Rundschreiben des Landesgremiums Wien des Kunst-, Antiquitäten- und Briefmarkenhandels

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1 FachgruppenNews 1 12 Rundschreiben des Landesgremiums Wien des Kunst-, Antiquitäten- und Briefmarkenhandels EDITorial Liebe Kolleginnen und Kollegen, auch im ersten Halbjahr 2012 hat uns das Folgerecht sehr beschäftigt. Sehr gut besucht waren unsere Informationsveranstaltungen auf denen uns Herr RA Dr. Ernst Ploil nochmals die Grundzüge des Folgerechtes erläutert und Tipps zur korrekten Abwicklung sowohl mit KünstlerInnen, VerkäuferInnen als auch der Verwertungsgesellschaft VBK gegeben hat. Wir möchten Sie nochmals darauf hinweisen, dass wir auch auf der Gremialhomepage unter Informationen zum Folgerecht anbieten. Zur Absicherung der Kosten aus gerichtlichen Streitfällen die sich aus dem Folgerecht ergeben, konnten wir mit der Zürich Kosmos Versicherung ein günstiges Angebot für die Gremialmitglieder vereinbaren. Informationen dazu erhalten Sie gerne im Sekretariat des Gremiums. Wie Sie aus unseren letzten Aussendungen erfahren konnten, ist eine neue Auflage des Kunstführers in Vorbereitung und wir danken allen Mitgliedern, die sich zu einer Teilnahme an der Produktion entschlossen haben. Ganz besonders freuen wir uns, dass es uns gelungen ist, den Wien Tourismus für eine Kooperation zu gewinnen, was es uns ermöglicht, die Auflage wesentlich zu erhöhen und eine größere Verbreitung des Kunstführers auszuweiten. Ihr Landesgremium Wien des Kunst-, Antiquitäten und Briefmarkenhandels Werner Rodlauer Gremialobmann Rudolf Vogt Gremialgeschäftsführer Wechsel in der Gremialkanzlei Nach mehreren Dienstjahren im Landesgremium Wien des Kunst- und Antiquitätenhandels hat sich Frau Marlene Koltai entschlossen einen neuen Lebensabschnitt zu beginnen und ging mit 11. Mai 2012 in Karenz. Wir wünschen Ihr fürs Babyglück alles Gute und danken ihr für Ihre Einsatzbereitschaft und die stets zuverlässige Erledigung ihrer Arbeit. Die Agenden als Sachbearbeiterin im Landesgremium Wien des Kunst- und Antiquitätenhandels übernimmt Frau Sandra Supper (Foto). Inhalt Nr. 1 August 2012 Landesgremium Wien des Kunst-, Antiquitäten- und Briefmarkenhandels Obmann: Werner Rodlauer Geschäftsführer: Rudolf Vogt Sachbearbeiterin: Sandra Supper Schwarzenbergplatz 14, 1040 Wien T 01/ F 01/ E sandra.supper@wkw.at W wko.at/wien/kunsthandel Editorial...1 Fachliche Informationen...2 Informationen für Briefmarken- und Münzenhändler...4 Steuern und Recht...5 Messetermine...6 Veranstaltungen...7 Service...7

2 FachgruppenNews 2 Der Kunsthandel FACHLICHE INFORMATIONEN Spezialrechtsschutzversicherung Seit 1. Jänner 2012 haben auch die Erben bis 70 Jahre nach dem Tod eines Künstlers Anspruch auf die Folgerechtsvergütung und mit Hinblick auf etwaige daraus resultierende Rechtsstreitigkeiten hat das Landesgremium ein spezielles Anbot einer Rechtsschutzversicherung für Mitglieder des Kunsthandels mit folgenden Eckdaten eingeholt: Versicherer: Zürich Versicherung Versicherungssumme: ,00 Örtlicher Geltungsbereich: Europa Versicherungsschutz: Schadenersatz- Rechtsschutz, Beratungs-Rechtsschutz, Arbeits- und Sozialversicherungs-Rechtsschutz, Spezialstraf-Rechtsschutz Zusätzlicher Versicherungsschutz: Streitigkeiten im Zusammenhang mit Folgerechtsbelangen sind im Rahmen der ARB 2005 mit einem Jahressublimit von ,00 und einem Selbstbehalt von 1.000,00 mitversichert. Sonstiges: es besteht freie Anwaltswahl Jahresprämien: Unternehmen bis 5 MitarbeiterInnen 1.590,00; Unternehmen bis 10 MitarbeiterInnen 1.890,00; Unternehmen bis 15 MitarbeiterInnen 1.990,00 Vertragsdauer: Jahresvertrag (der Vertrag verlängert sich um ein weiteres Jahr, wenn er nicht 3 Monate vor Ablauf gekündigt wird). Sollten Sie Fragen bzw. Interesse an dieser Rechtsschutzversicherung haben, bitten wir um Kontaktaufnahme mit dem Gremium unter sandra.supper@wkw.at und 01/ Merkblatt Folgerecht und Orientierungstabelle für folgerechtspflichtige Verkäufe Das Landesgremium Wien des Kunst-, Antiquitäten- und Briefmarkenhandels hat ein Merkblatt zum Thema Folgerecht sowie eine Orientierungstabelle für folgerechtspflichtige Verkäufe erstellt. Das Merkblatt sowie die Orientierungstabelle können Sie gerne vom Gremium anfordern oder direkt auf unserer Homepage unter nachlesen. Visual Concepts - Fotolia Musterschreiben an VBK Auch wenn Sie keine folgerechtspflichtigen Verkäufe hatten, möchten wir Sie darauf hinweisen, dass eine Nullmeldung erforderlich ist. Wir stellen Ihnen folgendes Muster als Schreiben an die VBK zur Verfügung: VBK Verwertungsgesellschaft Bildende Kunst, Fotografie und Choreografie GmbH 1120 Wien, Tivoligasse 67/8 UID: ATU HG Wien-FN326358p Betreff: Meldung der Ansprüche aus dem Folgerecht Wien, am Sehr geehrte Damen und Herren, im Zeitraum bis wurden im Rahmen der Handelstätigkeit (Name) keine folgerechtspflichtigen Umsätze getätigt. Grundlage bildet die von der VBK Verwertungsgesellschaft Bildende Kunst, Fotografie und Choreografie GmbH, 1120 Wien, Tivoligasse 67/8 im Internet veröffentliche Künstlerliste zum heutigen Stichtag und weiteres das Folgerecht, das seit gültig ist. Hochachtungsvoll

3 3 Umsatzsteuerpflicht Folgerechtsvergütung Derzeit ist die Frage aktuell, ob die Folgerechtsvergütung umsatzsteuerfrei zu behandeln ist. Die Finanzverwaltung in Österreich ist derzeit der Auffassung, dass eine Umsatzsteuerpflicht für Folgerechtsvergütungen vorliegt. Das Bundesgremium des Juwelen-, Uhren-, Kunst-, Antiquitäten- und Briefmarkenhandels ist in Absprache mit der Abteilung der Finanz- und Handelspolitik sowie dem Fachverband der Finanzdienstleister und dem Landesgremium anderer Meinung. Die Folgerechtsvergütung steht nicht im Zusammenhang mit einer Gegenleistung und ist daher nicht umsatzsteuerpflichtig. Das zuständige Bundesgremium hat bereits versucht, diese Frage in einem Gespräch mit Herrn Kabinettchef Mag. Zotter und Frau Dr. Baumann vom Büro der Bundesministerin Dr. Maria Fekter klarzustellen. Das Finanzministerium bleibt allerdings bei seiner Auffassung, hat aber die Frage der EU-Mehrwertsteuerkommission vorgelegt. Bis die Umsatzsteuerpflicht für das Folgerecht endgültig geklärt ist, müssen wir in Österreich davon ausgehen, dass eine Umsatzsteuerpflicht für Folgerechtsvergütungen vorliegt. Wir bitten Sie, dies zu beachten! Schutzverband gegen unlauteren Wettbewerb Der Schutzverband gegen unlauteren Wettbewerb ist ein unabhängiger Verein, dessen Aufgabe es ist, die Einhaltung des Wettbewerbsrechtes durchzusetzen. Eine Eingabe beim Schutzverband können jedoch nur Mitglieder des Vereins machen. Da das Gremium des Kunst- und Antiquitätenhandels Mitglied ist, können alle unsere Mitglieder eine Beschwerde/Anzeige einreichen. Im Internet unter können Sie weitere Informationen nachlesen. Bei Verstößen bitten wir Sie, uns zu informieren und Beweisfotos mitzusenden. Geschäftsbericht für das Jahr 2011 Intervention: außergerichtliche Abmahnungen 25 Klagen und klagsähnliche Interventionen Mitteilungen und Stellungnahmen Informationen: Zahllose telefonische Auskünfte auch gegenüber den Rechtsabteilungen der einzelnen Wirtschaftskammern Mitliederzeitschrift Recht und Wettbewerb mit aktuellen Themen und Beispielen zum Wettbewerbsrecht usw. Mitglieder: 593 Fachorganisationen der WK Weitere Interessensvertretungen wie Kammern und Verbände Erfolgsgeschichte: Dem Schutzverband ist es gelungen eine strafrechtliche Verurteilung von Erlagscheinwerbung zu erwirken. Den gesamten Text unter: Informationsdienst in Pensionsangelegenheiten Für Mitglieder, die unmittelbar vor der Pensionierung stehen, wird folgender Sprechtag abgehalten: 26. November 2012 Dieser Sprechtag findet wieder im Kammerhauptgebäude Wien 1., Stubenring 8-10, 3. Stock, Zimmer 319, von bis Uhr statt. Zur Vermeidung von unnötigen Wartezeiten ist eine Anmeldung unter T 01/ unbedingt erforderlich. S. Hofschlaeger / PIXELIO Rote Liste der gefährdeten Kulturgüter Ägyptens - ICOM Red List von besonders geschütztem Kulturgut Diese Rote Liste sowie weitere, vom internationalen Museumsrat (ICOM) veröffentlichte Broschüren von Kulturgut, das nicht gehandelt werden darf, sind im Internet unter abrufbar. Gerne senden wir Ihnen auch direkt per Post eine Broschüre zu.

4 FachgruppenNews 4 Der Kunsthandel Welche Produkte im Kunsthandel unterliegen der Registrierungspflicht nach dem Punzierungsgesetz? Das Punzierungsgesetz bestimmt im 17. Abs.1, dass die Inhaber von Betrieben, in denen Edelmetallgegenstände erzeugt, geprüft, gelagert, zum Verkauf angeboten, belehnt oder versteigert werden, spätestens 14 Tage vor Eröffnung eines Betriebes beim Bundesministerium für Finanzen schriftlich ihre Registrierung zu beantragen haben. Mindestfeingehalt von 800 Tausendstel. Das Punzierungsgesetz ist nicht anzuwenden auf: Edelmetallgegenstände mit wissenschaftlichem, künstlerischem, geschichtlichem oder kulturgeschichtlichem Wert, sofern sie vor 1938 erzeugt wurden. Edelmetallgegenstände im Sinne dieses Bundesgesetzes sind: Gegenstände aus Platin oder Platinlegierungen mit einem Mindestfeingehalt von 950 Tausendstel, wobei dem Platin beigemengtes Iridium diesem gleichzuhalten ist. Edelmetallgegenstände, die ausschließlich wissenschaftlichen, technischen oder medizinischen Zwecken dienen; Münzen, vorbehaltlich des 13 Abs. 3; Barren; Rohmaterialien, wie insbesondere Platten, Bleche, Stangen oder Drähte; Halbfertigwaren. Gegenstände aus Gold oder Goldlegierungen mit einem Mindestfeingehalt von 585 Tausendstel und Gegenstände aus Silber oder Silberlegierungen mit einem Somit sind Kunstgegenstande, die vor 1938 erzeugt wurden, nicht punzierungspflichtig, jüngere Edelmetallgegenstände hingegen schon. maschers - Fotolia INFORMATIONEN FÜR BRIEFMARKEN- UND MÜNZENHÄNDLER Werbeförderung für das Jahr 2012 Jede Art der Werbung für Ihre Firma, die im Jahr 2012 getätigt wird, wird bei rechnungsmäßigem Nachweis mit 25% der Nettowerbekosten, begrenzt mit 120,00 gefördert. Tony Baggett - Fotolia.com Dabei muss die Zahl von Gewerbeberechtigungen und weiteren Betriebsstätten, die eine Mitgliedschaft zu unserem Gremium bewirken, unberücksichtigt bleiben. Voraussetzung für die Förderung ist aktive (d.h. nicht ruhende) Mitgliedschaft in unserem Gremium bzw. in den Berufsgruppen Briefmarken und Münzen, sowie kein Rückstand bei der Bezahlung der Grundumlage. Pro Mitglied können auch für das Jahr 2012 mehrere Anträge auf Werbeförderung gestellt werden, bis die Grenze der maximalen Förderung von 120,00 pro Mitglied erreicht ist. Auf Wunsch senden wir Ihnen gerne das Antragsformular zu bzw. ist dieses auch abrufbar auf unserer Homepage unter Bitte vergessen Sie nicht, die erforderlichen Belege beizulegen. Das gilt für alle Ihre Werbeausgaben, die ab 1. Jänner 2012 in Rechnung gestellt werden. WKO

5 5 STEUERN UND RECHT Auflösungabgabe bei Beendigung von Dienstverhältnissen Wenn der Dienstgeber nach dem 31. Dezember 2012 ein echtes oder freies Dienstverhältnis beendet, das der Arbeitslosenversicherungspflicht unterliegt, muss er eine so genannte Auflösungsabgabe entrichten. Wann ist die Auflösungsabgabe zu entrichten? bei Zeitablauf (Befristungen) nach über 6 Monaten, bei einvernehmlicher Auflösung nach der Probezeit, außer es besteht ein Pensionsanspruch nach Regepensionsalter (60./65. Lebensjahr) oder Sonderruhegeldanspruch, bei Arbeitskündigung, aus welchen Gründen auch immer, auch trotz Wiedereinstellungszusage, bei ungerechtfertigter Entlassung, bei berechtigten vorzeitigen Austritten, ausgenommen Gesundheitsaustritte. Fälligkeit der Auflösung Die Auflösungsabgabe ist im Monat der Auflösung des Dienstverhältnisses gemeinsam mit den Sozialversicherungsbeiträgen fällig und vom Dienstgeber unaufgefordert zu entrichten. Corbis. All Rights Reserved. Bringt ein Arbeitnehmer eine Klage ein, mit der er die Rechtswirksamkeit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses bekämpft, ist die Verjährung zur Entrichtung der Abgabe von diesem Zeitpunkt bis zur Zustellung der rechtskräftigen Entscheidung gehemmt. Verwendung der Auflösung Die Auflösungsabgabe ist eine Bundesabgabe zu Gunsten der Arbeitsmarktpolitik. Die Hälfte der Einnahmen ist der Arbeitsmarktrücklage zuzuführen und für Beihilfen an Unternehmen zur Förderung der Beschäftigung älterer Arbeitnehmer zu verwenden. SVA-Ombudsstelle der WK Wien Haben Sie Fragen zu Leistungen der Krankenversicherung oder Pensionsversicherung? Haben Sie Schwierigkeiten mit Ihrer Beitragsvorschreibung? Ab sofort steht unter der Bezeichnung SVA-Ombudsstelle der WK Wien ein Expertenteam der Wirtschaftskammer Wien allen Wiener Unternehmerinnen und Unternehmern für individuelle Fragen rund um sämtliche Sozialversicherungsangelegenheiten zur Verfügung. Die Ombudsstelle ist Informations- und individuelle Beratungsstelle gleichermaßen und wird zu mehr Klarheit im komplexen Themenbereich der Kranken- und Pensionsversicherung beitragen. Die SVA-Ombudsstelle der WK Wien unterstützt Sie rasch und unbürokratisch bei Ihren Anliegen: alle Fragen zu Leistungen der Krankenversicherung und der Pensionsversicherung Beratung zu Beitragsvorschreibungen Auskünfte zu Leistungen der SVA Interventionen gegenüber der SVA Vertretung vor dem Arbeits- und Sozialgericht Wien Sprechtage der Ombudsstelle (in der WK Wien) Weitere Informationen zu diesem Thema auf wko.at unter dem Suchbegriff: Arbeitslosenversicherung Arbeitsrecht und Kollektivverträge WKO Parkkarte Künftig sind Unternehmer mit Anrainer gleichgestellt und haben zu gleichen finanziellen Beedingungen Anspruch auf eine Parkkarte. Bisher gab es für Betriebe nur ausnahmsweise und mit umfangreichen Auflagen ein Pickerl. Neu ist auch, dass ein Parkpickerl für jede Art von LKW (nun auch über 3,5t) oder PKW beantragt werden kann. Mit Ausnahme einer geringen Einschränkung kann nun für fast alle (95 Prozent) handelsüblichen KFZ eine Parkkarte erteilt werden. Nach der bisherigen Regelung war dies lediglich für LKW bis 3,5 t und Kombis möglich. Der betriebliche Bedarf ist bei Beantragung unbürokratisch etwa anhand von Rechnungen oder Kundenaufträgen zu dokumentieren. Die bestehende sehr aufwändige und praxisferne Nachweisverpflichtung wurde stark vereinfacht. Unternehmer haben nunmehr auch Anspruch auf eine Parkkarte sowohl am Wohnort wie auch am Betriebsstandort. Liegen mehrere Standorte oder Werkstätten in unterschiedlichen Bezirken vor, können Parkkarten in bis zu vier Bezirken beantragt werden. Erleichterungen wird es auch für KFZ-Händler und Werkstätten, Fahrschulen oder Hotel aufgewertet.

6 FachgruppenNews 6 Der Kunsthandel Neue Öffnungszeiten in allen Magistratischen Bezirksämtern Seit April 2012 Öffnungszeiten für Kundinnen- und Kundenverkehr: Mo-Mi und Fr: 8.00 bis Uhr; nachmittags nach Vereinbarung Do: 8.00 bis Uhr (durchgehend) Melde-, Pass- und Fundservice Öffnungszeiten: Mo-Mi und Fr: 8.00 bis Uhr, nachmittags nach Vereinbarung oder Online-Terminreservierung unter Do: Uhr (durchgehend) Umfangreiche neue Informationspflichten für Websites und Newsletter Die Mediengesetz-Novelle trat am 1. Juli 2012 in Kraft. Völlig überraschend und ohne vorhergehende Begutachtung hat der Nationalrat eine Mediengesetz-Novelle beschlossen, die eine deutliche Verschärfung im Hinblick auf die Offenlegungspflichten (umgangssprachlich auch: Impressum) für periodische Medien bringt. Das betrifft nicht nur Zeitungen, sondern auch periodische elektronische Medien, also Newsletter und Websites. Schon bisher waren auf Grund des Mediengesetzes (MedienG) folgende Angaben zu machen: Angaben für kleine Websites/kleine Newsletter Name/Firma des Medieninhabers Unternehmensgegenstand Wohnort/Sitz des Medieninhabers Für kleine Websites/kleine Newsletter gibt es keine Änderungen. Weitere Infos für große Websites/große Newsletter finden Sie auf: Suchbegriff: Impressum Claudia Paulussen MESSETERMINE Viennafair Messe Wien Messeplatz 1, 1021 Wien, WIKAM Wiener Künstlerhaus, Karlsplatz ARTDESIGN Montforthaus, Feldkirch Internationale Messe für Kunst und Antiquitäten Hofburg Wien Feng Yu

7 7 Veranstaltungen Keine Angst vor der Betriebsprüfung Das Landesgremium organisiert für Sie eine Informationsveranstaltung zum Thema Richtiges Verhalten bei der Betriebsprüfung. Bitte merken Sie sich den Termin schon jetzt vor. Die Einladung und Anmeldung erhalten Sie in den nächsten Wochen. Zwei Termine stehen zur Auswahl: 24. September 2012 und 27. September 2012, jeweils um Uhr, im Blauen Saal der Wirtschaftskammer Wien, Schwarzenbergplatz 14, 1041 Wien. Veranstaltungsinhalte: Informationen rund um eine Betriebsprüfung. Wie bereite ich mich vor, was muss ich beachten? Steuerliche Tipps! Termin bitte vormerken!! WKO Tag der Frau in der Wirtschaft 26. Handelstag am 22. Oktober 2012 Der Handelstag der Sparte Handel findet seit dem Jahr 1987 statt und dient der Präsentation aktueller Themen sowie dem Informations- und Erfahrungsaustausch. Beim alljährlichen Handelstag wollen wir die Beziehung zwischen Unternehmer, Mitarbeiter und Kunden aus einem anderen, ungewöhnlichen Blickwinkel betrachten, erklärt Handels- Spartenobmann Erwin Pellet. Der 26. Handelstag findet am 22. Oktober 2012, um Uhr im Redoutensaal der Wiener Hofburg, zum Thema: Erfolgsfaktor Kreativität: wie sie mit neuen, innovativen Ideen frischen Wind in Ihr Unternehmen bringen statt. Vortragender Bernhard Wolff ist Diplom Wirtschaftspädagoge, Unternehmer und Experte für Kreativität und Live- Kommunikation. Service Gratis Rechtsberatung exklusiv für Mitglieder im Gremium Wir dürfen Ihnen ein neues Service anbieten: Gratis Erst-Beratung für Mitgliedsbetriebe im Rahmen einer Juristischen Sprechstunde. Sie haben Probleme/Fragen in den Bereichen: Allgem. Zivilrecht Handelsrecht Mietrecht Wettbewerbsrecht Verfahrensrecht-Prozessrecht Herr Dr. Martin Prunbauer, Rechtsanwalt in Wien, ist jeden Mittwoch-Nachmittag von: bis Uhr, im Spartenhaus, Schwarzenbergplatz 14, 1040 Wien, für Sie da. Anmeldungen zu dieser Sprechstunde ergehen bitte direkt an Ihr Gremium: Frau Sandra Supper T 01/ bzw. per an: E sandra.supper@wkw.at Sie erhalten eine Terminbestätigung per zugesandt. Superstars_for_You - Fotolia.com

8 FachgruppenNews 8 Der Kunsthandel Service Arbeitsrecht und Kollektiv DW ve rträge Außenwirtscha ft 1010 Bildung und Le 1302 hre Steuern 2010 Förderungen 1010 Umwelt und En 1055 ergie Unternehmen sgründung 1045 Verkehr 1050 Wirtschaftsund Gewerbe 1040 recht 1010 Betriebsstando rt EPU-Service 1100 Finanzierung 1111 Firmenverzei 1122 chnisse und St atistik Krisensituatio 1133 nen und Sicher heit Mitgliedschaf 1144 t in der WK W ien Netzwerke, Ko 1155 operationen Unternehmen sführung Bildungseinrichtungen der WK Wie n DW Berufsinformation (BiWi) 6518 FHWien-Studiengänge der WKW 5744 Hernstein Institut 5600 Werbe Akademie 5251 WIFI Management Forum 5232 WIFI Wien 5555 Tourismusschulen MODUL 01/ MODUL University Vienna 01/ Für Sie erreichbar MO von 8.00 Uhr bis Uhr, DI bis DO von 8.00 Uhr bis Uhr FR von 8.00 Uhr bis Uhr Telefonische Beratung Bitte halten Sie nach Möglichkeit Ihre Mitgliedsnummer bereit. Persönliche Beratung Vereinbaren Sie bitte einen Termin. Impressum Nr. 1 Aug Medieninhaber (Verleger), Herausgeber und Hersteller: Landesgremium Wien des Kunst-, Antiquitäten- und Briefmarkenhandels, Wien 4., Schwarzenbergplatz 14, Herstellungsort: 1040 Wien Layout und Design: Referat für Öffentlichkeitsarbeit der Sparte Handel Fotos: wko.at, Foto Weinwurm Druckerei: agensketterl Druckerei GmbH Trotz sorgfältiger Ausarbeitung und Prüfung dieses Rundschreibens sind Fehler nie auszuschließen. Jede Haftung der Wirtschaftskammer oder des Autors dieser Information wird daher ausgeschlossen. P.b.b. Verlagspostamt 1010 Wien Offenlegung: Erscheinungsort Wien GZ 02Z M Netzwerke, Kooperationen DW Creativespace 1404 Frau in der Wirtschaft 1426 Junge Wirtschaft 1347 Kooperationsbörse Wien Bratislava 1302 Marktplatz auf wko.at POOL Kooperations Service der WK Wien 6740 TECinvent 1203 Wiener Einkaufsstraßen Management 6700 Wiener Marktmanagement 6700 Wien Products 1517 Meine Bran che L andesgre mium Wien des Kunst-, und Briefm Antiquitäte arkenhand nels Schwarzenb ergplatz Wien T 01/ / E sandra.sup per@wkw.a t W wko.a t/wien/ku nsthandel Die beste Wahl für Ihr Anliegen! & 01/ wko.at/wien

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