gänze oder teilweise verzichten, so ist es zu empfehlen, über einen Beschluss der Gesellschafterversammlung eine entsprechende Reduzierung der Vergütung festzulegen.. 4. Verjährungsfristen: Mit 31. Dezember 2013 verjährt das Steuerjahr 2008 für Zwecke der Mehrwertsteuer sowie für Zwecke der Einkommensteuern IRPEF, IRES und IRAP, soweit für dieses Jahr die Steuererklärung abgegeben worden ist. Sollte die Erklärung unterlassen worden sein, verfällt das Steuerjahr 2008 erst Ende Soweit im Geschäftsjahr 2008 hingegen ein Steuervergehen begangen worden ist, das auch strafrechtlich relevant ist, verlängern sich die allgemeinen Verjährungsfristen um - 5 -

6 weitere 4 bis 5 Jahre; in diesem Fall verjährt das Jahr 2008 bei Abgabe einer Steuererklärung erst Ende 2017 und bei keiner Abgabe gar erst mit Ende Für weitere Informationen und Unterlagen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Dr. Josef Vieider - 6 -

Rundschreiben Bozen, 28. Dezember 2016 Nr. 49/2016. Nachstehend einige Hinweise für die Buchhaltung zum Jahreswechsel:

Rundschreiben Bozen, 28. Dezember 2016 Nr. 49/2016. Nachstehend einige Hinweise für die Buchhaltung zum Jahreswechsel: An alle Mandanten Rundschreiben Bozen, 28. Dezember 2016 Nr. 49/2016 Betrifft: Nachtrag Geschäftsbücher Ausstellung von MwSt-Gutschriften erweitertes Kassaprinzip zum Jahresende Nachstehend einige Hinweise

Mehr

Betrifft: Die MwSt.-Jahresmeldung und die MwSt.-Jahreserklärung für das Jahr 2012

Betrifft: Die MwSt.-Jahresmeldung und die MwSt.-Jahreserklärung für das Jahr 2012 An alle Mandanten Rundschreiben Bozen, 28. Januar 2013 Nr. 7/2013 st Betrifft: Die MwSt.-Jahresmeldung und die MwSt.-Jahreserklärung für das Jahr 2012 Mit diesem Rundschreiben wollen wir Sie wiederum über

Mehr

STEUERRECHTLICHE FÄLLIGKEITEN UND ERFÜLLUNGSPFLICHTEN IN ITALIEN

STEUERRECHTLICHE FÄLLIGKEITEN UND ERFÜLLUNGSPFLICHTEN IN ITALIEN (Stand zum 16.02.2015) Irpef Ires Irap 1 IMU/ TASI 2 USt. / Einheitsbestätigung Mod. 770 INPS 3 Vidimierungsgebühren Handelskammergebühr Enasarco 4 Intrastat Januar 16 16 16 25 Black List Registergebühren

Mehr

NEWSLETTER 07/

NEWSLETTER 07/ NEWSLETTER 07/2016 21.10.2016 IN DIESER AUSGABE 1. Der Ausdruck der obligatorischen Buchhaltungsregister 2. Die elektronische Archivierung der Buchhaltungsunterlagen 3. Aufbewahrung der Buchhaltungsunterlagen

Mehr

Mehrwertsteuer-Jahreserklärung über 2016

Mehrwertsteuer-Jahreserklärung über 2016 Rundschreiben Nr. 2/2017 Geschrieben von dott. Thomas Thaler Bozen, 25.01.2017 Mehrwertsteuer-Jahreserklärung über 2016 Der elektronische Einreichungstermin für die MwSt.-Jahreserklärung ist der 28. Februar

Mehr

Rundschreiben Bozen, 31. Dez Nr. 49/2012. Betreff: Steuerliche Behandlung der Weihnachtsgeschenke und Weihnachtsessen

Rundschreiben Bozen, 31. Dez Nr. 49/2012. Betreff: Steuerliche Behandlung der Weihnachtsgeschenke und Weihnachtsessen An alle Mandanten Rundschreiben Bozen, 31. Dez. 2012 Nr. 49/2012 vj Betreff: Steuerliche Behandlung der Weihnachtsgeschenke und Weihnachtsessen In der Anlage erhalten Sie eine Übersicht zur Verbuchung

Mehr

Zugangsvoraussetzungen

Zugangsvoraussetzungen Rundschreiben Nr. 4/2016 Steuern ausgearbeitet von: DDr. Klaus Fischnaller Bruneck, den 14.01.2016 Neues Pauschalsystem für Kleinunternehmer und Freiberufler ab 2016 (Gesetz Nr. 208 vom 28.12.2015, veröffentlicht

Mehr

1.B - GESELLSCHAFTEN, KÖRPERSCHAFTEN UND EINZELUNTERNHEMEN ANDERE WIEDERKEHRENDE FÄLLIGKEITEN

1.B - GESELLSCHAFTEN, KÖRPERSCHAFTEN UND EINZELUNTERNHEMEN ANDERE WIEDERKEHRENDE FÄLLIGKEITEN Anlage 1B zum Rundschreiben Nr. 8 vom 14. Januar 2016 1.B - GESELLSCHAFTEN, KÖRPERSCHAFTEN UND EINZELUNTERNHEMEN ANDERE WIEDERKEHRENDE FÄLLIGKEITEN B U C H F Ü H R U N G (gilt nicht für Freiberufler) Ordentliche

Mehr

NEWSLETTER 04/

NEWSLETTER 04/ NEWSLETTER 04/2017 03.03.2017 IN DIESER AUSGABE 1. Die Einzahlung der jährlichen Vidimationsgebühr 2. Die neue Regelung in Bezug auf die Verwendung der Absichtserklärungen 3. Das Verlängerungsdekret Milleproroghe

Mehr

NEWSLETTER 01/

NEWSLETTER 01/ NEWSLETTER 01/2018 05.01.2018 IN DIESER AUSGABE 1. Die Neuerungen in Bezug auf die INTRASTAT Meldungen ab 1.1.2018 2. Der Ausdruck der obligatorischen Buchhaltungsregister 3. Die elektronische Archivierung

Mehr

THEMEN AUF DEN PUNKT GEBRACHT

THEMEN AUF DEN PUNKT GEBRACHT 1 Wirtschaft & Steuern THEMEN AUF DEN PUNKT GEBRACHT Wirtschaft & Steuern Begleitverordnung zum Bilanzgesetz 2017... 2 Die Inhalte dieses Rundschreibens dienen ausschließlich informativen Zwecken und stellen

Mehr

Nachstehend eine Übersicht über die seit 1. Jänner 2010 geltenden Bestimmungen für Vermittlungsleistungen:

Nachstehend eine Übersicht über die seit 1. Jänner 2010 geltenden Bestimmungen für Vermittlungsleistungen: Sozietät: Dr. Josef Pichler Dr. Margareth Dejori Dr. Lodovico Comploj Dr. Emilio Lorenzon Dr. Josef Vieider Dr. Elena Gattolin Dr. Sabrina Tabiadon Dr. Alessandro Zanellato Dr. Martin Lechner Dr. Monika

Mehr

Steuerliche und andere Neuerungen

Steuerliche und andere Neuerungen Rundschreiben Nr. 1/2017 Geschrieben von dott. Thomas Thaler Bozen, 9.1.2017 Steuerliche und andere Neuerungen Mit dem Finanzgesetz 2017, Gesetz Nr. 232 vom 11.12.2016 sind einige Steuer- und Abgabenbestimmungen

Mehr

= Rundschreiben n

= Rundschreiben n = Rundschreiben n. 2 22.03.2011 = Steuerfälligkeiten + 25. März + Frist für die Versendung der monatlichen Intra-Meldungen für innergemeinschaftliche Lieferungen, Erwerbe und Leistungen. + 31. März + Frist

Mehr

Neuerungen des Nachtragshaushaltes

Neuerungen des Nachtragshaushaltes Dr. Anton Pichler Dr. Walter Steinmair Dr. Helmuth Knoll Sparkassenstraße 18 Via Cassa di Risparmio I-39100 Bozen Bolzano T 0471.306.411 F 0471.976.462 E info@interconsult.bz.it I www.interconsult.bz.it

Mehr

mit vorliegendem Rundschreiben möchten wir Ihre Aufmerksamkeit auf folgende Argumente richten:

mit vorliegendem Rundschreiben möchten wir Ihre Aufmerksamkeit auf folgende Argumente richten: 1 Bozen, 02.11.2016 Sehr geehrte Kunden, mit vorliegendem Rundschreiben möchten wir Ihre Aufmerksamkeit auf folgende Argumente richten: 1. Elektronische Archivierung 2. Neue Gewinnsteuer (IRI) 3. Sonder-Abschreibung

Mehr

Betrifft: Änderungen Zeitpunkt der Umsatztätigung für internationale und innergemeinschaftliche Dienstleistungen erste amtliche Anleitungen

Betrifft: Änderungen Zeitpunkt der Umsatztätigung für internationale und innergemeinschaftliche Dienstleistungen erste amtliche Anleitungen An alle Mandanten Rundschreiben Bozen, den 27. Mai 2013 Nr. 19/2013 vj Betrifft: Änderungen Zeitpunkt der Umsatztätigung für internationale und innergemeinschaftliche Dienstleistungen erste amtliche Anleitungen

Mehr

Betrifft: Steuereinbehalte auf Zahlungen an Ausländer Amtliche Freistellungs- bzw. Reduzierungsanträge

Betrifft: Steuereinbehalte auf Zahlungen an Ausländer Amtliche Freistellungs- bzw. Reduzierungsanträge An alle Mandanten Rundschreiben Bozen, 13. Juli 2013 Nr. 29/2013 Betrifft: Steuereinbehalte auf Zahlungen an Ausländer Amtliche Freistellungs- bzw. Reduzierungsanträge veröffentlicht Zunächst die Vorgeschichte:

Mehr

Mehrwertsteuer-Jahresmeldung über 2015

Mehrwertsteuer-Jahresmeldung über 2015 Rundschreiben Nr. 2 Info vom 25.01.2016 Themen: - Mehrwertsteuer-Jahresmeldung über 2015 - Mehrwertsteuer-Jahreserklärung über 2015 - Erklärung der Steuersubstituten Steuerrückbehalte (Modell 770) & Modell

Mehr

Betrifft: Erstattung ausländischer MwSt-Guthaben - Anträge für 2009 innerhalb 30. September 2010 einreichen

Betrifft: Erstattung ausländischer MwSt-Guthaben - Anträge für 2009 innerhalb 30. September 2010 einreichen Sozietät: Dr. Josef Pichler Dr. Margareth Dejori Dr. Lodovico Comploj Dr. Emilio Lorenzon Dr. Josef Vieider Dr. Elena Gattolin Dr. Sabrina Tabiadon Dr. Alessandro Zanellato Dr. Martin Lechner Dr. Monika

Mehr

Geschenke an Kunden, Lieferanten und Mitarbeiter Art. 54 Abs. 5, Art. 108 Abs. 2, DPR 917/86 Art. 2, Abs. 2, n. 4, Art. 19-bis 1 DPR 633/72

Geschenke an Kunden, Lieferanten und Mitarbeiter Art. 54 Abs. 5, Art. 108 Abs. 2, DPR 917/86 Art. 2, Abs. 2, n. 4, Art. 19-bis 1 DPR 633/72 An alle unsere Kunden Ihre Anschriften Bozen, 10. Dezember 2007 Geschenke an Kunden, Lieferanten und Mitarbeiter Art. 54 Abs. 5, Art. 108 Abs. 2, DPR 917/86 Art. 2, Abs. 2, n. 4, Art. 19-bis 1 DPR 633/72

Mehr

STEUERRECHTLICHE FÄLLIGKEITEN UND ERFÜLLUNGSPFLICHTEN IN ITALIEN

STEUERRECHTLICHE FÄLLIGKEITEN UND ERFÜLLUNGSPFLICHTEN IN ITALIEN (Stand zum 01.01.2014) Irpef Ires IMU 2 USt. Irap 1 INPS3 Vidimierungsgebühren Handelskammergebühr Enasarco 4 Intrastat Black List Januar 16 16 16 25 31 Februar 16+28 16+28 16 20 25 28 Registergebühren

Mehr

INFORMATIONSRUNDSCHREIBEN 01/2017

INFORMATIONSRUNDSCHREIBEN 01/2017 Sehr geehrter Kunde, INFORMATIONSRUNDSCHREIBEN 01/2017 kurz vor Weihnachten wurde das Haushaltsgesetz 2017 sowie die Begleitverordnung Nr. 193/2016 vom Parlament verabschiedet. Nachfolgend in Stichworten

Mehr

NEWSLETTER 06/

NEWSLETTER 06/ NEWSLETTER 06/2018 06.03.2018 IN DIESER AUSGABE 1. Die Abfassung und die Abgabe des Modell 770/2018, sowie der Einheitlichen Bescheinigung 2018 1 Die Abfassung und die Abgabe des Modell 770/2018, sowie

Mehr

An Alle Kunden der Kanzlei. Andrian, den 08. Jänner Rundschreiben Nr. 1/2013. Sehr geehrte Damen und Herren,

An Alle Kunden der Kanzlei. Andrian, den 08. Jänner Rundschreiben Nr. 1/2013. Sehr geehrte Damen und Herren, An Alle Kunden der Kanzlei Andrian, den 08. Jänner 2013 Rundschreiben Nr. 1/2013 Sehr geehrte Damen und Herren, mit vorliegendem Rundschreiben möchten wir Sie über die Rückerstattung der IRAP auf Personalkosten

Mehr

THEMEN AUF DEN PUNKT GEBRACHT

THEMEN AUF DEN PUNKT GEBRACHT 1 Themen auf den Punkt gebracht THEMEN AUF DEN PUNKT GEBRACHT Wirtschaft & Steuern Mitteilung in eigener Sache/Digitaler Versand von Rechnungen... 2 Neues Pauschalsystem ab 2016... 2 Die Inhalte dieses

Mehr

NEWSLETTER 03/

NEWSLETTER 03/ NEWSLETTER 03/2017 13.02.2017 IN DIESER AUSGABE 1. Die Abfassung und die Abgabe des Modell 770/2017 in ordentlicher und/oder in vereinfachter Form, sowie der Einheitlichen Bescheinigung 2017 1 Die Abfassung

Mehr

THEMEN AUF DEN PUNKT GEBRACHT

THEMEN AUF DEN PUNKT GEBRACHT 1 Themen auf den Punkt gebracht THEMEN AUF DEN PUNKT GEBRACHT Wirtschaft & Steuern Nachtragshaushalt ("Manovra correttiva") 2017... 2 Die Inhalte dieses Rundschreibens dienen ausschließlich informativen

Mehr

Rundschreiben Bozen, 5. Jänner 2015 Nr. 04/2015. Betreff: Vereinfachungsverordnung Nr. 175/2014 Auswirkungen auf die Mehrwertsteuer

Rundschreiben Bozen, 5. Jänner 2015 Nr. 04/2015. Betreff: Vereinfachungsverordnung Nr. 175/2014 Auswirkungen auf die Mehrwertsteuer An alle Mandanten Rundschreiben Bozen, 5. Jänner 2015 Nr. 04/2015 Betreff: Vereinfachungsverordnung Nr. 175/2014 Auswirkungen auf die Mehrwertsteuer In Umsetzung des Ermächtigungsgesetzes Nr. 23 vom 11.

Mehr

THEMEN AUF DEN PUNKT GEBRACHT

THEMEN AUF DEN PUNKT GEBRACHT 1 Themen auf den Punkt gebracht THEMEN AUF DEN PUNKT GEBRACHT Wirtschaft & Steuern Ausblicke für 2018... 2 Intrastat - Vereinfachungen ab dem 1. Januar 2018... 2 Steuerbonus für Werbemaßnahmen... 4 Abtretung

Mehr

Betrifft: Besteuerung der privaten Nutzung von Betriebsgütern durch Gesellschafter sowie durch Familienangehörige

Betrifft: Besteuerung der privaten Nutzung von Betriebsgütern durch Gesellschafter sowie durch Familienangehörige An alle Mandanten Rundschreiben Bozen, 3. Dezember 2012 Nr. 46/2012 Betrifft: Besteuerung der privaten Nutzung von Betriebsgütern durch Gesellschafter sowie durch Familienangehörige von Einzelunternehmen

Mehr

Neuerungen für Pauschalsysteme

Neuerungen für Pauschalsysteme Dr. Reinhold Kofler Dr. Christian Obkircher Dr. Tobias Kristler Nummer 06/2015 vom 10/03/2015 Neuerungen für Pauschalsysteme wie wir bereits in unserem Rundschreiben 01/2015 berichtet haben, wurden mit

Mehr

Neuerungen im Steuersektor

Neuerungen im Steuersektor Kundeninfo 1-2015 Neuerungen im Steuersektor Wie üblich sind zum Jahresende 2014 einige wichtige steuerliche Neuerungen in Kraft getreten. In der Folge werden wir einen zusammenfassenden Überblick über

Mehr

Rundschreiben Bozen, 21. Oktober 2014 Nr. 41/2014

Rundschreiben Bozen, 21. Oktober 2014 Nr. 41/2014 An alle Mandanten Rundschreiben Bozen, 21. Oktober 2014 Nr. 41/2014 Betrifft: Meldung der Privatnutzung von Betriebsgütern und der gewährten Gesellschafterfinanzierungen im Jahr 2013 innerhalb Donnerstag,

Mehr

IRAP STEUERSÄTZE UND FÖRDERUNGSMAßNAHMEN RUNDSCHREIBEN NR.1

IRAP STEUERSÄTZE UND FÖRDERUNGSMAßNAHMEN RUNDSCHREIBEN NR.1 Ressort für Handwerk, Industrie, Handel, Finanzen und Haushalt Dipartimento all'artigianato, industria, commercio, finanze e bilancio IRAP STEUERSÄTZE UND FÖRDERUNGSMAßNAHMEN RUNDSCHREIBEN NR.1 Prot.14.04/322186

Mehr

Neuerungen Forfaitsystem

Neuerungen Forfaitsystem Dr. Reinhold Kofler Dr. Christian Obkircher Dr. Tobias Kristler Nummer 03/2016 vom 11/02/2016 Neuerungen Forfaitsystem wie wir bereits in unserem Rundschreiben 01/2016 berichtet haben, wurden mit dem Stabilitätsgesetz

Mehr

Ersatzsteuer auf Mieteinnahmen aus Wohnungen Regime della cedolare secca (Art. 3 Gesetzesdekret vom 14. März 2011 Nr. 23/2011 )

Ersatzsteuer auf Mieteinnahmen aus Wohnungen Regime della cedolare secca (Art. 3 Gesetzesdekret vom 14. März 2011 Nr. 23/2011 ) Rundschreiben Nr. 6/2011 Steuern ausgearbeitet von: Vera Kammerer Bruneck, 18. April 2011 Ersatzsteuer auf Mieteinnahmen aus Wohnungen Regime della cedolare secca (Art. 3 Gesetzesdekret vom 14. März 2011

Mehr

Wichtige Information zur MWST-Satzreduktion

Wichtige Information zur MWST-Satzreduktion Wichtige Information zur MWST-Satzreduktion Inhalt Seite Themen 1 Einleitung 1 Neue Mehrwertsteuersätze 2 Neue Saldosteuersätze und deren Anwendung 2 Anpassung der Buchhaltungs- und Fakturierungssoftware

Mehr

Kunden- und Lieferantenlisten

Kunden- und Lieferantenlisten Dr. Anton Pichler Dr. Walter Steinmair Dr. Helmuth Knoll Sparkassenstraße 18 Via Cassa di Risparmio I-39100 Bozen Bolzano T 0471.306.411 F 0471.976.462 E info@kanzlei.bz.it I www.kanzlei.bz.it Steuer-,

Mehr

THEMEN AUF DEN PUNKT GEBRACHT

THEMEN AUF DEN PUNKT GEBRACHT 1 Wirtschaft & Steuern THEMEN AUF DEN PUNKT GEBRACHT Wirtschaft & Steuern Bilanzgesetz 2017... 2 Neuerungen für Unternehmer... 2 Neuerungen für Private... 5 Neuerungen im Bereich Bauwesen... 7 Neuerungen

Mehr

Mehrwertsteuer. Übersicht. Einleitung

Mehrwertsteuer. Übersicht. Einleitung Mehrwertsteuer Thomas Friedli Dipl. Treuhandexperte Dipl. Experte in Rechnungslegung und Controlling Partner UTA Treuhand AG Baden Thomas Friedli 1 Übersicht Einleitung Erfahrungen / Praxis Steuersatzerhöhung

Mehr

Gesamtschuldnerische Haftung des Auftraggebers und des Unternehmers für Verbindlichkeiten aus Steuern

Gesamtschuldnerische Haftung des Auftraggebers und des Unternehmers für Verbindlichkeiten aus Steuern Rundschreiben Nr. 7/2012 13. November Steger Benjamin Knapp Manfred Gesamtschuldnerische Haftung des Auftraggebers und des Unternehmers für Verbindlichkeiten aus Steuern INHALT 1 Vorbemerkung... 1 2 Anwendungsbereich...

Mehr

Neuerungen im Bereich Unternehmensbesteuerung

Neuerungen im Bereich Unternehmensbesteuerung Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Dottori commercialisti/revisori contabili Dr. Alexander Tauber Dr. Matthias Karl Dr. Silvan Bernardi Dr. Harald Munter Elvaser Straße 8 Via Elvas I-39042 Brixen/Bressanone

Mehr

THEMEN UNTER DER LUPE

THEMEN UNTER DER LUPE THEMEN UNTER DER LUPE 12 2010 Wirtschaft & Steuern Aufbewahrungsfrist für Rechnungen und Belege... 1 Druck der Bücher und Register... 2 MwSt-Rückvergütung Ausland... 3 Innergemeinschaftliche Lieferung...

Mehr

Die Neuerungen in Bezug auf die Repräsentationsspesen

Die Neuerungen in Bezug auf die Repräsentationsspesen Dr. Anton Pichler Dr. Walter Steinmair Dr. Helmuth Knoll Interconsult GmbH Srl Sparkassenstraße 18 Via Cassa di Risparmio I-39100 Bozen Bolzano T 0471.306.411 F 0471.976.462 E info@interconsult.bz.it I

Mehr

An alle Mandanten. Rundschreiben Bozen, 28. Juni 2012 Nr. 32/2012

An alle Mandanten. Rundschreiben Bozen, 28. Juni 2012 Nr. 32/2012 An alle Mandanten Rundschreiben Bozen, 28. Juni 2012 Nr. 32/2012 Betrifft: Wachstumsverordnung Änderungen bei Mehrwertsteuer auf Verkauf und Vermietung von Wohnungen und gewerblichen Gebäuden Die am 15.

Mehr

An alle Mandanten. Rundschreiben Bozen, 31. Dezember 2013 Nr. 50/2013

An alle Mandanten. Rundschreiben Bozen, 31. Dezember 2013 Nr. 50/2013 An alle Mandanten Rundschreiben Bozen, 31. Dezember 2013 Nr. 50/2013 Betrifft: Klassifizierung der Photovoltaikanlagen als Gebäude und entsprechende steuerrechtliche Auswirkungen Rundschreiben der Agentur

Mehr

Betreff: Regierung hat Entwurf zum Finanzgesetz für 2016 genehmigt Zahlreiche positive Ansätze für Unternehmen

Betreff: Regierung hat Entwurf zum Finanzgesetz für 2016 genehmigt Zahlreiche positive Ansätze für Unternehmen An alle Mandanten Rundschreiben Bozen, den 24. Oktober 2015 Nr. 47/2015 Betreff: Regierung hat Entwurf zum Finanzgesetz für 2016 genehmigt Zahlreiche positive Ansätze für Unternehmen Der Ministerrat hat

Mehr

THEMEN AUF DEN PUNKT GEBRACHT

THEMEN AUF DEN PUNKT GEBRACHT 1 Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. THEMEN AUF DEN PUNKT GEBRACHT Wirtschaft & Steuern Mitteilung in eigener Sache... 2 Steuerguthaben SSN 2014... 2 Änderungen in Sachen Black-List...

Mehr

Entwurf Stabilitätsgesetz 2017

Entwurf Stabilitätsgesetz 2017 Rundschreiben Nr. 13/2016 Steuern ausgearbeitet von: Dr. Lukas Aichner Bruneck, den 31.10.2016 Entwurf Stabilitätsgesetz 2017 Kürzlich hat die Regierung den Entwurf für das Stabilitätsgesetz 2017 vorgelegt.

Mehr

ISI-net business BEZAHLUNG VORDRUCK F24

ISI-net business BEZAHLUNG VORDRUCK F24 ISI-net business BEZAHLUNG VORDRUCK F24 Inhalt AUSFÜLLEN UND VERSAND EINES F24-AUFTRAGS Vorwort.3 1. Eingabe und Versand eines Auftrags..4 2. Zeitliche Limits für die Einreichung an die Südtiroler Sparkasse

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung Außenstelle Wien Senat 1 GZ. RV/2090-W/11 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des BW, Adresse, vom 9. Juli 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 12/13/14 Purkersdorf

Mehr

S T E U E R B E R A T U N G S - V E R T R A G

S T E U E R B E R A T U N G S - V E R T R A G S T E U E R B E R A T U N G S - V E R T R A G Zwischen sowie Herrn / Frau, Unternehmer-in Herrn / Frau, Ehepartner (Straße und Hausnummer) (PLZ, Ort) (im Folgenden Auftraggeber genannt) und dem Steuerberater

Mehr

Pauschalierung für Kleinstunternehmen und Freiberufler ( Contribuenti minimi, Art. 1, Abs. 96-117)

Pauschalierung für Kleinstunternehmen und Freiberufler ( Contribuenti minimi, Art. 1, Abs. 96-117) Dr. Anton Pichler Dr. Walter Steinmair Dr. Helmuth Knoll Sparkassenstraße 18 Via Cassa di Risparmio I-39100 Bozen Bolzano T 0471.306.411 F 0471.976.462 E info@kanzlei.bz.it I www.kanzlei.bz.it Steuer-,

Mehr

Datenverarbeitung und Steuererklärung. R u n d s c h r e i b e n 1/2013

Datenverarbeitung und Steuererklärung. R u n d s c h r e i b e n 1/2013 Montan, am 28. Januar 2013 R u n d s c h r e i b e n 1/2013 1) Rechnungslegung Neuerungen ab 2013 a) Zusätzliche Angaben in der Rechnung vorgeschrieben b) Nummerierung der Rechnung - Klarstellung c) Zeitpunkt

Mehr

+ Aufwertung Unternehmensgüter, Beteiligungen und Grundstücke. + Neue vierteljährige MwSt.-Meldung - Abschaffung Intra und Black List

+ Aufwertung Unternehmensgüter, Beteiligungen und Grundstücke. + Neue vierteljährige MwSt.-Meldung - Abschaffung Intra und Black List RUNDSCHREIBEN 8/2016 Themenschwerpunkte : + Wiedergewinnungsarbeiten + ACE - Eigenkapitalförderung + Gutschrift MwSt. bei Insolvenzverfahren + Privatisierung Immobilien + Ist-Besteuerung für Kleinunternehmen

Mehr

Datenverarbeitung und Steuererklärung. R u n d s c h r e i b e n 5/2011

Datenverarbeitung und Steuererklärung. R u n d s c h r e i b e n 5/2011 Montan, am 21. September 2011 R u n d s c h r e i b e n 5/2011 1) Mehrwertsteuer a) Erhöhung des MwSt-Satzes auf 21,00 % b) Einzelhandel: Abschaffung der pauschalen Mehrwertsteuerberechnung 2) Untätige

Mehr

BESCHLUSS DES VERWALTUNGSRATS vom 10. Dezember 2014 zur Aufhebung seines Beschlusses CA/D 14/08 mit Wirkung zum 1. Januar 2015

BESCHLUSS DES VERWALTUNGSRATS vom 10. Dezember 2014 zur Aufhebung seines Beschlusses CA/D 14/08 mit Wirkung zum 1. Januar 2015 CA/D 11/14 BESCHLUSS DES VERWALTUNGSRATS vom 10. Dezember 2014 zur Aufhebung seines Beschlusses CA/D 14/08 mit Wirkung zum 1. Januar 2015 DER VERWALTUNGSRAT DER EUROPÄISCHEN PATENTORGANISATION, gestützt

Mehr

3. Rundschreiben 2013

3. Rundschreiben 2013 Dr. Michael Brugnara Dr. Walter Schweigkofler Dr. Walter Weger 3. Rundschreiben 2013 Inhaltsverzeichnis: 1.) Wichtigste Bestimmungen des Stabilitätsgesetzes... 1 2.) Neuerung bei Immobilienübertragungen...

Mehr

über die Fälligkeit und den Bezug der Steuerforderungen

über die Fälligkeit und den Bezug der Steuerforderungen 6. Beschluss vom. Februar 00 über die Fälligkeit und den Bezug der Steuerforderungen Der Staatsrat des Kantons Freiburg gestützt auf die Artikel 0 ff. des Gesetzes vom 6. Juni 000 über die direkten Kantonssteuern

Mehr

= Rundschreiben n

= Rundschreiben n = Fälligkeiten + 16. April + Einzahlung der Quellensteuern auf Löhne und freie Mitarbeiter betreffend März 2008 + 29. April + Versendung der Kunden- und Lieferantenliste des Jahres 2007 + 30. April + Einreichtermin

Mehr

Sportgemeinschaft Köln-Worringen e. V.

Sportgemeinschaft Köln-Worringen e. V. ------------------------------------------------------------------------------------- gemäß 22 der Vereinssatzung (beschlossen in der Verwaltungsratssitzung vom 04. November 2014) 1. Grundsatz Die Kassen-

Mehr

Ab 31. März 2015 elektronischen Rechnungen an alle öffentlichen Körperschaften obligatorisch

Ab 31. März 2015 elektronischen Rechnungen an alle öffentlichen Körperschaften obligatorisch An alle Mandanten Rundschreiben Bozen, den 6. März 2015 Nr. 16/2015 vj Betrifft: Ab 31. März 2015 elektronischen Rechnungen an alle öffentlichen Körperschaften obligatorisch Wir haben Sie bereits mit unserem

Mehr

THEMEN UNTER DER LUPE

THEMEN UNTER DER LUPE THEMEN UNTER DER LUPE 07 2011 Wirtschaft und Steuern Pauschalbesteuerung für Mieteinnahmen... 1 Kunden- und Lieferantenliste Aufschub... 6 INPS Fixraten.7 Arbeit und Soziales Kollektivvertrag Handel Neuerungen..7

Mehr

Zusammenfassende Aufstellung betreffend innergemeinschaftliche Dienstleistungen welche ab dem 1.Januar 2010 getätigt werden. Abgabebestimmungen

Zusammenfassende Aufstellung betreffend innergemeinschaftliche Dienstleistungen welche ab dem 1.Januar 2010 getätigt werden. Abgabebestimmungen Zusammenfassende Aufstellung betreffend innergemeinschaftliche Dienstleistungen welche ab dem 1.Januar 2010 getätigt werden Abgabebestimmungen 1. Formular "Zusammenfassende Aufstellung" Die Angaben, welche

Mehr

Information des BMF zur antragslosen ArbeitnehmerInnenveranlagung

Information des BMF zur antragslosen ArbeitnehmerInnenveranlagung Information des BMF zur antragslosen ArbeitnehmerInnenveranlagung Diese Information soll die wichtigsten Fragen zur antragslosen ArbeitnehmerInnenveranlagung beantworten. Die gesetzliche Grundlage dazu

Mehr

Besteuerung gemeinnütziger Vereine im Bereich der Ertragsteuern (Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer)

Besteuerung gemeinnütziger Vereine im Bereich der Ertragsteuern (Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer) Besteuerung gemeinnütziger Vereine im Bereich der Ertragsteuern (Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer) Fragen und Antworten zur Besteuerung von Vereinen, die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken

Mehr

NEUER MEHRZWECKVORDRUCK ( MODELLO DI COMUNICA- ZIONE POLIVALENTE )

NEUER MEHRZWECKVORDRUCK ( MODELLO DI COMUNICA- ZIONE POLIVALENTE ) 1 Wirtschaft & Steuern NEUER MEHRZWECKVORDRUCK ( MODELLO DI COMUNICA- ZIONE POLIVALENTE ) Die Agentur der Einnahmen (im Folgenden AdE ) hat am 2. August 2013 mit der Maßnahme Nr. 94908 die Rahmenbedingungen

Mehr

THEMEN AUF DEN PUNKT GEBRACHT

THEMEN AUF DEN PUNKT GEBRACHT 1 Themen auf den Punkt gebracht THEMEN AUF DEN PUNKT GEBRACHT Wirtschaft & Steuern Stabilitätsgesetz 2015... 2 Arbeit & Soziales Stabilitätsgesetz 2015... 8 Die Inhalte dieses Rundschreibens dienen ausschließlich

Mehr

Umsatzsteuer (USt)-Voranmeldungen

Umsatzsteuer (USt)-Voranmeldungen Umsatzsteuer (USt)-Voranmeldungen Umsatzsteuervoranmeldungen müssen grundsätzlich bis zum 10. des dem Anmeldungszeitraum folgenden Monats abgegeben werden. Fällt der 10. auf einen Samstag, Sonntag oder

Mehr

FRAGENLISTE - STEUERN

FRAGENLISTE - STEUERN FRAGENLISTE - STEUERN 1. Erkläre die folgenden Begriffe a. Steuerschuldner oder Steuerzahler (4 Punkte) = Person oder Körperschaft die das Gesetz verpflichtet die Steuer an das Finanzamt abzuführen Beispiel

Mehr

AG Gewerbe Spandauer Neustadt

AG Gewerbe Spandauer Neustadt AG Gewerbe Spandauer Neustadt Buchhaltungspflichten und notwendige steuerliche Erklärungen für Unternehmer/innen - eine kurze und grundsächliche Einführung - 14. Oktober 2015 Seite 1 Die Grundlagen: die

Mehr

Betrifft: Mehrwertsteuer Paket 2010 und Haushaltsgesetz 2010

Betrifft: Mehrwertsteuer Paket 2010 und Haushaltsgesetz 2010 An alle unsere Kunden Ihre Anschriften Bozen, 08. Jänner 2010 Betrifft: Mehrwertsteuer Paket 2010 und Haushaltsgesetz 2010 Mehrwertsteuer Paket 2010 Mit 1. Jänner 2010 tritt das sogenannte MwSt-Paket 2010

Mehr

Gesetzesdekret Nr. 193 vom 22. Oktober 2016

Gesetzesdekret Nr. 193 vom 22. Oktober 2016 Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Dr. Matteo Di Stefano Dr. Josef Auer Dr. Stefano Furlanetto Dr. Federico Maria Finstermacher Dr. Sara Pitscheider Dr. Assunta Incarnato Dr. Giulia Di Stefano Dr. Stefania

Mehr

Häufig gestellte Fragen/FAQs

Häufig gestellte Fragen/FAQs Häufig gestellte Fragen/FAQs 1) Wer hat Anspruch auf Rückvergütung von Ökostromaufwendungen gem. 30 e Ökostromgesetz? Grundsätzlich kann jeder Endverbraucher, dem einen Anspruch auf Energieabgabenrückvergütung

Mehr

Alle Kunden der Kanzlei. Rundschreiben Nr. 1/2014. Sehr geehrte Damen und Herren,

Alle Kunden der Kanzlei. Rundschreiben Nr. 1/2014. Sehr geehrte Damen und Herren, An Alle Kunden der Kanzlei Rundschreiben Nr. 1/2014 Sehr geehrte Damen und Herren, das vorliegende Rundschreiben soll Ihnen einen kurzen Überblick über das am 27.12.2013 im Amtsblatt der Republik veröffentlichte

Mehr

Termine und Fristen zur Abgabe von Steuererklärungen und Fälligkeit von Steuerzahlungen für die wichtigsten Steuern

Termine und Fristen zur Abgabe von Steuererklärungen und Fälligkeit von Steuerzahlungen für die wichtigsten Steuern View this page in: English Translate Turn off for: German Options Steuertermine Termine und Fristen zur Abgabe von Steuererklärungen und Fälligkeit von Steuerzahlungen für die wichtigsten Steuern Umsatzsteuer

Mehr

= Rundschreiben n. 7 03.12.2008

= Rundschreiben n. 7 03.12.2008 = Rundschreiben n. 7 03.12.2008 = Fälligkeiten + 16. Dezember + Einzahlung der Lohnsteuer und Sozialabgaben der Mitarbeiter, der Quellensteuer auf freiberufliche Leistungen und Kapitalerträge des Monats

Mehr

PRIMARSCHULE SCHWERZENBACH. Elternbeitragsreglement Familienergänzende Betreuung

PRIMARSCHULE SCHWERZENBACH. Elternbeitragsreglement Familienergänzende Betreuung PRIMARSCHULE SCHWERZENBACH Elternbeitragsreglement Familienergänzende Betreuung A. Geltungsbereich Art. Das Beitragsreglement gilt für Erziehungsberechtigte, die ihr Kind/ihre Kinder familienergänzend

Mehr

Satzung Gesellschaft der Freunde der Evangelischen Akademie der Pfalz e.v.

Satzung Gesellschaft der Freunde der Evangelischen Akademie der Pfalz e.v. Gesellschaft der Freunde der Evangelischen Akademie der Pfalz e.v. 200.10 Satzung Gesellschaft der Freunde der Evangelischen Akademie der Pfalz e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den

Mehr

NEWSLETTER 01/

NEWSLETTER 01/ NEWSLETTER 01/2016 19.01.2016 IN DIESER AUSGABE 1. Die -Jahreserklärung 2016 betreffend das Steuerjahr 2015 1 Die -Jahreserklärung 2016 betreffend das Steuerjahr 2015 Für alle -Subjekte Im Folgenden führen

Mehr

Steuern bei nebenberuflicher Selbständigkeit. Rechtsanwalt Manuel Fuchs, LL.M., Fachanwalt für Steuerrecht,

Steuern bei nebenberuflicher Selbständigkeit. Rechtsanwalt Manuel Fuchs, LL.M., Fachanwalt für Steuerrecht, Steuern bei nebenberuflicher Selbständigkeit Rechtsanwalt Manuel Fuchs, LL.M., Fachanwalt für Steuerrecht, 08.06.2016 Welche Steuern sind bei nebenberuflicher Selbständigkeit zu beachten? Einkommensteuer

Mehr

Rundschreiben zum Haushaltsgesetz 2017

Rundschreiben zum Haushaltsgesetz 2017 Rundschreiben Nr. 1/2017 24. Jänner 2017 Rundschreiben zum Haushaltsgesetz 2017 Aufgrund der definitiven Verabschiedung des Haushaltsgesetzes und der Begleitverordnung zum Haushaltsgesetzes sind nachfolgend

Mehr

Steuertermine. Jänner. Februar

Steuertermine. Jänner. Februar Steuertermine Jänner Februar 15.01. USt für November des Vorjahres Lohnabgaben für Dezember des Vorjahres Werbeabgabe für November des Vorjahres NOVA für November des Vorjahres bis 15.01. Entrichtung der

Mehr

Informationsrundschreiben Bereich Wirtschaftsberatung. Haushaltsgesetz 2017 vorläufige Fassung

Informationsrundschreiben Bereich Wirtschaftsberatung. Haushaltsgesetz 2017 vorläufige Fassung Informationsrundschreiben Bereich Wirtschaftsberatung Haushaltsgesetz 2017 vorläufige Fassung Das Haushaltsgesetz für das Jahr 2017 wurde von der Regierung ausgearbeitet und mittlerweile auch von der Kammer

Mehr

Wichtige Hinweise an Mandanten für das Selbstanzeigeverfahren Bitte in jedem Fall bis zum Ende durchlesen. Bei Fragen rufen Sie mich bitte an.

Wichtige Hinweise an Mandanten für das Selbstanzeigeverfahren Bitte in jedem Fall bis zum Ende durchlesen. Bei Fragen rufen Sie mich bitte an. Wichtige Hinweise an Mandanten für das Selbstanzeigeverfahren Bitte in jedem Fall bis zum Ende durchlesen. Bei Fragen rufen Sie mich bitte an. Erwähnen Sie gegenüber den Finanzbehörden niemals schriftlich

Mehr

Zusammenfassende Aufstellung betreffend innergemeinschaftliche Dienstleistungen Abgabebestimmungen

Zusammenfassende Aufstellung betreffend innergemeinschaftliche Dienstleistungen Abgabebestimmungen Zusammenfassende Aufstellung betreffend innergemeinschaftliche Dienstleistungen Abgabebestimmungen 1. Formular "Zusammenfassende Aufstellung" Die Angaben, welche die innergemeinschaftlichen Dienstleistungen

Mehr

Überblick: Weihnachtsgeschenke, steuerliche Überlegungen zum Jahresende

Überblick: Weihnachtsgeschenke, steuerliche Überlegungen zum Jahresende INFORMATIONSBRIEF Dezember 2014 Überblick: Weihnachtsgeschenke, steuerliche Überlegungen zum Jahresende Sehr geehrte Klienten! Anbei finden Sie einige interessante Informationen über eine Reihe von steuerlichen

Mehr

Termine und Fristen zur Abgabe von Steuererklärungen und Fälligkeit von Steuerzahlungen für die wichtigsten Steuern

Termine und Fristen zur Abgabe von Steuererklärungen und Fälligkeit von Steuerzahlungen für die wichtigsten Steuern Steuertermine Planung leicht gemacht, die wichtigsten Steuertermine im Überblick Termine und Fristen zur Abgabe von Steuererklärungen und Fälligkeit von Steuerzahlungen für die wichtigsten Steuern 1. Umsatzsteuer

Mehr

Termine und Fristen zur Abgabe von Steuererklärungen und Fälligkeit von Steuerzahlungen für die wichtigsten Steuern

Termine und Fristen zur Abgabe von Steuererklärungen und Fälligkeit von Steuerzahlungen für die wichtigsten Steuern Steuertermine Termine und Fristen zur Abgabe von Steuererklärungen und Fälligkeit von Steuerzahlungen für die wichtigsten Steuern 1. Umsatzsteuer (USt)-Voranmeldungen 2. Zusammenfassende Meldungen 3. Lohn-/Kirchenlohnsteuer-Voranmeldungen,

Mehr

Termine und Fristen zur Abgabe von Steuererklärungen und Fälligkeit von Steuerzahlungen für die wichtigsten Steuern

Termine und Fristen zur Abgabe von Steuererklärungen und Fälligkeit von Steuerzahlungen für die wichtigsten Steuern Steuertermine Termine und Fristen zur Abgabe von Steuererklärungen und Fälligkeit von Steuerzahlungen für die wichtigsten Steuern 1. Umsatzsteuer (USt)-Voranmeldungen 2. Zusammenfassende Meldungen 3. Lohn-/Kirchenlohnsteuer-Voranmeldungen,

Mehr

Termine und Fristen zur Abgabe von Steuererklärungen und Fälligkeit von Steuerzahlungen für die wichtigsten Steuern

Termine und Fristen zur Abgabe von Steuererklärungen und Fälligkeit von Steuerzahlungen für die wichtigsten Steuern Informationen Steuertermine Termine und Fristen zur Abgabe von Steuererklärungen und Fälligkeit von Steuerzahlungen für die wichtigsten Steuern 1. 2. 3. 4. 5. Umsatzsteuer (USt)-Voranmeldungen Zusammenfassende

Mehr

Termine und Fristen zur Abgabe von Steuererklärungen und Fälligkeit von Steuerzahlungen für die wichtigsten Steuern

Termine und Fristen zur Abgabe von Steuererklärungen und Fälligkeit von Steuerzahlungen für die wichtigsten Steuern Telefon: +49 (40) 72 9066-0 E-Mail: office@wsbgmbh.de Steuertermine Planung leicht gemacht, die wichtigsten Steuertermine im Überblick Termine und Fristen zur Abgabe von Steuererklärungen und Fälligkeit

Mehr

STEUERTERMINE UMSATZSTEUER (UST)-VORANMELDUNGEN

STEUERTERMINE UMSATZSTEUER (UST)-VORANMELDUNGEN STEUERTERMINE Planung leicht gemacht, die wichtigsten Steuertermine im Überblick Termine und Fristen zur Abgabe von Steuererklärungen und Fälligkeit von Steuerzahlungen für die wichtigsten Steuern 1. Umsatzsteuer

Mehr

Termine und Fristen zur Abgabe von Steuererklärungen und Fälligkeit von Steuerzahlungen für die wichtigsten Steuern

Termine und Fristen zur Abgabe von Steuererklärungen und Fälligkeit von Steuerzahlungen für die wichtigsten Steuern Steuerberaterin Petra Niemack Steuertermine Termine und Fristen zur Abgabe von Steuererklärungen und Fälligkeit von Steuerzahlungen für die wichtigsten Steuern 1. Umsatzsteuer (USt)-Voranmeldungen 2. Zusammenfassende

Mehr

Termine und Fristen zur Abgabe von Steuererklärungen und Fälligkeit von Steuerzahlungen für die wichtigsten Steuern

Termine und Fristen zur Abgabe von Steuererklärungen und Fälligkeit von Steuerzahlungen für die wichtigsten Steuern Hanseatische Treuhand Steuerberatungsgesellschaft mbh Steuertermine Termine und Fristen zur Abgabe von Steuererklärungen und Fälligkeit von Steuerzahlungen für die wichtigsten Steuern 1. Umsatzsteuer (USt)-Voranmeldungen

Mehr

Stabilitätsgesetz 2015 Legge di stabilità 2015 (Gesetz Nr. 190 vom 23.12.2014, veröffentlicht im Amtsblatt der Republik vom 29.12.

Stabilitätsgesetz 2015 Legge di stabilità 2015 (Gesetz Nr. 190 vom 23.12.2014, veröffentlicht im Amtsblatt der Republik vom 29.12. Rundschreiben Nr. 4/2015 Steuern ausgearbeitet von: DDr. Klaus Fischnaller Bruneck, den 19.01.2015 Stabilitätsgesetz 2015 Legge di stabilità 2015 (Gesetz Nr. 190 vom 23.12.2014, veröffentlicht im Amtsblatt

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung Außenstelle Linz Senat 5 GZ. RV/1006-L/10 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vom 3. Mai 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr, vertreten

Mehr

Statuten des Vereins Umwelt und Bildung

Statuten des Vereins Umwelt und Bildung Statuten des Vereins Umwelt und Bildung A. Allgemeine Bestimmungen Art. 1 Name und Sitz Unter dem Namen "Umwelt und Bildung besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff ZGB mit Sitz in Bellach (Schweiz).

Mehr