Spezifikation für Barcode-Etiketten Seite 1 auf Produkten und Umverpackungen Version

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1 Logistik Zentrum Niedersachsen Gimter Straße Hann. Münden Telefon: Fax: Spezifikation für Barcode-Etiketten Seite 1 auf Produkten und Umverpackungen Version Das LZN benötigt Barcode-Etiketten auf den Artikeln und deren Umverpackungen (Kartons, Paletten). Generell sind nur 1-D-Codes im Logistik Zentrum Niedersachsen zugelassen. Das LZN schreibt daher die Etikettierung von Produkten mit Barcodes zwingend vor. Dieses Dokument enthält die Spezifikation für die Barcode-Etiketten die beim LZN verarbeitet werden. Die Vorgaben in dieser Spezifikation sind im Fall der Auftragserteilung bindend für die Vertragspartner. Identifizierung für handelsübliche Produkte Die im LZN umgeschlagenen Produkte können grundsätzlich mit folgenden Nummern identifiziert werden. EAN-Nummer (EAN-13, GTIN-13), Europäische Artikel Nummer zur Kennzeichnung von Produkten im Einzelhandel) 13-Stellen Die LZN-Artikel-Nummer und die EAN-13 Nummern werden vom LZN eindeutig präferiert. Unter gewissen Voraussetzungen ist jedoch auch eine Lieferantenspezifische Artikel-Nummer möglich. Dies setzt allerdings erst eine vorherige Prüfung und Genehmigung durch das LZN voraus. Bankverbindung: Nord LB Hannover info@lzn.de SteuerNr.: 20/252/01065 Konto Internet: Ust-IdNr.: DE BLZ

2 Aufbau der LZN spezifische Artikelnummer Die Artikel-Nummer des LZN ist eine 15-stellige Artikel-Nummer, die wie folgt aufgebaut ist: Stellen 1 bis 5 Artikel-Nr. ohne Größencodierung Die Artikel-Nummer beginnt rechtsbündig mit der Stelle 5 und wird durch Nullen aufgefüllt. Stellen 6, 7, 8 Freifelder, die derzeit mit je einem Leerzeichen vorbelegt sind Stelle 9 Feld das aktuell mit einer 0 vorbelegt ist Stellen 10 bis 15 Codierung der Konfektionsgröße, bzw falls der Artikel keine Größe hat. Die Größe beginnt rechtsbündig mit Feld 15 und wird durch Nullen aufgefüllt Notwendige Informationen auf Barcode-Etiketten Der Barcode soll auf Etiketten aufgebracht werden. Eine Aufbringung direkt auf den Produkten kann im Einzelfall einvernehmlich festgelegt werden. Auf dem Barcode-Etikett dürfen nur folgende Informationen aufgedruckt sein: Art-Nr. 5-stellig + Konfektionsgröße (5 + max. 10 Stellen) Artikelbezeichnung (1 40 Stellen) Barcode 128 C Vollständige Artikel-Nummer LZN (15 Stellen), bzw. EAN-Nr. (13 Stellen), bzw. Lieferanten- Artikel-Nummer (max. 15 Stellen) wenn dies vereinbart wurde Barcode 128 C ermitteln mittels Barcode-Generator ( zum kostenlosen Download. Weitere Informationen insbesondere Hersteller-spezifische Informationen, die für das LZN keine Bedeutung haben, sind nicht erwünscht. Insbesondere sind keine zusätzlichen Barcodes erwünscht. Falls nicht anders möglich, kann das LZN nach Prüfung und Genehmigung auch Ausnahmen zulassen.

3 Anforderungen an die Größe des Barcode-Etiketts, sofern das Etikett speziell für das Logistik Zentrum Niedersachsen gefertigt wird. Die Größe des Barcode-Etiketts ist wie folgt festgelegt: Höhe Breite mm mm Der Barcode, der auf dem Etikett angebracht ist, sollte folgende Größe haben: Höhe mm ideal 15 mm Breite mm ideal 60 mm Muster eines Barcode-Etiketts für LZN spezifische Artikelnummer J Strickpullover Damen JUSTIZ Bayern 999 Größe: 38 Bsp.: J = Herstellungsjahr 999 = Lieferant Anforderungen an das Etikett Das Barcode-Etikett muss auf der Ware so angebracht werden, dass der Barcode schnell und einfach gescannt werden kann. Die Artikel-Nr, Artikelgröße und Bezeichnung muss ebenfalls auf einfache Weise zu lesen sein. Das Etikett sollte eine gewisse Steifigkeit haben, so dass es nicht auf einfache Weise geknickt oder gewellt werden kann. Sollte der Barcode innerhalb eines Folienbeutels angebracht werden, sollte die Folie nicht geknickt oder gewellt sein, sondern eine glatte Oberfläche haben, da ein darunterliegender Barcode unter einer gewellten oder geknickten Folie vom Barcodeleser nicht sicher erkannt werden kann. Der Barcode sowie die sonstige Beschriftung auf dem Etikett müssen klar und einfach lesbar sein. Es sollte daher eine gut lesbare Schriftart wie z.b. Arial verwendet werden. Die Auflösung der Schrift und des Barcodes sollten 600 dpi betragen. Verwischungen der Schrift und des Barcodes sollten weitestgehend unmöglich sein, genauso wie ein Ausbleichen der Schrift und des Barcodes bzw. ein Unscharf-Werden innerhalb der ersten 10 Jahre nach Erstellung des Etiketts.

4 Sollte der Auftragnehmer das Barcode-Etikett speziell für das Logistik Zentrum Niedersachsen fertigen, kann nach vorheriger Absprache das Etikett um das verschlüsselte Herstellungsjahr und die verschlüsselte Herstellungsfirma erweitert werden. Ansonsten ist es auch möglich hierfür zusätzlich ein gesondertes Etikett anzubringen. In allen anderen Fällen ist es zwingend erforderlich, dass die Einzelverpackungen sowie die Umverpackungen mit folgenden Angaben ausgezeichnet sind: LZN Artikelnummer LZN Artikelbezeichnung Herstellungsjahr, verschlüsselt Herstellungsfirma, verschlüsselt Prüfung und Freigabe von Barcode-Etiketten Jeder Auftragnehmer verpflichtet sich, vor der ersten Auslieferung der Ware an das LZN, die Muster der Barcode-Etiketten an das LZN zu schicken, um eine Prüfung und Genehmigung durch das LZN zu ermöglichen. Dieser Prozess vermeidet für beide Vertragspartner zeitliche Verzögerungen, Mehrkosten und unangenehme Verhandlungen im Falle der unzweckmäßigen Etikettierung der Waren. Ansprechpartner/-in: Frau Förstermann / Art und Position für die Anbringung der Barcode-Etiketten auf den Produkten Je nach Art, Lagerung und Verpackung der Waren sind die Barcode-Etiketten ganz unterschiedlich auf den Waren anzubringen. Das LZN unterscheidet hierbei in Hängeware (z.b. Hosen, Jacken, Anoraks, Westen, ) Liegendware (Hemden, Hosen, Pullover, Schuhe, Socken, Handschuhe, Schulterstücke )

5 Aufbringung von Etiketten auf Liegendware Grundsätzlich sollte das Etikett stets an der derselben Stelle und in der derselben Art und Weise auf einem bestimmten Produkt aufgebracht werden. Eine aus wichtigen Gründen notwendige Veränderung der Anbringung muss im Vorfeld mit dem LZN abgestimmt werden. Bei Standardartikeln, d.h. Produkten die nicht LZN-spezifisch sind und auch im freien Handel verkehren, akzeptiert das LZN die aufgebrachten Barcode-Etiketten mit EAN-13 Barcode, z.b. auf Schuhkartons, Folienbeuteln und Strümpfen. Bei Nicht-Standardartikeln, die keine EAN-13-Barcodes haben, weil sie nicht im freien Handel verfügbar sind, ist eine mit dem LZN abgestimmte Barcode-Etikettierung vorgeschrieben. Zumeist sind diese Waren einzeln oder paarweise in Folienbeuteln eingepackt, bzw. in Folie eingeschweißt. Bei Hemden, Pullover, Strickwaren und dergleichen muss das Barcode-Etikett unten links angebracht sein. Bei anderen Produkten ist im Einzelfall eine optimale Anbringungsform vom LZN vorgegeben und wird zwischen dem LZN und Auftragnehmer im Auftragsfall mittels eines Prüfungs- und Genehmigungsverfahren vereinbart. Das LZN nimmt hierzu Verbesserungsvorschläge der Lieferanten gerne entgegen. Aufbringung von Etiketten auf Umverpackungen Im Regelfall werden die Waren in Umverpackungen wie z.b. Kartons angeliefert. Beispielsweise sind zehn Hemden einer Größe in einem Karton. Der Karton muss ebenfalls mit mindestens einem Barcode-Etikett versehen sein. Es ist nicht zulässig, mehrere Größen desselben Artikels in einen Karton zu packen und dann für jede Größe ein eigenes Etikett aufzubringen. Es gilt die Regel: Ein Karton eine Größe. Wird durch das Logistik Zentrum Niedersachsen bei der Bestellung von der Verpackungseinheit abgewichen (zum Beispiel bei Randgrößen), dann ist ein Mischkarton im Ausnahmefall zugelassen. Alle Größen, die sich in dem Mischkarton befinden, sind auf der Umverpackung durch einen Barcode zu kennzeichnen.

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