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1 St.-Irmengard-Realschule Garmisch-Partenkirchen der Erzdiözese München und Freising Hauptstraße 45, Garmisch-Partenkirchen, Telefon , Telefax Homepage: November 2012 Sehr geehrte Eltern unserer Absolventinnen, liebe Schülerinnen, mit dem English Speaking Test in der Woche vom 18. bis 21. März 2013, dem Notenschluss am 17. Mai 2013 und der 1. Prüfungskonferenz am 3. Juni 2013, beginnt der Endspurt Abschlussprüfung. Zur besseren Information möchte ich Sie / Euch vorab mit den wichtigsten Bestimmungen der Realschulordnung (RSO) zur Abschlussprüfung vertraut machen. Der genaue Wortlaut findet sich im Abschnitt VI der RSO in den Paragraphen 66 bis 78. (Zu diesem Schreiben gehört der verbindliche Terminplan (Anlage: Hinweise zur Abschlussprüfung 2013). 1. Festsetzung der Jahresfortgangsnoten vor der schriftlichen Abschlussprüfung Vor Beginn der schriftlichen Prüfung werden zunächst die Jahresfortgangsnoten in allen Fächern festgesetzt. Diese entsprechen dann auch den Noten im Abschlusszeugnis, soweit es sich um Nichtprüfungsfächer handelt. Die Jahresfortgangsnoten werden den Schülerinnen vor Beginn der schriftlichen Prüfung mitgeteilt. In allen Nichtprüfungsfächern (nur Vorrückungsfächer), in denen das Ergebnis mangelhaft (5) oder ungenügend (6) erzielt wurde, können sich die Schülerinnen einer freiwilligen mündlichen Prüfung unterziehen. Diese Einzelprüfung hat den gesamten Jahresstoff zum Inhalt und dauert in der Regel 20 Minuten. Das Ergebnis dieser Prüfung wird mit der bisherigen Jahresfortgangsnote im Verhältnis 1 zu 1 verrechnet. Eine Verbesserung ergibt sich in allen Fällen, in denen das Ergebnis der mündlichen Prüfung um zwei Notenstufen besser ist. Bei der Differenz von nur einer Note kann die bessere Note nur dann erteilt werden, wenn auch die bisherige Jahresfortgangsnote bereits eine Tendenz zur besseren Note gezeigt hat. Ein wichtiger Hinweis darauf ist der Dezimalwert der bisherigen Jahresfortgangsnote, der z.b. bei Note 5 im Bereich zwischen 4,5, und 5 liegen muss. Die Entscheidung trifft in jedem Einzelfall der Prüfungsausschuss in pädagogischer Verantwortung. Der Verzicht auf eine freiwillige Prüfung ist nur durch schriftliche Erklärung eines Erziehungsberechtigten möglich! Schülerinnen, denen bereits auf Grund der Jahresfortgangsnoten in Nichtprüfungsfächern das Abschlusszeugnis zu versagen ist, nehmen an der Abschlussprüfung nicht teil. 2. Die Abschlussprüfung 2.1 Die Sprechfertigkeitsprüfung in Englisch und Französisch (IIIa) Die Sprechfertigkeitsprüfungen in Englisch und Französisch (IIIa) sind Bestandteil der Abschlussprüfung. Die Bewertung der Leistungen errechnet sich aus der Gesamtpunktzahl aller Prüfungsteile. Die Schülerinnen werden von den Fachlehrkräften inhaltlich entsprechend vorbereitet und eingeführt, was den Prüfungsablauf anbelangt. Eltern-SchuelerinnenInfo_Pruefung2013.docx Seite 1 von 9

2 2.2 Die schriftliche Abschlussprüfung Das Kultusministerium stellt einheitliche Aufgaben für die schriftliche Abschlussprüfung aller Schülerinnen und Schüler in Bayern und legt deren Art sowie die Bearbeitungszeit fest. Im Fach Deutsch besteht die schriftliche Prüfung (240 Minuten) aus einem Aufsatz mit Gliederung (Erörterung oder Textgebundener Aufsatz). Vier Themen stehen zur Wahl. Die Prüfung im Fach Englisch besteht aus einem Hörverständnistest - Listening Comprehension (30 Minuten) und einer schriftlichen Prüfung (105 Minuten). Die Abschlussprüfung im Fach Mathematik unterscheidet zwischen den Aufgaben der Wahlpflichtfächergruppe I = Mathematik I und den Wahlpflichtfächergruppen II und III = Mathematik II). Die Arbeitszeit beträgt jeweils 150 Minuten. Schülerinnen der WPF I haben sich noch einer Prüfung in Physik, Arbeitszeit 120 Minuten, zu unterziehen. In der WPF II steht das vierte Prüfungsfach Betriebswirtschaftslehre/Rechnungswesen mit einer Arbeitszeit von 120 Minuten an. Die Prüfung im Fach Französisch (WPF IIIa) besteht aus einem Hörverständnistest - Compréhension de l oral (30 Minuten) - und einer schriftlichen Prüfung (100 Minuten) In der WPF IIIb bildet Sozialwesen das vierte Prüfungsfach mit einer Arbeitszeit von 120 Minuten. 3. Die Bewertung der Prüfungsleistungen Alle schriftlichen Prüfungsarbeiten werden unabhängig von zwei Korrektoren bewertet. Die Korrekturen müssen dabei so transparent sein, dass sie jederzeit einer Prüfung durch die staatliche Schulaufsicht standhalten. Die mündlichen Prüfungen werden vor einem Prüfungsausschuss abgelegt, der aus dem Fachlehrer des Faches und in der Regel aus zwei weiteren Mitgliedern besteht. Über die Inhalte der Prüfung wird Protokoll geführt. Im Fach Englisch werden die Punkte aus Speaking Test, Hörverständnistest und schriftlicher Prüfung zu einer Gesamtpunktzahl addiert. Ähnliches gilt auch für das Fach Französisch. Die Prüfungsergebnisse sowie sämtliche Prüfungsprotokolle müssen der staatlichen Schulaufsicht vorgelegt werden. 4. Die Festsetzung der Prüfungsergebnisse Nach Abschluss der Prüfungen werden in allen Fächern die Prüfungsergebnisse festgestellt und den Schülerinnen schriftlich bekannt gegeben (Siehe Terminplan!) Aus den Prüfungsnoten und den Jahresfortgangsnoten werden gleichgewichtig die Gesamtnoten ermittelt. Dabei gibt in der Regel die Prüfungsnote den Ausschlag. Berechnungsbeispiel: Jahresfortgang 3, Prüfungsnote 2 ergibt in der Regel die Gesamtnote 2, aber umgekehrt: Jahresfortgang 2 und Prüfungsnote 3 ergibt daher die Gesamtnote 3! 5. Die freiwillige Prüfung in Prüfungsfächern Wenn sich Schülerinnen durch die Prüfungsleistung um eine Note verschlechtern, können sie sich einer freiwilligen mündlichen Prüfung (Prüfungszeit in der Regel 20 Minuten) unterziehen. Ein Verzicht muss von einem Erziehungsberechtigten durch Unterschrift bestätigt werden. Das Ergebnis der schriftlichen Prüfung zählt doppelt, das der mündlichen einfach. Eltern-SchuelerinnenInfo_Pruefung2013.docx

3 Die Prüfungsleistung kann durch die mündliche Prüfung auf zwei Arten verbessert werden: Fall 1 (Regelfall): Aus schriftlicher Prüfungsnote 4 und mündlicher Prüfungsnote 2 errechnet sich die neue Prüfungsgesamtnote 3 Jahresfortgangsnote 3 und Prüfungsnote 3 ergeben natürlich auch die Zeugnisnote 3! Fall 2 (Ausnahme): Aus schriftlicher Prüfungsnote 4 und mündlicher Prüfungsnote 3 errechnet sich wieder nur die Prüfungsnote 4. Der Schüler hat zwar in der mündlichen Prüfung seine Jahresfortgangsnote bestätigt, konnte aber seine Prüfungsnote nicht verbessern. Die Jahresfortgangsnote kann ausnahmsweise dann als Gesamtnote festgesetzt werden, wenn die Jahresfortgangsnote schon deutlich zur besseren Note geneigt hat, vergleichbar den unter Nr.1 dargelegten Regelungen. 6. Das Bestehen der Abschlussprüfung Die Abschlussprüfung ist nicht bestanden bei einmal Gesamtnote 6 oder zweimal 5 in Vorrückungsfächern, soweit nicht Notenausgleich gewährt wird. 7. Der Notenausgleich Schülerinnen, die nach diesen Bestimmungen den Abschluss nicht erreicht hätten, kann Notenausgleich gewährt werden, wenn sie folgende Bedingungen erfüllen: Gesamtnote 1 in mindestens einem Vorrückungsfach, Gesamtnote 2 in mindesten zwei Vorrückungsfächern, mindestens viermal die Gesamtnote 3 (oder besser) in Vorrückungsfächern. Notenausgleich kann nur gewährt werden, wenn das nach der Gesamtleistung der Schülerin gerechtfertigt erscheint. Über die Gewährung des Notenausgleichs entscheidet der Prüfungsausschuss. Bei Gesamtnote 6 im Fach Deutsch ist kein Notenausgleich möglich! 8. Nichtbestehen der 10. Jgst. Sollte dennoch der Fall eintreten, dass eine Schülerin sich ohne Erfolg der Abschlussprüfung unterzogen und somit die 10. Jgst. nicht bestanden hat, besteht die Möglichkeit den Hauptschulabschluss zu erwerben. Gemäß 29(1) VSO (Volksschulordnung) hat eine dem erfolgreichen Hauptschulabschluss entsprechende Schulbildung erworben, wer 1. in öffentlichen oder staatlich anerkannten Gymnasien, Realschulen oder Wirtschaftsschulen im Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 9 Noten erzielt hat, mit denen er auch die Jahrgangstufe 9 der Hauptschule mit Erfolg besucht hätte. (Gesamtdurchschnittsnote aus allen Vorrückungsfächern (= alle Pflichtfächer und Wahlpflichtfächer ohne Sport) mindestens 4,00 und in höchstens drei Fächern eine schlechtere Note als 4; Note 6 ist zweimal Note 5). Nach 29(2) VSO trägt die zuletzt besuchte Schule auf Antrag in das Zeugnis der 9. Jgst. folgenden Vermerk ein: Die mit diesem Zeugnis nachgewiesene Schulbildung schließt die Berechtigungen des erfolgreichen Hauptschulabschlusses ein. Der Antrag ist über das Sekretariat erhältlich oder kann über die Homepage der Schule ( <Realschule> Downloads 10. Jgst) heruntergeladen werden. 9. Das Abschlusszeugnis Der erfolgreiche Besuch der Realschule wird durch das Abschlusszeugnis nachgewiesen. Dieses Zeugnis enthält die Gesamtnoten in allen Fächern, eventuell besondere Bemerkungen über Tätigkeiten und Engagement für die Schulgemeinschaft (SMV, Tutorin etc.), die Bemerkung über einen erfolgreichen Besuch von Wahlunterricht in Jgst. 10, auf Antrag die Noten eines Pflichtfaches, das in der 8. oder 9. Jgst. ausgelaufen ist. siehe *Erläuterung Eltern-SchuelerinnenInfo_Pruefung2013.docx Seite 3 von 9

4 Es enthält darüber hinaus eine allgemeine Beurteilung, soweit nicht aufgrund von häufigem oder schwerwiegendem Fehlverhalten davon abgesehen werden muss. Der Mangel einer fehlenden Zeugnisbemerkung begleitet die Jugendlichen ein Leben lang. Sie tragen selbst die Verantwortung, wenn sie bei Vorstellungsgesprächen erklären müssen, warum im Zeugnis die Bemerkungen zu Arbeits- und/oder Sozialverhalten fehlen. Neben dem Original erhalten die Schülerinnen eine beglaubigte Abschrift des Zeugnisses. Schülerinnen, die sich der Abschlussprüfung ohne Erfolg unterzogen haben, erhalten ein Jahreszeugnis, in das die Ergebnisse der Abschlussprüfung nicht eingerechnet werden, mit folgendem Zusatz: Die Schülerin hat sich der Abschlussprüfung ohne Erfolg unterzogen. *Erläuterung: Die Noten der in der 8. und 9. Jgst. ausgelaufenen Fächer erscheinen nicht als Notenziffer, sondern werden wie die Leistungen der Wahlfächer (z. B. Multimedia, Ausdruckstanz usw.) in dem Feld für die Bemerkungen aufgeführt. Ebenso wird folgender Vermerk zum Fach Sozialkunde aufgeführt: Im Fach Sozialkunde wurden auch Inhalte aus dem Fach Wirtschaft und Recht vermittelt. In den einzelnen Wahlpflichtfächergruppen können auf Wunsch und sofern es sich um gute Noten handelt folgende Fächer in den Bemerkungen aufgeführt werden: WPFG I: 8 Informationstechnologie 9 WIR, Musik, Erdkunde Hinzu kommt ein besonderer Vermerk: Im Fach Informationstechnologie der Wahlpflichtfächergruppe I wurden auch Inhalte aus Technischem Zeichnen mit CAD vermittelt. WPFG II: 9 WIR, Musik, Erdkunde WPFG IIIa: 8 Informationstechnologie 9 BWR (Betriebs- und Wirtschaftsrechnen), Musik, Erdkunde WPFG III b: 8 Informationstechnologie 9 WIR, BWR (Betriebs- und Wirtschaftsrechnen) mit IT; Erdkunde Der St.-Irmengard-Realschulabschluss in Gold und Silber Schülerinnen mit herausragenden und sehr guten Leistungen in allen Fächern, die zusätzlich im Laufe der sechs Schuljahre mehrere Zertifikate aus dem Bereich Schulisches, soziales, religiöses Engagement, IT und Sprachen erworben haben, erhalten ihr Abschlusszeugnis in einer besonderen Zeugnismappe, in der die Qualitätsmerkmale, nach denen der Abschluss in Gold und Silber vergeben wird, für die Schülerinnen und deren zukünftige Arbeitgeber transparent aufgelistet sind. Im Originaldruck sind diese Kriterien mit dem Wasserzeichen der St.-Irmengard-Realschule unterlegt. Die Anforderungen für den Erwerb dieses besonderen Abschlusses sind der Homepage der Realschule zu entnehmen. 10. Verhinderung und Nachholung der Abschlussprüfung Erkrankungen, welche die Teilnahme an der Abschlussprüfung verhindern, können nur durch ein schulärztliches Zeugnis (Amtsarzt!) nachgewiesen werden; dieses muss unverzüglich und unmittelbar am Tag der versäumten Prüfung ausgestellt sein! Nur dann können fehlende Teile oder die gesamte Abschlussprüfung bei einem Nachholtermin nachgeholt werden. Bei selbst verschuldetem Versäumnis einer Prüfung muss die Note 6 erteilt werden, es sei denn, die Schülerin hat das Versäumnis nicht zu vertreten. Ebenso führen selbst verschuldete Verspätungen nicht zu einer Verlängerung der Arbeitszeit. Nachträglich, also nach der Prüfung, können gesundheitliche Gründe, denen zufolge die Prüfungsleistung nicht gewertet werden soll, nicht anerkannt werden. Eltern-SchuelerinnenInfo_Pruefung2013.docx

5 Nachholtermine 2013 Mittwoch, 4. September 2013: Donnerstag, 5. September 2013: Freitag, 6. September 2013: Montag, 9. September 2013: Dienstag, 10. September 2013: Sozialwesen und Französisch Deutsch Englisch Mathematik I und II Physik und Betriebswirtschaftslehre/Rechnungswesen Die täglichen Prüfungszeiten entsprechen denen des Regeltermins. Die Schülerinnen, die zu Beginn des Schuljahres 2013/2014 in die Fachoberschule übertreten wollen, können mit Vorbehalt aufgenommen werden. 11. Täuschung, Unterschleif und unerlaubte Hilfsmittel Um alle möglichen Versuchungen von vornherein auszuschließen, ist das Mitbringen von Taschen, Beuteln, Jacken usw. in den Prüfungsraum verboten. Diese werden in einem separaten Klassenzimmer sicher verwahrt. Natürlich können bei langen Prüfungen eine Kleinigkeit zum Essen und ein kleines Getränk mitgebracht werden. Als Hilfsmittel zugelassen sind bei den Prüfungen in Mathematik und in Physik eine für die Realschule genehmigte Formelsammlung, ferner im Fach Deutsch ein Regelwerk zur deutschen Rechtschreibung. Diese Hilfsmittel müssen frei von persönlichen Eintragungen sein. In Mathematik, Physik und Rechnungswesen ist ein zugelassener Taschenrechner erlaubt (Info Fachlehrer!). Bedient sich eine Schülerin unerlaubter Hilfe oder macht sie den Versuch dazu, so wird die Arbeit abgenommen und die Note 6 erteilt. Dies gilt auch bei unerlaubter Hilfe zu Gunsten einer Mitschülerin oder wenn nachträglich der Unterschleif festgestellt wird. Schon das Mitführen oder Auffinden eines Mobilfunktelefons im Prüfungsbereich gilt als Unterschleif und führt zur Bewertung mit der Note Wiederholung der Abschlussprüfung Bei Nichtbestehen kann die Abschlussprüfung auf Antrag einmal im nächsten Jahr wiederholt werden, wenn die Höchstausbildungsdauer an der Realschule (8 Jahre, inkl. alle an öffentlichen oder staatlich anerkannten Realschulen, Wirtschaftsschulen, Hauptschulen (M-Zug) oder Gymnasien verbrachten Schuljahre) nicht überschritten ist. Eine freiwillige Wiederholung der Abschlussprüfung kann auf Antrag nur unter bestimmten Voraussetzungen gewährt werden, sofern die Aufnahmekapazität in der 10. Jahrgangsstufe an der St.-Irmengard- Realschule noch gewährleistet ist und die Schulleitung in Abstimmung mit der Lehrerkonferenz dem Antrag zustimmt. Leistungs- und Arbeitsbereitschaft sowie ein untadeliges Sozialverhalten der Schülerin im vorangegangenen Schuljahr sind die wichtigsten Entscheidungskriterien. Es wird an dieser Stelle ausdrücklich davor gewarnt, bei den noch folgenden Leistungserhebungen zu taktieren und mit dem Gedanken zu spielen, die 10.Jgst. zu wiederholen. Falls eine Wiederholung aus oben genannten Gründen nicht möglich sein sollte, eröffnet sich in diesem Fall die Möglichkeit, die Abschlussprüfung gemäß RSO extern. Eltern-SchuelerinnenInfo_Pruefung2013.docx Seite 5 von 9

6 Die Entscheidung über das freiwillige Wiederholen und das Wiederholen nach nicht bestandener Abschlussprüfung erfolgt in der letzten Lehrerkonferenz, d. h. in der Regel in der letzten Schulwoche. 13. Die Zeit nach der Prüfung So sehr wir uns mit unseren Mädchen über das Ende der Prüfung mit freuen, so sehr sollte wie in den vergangenen Jahren die Schuldisziplin bis zur Entlassung gewahrt bleiben. Der Genuss von Alkohol und Rauchen im Haus und auf dem Schulgelände ist und bleibt bis zur offiziellen Entlassung verboten. Bei aller Freude und Ausgelassenheit bitten wir unsere Mädchen, wie bisher die gute Tradition beizubehalten, dem Ansehen und dem Ruf ihrer Schule, die sie sechs Jahre (oder länger) ein Stück ihres Lebensweges begleitet hat, auch in der Öffentlichkeit (nicht nur Kankerbrücke, inoffizielle Abschlussfeier etc.) keinen Schaden zuzufügen. Wenn allerdings Mädchen - wie bereits geschehen - nach der letzten schriftlichen Prüfung alkoholisiert an der Kankerbrücke gesichtet werden sollten, wenn sie zu denen gehören, die im Ort das Ansehen der Schule in der Öffentlichkeit nachhaltig schädigen, dann entfällt die Verhaltensbemerkung im Zeugnis und die Zeugnisausgabe wird an diese Schülerinnen nicht im feierlichen Rahmen ausgehändigt werden. Wir konnten in der Regel auf unsere Mädchen immer stolz sein und wir möchten den Absolventinnen des Jahrgangs 2012/2013 vorbehaltlos vertrauen können, dass sie wie bei verschiedenen Gelegenheiten im Schulalltag in besonderer Weise ihre persönliche Reife und Verantwortungsbereitschaft auch bis zum letzten Schultag am Freitag, , zum Ausdruck bringen. 14. Der Entlasstag Die Absolviafeier findet am Freitag, 19. Juli 2013, statt. Sie werden dazu noch eine gesonderte Einladung erhalten. Die kommenden Wochen, vor allem die Weihnachts- und Osterferien und besonders die Pfingstferien bieten noch gute Möglichkeiten, sich auf die Prüfungen vorzubereiten, das Wissen zu festigen oder evtl. Versäumtes nachzuholen. Ich bitte Sie, sehr geehrte Eltern, in positiver und konsequenter Weise auf Ihre Töchter einzuwirken. Eine solide Vorbereitung schenkt Sicherheit und schützt vor allzu großer Nervosität. Zusammen mit euren Lehrkräften wünsche ich euch, liebe Schülerinnen, von Herzen alles Gute, Vertrauen in die eigenen Fähigkeiten sowie das nötige Quäntchen Glück und die schützende Hand Gottes für alle anstehenden Prüfungen! Herzlichst Angelika Dahner, RSDin i. K. stellvertretend für die gesamte Schulfamilie der St.-Irmengard-Realschule Rückgabe über die Klassleitung ans Direktorat bis spätestens Freitag, 23. November Ich /wir habe/n die Informationen zur Abschlussprüfung 2013 vom 14. November 2012 erhalten und zur Kenntnis genommen Ort, Datum Unterschrift des/der Erziehungsberechtigten Die Informationen stellen die Einweisung in die rechtlichen Bestimmungen sowie den Ablauf der Abschlussprüfung an der Realschule in Bayern dar. Ich habe die Informationen zur Abschlussprüfung 2013 erhalten, sorgfältig gelesen und verstanden Ort, Datum Unterschrift der Schülerin Eltern-SchuelerinnenInfo_Pruefung2013.docx

7 St.-Irmengard-Realschule Garmisch-Partenkirchen der Erzdiözese München und Freising Hauptstraße 45, Garmisch-Partenkirchen, Telefon , Telefax Homepage: Hinweise zur Abschlussprüfung 2013 Schülerinnen Dienstag, Montag, bis Mittwoch, Mittwoch, und Donnerstag, Uhr Informationsabend für Eltern und Schülerinnen AP 2013 im Musikpavillon (Frau RSDin i. K. Dahner, Herr RSK i. K. Graf) Anschließend: St.-Irmengard-Fachoberschule Schuljahr 2013/2014 (Herr OStD Würl, Frau RSDin i. K. Dahner) Ende: Uhr Prüfungen in ECDL Prüfungen in ECDL Montag, bis bis Donnerstag, Montag, bis Mittwoch, Freitag, Montag, Dienstag, Englisch Speaking Test Prüfungen in ECDL Notenschluss 10. Klassen 1. Prüfungskonferenz (Unterrichtsende Uhr) Festsetzung der Jahresfortgangsnoten ( 67 RSO) Mitteilung der Jahresfortgangsnoten durch die Klassleiter ( 67 Satz 2 RSO) Hinweis auf mögliche freiwillige Prüfung in Nichtprüfungsfächern ( 69 Abs. 1, Satz 1 RSO) Aushändigung des Antrags zur freiwilligen Prüfung bzw. der Verzichtserklärung Ausgabe der Anträge auf Übernahme der Noten der 8./9. Jgst. in das Abschlusszeugnis Aushang des Prüfungsplans für Nichtprüfungsfächer ab Uhr Ort: Schwarzes Brett AP 2013 Aushang: Direktorat Mittwoch, Freitag, bis Uhr Meldung und Abgabe des Antrags zur freiwilligen mündlichen Prüfung in Nichtprüfungsfächern bzw. der Verzichtserklärung im Konrektorat bei Herrn Graf (keine spätere Meldung mehr!) ab 7.45 Uhr mdl. Prüfungen in Nichtprüfungsfächern anschließend 2. Prüfungskonferenz Erneute Festsetzung der Jahresfortgangsnoten in Nichtprüfungsfächern, soweit mdl. Prüfungen erfolgten ( 69 Abs. 1, Satz 3 RSO) Abgabe der Anträge auf Übernahme der Noten der 8./9. Jgst. bei den Klassleitungen Eltern-SchuelerinnenInfo_Pruefung2013.docx Seite 7 von 9

8 Montag, Montag, , Dienstag, und Mittwoch, Montag, Dienstag, Uhr Bekanntgabe der neu festgesetzten Jahresfortgangsnoten durch die Klassleiter, soweit mündliche Prüfungen erfolgten Abschlussprüfung FRANZÖSISCH "Production orale" DELF B1 Einzelprüfungen 4./5. Std.: Umzug der 10. Klassen in Prüfungsräumlichkeit lt. Aushang (Tagesheim) 1. bis 3. Std.: Einweisung in die Prüfung und Beschriftung der Prüfungsbögen 4. Std.: gemeinsamer Gottesdienst in der Hauskapelle mit DA und Klassleitungen; anschließend Unterrichtsende Schriftliche Prüfungen 19 Juni bis 26. Juni 2013 FRANZÖSISCH DEUTSCH ENGLISCH MATHEMATIK I und II BWL/RECHNUNGSWESEN und PHYSIK SOZIALWESEN Mittwoch, 19. Juni 2013 Prüfungsdauer 130 Minuten (= 2,10 Std.) Beginn: 8.30 Uhr Donnerstag, 20. Juni 2013 Prüfungsdauer 240 Minuten (= 4 Std.) Beginn: 8.00 Uhr Freitag, 21. Juni 2013 Prüfungsdauer 135 Minuten (= 2, 15 Std.) Beginn: 8.15 Uhr Montag, 24. Juni 2013 Prüfungsdauer 150 Minuten (= 2, 30 Std.) Beginn: 8.30 Uhr Dienstag, 25. Juni 2013 Prüfungsdauer 120 Minuten (= 2 Std.) Beginn: 8.30 Uhr Mittwoch, 26. Juni 2013 Prüfungsdauer 120 Minuten (= 2 Std.) Beginn: 8.30 Uhr 27./ und 1. bis Klassen nicht im Haus Mittwoch, Donnerstag, Prüfungskonferenz Festsetzung der Ergebnisse der schriftlichen und praktischen Prüfung ( 71 RSO) Uhr Bekanntgabe der Ergebnisse der schriftlichen und praktischen Prüfung ( 71 Abs.3 RSO) Einweisung in die mündliche Prüfung ( 69 Abs.3 RSO) Aushändigung des Antrags zur freiwilligen mündlichen Prüfung in Prüfungsfächern bzw. der Verzichtserklärung Aushang des Prüfungsplans ab Uhr Ort: Schwarzes Brett AP 2013 Aushang: Direktorat Freitag, Uhr Abgabe des schriftlichen Antrages zur mündlichen Prüfung in Prüfungsfächern im Konrektorat bei Hrn. Graf Bücherabgabe Montag, bis Mittwoch, Donnerstag, ab Uhr Mündliche Prüfung nach Zeitplan ( 69 Abs.2 und 3 RSO) 4. Prüfungskonferenz: Festsetzung der Prüfungsergebnisse, der Zeugnisnoten und der Abschlusszeugnisse ( 72 mit 74 RSO) Generalprobe Absolvia ab 9.00 Uhr in GH. Gottesdienstvorbereitung in Maria Himmelfahrt Partenkirchen. Eltern-SchuelerinnenInfo_Pruefung2013.docx

9 ABSOLVIA 9.00 Uhr Ökumenischer Gottesdienst in Maria Himmelfahrt Partenkirchen Uhr Festakt GH, anschl. Stehempfang Uhr Abschlussball im Kongresshaus, Saal Werdenfels Liebe Schülerinnen der 10. Klassen, wie Ihr den Hinweisen entnehmen könnt, häufen sich die Termine für alle an der Abschlussprüfung Beteiligten vor und nach den Pfingstferien. Damit Ihr nicht unter zusätzlich großen emotionalen Druck geratet, sind konzentriertes Mitarbeiten im Unterricht sowie sorgfältiges, konsequentes Nachbereiten des Lernstoffes zu Hause angesagt. Nutzt die Weihnachts- und Osterferien und besonders die Pfingstferien zum einen für eine sinnvolle Freizeitgestaltung, - damit ihr Kraft und Ruhe tanken könnt -, zum anderen um eventuelle Lücken in einigen Prüfungsfächern durch Übung und Wiederholung zu schließen. Zeitvorgaben bei den Terminen müssen äußerst pünktlich und zuverlässig eingehalten werden. Das gilt besonders für die Zulassung zu den mündlichen Prüfungen! Zusammen mit Euren Lehrkräften wünsche ich Euch von Herzen alles Gute, Vertrauen in die eigenen Fähigkeiten sowie das nötige Quäntchen Glück und die schützende Hand Gottes für alle anstehenden Prüfungen Angelika Dahner, RSDin i. K. Eltern-SchuelerinnenInfo_Pruefung2013.docx Seite 9 von 9

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