Die Ihnen vorliegende Schulgesetzänderung trägt folgenden Dingen Rechnung und zwar

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1 Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Besucher des Brandenburger Landtages! 1 Die Ihnen vorliegende Schulgesetzänderung trägt folgenden Dingen Rechnung und zwar - der Erweiterung der demokratischen Teilhabe von Schülerinnen und Schülern - der Umsetzung der Konzeption des Gemeinsamen Lernens - der Umsetzung der Konzeption zur Bildung von Schulzentren - die Aufnahme von Flüchtlingskindern in unser Schulsystem - der Veränderung des Besoldungsgesetzes - sowie dem Urteil des Oberverwaltungsgerichtes zur Finanzierung der freien Schulen

2 2 Mit dem hier Vorliegenden ist uns ein guter Wurf/ sprich Entwurf gelungen. Dies zeigte auch die Anhörung im Bildungsausschuss. Besonders gefreut hat es mich, dass erstmalig Vertreter des Landesschülerrates anwesend waren und Ihre Stellungnahmen abgegeben haben. Wir waren uns mit den Anzuhörenden der positiven Bewertung der Änderung bezüglich schulischer Mitwirkung von Schülerinnen und Schülern einig.

3 Gut ist, dass : Ab Klasse 1-3 Klassensprecherinnen und Klassensprecher gewählt werden können. 3 Die Teilnahme an der Konferenz der Schülerinnen und Schüler ab Klasse 4. Die Konferenz der Schülerinnen und Schüler beschließen kann, dass die Schülersprecherinnen und Sprecher der Schule direkt gewählt werden. Dies, meine Damen und Herren ist der richtige Weg, um Demokratie erlebbar und erlernbar, schon von Kindesbeinen an, zu machen. Wenn Schule sich immer mehr öffnen soll und Kompetenz orientiert unterrichtet werden soll, dann ist ein Umdenken auch in der Zensierung und Notengebung notwendig.

4 Dem wird mit der Änderung des Paragraphen 57 in den Jahrgangsstufen 1 und 2 entsprochen. Die schriftliche Information zur Lernentwicklung setzt natürlich Elterngespräche voraus und kann dezidierter, als es eine Note vermag, die Leistungsentwicklung des Kindes dokumentieren. Eine große Hilfe dabei sind Indikatoren gestützte Zeugnisse, die eng im Zusammenhang mit dem neuen Rahmenlehrplan zu sehen sind. 4 (LUFT HOLEN)

5 Im Paragraph 68 ermöglichen wir durch die vorgesehene Änderung der Regierungsfraktionen eine weitere Öffnung der Einsatzmöglichkeiten für das sonstige pädagogische Personal. 5 Dadurch wird eine gute Möglichkeit der Hilfe und Unterstützung im gemeinsamen Lernen, unabhängig von einem Antrag der Eltern und/oder der Schule getroffen. (Luft holen) Dem Antrag der Grünen allerdings bezüglich des Gemeinsamen Lernens können wir so nicht zustimmen.

6 Wir wollen das gemeinsame Lernen als Anwahlmöglichkeit belassen und somit die Entscheidung für oder gegen die Umsetzung des Konzeptes des gemeinsamen Unterrichts der Basis überlassen. 6 Im übrigen: Der AfD Antrag erübrigt sich ohne große Diskussion, denn im Konzept für das gemeinsame Lernen sind Wahlmöglichkeiten und unabhängige Beratungen der Eltern fest geschrieben.

7 7 Der Antrag der Kolleginnen und Kollegen der CDU findet bei uns auch keine Zustimmung. 1. Sie fordern die Höchstzahl von 23 Schülerinnen und Schülern pro Klasse. (Luft holen) Wir finden, dass eine Festsetzung von Höchstzahlen im Gesetz nicht notwendig ist, die bisherige Regelung laut VV Unterrichtsorganisation ausgereicht hat und die Anpassung an aktuelle Entwicklungen nicht nur erschwert sondern jedes Mal eine Schulgesetznovelle nach sich zieht.

8 Welche Sie ja, verehrte Kolleginnen und Kollegen der CDU Fraktion, bekannter Maßen in der Vergangenheit als zu hoch empfunden haben Ihre Forderung im Paragraphen 49a zum E-Learning sind bereits heute möglich und können untergesetzlich geregelt werden, wie dies bereits in der GOST-Verordnung geschehen ist. Gemeint ist wohl eher blended-learning und nicht unbedingt e-learning?

9 3. Die Forderung nach Einzügigkeit von Schulen im ländlichen Raum ist nachvollziehbar und populär. Allerdings haben wir jetzt schon die Möglichkeit bei 24 Kindern im Oberschulbereich 2 Klassen mit je 12 Schülerinnen und Schülern zu bilden. Die Einzügigkeit gerade an Oberschulen scheitert aus meiner Sicht an der Notwendigkeit die verschiedenen Abschlüsse zu ermöglichen und würde dann grundsätzlich die Umsetzung von Binnendifferenzierung nach sich ziehen. In Schulzentren sehen wir die Möglichkeit durch das Zulassen von einmaligen Ausnahmen Ihrem Wunsch zu entsprechen. Das allerdings kann und muss auf Verordnungsweg gelöst werden. 9

10 10 Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

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