Das NÖ Wohnbaumodell Mit guter Bauweise zu hoher Förderung

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1 Das NÖ Wohnbaumodell Mit guter Bauweise zu hoher Förderung Johannes Kiesl Energieberatung Niederösterreich Die Energieberatung NÖ ist eine Initiative von Umweltlandesrat Dr. Stephan Pernkopf

2 Service der Energieberatung NÖ Fachberatung am Telefon MO, DI, DO, FR 9-15 Uhr, MI 9-17 Uhr Persönliche Fachberatung Fahrtkostenpauschale bei Beratungen vor Ort: 30,- Messeauftritte Beratertage Vorträge Broschürenversand Ratgeber-Download

3 NÖ Landesförderungen (Wohnbauförderung) Nicht rückzahlbare Direktzuschüsse Förderung von Heizungsanlagen mit fester Biomasse oder Fernwärmeanschluss Solar-, Photovoltaik- und Wärmepumpenförderung Sicheres Wohnen Förderung von Sicherheitseinrichtungen Eigenheimsanierungs-Förderung (Darlehensmodell) Eigenheimsanierungs-Förderung (Direktzuschuss) Förderung zur Behebung von Grundwasserschäden Eigenheim-Förderung Wohnzuschuss Förderung für Lärmschutzfenster (Straßenbauabteilung)

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5 Biomasse- und Fernwärmeförderung für Kesseltausch oder Erstaufstellung Direktzuschuss von 30% der Gesamtkosten, jedoch max. Hackschnitzel-/ Pelletskessel max.: 3.000,- Stückholzkessel/ Ganzhausheizungen + Puffer max.: 3.000,- Fernwärmeanschluss max.: 3.000,- Jede zusätzliche Wohneinheit erhöht den Maximalbetrag um 400,- Einzelofen (keine Zentralheizung vorhanden) max.: 750,- Biomasseheizungen (außer Fernwärme) sind seit mit thermischen Solaranlagen zu kombinieren

6

7 Solar-, Wärmepumpen- und Photovoltaik-Förderung d2 (Wärmepumpe) Direktzuschuss von 30% der Gesamtkosten, jedoch max. Wärmepumpe (WW; Jahresarbeitszahl >=3) max.: 1.100,- Wärmepumpe JAZ>= 4 (VDI 4650) max.: 3.000,- Wärmepumpe JAZ >= 3-3,9 max.: 2.200,- (bei bestehendem Wärmeverteilsystem ) Jede zusätzliche Wohneinheit erhöht den Maximalbetrag um 400,- Wärmepumpen sind seit mit thermischen Solaranlagen oder PV-Anlagen zu kombinieren

8 Folie 7 d2 Für Warmwasserbereitung- und Heizung gilt die Maximalhöhe von einst nicht mehr. D.h. es kann jeweils für die Solaranlage und die Wärmepumpe um Förderung angesucht werden drgc;

9 Solar-, Wärmepumpen- und Photovoltaik-Förderung (Solaranlage) Direktzuschuss von 30% der Gesamtkosten, jedoch max. Therm. Solaranlage (Warmwasser) max.: 1.500,- Therm. Solaranlage (Heizung und WW) max.: 3.000,- Jede zusätzliche Wohneinheit erhöht den Maximalbetrag um 400,-

10 Solar-, Wärmepumpen- und Photovoltaik-Förderung (Photovoltaikanlage) Direktzuschuss: 50% der Investitionskosten, max ,- (ab 2010) Pro Wohneinheit und Zählpunkt eine Anlage Beispiele: Anlage 2 kwp kostet ,- >>> Förderung: 7.000,- Anlage 6 kwp kostet ,- >>> Förderung: ,- 30% Direktzuschuss für Anlagen, die mit PV betrieben werden: Klimaanlagen max.: 1.500,- Wohnraumlüftungskompaktgeräte d6 max.: 1.500,-

11 Folie 9 d6 Kompaktgeräte mit Mehrfachfunktion (Heizung, Lüftung, Warmwasseraufbereitung, Kühlfunktion) drgc;

12 Ausnahmemöglichkeiten für die Verpflichtung von Solar und PV-Anlagen wenn keine nach Süd Ost bis Süd West orientierte Dachfläche, mit geeigneter Neigung und in entsprechender Größe vorhanden ist wenn in der Umgebung bzw. auf Nachbargrundstücken Verschattungselemente (Gebäude, Bewaldung, etc.) die Nutzung und die Wirtschaftlichkeit beeinflussen wenn die Wirtschaftlichkeit baulicher Maßnahmen im fertigen Wohnungsverband nicht gegeben ist (nur bei bestehenden Gebäuden), z.b. Rohrführung samt Stemmund Verputzarbeiten

13 Bestätigung der Ausnahmen Eigenheim Donau Universität Krems (Gutachten A) Eigenheimsanierung Techniker der Wohnbauförderung Solaranlagen, Wärmepumpen, PV-Anlagen, Biomasseheizungen Das befugte Unternehmen im Ansuchen Wohnbauförderung

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15 Eigenheimsanierungs-Förderung Förderbare Maßnahmen Wärmeschutzmaßnahmen Schalldämmende Maßnahmen Erhaltungsarbeiten zur Bestandsicherung Wohnraumschaffung durch Zu-, Auf-, Um-, und Einbauten Sicherheitseinrichtungen Heizungsanlagen, Fernwärme, Solaranlagen Wohnraumlüftungsanlagen Bauliche Maßnahmen zur Barrierefreiheit Hochwasserschutzmaßnahmen bzw. Sanierungsarbeiten

16 Eigenheimsanierungs-Förderung Ansuchen ohne Energieausweis 50% der anerkannten Sanierungskosten Maximal 550,--/m² Wohnnutzfläche, ausgen. Denkmalschutz und behindertengerechte Maßnahmen Ansuchen mit Energieausweis und Punktesystem % der anerkannten Sanierungskosten abhängig von Energiekennzahlverbesserung, Heizsystem usw. Maximal 660,--/m² Wohnnutzfläche Ist die Wohnnutzfläche größer als 130 m², werden die Sanierungskosten nur anteilig den 130 m² anerkannt.

17 Eigenheimsanierung - Ansuchen ohne Energieausweis U-Wert-Vorgaben für Förderung der Sanierung einzelner Bauteile Fenster bei Tausch des ganzen Elements (Rahmen und Glas) Fensterglas (bei Tausch nur des Glases) Außenwand Oberste Geschossdecke, Dach Kellerdecke, Fußboden gegen Erdreich 1,35 W/(m²K) 1,10 W/(m²K) 0,25 W/(m²K) 0,20 W/(m²K) 0,35 W/(m²K) Die Einzelbauteilsanierung wird mit 50 % der anerkannten Sanierungskosten gefördert (kein Energieausweis). Eine U-Wert Bestätigung ist im Zuge der Endabrechnung beizubringen.

18 Eigenheimsanierungs-Förderung - Ansuchen mit Energieausweis Punktesystem - Voraussetzungen Punkte = % förd.b. Energiekennzahlverbesserung mehr als 40 % oder EKZ kleiner 70 kwh/ m²a - Heizung mit erneuerbarer Energie bzw. biogener Fernwärme oder - Heizung mit monovalenter Wärmepumpenanlage oder Anschluss an Fernwärme aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen oder - mit raumluftunabhängigen Einzelöfen (Deckung von 70% der Heizlast) Kontrollierte Wohnraumlüftung ohne/mit Wärmerückgewinnung Solaranlage oder Wärmepumpe (Warmwasserbereitung) Ökologische Baustoffe Barrierefreies Wohnen Sicherheitspaket Beratung, Berechnung Erstellung Gesamtkonzept begrüntes Dach bis zu bis zu bis zu * 15* 5 3/7 5* * Kein Direktzuschuss in Anspruch genommen 3* 1 1 4

19 Eigenheimsanierung Amt der NÖ Landesregierung, Abt. Wohnungsförderung

20 Eigenheimsanierung - Bonus Bonus Denkmalschutz (auch bei Ansuchen ohne Energieausweis) Denkmalschutz 25% Heizungsanlagen mit erneuerbarer Energie 25% Ankaufsförderung (nur bei Ansuchen mit Energieausweis) Ankauf max. 3 Jahre vor Ansuchen Jährlicher Zuschuss von 4% zu einem Darlehen von max ,-- die umweltberatung

21 Eigenheimsanierung - Nichtrückzahlbarer Zuschuss Einmaliger nicht rückzahlbarer Zuschuss 30% der anerkannten Kosten, maximal ,- (in Abwanderungsgemeinden Erhöhung um 20%, maximal ,- je Wohneinheit) Energieausweis erforderlich Ebenfalls max. 3 Jahre Zeitrahmen für die Umsetzung Keine Ankaufsförderung möglich! Gültig bis

22 Förderablauf Eigenheimsanierung Max. 3 Jahre Ansuchen um NÖ-AHS-Förderung - Kostenabschätzung - Energieausweis Punkteförderung Sanierung erst danach beginnen! Prüfung-Mitteilung von Förderstelle (ca. 2 Mon.) Zusicherung Abschluss Sanierung Fertigstellungsmeldung (Rechnungen, Meldebestätigung,...) Feststellung Höhe förderb. Darlehen Rückwirkend 10 Jahre halbjährl. Bank-Darlehen Jährl. Rückzahlg. 20 x 2,5 % förderbare Darlehenshöhe Wohnzuschuss bzw. Wohnbeihilfe

23

24 Eigenheimförderung - Neubau NÖ Landesdarlehen 1% verzinst, Laufzeit 27,5 Jahre Fördervoraussetzungen NEU: Verwendung innovativer, klimarelevanter Heizsysteme Ö. Staatsbürgerschaft oder gleichgestellt Wohnungsnutzer = Eigentümer oder Verwandter (Hauptwohnsitz) Einkommensnachweis erforderlich Einkommensgrenzen beachten Förderungswerber muss natürl. Person sein (Eigentümer, Pächter oder Mieter, Bauberechtigte) Energieausweis mit Energiekennzahl 45 kwh/m²a Ansuchen um Förderung VOR Fertigstellungsmeldung

25 Eigenheimförderung Familienförderung Punktesystem für nachhaltige Bauweise Bonus Niedrigenergie entfällt Passivhausförderung Bonus Lagequalität Amt der NÖ Landesregierung/ GFE

26 Eigenheimförderung - Familienförderung Jungfamilien (Eltern unter 35 Jahre, mind. 1 Kind) 4.000,- Für das erste Kind 6.000,- für das zweite Kind 8.000,-, für jedes weitere Kind ,- Für jedes behinderte Kind und für jede Person mit verminderter Erwerbsfähigkeit ( 55%), oder mit Anspruch auf Pflegegeld (Stufe 2) NÖ Arbeitnehmer, Wohnsitz > 3 Jahre in NÖ, , , ,-

27 Eigenheimförderung - Punktesystem für nachhaltige Bauweise (1 Punkt = 300,-) Punkte auf Basis Nachhaltigkeit Energiekennzahl < 45 (< 36 / < 15) - Heizung mit erneuerbarer Energie bzw. biogener Fernwärme oder - Heizung mit monovalenten Wärmepumpenanlage oder Anschluss an Fernwärme aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen oder - oder mit raumluftunabhängigen Einzelöfen Kontrollierte Wohnraumlüftung ohne/mit Wärmerückgewinnung Ökologische Baustoffe Barrierefreies Wohnen Sicherheitspaket Beratung, Berechnung begrüntes Dach Garten-, Freiraumgestaltung, Regenwassernutzung bis zu bis zu bis zu Punkte * 15* 5 3/ * * Kein Direktzuschuss in Anspruch genommen

28 Eigenheimförderung - Energiekennzahl auf Basis des Oberflächen-Volums-Verhältnisses Amt der NÖ Landesregierung, Abt. Wohnungsförderung

29 Eigenheimförderung - Passivhausförderung Energiekennzahl von 10 kwh/m²a Landesdarlehen von ,- (27,5 J) Weiters erforderlich rechn. Nachweis von Wärmebrückenfreiheit, Fensterverschattung,. genaues Konzept von Haustechnik, Lüftungsanlage Baubegleitung und Überprüfung durch Donauuniversität Krems Förderung auch bei Überschreitung des max. Familieneinkommens Ansuchen VOR Baubeginn notwendig

30 Rückzahlung Eigenheimförderung Max. 5 Jahre für die Umsetzung des Bauvorhabens Rückzahlungen halbjährlich (1. Apr. & 1. Okt.) 1. Rückzahlungsrate ein Jahr nach gänzlicher Ausbezahlung der Basis- und Familienförderung (Fertigstellungsmeldung ist erfolgt) Höhe der jährl. Rückzahlung (Annuitäten) steigend: Jahr: 2 % Jahr: 3 % Jahr: 4 % Jahr: 5 % Jahr: 6 % Jahr: 7 % des Darlehensbetrages Bei geringem Familieneinkommen ist ein Wohnzuschuss zu den Annuitätszahlungen möglich

31 Vielen Dank für ihre Aufmerksamkeit! Ich wünsche ihnen noch einen Weitere Informationen - Energieberatung NÖ 02742/ 22144; - Hotline Wohnservice 02742/ Abend voll Energie! - Förderrichtlinien - Energiekennzahlrechner Die Energieberatung NÖ ist eine Initiative von Umweltlandesrat Dr. Stephan Pernkopf

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