Trennung und Scheidung
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- Erika Krämer
- vor 8 Jahren
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1 Trennung und Scheidung Voraussetzungen und Folgen 2. Teil Versorgungsausgleich, Zugewinnausgleich Ein Vortrag von RA Gerd Winkler Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht TIPP Fast immer ist es im wirtschaftlichen Interesse eines Partners, rasch geschieden zu sein und des andern, nicht so rasch geschieden zu sein 1
2 TIPP Zum Beispiel wegen der Dauer von Unterhaltsansprüchen Der Rente im Versorgungsausgleich Der Entwicklung des Vermögens Heutige Themen Versorgungsausgleich (Rentenausgleich) Zugewinnausgleich (Vermögen) 2
3 Sinn des Versorgungsausgleich (VA) Gleichmäßige Teilhabe beider Ehegatten an während der Ehezeit erworbenen Versorgungsanwartschaften für Alter und Erwerbsunfähigkeit Versorgungsausgleich (VA) Ausgeglichen wird der Ehezeitanteil der Altersversorgung beider Eheleute Alle Versorgungsanwartschaften sind einzubeziehen, z. B. Gesetzliche Rente, Beamtenpension Betriebliche Renten Zusatzversorgung öffentl. Dienst Private Renten, z.b. Riesterrente 3
4 Wichtige Tipps (VA1) Lassen Sie sich beim Ausfüllen der Formulare kostenlos helfen Prüfen Sie die Formulare der Gegenseite auf Richtigkeit und Vollständigkeit Ist die Ehezeit in den Rentenauskünften richtig erfasst? Beginn : Monat der Eheschließung Ende :Vormonat der Zustellung des Scheidungsantrags (nicht schon die Trennung!) Wichtige Tipps (VA2) Betriebsrenten, sind die Angaben zur Betriebszugehörigkeit richtig? Sind die Einkünfte im Versicherungsverlauf der Höhe nach richtig erfasst? Sind Kindererziehungszeiten erfasst? 4
5 VA findet statt durch interne Teilung oder externe Teilung Interne Teilung z.b. bei Gesetzlicher Rente Bundesbeamtenversorgung Evtl. bei Betriebsrenten Achtung: das frühere Rentnerprivileg ist weggefallen, bestehende Rentnerprivilege gelten aber weiter 5
6 Interne Teilung Bei interner Teilung werden von jeder einzelnen Versorgung jedes Ehepartners die Hälfte der während der Ehezeit erworbenen Versorgungsanwartschaften auf den anderen Ehepartner übertragen und für diesen damit eigene Ansprüche in dieser Versorgung des Andern begründet Externe Teilung z.b. bei Betriebsrenten Teilweise bei Landesbeamten Privaten Rentenversicherungen aber nur, wenn Ausgleichsberechtigter und Versorgungsträger dies vereinbaren (kein Höchstbetrag) oder Versorgungsträger dies verlangt (Höchstbetrag des Ausgleichs z.zt. 51,10 im Monat bzw. Kapitalwert ) oder Direktzusage oder Unterstützungskasse (Höchstbetrag des Ausgleichswerts als Kapitalwert ) und Träger der Zielversorgung zustimmt 6
7 Externe Teilung Bei externer Teilung wird vom Versorgungsträger des Ausgleichspflichtigen ein Kapitalbetrag an eine so genannte Zielversorgung geleistet. Der Betrag ist die Hälfte des Wertes, welchen der Ausgleichspflichtige während der Ehezeit in dieser Versorgung erworben hat. Der Ausgleichsberechtigte hat Einfluss auf die Wahl der Zielversorgung Wichtige Tipps (VA3) Vorteil für Ausgleichsberechtigten, dass er ihm lukrativer erscheinende Zielversorgung wählen kann Ausgleichsverpflichteter muss der externen Teilung zustimmen, wenn der Kapitaltransfer nicht zu Steuerlast für ihn führt 7
8 Wichtige Tipps (VA4) Ist d. Ausgleichsberechtigte verstorben und hat noch nicht länger als 36 Monate Rente bezogen, evtl. Antrag beim Familiengericht auf Rückgängigmachung des VA stellen (Achtung: es erlöschen dann die in der GRV vom Verstorbenen übertragenen entsprechenden Anrechte) Bei Eintritt des Rentenfalles prüfen, ob Neuberechnung des Ausgleichs erforderlich, z.b. wegen unverfallbar gewordener Ansprüche beim andern Wenn Sie Rente beziehen, der andere noch nicht und Sie noch Unterhalt bezahlen, Antrag beim Familiengericht stellen, dass vorläufig Rente nicht gekürzt wird Galt nach altem Recht auch bei Unterhaltsabfindungen, nach neuem Recht sind Gerichtsentscheidungen abzuwarten Wichtige Tipps (VA5) Stehen Sie oder der Partner kurz vor der Rente/Pension? Dann vor der Scheidung prüfen Vergleich mit Witwen/Witwerrente u.u. ist Trennung ohne Scheidung, aber mit Ehevertrag rentenmäßig günstiger für beide 8
9 VA findet bei Scheidung immer statt, es sei denn Keiner der Ehegatten hat die deutsche Staatsangehörigkeit und keiner stellt den Antrag auf VA oder Ehedauer nicht länger als 3 Jahre und keiner stellt den Antrag auf VA oder VA wurde durch gerichtlich oder notariell protokollierte Vereinbarung ausgeschlossen (keine Wartefrist von einem Jahr mehr!) VA findet bei Scheidung nicht oder nur zum Teil statt, wenn eine Versorgung noch nicht unverfallbar ist, z.b. Betriebsrente. Dann nicht vergessen, bei Rentenbeginn nderung zu beantragen Durchführung des VA grob unbillig wäre, z.b. bei phasenverschobener Ehe Extrem langer Trennungszeit (i.d.r. über 10 Jahre) Schwere Verfehlungen gegen den Ausgleichspflichtigen Schuldhaft eigene Altersversorgung versäumt Achtung : Unbilligkeit prüft das Gericht nicht von sich aus, sondern nur bei Geltendmachung 9
10 Wichtige Tipps (VA6) Falls das Gericht den VA nicht durchführen muss, dann lassen Sie sachkundig prüfen, ob der VA sich für Sie günstig auswirken würde Wenn ja, aber nur dann, Antrag auf Durchführung bei Gericht stellen lassen Sie sich vor einem Verzicht auf den VA durch einen Rechtsanwalt oder Rentenberater 2011 by RA und FA beraten für FamR Wichtige Tipps (VA7) Lassen Sie sich vom Anwalt vor dem Gerichtstermin eine Berechnung der Ausgleichsbeträge geben und vergleichen sie diese mit der Berechnung des Gerichts Prüfen Sie rechtzeitig Möglichkeiten der Wahl einer Zielversorgung 10
11 Zugewinnausgleich Nur 3 mögliche Güterstände: Zugewinngemeinschaft oder, aber nur bei ausdrücklicher notarieller Vereinbarung Gütergemeinschaft Gütertrennung 11
12 Gütergemeinschaft. Nicht verwechseln mit Zugewinngemeinschaft!! Heutzutage extrem selten; bei Scheidung schwierig auseinanderzusetzen, daher im allgemeinen nicht zu empfehlen. Die meisten Paare, die glauben, in Gütergemeinschaft zu leben, leben in Wahrheit in Zugewinngemeinschaft. Gütertrennung Bei Eheende keine güterrechtlichen Ausgleichsansprüche; in Frage kommen hier allenfalls gesellschaftsrechtliche Ausgleichsansprüche, z.b. wenn die Ehepartner in Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts gemeinsam ein Erwerbsgeschäft betrieben haben. 12
13 Zugewinngemeinschaft Die Zugewinngemeinschaft entsteht mit der Eheschließung automatisch. Sie ist daher in der Praxis der häufigste Fall; er dürfte in über 90 % der Ehen gegeben sein. Hier daher nur Thema Zugewinnausgleich 13
14 Die Zugewinngemeinschaft bedeutet gerade nicht, dass beiden alles gehört!!! sondern sein Vermögen gehört dem Mann allein ihr Vermögen gehört der Frau allein Å Å Å bei Eheschließung während der Ehe bei Eheende Å Å Å bei Eheschließung während der Ehe bei Eheende Und nur die Zugewinne werden ausgeglichen zum Beispiel Mann hat auf seinen Namen Girokonto Bausparvertrag Auto Lebensversicherung A Frau hat auf ihren Namen Sparbuch Lebensversicherung B Immobilie 14
15 Haben Mann und Frau ein gemeinsames Vermögen, z.b. ein gemeinsames Konto (nicht nur Vollmacht!!) oder ist im Grundbuch je zur Hälfte ein Haus auf sie eingetragen, so ist der Wert je zur Hälfte bei ihnen einzusetzen Bei Grundstücken bzw. Eigentumswohnungen ist die Eintragung im Grundbuch entscheidend Beispiel : Hauswert beide zu ½ im Grundbuch, dann Wert beim Mann ,- Wert bei der Frau ,- 15
16 Fortsetzung des Beispiels Mann hat auf seinen Namen Frau hat auf ihren Namen Girokonto Sparbuch Bausparvertrag Lebensversicherung B Auto Immobilie Lebensversicherung A ½ Eigentumswhng mit Frau ½ Eigentumswhng mit Mann Die wichtigen Stichtage Anfangsvermögen = Vermögen am Tag der Eheschließung beim Standesamt Endvermögen = Vermögen am Tag der Zustellung des Scheidungsantrages durch das Familiengericht Schenkungen und Erbschaften während der Ehe rechnen zum Anfangsvermögen, werden aber auf den Tag der Zuwendung bewertet Vermögen am Tag der Trennung, Gründe für Vermögensverringerung zwischen Trennung und Scheidungsantrag müssen dargelegt werden 16
17 Also Achtung: Für den Mann sein Anfangsvermögen und sein Endvermögen, jeweils getrennt, erstellen Für die Frau ihr Anfangsvermögen und ihr Endvermögen, jeweils getrennt, erstellen Alle Stichtage sind gegenseitig auf Verlangen zu beauskunften und zu belegen Was zählt zum Vermögen: Alle Aktiva, also Guthaben, Eigentum etc. Alle Passiva, also Verbindlichkeiten (Schulden) Nicht der Hausrat 17
18 Beispiele zum Vermögen: Aktiva (Guthaben) 1. Bargeld 2. Bankkonten, insbesondere Giro- u. Sparkonten mit Bankverbindung, Kontonummer 3. Bausparverträge, Namen der Bausparkasse, Vertragsnummer (nur das effektive Bausparguthaben, nicht die Bausparsumme angeben) 4. Wertpapiere 5. Lebensversicherung (Rückkaufswert inkl. Gewinnanteile) Beispiele zum Vermögen: Aktiva (Guthaben) Fortsetzung vorherige Folie 6. Kraftfahrzeuge (Typ, Baujahr, Kilometerleistung) 7. Grundstücke (Lage, Größe, Nutzungsart) 8. Selbständiges Erwerbsgeschäft, Beteiligungen usw. 9. Sonstige Forderungen u. Vermögensrechte (z.b. Steuerrückerstattungsansprüche, die am Stichtag bestanden, aber noch nicht erfüllt waren) 10. Boot, wertvoller Schmuck, wertvolle Kunstgegenstände 18
19 Beispiele zum Vermögen: Passiva (Verbindlichkeiten) 1. Bei Banken und Sparkassen (Vertragsnummer) 2. Steuernachzahlungsverpflichtungen für Kalenderjahre vor dem Stichtag (auch soweit der Steuerbescheid noch nicht vorlag), soweit zum Stichtag noch nicht bezahlt 3. Alle sonstigen, auch privaten Verbindlichkeiten (Gläubiger, Rechtsgrund) Mann Anfangsvermögen (Tag der Eheschließung) uro 0,- Endvermögen (Zustellung der Scheidungsschrift) uro ,- Frau Anfangsvermögen (Tag der Eheschließung) uro Endvermögen (Zustellung der Scheidungsschrift) uro ,- Differenz gleich Zugewinn uro ,- Differenz gleich Zugewinn uro
20 Mann Frau Anfangsvermögen (Tag der Eheschließung) 0, ,-- Endvermögen (Zustellung der Scheidungsschrift) , ,-- Zugewinn , ,-- Zugewinn Mann ,- Zugewinn Frau ,- Der Mann hat also ,-- mehr Zugewinn. Hiervon muss er die Hälfte, 5.000,-- an die Frau auszahlen. Beim Vermögen ist immer das Vermögen abzüglich der Schulden zu berücksichtigen Zum Vermögen zählt alles außer Hausrat Sind die Schulden höher als das Vermögen, so wird das Vermögen als negativ behandelt (wichtige nderung gegenüber früher!!) Das gilt im Anfangs- und Endvermögen Negativen Zugewinn gibt es nicht Ausgleich ist begrenzt durch die Höhe des positiven Vermögens bei Zustellung des Scheidungsantrags 20
21 Beispiel Mann Frau Anfangsvermögen ,-- (Schulden) 0,- Endvermögen , ,- Zugewinn Mann , ,--./. Zugewinn Frau Differenz ,-- Anspruch der Frau ½ 5.000,-- Genauso ist es wenn ein Ehepartner während der Ehe Verlust gemacht hat, zum Beispiel : Mann Frau Anfangsvermögen ,-- (Schulden) ,- Endvermögen , ,- Zugewinn/Verlust , , entspricht aber 0,- Zugewinn Mann ,--./. Zugewinn Frau 0.-- Differenz ,-- Anspruch der Frau ½ ,-- Der Mann hat einen Zugewinn von ,--. Die Frau hat einen Verlust von Da es keinen negativen Zugewinn gibt, wird dieser zu Null gerechnet. 21
22 Ausgleich ist begrenzt durch die Höhe des positiven Vermögens bei Zustellung des Scheidungsantrags Mann Frau Anfangsvermögen ,-- (Schulden) 0,- Endvermögen , ,- Zugewinn Mann , ,--./. Zugewinn Frau Differenz ,-- Anspruch der Frau ½ theoretisch ,-- jedoch begrenzt auf Endvermögen des Mannes daher nur Anspruch der Frau nur ,- Beispiel mit Vermögensverringerung nach Trennung Mann Frau Anfangsvermögen (Tag der Eheschließung) 0,-- 0,-- Vermögen bei Trennung ,- 0,-- Endvermögen bei Zustellung der Scheidungsschrift ,-- 0,-- Zugewinn ,- 0,-- Aber Verlust nach Trennung ,-- Kann der Mann beweisen, dass der Verlust von ,- nicht auf Verschwendung oder Benachteiligung oder sonst illoyales Handeln zurückzuführen ist, muss er nur ,- (½ von ,-) ausgleichen. Führt er den Beweis nicht, muss er ½ von ,- ausgleichen, also ,- 22
23 Schenkungen und Erbschaften in der Ehe fallen nicht in den Zugewinn?? Nicht ganz richtig, sondern sie werden dem Anfangsvermögen zugerechnet, damit also (fiktiv) höheres Anfangsvermögen und folglich niedrigerer Zugewinn, aber Erträge (z.b. Mieten, Zinsen) und Wertsteigerungen, die am Ende noch da sind, erhöhen den Zugewinn Beispiel Mann Anfangsvermögen (Heirat 1995) uro 1.000,- Schenkung 1998 uro ,- Fiktives Anfangsvermögen uro ,- Endvermögen (Zustellung der Scheidungsschrift) uro ,- Differenz gleich Zugewinn uro ,- Frau Anfangsvermögen (Heirat 1995) uro 1.000,- Erbschaft 2000 uro ,- Fiktives Anfangsvermögen uro ,- Endvermögen (Zustellung der Scheidungsschrift) uro ,- Differenz gleich Zugewinn uro ,- 23
24 Beispiel Mann Anfangsvermögen (Heirat 1995) uro 1.000,- Schenkung 1998 uro ,- Fiktives Anfangsvermögen uro ,- Endvermögen (Zustellung der Scheidungsschrift) uro ,- Differenz gleich Zugewinn uro ,- Frau Anfangsvermögen (Heirat 1995) uro 1.000,- Erbschaft 2000 uro ,- Fiktives Anfangsvermögen uro ,- Endvermögen (Zustellung der Scheidungsschrift) uro ,- Differenz gleich Zugewinn uro ,- Zugewinn Mann uro ,- Zugewinn Frau uro ,- Differenz uro 5.000,- Ausgleichsanspruch Frau uro Gerd 2.500,- Winkler, Stuttgart Beispiel Mann Anfangsvermögen (Heirat 1980) uro 1.000,- Erbe Ostimmobilie 1992 uro ,- Fiktives Anfangsvermögen uro ,- Endvermögen 2011 Kapitalvermögen uro ,- Ostimmobilie nur noch uro ,- Endvermögen uro ,- Differenz gleich Zugewinn uro ,- Also Zugewinn NULL Frau Anfangsvermögen (Heirat 1980) uro 0,- Erbschaft 1990 Haus in Stuttgart uro ,- Fiktives Anfangsvermögen uro ,- Endvermögen 2011 Haus in Stuttgart jetzt uro ,- Endvermögen uro ,- Differenz gleich Zugewinn uro ,- Zugewinn Mann uro 0,- Zugewinn Frau uro ,- Differenz uro ,- Ausgleichsanspruch Mann uro Gerd ,- Winkler, Stuttgart 24
25 Früher war das Geld mehr wert! Immer Anfangsvermögen, Schenkungen und Erbschaften um den Lebenshaltungsindex anpassen! Je länger Eheschließung oder Schenkung bzw. Erbschaft zurückliegen, um so wichtiger!!!! Damaligen Wert durch damalige Indexzahl teilen und mit Wert bei Scheidungsantrag malnehmen So in das Anfangsvermögen einsetzen Beispiel Eheschließung Juli 1980, Mann hat ,60 DM = uro Verbraucherindex 7/1980= 58,0 Mann erbt Juli DM = uro Verbraucherindex 7/1985= 69,8 Scheidung zugestellt Juli 2011 Endvermögen des Mannes 7/2011 = uro Frau hat im Anfangs- u. Endvermögen je Null Verbraucherindex 7/2011= 111 Zugrunde gelegter Verbraucherindex 2005 =
26 Falsche Rechnung ohne Indexierung Juli 1980 uro ,- Erbe 1985 uro ,- Zusammen uro ,- Endvermögen 2011 uro ,- Zugewinn scheinbar uro ,- Ausgleichspflicht uro ,- Richtige Rechnung mit Indexierung (Lebenshaltungskostenindex 2005=100) Juli 1980 uro ,- geteilt durch 58,0 mal 111 gleich uro ,86 Erbe 1985 uro ,- geteilt durch 69,8 mal 111 gleich uro ,58 zusammen uro ,44 Endvermögen 2011 uro ,- Zugewinn indexiert uro minus! Ausgleichspflicht uro NULL 26
27 Auch Schulden sind zu indexieren (Lebenshaltungskostenindex 2005=100) Juli 1980 Schulden uro ,- geteilt durch 58,0 mal 111 gleich uro ,97 zusammen uro ,97 Endvermögen 2011 uro ,- Zugewinn indexiert uro Ausgleichspflicht 1/2 uro ,48 Auch hier gilt jedoch die Höchstgrenze Juli 1980 Schulden uro ,- geteilt durch 58,0 mal 111 gleich uro ,97 zusammen uro ,97 Endvermögen 2011 uro 8.000,- Zugewinn indexiert uro Ausgleichspflicht 1/2 uro 8.784,48 Ausgleich jedoch begrenzt auf 8.000,-- 27
28 Wichtige Tipps zum Zugewinn 1 Möglichst bald Nachweise zum eigenen Anfangsvermögen, Schenkungen und Erbschaften beschaffen Stets über das Vermögen des Partners informiert bleiben, besonders kurz vor Trennung Wichtige Tipps zum Zugewinn 2 Notwendige Ausgaben (nur diese!) vor der Zustellung der Scheidungsschrift tätigen Bei Gefahr der Vermögensverschleuderung durch Partner einstweiligen gerichtlichen Rechtsschutz einholen Auskünfte vom Partner verlangen Belege vom Ehepartner verlangen 28
29 Wichtige Tipps zum Zugewinn 3 Keine privatschriftlichen Vereinbarungen zum Zugewinn vor der Scheidung (nur notariell oder durch RA bei Gericht Keine vorzeitigen Zahlungen auf Zugewinn an Partner Bei Gefahr der Vermögensverschleuderung durch Partner einstweiligen gerichtlichen Rechtsschutz einholen Wichtige Tipps zum Zugewinn 4 Zugewinnausgleichsansprüche verjähren innerhalb von 3 Jahren nach Rechtskraft der Scheidung Unterbrechung nur durch Anerkenntnis oder gerichtliche Geltendmachung Inflation (Indexierung des Anfangsvermögens) beachten! 29
30 Zum Schluss ein Wort von Sokrates, griechischer Philosoph der Antike ( vor Christi) Heirate oder heirate nicht Du wirst beides bereuen! Danke für Ihr Interesse und kommen Sie gut nach Hause Gerd Winkler Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht 30
31 GERD WINKLER, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht, TSP Erbrecht Winkler & Coll. Anwaltskanzlei Stuttgart (Untertürkheim) Augsburger Str. 364 Tel.Sammelnr Fax
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