Die Ihnen vorliegende Schulgesetzänderung trägt folgenden Dingen Rechnung und zwar
|
|
- Wilhelmine Hertz
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Besucher des Brandenburger Landtages! 1 Die Ihnen vorliegende Schulgesetzänderung trägt folgenden Dingen Rechnung und zwar - der Erweiterung der demokratischen Teilhabe von Schülerinnen und Schülern - der Umsetzung der Konzeption des Gemeinsamen Lernens - der Umsetzung der Konzeption zur Bildung von Schulzentren - die Aufnahme von Flüchtlingskindern in unser Schulsystem - der Veränderung des Besoldungsgesetzes - sowie dem Urteil des Oberverwaltungsgerichtes zur Finanzierung der freien Schulen
2 2 Mit dem hier Vorliegenden ist uns ein guter Wurf/ sprich Entwurf gelungen. Dies zeigte auch die Anhörung im Bildungsausschuss. Besonders gefreut hat es mich, dass erstmalig Vertreter des Landesschülerrates anwesend waren und Ihre Stellungnahmen abgegeben haben. Wir waren uns mit den Anzuhörenden der positiven Bewertung der Änderung bezüglich schulischer Mitwirkung von Schülerinnen und Schülern einig.
3 Gut ist, dass : Ab Klasse 1-3 Klassensprecherinnen und Klassensprecher gewählt werden können. 3 Die Teilnahme an der Konferenz der Schülerinnen und Schüler ab Klasse 4. Die Konferenz der Schülerinnen und Schüler beschließen kann, dass die Schülersprecherinnen und Sprecher der Schule direkt gewählt werden. Dies, meine Damen und Herren ist der richtige Weg, um Demokratie erlebbar und erlernbar, schon von Kindesbeinen an, zu machen. Wenn Schule sich immer mehr öffnen soll und Kompetenz orientiert unterrichtet werden soll, dann ist ein Umdenken auch in der Zensierung und Notengebung notwendig.
4 Dem wird mit der Änderung des Paragraphen 57 in den Jahrgangsstufen 1 und 2 entsprochen. Die schriftliche Information zur Lernentwicklung setzt natürlich Elterngespräche voraus und kann dezidierter, als es eine Note vermag, die Leistungsentwicklung des Kindes dokumentieren. Eine große Hilfe dabei sind Indikatoren gestützte Zeugnisse, die eng im Zusammenhang mit dem neuen Rahmenlehrplan zu sehen sind. 4 (LUFT HOLEN)
5 Im Paragraph 68 ermöglichen wir durch die vorgesehene Änderung der Regierungsfraktionen eine weitere Öffnung der Einsatzmöglichkeiten für das sonstige pädagogische Personal. 5 Dadurch wird eine gute Möglichkeit der Hilfe und Unterstützung im gemeinsamen Lernen, unabhängig von einem Antrag der Eltern und/oder der Schule getroffen. (Luft holen) Dem Antrag der Grünen allerdings bezüglich des Gemeinsamen Lernens können wir so nicht zustimmen.
6 Wir wollen das gemeinsame Lernen als Anwahlmöglichkeit belassen und somit die Entscheidung für oder gegen die Umsetzung des Konzeptes des gemeinsamen Unterrichts der Basis überlassen. 6 Im übrigen: Der AfD Antrag erübrigt sich ohne große Diskussion, denn im Konzept für das gemeinsame Lernen sind Wahlmöglichkeiten und unabhängige Beratungen der Eltern fest geschrieben.
7 7 Der Antrag der Kolleginnen und Kollegen der CDU findet bei uns auch keine Zustimmung. 1. Sie fordern die Höchstzahl von 23 Schülerinnen und Schülern pro Klasse. (Luft holen) Wir finden, dass eine Festsetzung von Höchstzahlen im Gesetz nicht notwendig ist, die bisherige Regelung laut VV Unterrichtsorganisation ausgereicht hat und die Anpassung an aktuelle Entwicklungen nicht nur erschwert sondern jedes Mal eine Schulgesetznovelle nach sich zieht.
8 Welche Sie ja, verehrte Kolleginnen und Kollegen der CDU Fraktion, bekannter Maßen in der Vergangenheit als zu hoch empfunden haben Ihre Forderung im Paragraphen 49a zum E-Learning sind bereits heute möglich und können untergesetzlich geregelt werden, wie dies bereits in der GOST-Verordnung geschehen ist. Gemeint ist wohl eher blended-learning und nicht unbedingt e-learning?
9 3. Die Forderung nach Einzügigkeit von Schulen im ländlichen Raum ist nachvollziehbar und populär. Allerdings haben wir jetzt schon die Möglichkeit bei 24 Kindern im Oberschulbereich 2 Klassen mit je 12 Schülerinnen und Schülern zu bilden. Die Einzügigkeit gerade an Oberschulen scheitert aus meiner Sicht an der Notwendigkeit die verschiedenen Abschlüsse zu ermöglichen und würde dann grundsätzlich die Umsetzung von Binnendifferenzierung nach sich ziehen. In Schulzentren sehen wir die Möglichkeit durch das Zulassen von einmaligen Ausnahmen Ihrem Wunsch zu entsprechen. Das allerdings kann und muss auf Verordnungsweg gelöst werden. 9
10 10 Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Ausschussdrucksache ( ) Stellungnahme des Landeselternrates M-V vom 20. Februar 2017
Landtag Mecklenburg-Vorpommern 7. Wahlperiode Bildungsausschuss Ausschussdrucksache 7/28 Ausschussdrucksache (22.02.2017) Inhalt Stellungnahme des Landeselternrates M-V vom 20. Februar 2017 Gesetzentwurf
Mehrdes Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport 24. Jahrgang Potsdam, den 11. August 2015 Nummer 20 Inhaltsverzeichnis Bildung
Amtsblatt des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport 24. Jahrgang Potsdam, den 11. August 2015 Nummer 20 Inhaltsverzeichnis I. Amtlicher Teil Bildung Seite Rundschreiben 6/15 vom 1. Juli 2015 Leistungsbewertung
MehrZ E U G N I S S E bei sonderpädagogischer Förderung in den integrativen Lerngruppen (5./6. Klasse)
Z E U G N I S S E bei sonderpädagogischer Förderung in den integrativen Lerngruppen (5./6. Klasse) I Allgemeine Bestimmungen Stand: Dezember 2012 Zeugnisse bei zielgleicher Förderung [Bildungsgang der
MehrGesetz- und Verordnungsblatt
Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I Gesetze 28. Jahrgang Potsdam, den 11. Juli 2017 Nummer 16 Fünftes Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Schulgesetzes Vom 10. Juli 2017
MehrVerwaltungsvorschriften zur Bewertung des Arbeits- und Sozialverhaltens in den Jahrgangsstufen 3 bis 10. (VV-Arbeits- und Sozialverhalten - VVArbSoz)
Verwaltungsvorschriften zur Bewertung des Arbeits- und Sozialverhaltens in den Jahrgangsstufen 3 bis 10 (VV-Arbeits- und Sozialverhalten - VVArbSoz) Vom 24. August 2006 geändert durch Verwaltungsvorschriften
MehrVerordnung über die Versetzung von Schülerinnen und Schülern in beruflichen Bildungsgängen (BerufVersVO)
Verordnung über die Versetzung von Schülerinnen und Schülern in beruflichen Bildungsgängen (BerufVersVO) vom Aufgrund der 42 und 45 in Verbindung mit 67 des Bremischen Schulgesetzes vom 28. Juni 2005 (Brem.GBl.
MehrAktuelle Debatte Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drs. 7/ Minuten je Fraktion Reihenfolge: GRÜNE AfD CDU DIE LINKE SPD
Landtag von Sachsen-Anhalt Die Präsidentin 08.12.2016 Tagesordnung 9. Sitzungsperiode 16. Sitzung, Mittwoch, 14.12.2016, 13:00 Uhr 17. Sitzung, Donnerstag, 15.12.2016, 09:00 Uhr 18. Sitzung, Freitag, 16.12.2016,
MehrMitwirkung im Land Brandenburg
Mitwirkung im Land Brandenburg Allgemeines Gute Schule bekommt eine immer zentralere gesellschaftliche Bedeutung. Die großen Veränderungen und Ereignisse der letzten Jahre seien es die schlechten Ergebnisse
MehrHessisches Kultusministerium
Hessisches Kultusministerium 18. September 2012 Freiheit und Vielfalt als Markenzeichen der Hessischen Schullandschaft - Weiterentwicklung von G8 und Wahlmöglichkeit zwischen G8 und G9 Kultusministerin
Mehr1. Gesetzliche Grundlagen
Information zur Erstellung einer allgemeinen Bewertung / BayEUG 2003 / VSO 2008 bei aktiver, aber nicht erfolgreicher Teilnahme von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf in Volksschulen
MehrBericht. des Haushaltsausschusses. über die Drucksache
BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 20/1813 20. Wahlperiode 12.10.11 Bericht des Haushaltsausschusses über die Drucksache 20/1016: Entwurf eines Gesetzes über die jährliche Sonderzahlung
MehrBetriebssicherheitsverordnung
Betriebssicherheitsverordnung Dipl.-Ing. LL.B. Stefan Pemp, Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration Referatsleiter Arbeitsschutz, technischer Verbraucherschutz
MehrLandtag von Baden-Württemberg. Antrag. Stellungnahme. Drucksache 15 / Wahlperiode. der Abg. Georg Wacker u. a. CDU.
Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 5287 02. 06. 2014 Antrag der Abg. Georg Wacker u. a. CDU und Stellungnahme des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Plant der Kultusminister
MehrFörderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben oder im Rechnen (LRS)
Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/4716 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1860 der Abgeordneten Kathrin Dannenberg Fraktion DIE LINKE Drucksache 6/4441 Förderung von Schülerinnen
MehrGesetz- und Verordnungsblatt
Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil II Verordnungen 28. Jahrgang Potsdam, den 12. September 2017 Nummer 45 Verordnung über die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen
MehrLeistungsbewertung in der Berliner Schule
Leistungsbewertung in der Berliner Schule Was ist Leistung? Leistung beschreibt (außer in der Physik) eine gewünschte Qualität menschlichen Handelns im Sport im beruflichen Zusammenhang in der Organisation
Mehr25 Jahre SED-Unrechtsbereinigungsgesetze. Kein Verfallsdatum für die Rehabilitierung politischer Verfolgung
Landtag von Sachsen-Anhalt Die Präsidentin 16.11.2017 Tagesordnung 18. Sitzungsperiode 38. Sitzung, Donnerstag, 23.11.2017, 10:00 Uhr 39. Sitzung, Freitag, 24.11.2017, 09:00 Uhr Magdeburg, Landtagsgebäude,
MehrBildungsverlauf 1: Erwerb des Abschlusses durch zielgleiche Unterrichtung
Die Senatorin für Bildung und Wissenschaft Freie Hansestadt Bremen Die Senatorin für Bildung und Wissenschaft Rembertiring 8-12. 28195 Bremen An die Schulen im Lande Bremen Informationsschreiben 151/2014
MehrWeiterentwicklung der Realschulen
Weiterentwicklung der Realschulen Zielsetzung der Landesregierung Weiterentwicklung des Schulsystems in Baden-Württemberg zu einem Zwei-Säulen-System. Die Realschulen leisten durch die Stärkung individualisierter
MehrSind wir auch verschieden, keiner wird gemieden, keiner bleibt allein.
1 - Es gilt das gesprochene Wort! - - Sperrfrist: 29.03.2012, 10.00 Uhr - Grußwort des Bayerischen Staatsministers für Unterricht und Kultus, Dr. Ludwig Spaenle, anlässlich der Urkundenverleihung an Schulen
MehrOrdnung für die Versetzung
Ordnung für die Versetzung 1. Allgemeine Grundsätze 1.1. Die Versetzung bzw. Nichtversetzung eines Schülers 1 ist eine pädagogische Maßnahme. Sie dient dazu, die persönliche Lernentwicklung und den schulischen
MehrFragen und Antworten zur Thüringer Gemeinschaftsschule
www.tmbjs.de Fragen und Antworten zur Thüringer Gemeinschaftsschule Stand: Januar 2015 1. Wie muss an der Gemeinschaftsschule ab der Klassenstufe 5 bezüglich der Lehrpläne und Anspruchsebenen unterrichtet
Mehrim Folgenden finden Sie die überarbeitete Stellungnahme der LandesschülerInnenvertretung zum Vierten Landesgesetz zur Änderung des Schulgesetzes.
LSV RLP Kaiserstraße 26-30 55116 Mainz Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur Frau Jutta Lotze-Dombrowski - per email - Mainz, 29. April 2014 Überarbeitete Stellungnahme der LSV
MehrLANDESELTERNBEIRAT DER GRUNDSCHULEN UND FÖRDERZENTREN IN SCHLESWIG-HOLSTEIN
An den Bildungsausschuss LANDESELTERNBEIRAT DER GRUNDSCHULEN UND Schleswig-Holsteinischer Landtag Umdruck 18/3543 Bad Schwartau, 02.11.2014 Stellungnahme des Landeselternbeirates Grundschulen und Förderzentren
MehrUnser bayerisches Credo für gelingende Integration auch in der Schule heißt: miteinander, nicht nebeneinander!
Sperrfrist: 12.11.2012, 13:00 Uhr Es gilt das gesprochene Wort Eingangsstatement des Staatssekretärs im Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Bernd Sibler, anlässlich des Integrationstages
MehrInklusion. Inklusiver Unterricht und. sonderpädagogische Förderung
I Inklusion Inklusiver Unterricht und sonderpädagogische Förderung II Impressum Bezirksregierung Münster Domplatz 1-3 48143 Münster Telefon 0251 411-0 Telefax 0251 411-2525 E-Mail: poststelle@brms.nrw.de
MehrLehrenden und Lernenden sollte ein Paradigma für eine zukunftsweisende, demokratische Lern- und Unterrichtskultur sein.
Rede der Präsidentin der Kultusministerkonferenz und Ministerin für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Sylvia Löhrmann Deutscher Lehrerpreis 2014 1. Dezember 2014 Es gilt das gesprochene
MehrFührt die Neuregelung im Schulgesetz zur Schülerbeförderung zur starken Schwächung
Presse Niedersächsisches Kultusministerium 15.10.2015 Führt die Neuregelung im Schulgesetz zur Schülerbeförderung zur starken Schwächung von Schulen? Abgeordnete Gabriela Kohlenberg und Kai Seefried (CDU)
MehrVolksinitiative "Den Mangel beenden - Unseren Kindern Zukunft geben!"
Landtag von Sachsen-Anhalt Die Präsidentin 19.10.2017 Tagesordnung 17. Sitzungsperiode 36. Sitzung, Donnerstag, 26.10.2017, 10:00 Uhr 37. Sitzung, Freitag, 27.10.2017, 09:00 Uhr Magdeburg, Landtagsgebäude,
MehrZeugnis- und Versetzungsordnung
1. Anwendungsbereich Zeugnis- und Versetzungsordnung 1.1. Im 13-jährigen Schulsystem umfasst die Sekundarstufe I die Jahrgangsstufen 5 10. Dies gilt auch für das 12-jährige Schulsystem, allerdings kommt
MehrBESCHLUSSEMPFEHLUNG UND BERICHT
LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2438 6. Wahlperiode 04.12.2013 BESCHLUSSEMPFEHLUNG UND BERICHT des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft und Kultur (7. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung
MehrGEMEINSAM ZIELE ENTWICKELN, VEREINBAREN UND ERREICHEN
MINISTERIUM AUFSICHTS- UND FÜR DIENSTLEISTUNGSDIREKTION BILDUNG, WISSENSCHAFT, WEITERBILDUNG UND KULTUR GEMEINSAM ZIELE ENTWICKELN, VEREINBAREN UND ERREICHEN Handreichung für Schulen Vorwort Sehr geehrte
MehrWahlvorschlag Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drs. 7/605
Landtag von Sachsen-Anhalt Die Präsidentin 17.11.2016 Tagesordnung 8. Sitzungsperiode 13. Sitzung, Mittwoch, 23.11.2016, 13:00 Uhr 14. Sitzung, Donnerstag, 24.11.2016, 09:00 Uhr 15. Sitzung, Freitag, 25.11.2016,
MehrBeschlussempfehlung und Bericht
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/2910 08.05.2013 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Schule und Weiterbildung zu dem Antrag der PIRATEN-Fraktion - Drucksache 16/1253
MehrDie neue Form der Leistungsbewertung im Förderschwerpunkt Lernen
Die neue Form der Leistungsbewertung im Förderschwerpunkt Lernen Neuerungen im Zuge der Einführung des Rahmenlehrplans für den Förderschwerpunkt Lernen Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus,
MehrHessischer Landtag - Typen parlamentarischer Initiativen (Dokumenttypen)
Hessischer Landtag - Typen parlamentarischer Initiativen (Dokumenttypen) Bezeichnung Zweck Initiator Frist GOHLT Erläuterung Änderungs- Antrag soll geändert werden Wird auf die Tagesordnung der 30 Zuässig
MehrInklusion an der Cäcilienschule Grundsätze, Ziele und Praxisvorstellungen Einführungsreferat zur Auftaktveranstaltung am
Inklusion an der Cäcilienschule Grundsätze, Ziele und Praxisvorstellungen Einführungsreferat zur Auftaktveranstaltung am 16.09.2013 Ausgangsfragen! Was wird von uns im Rahmen der Inklusion verlangt?! Was
MehrAllerdings gibt es derzeit bei der Bewertung möglicher Folgen der Wohnimmobilienrichtlinie noch ein uneinheitliches Bild, nicht alle Banken sehen
Renate Geuter Rede im Landtags-Plenum vom 26.-28.10 2016 zu den Anträgen Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie korrigieren ältere Menschen und junge Familien nicht von Wohnimmobilienkrediten ausschließen
MehrGymnasien für Erwachsene Gläser 1
17.08.2016 Gymnasien für Erwachsene Gläser 1 Was liegt heute an? Sie erhalten Informationen über die Möglichkeiten, die Sie als Schülerinnen und Schüler besitzen, um an den Entscheidungsprozessen in unseren
MehrMerkblatt Wechsel der Sprachenfolge Stand November 2016
Hessisches Kultusministerium Merkblatt Stand November 2016 Schülerinnen und Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache, die als Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger ins deutsche Schulsystem eingegliedert
MehrZiele der Entwicklungsvorhaben für das Schuljahr 2012/13 Zeit-, Maßnahmen- und Budgetplanung Bereich Unterrichtsentwicklung
Ziele der Entwicklungsvorhaben für das Schuljahr 2012/13 Zeit-, Maßnahmen- und Budgetplanung Bereich Unterrichtsentwicklung Entwicklungsschwerpunkt: Leseförderung Ziele Maßnahmen zur Umsetzung Indikatoren
MehrLandtag Brandenburg 6. Wahlperiode. Drucksache 6/2535. Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/2535 Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Viertes Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Straßengesetzes Gesetzentwurf Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
MehrClaudia Grubmüller Vorsitzende Michaelsweg 20 a Niedermotzing
Claudia Grubmüller Vorsitzende Michaelsweg 20 a 94345 Niedermotzing 09429 8000 Stellungnahme des Landeselternbeirats für Kinder und Jugendliche mit geistiger Behinderung zum Gesetzentwurf der interfraktionellen
MehrGrundschule Bad Münder
Grundschule Bad Münder Konzept zur Förderung der demokratischen Mitwirkung der Schülerinnen und Schüler Beschluss in der Gesamtkonferenz am 21.09.2011 1 Grundschule Bad Münder Wallstraße 20 31848 Bad Münder
MehrNiedersächsisches Schulgesetz (NSchG)
Niedersächsisches Kultusministerium Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) in der Fassung vom 03. März 1998 zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Juni 2013 - Auszug - 72 Allgemeines Vierter
Mehr4. Rechtliche Bestimmungen und amtliche Vorgaben für Zeugnisse
4. Rechtliche Bestimmungen und amtliche Vorgaben für Zeugnisse Abschnitt 4.1 stellt zunächst die einschlägigen Rechtsnormen zusammen. Im darauffolgenden Abschnitt 4.2 werden weitere Anforderungen an Zeugnisse
MehrRichtlinien zum Leistungsbewertungserlass für die Grundschule Rottmersleben
Richtlinien zum Leistungsbewertungserlass für die Grundschule Rottmersleben 1. Grundsätzliche Bestimmungen Jede Leistungsbewertung muss nicht nur ergebnisorientiert, sondern auch schülerbezogen und lernprozess-orientiert
MehrVerwaltungsvorschrift des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur vom 7. April 2009 (941 B Tgb.Nr. 969/08)
223 331 Stundentafel für die Realschule plus Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur vom 7. April 2009 (941 B Tgb.Nr. 969/08) 1 Allgemeines Die Stundentafel
MehrAntwort. der Landesregierung. auf die Kleine Anfrage 1835 der Abgeordneten Gordon Hoffmann und Ingo Senftleben CDU-Fraktion Drucksache 5/4704
Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1835 der Abgeordneten Gordon Hoffmann und Ingo Senftleben CDU-Fraktion Drucksache 5/4704 ntwicklungspläne Wortlaut der Kleinen Anfrage 1835 vom 03.02.2012:
MehrVerordnung über die Übergänge zwischen den Schulformen in der Sekundarstufe I (Sek I-Üg-VO). Vom 1. April 2004.*
Sachsen-Anhalt (SVBl. LSA) (GVBl. LSA S. 238/2004), zuletzt geändert durch Verordnung vom 22.12.2011 (GVBl. LSA S. 894 Auszug aus o. g. Änderungsverordnung: 2 Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung
MehrBericht und Antrag des städtischen Haushalts- und Finanzausschusses zum Bürgerantrag gegen Billigfleisch in der öffentlichen Gemeinschaftsverpflegung
BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Stadtbürgerschaft 19. Wahlperiode Drucksache 19 / 372 S (zu Drs. 19/84 S) 20. 09. 16 Bericht und Antrag des städtischen Haushalts- und Finanzausschusses zum Bürgerantrag gegen Billigfleisch
MehrHessisches Kultusministerium
Hessisches Kultusministerium Häufig gestellte Fragen: Möglichkeit eines Wechsels der zeitlichen Organisation der gymnasialen Mittelstufe für laufende Jahrgänge (G8/G9) Letzte Aktualisierung: 21. März 2014
MehrUmsetzung des Art. 24 UN-Behindertenrechtskonvention in Bayern
Umsetzung des Art. 24 UN-Behindertenrechtskonvention in Bayern Behinderung In der UN-BRK ein offener, an der Teilhabe orientierter Begriff Begriff umfasst für den schulischen Bereich behinderte Schülerinnen
MehrDie Elbe als Wirtschaftsfaktor: Tourismus, Häfen, Schifffahrt und Naturschutz. Große Anfrage Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drs.
Landtag von Sachsen-Anhalt Die Präsidentin 27.04.2017 Tagesordnung 13. Sitzungsperiode 26. Sitzung, Donnerstag, 04.05.2017, 10:00 Uhr 27. Sitzung, Freitag, 05.05.2017, 09:00 Uhr Magdeburg, Landtagsgebäude,
MehrBESCHLUSSEMPFEHLUNG UND BERICHT
LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/1148 7. Wahlperiode 10.10.2017 BESCHLUSSEMPFEHLUNG UND BERICHT des Wirtschaftsausschusses (5. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache
MehrSchulkonsens NRW. CDU, SPD und Grüne beschließen am Eckpunkte des Schulsystems NRW mit Festschreibung bis 2023
Schulkonsens NRW CDU, SPD und Grüne beschließen am 19.07.2011 Eckpunkte des Schulsystems NRW mit Festschreibung bis 2023 Neues Schulgesetz am 20.10.2011 verabschiedet Ausgangslage Demografische Entwicklung
MehrGemeinsames Lernen an der Sternenschule
Gemeinsames Lernen an der Sternenschule Im Schuljahr 2011 / 2012 hat sich das Kollegium der Sternenschule gemeinsam auf den Weg zur inklusiven Schulentwicklung gemacht. Seitdem nehmen auch Kinder mit festgestelltem
MehrDas schulische Windows-Tablet-Projekt
Das schulische Windows-Tablet-Projekt Prozessplanung leicht gemacht Der Weg zur nachhaltigen Implementierung von Windows-Tablets in die tägliche Unterrichtspraxis ist ein komplexer und dynamischer Prozess.
MehrTelekomanteile veräußern in Breitbandausbau investieren
Sprecher der CSU-Landesgruppe für Wirtschaft und Energie, Verkehr und digitale Infrastruktur, Bildung und Forschung, Tourismus REDEMANUSKRIPT Plenarsitzung ZP Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
MehrBegrüßung durch Frau Brigitte Döcker Mitglied des Vorstands, AWO Bundesverband e.v. BAGFW-Fachtagung:
Begrüßung durch Frau Brigitte Döcker Mitglied des Vorstands, AWO Bundesverband e.v. BAGFW-Fachtagung: Vom Betreuungsverein zum Kompetenzzentrum am 10. Oktober 2013 in Kassel Sehr geehrte Damen und Herren,
Mehrdie Landesregierung von Nordrhein-Westfalen hat beschlossen, dem Bundesrat den als Anlage beigefügten Antrag für eine
Bundesrat Drucksache 309/15 30.06.15 Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen Entschließung des Bundesrates: Rahmenbedingungen für eine gelingende schulische Inklusion weiter verbessern - Poolen von Integrationshilfen
MehrÜber-Gang von der Grund-Schule auf eine weiter-führende Schule. Die wichtigsten Fragen und Antworten zum. Leichte Sprache
Niedersächsisches Kultusministerium Christian Schwier / Fotolia Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Über-Gang von der Grund-Schule auf eine weiter-führende Schule Leichte Sprache Vor-Wort Über-Gänge
MehrVolksinitiative "Den Mangel beenden - Unseren Kindern Zukunft geben!" (Erste Beratung in der 36. Sitzung des Landtages am
Landtag von Sachsen-Anhalt Die Präsidentin 18.01.2018 Tagesordnung 20. Sitzungsperiode 42. Sitzung, Donnerstag, 25.01.2018, 09:00 Uhr 43. Sitzung, Freitag, 26.01.2018, 09:00 Uhr Magdeburg, Landtagsgebäude,
MehrGesetz zum Neuen Dienstrecht in Bayern. Einbringungsrede von Herrn Staatsminister Georg Fahrenschon. am 04. Februar vor dem Bayerischen Landtag
Gesetz zum Neuen Dienstrecht in Bayern Einbringungsrede von Herrn Staatsminister Georg Fahrenschon am 04. Februar 2010 vor dem Bayerischen Landtag - 2 Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen
MehrDAS HAUS DER BILDUNG - VOM KONZEPT ZUM GESETZ Entwurf für ein Hessisches Schulgesetz SPD Landtagsfraktion im August 2010
Landtagsfraktion Hessen HESSENGERECHT. DAS HAUS DER BILDUNG - VOM KONZEPT ZUM GESETZ Entwurf für ein Hessisches Schulgesetz SPD Landtagsfraktion im August 2010 www.spd-fraktion-hessen.de SPD-Fraktion im
MehrSTELLUNGNAHME 16/2347
Bundesverband für freie Kammern e.v.*theaterstr. 1*34117 Kassel Die Präsidentin des Landtages Nordrhein-Westfalen Postfach 10 11 43 40002 Düsseldorf 16 18. 11. 2014 Sehr geehrte Frau Präsidentin, STELLUNGNAHME
Mehr9-Monatsbericht für gebundene Ganztagsschulen Seite 1
Bilanzbericht Gebundene Ganztagsschule (einmalig nach 9 Monaten vorzulegen) Schule: Schulnummer: Schulart: GS FS MS RS WS GYM Datum: Regierungsbezirk/Schulamt/MB-Bezirk: Bericht-Nr. Ganztagsklassen (Jahrgangsstufen
MehrAbschlüsse an der jahrgangsbezogenen OBERSCHULE
Abschlüsse an der jahrgangsbezogenen OBERSCHULE Abschlussverfahren Wir informieren heute über... das Prüfungsverfahren Schriftliche Prüfungen Mündliche Prüfungen die Abschlüsse nach Klasse 9 die Abschlüsse
MehrEntwicklungslogische Didaktik nach Feuser. Bildungswissenschaften Modul 8.2 Referat von: Joy Steinheimer Bianca Priolo
Entwicklungslogische Didaktik nach Feuser Bildungswissenschaften Modul 8.2 Referat von: Joy Steinheimer Bianca Priolo einem schwierigen Kind einem besonderen Kind einem einzelnen Kind Integration Geboren
MehrBESCHLUSSEMPFEHLUNG UND BERICHT
LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/318 7. Wahlperiode 01.03.2017 BESCHLUSSEMPFEHLUNG UND BERICHT des Petitionsausschusses (1. Ausschuss) zu der Unterrichtung durch den Landesbeauftragten für Datenschutz
MehrVERA 8 Umgang mit den. Fachkonferenz 2010/2011
VERA 8 Umgang mit den Rückmeldungen in der Fachkonferenz 2010/2011 Bildungsstandards Rahmenlehrpläne - Aufgaben KMK-Bildungsstandards beschreiben fachbezogene Kompetenzen, die Schülerinnen und Schüler
MehrRedner zu nachfolgendem Tagesordnungspunkt. Präsidentin Barbara Stamm Abg. Dr. Paul Wengert
Redner zu nachfolgendem Tagesordnungspunkt Präsidentin Barbara Stamm Abg. Dr. Paul Wengert 42. Plenum, 24.02.2010 Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode 1 Präsidentin Barbara Stamm: Ich rufe auf: Artikel
MehrHESSISCHER STÄDTE- UND GEMEINDEBUND Henri-Dunant-Straße Mühlheim am Main. Schlossplatz Wiesbaden Datum 18.
HESSISCHER STÄDTETAG Frankfurter Straße 2 65189 Wiesbaden HESSISCHER LANDKREISTAG Frankfurter Straße 2 65189 Wiesbaden HESSISCHER STÄDTE- UND GEMEINDEBUND Henri-Dunant-Straße 13 63153 Mühlheim am Main
MehrDie "Eigenverantwortliche Schule"
Die "Eigenverantwortliche Schule" - Kurzeinführung - 3 Die Schulgesetznovelle (ab 01.08.07) Die wesentlichen Neuerungen im Kontext der Schulverfassung: 32 Eigenverantwortung der Schule 34 Gesamtkonferenz
MehrNiederschrift über die öffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung
Niederschrift über die öffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am Dienstag, 15.12.2015 im Sitzungssaal des Rathauses, Steinau an der Straße Beginn der Sitzung: Ende der Sitzung: 19:30 Uhr 22:21
MehrBildung für Berlin Berliner Schulsystem
Berliner Schulsystem 1 Berliner Schulsystem - Grundsätze Der entscheidende Anspruch der Berliner Schule ist es, jede Schülerin und jeden Schüler bestmöglich zu fördern. Unterricht nach dem Grundsatz alle
MehrWiesbachschule Grävenwiesbach. Konzept Zensierung und Bewertung von Schülerleistungen
Wiesbachschule Grävenwiesbach Konzept Zensierung und Bewertung von Schülerleistungen Stand: 24.09.2013 2 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis... 3 Allgemeines... 4 Klassenarbeiten... 5 Erste Klasse...
MehrBayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst G:\StMBW\M-Schreiben ab 1.8.2014\Abteilung IV\Referat IV.7\Schriftliche Anfrage MdL Streibl_Vergleichsarbeiten\Schriftl. Anfrage
MehrEvaluation und Qualitätsmanagement an Schulen
6. Hamburger Elterntag Impulse für Gute Schule Evaluation und Qualitätsmanagement an Schulen Dr. Monika Renz Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung Evaluation Evaluation ist die Bewertung
MehrRede der Niedersächsischen Kultusministerin Frauke Heiligenstadt zu TOP 35 der Sitzung des Niedersächsischen Landtags am 16.
Presse Niedersächsisches Kultusministerium 16.09.2016 Rede der Niedersächsischen Kultusministerin Frauke Heiligenstadt zu TOP 35 der Sitzung des Niedersächsischen Landtags am 16. September 2016 Rahmenkonzept
MehrBESCHLUSSEMPFEHLUNG UND BERICHT
LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/5601 6. Wahlperiode 28.06.2016 BESCHLUSSEMPFEHLUNG UND BERICHT des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft und Kultur (7. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung
MehrSCHULLEITUNGS- REGLEMENT
SCHULLEITUNGS- REGLEMENT Schulleitungsreglement der Schule Ebnat-Kappel vom 1. Januar 2014 Der Gemeinderat der politischen Gemeinde Ebnat-Kappel erlässt in Anwendung von Art. 114 bis Volksschulgesetz,
MehrHeureka Europa! Didaktisches Paket für Schüler der 5. bzw. 6 Klasse der Grundschule
Heureka Europa! Didaktisches Paket für Schüler der 5. bzw. 6 Klasse der Grundschule IMPRESSUM Dieses Lernspiel wurde vom Zentrum Ryckevelde VoG für das Informationsbüro des Europäischen Parlaments in Brüssel
MehrGrundätze zur Leistungsbewertung im Fach Mathematik
Grundätze zur Leistungsbewertung im Fach Mathematik Die von der Fachkonferenz Mathematik getroffenen Vereinbarungen bzgl. der Leistungsbewertung basieren auf den in 48 des Schulgesetzes und in 6 der APO
Mehrdie Landesregierung von Nordrhein-Westfalen hat am 21. März 2017 beschlossen, dem Bundesrat den als Anlage beigefügten
Die Ministerpräsidentin des Landes Nordrhein-Westfalen Präsidentin des Landtags Nordrhein-Westfalen Frau Carina Gödecke Md L Platz des Landtags 1 40221 Düsseldorf L~~H)Tf{G NORDf{HEIN~WESTFAlEN 16. WAHLPERiODE
MehrVerordnung über die Übergänge zwischen den Schulformen in der Sekundarstufe I. Vom 1. April 2004.
Verordnung über die Übergänge zwischen den Schulformen in der Sekundarstufe I (Sek I-Üg-VO). Vom 1. April 2004. Aufgrund von 35 Abs. 1 Nr. 2 in Verbindung mit 82 Abs. 3 des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt
MehrStellungnahme zum Antrag Demokratie lebt von Beteiligung
Junge Union Schleswig-Holstein I Sophienblatt 44 46 24114 Kiel An den Innen- und Rechtsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages Tobias Loose Landesvorsitzender Fockstraße 19 I 24116 Kiel Tel.:
Mehr184 a NSchG Übergangsregelungen für die Wahlen zum Landesschülerrat Niedersachsen.
Niedersächsisches Kultusministerium Hinweise zur Schülervertretung an Oberschulen 1. Sachlage und rechtliche Grundlagen Der Niedersächsische Landtag hat am 15.03.2011 das Gesetz zur Neuordnung der Schulstruktur
MehrEnquete-Kommission Demokratie kommt
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Landtag von Sachsen-Anhalt, Domplatz 6-9, 39104 Magdeburg Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Im Landtag von Sachsen-Anhalt Udo Mechenich Pressesprecher 2. Dezember 2016 Enquete-Kommission
MehrNorbert Geis Mitglied des Deutschen Bundestages
Norbert Geis Mitglied des Deutschen Bundestages Platz der Republik 1 Wilhelmstraße 60, Zi. 434 11011 Berlin Tel: (030) 227-73524 Fax: (030) 227-76186 Email: norbert.geis@bundestag.de 1 Rede zur 2./3. Lesung
MehrGemeinsam lernen. Einrichtung einer Kooperationsklasse der Heinrich- Hehrmann-Schule an der Bergwinkelgrundschule im Schuljahr 2012/2013
Gemeinsam lernen Einrichtung einer Kooperationsklasse der Heinrich- Hehrmann-Schule an der Bergwinkelgrundschule im Schuljahr 2012/2013 1.Pädagogische Zielsetzung Inklusion durch Kooperation mit der allgemeinen
MehrElternratgeber. Kinder mit sonderpädagogischem Bildungsanspruch in der Schule
Elternratgeber Kinder mit sonderpädagogischem Bildungsanspruch in der Schule Fragen & Antworten Bernd Ege - Fotolia.com Stand Januar 2018 Inhalt Vorwort 3 Schulanfang 4 Schulanmeldung 5 Sonderpädagogischer
MehrASF 2002_076. Verordnung
Verordnung vom 2. Juli 2002 Inkrafttreten: 01.07.2002 zur Genehmigung der Interkantonalen Vereinbarung über Beiträge der Kantone an Schul- und Ausbildungskosten in der Berufsbildung (Berufsschulvereinbarung)
MehrInklusion Herausforderung und Chance
BayernSPD-Landtagsfraktion Inklusion Herausforderung und Chance Inklusionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im bayerischen Schulwesen Mit Martin Güll, bildungspolitischer Sprecher der
MehrLandtag Mecklenburg-Vorpommern Schwerin, den 27. Januar Wahlperiode. B e s c h l u s s p r o t o k o l l. über die. 111.
Landtag Mecklenburg-Vorpommern Schwerin, den 27. Januar 2016 6. Wahlperiode B e s c h l u s s p r o t o k o l l über die 111. Sitzung des Landtages Mecklenburg-Vorpommern am Mittwoch, dem 27. Januar 2016
MehrLANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/ GESETZENTWURF. der DIE LINKE.-Landtagsfraktion. Artikel 1
LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/297 10.01.2013 GESETZENTWURF der DIE LINKE.-Landtagsfraktion betr.: Gesetz zur Änderung des Gesetzes zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens
MehrInklusion an der Regelschule
Inklusion an der Regelschule Fortbildungsveranstaltung für f r Lehrkräfte im Schuljahr 2011/2012 Carola Walter, StRin (Fö) Jutta Beer, KRin Christoph Eberle StR (Fö)( Programm 1. Was bedeutet Inklusion?
MehrOffene Ganztagsschulen in der Stadt Gütersloh
Offene Ganztagsschulen in der Stadt Gütersloh Ergänzung des Ganztagskonzeptes der Hundertwasser-Schule, Förderschule mit dem Förderschwerpunkt ese (Anlage B zum Antrag vom 11. April 2006) Sozialräumliche
MehrMitteilung des Senats vom 4. Februar 2003
B R E M I S C H E B Ü R G E R S C H A F T Landtag 15. Wahlperiode Drucksache 15 /1364 04. 02. 03 Mitteilung des Senats vom 4. Februar 2003 Gesetz zur Änderung des Bremischen Lehrerarbeitszeitaufteilungsgesetzes
Mehreingetragen im Vereinsregister Bonn am S a t z u n g
eingetragen im Vereinsregister Bonn am 23.6.2010 S a t z u n g Die Menschen unserer Zeit sind vor die Aufgabe gestellt, alle Kräfte in den Dienst von Friedenssicherung, sozialem Fortschritt und demokratischer
Mehr