Studienreglement Diploma of Advanced Studies (DAS) Stadt- und Regionalmanagement Universität Basel 1

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1 Studienreglement Diploma of Advanced Studies (DAS) Stadt- und Regionalmanagement Universität Basel 1 Gestützt auf 9 Abs. 2 des Weiterbildungsreglements der Universität Basel vom 18. Oktober 2001 erlässt die Philosophisch-Naturwissenschaftliche Fakultät der Universität Basel zusammen mit der Academia Engiadina, Samedan sowie dem Institut für Stadt- und Regionalmanagement (ISR), Aachen unter Vorbehalt der Genehmigung durch das Rektorat das folgende Studienreglement. 1 Zweck und Geltungsbereich Dieses Studienreglement regelt den DAS Stadt- und Regionalmanagement Universität Basel im Sinne von 11 des Weiterbildungsreglements an der Universität Basel. Über Einzelheiten des Studiums orientiert der Lehrplan. 2 Trägerschaft, Kooperation Die Trägerschaft des DAS sind die Philosophisch-Naturwissenschaftliche Fakultät der Universität Basel, das Advanced Study Centre, das Departement für Umweltwissenschaften, die Academia Engiadina, Samedan und das Institut für Stadt- und Regionalmanagement (ISR), Aachen. 2 Administrativ ist der DAS dem Advanced Study Centre der Universität Basel zugeordnet. 3 Die Trägerschaft kann mit in- und ausländischen Universitäten sowie anderen Institutionen kooperieren. 3 Studienleitung Die Studienleitung wird von der Universität Basel, der Academia Engiadina, Samedan und dem Institut für Stadt- und Regionalmanagement (ISR), Aachen, übernommen. 2 Sie tragen die Gesamtverantwortung für den Studiengang und sind für alle inhaltlichen sowie organisatorischen Aspekte des DAS zuständig. 3 Insbesondere sorgen sie für die inhaltliche Ausgestaltung des Unterrichts und für die Kontaktpflege unter den Dozierenden und Studierenden. 4 Sie veröffentlichen das Verzeichnis der Lehr- und Lernveranstaltungen. 5 Sie amtieren zusammen mit der fakultären Prüfungskommission, betreuen und begutachten die Diplomarbeiten und nehmen die Prüfungen ab. 6 Sie sind zusammen mit einer vom Advanced Study Centre bestimmten Universitätsangehörigen die erste Rekursinstanz. 4 Die Aufnahmekommission 1 In Anpassung an die Studierenden-Ordnung vom 28. September 2011 und mit Wirkung ab 1. August 2012.

2 Über die Aufnahme ins Studium sowie die Anrechnung von bereits erbrachten Vorleistungen entscheidet die Aufnahmekommission. Sie setzt sich zusammen aus der Studienleitung und einer bzw. einem vom Advanced Study Centre bestimmten Universitätsangehörigen. 5 Der wissenschaftliche Beirat Der wissenschaftliche Beirat ist als Fachkommission verantwortlich für eine fortlaufende Evaluation und Qualitätssicherung, und berät die Studienleitung in allen grundlegenden Aspekten des DAS. Der wissenschaftliche Beirat wird auf Antrag der Trägerschaft durch das Rektorat eingesetzt. Ihm gehören Vertreterinnen und Vertreter der Universität Basel und nationale sowie internationale Expertinnen und Experten aus dem Fachgebiet an. 6 Anmeldung und Durchführung Die Studienleitung regelt das Anmeldeverfahren. 2 Bei ungenügender Anmeldezahl kann auf die Durchführung des Studienganges verzichtet werden, ohne dass damit Entschädigungsansprüche der Angemeldeten begründet werden. 7 Zulassungsbedingungen Der DAS richtet sich an Berufsfachleute aus den Bereichen öffentliche Verwaltung, Stadt- und Regionalmanagement, Stadt- und Regionalmarketing, Stadt- und Regionalplanung, Tourismus, der Wirtschaftsförderung sowie weiterer verwandter Berufe aus dem Dienstleistungsbereich. 2 Nach erfolgreich abgeschlossenem Studium steht der DAS auch direkten Studienabgängern von Universitäten und Fachhochschulen offen. Kernfächer bilden hier Studien der Raumwissenschaften, der Wirtschaftswissenschaften oder des Tourismus. 3 Bedingung für die Zulassung ist ein von der Universität Basel anerkanntes abgeschlossenes Studium an einer Universität oder Fachhochschule oder eine gleichwertige Vorbildung mit Berufspraxis. 4 In abweichenden Einzelfällen entscheidet die Aufnahmekommission über eine Zulassung. 8 Beschränkte Zulassung Die Anzahl der Studierenden, die in den jeweiligen Studiengang aufgenommen werden kann, ist beschränkt und bestimmt sich nach den verfügbaren Kapazitäten an Betreuung und Ausbildungseinrichtung. 2 Liegen mehr Anmeldungen von Zulassungsberechtigten vor, als Studienplätze zu vergeben sind, so erfolgt eine Auswahl auf der Basis qualitativer Kriterien wie Vorbildung und Berufserfahrung sowie einer Selbstpräsentation der Interessierten. 3 Die Aufnahmekommission achtet dabei auf eine ausgewogene Zusammensetzung der jeweiligen Studierenden-Gruppe.

3 9 Immatrikulation Die Studierenden, die in den Studiengang aufgenommen werden, sind gemäss 20 der Studierenden- Ordnung der Universität Basel vom 28. September 2011immatrikuliert. 10 Inhalt des Studiums Die Lehr- und Lerninhalte des DAS setzen sich mit dem Thema Stadt- und Regionalmanagement auseinander und umfassen - Grundlagen des Stadt- und Regionalmanagements - Angewandtes Stadt- und Regionalmanagement - Vertiefungsstudium 11 Dozierende Der Lehrkörper besteht aus Dozierenden der Universität Basel und auswärtigen Expertinnen und Experten des Fachgebietes. 12 ECTS (European Credit Transfer System) Der DAS richtet sich nach den Grundsätzen von ECTS. 13 Dauer, Umfang, Studienort, Sprache Die Ausrichtung des Studiums ist praxisbezogen. 2 Es enthält 12 Lehrmodule, die innerhalb von 2 Semestern, d.h. einem Jahr, zu absolvieren sind. Ein Lehrmodul umfasst einen 2-tägigen Blockkurs. 3 Die Eigenleistungen der Studierenden bestehen aus der Vor- und Nachbereitung der Lehrveranstaltungen sowie der Bearbeitung von Lernmaterialien im Selbststudium. 4 Die Studierenden erhalten didaktisch aufbereitete Lernmaterialien, die auf die speziellen Belange des Studiums ausgerichtet sind und die sie nach individuellem Zeitbudget bearbeiten. 5 Die Lehr- und Lernveranstaltungen finden in deutscher Sprache statt. 6 Studienorte sind die Räumlichkeiten des Fachbereiches Geographie im Departement Umweltwissenschaften der Universität Basel sowie der AcademiaEngiadina, Samedan. 14 Präsenz Grundsätzlich ist die Anwesenheit bei allen Modulen erforderlich. 2 In begründeten Ausnahmefällen kann eine Abwesenheit von der Studienleitung akzeptiert werden. 3 Für die Dispensation von ganzen Modulen aufgrund besonderer Vorkenntnisse ist die Studienleitung zuständig. Sie fällt ihren Entscheid im Einvernehmen mit der Dozentin bzw. dem Dozenten des betroffenen Moduls.

4 15 Schriftliche Diplomarbeit Ziel der Diplomarbeit ist es, den Nachweis einer wissenschaftlichen eigenständigen Arbeit in einem durch den DAS behandelten Bereich zu erbringen, wobei das erarbeitete Wissen und Können zu zeigen sind. 2 Die Themen der Diplomarbeit werden gemeinsam mit den Studierenden und Dozierenden festgelegt. 3 Die Diplomarbeit wird von einer bzw. einem Dozierenden begleitet. Sie sollte den Umfang von mindestens 60 Seiten aufweisen. 4 Für die Diplomarbeit steht ein Bearbeitungszeitraum von einem halben Jahr zur Verfügung. Sie sollte nicht später als 4 Wochen nach dem letzten Modul bei der Studienleitung angemeldet werden. 5 Die Beurteilung der Diplomarbeit erfolgt durch die begleitenden Dozierenden. Eine nicht genehmigte Diplomarbeit kann einmal wiederholt werden. 16 Zulassung zur Abschlussprüfung Zur Abschlussprüfung wird zugelassen, wer den notwendigen Leistungsnachweis erbracht hat durch - Präsenz, aktive Mitwirkung - die erfolgreiche Bearbeitung der Lernmaterialien und der darin enthaltenen Aufgabenstellungen - eine kleine Projektarbeit - die bestandene Diplomarbeit. 17 Abschlussprüfung Im Anschluss an die Diplomarbeit findet eine 45-minütige Abschlussprüfung statt. Sie wird von einer Dozentin bzw. einem Dozenten, in Anwesenheit der Studienleitung und eines Co-Experten bzw. einer Co-Expertin abgenommen. 2 In der mündlichen Prüfung haben sich die Studierenden über das im Studium Erlernte und Erarbeitete auszuweisen. 3 Die Studienleitung legt die Details der Prüfung fest. Der Dozierende entscheidet zusammen mit der Studienleitung und dem Co-Experten bzw. der Co-Expertin über das Bestehen der Abschlussprüfung. 4 Über den Verlauf der Prüfung ist ein Kurzprotokoll anzufertigen. 5 Die mündliche Prüfung kann einmal wiederholt werden. 18 Abschluss Nach der bestandenen Abschlussprüfung erhalten die Studierenden das Diploma of Advanced Studies Stadt und Regionalmanagement (UNIBS).

5 19 Kosten und Annullierung Der Studiengang finanziert sich selbsttragend durch die Beiträge der Weiterbildungsteilnehmenden, ohne universitäre Zuschüsse und Gegenleistungen, aber unter Nutzung der Infrastruktur der Universität. Die Studienleitung legt die Höhe der Kursgelder fest und regelt die Zahlungs- und Annullierungsmodalitäten. 20 Ausschluss Studierende können vom Studiengang ausgeschlossen werden, wenn Sie den universitären Bestimmungen nicht nachkommen oder wenn Sie die Kursgelder nicht innerhalb einer vorgegebenen Frist entrichten. 2 In sinngemässer Anwendung von 28 der Studierenden-Ordnung der Universität Basel vom 28. September 2011 befindet das Rektorat auf Antrag der Studienleitung über einen Ausschluss. 21 Versicherungen Versicherungen (Unfall, Haftpflicht usw.) sind Sache der einzelnen Studierenden. Der DAS Stadt- und Regionalmanagement haftet nicht für entsprechende Schäden unversicherter Studierender oder durch sie zu Schaden gekommener Dritter. 22 Rechtsmittel Verfügungen, die nach Massgabe dieses Studienreglements erlassen werden, können von den Betroffenen zuerst bei der Studienleitung angefochten werden. Wird keine Einigung erzielt, so können die Betroffenen an die Rekurskommission der Universität Basel gelangen. 23 Inkrafttreten Dieses Studienreglement tritt mit der Genehmigung durch das Rektorat der Universität Basel in Kraft. Vom Rektorat genehmigt am 21. August 2012

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