Tarifvertrag über Gehälter. für das Karosserie- und Fahrzeugbauer-Handwerk in Bayern. Zwischen dem. Landesinnungsverband des bayerischen

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Tarifvertrag über Gehälter. für das Karosserie- und Fahrzeugbauer-Handwerk in Bayern. Zwischen dem. Landesinnungsverband des bayerischen"

Transkript

1 Tarifvertrag über Gehälter für das Karosserie- und Fahrzeugbauer-Handwerk in Bayern Zwischen dem Landesinnungsverband des bayerischen Karosserie- und Fahrzeugbau-Handwerks Olschewskibogen 8, München und der Christlichen Gewerkschaft Metall, Landesverband Bayern Bauerngasse 8, Schweinfurt wird nachstehender Gehaltstarifvertrag geschlossen: 1 Geltungsbereich: Dieser Gehaltstarifvertrag gilt: 1. Räumlich: Für das Bundesland Bayern 2. Fachlich: Für alle Karosserie- und Fahrzeugbauer Betriebe 3. Persönlich: Für kaufmännische und technische Angestellte 1

2 2 Eingruppierung: Die Beschäftigten werden bei ihrer Einstellung in die zutreffende Tarifgruppe eingruppiert. Es kann einzelvertraglich ein Arbeitsentgelt verhandelt werden, das oberhalb der jeweiligen oder aller Tarifgruppen liegt. Die Beschäftigten werden entsprechend der von ihnen überwiegend ausgeübten Tätigkeit eingruppiert. Umfasst eine Tätigkeit mehrere Einzeltätigkeiten, die für sich alleine betrachtet unterschiedlichen Tarifgruppen zuzuordnen wären, so richtet sich die Eingruppierung nach der überwiegenden Einzeltätigkeit. Bei Gruppenaufstieg muss gewährleistet sein, dass eine Reduzierung der Vergütung nicht stattfindet. In diesem Falle ist der Beschäftigte so einzugruppieren, dass eine höhere Vergütung als zuvor gewährleistet ist. Tätigkeitsjahre sind die Jahre, in denen der / die Beschäftigte in der jeweiligen Gruppe beschäftigt ist. Gruppe K 1/ T1 Einfache Tätigkeiten, für die eine Berufsausbildung nicht erforderlich ist. Fertigmachen der Post, Abheften und Sortieren von Schriftgut nach einfachen Ordnungsmerkmalen, Bedienen kleiner Fernsprechanlagen, Schreib- und Rechenarbeiten einfacher Art nach Vorlage, auch mit Computer, Boten-, Fahr und Verbringdienste Gruppe K 2/ T2 Tätigkeiten, die eine abgeschlossene Berufsausbildung oder entsprechende auf andere Weise erworbene Kenntnisse im Beruf voraussetzen. Führen von Sach- und Kontokorrentkonten, Lohnbuchhaltung, Teilarbeiten am Betriebsabrechnungsbogen; Erstellen von Lohn- und Gehaltsabrechnungen; Verwaltung von Registraturen, Verkäufer von Ersatzteilen und Zubehör, Bearbeiten von Angeboten oder Bestellungen im Rahmen des Einkaufs oder Verkaufs einschließlich der Fristenüberwachung und der Gewährleistung (Sachbearbeiter/in im Einkauf oder Verkauf), Verwalten eines Lagers oder vergleichbare Tätigkeiten im Lager- oder Materialwesen. 2

3 Gruppe K 3/ T3 Tätigkeiten, die eine abgeschlossene Berufsausbildung oder entsprechende auf andere Weise erworbene Kenntnisse im Beruf voraussetzen mit zusätzlicher Personalverantwortung in kleinerem Umfang (bis 5 Personen) Führen von Sach- und Kontokorrentkonten, Lohnbuchhaltung, Teilarbeiten am Betriebsabrechnungsbogen, Erstellen von Lohn- und Gehaltsabrechnungen; Verwaltung von Registraturen, Verkäufer von Ersatzteilen und Zubehör, Bearbeiten von Angeboten oder Bestellungen im Rahmen des Einkaufs oder Verkaufs einschließlich der Fristenüberwachung und der Gewährleistung (Sachbearbeiter/in im Einkauf oder Verkauf), Verwalten eines Lagers oder vergleichbare Tätigkeiten im Lager- oder Materialwesen. Gruppe K 4/ T4 Tätigkeiten von erhöhter Schwierigkeit oder größerer Wichtigkeit, die in weitgehender Selbständigkeit und entsprechender Verantwortlichkeit oder größerer Personalverantwortlichkeit als Gruppe K 4 erledigt werden. Für diese Tätigkeiten sind besondere Fachkenntnisse oder umfangreiche Berufserfahrung erforderlich. Bearbeitung schwieriger Einkaufs-, Verkaufs-, Kalkulations- oder Abrechnungsvorgänge; Bearbeitung schwieriger Vorgänge in der Personalabteilung oder Buchhaltung einschließlich Forderungen und Mahnverfahren; betriebliche Organisation, Revision, Finanzdisposition und Zahlungsverkehr; Gruppe K 5/ T5 Verantwortliche Tätigkeiten mit Dispositionsbefugnissen oder hochwertige Tätigkeiten, zu denen besondere theoretische Fachkenntnisse und längere Erfahrung erforderlich sind, die über die Merkmale der Gruppe K4 hinausgehen. Die Beschäftigten dieser Gruppe arbeiten im Rahmen der Betriebserfordernisse selbständig. Einkaufs-, Verkaufs- und Kundendienstleiter, verantwortlicher Bilanzbuchhalter 3

4 Soweit in Betrieben im fachlichen Geltungsbereich dieses Tarifvertrages technische Angestellte beschäftigt werden, sind die vorstehenden Gehaltsgruppen für kaufmännische Angestellte sinngemäß anzuwenden. Meister / Meisterinnen Die Beschäftigten in Meisterfunktion werden in nachfolgende Tarifgruppen eingruppiert. Gruppe M 1 Eigenverantwortliche und selbstständige Tätigkeit als Meister/in mit weniger als fünf unterstellten Mitarbeitern/innen, Verantwortlichkeit für die Ausbildung Gruppe M 2 Tätigkeit als Meister/in mit entsprechenden fachlichen Kenntnissen und Erfahrungen in einem selbstständigen Aufgabengebiet mit Personalverantwortung für mehr als fünf Mitarbeiter/innen (Gruppenleitung). Gruppe M 3 Tätigkeit als Meister/in in einem wichtigen Aufgabengebiet, für das entsprechende Kenntnisse und Berufserfahrung erforderlich sind und denen größere Abteilungen mit mehr als 25 Mitarbeitern/innen oder Meister/innen der Gruppen M 1 oder M 2 unterstellt sind. 4

5 3 Entgelt Das Entgelt richtet sich nach der folgenden Entgelttabelle: Gruppe % ab EUR Ab EUR Gruppe K 1 / T 1 K1 / T1 Tätigkeitsjahre 1 und , ,10 K1 / T1 Tätigkeitsjahre 3 und , ,60 K1 / T1 Tätigkeitsjahr , ,30 K1 / T1 Tätigkeitsjahre ab , ,20 Gruppe K 2 / T 2 K2 / T2 Tätigkeitsjahre 1 und , ,70 K2 / T2 Tätigkeitsjahre 3 und , ,30 K2 / T2 Tätigkeitsjahr , ,20 K2 / T2 Tätigkeitsjahre ab , ,00 Gruppe K 3 / T 3 K3 / T3 Tätigkeitsjahre 1 und , ,20 K3 / T3 Tätigkeitsjahre 3 und , ,40 K3 / T3 Tätigkeitsjahr ab , ,60 Gruppe K 4 / T 4 K4 / T4 Tätigkeitsjahre 1 bis , ,50 K4 / T4 Tätigkeitsjahre ab , ,90 Gruppe K 5 / T5 K5 / T5 Tätigkeitsjahre 1 bis , ,40 K5 / T5 Tätigkeitsjahre ab , ,90 Meister M , ,00 M , ,00 M , ,00 4 Einmalzahlung: In den Gruppen T 3, T 4, T 5 wird zu diesen Entgelten ein Zuschlag in Höhe von 10% gezahlt, wenn ein Fachhochschulstudium oder ein mindestens vergleichbarer Abschluss nachgewiesen wird. Übertarifliche Entgeltbestandteile können, sofern dies vereinbart ist, vom Arbeitgeber mit der tariflichen Entgelterhöhung verrechnet werden, und zwar auch rückwirkend, wenn das tarifliche Entgelt rückwirkend erhöht wird. Dies gilt auch bei einer Höhergruppierung. 5 Bezugsgröße der Entgelttabelle: Das in der Tabelle des 3 festgelegte Bruttomonatsentgelt bezieht sich auf eine Vollzeittätigkeit. Der Umfang der Vollzeittätigkeit richtet sich nach dem in 4 des Manteltarifvertrages festgelegten 5

6 Stundenvolumens der regelmäßigen Arbeitszeit. Bei Teilzeitkräften wird das Bruttomonatsentgelt nach dem in der Tabelle des 3 festgelegten Bruttostundenentgelt und der vertraglichen Arbeitszeit ermittelt. 6 Geltungsdauer und Inkrafttreten: Dieser Gehaltstarifvertrag tritt am 01.August 2017 in Kraft. Er kann mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende, erstmals zum 31. Juli 2019 gekündigt werden. Die Tarifvertragsparteien verpflichten sich spätestens 6 Wochen nach Zugang der Kündigungserklärung Vorgespräche aufzunehmen München, den Landesinnungsverband des Bayerischen Karosserie- und Fahrzeugbau- Handwerks Christliche Gewerkschaft Metall Landesverband Bayern. Erwin Frickinger Hans Schalk Thorsten Schulz 6

Gehaltsabkommen 2015

Gehaltsabkommen 2015 IG Metall Bezirk Baden-Württemberg Gehaltsabkommen 2015 Elektrohandwerk Baden-Württemberg Abschluss: 11.06.2015 Gültig ab: 01.05.2015 Kündbar zum: 30.04.2017 Frist: 1 Monat zum Monatsende Zwischen dem

Mehr

Gehaltsabkommen 2012

Gehaltsabkommen 2012 IG Metall Bezirk Baden-Württemberg Bezirksleitung Gehaltsabkommen 2012 Elektro- und Informationstechnik Baden-Württemberg Abschluss: 20.03.2012 Gültig ab: 01.01.2012 Kündbar zum: 30.04.2013 Kündigungsfrist:

Mehr

Entgeltrahmentarifvertrag Zeitarbeit

Entgeltrahmentarifvertrag Zeitarbeit Entgeltrahmentarifvertrag BAP Stand: 17.09.2013 Entgeltrahmentarifvertrag Zeitarbeit Zwischen dem Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e.v. (BAP), Universitätsstrasse 2-3a, 10117 Berlin und

Mehr

Industriegewerkschaft Metall Bezirk Baden-Württemberg. Gehaltstarifvertrag. für Beschäftigte des Kraftfahrzeuggewerbes in Baden-Württemberg

Industriegewerkschaft Metall Bezirk Baden-Württemberg. Gehaltstarifvertrag. für Beschäftigte des Kraftfahrzeuggewerbes in Baden-Württemberg Industriegewerkschaft Metall Gehaltstarifvertrag für Beschäftigte des Kraftfahrzeuggewerbes in Baden-Württemberg Abschluss: 21.06.2017 Gültig ab: 01.06.2017 Kündbar zum: 31.05.2019 Frist: 2 Monate zum

Mehr

Für August und September 2011 gelten die Tarifsätze des Lohn- und Gehaltstarifvertrages vom

Für August und September 2011 gelten die Tarifsätze des Lohn- und Gehaltstarifvertrages vom Vertrag vom : 18.08.2011 Gültig ab: 01.08.2011 Kündbar zum: 31.07.2012 Kündigungsfrist: 1 Monat Für August und September 2011 gelten die Tarifsätze des Lohn- und Gehaltstarifvertrages vom 10.08.2010 L

Mehr

Industriegewerkschaft Metall Bezirk Baden-Württemberg. Gehaltstarifvertrag. für Beschäftigte des Kraftfahrzeuggewerbes in Baden-Württemberg

Industriegewerkschaft Metall Bezirk Baden-Württemberg. Gehaltstarifvertrag. für Beschäftigte des Kraftfahrzeuggewerbes in Baden-Württemberg Industriegewerkschaft Metall Gehaltstarifvertrag für Beschäftigte des Kraftfahrzeuggewerbes in Baden-Württemberg Abschluss: 30.05.2012 Gültig ab: 01.05.2012 Kündbar zum: 31.05.2013 Frist: 2 Monate zum

Mehr

Industriegewerkschaft Metall Bezirk Baden-Württemberg. Gehaltstarifvertrag. für Beschäftigte des Kraftfahrzeuggewerbes in Baden-Württemberg

Industriegewerkschaft Metall Bezirk Baden-Württemberg. Gehaltstarifvertrag. für Beschäftigte des Kraftfahrzeuggewerbes in Baden-Württemberg Industriegewerkschaft Metall Gehaltstarifvertrag für Beschäftigte des Kraftfahrzeuggewerbes in Baden-Württemberg Abschluss: 20.05.2015 Gültig ab: 01.05.2015 Kündbar zum: 31.05.2017 Frist: 2 Monate zum

Mehr

ENTGELTTARIFVERTRAG für Arbeitnehmer in den Elektrohandwerken der Länder Berlin und Brandenburg

ENTGELTTARIFVERTRAG für Arbeitnehmer in den Elektrohandwerken der Länder Berlin und Brandenburg Seite 1 von 7 ENTGELTTARIFVERTRAG für Arbeitnehmer in den Elektrohandwerken der Länder geschlossen zwischen dem Landesinnungsverband der Elektrotechnischen Handwerke Berlin/Brandenburg Wilhelminenhofstraße

Mehr

Entgelttarifvertrag. für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Verkehrsgewerbe des Saarlandes (private Omnibusbetriebe) Zwischen.

Entgelttarifvertrag. für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Verkehrsgewerbe des Saarlandes (private Omnibusbetriebe) Zwischen. Entgelttarifvertrag für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Verkehrsgewerbe des Saarlandes (private Omnibusbetriebe) Zwischen dem Landesverband Verkehrsgewerbe Saarland (LVS) e. V. Metzer Straße

Mehr

Entgelttarifvertrag. Arbeitgeberverband der Verlage und Buchhandlungen Berlin-Brandenburg e.v. Danckelmannstrasse 9, D Berlin

Entgelttarifvertrag. Arbeitgeberverband der Verlage und Buchhandlungen Berlin-Brandenburg e.v. Danckelmannstrasse 9, D Berlin Entgelttarifvertrag für die Arbeitnehmer(innen) des herstellenden und verbreitenden Buchhandels des Landes Berlin gültig ab 1. Februar 2016 Zwischen dem Arbeitgeberverband der Verlage und Buchhandlungen

Mehr

Gehaltstarifvertrag. des Zeitungsverlagsgewerbes in Niedersachsen und Bremen. gültig ab 1. Mai 2014

Gehaltstarifvertrag. des Zeitungsverlagsgewerbes in Niedersachsen und Bremen. gültig ab 1. Mai 2014 Laufzeit des Vertrages: Abschluss: 12.09.2014 Gültig ab: 01.05.2014 Kündbar am: 30.09.2016 zum: 31.10.2016 Frist: 1 Monat Gehaltstarifvertrag des Zeitungsverlagsgewerbes in Niedersachsen und Bremen gültig

Mehr

Entgelttarifvertrag für die Systemgastronomie

Entgelttarifvertrag für die Systemgastronomie www.bundesverband-systemgastronomie.de Entgelttarifvertrag für die Systemgastronomie ab 1.1.2017 Inhalt 1 Geltungsbereich... 2 2 Eingruppierung und Tarifgruppen... 2 3 Entgelt... 11 4 Bezugsgröße der Entgelttabellen...

Mehr

für die Beschäftigten der Partei DIE LINKE

für die Beschäftigten der Partei DIE LINKE Entgelttarifvertrag für die Beschäftigten der Partei DIE LINKE Zwischen der Partei DIE LINKE Kleine Alexanderstraße 28 10178 Berlin einerseits und der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di Landesbezirk

Mehr

Gehaltsabkommen 2015

Gehaltsabkommen 2015 IG Metall Gehaltsabkommen 2015 Unternehmerverband Metall Baden-Württemberg - Bereich Metallbau - Abschluss: 12.11.2015 Gültig ab: 01.11.2015 Kündbar zum: 31.10.2017 Kündigungsfrist: 1 Monat zum Monatsende

Mehr

V e r g ü t u n g s t a r i f v e r t r a g

V e r g ü t u n g s t a r i f v e r t r a g V e r g ü t u n g s t a r i f v e r t r a g für die gewerblichen Arbeitnehmer und Angestellten sowie Auszubildende der Kälte- und Klimatechnik in Bayern Gültig ab 1. Oktober 2000 Zwischen dem Landesverband

Mehr

Gehaltsrahmentarifvertrag

Gehaltsrahmentarifvertrag Gehaltsrahmentarifvertrag Zwischen dem 1.) Verband der Württembergischen Holzindustrie und Kunststoffverarbeitung e.v., Stuttgart, 2.) Verband der Badischen Holzindustrie und Kunststoffverarbeitung e.v.,

Mehr

Entgelttarifvertrag. vom 05. April Land- und Forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverband Sachsen-Anhalt e.v. Maxim-Gorki-Str Magdeburg

Entgelttarifvertrag. vom 05. April Land- und Forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverband Sachsen-Anhalt e.v. Maxim-Gorki-Str Magdeburg Entgelttarifvertrag vom 05. April 2013 zwischen dem Land- und Forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverband Sachsen-Anhalt e.v. Maxim-Gorki-Str. 13 39108 Magdeburg und der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt

Mehr

Vermögenswirksame Leistungen

Vermögenswirksame Leistungen IG Metall Bezirksleitung Baden-Württemberg Bezirk Baden-Württemberg Vermögenswirksame Leistungen Baden-Württemberg - Bereich Feinwerktechnik - Abschluss: 05.05.2000 Gültig ab: 01.04.2000 Kündbar zum: 31.03.2005

Mehr

Entgelttarifvertrag. für die bayerische Metall- und Elektroindustrie. vom 23. Februar gültig ab 1. Mai

Entgelttarifvertrag. für die bayerische Metall- und Elektroindustrie. vom 23. Februar gültig ab 1. Mai Entgelttarifvertrag für die bayerische Metall- und Elektroindustrie vom 23. Februar 2010 - gültig ab 1. Mai 2010 - Zwischen dem Metall- und Elektro-Industrie e.v., Max-Joseph-Str. 5, 80333 München und

Mehr

Tarifvertrag. über Branchenzuschläge für Überlassungen von gewerblichen Arbeitnehmern in der Druckindustrie. (TV BZ Druck gewerblich)

Tarifvertrag. über Branchenzuschläge für Überlassungen von gewerblichen Arbeitnehmern in der Druckindustrie. (TV BZ Druck gewerblich) Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Überlassungen von gewerblichen Arbeitnehmern in der Druckindustrie (TV BZ Druck gewerblich) Inhalt Seite 4 9 1 7 Seite 10 16 Inhalt Tarifvertrag über Branchenzuschläge

Mehr

Lohntarifvertrag. für gewerbliche Arbeitnehmer des Modell- und Formenbaus

Lohntarifvertrag. für gewerbliche Arbeitnehmer des Modell- und Formenbaus Lohntarifvertrag für gewerbliche Arbeitnehmer des Modell- und Formenbaus Zwischen dem Bundesverband Modell- und Formenbau - Tarifgruppe Nord - Tarifverbund Süd - - einerseits und der IG Metall, - andererseits

Mehr

E n t g e l t r a h m e n t a r i f v e r t r a g. zwischen der. Tarifgemeinschaft Christliche Gewerkschaften Zeitarbeit und PSA (CGZP) und der

E n t g e l t r a h m e n t a r i f v e r t r a g. zwischen der. Tarifgemeinschaft Christliche Gewerkschaften Zeitarbeit und PSA (CGZP) und der E n t g e l t r a h m e n t a r i f v e r t r a g zwischen der Tarifgemeinschaft Christliche Gewerkschaften Zeitarbeit und PSA (CGZP) und der Interessengemeinschaft Nordbayerischer Zeitarbeitsunternehmen

Mehr

Lohntarifvertrag Bekleidungsindustrie Baden-Württemberg

Lohntarifvertrag Bekleidungsindustrie Baden-Württemberg IG Metall Bezirk Baden-Württemberg Lohntarifvertrag Bekleidungsindustrie Baden-Württemberg Abschluss: 2.3.2017 Gültig ab: 1.2.2017 Kündbar zum: 31.1.2019 Frist: 2 Monate Zwischen dem Verband der Südwestdeutschen

Mehr

www.bundesverband-systemgastronomie.de Entgelttarifvertrag für die Systemgastronomie

www.bundesverband-systemgastronomie.de Entgelttarifvertrag für die Systemgastronomie www.bundesverband-systemgastronomie.de Entgelttarifvertrag für die Systemgastronomie ab 1.1.2015 Inhalt 1 Geltungsbereich... 2 2 Eingruppierung und Tarifgruppen... 2 3 Entgelt... 11 4 Bezugsgröße der Entgelttabellen...

Mehr

1 Allgemeine Bestimmungen Einteilung der Entgeltgruppen und Entgeltstufen. 1. Allgemeine Grundsätze

1 Allgemeine Bestimmungen Einteilung der Entgeltgruppen und Entgeltstufen. 1. Allgemeine Grundsätze Auszug aus dem Gemeinsamen Entgeltrahmentarifvertrag für Arbeitnehmer/innen im Geltungsbereich der Tarifvertraglichen Sondervereinbarung vom 28.09.1998/25.09.2001/09.12.2002/23.01.2005 1 Allgemeine Bestimmungen

Mehr

Lohntarifvertrag Bekleidungsindustrie Baden-Württemberg

Lohntarifvertrag Bekleidungsindustrie Baden-Württemberg Industriegewerkschaft Metall Bezirk Baden-Württemberg Lohntarifvertrag Bekleidungsindustrie Baden-Württemberg Abschluss: 13.11.2014 Gültig ab: 01.11.2014 Kündbar zum: 31.01.2017 Frist: 2 Monate Zwischen

Mehr

Vermögenswirksame Leistungen 2000

Vermögenswirksame Leistungen 2000 IG Metall Bezirksleitung Baden-Württemberg Bezirk Baden-Württemberg Vermögenswirksame Leistungen 2000 Schlosser/Schmiede Baden-Württemberg Abschluss: 05.05.2000 Gültig ab: 01.04.2000 Kündbar zum: 31.03.2005

Mehr

ENTGELTTARIFVERTRAG. gültig ab 01. November 2007

ENTGELTTARIFVERTRAG. gültig ab 01. November 2007 ENTGELTTARIFVERTRAG gültig ab 01. November 2007 Zwischen dem Arbeitgeberverband der Bayrischen Ernährungswirtschaft e.v., München, für die Tarifgemeinschaft bayerischer Brauereien e.v., einerseits und

Mehr

B e k a n n t m a c h u n g

B e k a n n t m a c h u n g B e k a n n t m a c h u n g über die Allgemeinverbindlicherklärung eines Tarifvertrages für die Elektrohandwerke Vom 7. Dezember 2010 I. Auf Grund des 5 des Tarifvertragsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung

Mehr

Gehaltstarifvertrag. Holz und Kunststoff verarbeitende Industrie. Tarifgebiet Baden-Württemberg

Gehaltstarifvertrag. Holz und Kunststoff verarbeitende Industrie. Tarifgebiet Baden-Württemberg Bezirk Baden-Württemberg Gehaltstarifvertrag Holz und Kunststoff verarbeitende Industrie Tarifgebiet Baden-Württemberg Abschluss: 23.02.2016 Gültig ab: 01.01.2016 Kündbar zum: 31.12.2017 Frist: 2 Monate

Mehr

Vergütungstarifvertrag für die Ärztinnen und Ärzte des Universitätsklinikums Leipzig AöR (VergTVÄ UKL)

Vergütungstarifvertrag für die Ärztinnen und Ärzte des Universitätsklinikums Leipzig AöR (VergTVÄ UKL) Vergütungstarifvertrag für die Ärztinnen und Ärzte des Universitätsklinikums Leipzig AöR (VergTVÄ UKL) vom 17. November 2015 zwischen dem Universitätsklinikum Leipzig AöR, vertreten durch den Vorstand,

Mehr

A R B E I T S V E R T R A G für Innungsbetriebe des Landesinnungsverbandes des Niedersächsischen Friseurhandwerks

A R B E I T S V E R T R A G für Innungsbetriebe des Landesinnungsverbandes des Niedersächsischen Friseurhandwerks A R B E I T S V E R T R A G für Innungsbetriebe des Landesinnungsverbandes des Niedersächsischen Friseurhandwerks Zwischen der Firma...... (Arbeitgeber) und Herrn / Frau...... (Arbeitnehmer) wird folgender

Mehr

Überleitungstarifvertrag

Überleitungstarifvertrag Überleitungstarifvertrag für die Arbeitnehmer in den Floristik-Fachbetrieben, Blumen- und Kranzbindereien in Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz,

Mehr

igz Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e. V. (igz),

igz Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e. V. (igz), Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e. V. (BAP), Universitätsstraße 2-3a, 10117 Berlin und igz Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e. V. (igz), Portal 10, Albersloher Weg

Mehr

TARIFVERTRAG ÜBER BRANCHENZUSCHLÄGE. für Überlassungen von gewerblichen Arbeitnehmern in die Papier erzeugenden Industrie (TV BZ PE - gewerblich)

TARIFVERTRAG ÜBER BRANCHENZUSCHLÄGE. für Überlassungen von gewerblichen Arbeitnehmern in die Papier erzeugenden Industrie (TV BZ PE - gewerblich) TARIFVERTRAG ÜBER BRANCHENZUSCHLÄGE für Überlassungen von gewerblichen Arbeitnehmern in die Papier erzeugenden Industrie (TV BZ PE - gewerblich) INHALT Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Überlassungen

Mehr

ERA- ENTGELTABKOMMEN (EA)

ERA- ENTGELTABKOMMEN (EA) ERA- ENTGELTABKOMMEN (EA) Abkommen über die ERA- Entgelte in der Metall- und Elektroindustrie Nordrhein- Westfalens vom 14. Februar 2018 Zwischen METALL NRW Verband der Metall- und Elektro- Industrie Nordrhein-

Mehr

Industriegewerkschaft Metall Bezirk Baden-Württemberg. Lohntarifvertrag. für Beschäftigte des Glaser-Handwerkes in Baden-Württemberg

Industriegewerkschaft Metall Bezirk Baden-Württemberg. Lohntarifvertrag. für Beschäftigte des Glaser-Handwerkes in Baden-Württemberg Industriegewerkschaft Metall Bezirk Baden-Württemberg Lohntarifvertrag für Beschäftigte des Glaser-Handwerkes in Baden-Württemberg Abschluss: 17.11.2016 Gültig ab: 01.01.2017 Kündbar zum: 31.12.2018 Frist:

Mehr

Anzahl der Entgeltgruppen: 13

Anzahl der Entgeltgruppen: 13 Tarifbereich/Branche Chemische Industrie Tarifvertragsparteien/Ansprechpartner Arbeitgeberverband Nordostchemie e.v., Sozialpolitische Ausschüsse Berlin und Ost Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie,

Mehr

igz Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e. V. (igz),

igz Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e. V. (igz), Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e. V. (BAP), Universitätsstraße 2-3a, 10117 Berlin und igz Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e. V. (igz), Portal 10, Albersloher Weg

Mehr

Gehaltstarifvertrag. für kaufmännische und technische Beschäftigte sowie Meister in den Betrieben des Modell- und Formenbaus

Gehaltstarifvertrag. für kaufmännische und technische Beschäftigte sowie Meister in den Betrieben des Modell- und Formenbaus Gehaltstarifvertrag für kaufmännische und technische Beschäftigte sowie Meister in den Betrieben des Modell- und Formenbaus Zwischen dem Bundesverband Modell- und Formenbau - Tarifgruppe Nord - Tarifverbund

Mehr

Vergütungstarifvertrag. vom 25. September 2015

Vergütungstarifvertrag. vom 25. September 2015 Vergütungstarifvertrag für die Beschäftigten der KITAWO ggmbh Magdeburg vom 25. September 2015 zwischen dem Arbeitgeberverband AWO Deutschland ev. - vertreten durch den Vorstand - und der ver.di - Vereinte

Mehr

Vergütungstarifvertrag (VTV)

Vergütungstarifvertrag (VTV) Vergütungstarifvertrag TÜV SÜD (VTV) Seite 1 von 4 Vergütungstarifvertrag (VTV) (Stand: ) Inhaltsverzeichnis: 1 Geltungsbereich 2 Vergütungssätze 3 Vertragsdauer Anlage 1: Vergütungstabelle A und B, gültig

Mehr

Lohn- und Gehaltsrahmentarifvertrag

Lohn- und Gehaltsrahmentarifvertrag Industriegewerkschaft Metall Bezirk Baden-Württemberg Lohn- und Gehaltsrahmentarifvertrag für Beschäftigte des Schreinerhandwerks in Baden-Württemberg Abschluss: 09.09.2014 Gültig ab: 01.10.2014 Kündbar

Mehr

72 94 l' SHKlCGM-Tarifverträge. TARIfVERTRAG ZUR BERUfSBEZOGENEN WEITERBILDUNG. abgeschlossen zwischen dem

72 94 l' SHKlCGM-Tarifverträge. TARIfVERTRAG ZUR BERUfSBEZOGENEN WEITERBILDUNG. abgeschlossen zwischen dem la".. np r, 2u'll Id' " '8 I 72 94 l' SHKlCGM-Tarifverträge TARIfVERTRAG ZUR BERUfSBEZOGENEN WEITERBILDUNG abgeschlossen zwischen dem Fachverband Sanitär Heizung Klempner Klima Land Brandenburg und der

Mehr

Seite 1. Fachlicher Geltungsbereich Die Tarifverträge gelten für Großbäckereien sowie für Betriebe die Brot- und Backwaren vertreiben.

Seite 1. Fachlicher Geltungsbereich Die Tarifverträge gelten für Großbäckereien sowie für Betriebe die Brot- und Backwaren vertreiben. Seite 1 Tarifbereich/ Branche Brot- und Backwarenindustrie Tarifvertragsparteien/Ansprechpartner Verband Deutscher Großbäckereien e.v., In den Diken 33, 40472 Düsseldorf Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten,

Mehr

Tarifvertrag. über Branchenzuschläge für Überlassungen von gewerblichen Arbeitnehmern in die Papier erzeugende Industrie. (TV BZ PE gewerblich)

Tarifvertrag. über Branchenzuschläge für Überlassungen von gewerblichen Arbeitnehmern in die Papier erzeugende Industrie. (TV BZ PE gewerblich) Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Überlassungen von gewerblichen Arbeitnehmern in die Papier erzeugende Industrie (TV BZ PE gewerblich) Inhalt 02 03 Inhalt Seite 4 9 1 7 Seite 10 14 Tarifvertrag

Mehr

Textilindustrie. Abschluss: gültig ab: TARIFVERTRAG ÜBER VERMÖGENSWIRKSAME LEISTUNGEN

Textilindustrie. Abschluss: gültig ab: TARIFVERTRAG ÜBER VERMÖGENSWIRKSAME LEISTUNGEN IG Metall Vorstand Frankfurt am Main 110 00 700 077 901 00 Bundesrepublik Deutschland (West) Industrie: Arbeiter, Angestellte und Auszubildende Textilindustrie Abschluss: 16.05.2003 gültig ab: 01.06.2003

Mehr

TARIFVERTRAG ÜBER BRANCHENZUSCHLÄGE

TARIFVERTRAG ÜBER BRANCHENZUSCHLÄGE TARIFVERTRAG ÜBER BRANCHENZUSCHLÄGE für Überlassungen von gewerblichen Arbeitnehmern in die Papier erzeugende Industrie TV BZ PE gewerblich Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Überlassungen von gewerblichen

Mehr

Tarifvertrag. über Branchenzuschläge für Überlassungen von gewerblichen Arbeitnehmern in die Papier erzeugende Industrie. (TV BZ PE gewerblich)

Tarifvertrag. über Branchenzuschläge für Überlassungen von gewerblichen Arbeitnehmern in die Papier erzeugende Industrie. (TV BZ PE gewerblich) Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Überlassungen von gewerblichen Arbeitnehmern in die Papier erzeugende Industrie (TV BZ PE gewerblich) Inhalt 02 Seite 4 9 1 7 Seite 10 14 03 Inhalt Tarifvertrag

Mehr

Tarifvertrag. über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen. Textil- und Bekleidungsindustrie (TV BZ TB)

Tarifvertrag. über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen. Textil- und Bekleidungsindustrie (TV BZ TB) Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in der Textil- und Bekleidungsindustrie (TV BZ TB) Inhalt 02 Seite 4 9 1 7 Seite 10 15 03 Inhalt Tarifvertrag über Branchenzuschläge für

Mehr

Gehaltstarifvertrag. vom

Gehaltstarifvertrag. vom Gehaltstarifvertrag für die kaufmännischen und technischen Angestellten sowie die Auszubildenden des privaten Omnibusgewerbes des Landes Nordrhein-Westfalen vom 15.12.2015 Seite 2 - Gehaltstarifvertrag

Mehr

Geltungsbereich. a) räumlich: für das Land Baden-Württemberg und den bayerischen Kreis Lindau;

Geltungsbereich. a) räumlich: für das Land Baden-Württemberg und den bayerischen Kreis Lindau; Zwischen dem Verband der Baden-Württembergischen Textilindustrie e.v. einschließlich der Fachvereinigung Wirkerei-Strickerei Albstadt e.v. - einerseits - und der Gewerkschaft Textil-Bekleidung, Bezirk

Mehr

T a r i f v e r t r a g. zur Entgeltumwandlung

T a r i f v e r t r a g. zur Entgeltumwandlung T a r i f v e r t r a g zur Entgeltumwandlung Gültig ab 01.01.2002 Zwischen dem Landesverband für Kälte- und Klimatechnik Bayern Landesinnungsverband für Kälteanlagenbauer Bruckmannring 40, 85764 Oberschleißheim

Mehr

Entgelt- tarifvertrag

Entgelt- tarifvertrag 15 tarifvertrag Entgelt- Zwischen dem Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (igz e. V.) PortAL 10, Albersloher Weg 10, 48155 Münster und den unterzeichnenden Mitgliedsgewerkschaften des DGB

Mehr

Tarifvertrag über Entgelte und Ausbildungsvergütungen (TV Entgelt)

Tarifvertrag über Entgelte und Ausbildungsvergütungen (TV Entgelt) TV über Entgelte und Ausbildungsvergütungen Stand 26.02.2015 Tarifvertrag über Entgelte und Ausbildungsvergütungen (TV Entgelt) vom 26. Februar 2015 (gültig ab 01. Januar 2015) Zwischen NORDMETALL, Verband

Mehr

Tarifvertrag. über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen. Holz und Kunststoff verarbeitenden Industrie (TV BZ HK)

Tarifvertrag. über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen. Holz und Kunststoff verarbeitenden Industrie (TV BZ HK) Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in der Holz und Kunststoff verarbeitenden Industrie (TV BZ HK) Inhalt 02 Seite 4 9 1 7 Seite 10 15 03 Inhalt Tarifvertrag über Branchenzuschläge

Mehr

Entgelttarifvertrag. für die gewerblichen Arbeitnehmer und Angestellten der Elektrohandwerke in Schleswig-Holstein

Entgelttarifvertrag. für die gewerblichen Arbeitnehmer und Angestellten der Elektrohandwerke in Schleswig-Holstein Entgelttarifvertrag für die gewerblichen Arbeitnehmer und Angestellten der Elektrohandwerke in Schleswig-Holstein Gültig ab 1. August 2013 Entgelttarifvertrag für die gewerblichen Arbeitnehmer und Angestellten

Mehr

Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung

Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung Zwischen dem Landesverband Holz + Kunststoff Baden-Württemberg (Landesinnungsverband des Schreinerhandwerks Baden- Württemberg), Danneckerstr. 35, 70182 Stuttgart und

Mehr

Tarifvertrag über branchenzuschläge

Tarifvertrag über branchenzuschläge Tarifvertrag über branchenzuschläge für Überlassungen von gewerblichen Arbeitnehmern in die Papier erzeugende Industrie TV BZ PE gewerblich Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Überlassungen von gewerblichen

Mehr

Tarifvertrag. über Branchenzuschläge für Überlassungen von gewerblichen Arbeitnehmern in der Druckindustrie. (TV BZ Druck gewerblich)

Tarifvertrag. über Branchenzuschläge für Überlassungen von gewerblichen Arbeitnehmern in der Druckindustrie. (TV BZ Druck gewerblich) Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Überlassungen von gewerblichen Arbeitnehmern in der Druckindustrie (TV BZ Druck gewerblich) Inhalt 02 Seite 4 9 1 7 Seite 10 15 03 Inhalt Tarifvertrag über Branchenzuschläge

Mehr

TARIFVERTRAG ÜBER BRANCHENZUSCHLÄGE

TARIFVERTRAG ÜBER BRANCHENZUSCHLÄGE TARIFVERTRAG ÜBER BRANCHENZUSCHLÄGE für Arbeitnehmerüberlassungen in der Kunststoff verarbeitenden Industrie TV BZ Kunststoff Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in der Kunststoff

Mehr

für Arbeitnehmerüberlassungen in der Textil- und Bekleidungsindustrie TV BZ TB

für Arbeitnehmerüberlassungen in der Textil- und Bekleidungsindustrie TV BZ TB Tarifvertrag über branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in der Textil- und Bekleidungsindustrie TV BZ TB Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in der Textil- und Bekleidungsindustrie

Mehr

Tarifvertrag. über Branchenzuschläge für Überlassungen von gewerblichen Arbeitnehmern in der Druckindustrie. (TV BZ Druck gewerblich)

Tarifvertrag. über Branchenzuschläge für Überlassungen von gewerblichen Arbeitnehmern in der Druckindustrie. (TV BZ Druck gewerblich) Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Überlassungen von gewerblichen Arbeitnehmern in der Druckindustrie (TV BZ Druck gewerblich) Inhalt 02 Seite 4 9 1 7 Seite 10 14 03 Inhalt Tarifvertrag über Branchenzuschläge

Mehr

T A R I F V E R T R A G

T A R I F V E R T R A G T A R I F V E R T R A G über die Gewährung vermögenswirksamer Leistungen zugunsten der Beschäftigten im Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk vom 14. Dezember 1993 in der Fassung der Änderungstarifverträge

Mehr

(1) Für die Eingruppierung der Lehrkräfte gilt der TV-L mit den Maßgaben in Abschnitt II.

(1) Für die Eingruppierung der Lehrkräfte gilt der TV-L mit den Maßgaben in Abschnitt II. Tarifvertrag über die Eingruppierung und die Entgeltordnung für die Lehrkräfte der Länder (TV EntgO-L) Tarifvertrag über die Eingruppierung und die Entgeltordnung für die Lehrkräfte der Länder (TV EntgO-L)

Mehr

Entgelttarifvertrag Zeitarbeit

Entgelttarifvertrag Zeitarbeit Entgelttarifvertrag Zeitarbeit Zwischen dem Bundesverband Zeitarbeit Personal-Dienstleistungen e.v. (BZA), Prinz Albert Straße 73, 53113 Bonn und den unterzeichnenden Mitgliedsgewerkschaften des DGB Industriegewerkschaft

Mehr

Vergütungstarifvertrag für die Lebenshilfe ikita ggmbh (VTV-iKita LH) vom 1. September 2014

Vergütungstarifvertrag für die Lebenshilfe ikita ggmbh (VTV-iKita LH) vom 1. September 2014 Vergütungstarifvertrag für die Lebenshilfe ikita ggmbh (VTV-iKita LH) vom 1. September 2014 Zwischen der Lebenshilfe ikita ggmbh, vertreten durch die Geschäftsführung, einerseits und der Gewerkschaft Erziehung

Mehr

Rahmentarifvertrag. Geltungsbereich

Rahmentarifvertrag. Geltungsbereich Rahmentarifvertrag Zwischen dem Bundesverband Modell- und Formenbau - Tarifgruppe Nord - - Tarifverbund Süd - und der IG Metall wird folgender vereinbart: R a h m e n t a r i f v e r t r a g 1 Geltungsbereich

Mehr

Nordwürttemberg/Nordbaden Südwürttemberg-Hohenzollern. Sanitär-Heizung-Klima. Abschluß: gültig ab: kündbar zum:

Nordwürttemberg/Nordbaden Südwürttemberg-Hohenzollern. Sanitär-Heizung-Klima. Abschluß: gültig ab: kündbar zum: IG Metall Vorstand Frankfurt am Main 009 20 503 077 296 00 Nordwürttemberg/Nordbaden Südwürttemberg-Hohenzollern Handwerk: Arbeiter Angestellte Auszubildende Sanitär-Heizung-Klima Abschluß: 27.06.1983

Mehr

Entgeltrahmentarifvertrag der Galvaniseure, Graveure und Metallbildner

Entgeltrahmentarifvertrag der Galvaniseure, Graveure und Metallbildner Entgeltrahmentarifvertrag der Galvaniseure, Graveure und Metallbildner Zwischen dem Bundesinnungsverband der Galvaniseure, Graveure und Metallbildner, Max-Volmer-Straße 1, 40724 Hilden und dem 60329 Frankfurt

Mehr

Sachsen-Anhalt. Metallindustrie. Abschluss: gültig ab: kündbar zum: TARIFVERTRAG ZUR BESCHÄFTIGUNGSSICHERUNG

Sachsen-Anhalt. Metallindustrie. Abschluss: gültig ab: kündbar zum: TARIFVERTRAG ZUR BESCHÄFTIGUNGSSICHERUNG IG Metall Vorstand Frankfurt am Main 005 48 100 347 026 00 Sachsen-Anhalt Industrie: Arbeiter Angestellte Auszubildende Metallindustrie Abschluss: 28.04.2003 gültig ab: 01.05.2003 kündbar zum: 31 12.2004

Mehr

TARIFVERTRAG ÜBER BRANCHENZUSCHLÄGE

TARIFVERTRAG ÜBER BRANCHENZUSCHLÄGE TARIFVERTRAG ÜBER BRANCHENZUSCHLÄGE für Arbeitnehmerüberlassungen in der Textil- und Bekleidungsindustrie TV BZ TB Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in der Textil- und Bekleidungsindustrie

Mehr

Gehaltstarifvertrag. des Zeitungsverlagsgewerbes in Niedersachsen und Bremen. gültig ab 1. Oktober 2016

Gehaltstarifvertrag. des Zeitungsverlagsgewerbes in Niedersachsen und Bremen. gültig ab 1. Oktober 2016 Laufzeit des Vertrages: Abschluss: 02.02.2017 Gültig ab: 01.11.2016 Kündbar am: 31.12.2018 zum: 31.01.2019 Frist: 1 Monat Gehaltstarifvertrag des Zeitungsverlagsgewerbes in Niedersachsen und Bremen gültig

Mehr

Tarifvertrag. über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen. Kunststoff verarbeitenden Industrie. (TV BZ Kunststoff)

Tarifvertrag. über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen. Kunststoff verarbeitenden Industrie. (TV BZ Kunststoff) Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in der Kunststoff verarbeitenden Industrie (TV BZ Kunststoff) Inhalt 02 Seite 4 9 1 7 Seite 10 14 03 Inhalt Tarifvertrag über Branchenzuschläge

Mehr

Tarifvertrag über betriebliche Qualifizierung

Tarifvertrag über betriebliche Qualifizierung Bezirk Baden-Württemberg Tarifvertrag über betriebliche Qualifizierung Holz und Kunststoff verarbeitende Industrie Tarifgebiet Baden-Württemberg Abschluss: 28.03.1992 Gültig ab: 01.07.1992 Kündbar zum:

Mehr

Gehaltstarifvertrag für nichtjuristische Beschäftigte in Rechtsanwaltsbüros

Gehaltstarifvertrag für nichtjuristische Beschäftigte in Rechtsanwaltsbüros ver.di Fachbereich 13 Hessen Gehaltstarifvertrag für nichtjuristische Beschäftigte in Rechtsanwaltsbüros (Gültig für die Bezirke der Landgerichte Darmstadt, Frankfurt, Hanau und Wiesbaden) Laufzeit ab

Mehr

Seite 1. Tarifbereich/ Branche Speditions-, Logistik- und Transportwirtschaft/privates Güterverkehrsgewerbe

Seite 1. Tarifbereich/ Branche Speditions-, Logistik- und Transportwirtschaft/privates Güterverkehrsgewerbe Seite 1 Tarifbereich/ Branche Speditions-, Logistik- und Transportwirtschaft/privates Güterverkehrsgewerbe Tarifvertragsparteien/Ansprechpartner Arbeitgeberverband für das Verkehrs- und Transportgewerbe

Mehr

Entgelttarifvertrag Zeitarbeit

Entgelttarifvertrag Zeitarbeit Entgelttarifvertrag Zeitarbeit Zwischen dem Bundesverband Zeitarbeit Personal-Dienstleistungen e.v. (BZA), Prinz Albert Straße 73, 53113 Bonn und den unterzeichnenden Mitgliedsgewerkschaften des DGB Industriegewerkschaft

Mehr

Tarifvertrag ÜBER. Textil- und Bekleidungsindustrie. Tarifvertrag über Branchenzuschläge. für Arbeitnehmerüberlassungen in der

Tarifvertrag ÜBER. Textil- und Bekleidungsindustrie. Tarifvertrag über Branchenzuschläge. für Arbeitnehmerüberlassungen in der Tarifvertrag ÜBER BRANCHENZUSCHLÄGE Tarifvertrag über Branchenzuschläge Inhalt Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in der chemischen industrie (TV BZ Chemie) 1 Geltungsbereich

Mehr

Tarifvertrag. über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen. Textil- und Bekleidungsindustrie (TV BZ TB)

Tarifvertrag. über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen. Textil- und Bekleidungsindustrie (TV BZ TB) Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in der Textil- und Bekleidungsindustrie (TV BZ TB) Inhalt 02 Seite 4 9 1 7 Seite 10 14 03 Inhalt Tarifvertrag über Branchenzuschläge für

Mehr

Tarifinformation für Leiharbeiter über Tarifverträge Köln-Leverkusen

Tarifinformation für Leiharbeiter über Tarifverträge Köln-Leverkusen Tarifinformation für Leiharbeiter über Tarifverträge 1.11.2012 Ab dem 1. November 2012 erhöhen sich die Stundenentgelte für Leiharbeitnehmer um 3,8% Aus dieser Tariferhöhung ergeben sich neue Entgelttabellen

Mehr

Merkmale archivarischer Tätigkeiten und ihre tarifliche Verortung im Bereich der kommunalen Arbeitgeber

Merkmale archivarischer Tätigkeiten und ihre tarifliche Verortung im Bereich der kommunalen Arbeitgeber Merkmale archivarischer Tätigkeiten und ihre tarifliche Verortung im Bereich der kommunalen Arbeitgeber Mit dem Änderungstarifvertrag Nr. 12 vom 29. April 2016 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst

Mehr

Tarifvertrag. über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen. Kautschukindustrie. (TV BZ Kautschuk)

Tarifvertrag. über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen. Kautschukindustrie. (TV BZ Kautschuk) Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in der Kautschukindustrie (TV BZ Kautschuk) Inhalt 02 03 Inhalt Seite 4 9 1 7 Seite 10 15 Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen

Mehr

Tarifvertrag über die Eingruppierung und die Entgeltordnung für die Lehrkräfte der Länder (TV EntgO-L)

Tarifvertrag über die Eingruppierung und die Entgeltordnung für die Lehrkräfte der Länder (TV EntgO-L) Tarifvertrag über die Eingruppierung und die Entgeltordnung für die Lehrkräfte der Länder (TV EntgO-L) vom 28. März 2015 in der Fassung des Änderungstarifvertrages Nr. 2 vom 17. Februar 2017 Zwischen der

Mehr

Lohn- und Gehaltstarifvertrag für das Bäckerhandwerk im Saarland

Lohn- und Gehaltstarifvertrag für das Bäckerhandwerk im Saarland Lohn- und Gehaltstarifvertrag für das Bäckerhandwerk im Saarland Zwischen dem Bäckerinnungsverband Saarland e. V. Saarbrücken einerseits, und der Gewerkschaft Nahrung - Genuss - Gaststaetten, Landesbezirk

Mehr

Vergütungstarifvertrag

Vergütungstarifvertrag Vergütungstarifvertrag Für die Beschäftigten des Sächsischen Friseurhandwerks Vom 06.10.2004, gültig ab 01.10.2004 Zwischen der einerseits Landesinnungsverband des Friseurhandwerks Sachsen Waldenburger

Mehr

ENTGELTRAHMENTARIFVERTRAG

ENTGELTRAHMENTARIFVERTRAG ENTGELTRAHMENTARIFVERTRAG Zwischen dem Unternehmerverband IndustrieService + Dienstleistungen e.v., Düsseldorfer Landstraße 7, 47249 Duisburg, und der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt, Olof-Palme-Straße

Mehr

2. Lohn- und Gehaltstarifvertrag vom 18. Februar 2003

2. Lohn- und Gehaltstarifvertrag vom 18. Februar 2003 2. Lohn- und Gehaltstarifvertrag vom 18. Februar 2003 für die Arbeitnehmer in den Betrieben der Reit- und Fahrtouristik, Pferdepensionen, Reiterhöfen und in vergleichbaren Unternehmen im Land Brandenburg

Mehr

igz Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e. V. (igz),

igz Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e. V. (igz), Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e. V. (BAP), Universitätsstraße 2-3a, 10117 Berlin und igz Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e. V. (igz), Portal 10, Albersloher Weg

Mehr

TARIFVERTRAG zur Sicherung älterer Arbeitnehmer (gewerbliche Arbeitnehmer) vereinbart: 1 Geltungsbereich. Dieser Tarifvertrag gilt:

TARIFVERTRAG zur Sicherung älterer Arbeitnehmer (gewerbliche Arbeitnehmer) vereinbart: 1 Geltungsbereich. Dieser Tarifvertrag gilt: Zwischen dem Verband der Baden-Württembergischen Textilindustrie e. V. einschließlich der Fachvereinigung Wirkerei-Strickerei Albstadt e. V. - einerseits - und der Gewerkschaft Textil-Bekleidung, Bezirk

Mehr

MIBS-Tarifschl. V BewachBaWü GEHALTSTARIFVERTRAG. vom 13. Februar 2015, gültig ab 1. Januar 2015

MIBS-Tarifschl. V BewachBaWü GEHALTSTARIFVERTRAG. vom 13. Februar 2015, gültig ab 1. Januar 2015 ver.di Tarifdokumentation Dokument-Nr.: 501351 MIBS-Tarifschl. V13010900BewachBaWü Abschluß-Datum: 13.02.2015 Inkrafttreten: 01.01.2015 Laufzeit: 01.01.2015 31.12.2016 AVE ab BAZ Nr. vom GEHALTSTARIFVERTRAG

Mehr

Tarifvertrag über Branchenzuschläge. für Arbeitnehmerüberlassungen. in der Metall- und Elektroindustrie (TV BZ ME)

Tarifvertrag über Branchenzuschläge. für Arbeitnehmerüberlassungen. in der Metall- und Elektroindustrie (TV BZ ME) Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e. V. (BAP), Universitätsstraße 2-3a, 10117 Berlin und Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e. V. (igz), Portal 10, Albersloher Weg 10,

Mehr

Differenzierung der Entgeltgruppen nach: Lebensalter: nein / Beschäftigungsdauer: nein

Differenzierung der Entgeltgruppen nach: Lebensalter: nein / Beschäftigungsdauer: nein Tarifbereich/Branche Elektrohandwerke Tarifvertragsparteien/Ansprechpartner Fachverband für Elektro- und Informationstechnik Sachsen Christliche Gewerkschaft Metall, Landesverband Sachsen-Thüringen, im

Mehr

1. Änderungstarifvertrag. Zwischen. Paritätische Tarifgemeinschaft e.v. und. dem Marburger Bund Landesverband Berlin/Brandenburg e. V.

1. Änderungstarifvertrag. Zwischen. Paritätische Tarifgemeinschaft e.v. und. dem Marburger Bund Landesverband Berlin/Brandenburg e. V. 1. Änderungstarifvertrag Zwischen Paritätische Tarifgemeinschaft e.v. und dem Marburger Bund Landesverband Berlin/Brandenburg e. V. wird Folgendes vereinbart: 1 Wiederinkraftsetzen gekündigter Vorschriften

Mehr

igz Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e. V. (igz),

igz Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e. V. (igz), Besarbeitgeberverband der Personaldienstleister e. V. (BAP), Universitätsstraße 2-3a, 10117 Berlin igz Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e. V. (igz), Portal 10, Albersloher Weg 10, 48155

Mehr

Entgelttarifvertrag Zeitarbeit

Entgelttarifvertrag Zeitarbeit Zwischen dem Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (igz e.v.) PortAL 10, Albersloher Weg 10, 48155 Münster und den unterzeichnenden Mitgliedsgewerkschaften des DGB Industriegewerkschaft Bergbau,

Mehr

TARIFVERTRAG ÜBER BRANCHENZUSCHLÄGE

TARIFVERTRAG ÜBER BRANCHENZUSCHLÄGE TARIFVERTRAG ÜBER BRANCHENZUSCHLÄGE für Arbeitnehmerüberlassungen in den Kali- und Steinsalzbergbau TV BZ KS Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in den Kali- und Steinsalzbergbau

Mehr