Trennung und Scheidung

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Trennung und Scheidung"

Transkript

1 Trennung und Scheidung Voraussetzungen und Folgen 2. Teil Versorgungsausgleich, Zugewinnausgleich Ein Vortrag von RA Gerd Winkler Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht TIPP Fast immer ist es im wirtschaftlichen Interesse eines Partners, rasch geschieden zu sein und des andern, nicht so rasch geschieden zu sein 1

2 TIPP Zum Beispiel wegen der Dauer von Unterhaltsansprüchen Der Rente im Versorgungsausgleich Der Entwicklung des Vermögens Heutige Themen Versorgungsausgleich (Rentenausgleich) Zugewinnausgleich (Vermögen) 2

3 Sinn des Versorgungsausgleich (VA) Gleichmäßige Teilhabe beider Ehegatten an während der Ehezeit erworbenen Versorgungsanwartschaften für Alter und Erwerbsunfähigkeit Versorgungsausgleich (VA) Ausgeglichen wird der Ehezeitanteil der Altersversorgung beider Eheleute Alle Versorgungsanwartschaften sind einzubeziehen, z. B. Gesetzliche Rente, Beamtenpension Betriebliche Renten Zusatzversorgung öffentl. Dienst Private Renten, z.b. Riesterrente 3

4 Wichtige Tipps (VA1) Lassen Sie sich beim Ausfüllen der Formulare kostenlos helfen Prüfen Sie die Formulare der Gegenseite auf Richtigkeit und Vollständigkeit Ist die Ehezeit in den Rentenauskünften richtig erfasst? Beginn : Monat der Eheschließung Ende :Vormonat der Zustellung des Scheidungsantrags (nicht schon die Trennung!) Wichtige Tipps (VA2) Betriebsrenten, sind die Angaben zur Betriebszugehörigkeit richtig? Sind die Einkünfte im Versicherungsverlauf der Höhe nach richtig erfasst? Sind Kindererziehungszeiten erfasst? 4

5 VA findet statt durch interne Teilung oder externe Teilung Interne Teilung z.b. bei Gesetzlicher Rente Bundesbeamtenversorgung Evtl. bei Betriebsrenten Achtung: das frühere Rentnerprivileg ist weggefallen, bestehende Rentnerprivilege gelten aber weiter 5

6 Interne Teilung Bei interner Teilung werden von jeder einzelnen Versorgung jedes Ehepartners die Hälfte der während der Ehezeit erworbenen Versorgungsanwartschaften auf den anderen Ehepartner übertragen und für diesen damit eigene Ansprüche in dieser Versorgung des Andern begründet Externe Teilung z.b. bei Betriebsrenten Teilweise bei Landesbeamten Privaten Rentenversicherungen aber nur, wenn Ausgleichsberechtigter und Versorgungsträger dies vereinbaren (kein Höchstbetrag) oder Versorgungsträger dies verlangt (Höchstbetrag des Ausgleichs z.zt. 51,10 im Monat bzw. Kapitalwert ) oder Direktzusage oder Unterstützungskasse (Höchstbetrag des Ausgleichswerts als Kapitalwert ) und Träger der Zielversorgung zustimmt 6

7 Externe Teilung Bei externer Teilung wird vom Versorgungsträger des Ausgleichspflichtigen ein Kapitalbetrag an eine so genannte Zielversorgung geleistet. Der Betrag ist die Hälfte des Wertes, welchen der Ausgleichspflichtige während der Ehezeit in dieser Versorgung erworben hat. Der Ausgleichsberechtigte hat Einfluss auf die Wahl der Zielversorgung Wichtige Tipps (VA3) Vorteil für Ausgleichsberechtigten, dass er ihm lukrativer erscheinende Zielversorgung wählen kann Ausgleichsverpflichteter muss der externen Teilung zustimmen, wenn der Kapitaltransfer nicht zu Steuerlast für ihn führt 7

8 Wichtige Tipps (VA4) Ist d. Ausgleichsberechtigte verstorben und hat noch nicht länger als 36 Monate Rente bezogen, evtl. Antrag beim Familiengericht auf Rückgängigmachung des VA stellen (Achtung: es erlöschen dann die in der GRV vom Verstorbenen übertragenen entsprechenden Anrechte) Bei Eintritt des Rentenfalles prüfen, ob Neuberechnung des Ausgleichs erforderlich, z.b. wegen unverfallbar gewordener Ansprüche beim andern Wenn Sie Rente beziehen, der andere noch nicht und Sie noch Unterhalt bezahlen, Antrag beim Familiengericht stellen, dass vorläufig Rente nicht gekürzt wird Galt nach altem Recht auch bei Unterhaltsabfindungen, nach neuem Recht sind Gerichtsentscheidungen abzuwarten Wichtige Tipps (VA5) Stehen Sie oder der Partner kurz vor der Rente/Pension? Dann vor der Scheidung prüfen Vergleich mit Witwen/Witwerrente u.u. ist Trennung ohne Scheidung, aber mit Ehevertrag rentenmäßig günstiger für beide 8

9 VA findet bei Scheidung immer statt, es sei denn Keiner der Ehegatten hat die deutsche Staatsangehörigkeit und keiner stellt den Antrag auf VA oder Ehedauer nicht länger als 3 Jahre und keiner stellt den Antrag auf VA oder VA wurde durch gerichtlich oder notariell protokollierte Vereinbarung ausgeschlossen (keine Wartefrist von einem Jahr mehr!) VA findet bei Scheidung nicht oder nur zum Teil statt, wenn eine Versorgung noch nicht unverfallbar ist, z.b. Betriebsrente. Dann nicht vergessen, bei Rentenbeginn nderung zu beantragen Durchführung des VA grob unbillig wäre, z.b. bei phasenverschobener Ehe Extrem langer Trennungszeit (i.d.r. über 10 Jahre) Schwere Verfehlungen gegen den Ausgleichspflichtigen Schuldhaft eigene Altersversorgung versäumt Achtung : Unbilligkeit prüft das Gericht nicht von sich aus, sondern nur bei Geltendmachung 9

10 Wichtige Tipps (VA6) Falls das Gericht den VA nicht durchführen muss, dann lassen Sie sachkundig prüfen, ob der VA sich für Sie günstig auswirken würde Wenn ja, aber nur dann, Antrag auf Durchführung bei Gericht stellen lassen Sie sich vor einem Verzicht auf den VA durch einen Rechtsanwalt oder Rentenberater 2011 by RA und FA beraten für FamR Wichtige Tipps (VA7) Lassen Sie sich vom Anwalt vor dem Gerichtstermin eine Berechnung der Ausgleichsbeträge geben und vergleichen sie diese mit der Berechnung des Gerichts Prüfen Sie rechtzeitig Möglichkeiten der Wahl einer Zielversorgung 10

11 Zugewinnausgleich Nur 3 mögliche Güterstände: Zugewinngemeinschaft oder, aber nur bei ausdrücklicher notarieller Vereinbarung Gütergemeinschaft Gütertrennung 11

12 Gütergemeinschaft. Nicht verwechseln mit Zugewinngemeinschaft!! Heutzutage extrem selten; bei Scheidung schwierig auseinanderzusetzen, daher im allgemeinen nicht zu empfehlen. Die meisten Paare, die glauben, in Gütergemeinschaft zu leben, leben in Wahrheit in Zugewinngemeinschaft. Gütertrennung Bei Eheende keine güterrechtlichen Ausgleichsansprüche; in Frage kommen hier allenfalls gesellschaftsrechtliche Ausgleichsansprüche, z.b. wenn die Ehepartner in Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts gemeinsam ein Erwerbsgeschäft betrieben haben. 12

13 Zugewinngemeinschaft Die Zugewinngemeinschaft entsteht mit der Eheschließung automatisch. Sie ist daher in der Praxis der häufigste Fall; er dürfte in über 90 % der Ehen gegeben sein. Hier daher nur Thema Zugewinnausgleich 13

14 Die Zugewinngemeinschaft bedeutet gerade nicht, dass beiden alles gehört!!! sondern sein Vermögen gehört dem Mann allein ihr Vermögen gehört der Frau allein Å Å Å bei Eheschließung während der Ehe bei Eheende Å Å Å bei Eheschließung während der Ehe bei Eheende Und nur die Zugewinne werden ausgeglichen zum Beispiel Mann hat auf seinen Namen Girokonto Bausparvertrag Auto Lebensversicherung A Frau hat auf ihren Namen Sparbuch Lebensversicherung B Immobilie 14

15 Haben Mann und Frau ein gemeinsames Vermögen, z.b. ein gemeinsames Konto (nicht nur Vollmacht!!) oder ist im Grundbuch je zur Hälfte ein Haus auf sie eingetragen, so ist der Wert je zur Hälfte bei ihnen einzusetzen Bei Grundstücken bzw. Eigentumswohnungen ist die Eintragung im Grundbuch entscheidend Beispiel : Hauswert beide zu ½ im Grundbuch, dann Wert beim Mann ,- Wert bei der Frau ,- 15

16 Fortsetzung des Beispiels Mann hat auf seinen Namen Frau hat auf ihren Namen Girokonto Sparbuch Bausparvertrag Lebensversicherung B Auto Immobilie Lebensversicherung A ½ Eigentumswhng mit Frau ½ Eigentumswhng mit Mann Die wichtigen Stichtage Anfangsvermögen = Vermögen am Tag der Eheschließung beim Standesamt Endvermögen = Vermögen am Tag der Zustellung des Scheidungsantrages durch das Familiengericht Schenkungen und Erbschaften während der Ehe rechnen zum Anfangsvermögen, werden aber auf den Tag der Zuwendung bewertet Vermögen am Tag der Trennung, Gründe für Vermögensverringerung zwischen Trennung und Scheidungsantrag müssen dargelegt werden 16

17 Also Achtung: Für den Mann sein Anfangsvermögen und sein Endvermögen, jeweils getrennt, erstellen Für die Frau ihr Anfangsvermögen und ihr Endvermögen, jeweils getrennt, erstellen Alle Stichtage sind gegenseitig auf Verlangen zu beauskunften und zu belegen Was zählt zum Vermögen: Alle Aktiva, also Guthaben, Eigentum etc. Alle Passiva, also Verbindlichkeiten (Schulden) Nicht der Hausrat 17

18 Beispiele zum Vermögen: Aktiva (Guthaben) 1. Bargeld 2. Bankkonten, insbesondere Giro- u. Sparkonten mit Bankverbindung, Kontonummer 3. Bausparverträge, Namen der Bausparkasse, Vertragsnummer (nur das effektive Bausparguthaben, nicht die Bausparsumme angeben) 4. Wertpapiere 5. Lebensversicherung (Rückkaufswert inkl. Gewinnanteile) Beispiele zum Vermögen: Aktiva (Guthaben) Fortsetzung vorherige Folie 6. Kraftfahrzeuge (Typ, Baujahr, Kilometerleistung) 7. Grundstücke (Lage, Größe, Nutzungsart) 8. Selbständiges Erwerbsgeschäft, Beteiligungen usw. 9. Sonstige Forderungen u. Vermögensrechte (z.b. Steuerrückerstattungsansprüche, die am Stichtag bestanden, aber noch nicht erfüllt waren) 10. Boot, wertvoller Schmuck, wertvolle Kunstgegenstände 18

19 Beispiele zum Vermögen: Passiva (Verbindlichkeiten) 1. Bei Banken und Sparkassen (Vertragsnummer) 2. Steuernachzahlungsverpflichtungen für Kalenderjahre vor dem Stichtag (auch soweit der Steuerbescheid noch nicht vorlag), soweit zum Stichtag noch nicht bezahlt 3. Alle sonstigen, auch privaten Verbindlichkeiten (Gläubiger, Rechtsgrund) Mann Anfangsvermögen (Tag der Eheschließung) uro 0,- Endvermögen (Zustellung der Scheidungsschrift) uro ,- Frau Anfangsvermögen (Tag der Eheschließung) uro Endvermögen (Zustellung der Scheidungsschrift) uro ,- Differenz gleich Zugewinn uro ,- Differenz gleich Zugewinn uro

20 Mann Frau Anfangsvermögen (Tag der Eheschließung) 0, ,-- Endvermögen (Zustellung der Scheidungsschrift) , ,-- Zugewinn , ,-- Zugewinn Mann ,- Zugewinn Frau ,- Der Mann hat also ,-- mehr Zugewinn. Hiervon muss er die Hälfte, 5.000,-- an die Frau auszahlen. Beim Vermögen ist immer das Vermögen abzüglich der Schulden zu berücksichtigen Zum Vermögen zählt alles außer Hausrat Sind die Schulden höher als das Vermögen, so wird das Vermögen als negativ behandelt (wichtige nderung gegenüber früher!!) Das gilt im Anfangs- und Endvermögen Negativen Zugewinn gibt es nicht Ausgleich ist begrenzt durch die Höhe des positiven Vermögens bei Zustellung des Scheidungsantrags 20

21 Beispiel Mann Frau Anfangsvermögen ,-- (Schulden) 0,- Endvermögen , ,- Zugewinn Mann , ,--./. Zugewinn Frau Differenz ,-- Anspruch der Frau ½ 5.000,-- Genauso ist es wenn ein Ehepartner während der Ehe Verlust gemacht hat, zum Beispiel : Mann Frau Anfangsvermögen ,-- (Schulden) ,- Endvermögen , ,- Zugewinn/Verlust , , entspricht aber 0,- Zugewinn Mann ,--./. Zugewinn Frau 0.-- Differenz ,-- Anspruch der Frau ½ ,-- Der Mann hat einen Zugewinn von ,--. Die Frau hat einen Verlust von Da es keinen negativen Zugewinn gibt, wird dieser zu Null gerechnet. 21

22 Ausgleich ist begrenzt durch die Höhe des positiven Vermögens bei Zustellung des Scheidungsantrags Mann Frau Anfangsvermögen ,-- (Schulden) 0,- Endvermögen , ,- Zugewinn Mann , ,--./. Zugewinn Frau Differenz ,-- Anspruch der Frau ½ theoretisch ,-- jedoch begrenzt auf Endvermögen des Mannes daher nur Anspruch der Frau nur ,- Beispiel mit Vermögensverringerung nach Trennung Mann Frau Anfangsvermögen (Tag der Eheschließung) 0,-- 0,-- Vermögen bei Trennung ,- 0,-- Endvermögen bei Zustellung der Scheidungsschrift ,-- 0,-- Zugewinn ,- 0,-- Aber Verlust nach Trennung ,-- Kann der Mann beweisen, dass der Verlust von ,- nicht auf Verschwendung oder Benachteiligung oder sonst illoyales Handeln zurückzuführen ist, muss er nur ,- (½ von ,-) ausgleichen. Führt er den Beweis nicht, muss er ½ von ,- ausgleichen, also ,- 22

23 Schenkungen und Erbschaften in der Ehe fallen nicht in den Zugewinn?? Nicht ganz richtig, sondern sie werden dem Anfangsvermögen zugerechnet, damit also (fiktiv) höheres Anfangsvermögen und folglich niedrigerer Zugewinn, aber Erträge (z.b. Mieten, Zinsen) und Wertsteigerungen, die am Ende noch da sind, erhöhen den Zugewinn Beispiel Mann Anfangsvermögen (Heirat 1995) uro 1.000,- Schenkung 1998 uro ,- Fiktives Anfangsvermögen uro ,- Endvermögen (Zustellung der Scheidungsschrift) uro ,- Differenz gleich Zugewinn uro ,- Frau Anfangsvermögen (Heirat 1995) uro 1.000,- Erbschaft 2000 uro ,- Fiktives Anfangsvermögen uro ,- Endvermögen (Zustellung der Scheidungsschrift) uro ,- Differenz gleich Zugewinn uro ,- 23

24 Beispiel Mann Anfangsvermögen (Heirat 1995) uro 1.000,- Schenkung 1998 uro ,- Fiktives Anfangsvermögen uro ,- Endvermögen (Zustellung der Scheidungsschrift) uro ,- Differenz gleich Zugewinn uro ,- Frau Anfangsvermögen (Heirat 1995) uro 1.000,- Erbschaft 2000 uro ,- Fiktives Anfangsvermögen uro ,- Endvermögen (Zustellung der Scheidungsschrift) uro ,- Differenz gleich Zugewinn uro ,- Zugewinn Mann uro ,- Zugewinn Frau uro ,- Differenz uro 5.000,- Ausgleichsanspruch Frau uro Gerd 2.500,- Winkler, Stuttgart Beispiel Mann Anfangsvermögen (Heirat 1980) uro 1.000,- Erbe Ostimmobilie 1992 uro ,- Fiktives Anfangsvermögen uro ,- Endvermögen 2011 Kapitalvermögen uro ,- Ostimmobilie nur noch uro ,- Endvermögen uro ,- Differenz gleich Zugewinn uro ,- Also Zugewinn NULL Frau Anfangsvermögen (Heirat 1980) uro 0,- Erbschaft 1990 Haus in Stuttgart uro ,- Fiktives Anfangsvermögen uro ,- Endvermögen 2011 Haus in Stuttgart jetzt uro ,- Endvermögen uro ,- Differenz gleich Zugewinn uro ,- Zugewinn Mann uro 0,- Zugewinn Frau uro ,- Differenz uro ,- Ausgleichsanspruch Mann uro Gerd ,- Winkler, Stuttgart 24

25 Früher war das Geld mehr wert! Immer Anfangsvermögen, Schenkungen und Erbschaften um den Lebenshaltungsindex anpassen! Je länger Eheschließung oder Schenkung bzw. Erbschaft zurückliegen, um so wichtiger!!!! Damaligen Wert durch damalige Indexzahl teilen und mit Wert bei Scheidungsantrag malnehmen So in das Anfangsvermögen einsetzen Beispiel Eheschließung Juli 1980, Mann hat ,60 DM = uro Verbraucherindex 7/1980= 58,0 Mann erbt Juli DM = uro Verbraucherindex 7/1985= 69,8 Scheidung zugestellt Juli 2011 Endvermögen des Mannes 7/2011 = uro Frau hat im Anfangs- u. Endvermögen je Null Verbraucherindex 7/2011= 111 Zugrunde gelegter Verbraucherindex 2005 =

26 Falsche Rechnung ohne Indexierung Juli 1980 uro ,- Erbe 1985 uro ,- Zusammen uro ,- Endvermögen 2011 uro ,- Zugewinn scheinbar uro ,- Ausgleichspflicht uro ,- Richtige Rechnung mit Indexierung (Lebenshaltungskostenindex 2005=100) Juli 1980 uro ,- geteilt durch 58,0 mal 111 gleich uro ,86 Erbe 1985 uro ,- geteilt durch 69,8 mal 111 gleich uro ,58 zusammen uro ,44 Endvermögen 2011 uro ,- Zugewinn indexiert uro minus! Ausgleichspflicht uro NULL 26

27 Auch Schulden sind zu indexieren (Lebenshaltungskostenindex 2005=100) Juli 1980 Schulden uro ,- geteilt durch 58,0 mal 111 gleich uro ,97 zusammen uro ,97 Endvermögen 2011 uro ,- Zugewinn indexiert uro Ausgleichspflicht 1/2 uro ,48 Auch hier gilt jedoch die Höchstgrenze Juli 1980 Schulden uro ,- geteilt durch 58,0 mal 111 gleich uro ,97 zusammen uro ,97 Endvermögen 2011 uro 8.000,- Zugewinn indexiert uro Ausgleichspflicht 1/2 uro 8.784,48 Ausgleich jedoch begrenzt auf 8.000,-- 27

28 Wichtige Tipps zum Zugewinn 1 Möglichst bald Nachweise zum eigenen Anfangsvermögen, Schenkungen und Erbschaften beschaffen Stets über das Vermögen des Partners informiert bleiben, besonders kurz vor Trennung Wichtige Tipps zum Zugewinn 2 Notwendige Ausgaben (nur diese!) vor der Zustellung der Scheidungsschrift tätigen Bei Gefahr der Vermögensverschleuderung durch Partner einstweiligen gerichtlichen Rechtsschutz einholen Auskünfte vom Partner verlangen Belege vom Ehepartner verlangen 28

29 Wichtige Tipps zum Zugewinn 3 Keine privatschriftlichen Vereinbarungen zum Zugewinn vor der Scheidung (nur notariell oder durch RA bei Gericht Keine vorzeitigen Zahlungen auf Zugewinn an Partner Bei Gefahr der Vermögensverschleuderung durch Partner einstweiligen gerichtlichen Rechtsschutz einholen Wichtige Tipps zum Zugewinn 4 Zugewinnausgleichsansprüche verjähren innerhalb von 3 Jahren nach Rechtskraft der Scheidung Unterbrechung nur durch Anerkenntnis oder gerichtliche Geltendmachung Inflation (Indexierung des Anfangsvermögens) beachten! 29

30 Zum Schluss ein Wort von Sokrates, griechischer Philosoph der Antike ( vor Christi) Heirate oder heirate nicht Du wirst beides bereuen! Danke für Ihr Interesse und kommen Sie gut nach Hause Gerd Winkler Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht 30

31 GERD WINKLER, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht, TSP Erbrecht Winkler & Coll. Anwaltskanzlei Stuttgart (Untertürkheim) Augsburger Str. 364 Tel.Sammelnr Fax

Trennung und Scheidung

Trennung und Scheidung Trennung und Scheidung Voraussetzungen und Folgen Versorgungsausgleich Ein Vortrag von RA Gerd Winkler Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht TSP Erbrecht Das voraussichtliche Durchschnittsentgelt

Mehr

Die Notare. Reform des Zugewinnausgleichsrechts

Die Notare. Reform des Zugewinnausgleichsrechts Die Notare informieren Reform des Zugewinnausgleichsrechts Dr. Martin Kretzer & Dr. Matthias Raffel Großer Markt 28 66740 Saarlouis Telefon 06831/ 94 98 06 und 42042 Telefax 06831/ 4 31 80 2 Info-Brief

Mehr

Inhalt. 1. Das versteht man unter Zugewinnausgleich... 5

Inhalt. 1. Das versteht man unter Zugewinnausgleich... 5 Inhalt 1. Das versteht man unter Zugewinnausgleich... 5 2. So wird der Zugewinnausgleich durchgeführt... 7 2.1 Erster Schritt: So erfährt man vom Vermögen des Ehepartners... 8 2.2 Zweiter Schritt: Die

Mehr

NEUE REGELUNG DES ZUGEWINNAUSGLEICHES BEI DER SCHEIDUNG AB 01.09.2009

NEUE REGELUNG DES ZUGEWINNAUSGLEICHES BEI DER SCHEIDUNG AB 01.09.2009 NEUE REGELUNG DES ZUGEWINNAUSGLEICHES BEI DER SCHEIDUNG AB 01.09.2009 Ab dem 01.09.2009 ändert sich nicht nur das Recht des Versorgungsausgleiches bei der Scheidung, also die Aufteilung der Altersversorgung,

Mehr

DIPL.-JUR. (UNIV.) KATHARINA DEKKER

DIPL.-JUR. (UNIV.) KATHARINA DEKKER Die wichtigsten Informationen zum Thema Scheidung Wann ist eine Scheidung möglich? Die wichtigste Voraussetzung für eine Scheidung ist das sog. Trennungsjahr, wenn beide Ehegatten die Scheidung beantragen

Mehr

KATJA FLEMMING INFOBLATT VERSORGUNGSAUSGLEICH

KATJA FLEMMING INFOBLATT VERSORGUNGSAUSGLEICH INFOBLATT VERSORGUNGSAUSGLEICH Versorgungsausgleichsgesetz ab dem 01.09.2009 Ab dem 1. September wird der Versorgungsausgleich neu geregelt. Dabei hat der Gesetzgeber sich zum Ziel gesetzt mehr Versorgungsgerechtigkeit

Mehr

Zur Berechnung eines etwaigen Zugewinnausgleichs Beispiel:

Zur Berechnung eines etwaigen Zugewinnausgleichs Beispiel: Zur Berechnung eines etwaigen Zugewinnausgleichs. Damit Sie deren Bedeutung und den Inhalt der weiteren Korrespondenz richtig verstehen können, möchten wir Ihnen vorab die wichtigsten Begriffe, insbesondere

Mehr

Verzeichnis zur Ermittlung des Zugewinns

Verzeichnis zur Ermittlung des Zugewinns Verzeichnis zur Ermittlung des Zugewinns Im Rahmen des Zugewinnausgleichs sind die Partner gegenseitig verpflichtet, Auskunft über ihren Zugewinn zu erteilen. Hierfür ist die Ermittlung des Anfangs- und

Mehr

I. Endvermögen, Stichtag: (Zustellung Scheidungsantrag)

I. Endvermögen, Stichtag: (Zustellung Scheidungsantrag) Zugewinnausgleichs-Verzeichnis der Aktiva und Passiva am Stichtag I. Endvermögen, Stichtag: (Zustellung Scheidungsantrag) 1. Aktiva (Angaben in Euro) 1.1. Bargeld 1.2. Kontokorrentkonten/Girokonten 1.3.

Mehr

Fachanwältin für Familienrecht Mediatorin

Fachanwältin für Familienrecht Mediatorin Susanne Strick Fachanwältin für Familienrecht Mediatorin Leinen & Derichs Anwaltsozietät Clever Straße 16 50668 Köln Tel. 0221-772090 www.leinen-derichs.de Eheverträge richtig gestalten Bestehende Verträge

Mehr

Scheidungsformular. 1. Personendaten. 1.1 Welcher Ehepartner stellt den Scheidungsantrag?

Scheidungsformular. 1. Personendaten. 1.1 Welcher Ehepartner stellt den Scheidungsantrag? Scheidungsformular 1. Personendaten 1.1 Welcher Ehepartner stellt den Scheidungsantrag? Einer der Eheleute muss "Antragsteller" des Scheidungsantrags sein. Welcher Ehepartner den Antrag stellt, ist in

Mehr

Scheidungsfragebogen

Scheidungsfragebogen 1 Scheidungsfragebogen Personendaten 1. Wer möchte den Scheidungsantrag stellen? Es kann nur einer von beiden Ehegatten den Antrag stellen, auch wenn beide Ehegatten die Scheidung wollen. Wer den Antrag

Mehr

Informationsblatt. Der Ehevertrag

Informationsblatt. Der Ehevertrag Informationsblatt Der Ehevertrag 1 2 1. Was ist ein Ehevertrag? Wenn Ehepartner heiraten, hat das bürgerliche Gesetzbuch eine Reihe von gesetzlichen Ehevorschriften vorgesehen, die besonders den Fall der

Mehr

Mandantenaufnahmebogen Familienrecht

Mandantenaufnahmebogen Familienrecht Mandantenaufnahmebogen Familienrecht Mandant: Vorname, Name ggf. Geburtsname Anschrift Erreichbarkeit: Telefon (privat/geschäftlich) Fax e-mail Geburtstag und Geburtsort Staatsangehörigkeit Konfession

Mehr

Versorgungsausgleich; Ausübung des Kapitalwahlrechts nach dem Ende der Ehezeit

Versorgungsausgleich; Ausübung des Kapitalwahlrechts nach dem Ende der Ehezeit DNotI Deutsches Notarinstitut Dokumentnummer: ii6uf54_12 letzte Aktualisierung: 13.11.2012 OLG Hamm, 10.9.2012 - II-6 UF 54/12 VersAusglG 2 Versorgungsausgleich; Ausübung des Kapitalwahlrechts nach dem

Mehr

Vorwort... 5. Kapitel 1 Getrenntleben und die rechtlichen Folgen

Vorwort... 5. Kapitel 1 Getrenntleben und die rechtlichen Folgen Vorwort... 5 Kapitel 1 Getrenntleben und die rechtlichen Folgen Getrenntleben was bedeutet das?... 14 Ich will mich von meinem Partner trennen auf was muss ich achten?... 16 Welche rechtlichen Folgen hat

Mehr

2. Name und Adresse der Ehefrau: Bitte geben Sie den tatsächlichen Aufenthaltsort an, egal ob die Ehefrau dort gemeldet ist oder nicht.

2. Name und Adresse der Ehefrau: Bitte geben Sie den tatsächlichen Aufenthaltsort an, egal ob die Ehefrau dort gemeldet ist oder nicht. Scheidungsformular Mit diesem Formular können Sie uns schnell und bequem die erforderlichen Daten für einen Scheidungsantrag zusenden. Aus Ihren Daten werden wir den Scheidungsantrag fertigen. Das geht

Mehr

Ehescheidungsformular

Ehescheidungsformular Ehescheidungsformular 1. Welcher Ehegatte will mir den Auftrag erteilen, den Scheidungsantrag zu stellen? Auch wenn beide Eheleute geschieden werden möchten, muss einer von beiden als Antragsteller auftreten.

Mehr

Bodenseestraße 11 D-88048 Friedrichshafen (Ailingen neben der OMV-Tankstelle)

Bodenseestraße 11 D-88048 Friedrichshafen (Ailingen neben der OMV-Tankstelle) Bodenseestraße 11 D-88048 Friedrichshafen (Ailingen neben der OMV-Tankstelle) 07541-60060 Fax 07541-600666 www.kuschel.de e-mail: kanzlei@kuschel.de Mitglied der Güterstand und Zugewinn Inhalt: Einführung

Mehr

Hier ist der tatsächliche Aufenthaltsort anzugeben, unbeachtlich davon ob der Ehemann dort beim

Hier ist der tatsächliche Aufenthaltsort anzugeben, unbeachtlich davon ob der Ehemann dort beim FORMULAR FÜR SCHEIDUNGSANTRAG Bitte füllen Sie das folgende Formular vollständig und wahrheitsgemäß aus, da nur so eine entsprechende Bearbeitung erfolgen kann. Das Formular ist Grundlage für die Erstellung

Mehr

Vorbemerkung Scheidung online

Vorbemerkung Scheidung online Vorbemerkung Scheidung online Mit diesem Service bieten wir Ihnen die Möglichkeit, ohne Wartezeiten und Anfahrt zum Anwalt den Auftrag auf Einleitung Ihres Scheidungsverfahrens bequem von zu Hause online

Mehr

ALTERSVERSORGUNG UND SCHEIDUNG

ALTERSVERSORGUNG UND SCHEIDUNG ALTERSVERSORGUNG UND SCHEIDUNG Zum 01.09.2009 tritt eine grundlegende Reform des sog. Versorgungsausgleichs in Kraft, d. h. des Ausgleichs der Altersversorgung im Falle einer Scheidung. Verheiratete, die

Mehr

Erfassungsbogen Zugewinn Stand: 16.01.2013. baranowski & kollegen, www.kanzlei-baranowski.de, Erfassungsbogen zum Zugewinn

Erfassungsbogen Zugewinn Stand: 16.01.2013. baranowski & kollegen, www.kanzlei-baranowski.de, Erfassungsbogen zum Zugewinn Rechtsanwälte Baranowski & Kollegen Fachanwalt für Familienrecht Scheidungsanwälte Bismarckstraße 80 57076 Siegen/Weidenau 0271-5 60 55 www.kanzlei-baranowski.de Erfassungsbogen Zugewinn Stand: 16.01.2013

Mehr

4. Zuwendungen von Schwiegereltern... 39 5. Ausstattung... 41 VI. Unechter Zugewinn... 41 1. Grundsatz... 41 2. Berechnungsformel... 42 3.

4. Zuwendungen von Schwiegereltern... 39 5. Ausstattung... 41 VI. Unechter Zugewinn... 41 1. Grundsatz... 41 2. Berechnungsformel... 42 3. Inhaltsverzeichnis A. Systematische Stellung und Allgemeines... 11 I. Zugewinngemeinschaft als Teil des Güterrechts... 11 II. Regelung der Zugewinngemeinschaft... 11 III. Formen des Ausgleichs... 12 1.

Mehr

Familienrecht Vorlesung 6. Familienrecht

Familienrecht Vorlesung 6. Familienrecht Familienrecht Abschnitt 5 Überblick Güterrecht mit Gütertrennung und Gütergemeinschaft 4. Dezember 2014 Notar Dr. Christian Kesseler 1 Die Güterstände des BGB (I) Zugewinngemeinschaft (Gesetzlicher Güterstand

Mehr

Ehescheidungsformular

Ehescheidungsformular Fachanwalt für Familienrecht EHESCHEIDUNGSFORMULAR 1 Ehescheidungsformular Bevor Sie das Formular ausfüllen, legen Sie bitte Ihre Eheurkunde/Familienbuch und (falls vorhanden) den Ehevertrag und/oder die

Mehr

Ehescheidungsformular

Ehescheidungsformular Fachanwalt für Familienrecht EHESCHEIDUNGSFORMULAR 1 Ehescheidungsformular Bevor Sie das Formular ausfüllen, legen Sie bitte Ihre Eheurkunde/Familienbuch und (falls vorhanden) den Ehevertrag und/oder die

Mehr

Rechtsentwicklung. Rechtsprechung. Praxisfall. Wir über uns. Güterrecht. Ehevertrag. Namensrecht

Rechtsentwicklung. Rechtsprechung. Praxisfall. Wir über uns. Güterrecht. Ehevertrag. Namensrecht Güterrecht Ehevertrag Namensrecht Güterstand, Vermögen, Schulden Gesetzlicher Güterstand ist die Zugewinngemeinschaft. Dies bedeutet nicht dass ab Eheschließung alles in einen Topf geworfen wird! Vielmehr

Mehr

Auswirkungen der Güterstände auf das Erbrecht eingetragener Lebenspartner

Auswirkungen der Güterstände auf das Erbrecht eingetragener Lebenspartner Auswirkungen der Güterstände auf das Erbrecht eingetragener Lebenspartner Seit dem 01. Januar 2005 ist das eheliche Güterrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) auch auf eingetragene Lebenspartnerschaften

Mehr

Scheidungsunterlagen für Seite 1 von 7 Rechtsanwalt Dr. Rudolf Wansleben 05252 932410 01715268794

Scheidungsunterlagen für Seite 1 von 7 Rechtsanwalt Dr. Rudolf Wansleben 05252 932410 01715268794 Scheidungsunterlagen für Seite 1 von 7 Ihr Ehescheidungsformular als PDF - Dokument: I. Personendaten 1. Welcher Ehegatte will den Scheidungsantrag stellen? (auch wenn beide Eheleute geschieden werden

Mehr

Verein für Humane Trennung und Scheidung - VHTS - Landesvereinigung Bayern. Versorgungsausgleich Neuregelung zum 01.09.2009

Verein für Humane Trennung und Scheidung - VHTS - Landesvereinigung Bayern. Versorgungsausgleich Neuregelung zum 01.09.2009 Verein für Humane Trennung und Scheidung - VHTS - Landesvereinigung Bayern Versorgungsausgleich Neuregelung zum 01.09.2009 1. Achtung: Scheidung muss gegebenenfalls spätestens im August 2009 beantragt

Mehr

Hinweise zum gesetzlichen Erbrecht der Ehegatten und eingetragenen Lebenspartner Stand: 1. Januar 2009

Hinweise zum gesetzlichen Erbrecht der Ehegatten und eingetragenen Lebenspartner Stand: 1. Januar 2009 TU1)UT TUAllgemeinesUT... TU2)UT TUGüterstand TU3)UT TUGüterstand TU4)UT TUGüterstand TU5)UT TUEigentums- TU6)UT TUÜbersicht TU7)UT TUDer TU8)UT TUUnterhaltsansprüche TU9)UT TUDreißigste Hinweise zum gesetzlichen

Mehr

Scheidungsformular. 1. Personalien der Ehefrau. 2. Personalien des Ehemanns. ggf. Geburtsname. Name, Vorname (den Rufnamen bei mehreren Vornamen bitte

Scheidungsformular. 1. Personalien der Ehefrau. 2. Personalien des Ehemanns. ggf. Geburtsname. Name, Vorname (den Rufnamen bei mehreren Vornamen bitte Scheidungsformular Bitte füllen Sie das Formular vollständig und sorgfältig aus. Es dient der Erstellung Ihres Scheidungsantrages und wird nicht an das Gericht versendet. Beachten Sie, dass ich alle hier

Mehr

Formular zur Vorbereitung einer Scheidung

Formular zur Vorbereitung einer Scheidung Formular zur Vorbereitung einer Scheidung Falls Sie einfach nur die Scheidung einreichen wollen, können Sie sich und uns die Arbeit erleichtern und das anliegende Formular ausfüllen und mit zum Termin

Mehr

Familienrecht Vorlesung 8. Familienrecht

Familienrecht Vorlesung 8. Familienrecht Familienrecht Abschnitt 5 Überblick Güterrecht mit Gütertrennung und Gütergemeinschaft 8. Januar 2015 Notar Dr. Christian Kesseler 1 Bauland: Familienrecht Vorlesung 8 Fallbeispiel Keusch erbt während

Mehr

Inhalt. Einführung 9. Wie werde ich wieder Single? 11. Was muss ich beim Getrenntleben beachten? 25. Wie wird der Kindesunterhalt berechnet?

Inhalt. Einführung 9. Wie werde ich wieder Single? 11. Was muss ich beim Getrenntleben beachten? 25. Wie wird der Kindesunterhalt berechnet? 4 Inhalt Einführung 9 Wie werde ich wieder Single? 11 Wir können nicht mehr zusammen leben was ist zu tun? 11 Was sind die Voraussetzungen für eine Scheidung? 12 Kann eine einvernehmliche Scheidung funktionieren?

Mehr

Aufhebung einer Lebenspartnerschaft. Vor- und Zuname. Straße und Hausnummer. PLZ und Ort. Staatsangehörigkeit. Geburtsdatum... Telefon.. E-Mail.

Aufhebung einer Lebenspartnerschaft. Vor- und Zuname. Straße und Hausnummer. PLZ und Ort. Staatsangehörigkeit. Geburtsdatum... Telefon.. E-Mail. Bitte füllen Sie dieses Formular vollständig aus und senden dieses mit Unterschrift und den erforderlichen Unterlagen per Post, per E-Mail im PDF-Format oder per Fax an 0221-64 00 994-1. Vollmacht im Original

Mehr

Fachanwalt für Erb-, Steuerund Versicherungsrecht. Erblasser

Fachanwalt für Erb-, Steuerund Versicherungsrecht. Erblasser Thomas Röwekamp Fachanwalt für Erb-, Steuerund Versicherungsrecht Ihr Recht als Erblasser Ihr Wille zählt Als Erblasser benötigen Sie detaillierte Informationen darüber, wie Sie dafür sorgen können, dass

Mehr

Fachanwältin für Familienrecht. Scheidung

Fachanwältin für Familienrecht. Scheidung Friederike Ley Fachanwältin für Familienrecht Ihr Recht bei einer Scheidung Scheidungsantrag Der Scheidungsantrag kann nur durch einen Rechtsanwalt beim Familiengericht eingereicht werden. Voraussetzung

Mehr

Rechtsanwaltskanzlei Bümlein Kurfürstendamm 186 10707 Berlin 1

Rechtsanwaltskanzlei Bümlein Kurfürstendamm 186 10707 Berlin 1 Rechtsanwaltskanzlei Bümlein Kurfürstendamm 186 10707 Berlin 1 Formular zur Ehescheidung I. Personalien Personalien des Antragstellers: (Hinweis: Wenn ein Ehegatte außerhalb der Bundesrepublik wohnt oder

Mehr

Richtlinie. zum Versorgungsausgleich gemäß 58a Abs. 1 VAPS. Richtl VersAusgl. der Versorgungsanstalt der Deutschen Bundespost

Richtlinie. zum Versorgungsausgleich gemäß 58a Abs. 1 VAPS. Richtl VersAusgl. der Versorgungsanstalt der Deutschen Bundespost VERSORGUNGSANSTALT DER DEUTSCHEN BUNDESPOST Der Vorstand: Beschlussfassung XV./14. Sitzung am 05.10.2010 VAP Richtlinie zum Versorgungsausgleich gemäß 58a Abs. 1 VAPS Richtl VersAusgl der Versorgungsanstalt

Mehr

Allgemeine Information zum Versorgungsausgleich

Allgemeine Information zum Versorgungsausgleich Regierungspräsidium Kassel Allgemeine Information zum Versorgungsausgleich 1. Versorgungsausgleich Wird eine Ehe geschieden, sorgt der Versorgungsausgleich dafür, dass die Versorgungsanrechte aus den gemeinsamen

Mehr

Informationen zum Ehevertrag

Informationen zum Ehevertrag Informationen zum Ehevertrag Fast ein Drittel aller Ehen scheitern. Immer mehr Eheleute schließen daher vor oder auch während der Ehe einen Ehevertrag, um im Falle einer Scheidung bösen Überraschungen

Mehr

Abänderung des Versorgungsausgleichs

Abänderung des Versorgungsausgleichs Sonderinformation Abänderung des Versorgungsausgleichs > Fragen > Antworten > gesetzliche Regelungen Abänderung des Versorgungsausgleichs Fragen, Antworten, gesetzliche Regelungen (Die Ausführungen gelten

Mehr

Ordnung für die Teilung von Lebensversicherungen aufgrund des Gesetzes über den Versorgungsausgleich (Teilungsordnung) in der Fassung vom 01.12.

Ordnung für die Teilung von Lebensversicherungen aufgrund des Gesetzes über den Versorgungsausgleich (Teilungsordnung) in der Fassung vom 01.12. Ordnung für die Teilung von Lebensversicherungen aufgrund des Gesetzes über den Versorgungsausgleich (Teilungsordnung) in der Fassung vom 01.12.2012 1. Anwendungsbereich Diese Teilungsordnung gilt für

Mehr

Das Scheidungsformular

Das Scheidungsformular Rechtsanwalt Thomas O. Günther, LL.M. oec Rosental 98, 53111 Bonn Mailto:info@scheidung-bonn.com Fax: 0911 / 30844-60484 Das Scheidungsformular Senden Sie mir dieses Formular bequem online, per Post oder

Mehr

Vorbemerkung Scheidung online

Vorbemerkung Scheidung online Vorbemerkung Scheidung online Mit diesem Service bieten wir Ihnen die Möglichkeit, dass Sie ohne Anfahrt zum Anwalt und ohne Wartezeiten den Auftrag zur Einleitung eines Scheidungsverfahrens bequem von

Mehr

Angaben, die wir brauchen. Angaben zur (Ehe-)Frau

Angaben, die wir brauchen. Angaben zur (Ehe-)Frau Dr. Sonntag Rechtsanwälte Hans-Vogel-Str. 2 90765 Fürth Telefon 0911 971870 Telefax 0911 9718710 Wir können für Sie Kindesunterhalt (Volljährigenunterhalt und Minderjährigenunterhalt), Getrenntlebensunterhalt

Mehr

Pflichtteilsergänzung

Pflichtteilsergänzung Pflichtteilsergänzung Der Pflichtteilsergänzungsanspruch bei Schenkungen zu Lebzeiten Für nahe Verwandte gibt es bei Enterbung einen Pflichtteilsanspruch der sich aus dem Nachlass zum Todestag ergibt.

Mehr

Überprüfung der Wirksamkeit von Eheverträgen: 1. Allgemein 2. Überprüfung von Eheverträgen bei Unternehmerehen

Überprüfung der Wirksamkeit von Eheverträgen: 1. Allgemein 2. Überprüfung von Eheverträgen bei Unternehmerehen Eheverträge Überprüfung der Wirksamkeit von Eheverträgen: 1. Allgemein 2. Überprüfung von Eheverträgen bei Unternehmerehen 1. Allgemein: Der Bundesgerichtshof vertritt seit langer Zeit die Auffassung,

Mehr

EHESCHEIDUNGSFORMULAR

EHESCHEIDUNGSFORMULAR EHESCHEIDUNGSFORMULAR Wichtige Hinweise! Bevor Sie das Formular ausfüllen, legen Sie bitte Ihre Eheurkunde/ Familienbuch und die Geburtsurkunden der minderjährigen Kinder und (falls vorhanden) den Ehevertrag

Mehr

Der Ehevertrag ein Mittel zum gerechten Interessenausgleich?

Der Ehevertrag ein Mittel zum gerechten Interessenausgleich? Der Ehevertrag ein Mittel zum gerechten Interessenausgleich? ein Vortrag von Diana Salman > Aushang > Präsentation > Bilder 386 Einladung 387 Der Ehevertrag ein Mittel zum gerechten Interessenausgleich?

Mehr

Scheidungsantrag - Online Scheidung mit Einfach Scheidung Online

Scheidungsantrag - Online Scheidung mit Einfach Scheidung Online Seite 2 von 6 Was kostet eine Online-Scheidung? Jetzt ausrechnen! Unverbindliches Scheidungsformular Mit Ihren Angaben erstellen wir völlig kostenlos und unverbindlich einen Entwurf Ihres Scheidungsantrages

Mehr

2 Änderungen im Einkommensteuergesetz

2 Änderungen im Einkommensteuergesetz 2 Änderungen im Einkommensteuergesetz Neuer 3 Nr. 55 a EStG Die interne Teilung ist sowohl für die ausgleichspflichtige als auch für die ausgleichsberechtigte Person steuerneutral. Die ausgleichsberechtigte

Mehr

Dieses Antragsformular können Sie ausdrucken und an uns per Fax unter der

Dieses Antragsformular können Sie ausdrucken und an uns per Fax unter der Scheidungsantrag online Dieses Antragsformular können Sie ausdrucken und an uns per Fax unter der Faxnummer: 030 544 45 02 02 oder per Post an unsere nachfolgende Adresse schicken: Rechtsanwältin Daniela

Mehr

Merkblatt Versorgungsausgleich 2014

Merkblatt Versorgungsausgleich 2014 Auswirkungen des Versorgungsausgleichs auf die Versorgungsbezüge Stand: 01.07.2014 1. Allgemeines zum Versorgungsausgleich Der Versorgungsausgleich wurde mit der Neuregelung des Ehescheidungsrechts im

Mehr

Testamentsgestaltung nach Trennung und Scheidung

Testamentsgestaltung nach Trennung und Scheidung Gudrun Fuchs Rechtsanwältin Maximilianstr. 14/III 93047 Regensburg Telefon: 0941/561440 Telefax: 0941/561420 Internet: http://www.rain-fuchs.de e-mail: kanzlei@rain-fuchs.de in Kooperation mit Steuerberaterinnern

Mehr

Alarm für Thomas Britzger

Alarm für Thomas Britzger Herrschinger Jungunternehmertagung 2013 Alarm für Thomas Britzger Rechtsfragen rund um Familie, Haus und Hof Rechtsanwalt Thomas Britzger Hauptgeschäftsstelle Schwaben Problemfelder: Eherecht Erbrecht

Mehr

Erben und Vererben. Vortrag am 09.10.2008 Die Heilsarmee in Deutschland

Erben und Vererben. Vortrag am 09.10.2008 Die Heilsarmee in Deutschland Erben und Vererben Vortrag am 09.10.2008 Die Heilsarmee in Deutschland Herzlich willkommen Erbrecht 2 Allgemeines Vortragszeit 16.00 Uhr bis 17.30 Uhr Fragen sind willkommen Zu meiner Person Erbrecht 3

Mehr

Familienrecht: Aufnahmebogen

Familienrecht: Aufnahmebogen Familienrecht: Aufnahmebogen bitte zusätzlich zum Mandantenbogen ausfüllen Personendaten Ehefrau Ehemann Name, Vorname Geburtsname Geburtstag Geburtsort Staatsangehörigkeit Anschrift monatl. Nettoverdienst

Mehr

Allianz Lebensversicherungs-AG Geschäftsführender Versicherer des Konsortiums

Allianz Lebensversicherungs-AG Geschäftsführender Versicherer des Konsortiums Ordnung für die Teilung von Direktversicherungen im Rahmen des Gruppenversicherungsvertrags mit dem Versorgungsverband bundes- und landesgeförderter Unternehmen e.v. aufgrund des Gesetzes über den Versorgungsausgleich

Mehr

II. Aktiva... 36 1. Begriffe... 36 2. Einzelne Positionen... 36 III. Schulden... 37 IV. Stichtag... 39 V. 1374 Abs. 2 BGB... 40 1.

II. Aktiva... 36 1. Begriffe... 36 2. Einzelne Positionen... 36 III. Schulden... 37 IV. Stichtag... 39 V. 1374 Abs. 2 BGB... 40 1. Inhalt A. Systematische Stellung und Allgemeines... 13 I. Zugewinngemeinschaft als Teil des Güterrechts... 13 II. Regelung der Zugewinngemeinschaft... 13 III. Formen des Ausgleichs... 15 1. Fälle des erbrechtlichen

Mehr

Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen

Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen Geschäftszeichen: 4 UF 159/14 = 70 F 1455/14 Amtsgericht Bremen erlassen durch Übergabe an die Geschäftsstelle: Bremen, 22. 5. 2015 gez. [ ] Urkundsbeamtin der

Mehr

Der Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten. Wenn ein Pflichtteilsanspruch besteht, muss dieser auch durchgesetzt werden können.

Der Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten. Wenn ein Pflichtteilsanspruch besteht, muss dieser auch durchgesetzt werden können. Auskunftsanspruch Der Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten Wenn ein Pflichtteilsanspruch besteht, muss dieser auch durchgesetzt werden können. Der Pflichtteilsberechtigte muss die Höhe seines

Mehr

Auswirkungen des Versorgungsausgleichs auf die Beamtenversorgung

Auswirkungen des Versorgungsausgleichs auf die Beamtenversorgung Auswirkungen des Versorgungsausgleichs auf die Beamtenversorgung Seite 1. Allgemeines 2 2. Auswirkungen auf die Versorgungsbezüge 2 3. Kürzung der Versorgungsbezüge 3 4. Ausnahmen von der Kürzung der Versorgungsbezüge

Mehr

PENSIONS-SICHERUNGS-VEREIN

PENSIONS-SICHERUNGS-VEREIN 1 des PENSIONS-SICHERUNGS-VEREIN Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (PSVaG) aufgrund des Gesetzes zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs für Versorgungsverpflichtungen, die im Rahmen des Betriebsrentengesetzes

Mehr

Besondere Versicherungsbedingungen. Teilungsordnung

Besondere Versicherungsbedingungen. Teilungsordnung Besondere Versicherungsbedingungen Teilungsordnung Besondere Versicherungsbedingungen für die interne Teilung aufgrund des Gesetzes über den Versorgungsausgleich (Teilungsordnung) 1. Anwendungsbereich

Mehr

T A X W R K beraten gestalten vertreten

T A X W R K beraten gestalten vertreten Erbanfall und Erbschaftsteuer Weil der Verstorbenen (d.h. der Erblasser) Ihnen seinen Nachlass oder einen Teil davon vererbt bzw. vermacht, hat ist es für Sie wichtig, sich über die erbschaftsteuerlichen

Mehr

Rentensplitting und Versorgungsausgleich

Rentensplitting und Versorgungsausgleich Rentensplitting und Versorgungsausgleich Rentensplitting als Alternative zur Hinterbliebenenrente? Versorgungsausgleich und Mütterrente Arbeitstagung der AhV am 27. und 28. Mai 2014 in Gelnhausen Joachim

Mehr

Fragebogen Familienrecht. Kanzlei B. Müssig-Klein

Fragebogen Familienrecht. Kanzlei B. Müssig-Klein Fragebogen Familienrecht Kanzlei B. Müssig-Klein Mandant Name, Vorname(n): Geburtsdatum: Geburtsort: Staatsangehörigkeit: Aktuelle Anschrift: evtl. vertrauliche Postanschrift: Telefon privat: Handy: geschäftlich:

Mehr

Die Ehescheidung. von Dr. Ludwig Bergschneider Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht. 5., neubearbeitete und erweiterte Auflage

Die Ehescheidung. von Dr. Ludwig Bergschneider Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht. 5., neubearbeitete und erweiterte Auflage Die Ehescheidung und ihre Folgen Grundriss mit praktischen Beispielen unter besonderer Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, des Bundesgerichtshofs und der Oberlandesgerichte

Mehr

Großeltern. Ursulas. Eltern. Ursulas. Erblasserin Ursula

Großeltern. Ursulas. Eltern. Ursulas. Erblasserin Ursula Ihre Rechte bei gesetzlicher Erbfolge Großeltern Ursulas Onkel Otto Eltern Ursulas Tante Thea 1/3 Tante Traute 1/3 Carla 1/6 Claudia 1/6 Erblasserin Ursula Cousin Claus 3. Ordnung. Ordnung 1. Ordnung.

Mehr

EHESCHEIDUNG NACH DEM POLNISCHEN RECHT

EHESCHEIDUNG NACH DEM POLNISCHEN RECHT EHESCHEIDUNG NACH DEM POLNISCHEN RECHT Die Ehescheidung nach dem polnischen Recht erfolgt nach dem Familien- und Vormundschaftsgesetzbuch (Kodeks Rodzinny i Opiekuńczy). Man muss hierbei zwischen der Scheidung

Mehr

PB Pensionsfonds AG. - Pensionspläne zur betrieblichen Altersversorgung als Beitragszusage mit Mindestleistung,

PB Pensionsfonds AG. - Pensionspläne zur betrieblichen Altersversorgung als Beitragszusage mit Mindestleistung, PB Pensionsfonds AG Ordnung für die interne und externe Teilung von Lebensversicherungen aufgrund des Versorgungsausgleichsgesetzes (Teilungsordnung) Stand 01.01.2010 1. Anwendungsbereich Diese Teilungsordnung

Mehr

ist die Vergütung für die leihweise Überlassung von Kapital ist die leihweise überlassenen Geldsumme

ist die Vergütung für die leihweise Überlassung von Kapital ist die leihweise überlassenen Geldsumme Information In der Zinsrechnung sind 4 Größen wichtig: ZINSEN Z ist die Vergütung für die leihweise Überlassung von Kapital KAPITAL K ist die leihweise überlassenen Geldsumme ZINSSATZ p (Zinsfuß) gibt

Mehr

Anwendungsbeschreibung. Zugewinnausgleichsrechner im Familienrecht

Anwendungsbeschreibung. Zugewinnausgleichsrechner im Familienrecht Anwendungsbeschreibung srechner im Familienrecht Inhalt 1 Erste Schritte... 4 1.1 Programmstart... 4 1.2 Menüleiste... 6 1.2.1 Menübereich Datei... 6 1.2.2 Menübereich Einstellungen... 7 1.2.3 Menübereich

Mehr

Mandantenfragebogen Familienrecht

Mandantenfragebogen Familienrecht Dr. Neusinger & Neusinger Rechtsanwälte I Fachanwälte Bogenstraße 1 87527 Sonthofen Mandantenfragebogen Familienrecht Kontaktdaten Name Geburtsname Firma Straße PLZ, Ort Staatsangehörigkeit Tel. geschäftlich

Mehr

Gegenstand: Entstehung von Spekulationsgewinnen im Rahmen einer Scheidungsfolgenvereinbarung

Gegenstand: Entstehung von Spekulationsgewinnen im Rahmen einer Scheidungsfolgenvereinbarung Gegenstand: Entstehung von Spekulationsgewinnen im Rahmen einer Scheidungsfolgenvereinbarung Gutachten-Nr.: 10 529 Sachverhalt: Die Eheleute B leben seit ihrer Eheschließung am 27. April 1990 im gesetzlichen

Mehr

Vermögensverzeichnis

Vermögensverzeichnis Vermögensverzeichnis Die folgenden Angaben werden benötigt, um ein entsprechenden Vermögensverzeichnis zur Berechnung etwaiger Zugewinnausgleichsansprüche zu fertigen. Es sind jeweils zu drei Stichtagen

Mehr

M E R K B L A T T G ü t e r r e c h t

M E R K B L A T T G ü t e r r e c h t Z i v i l s t a n d s a m t M E R K B L A T T G ü t e r r e c h t Die Auseinandersetzung mit Einkommen und Vermögen ist allzu oft ein Tabuthema. Viele werdende Eheleute empfinden das Thema Geld unromantisch.

Mehr

Trennungs und Scheidungsvereinbarung Anmeldung und Beurkundungsauftrag

Trennungs und Scheidungsvereinbarung Anmeldung und Beurkundungsauftrag Trennungs und Scheidungsvereinbarung Anmeldung und Beurkundungsauftrag Zurück an Notar Jens Wessel 04668 Grimma, Lange Straße 16 Telefon: 03437 919844 Telefax: 03437 913870 E Mail: notar wessel@notarnet.de

Mehr

Ihre Notare informieren: Ehevertrag

Ihre Notare informieren: Ehevertrag Ihre Notare informieren: Dr. Stefan Kurz Dr. Holger Sagmeister, LL.M. (Yale) 94469 Deggendorf, Pfleggasse 9/II Luitpoldplatz, Oberer Stadtplatz Tel: (0991) 5065 Fax: (0991) 31428 info@kurz-sagmeister.de

Mehr

Fragebogen zur Online Scheidung

Fragebogen zur Online Scheidung Fragebogen zur Online Scheidung Angaben zu den Eheleuten 1. Angaben zur/zum Antragstellerin/Antragssteller Bitte tragen Sie hier Ihren tatsächlichen Wohnort ein, auch wenn Sie dort nicht gemeldet sind.

Mehr

Anhörungsfragebogen des Insolvenzgerichts - Nachlassinsolvenz -

Anhörungsfragebogen des Insolvenzgerichts - Nachlassinsolvenz - Anhörungsfragebogen des Insolvenzgerichts - Nachlassinsolvenz - A. Weitere Angaben zur Person des Erblassers bzw. der Erblasserin (im folgenden: Erblasser) und zum Stand der Abwicklung des Nachlasses Erlernter

Mehr

Der Notar fragte nach einer Vorbefassung im Sinne des 3 Abs. 1 Nr. 7 Beurkundungsgesetz. Sie wurde von den Beteiligten verneint.

Der Notar fragte nach einer Vorbefassung im Sinne des 3 Abs. 1 Nr. 7 Beurkundungsgesetz. Sie wurde von den Beteiligten verneint. Muster Ehevertrag Die Beteiligten erklärten auf Befragen vorab: Der Notar fragte nach einer Vorbefassung im Sinne des 3 Abs. 1 Nr. 7 Beurkundungsgesetz. Sie wurde von den Beteiligten verneint. Die Erschienenen

Mehr

Zusatztipps mit Zukunftspotenzial.

Zusatztipps mit Zukunftspotenzial. 113 Zusatztipps Über das unmittelbare Ausfüllen der Formulare hinaus gibt es eine Reihe Tipps und Informationen, die für Sie wichtig sein können. Dabei geht es beispielsweise um die Besteuerung der betrieblichen

Mehr

Merkblatt Zugewinnausgleich

Merkblatt Zugewinnausgleich Merkblatt Zugewinnausgleich Inhalt 1 Was ist meine Ausgangssituation? 2 Gehört uns alles in der Ehe Angeschaffte gemeinsam? 3 Wer errechnet uns den Zugewinn und wie geht es weiter? 4 Welche Stichtage sind

Mehr

bei Ihrer Sparkasse Werra-Meißner.

bei Ihrer Sparkasse Werra-Meißner. Herzlich willkommen bei Ihrer Sparkasse. Erben und Vererben RA Gerhard Ruby 25./26. November 2009 Seite 1 Erben und Vererben das geänderte Erbschaftsteuerrecht und seine größten Irrtümer Referent: RA Gerhard

Mehr

PFÄNDUNGSSCHUTZ AB 1. JANUAR 2012 NUR NOCH ÜBER DAS P-KONTO

PFÄNDUNGSSCHUTZ AB 1. JANUAR 2012 NUR NOCH ÜBER DAS P-KONTO 1 www.soziale-schuldnerberatung-hamburg.de Neue Infos zum P-Konto PFÄNDUNGSSCHUTZ AB 1. JANUAR 2012 NUR NOCH ÜBER DAS P-KONTO Zum 1. Juli 2010 wurde das Pfändungsschutzkonto (das sogenannte P-Konto ) eingeführt.

Mehr

Nichteheliche Lebensgemeinschaft Versorgungslücken und erbrechtliche Risiken vermeiden

Nichteheliche Lebensgemeinschaft Versorgungslücken und erbrechtliche Risiken vermeiden Nichteheliche Lebensgemeinschaft Versorgungslücken und erbrechtliche Risiken vermeiden Hans-Oskar Jülicher Fachanwalt für Erbrecht Testamentsvollstrecker Ostpromenade 1, 52525 Heinsberg Telefon: 02452

Mehr

Mandant/Mandantin: Name: Anschrift: Telefon: Handy: E-Mail-Adresse: Staatsangehörigkeit: Beruf: monatliches Nettoeinkommen: Arbeitgeber:

Mandant/Mandantin: Name: Anschrift: Telefon: Handy: E-Mail-Adresse: Staatsangehörigkeit: Beruf: monatliches Nettoeinkommen: Arbeitgeber: Mandant/Mandantin: Name: Anschrift: Telefon: Handy: E-Mail-Adresse: Staatsangehörigkeit: Beruf: monatliches Nettoeinkommen: Arbeitgeber: Bankverbindung: Ehepartner/Ehepartnerin Name: Anschrift: Telefon:

Mehr

Muss ich mich an den Kosten beteiligen?

Muss ich mich an den Kosten beteiligen? Muss ich mich an den Kosten beteiligen? Fragen zum Einkommens- und Vermögenseinsatz nach dem Sozialgesetzbuch 12. Buch (SGB XII) Köln, den 13.06.2012 Ellen Wimmer-Lüders Ziel Zum Termin der Hilfeplankonferenz

Mehr

Verbraucherinsolvenzverfahren & Restschuldbefreiung

Verbraucherinsolvenzverfahren & Restschuldbefreiung Verbraucherinsolvenzverfahren & Restschuldbefreiung 7. Auflage Von Wolfgang Schrankenmüller, Stuttgart Kassel, im Juni 2014 1 Inhalt Teil 1 Ablauf des Verbraucherinsolvenzverfahrens 3 1. Außergerichtliche

Mehr

Hinweise zur Erbengemeinschaft Stand: 1. Januar 2009

Hinweise zur Erbengemeinschaft Stand: 1. Januar 2009 TU1)UT TUAllgemeinesUT... TU2)UT TUAuskunftsansprüche TU3)UT TUAuseinandersetzung Hinweise zur Erbengemeinschaft Stand: 1. Januar 2009 1 von MiterbenUT... 2 der ErbengemeinschaftUT... 3 1) Allgemeines

Mehr

Leicht und schnell der direkte Weg, um eine Scheidung unkompliziert und zeitsparend zu realisieren.

Leicht und schnell der direkte Weg, um eine Scheidung unkompliziert und zeitsparend zu realisieren. Leicht und schnell der direkte Weg, um eine Scheidung unkompliziert und zeitsparend zu realisieren. Nach einer für beide Parteien ohne Streit abgelaufenen mindestens einjährigen Trennung ist die Möglichkeit

Mehr

1.07 Allgemeines Erziehungsgutschriften

1.07 Allgemeines Erziehungsgutschriften 1.07 Allgemeines Erziehungsgutschriften Stand am 1. Januar 2016 Auf einen Blick Die heutigen Bestimmungen des AHV-Gesetzes sehen vor, dass bei der Rentenberechnung allfällige Erziehungsgutschriften angerechnet

Mehr

Wichtige Änderungen im Familienrecht zum 01.09.2009

Wichtige Änderungen im Familienrecht zum 01.09.2009 Gudrun Fuchs Rechtsanwältin Maximilianstr. 14/III 93047 Regensburg Telefon: 0941/561440 Telefax: 0941/561420 E-Mail: kanzlei@rain-fuchs.de Internet: www.rain-fuchs.de!"#$# %&'!()!*)+*, -'!()!*./. 01 '

Mehr

RAQUEL CEREZO RAMIREZ SPANISCHE IECHTSANWAUIN AIOGADA SPANISCHES RECHT IN DEUTSCHLAND

RAQUEL CEREZO RAMIREZ SPANISCHE IECHTSANWAUIN AIOGADA SPANISCHES RECHT IN DEUTSCHLAND RAQUEL CEREZO RAMIREZ SPANISCHE IECHTSANWAUIN AIOGADA SPANISCHES RECHT IN DEUTSCHLAND DIE KANZLEI Der Schwerpunkt der Kanzlei liegt in der Anwendung des spanischen Rechts, vor allem in den Bereichen Familienrecht,

Mehr

...... Vorname... Familienname... Geburtsdatum... Staatsbürgerschaft... berufliche Tätigkeit... Anschrift...

...... Vorname... Familienname... Geburtsdatum... Staatsbürgerschaft... berufliche Tätigkeit... Anschrift... Fragebogen für Online-Scheidung 1. Daten zur Ehe Standesamt der Eheschließung:... Tag der Eheschließung... Register-Nr. {s. Eheurkunde]... Bitte Eheurkunde in Kopie zusenden. Anschrift der letzten gemeinsamen

Mehr