Fachanwältin für Familienrecht Mediatorin
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- Daniela Lieselotte Amsel
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1 Susanne Strick Fachanwältin für Familienrecht Mediatorin Leinen & Derichs Anwaltsozietät Clever Straße Köln Tel
2 Eheverträge richtig gestalten Bestehende Verträge müssen überrüft werden Neue Verträge sollten maßgeschneidert sein
3 Arten der Vereinbarung Vorsorgende Vereinbarung anläßlich der Eheschließung (Ehevertrag) Vereinbarung anläßlich der Trennung oder Scheidung (Trennungs- oder Scheidungsfolgenvereinbarung)
4 Inhalte der Vereinbarung - Trennungsunterhalt - Nachscheidungsunterhalt - Gütertrennung und/oder Zugewinn - Vermögensauseinandersetzung - Versorgungsausgleich - (Elterliche Sorge u. Umgang) - Kindesunterhalt - Erbrechtliche Vereinbarungen
5 Ohne Ehevertrag gilt grundsätzlich: Unterhalt: 3/7 des Nettoeinkommens (bzw. Einkommensdifferenz) als Unterhalt Befristung und Begrenzung erst nach Scheidung möglich Versorgungsausgleich: Die beiderseitigen Renten- und Versorgungsanwartschaften werden grundsätzlich geteilt Vereinbarungen sind im Verfahren noch möglich Güterstand: Es gilt die Zugewinngemeinschaft. Jeder bleibt Eigentümer seines Vermögens und auch seiner Schulden. Am Ende der Ehe wird bilanziert. Wer in der Ehe mehr Vermögen erwirtschaftet hat als der Andere, muß ihm die Hälfte als Ausgleich zahlen.
6 Inhaltskontrolle vorsorgender Vereinbarungen Vertragsfreiheit ist seit 2001/2004 erheblich eingeschränkt Wirksamkeitskontrolle - wenn offenkundig einseitige Lastenverteilung, dann sittenwidrig Folge: gesetzliche Regelungen gelten Ausübungskontrolle - Abweichung der tatsächlichen Lebensumstände zum Zeitunkt des Scheiterns der Ehe von der Planung bei Vertragsabschluß Folge: Anassen der Regelungen an die veränderte Lage
7 Rangfolge des Schutzes durch die BGH- Rechtsrechung 1. Betreuungsunterhalt 2. Unterhalt wegen Alters und Versorgungsausgleich als vorgezogener Altersunterhalt, Krankheitsunterhalt 3. Aufstockungsunterhalt 4. Zugewinnausgleich
8 Ehevertrag für Unternehmer? Liquidität des Unternehmens sichern = Unterhaltsvereinbarung Bestand des Unternehmens sichern = modifizierte Zugewinngemeinschaft Beteiligungen an Unternehmen sichern = erbrechtliche Vereinbarungen? Gesellschaftsverträge mit Eheverträgen abstimmen Ausschluß des Versorgungsausgleichs, insbes. bei betrieblicher Altersvorsorge Komensation für obige Verzichte vereinbaren, keine Totalverzichte!! Zeitliche Überrüfung der Vereinbarungen mit Anassung an tatsächliche Veränderungen
9 Vorsicht Falle I Verzicht auf Trennungsunterhalt ist unwirksam Vereinbarung über nachehelichen Unterhalt muß notariell beurkundet werden, wenn sie vor rechtskräftiger Scheidung getroffen wird (seit ) Modifikationen des Unterhalts beurkundungsflichtig (Nutzung des Hauses statt Barunterhalt.) Vereinbarung über Zugewinnausgleich oder den Güterstand immer beurkundungsflichtig! Zusammentreffen formbedürftiger Vereinbarungen mit anderen: Formzwang = notarielle Vereinbarung
10 Vorsicht Falle II Beisiel 1: Unternehmer U zahlt nicht in die gesetzliche Rentenversicherung, sondern baut durch Investition in Immobilien für das Alter vor. Seine Frau ist Lehrerin. Es wurde - nur - Gütertrennung vereinbart.
11 Beisiel 2 Die jungen Eheleute M und F sind sich einig, dass sie Kinder haben wollen und die F bei Eheschließung noch ohne Beruf Hausfrau und Mutter bleibt. M wird erfolgreicher Unternehmer und baut seinen Betrieb auf. Nach 20 Jahren geht die Ehe in die Brüche, zwei Kinder sind gerade selbständig und aus dem Haus gegangen Nachehelicher Unterhalt für F? Kein Ehevertrag
12 Wie Beisiel 2: Der Unternehmer war aber so schlau, einen modifizierten Zugewinnausgleich zu vereinbaren. Seine Firma soll nicht dem Zugewinn unterliegen. Besteht kein anderes Vermögen, geht die Ehefrau leer aus Schlimmer: Hat sie Vermögen in der Ehe erwirtschaftet, muß sie Ausgleich zahlen!
13 Beisiel 3: M und F heiraten und bauen gemeinsam einen handwerklichen Betrieb auf, der auf M läuft, der den Meistertitel hat und die handwerklichen Dinge erledigt, während F das Büro schmeißt und alle behördlichen Dinge erledigt. Im Ehevertrag ist Gütertrennung vereinbart Die Ehe scheitert, F erhält keinen Zugewinn, da außer dem Betrieb nichts da ist. Und nun?
14 Lösung folgt im nächsten Termin.. Danke Für Ihre Aufmerksamkeit
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