Governance-System nach Solvency II

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Governance-System nach Solvency II"

Transkript

1 Governance-System nach Solvency II Ein wesentlicher Baustein von Solvency II ist in der zweiten Säule verankert. Hiernach müssen Versicherungsunternehmen über ein wirksames Governance-System verfügen, das ein solides und vorsichtiges Management des Geschäfts gewährleistet. Begriff Versicherungsunternehmen haben gemäß Artikel 41 der SII-RRL (Solvency-II-Rahmenrichtlinie) ein Governance-System zu etablieren, das ein solides und vorsichtiges Management des Versicherungsgeschäfts ermöglicht. Hierfür wird die Einrichtung geeigneter Prozesse verlangt, die vor allem das Risikomanagement, die unternehmenseigene Risiko- und Solvabilitätsbeurteilung (ORSA), die interne Kontrolle, die interne Revision, die versicherungsmathematische Funktion und das Outsourcing betreffen (siehe Abbildung 1). Das hierbei geforderte System ist eng mit dem Oberbegriff Corporate Governance verknüpft. Dieser international gebräuchliche Begriff hat in den vergangenen Jahren auch in Deutschland immer mehr an Bedeutung gewonnen. Unter Corporate Governance ist ein breites Bündel von Einzelaspekten zum Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht zu verstehen, mit dem die Unternehmenslei- Abbildung 1: Governance-System nach Solvency II (Quelle: Eigene Darstellung)

2 tung und Unternehmensüberwachung verbessert werden soll. Eine deutsche Übersetzung des Begriffs der Corporate Governance gibt es nicht, weshalb hierzulande auch der englische Begriff verwendet wird. Corporate Governance ist die Gesamtheit rechtlicher und ökonomischer Institutionen [:], welche geeignet sind, die aus der Dissoziation von Kapitaleigentum und Verfügungsmacht resultierenden Prinzipal-Agent Konflikte im primären Interesse der Eigentümer der Unternehmung zu lösen, zumindest jedoch abzumildern. 1 Im Versicherungsunternehmen tritt eine besondere Corporate-Governance-Struktur auf. Neben der Eigentümer-Manager-Beziehung 2 ist eine Beziehung der Versicherten, die als Gemeinschaft zu großen Teilen den tatsächlichen kollektiven Risikoausgleich abbilden, zu den Managern zu beobachten. Das nach Solvency II geforderte Governance-System knüpft an der zuletzt genannten Beziehung an und versucht, die Interessen von Managern und Versicherten einander anzunähern. Dies ist in sich schlüssig, hat doch Solvency II als aufsichtsrechtlich motiviertes Regime den Schutz der Versicherungsnehmer und damit die dauerhafte Erfüllbarkeit der Verpflichtungen aus den Versicherungsgeschäften im Fokus. 3 Durch die Einrichtung der geforderten Governance-Strukturen sollen die durch Informationsasymmetrien denkbarerweise gestörten Vertragsverhältnisse im Rahmen der Principal-Agent- Beziehungen in einem Versicherungsunterneh- 1 Weber, S. C./Lentfer, T./Köster, M., Einfluss der Corporate Governance auf die Kapitalkosten eines Unternehmens, in: ZCG 2007, (54). 2 Bei einem VVaG sind die Versicherungsnehmer zugleich auch die Eigentümer (Träger). 3 Vgl. Erwägungsgrund 16 SII-RRL. men korrigiert werden. Konkrete Anforderungen Das Governance-System, das der Wesensart, dem Umfang und der Komplexität der Tätigkeiten des Versicherungsunternehmens angemessen sein muss (Proportionalitätsprinzip) 4, unterliegt dem Überprüfungsprozess der Aufsichtsbehörde. 5 Geschäftsorganisation Richtliniengemäß muss eine transparente und dem Geschäftsmodell adäquate Organisationsstruktur (Aufbau- und Ablauforganisation) mit klaren Zuweisungen und einer Trennung der Zuständigkeiten etabliert werden. Die Versicherer sind dazu angehalten, Leitlinien schriftlich festzulegen, die zumindest das Risikomanagement, die interne Kontrolle, die interne Revision und gegebenenfalls das Outsourcing betreffen. Sie müssen die Umsetzung dieser Leitlinien sicherstellen und sie mindestens einmal jährlich überprüfen. 6 Risikomanagementsystem Gemäß Artikel 44 Abs. 4 SII-RRL ist ausdrücklich eine Risikomanagementfunktion zu schaffen, die so strukturiert ist, dass sie die Umsetzung des Risikomanagementsystems erleichtert. Das Risikomanagementsystem muss derart gestaltet sein (Risikostrategie, Prozesse, Meldeverfahren), dass eine Identifikation, Messung, Überwachung, Steuerung und Berichterstattung der eingegangenen und potenziellen Einzelrisiken sowie des Risikoaggregats unter Berücksichtigung der Interdepen- 4 Vgl. Art. 41 Abs. 1 SII-RRL. 5 Vgl. Art. 41 Abs. 5 SII-RRL. 6 Vgl. Art. 41 Abs. 3 SII-RRL.

3 denzen jederzeit möglich ist. 7 Eine Integration des Risikomanagementsystems in die Organisationsstruktur und die Entscheidungsprozesse wird vorausgesetzt, um dessen effektive Nutzung zu erhöhen. Diese Anforderung ist eng mit der Etablierung einer Risikokultur verknüpft. Gegenstand des Managementsystems sind die Risiken, die in die Berechnung der Solvenzkapitalanforderung 8 einfließen sowie auch solche Risiken, die hierbei nicht vollständig erfasst werden. Des Weiteren müssen folgende Bereiche abgedeckt werden: a) Risikoübernahme und Rückstellungsbildung; b) Aktiv-Passiv-Management; c) Anlagen, insbesondere Derivate und ähnliche Verpflichtungen; d) Liquiditäts- und Konzentrationsrisikomanagement; e) Risikomanagement operationeller Risiken; f) Rückversicherung und andere Risikominderungstechniken. 9 Weitere Anforderungen betreffen die Einrichtung eines internen Kontrollsystems, einer internen Revision und einer versicherungsmathematischen Funktion. Internes Kontrollsystem Das interne Kontrollsystem muss mindestens Verwaltungs- und Rechnungslegungsverfahren, einen internen Kontrollrahmen und angemessene Melderegelungen auf allen Unternehmensebenen umfassen. Darüber hinaus ist eine Compliance- Funktion zu etablieren, die die Einhaltung sämtlicher rechtlicher Vorgaben überwachen soll. 10 Sie hat mögliche Auswirkungen von Änderungen des Rechtsumfelds auf die Tätigkeit des Versicherers sowie das Compliance-Risiko, also das Risiko der Nicht-Einhaltung gesetzlicher Anforderungen, zu identifizieren und zu beurteilen. 11 Eine Compliance-Funktion in der beschriebenen Form wird in den Mindestanforderungen an das Risikomanagement von Versicherungsunternehmen (Ma- Risk VA) nicht explizit gefordert. Interne Revision Hinsichtlich der internen Revision wird die Etablierung einer konventionellen internen Revisionsfunktion verlangt, deren Aufgabe es ist, die Funktionsfähigkeit und Angemessenheit des internen Kontrollsystems und der anderen Bestandteile des Governance-Systems zu prüfen. 12 Die Anforderungen bezüglich der internen Revision dürften zu großen Teilen durch die MaRisk VA abgedeckt sein. Versicherungsmathematische Funktion Artikel 48 SII-RRL schreibt die Schaffung einer versicherungsmathematischen Funktion vor. Absatz eins listet abschließend die Tätigkeiten (z.b. Koordinierung der Berechnung der versicherungstechnischen Rückstellungen) auf, die im Aufgabenbereich der aktuariellen Funktion liegen. 7 Vgl. Art. 44 Abs. 1 SII-RRL. 8 Vgl. hierzu Art. 101 Abs. 4 SII-RRL. 9 Vgl. Art. 41 Abs. 2 SII-RRL. 10 Vgl. Art. 46 Abs. 1 SII-RRL. 11 Vgl. Art. 46 Abs. 2 SII-RRL. 12 Vgl. Art. 47 Abs. 1 SII-RRL.

4 Die Funktion muss von Personen wahrgenommen werden, die über Kenntnisse der Versicherungs- und der Finanzmathematik verfügen, welche den sich aus dem betriebenen Geschäftsmodell ergebenden Risiken angemessen sind. 13 Outsourcing Artikel 49 SII-RRL stellt im Absatz 1 klar, dass die Versicherungsunternehmen für alle ausgelagerten Funktionen verantwortlich bleiben. Insofern muss seitens des auslagernden Unternehmens sichergestellt werden, dass ein Mindestmaß an Einflussnahme und Kontrolle auf die Tätigkeit der externen Dienstleistungsunternehmen gewährleistet ist. Ferner darf ein Outsourcing kritischer oder wichtiger operativer Funktionen oder Tätigkeiten dann nicht durchgeführt werden, wenn dies die Qualität des Governance-Systems wesentlich beeinträchtigen oder mit der Auslagerung eine übermäßige Steigerung des operationellen Risikos einhergehen würde. 14 Unternehmenseigene Risiko- und Solvabilitätsbeurteilung (ORSA) 15 Artikel 45 SII-RRL verpflichtet die Versicherungsunternehmen dazu, eine unternehmenseigene Risiko- und Solvabilitätsbeurteilung (Own Risk and Solvency Assessment ORSA) durchzuführen. Die Beurteilung muss mindestens folgende Elemente umfassen: Den Gesamtsolvabilitätsbedarf unter Berücksichtigung von Risikoprofil, Risikotoleranzschwellen und Geschäftsstrategie; die kontinuierliche Einhaltung der Eigenkapitalanforderungen und der Anforderungen der versicherungstechnischen Rückstellungen; die Signifikanz der Abweichung des Risikoprofils des betreffenden Unternehmens von den Annahmen, die der Solvenzkapitalanforderung (SCR) zugrunde liegen und gemäß der Standardformel oder dem internen Modell in der Form eines Volloder Partialmodells berechnet wurden. Im Kern geht es darum, das unternehmenseigene Risikoprofil und den daraus resultierenden internen Risikokapitalbedarf kontinuierlich zu analysieren und zu bewerten, und zwar weitergehend zu der eigentlichen Ermittlung der Solvenzkapitalanforderung. Dieser Prozess der Risiko- und Kapitalsteuerung soll in den Gesamtprozess der strategischen Unternehmenssteuerung eingebettet werden. 13 Vgl. Art. 47 Abs. 2 SII-RRL. 14 Vgl. Art. 49 Abs. 2 SII-RRL. 15 ORSA Own Risk and Solvency Assessment.

5 Fachliche Eignung der Geschäftsleiter und Zuverlässigkeitsnachweis ( fit and proper -Kriterien) Alle Personen, die ein Versicherungsunternehmen leiten oder andere Schlüsselaufgaben innehaben, müssen für die Ausübung ihrer Aufgaben jederzeit fachlich qualifiziert und persönlich zuverlässig sein. Eine adäquate fachliche Qualifikation ist dann gegeben, wenn die Kenntnisse und Erfahrungen ausreichen, um ein solides und vorsichtiges Management zu gewährleisten. 16 Fazit Die nach der Rahmenrichtlinie geforderten Elemente sollen ein Governance-System in Versicherungsunternehmen stärken. Allerdings stellen Versicherer bereits aus dem betriebenen Geschäftsmodell heraus ein gewisses Mindestmaß an Strukturen sicher, die einen Transfer und ein Management von Risiken einwandfrei gewährleisten sollten. Deshalb ist auch eine rein regelbasierte Umsetzung der aufsichtsrechtlichen Anforderungen allein nicht ausreichend. Denn eine risikoorientierte Unternehmenskultur kann sich erst nach einer gewissen Zeit entwickeln. Die Förderung einer solchen Kultur innerhalb der Gesellschaften sollte ständig top-down vorgelebt und gefördert werden. Die MaRisk VA haben bereits seit ihrem Inkrafttreten im Januar 2009 einen Großteil der Anforderungen aus der Säule II der Solvency-II- Rahmenrichtlinie antizipiert und in deutsches Recht überführt. Im Rahmen des Übergangszeitraums bis zum Inkrafttreten von Solvency II ist das allgemeine Governance-System mit seinen einzelnen Elementen Gegenstand der Preparatory Guidelines der EIOPA und der Dialogphase der BaFin. Insofern wird bis zum endgültigen formalrechtlichen Beginn von Solvency II zum 1. Januar 2016 kontinuierlich eine positive Entwicklung und Verbesserung der etablierten Risikomanagementsysteme zu beobachten sein. Hierbei ist generell zu beachten, dass die Stärkung einer Risikokultur in allen Organisationseinheiten, von der strategischen bis zur operativen Ebene, ein zentrales Entwicklungsfeld darstellt. Denn eine starke Risikokultur ist Ausdruck eines gelebten Risikomanagements, dessen tragende Elemente nicht schon durch eine einwandfreie Dokumentation in das praktische Handeln Einzug halten. 16 Vgl. Art. 42 Abs. 1 SII-RRL.

Inhaltsverzeichnis Vorwort... VII Inhaltsverzeichnis... IX Abkürzungsverzeichnis...XV Einleitung Kapitel: Solvency II-Richtlinie...

Inhaltsverzeichnis Vorwort... VII Inhaltsverzeichnis... IX Abkürzungsverzeichnis...XV Einleitung Kapitel: Solvency II-Richtlinie... Inhaltsverzeichnis Vorwort... VII Inhaltsverzeichnis... IX Abkürzungsverzeichnis...XV Einleitung... 1 A. Gegenstand der Untersuchung... 1 B. Rechtfertigung der Untersuchung... 2 C. Gang der Untersuchung...

Mehr

Überblick: Aufgaben der Risikomanagementfunktion

Überblick: Aufgaben der Risikomanagementfunktion Überblick: Aufgaben der Risikomanagementfunktion Die Risikomanagementfunktion (RMF) ist eine der vier unter Solvency II definierten Schlüsselfunktionen und neben der Versicherungsmathematischen Funktion

Mehr

und die Aufsicht zusammen?

und die Aufsicht zusammen? Risikokultur: Wie kommen Unternehmen und die Aufsicht zusammen? Dr. Jan Wicke Bonn, 13. Oktober 2011 Risikokultur als Voraussetzung für ein wirksames Risikomanagement Effektives Risikomanagement erfordert

Mehr

Qualitative Anforderungen unter Berücksichtigung von Proportionalität

Qualitative Anforderungen unter Berücksichtigung von Proportionalität Qualitative Anforderungen unter Berücksichtigung von Proportionalität Solvency II - zu komplex für kleine und mittlere Versicherer? Informations- und Diskussionsveranstaltung der BaFin Bonn, den 7. Juni

Mehr

Leitlinien für die unternehmenseigene Risiko- und Solvabilitätsbeurteilung

Leitlinien für die unternehmenseigene Risiko- und Solvabilitätsbeurteilung EIOPA-BoS-14/259 DE Leitlinien für die unternehmenseigene Risiko- und Solvabilitätsbeurteilung EIOPA Westhafen Tower, Westhafenplatz 1-60327 Frankfurt Germany - Tel. + 49 69-951119-20; Fax. + 49 69-951119-19;

Mehr

Berichtspflichten und Prozessanforderungen nach Solvency II

Berichtspflichten und Prozessanforderungen nach Solvency II Berichtspflichten und Prozessanforderungen nach Solvency II Nach einer langen Prozess- und Entwicklungsphase ist Solvency II seit dem 1. Januar 2016 als EU-einheitliches Solvenzsystem für Versicherungen

Mehr

Anforderungen an das Risikomanagement einer Pensionskasse. 18. November 2015

Anforderungen an das Risikomanagement einer Pensionskasse. 18. November 2015 Anforderungen an das Risikomanagement einer Pensionskasse 18. November 2015 Agenda 1. Wie sieht es mit der Umsetzung der Anforderungen an das Risikomanagement in der Branche (Versicherungen, Einrichtungen

Mehr

Vom Prüfer zum Risikomanager: Interne Revision als Teil des Risikomanagements

Vom Prüfer zum Risikomanager: Interne Revision als Teil des Risikomanagements Vom Prüfer zum Risikomanager: Interne Revision als Teil des Risikomanagements Inhalt 1: Revision als Manager von Risiken geht das? 2 : Was macht die Revision zu einem Risikomanager im Unternehmen 3 : Herausforderungen

Mehr

Quantitatives Risikomanagement

Quantitatives Risikomanagement FaRis Forschungsstelle aktuarielles Risikomanagement Herzlich Willkommen zum 9. FaRis & DAV-Symposium Quantitatives Risikomanagement Köln, 4. Dezember 2015 Eröffnungsvortrag TH Köln, Institut für Versicherungswesen

Mehr

GDV Solvency II 2008 Internationale Konferenz

GDV Solvency II 2008 Internationale Konferenz GDV Solvency II 2008 Internationale Konferenz Tendenzen in der endgültigen Ausgestaltung der europäischen Rahmenrichtlinie Berlin, 15. September 2008 Prof. Karel VAN HULLE Referatsleiter Versicherungen

Mehr

Der Product Approval Process gem. Solvency II

Der Product Approval Process gem. Solvency II Der Product Approval Process gem. Solvency II qx Club 01. Juni 2010 Carsten Hoffmann CRO, AXA Konzern AG Agenda Definition Product Approval Process bei AXA Page 2 01.06.2010 Der Product Approval Process

Mehr

Anzuwendende Vorschriften

Anzuwendende Vorschriften Anzuwendende Vorschriften Solvabilitäts- und Mindestkapitalanforderung, Eigenmittel Anlagegrundsätze 124 VAG n.f. Es sind die Vorschriften für kleine Versicherungsunternehmen ( 212 ff VAG n.f.) anzuwenden,

Mehr

Inhaltsübersicht VII. Inhaltsverzeichnis... IX Abkürzungsverzeichnis... XV Literaturverzeichnis... XIX. 1.Einführung: Projekt Solvency II...

Inhaltsübersicht VII. Inhaltsverzeichnis... IX Abkürzungsverzeichnis... XV Literaturverzeichnis... XIX. 1.Einführung: Projekt Solvency II... Inhaltsübersicht Inhaltsverzeichnis... IX Abkürzungsverzeichnis... XV Literaturverzeichnis... XIX 1.Einführung: Projekt Solvency II... 1 2.Eigenmittelausstattung und Kapitalanlage... 17 3.Geschäftsorganisation...

Mehr

EIOPACP 13/09 DE. Leitlinien zur vorausschauenden Beurteilung der eigenen Risiken (basierend auf den ORSAGrundsätzen)

EIOPACP 13/09 DE. Leitlinien zur vorausschauenden Beurteilung der eigenen Risiken (basierend auf den ORSAGrundsätzen) EIOPACP 13/09 DE Leitlinien zur vorausschauenden Beurteilung der eigenen Risiken (basierend auf den ORSAGrundsätzen) EIOPA Westhafen Tower, Westhafenplatz 1 60327 Frankfurt Germany Tel. + 49 6995111920;

Mehr

Kapitalanlagesteuerung unter Solvency II: Die aktuellen Herausforderungen der Industrie

Kapitalanlagesteuerung unter Solvency II: Die aktuellen Herausforderungen der Industrie Kapitalanlagesteuerung unter Solvency II: Die aktuellen Herausforderungen der Industrie Dr. Roman Schulze, KPMG 1 Quo vadis, Zinskurve? Marktrisiko Immobilienrisiko Spreadrisiko Zinsänderungsrisiko Aktienrisiko

Mehr

Aktuelle Probleme der Umsetzung von Solvency II

Aktuelle Probleme der Umsetzung von Solvency II Aktuelle Probleme der Umsetzung von Solvency II Dr. Stephan Korinek AL, BL-Stv Universität Düsseldorf, Oktober 2017 Ziele Solvency II Quelle: Impact Assesment Report {COM(2007) 361 final} Agenda 1. Beispiele

Mehr

Oliver Meixner Fachanwalt für Versicherungsrecht.

Oliver Meixner Fachanwalt für Versicherungsrecht. olivermeixner@kanzlei-johannsen.de www.kanzlei-johannsen.de Outsourcing unter Solvency II Auswirkungen auf das Prozessmanagement in der Schadenversicherung Seite 2 Aufbau I Einleitung Typische Konstellationen

Mehr

Implementierung von Solvency II in Deutschland

Implementierung von Solvency II in Deutschland Implementierung von Solvency II in Deutschland Dr. Axel Wehling, LL.M. Mitglied der Hauptgeschäftsführung Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. GDV Solvency II-Implementierung: Gute

Mehr

Artikel 1 Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

Artikel 1 Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes 1 von 7 Textgegenüberstellung Artikel 1 Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes 118. (1) 1. (1) (2) (2) 1. 7. 1. 7. 7a. Informationen, die zweckdienlich sind, um die zusätzliche Beaufsichtigung gemäß

Mehr

MaRisk (VA) im Lichte des Proportionalitätsprinzips

MaRisk (VA) im Lichte des Proportionalitätsprinzips MaRisk (VA) im Lichte des Proportionalitätsprinzips Christine Mehls und Florian Stelter Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Bonn Unternehmensgröße Erleichterungen in Bezug auf die neuen Anforderungen

Mehr

Erschwerte Bedingungen für Outsourcing durch Captives

Erschwerte Bedingungen für Outsourcing durch Captives Dr. Friedrich Isenbart Versicherungspraxis, Dezember 2015 Solvency II Erschwerte Bedingungen für Outsourcing durch Captives 1. EINLEITUNG Am 1. Januar 2016 treten nach langer Vorbereitungsphase die Neuregelungen

Mehr

WM Compliance Tagung Compliance nach MiFID Eine Ortsbestimmung aus Sicht des Wirtschaftsprüfers 16./17. November 2006

WM Compliance Tagung Compliance nach MiFID Eine Ortsbestimmung aus Sicht des Wirtschaftsprüfers 16./17. November 2006 WM Compliance Tagung 2006 Compliance nach MiFID Eine Ortsbestimmung aus Sicht des Wirtschaftsprüfers 16./ WP Ass. jur. Martina Rangol Olof-Palme Straße 35 60439 Frankfurt am Main martina.rangol@de.pwc.com

Mehr

Solvabilität II - Bericht über Solvabilität und Finanzlage (SFCR)

Solvabilität II - Bericht über Solvabilität und Finanzlage (SFCR) Solvabilität II - Bericht über Solvabilität und Finanzlage (SFCR) Themenrunde im Rahmen der BaFin Veranstaltung Solvency II Gut vorbereitet und startklar Pamela Schuermans, EIOPA Gruppenleiterin Versicherungsregulierung

Mehr

Own Risk and Solvency Assessment (ORSA) Ein prägnantes Kernelement von Solvency II

Own Risk and Solvency Assessment (ORSA) Ein prägnantes Kernelement von Solvency II Own Risk and Solvency Assessment (ORSA) Ein prägnantes Kernelement von Solvency II Das Own Risk and Solvency Assessment (ORSA) ist ein wesentlicher Bestandteil des Governance-Systems von Versicherungsunternehmen.

Mehr

Torsten Rohlfs Dagmar Brandes Lucas Kaiser Fabian Pütz. Identifizierung, Bewertung und Steuerung

Torsten Rohlfs Dagmar Brandes Lucas Kaiser Fabian Pütz. Identifizierung, Bewertung und Steuerung Torsten Rohlfs Dagmar Brandes Lucas Kaiser Fabian Pütz Risikomanagement im Versicherungsunternehmen Identifizierung, Bewertung und Steuerung Inhaltsverzeichnis Tabellenverzeichnis XIII Abbildungsverzeichnis

Mehr

Forum Finanz Auswirkungen des VAGneu auf die Aufsichtspraxis

Forum Finanz Auswirkungen des VAGneu auf die Aufsichtspraxis Forum Finanz Auswirkungen des VAGneu auf die Aufsichtspraxis AL Dr. Korinek und AL JUDr. Saria, PhD, FMA Wien, 3. September 2014 Agenda 1. Ziel unverändert Rahmenbedingungen neu 1. Solvency 2 2. Auswirkungen

Mehr

Leitlinien für die Umsetzung von langfristigen Garantien

Leitlinien für die Umsetzung von langfristigen Garantien EIOPA-BoS-15/111 DE Leitlinien für die Umsetzung von langfristigen Garantien EIOPA Westhafen Tower, Westhafenplatz 1-60327 Frankfurt Germany - Tel. + 49 69-951119-20; Fax. + 49 69-951119-19; email: info@eiopa.europa.eu

Mehr

Das Proportionalitätsprinzip aus Sicht der Aufsicht und des GDV

Das Proportionalitätsprinzip aus Sicht der Aufsicht und des GDV Das Proportionalitätsprinzip aus Sicht der Aufsicht und des GDV Prof. Dr. Dietmar Pfeifer Institut für Mathematik Schwerpunkt Versicherungs- und Finanzmathematik Carl von Ossietzky Universität Oldenburg

Mehr

Governance, Risk & Compliance für den Mittelstand

Governance, Risk & Compliance für den Mittelstand Governance, Risk & Compliance für den Mittelstand Die Bedeutung von Steuerungs- und Kontrollsystemen nimmt auch für Unternehmen aus dem Mittelstand ständig zu. Der Aufwand für eine effiziente und effektive

Mehr

Konzernsteuerungssysteme Revision IKS - Compliance

Konzernsteuerungssysteme Revision IKS - Compliance Konzernsteuerungssysteme Revision IKS - Compliance Mag. Andrea Rockenbauer Dipl. IR CRMA Leiterin Konzernrevision Linz: 19.07.2016 Im Prüfungsausschuss Dezember 2014 berichtete Steuerungsinstrumente und

Mehr

Risikogrundsätze Version 2, Stand 10/2011

Risikogrundsätze Version 2, Stand 10/2011 Version 2, Stand 10/2011 1. RISIKOGRUNDSÄTZE 1.1 Verantwortung des Vorstandes Der Vorstand der Schoellerbank Invest AG ist für die ordnungsgemäße Geschäftsorganisation und deren Weiterentwicklung verantwortlich.

Mehr

Vorwort zur dritten Auflage... V Abbildungsverzeichnis... XIII Die Autoren... XIV

Vorwort zur dritten Auflage... V Abbildungsverzeichnis... XIII Die Autoren... XIV IX Inhaltsverzeichnis Vorwort zur dritten Auflage... V Abbildungsverzeichnis... XIII Die Autoren... XIV Teil I: Hintergründe, Rahmen und Umsetzung... 1 1 Warum ist Risikomanagement so wichtig?... 2 2 MaRisk:

Mehr

QIS 4 der nächste Schritt auf dem Weg zu Solvency II... 1 Kernpunkte von QIS MaRisk VA als Vorstufe von Solvency II... 4 Zusammenfassung...

QIS 4 der nächste Schritt auf dem Weg zu Solvency II... 1 Kernpunkte von QIS MaRisk VA als Vorstufe von Solvency II... 4 Zusammenfassung... Solvency II Ralph Snippe, 1 PLUS i GmbH Inhalt QIS 4 der nächste Schritt auf dem Weg zu Solvency II... 1 Kernpunkte von QIS 4... 2 MaRisk VA als Vorstufe von Solvency II... 4 Zusammenfassung... 5 QIS 4

Mehr

BaFin Vorbereitung auf Solvency II: Interne Kontrollen, Compliance und Interne Revision

BaFin Vorbereitung auf Solvency II: Interne Kontrollen, Compliance und Interne Revision 22. Juli 2014 Compliance Alert BaFin Vorbereitung auf Solvency II: Interne Kontrollen, Compliance und Interne Revision Die BaFin konsultiert mit ihrer Veröffentlichung vom 9. Juli 2014 im Rahmen der Vorbereitung

Mehr

Analyse der Geschäftsmodelle

Analyse der Geschäftsmodelle Analyse der Geschäftsmodelle Konferenz: Neues SREP Konzept der Aufsicht Dr. Stefan Blochwitz, Leiter der Abteilung Bankgeschäftliche Prüfungen und Umsetzung internationaler Standards, Deutsche Bundesbank

Mehr

Prof. Dr. Jens Gal, Maître en droit Juniorprofessur für Europäisches Versicherungsrecht. Proportionalitätsprinzip unter Solvency II

Prof. Dr. Jens Gal, Maître en droit Juniorprofessur für Europäisches Versicherungsrecht. Proportionalitätsprinzip unter Solvency II Juniorprofessur für Europäisches Versicherungsrecht Proportionalitätsprinzip unter Solvency II Vortrag auf dem HANNOVER-FORUM 2015 am 30. Juni 2015 Problemfelder der Proportionalität Proportionalitätsgrundsatz

Mehr

Die versicherungsmathematische Funktion Abgrenzung zum Verantwortlichen Aktuar und Vorbereitungsphase auf Solvency II

Die versicherungsmathematische Funktion Abgrenzung zum Verantwortlichen Aktuar und Vorbereitungsphase auf Solvency II Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Die versicherungsmathematische Funktion Abgrenzung zum Verantwortlichen Aktuar und Vorbereitungsphase auf Solvency II Dr. Kay Schaumlöffel BaFin, Versicherungs-

Mehr

Risiko-Reporting in der Lebensversicherung. Was sollte man reporten und warum? SAV-Kolloquium, 1. Juni 2012 Dr. Markus Engeli, Swiss Life AG

Risiko-Reporting in der Lebensversicherung. Was sollte man reporten und warum? SAV-Kolloquium, 1. Juni 2012 Dr. Markus Engeli, Swiss Life AG Risiko-Reporting in der Lebensversicherung. Was sollte man reporten und warum? SAV-Kolloquium, 1. Juni 2012 Dr. Markus Engeli, Swiss Life AG Agenda 1. Eingrenzung des Themas 2. Externes Risiko-Reporting

Mehr

EIOPA Interim Guidelines (IGL)

EIOPA Interim Guidelines (IGL) EIOPA Interim Guidelines (IGL) Leitlinien für die Informationsübermittlung und Templates gekürzte Version Sonja Lang Abt. II/3, Teamleiter: Datenmanagement & Analyse Finanzmarktaufsicht Kapitalanlage und

Mehr

als Steuerungsinstrument Björn Schneider Berlin, 29. November 2016

als Steuerungsinstrument Björn Schneider Berlin, 29. November 2016 Klicken Einrichtung Sie, von um das Titelformat GRC-Systemen zu bearbeiten und prozessen als Steuerungsinstrument Björn Schneider Berlin, 29. November 2016 The Linde Group Linde in Zahlen Linde in Zahlen

Mehr

Schriftenreihe Finanz- und Risikomanagement. Band 16. Stefan Peter Giebel. Optimierung der passiven Risikobewältigung

Schriftenreihe Finanz- und Risikomanagement. Band 16. Stefan Peter Giebel. Optimierung der passiven Risikobewältigung Schriftenreihe Finanz- und Risikomanagement Band 16 Stefan Peter Giebel Optimierung der passiven Risikobewältigung Integration von Selbsttragen und Risikotransfer im Rahmen des industriellen Risikomanagements

Mehr

Outsourcing. Begriffliche und rechtliche Einordnung

Outsourcing. Begriffliche und rechtliche Einordnung Outsourcing Für Versicherungsunternehmen kann es ökonomisch sinnvoll sein, Funktionen oder Tätigkeiten im Zuge von Outsourcing aus dem eigenen Unternehmen auszulagern. Da dies auch Risiken birgt, ist Outsourcing

Mehr

Stellungnahme. zur Konsultation 17/2009 Mindestanforderungen an. Compliance und die weiteren Verhaltens-, Organisations- und

Stellungnahme. zur Konsultation 17/2009 Mindestanforderungen an. Compliance und die weiteren Verhaltens-, Organisations- und Stellungnahme zur Konsultation 17/2009 Mindestanforderungen an Compliance und die weiteren Verhaltens-, Organisations- und Transparenzpflichten nach 31 ff. WpHG (MaComp) Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft

Mehr

Schlüsselfunktionen im Governance-System Aufgaben, Schnittstellen und Outsourcing unter Solvency II

Schlüsselfunktionen im Governance-System Aufgaben, Schnittstellen und Outsourcing unter Solvency II Aufgaben, Schnittstellen und Outsourcing unter Solvency II Autor Lars Moormann Kontakt solvency solutions@munichre.com Januar 2013 2013 Münchener Rückversicherungs Gesellschaft Königinstraße 107, 80802

Mehr

EIOPACP 13/08 DE. Leitlinien zum GovernanceSystem

EIOPACP 13/08 DE. Leitlinien zum GovernanceSystem EIOPACP 13/08 DE Leitlinien zum GovernanceSystem EIOPA Westhafen Tower, Westhafenplatz 1 60327 Frankfurt Germany Tel. + 49 6995111920; Fax. + 49 6995111919; site: www.eiopa.europa.eu EIOPA 2013 Leitlinien

Mehr

_Factsheet. MaRisk VA stellen das Risikomanagement von Versicherern auf den Prüfstand. Machen Sie Ihr Risikomanagement fit für Solvency II

_Factsheet. MaRisk VA stellen das Risikomanagement von Versicherern auf den Prüfstand. Machen Sie Ihr Risikomanagement fit für Solvency II _Factsheet MaRisk VA stellen das Risikomanagement von Versicherern auf den Prüfstand Machen Sie Ihr Risikomanagement fit für Solvency II Severn Consultancy GmbH, Phoenix Haus, Berner Str. 119, 60437 Frankfurt

Mehr

ORSA. Mag. Sibylle Scaria Grazer Wechselseitige Versicherung AG

ORSA. Mag. Sibylle Scaria Grazer Wechselseitige Versicherung AG ORSA Mag. Sibylle Scaria Grazer Wechselseitige Versicherung AG ORSA The heart of Solvency II (EIOPA) xxx Folie 2 ORSA rechtliche Anforderungen Teil des System of Governance Geregelt in Artikel 45 der Rahmenrichtlinie

Mehr

Fragebogen. zur Beurteilung der Zertifizierungsfähigkeit des Betrieblichen Gesundheitsmanagements nach DIN SPEC

Fragebogen. zur Beurteilung der Zertifizierungsfähigkeit des Betrieblichen Gesundheitsmanagements nach DIN SPEC zur Beurteilung der Zertifizierungsfähigkeit des Betrieblichen Gesundheitsmanagements nach 4 Umfeld der Organisation 1 Haben Sie die Interessierten Parteien (oder Kunden) bestimmt, die Bedeutung für Ihr

Mehr

Die neuen Mindestanforderungen an das Risikomanagement von Versicherern (MaRisk VA) Wesentliche Anforderungen und Vergleich zu Kreditinstituten

Die neuen Mindestanforderungen an das Risikomanagement von Versicherern (MaRisk VA) Wesentliche Anforderungen und Vergleich zu Kreditinstituten Die neuen Mindestanforderungen an das Risikomanagement von Versicherern (MaRisk VA) Wesentliche Anforderungen und Vergleich zu Kreditinstituten Hendryk Braun, Prof. Dr. Dirk Wohlert Inhalt Aktuelles...

Mehr

Univ.-Prof. Dr. Christoph Brömmelmeyer Europa Universität Viadrina Frankfurt (Oder)

Univ.-Prof. Dr. Christoph Brömmelmeyer Europa Universität Viadrina Frankfurt (Oder) Schriftliche Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Finanzaufsicht über Versicherungen (BT-Drucks. 18/2956 v. 22.10.2014) Öffentliche Anhörung im Finanzausschuss des Deutschen

Mehr

VERGÜTUNGSPOLITIK DER SOCIÉTÉ GÉNÉRALE SECURITIES SERVICES GMBH

VERGÜTUNGSPOLITIK DER SOCIÉTÉ GÉNÉRALE SECURITIES SERVICES GMBH VERGÜTUNGSPOLITIK DER SOCIÉTÉ GÉNÉRALE SECURITIES SERVICES GMBH Stand März 2016 Inhalt I. Einführung... 3 II. Rechtsnormen und Regelwerke... 3 III. Erfasste Mitarbeitergruppen... 3 IV. Risikoprofil der

Mehr

11. Westsächsisches Umweltforum 12. November 2015, Meerane. Informationen zur Revision der DIN EN ISO 14001:2015

11. Westsächsisches Umweltforum 12. November 2015, Meerane. Informationen zur Revision der DIN EN ISO 14001:2015 11. Westsächsisches Umweltforum 12. November 2015, Meerane Informationen zur Revision der DIN EN ISO 14001:2015 Dipl. Kfm., Dipl. Ing. (FH) Jens Hengst qualinova Beratung für Integrierte Managementsysteme

Mehr

Teil 1: Neues Obligationenrecht. Version 2.1, 22. Oktober 2007 Sven Linder, lic. oec. HSG, dipl. Wirtschaftsprüfer Stephan Illi, lic. oec.

Teil 1: Neues Obligationenrecht. Version 2.1, 22. Oktober 2007 Sven Linder, lic. oec. HSG, dipl. Wirtschaftsprüfer Stephan Illi, lic. oec. Teil 1: Neues Obligationenrecht Version 2.1, 22. Oktober 2007 Sven Linder, lic. oec. HSG, dipl. Wirtschaftsprüfer Stephan Illi, lic. oec. HSG Überblick Neue gesetzliche Bestimmungen Mögliche Auslegung

Mehr

TÜV NORD CERT GmbH DIN EN ISO 9001:2015 und Risikomanagement Anforderungen und Umsetzung

TÜV NORD CERT GmbH  DIN EN ISO 9001:2015 und Risikomanagement Anforderungen und Umsetzung TÜV NORD CERT GmbH Einfach ausgezeichnet. TÜV NORD CERT GmbH Einfach ausgezeichnet. Risikomanagement Aktueller Stand 2016 DIN EN ISO 9001:2015 und Risikomanagement Anforderungen und Umsetzung DIN EN ISO

Mehr

Auswirkungen von Solvency II auf die Versicherungspraxis

Auswirkungen von Solvency II auf die Versicherungspraxis Auswirkungen von Solvency II auf die Versicherungspraxis Dr. Armin Zitzmann Vorstandsvorsitzender der NÜRNBERGER Versicherungsgruppe Forum V Versicherungsmathematisches Kolloquium 11.02.2014 Dr. Armin

Mehr

Strenge Regeln, mehr Qualität

Strenge Regeln, mehr Qualität Dr. Friedrich Isenbart Versicherungswirtschaft 09/2015 Outsourcing unter Solvency II Strenge Regeln, mehr Qualität Solvency II verschärft aufsichtsrechtliche Rahmenbedingungen für das Outsourcing Die Ausgliederung

Mehr

Solvenz II Zweck & Nutzen. PORIS User-Group Treffen 2012

Solvenz II Zweck & Nutzen. PORIS User-Group Treffen 2012 Solvenz II Zweck & Nutzen PORIS User-Group Treffen 2012 Worum geht es? Gewinn 1 schafft Wert 2 vernichtet Wert 1 RoRAC 1 0 2 2 1 vernichtet Wert 2 schafft Wert Risiko 2 Worum geht es? Gewinn Versicherung

Mehr

Aufbau eines Compliance Management Systems in der Praxis. Stefanie Held Symposium für Compliance und Unternehmenssicherheit Frankfurt, 15.11.

Aufbau eines Compliance Management Systems in der Praxis. Stefanie Held Symposium für Compliance und Unternehmenssicherheit Frankfurt, 15.11. Aufbau eines Compliance Management Systems in der Praxis Stefanie Held Symposium für Compliance und Unternehmenssicherheit Frankfurt, 15.11.2012 Gliederung Kapitel 1 - Festlegung des Compliance-Zielbilds

Mehr

Legal Risk als Folge fehlender Compliance

Legal Risk als Folge fehlender Compliance Legal Risk als Folge fehlender Compliance Konzernrechtstag Luther, Düsseldorf, 29.04.2015 Ludger Hanenberg BaFin, Bonn. Gliederung 1. Hintergründe 2. Compliance-Funktion als Risikomangement- Instrument

Mehr

Die MaRisk Novelle 2012 und das Prinzip der sog. Proportionalität nach oben

Die MaRisk Novelle 2012 und das Prinzip der sog. Proportionalität nach oben Die MaRisk Novelle 2012 und das Prinzip der sog. Proportionalität nach oben Petra Mosebach Wirtschaftsprüferin Steuerberaterin VuV Frühjahrstagung 13. März 2013 Frankfurt am Main MaRisk 2012 - Historie

Mehr

Schlüsselfragen für ein wirksames Risikomanagementsystem

Schlüsselfragen für ein wirksames Risikomanagementsystem Risikomanagement im Krankenhaus - Möglichkeiten und Grenzen einer Systemunterstützung Kai Stübane, Vice President Sales, GRC, SAP Deutschland AG & Co. KG Ralf Erdmann, Senior-Riskmanager, Dr. Schmitt GmbH

Mehr

Risiko-Reporting in der Lebensversicherung. Was sollte man reporten und warum? Prüfungskolloquium Aktuar SAV Patrick Stöckli, 1.

Risiko-Reporting in der Lebensversicherung. Was sollte man reporten und warum? Prüfungskolloquium Aktuar SAV Patrick Stöckli, 1. Risiko-Reporting in der Lebensversicherung. Was sollte man reporten und warum? Prüfungskolloquium Aktuar SAV Patrick Stöckli, 1. Juni 2012 Inhalt Begriffe Gesetzliche Vorgaben Reporting einzelner Risikoarten

Mehr

Corporate Governance, Risikomanagement und internes Kontrollsystem bei Versicherern

Corporate Governance, Risikomanagement und internes Kontrollsystem bei Versicherern Rundschreiben 2017/2 Corporate Governance Versicherer Corporate Governance, Risikomanagement und internes Kontrollsystem bei Versicherern Referenz: FINMA-RS 17/2 Corporate Governance Versicherer Erlass:

Mehr

Verantwortlichen Aktuars aus der Sicht

Verantwortlichen Aktuars aus der Sicht 2. Tagung der Schweizerischen Aktuarvereinigung zum Verantwortlicher Aktuar am 30. Oktober 2007 Die Tätigkeit T des Verantwortlichen Aktuars aus der Sicht des Abschlussprüfers Referent: Martin Frei, Präsident

Mehr

Veröffentlichung betreffend Corporate Governance und Vergütung

Veröffentlichung betreffend Corporate Governance und Vergütung Veröffentlichung betreffend Corporate Governance und Vergütung ERKLÄRUNG gemäß 65a BWG i.v.m. 5 Abs. 1 Z 6 bis 9a, 28a Abs. 5 Z 1 bis 5, 29, 39b, 39c, 64 Abs. 1 Z 18 u. 19 BWG und der Anlage zu 39b BWG

Mehr

SEMINAR "WIRTSCHAFTSSTRAFRECHT- COMPLIANCE" (17./18. JUNI 2016)

SEMINAR WIRTSCHAFTSSTRAFRECHT- COMPLIANCE (17./18. JUNI 2016) SEMINAR "WIRTSCHAFTSSTRAFRECHT- COMPLIANCE" (17./18. JUNI 2016) COMPLIANCE RISK ASSESSMENT BERLIN 17. JUNI 2016 1Global Compliance Risk Office Assessment 17. Juni 2016 AGENDA I. Einleitung II. Hintergrundinformation:

Mehr

Richtlinien zum Aktuarbericht für die Nichtleben-Versicherung

Richtlinien zum Aktuarbericht für die Nichtleben-Versicherung Richtlinien zum Aktuarbericht für die Nichtleben-Versicherung Version vom November 2006 Verabschiedet vom SAV-Vorstand am 1. Dezember 2006 Seite 1 Inhaltsverzeichnis Seite 1. Zweck... 3 2. Gesetzliche

Mehr

Corporate Governance

Corporate Governance Corporate Governance Corporate Governance bezeichnet die Umsetzung aller Strukturen und Regeln, die sich ein Unternehmen selbst auferlegt hat oder die ihm vom Gesetzgeber vorgegeben werden. Zudem umfasst

Mehr

Ausgelagert und sorgenfrei?

Ausgelagert und sorgenfrei? Ausgelagert und sorgenfrei? Keyfacts über Sourcing - Auslagerungen sind ökonomisch sinnvoll - Höhere Anforderungen an Auslagerungen durch fünfte MaRisk-Novelle - Sourcing ermöglicht Banken Zugang zu innovativen

Mehr

Mandat des Prüfungsausschusses

Mandat des Prüfungsausschusses EZB ÖFFENTLICH Mandat des Prüfungsausschusses Ein vom EZB-Rat gemäß Artikel 9a der Geschäftsordnung der EZB eingesetzter hochrangiger Prüfungsausschuss stärkt die bereits vorhandenen internen und externen

Mehr

Master-Seminar (M.Sc.) Governance Risk Compliance

Master-Seminar (M.Sc.) Governance Risk Compliance Bergische Universität Wuppertal Fakultät für Wirtschaftswissenschaft Schumpeter School of Business and Economics Lehrstuhl für Wirtschaftsprüfung und Rechnungslegung Prof. Dr. Stefan Thiele Master-Seminar

Mehr

Entwurf eines Rundschreibens 09/2016

Entwurf eines Rundschreibens 09/2016 Entwurf eines Rundschreibens 09/2016 Aufsichtsrechtliche Mindestanforderungen an die Geschäftsorganisation von Versicherungsunternehmen (MaGo) Gliederung Ziel des Rundschreibens... 3 Anwendungsbereich

Mehr

Stellungnahme des AOK-Bundesverbandes zur Anhörung des Ministeriums für Wirtschaft und Energie am

Stellungnahme des AOK-Bundesverbandes zur Anhörung des Ministeriums für Wirtschaft und Energie am Stellungnahme des AOK-Bundesverbandes zur Anhörung des Ministeriums für Wirtschaft und Energie am 12.12.2016 zu dem Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/97 des Europäischen

Mehr

Vorwort zur vierten Auflage Abbildungsverzeichnis! XVII Die Autoren

Vorwort zur vierten Auflage Abbildungsverzeichnis! XVII Die Autoren XI Vorwort zur vierten Auflage V Abbildungsverzeichnis! XVII Die Autoren XIX Teil I: Hintergründe, Rahmen und Umsetzung 1 1 Warum ist Risikomanagement so wichtig? 2 2 MaRisk: Beweggründe und Historie 5

Mehr

Formulierung des Bestätigungsvermerks gemäß 274 UGB des Abschluss/Bankprüfers zum Rechenschaftsbericht

Formulierung des Bestätigungsvermerks gemäß 274 UGB des Abschluss/Bankprüfers zum Rechenschaftsbericht Richtlinie des Instituts Österreichischer Wirtschaftsprüfer zur Formulierung des Bestätigungsvermerks gemäß 274 UGB des Abschluss/Bankprüfers zum Rechenschaftsbericht einer Verwaltungsgesellschaft (Kapitalanlagegesellschaft

Mehr

Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek:

Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek: Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek: Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek: Die Deutsche Bibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie;

Mehr

Risikomanagement in KMUs

Risikomanagement in KMUs Risikomanagement in KMUs Vortrag IHK Osnabrück-Emsland 17. Sept. 2009 Torsten Arnsfeld, FH Osnabrück Prof. Dr. T. Arnsfeld / Risikomanagement in KMUs/ 1 Risikomanagement in KMUs Agenda: a. Gründe für ein

Mehr

Aufgabe und Selbstverständnis des CRO im Kontext der MaRisk

Aufgabe und Selbstverständnis des CRO im Kontext der MaRisk Aufgabe und Selbstverständnis des CRO im Kontext der MaRisk Solvency II 2008 Internationale Konferenz 15./16. September 2008, Berlin Dr. Werner Görg Gothaer Konzern, Köln Inhalt 1. Welche Rolle nimmt der

Mehr

BASEL. Prof. Dr. Dr. F. J. Radermacher Datenbanken/Künstliche Intelligenz. franz-josef.radermacher@uni-ulm.de

BASEL. Prof. Dr. Dr. F. J. Radermacher Datenbanken/Künstliche Intelligenz. franz-josef.radermacher@uni-ulm.de Prof. Dr. Dr. F. J. Radermacher Datenbanken/Künstliche Intelligenz franz-josef.radermacher@uni-ulm.de Seite 2 Eigenkapitalunterlegung laut Basel I Aktiva Kredite, Anleihen etc. Risikogewichtete Aktiva

Mehr

Klausur CERA Modul Mai 2013

Klausur CERA Modul Mai 2013 Klausur CERA Modul 1 18. Mai 2013 Es waren insgesamt 90 Punkte zu erreichen. Zum Bestehen der Klausur waren 45 Punkte nötig. 1. a) Geben Sie eine Risikodefinition Ihrer Wahl mit Quelle wieder. (2 P) (Hinweis:

Mehr

Erläuternder Bericht des Vorstands der Demag Cranes AG. zu den Angaben nach 289 Abs. 5 und 315 Abs. 2 Nr. 5 des Handelsgesetzbuches (HGB)

Erläuternder Bericht des Vorstands der Demag Cranes AG. zu den Angaben nach 289 Abs. 5 und 315 Abs. 2 Nr. 5 des Handelsgesetzbuches (HGB) Erläuternder Bericht des Vorstands der Demag Cranes AG zu den Angaben nach 289 Abs. 5 und 315 Abs. 2 Nr. 5 des Handelsgesetzbuches (HGB) Erläuternder Bericht des Vorstands 1 Rechtlicher Hintergrund Das

Mehr

Auslegungsentscheidungen: ORSA. I. Anwendungsbereich

Auslegungsentscheidungen: ORSA. I. Anwendungsbereich Auslegungsentscheidungen: ORSA I. Anwendungsbereich 1 Diese Auslegungsentscheidung befasst sich mit dem Aufsichtssystem Solvency II (Richtlinie 2009/138/EG) und richtet sich deshalb an alle inländischen

Mehr

Thesenpapier MEGATREND FINANZPLATZ. Versicherungswesen Mai 2015

Thesenpapier MEGATREND FINANZPLATZ. Versicherungswesen Mai 2015 Thesenpapier MEGATREND FINANZPLATZ Versicherungswesen Mai 2015 Revision der Aufsichtsverordnung im Versicherungswesen: das Wichtigste in Kürze Die aktuellen Regeln in der Versicherungsaufsicht gehen auf

Mehr

Rundschreiben 2017/xx Corporate Governance Versicherer. Corporate Governance, Risikomanagement und internes Kontrollsystem bei Versicherern

Rundschreiben 2017/xx Corporate Governance Versicherer. Corporate Governance, Risikomanagement und internes Kontrollsystem bei Versicherern Banken Finanzgruppen und -kongl. Andere Intermediäre Versicherer Vers.-Gruppen und -Kongl. Vermittler Börsen und Teilnehmer Effektenhändler Fondsleitungen SICAV KG für KKA SICAF Depotbanken Vermögensverwalter

Mehr

Mit aller Konsequenz: Compliance. Beratung für Unternehmen im Risikomanagement.

Mit aller Konsequenz: Compliance. Beratung für Unternehmen im Risikomanagement. Mit aller Konsequenz: Compliance Beratung für Unternehmen im Risikomanagement www.depre.de Recht im Quadrat Die Depré RECHTSANWALTS AG ist eine überregional tätige Wirtschaftskanzlei mit Hauptsitz in Mannheim.

Mehr

Solvency II im Überblick

Solvency II im Überblick Solvency II im Überblick Kernpunkte und Herausforderungen für die deutsche Versicherungswirtschaft Dr. Thomas Schubert 13. Versicherungswissenschaftliche Fachgespräch am 10. September 2009 in Berlin Solvency

Mehr

MaRisk VA. q x - Club, 02. September Christine Mehls. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

MaRisk VA. q x - Club, 02. September Christine Mehls. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht MaRisk VA q x - Club, 02. September 2008 Christine Mehls Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Inhaltsverzeichnis 1. Risikomanagement zeitliche Entwicklung 2. Aufbau der MaRisk VA, gesetzlicher

Mehr

Fit & Proper für Banken und Wertpapierfirmen

Fit & Proper für Banken und Wertpapierfirmen Fit & Proper für Banken und Wertpapierfirmen Aktuelles zu Organisationspflichten, Eignung und Geldwäscherei für Berater und Geschäftsleiter Institutional Advisors Congress 3. Mai 2016 Graz 3. Mai 2016

Mehr

Themenrunde Berichtswesen

Themenrunde Berichtswesen Themenrunde Berichtswesen Themenrunde im Rahmen der BaFin Veranstaltung Gut vorbereitet und startklar Moderation Dr. Kay-Uwe Schaumlöffel, BaFin Rheinisches LandesMuseum Bonn 4. November 2015 Inhalt der

Mehr

EFFIZIENTES KONTROLLSYSTEM ALS INTEGRIERTER BESTANDTEIL DER CORPORATE GOVERNANCE. 7. November 2017 SWISS GRC DAY Daniel Fuchs, Leiter Risk Control

EFFIZIENTES KONTROLLSYSTEM ALS INTEGRIERTER BESTANDTEIL DER CORPORATE GOVERNANCE. 7. November 2017 SWISS GRC DAY Daniel Fuchs, Leiter Risk Control EFFIZIENTES KONTROLLSYSTEM ALS INTEGRIERTER BESTANDTEIL DER CORPORATE GOVERNANCE 7. November 2017 SWISS GRC DAY Daniel Fuchs, Leiter Risk Control DIE STARKE BANK IM THURGAU FREUNDLICH UND SYMPATHISCH Seite

Mehr

Weisungen des ETH-Rates über die Beteiligungen an Unternehmungen im ETH- Bereich (Beteiligungsweisungen ETH-Bereich)

Weisungen des ETH-Rates über die Beteiligungen an Unternehmungen im ETH- Bereich (Beteiligungsweisungen ETH-Bereich) Weisungen des ETH-Rates über die Beteiligungen an Unternehmungen im ETH- Bereich (Beteiligungsweisungen ETH-Bereich) vom 9. Juli 2014 Der ETH-Rat, gestützt auf Artikel 3a des ETH-Gesetzes vom 4. Oktober

Mehr

Erläuterungen zu Leitlinien zu Sonderverbänden

Erläuterungen zu Leitlinien zu Sonderverbänden Erläuterungen zu Leitlinien zu Sonderverbänden Die nachfolgenden Ausführungen in deutscher Sprache sollen die EIOPA- Leitlinien erläutern. Während die Leitlinien auf Veranlassung von EIOPA in allen offiziellen

Mehr

Vorbereitung auf Solvency II: Prüfung der fachlichen Eignung und Zuverlässigkeit

Vorbereitung auf Solvency II: Prüfung der fachlichen Eignung und Zuverlässigkeit Page 1 of 5 Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Willkommen auf der Seite der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Sie sind hier: Startseite Daten & Dokumente Meldungen Aufsicht Vorbereitung

Mehr

Risikomanagement und IKS für Gemeinden. Pascal Oechslin

Risikomanagement und IKS für Gemeinden. Pascal Oechslin Risikomanagement und IKS für Gemeinden Pascal Oechslin pascal.oechslin@mattig.ch 041 819 54 00 www.mattig.ch Präsentation vom 1. Dezember 2016 Gründung 1. Mai 1960 in Schwyz Rechtsform Inhabergeführte

Mehr

SOLUTION Q_RISKMANAGER 2.0. Das Risikomanagementsystem für den Mittelstand

SOLUTION Q_RISKMANAGER 2.0. Das Risikomanagementsystem für den Mittelstand SOLUTION Q_RISKMANAGER 2.0 Das Risikomanagementsystem für den Mittelstand Q4/2012 Q_Riskmanager als webbasierte Lösung des Risikomanagements unter Solvency II Solvency II stellt Unternehmen vor neue Herausforderungen

Mehr

Solvency Financial Condition Report 2016

Solvency Financial Condition Report 2016 1 Solvency Financial Condition Report 2016 der ÖRAG Rechtsschutzversicherungs-AG 2 Contents EXECUTIVE SUMMARY 6 A. GESCHÄFTSTÄTIGKEIT UND GESCHÄFTSERGEBNIS 8 A.1. Geschäftstätigkeit 8 A.2. Versicherungstechnische

Mehr

6.4.5 Compliance-Management-System (CMS)

6.4.5 Compliance-Management-System (CMS) Seite 1 6.4.5 6.4.5 System (CMS) Grundlage eines CMS ist die Compliance. Ein CMS enthält jene Grundsätze und Maßnahmen, die auf den von den gesetzlichen Vertretern festgelegten Zielen basieren und ein

Mehr

I. Einleitung Neufassung MaRisk (Siegl/Weber) Internationale Ebene EU-Ebene Nationale Ebene

I. Einleitung Neufassung MaRisk (Siegl/Weber) Internationale Ebene EU-Ebene Nationale Ebene Inhaltsverzeichnis I. Einleitung 1 1. Die neuen MaRisk aus aufsichtsrechtlicher Perspektive (Volk/Englisch) 1.1. Risikoinventur 4 1.2. Risikotragfähigkeit 7 1.2.1. Diversifikationsannahmen 7 1.2.2. Risikokonzentrationen

Mehr

ISO 9001:2015 und Risikomanagement. Risikobasiertes Denken am Beispiel der ISO 9001:2015

ISO 9001:2015 und Risikomanagement. Risikobasiertes Denken am Beispiel der ISO 9001:2015 ISO 9001:2015 und Risikomanagement Risikobasiertes Denken am Beispiel der ISO 9001:2015 Übersicht 1. Risikomanagement - Hintergrund 2. Risikomanagement ISO 9001: 2015 3. Risikomanagement Herangehensweise

Mehr

Checkliste für Umsetzung der Auslagerungsregelungen der MaRisk

Checkliste für Umsetzung der Auslagerungsregelungen der MaRisk Checkliste für Umsetzung der Auslagerungsregelungen der MaRisk Diese Checkliste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Trotz der sorgfältigen Erarbeitung der Checkliste, kann eine Garantie nicht übernommen

Mehr