MITTEILUNGSBLATT DER UNIVERSITÄT FÜR ANGEWANDTE KUNST WIEN. Studienjahr 2017/2018 Ausgegeben am 17. Oktober 2017 Stück 3

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "MITTEILUNGSBLATT DER UNIVERSITÄT FÜR ANGEWANDTE KUNST WIEN. Studienjahr 2017/2018 Ausgegeben am 17. Oktober 2017 Stück 3"

Transkript

1 MITTEILUNGSBLATT DER UNIVERSITÄT FÜR ANGEWANDTE KUNST WIEN Studienjahr 2017/2018 Ausgegeben am 17. Oktober 2017 Stück 3 5. VERLAUTBARUNG: VERORDNUNG DES REKTORATS ÜBER DIE STUDIENBERECHTIGUNGSPRÜFUNG 6. STELLENAUSSCHREIBUNG: DATENSCHUTZBEAUFTRAGTE/R 5. VERLAUTBARUNG: VERORDNUNG DES REKTORATS ÜBER DIE STUDIENBERECHTIGUNGSPRÜFUNG Das Rektorat hat in seiner Sitzung am 11. Oktober 2017 gem. 64a Universitätsgesetz 2002 (UG), idf BGBl I Nr. 129/2017 die Verordnung über die Studienberechtigungsprüfung beschlossen. Siehe Beilage 1 6. STELLENAUSSCHREIBUNG: DATENSCHUTZBEAUFTRAGTE/R Die Universität für angewandte Kunst Wien sucht ab eine/n Datenschutzbeauftragte/n gemäß Art. 37ff. EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO), 20 Wochenstunden, befristet auf 2 Jahre mit Verlängerungsoption auf unbestimmte Zeit. Anstellungserfordernisse: österreichische bzw. EU/EWR-Staatsbürgerschaft oder gleichgestellte Anstellungsvoraussetzung Abgeschlossenes, fachlich in Betracht kommendes Hochschulstudium

2 Fundierte Kenntnisse auf dem Gebiet des Datenschutzrechts und der Datenschutzpraxis Einschlägige Berufserfahrung Sehr gute Deutsch- und Englischkenntnisse Äußerst genaues und gewissenhaftes Arbeiten sowie strukturiertes Denken Eigenständige Arbeitsweise, Integrität und Zuverlässigkeit Prozessorientierung sehr gute Kommunikations- und Konfliktfähigkeit Engagement und Einsatzbereitschaft Kenntnisse von universitären Strukturen von Vorteil Erfahrung im Projekt- und Dokumentationsmanagement Aufgabenbereiche: Betreuung bzw. Überwachung der Umsetzung der EU-DSGVO und sonstiger Datenschutzvorschriften Weisungsfreie Wahrnehmung der Aufgaben des/der Datenschutzbeauftragten gemäß Art. 39 EU-DSGVO Beratung des Rektorats und Ansprechperson für alle Universitätsangehörigen in Angelegenheiten des Datenschutzes Enge Zusammenarbeit mit dem Rektorat und verschiedenen Abteilungen (u.a. Zentraler Informatikdienst, Studienabteilung, Rechtsabteilung, Personalabteilung) in Angelegenheiten des Datenschutzes Gestaltung von Konzepten und Entwicklung von Datenschutzstrategien, - richtlinien und abläufen für den Schutz personenbezogener Daten Einweisung und Schulung der an den Datenverarbeitungsvorgängen beteiligten MitarbeiterInnen Ansprechpartner für die Datenschutzbehörde Das monatliche Mindestentgelt für diese Verwendung beträgt derzeit Euro 1.246,20 brutto (14x jährlich) und kann sich eventuell auf Basis der kollektivvertraglichen Vorschriften durch die Anrechnung tätigkeitsspezifischer Vorerfahrungen erhöhen. Qualifizierte Interessent/innen richten ihre schriftliche Bewerbung mit sachdienlichen Unterlagen bis 7. November 2017 an die Abteilung Personal & Recht der Universität für angewandte Kunst Wien, Oskar-Kokoschka-Platz 2, 1010 Wien, rechtsabteilung@uni-ak.ac.at Die Bewerber/innen haben keinen Anspruch auf Abgeltung von Reise- und Aufenthaltskosten. Der Rektor Dr. Gerald Bast 2

3 Verordnung des Rektorats über die Studienberechtigungsprüfung (Version Wintersemester 2017/18) Gemäß 64a Universitätsgesetz 2002 (UG) idf BGBl I Nr. 129/2017 wird verordnet: 1. Geltungsbereich und Studienrichtungsgruppen (1) Diese Verordnung regelt das Erlangen der Studienberechtigung für folgende an der Universität für angewandte Kunst Wien (Angewandte) eingerichteten Studien:Cross- Disciplinary Strategies Applied Studies in Art, Science, Philosophy, and Global Challenges; Industrial Design; Lehramtsstudium. (2) Die Studienberechtigung ist Voraussetzung für die Zulassung zu den Studien gemäß Abs. 1, ersetzt aber nicht den Nachweis der künstlerischen Eignung im Rahmen der Zulassungsprüfung. (3) Das Bachelorstudium Cross-Disciplinary Strategies Applied Studies in Art, Science, Philosophy, and Global Challenges ist den Studienrichtungsgruppen Geistes- und kulturwissenschaftliche Studien, Künstlerische Studien und Naturwissenschaftliche Studien, das Diplomstudium Industrial Design den Studienrichtungsgruppen Künstlerische Studien und Ingenieurwissenschaftliche Studien und das Lehramtsstudium den Studienrichtungsgruppen Künstlerische Studien und Lehramtsstudien zugeordnet. (4) Eine an der Angewandten erfolgreich abgelegte Studienberechtigungsprüfung gilt für alle Bachelor- und Diplomstudien an österreichischen Universitäten, die der jeweiligen Studienrichtungsgruppe zugeordnet sind, eine an einer anderen Universität abgelegte Studienberechtigungsprüfung gilt für alle Studien an der Angewandten, die der jeweiligen Studienrichtungsgruppe zugeordnet sind. 2. ReferentInnen (1) Das Rektorat hat für jedes in Abs. 1 genannte Studium eine Referentin bzw. einen Referenten zu bestellen. (2) Die ReferentInnen unterstützen das Rektorat bei der Erfüllung aller Aufgaben im Zusammenhang mit der Studienberechtigungsprüfung, insbesondere: a. Beratung der BewerberInnen; b. Prüfung der individuellen Zulassungsvoraussetzungen und Erstattung von Vorschlägen betreffend Zulassung zur Studienberechtigungsprüfung an den/die VizerektorIn für Lehre; c. Vorschlagen geeigneter PrüferInnen an den/die VizerektorIn für Lehre d. Prüfung der Anträge auf Anerkennung von Prüfungen und Erstattung von Vorschlägen an den/die VizerektorIn für Lehre. 3. Prüfungen (1) Jede Studienberechtigungsprüfung umfasst a. eine schriftliche Arbeit über ein allgemeines Thema (Aufsatz), durch die die schriftliche Äußerungsfähigkeit zu einem vorgegebenen Thema in einwandfreier und gewandter Sprache und mit klarem Gedankengang nachzuweisen ist;

4 b. zwei verpflichtend vorgeschriebene Prüfungen aus Fächern, die im Hinblick auf Vorkenntnisse für das angestrebte Studium erforderlich sind; c. zwei Prüfungen nach Wahl des/der KandidatIn aus dem für außerordentliche Studierende zugänglichen Lehrangebot der angestrebten Studienrichtung (2) Die Prüfungen dienen dem Nachweis der Studierfähigkeit, das Niveau von Aufsatz und verpflichtend vorgeschriebenen Prüfungen orientiert sich am Lehrstoff der 12. bzw. 13. Schulstufe. Ist die Ablegung einer Prüfung an einer anderen Universität vorgeschrieben, wird der genaue Prüfungsinhalt durch die dort gültige Verordnung des Rektorats über die Studienberechtigungsprüfung bestimmt. (3) Für die Studienberechtigungsprüfung für Cross-Disciplinary Strategies Applied Studies in Art, Science, Philosophy, and Global Challenges sind als verpflichtende Prüfungen Mathematik und Psychologie und Philosophie vorgeschrieben. (4) Für die Studienberechtigungsprüfung für Industrial Design sind als verpflichtende Prüfungen Darstellende Geometrie und Mathematik vorgeschrieben. (5) Für die Studienberechtigungsprüfung für das Lehramtsstudium sind als verpflichtende Prüfungen Geschichte und Englisch vorgeschrieben. (6) Der/die VizerektorIn für Lehre hat für die Bestellung geeigneter PrüferInnen, auf Vorschlag der ReferentInnen, zu sorgen. (7) Der/die PrüferIn hat sich in geeigneter Weise (Studierendenausweis bzw. amtlicher Lichtbildausweis) von der Identität der PrüfungskandidatInnen zu überzeugen. (8) Anträge auf Anerkennung von Prüfungen sind in der Studienabteilung einzubringen und von der zuständigen Referentin bzw. dem zuständigen Referenten zu bearbeiten. Der/die VizerektorIn entscheidet auf Vorschlag der ReferentInnen. 4. Zulassung (1) Das Ansuchen auf Zulassung zur Studienberechtigungsprüfung gemäß 64a Abs 4 UG ist an das Rektorat zu richten und schriftlich bei der Studienabteilung einzureichen. (2) Eine Antragstellung vor erfolgreicher Feststellung der künstlerischen Eignung für das angestrebte Studium wird nicht empfohlen. (3) Der/die zuständige ReferentIn hat die Zulassungsvoraussetzungen zu überprüfen, der/die VizerektorIn für Lehre entscheidet über die Zulassung auf Vorschlag der ReferentInnen. (4) Zur Ablegung von Prüfungen ist darüber hinaus eine aufrechte Zulassung zum außerordentlichen Studium an der jeweiligen Universität erforderlich. (5) Zur Information der BewerberInnen auf Zulassung zur Studienberechtigungsprüfung hat der/die VizerektorIn für Lehre ein Informationsblatt zu erstellen, in dem die relevanten Bestimmungen aus dem UG, dieser Verordnung und aktuelle Hinweise zur Orientierung in übersichtlicher Weise zusammengefasst sind. 5. Studienberechtigung (1) Nach Vorlage aller vorgeschriebenen Zeugnisse gemäß 3 Abs. 1 hat der/die VizerektorIn für Lehre ein Studienberechtigungszeugnis für die jeweilige Studienrichtungsgruppe auszustellen. (2) Erbringen Personen, die aufgrund 64a UG zur Studienberechtigungsprüfung zuzulassen wären, den Nachweis über das erfolgreiche Absolvieren des ersten Studienabschnitts eines Studiums an einer österreichischen Universität oder einer gleichwertigen ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung im Ausmaß von mindestens 30 ECTS, wird die Studienberechtigung für das an der Angewandten angestrebte Studium ohne weitere Nachweise zuerkannt, 1 Abs. 2 bleibt davon jedoch unberührt.

5 6. Inkrafttreten und Änderungen (1) Diese Verordnung tritt mit 15. Oktober 2010 in Kraft. (2) Diese Verordnung wurde an die veränderte Definition der Studienrichtungsgruppen aufgrund BGBl. I Nr. 129/2017 angepasst, um das Diplomstudium Architektur reduziert und um das Bachelorstudium Cross-Disciplinary Strategies Applied Studies in Art, Science, Philosophy, and Global Challenges erweitert. Diese Veränderungen treten mit 1. Oktober 2017 in Kraft.

MITTEILUNGSBLATT DER UNIVERSITÄT FÜR ANGEWANDTE KUNST WIEN. Studienjahr 2010/2011 Ausgegeben am 15. Oktober Stück

MITTEILUNGSBLATT DER UNIVERSITÄT FÜR ANGEWANDTE KUNST WIEN. Studienjahr 2010/2011 Ausgegeben am 15. Oktober Stück MITTEILUNGSBLATT DER UNIVERSITÄT FÜR ANGEWANDTE KUNST WIEN Studienjahr 2010/2011 Ausgegeben am 15. Oktober 2010 1. Stück 1. UNIVERSITÄT FÜR ANGEWANDTE KUNST WIEN VERORDNUNG ZUR STUDIENBERECHTIGUNGSPRÜFUNG

Mehr

M I T T E I L U N G S B L A T T

M I T T E I L U N G S B L A T T M I T T E I L U N G S B L A T T DER UNIVERSITÄT MOZARTEUM SALZBURG Studienjahr 2011/2012 Ausgegeben am 21.06.2012 34. Stück Sämtliche Funktionsbezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen. 62. Verordnung

Mehr

MITTEILUNGSBLATT NR. 52

MITTEILUNGSBLATT NR. 52 MITTEILUNGSBLATT NR. 52 Akademie der bildenden Künste Wien 1010 WIEN SCHILLERPLATZ STUDIENJAHR 2015 16 Ausgegeben am 29. 8. 2016 1 I Ausschreibung Senior Artist Objektbildhauerei, 30 Wochenstunden 2 I

Mehr

M I T T E I L U N G S B L A T T

M I T T E I L U N G S B L A T T M I T T E I L U N G S B L A T T DER UNIVERSITÄT MOZARTEUM SALZBURG Studienjahr 2016/2017 Ausgegeben am 27.01.2017 19. Stück 40. Verordnung des Rektorats der Universität Mozarteum Salzburg für das Aufnahmeverfahren

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH 1 von 4 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2006 Ausgegeben am 9. Juni 2006 Teil I 74. Bundesgesetz: Änderung des Universitätsgesetz 2002 (NR: GP XXII IA 752/A AB 1308 S. 139. Einspr.

Mehr

Verordnung zur Studienberechtigungsprüfung (Studienberechtigungsverordnung 2015)

Verordnung zur Studienberechtigungsprüfung (Studienberechtigungsverordnung 2015) Verordnung zur Studienberechtigungsprüfung (Studienberechtigungsverordnung 2015) Das Rektorat der Wirtschaftsuniversität Wien erlässt gemäß 64a Universitätsgesetz 2002 folgende Verordnung: 1 Zulassung

Mehr

MITTEILUNGSBLATT DER UNIVERSITÄT FÜR ANGEWANDTE KUNST WIEN. Studienjahr 2016/2017 Ausgegeben am 14. Juni 2017 Stück 23

MITTEILUNGSBLATT DER UNIVERSITÄT FÜR ANGEWANDTE KUNST WIEN. Studienjahr 2016/2017 Ausgegeben am 14. Juni 2017 Stück 23 MITTEILUNGSBLATT DER UNIVERSITÄT FÜR ANGEWANDTE KUNST WIEN Studienjahr 2016/2017 Ausgegeben am 14. Juni 2017 Stück 23 46. SATZUNGSÄNDERUNG: II TEIL, STUDIENRECHT, A) STUDIEN 47. SATZUNGSÄNDERUNG: I TEIL,

Mehr

Zugangsvoraussetzungen

Zugangsvoraussetzungen Zugangsvoraussetzungen Bachelor Studiengang Gesundheits- und Krankenpflege Stand: 29. Oktober 2015 Für den Zugang zum Bachelor Studiengang Gesundheits- und Krankenpflege werden zwei Gruppen von BewerberInnen

Mehr

Technische Universität Graz Rechbauerstraße 12 A-8010 Graz Telefon +43 (0) / 0. Erstellt Geprüft Freigegeben. Rektoratsbeschluss

Technische Universität Graz Rechbauerstraße 12 A-8010 Graz Telefon +43 (0) / 0. Erstellt Geprüft Freigegeben. Rektoratsbeschluss Verordnung des Rektorats betreffend die Zulassung internationaler Studienwerberinnen und -werber zu ordentlichen Studien an der Technischen Universität Graz Technische Universität Graz Rechbauerstraße

Mehr

Verordnung des Rektorats gemäß 64a Universitätsgesetz 2002 idgf über die Studienberechtigungsprüfung an der Wirtschaftsuniversität Wien

Verordnung des Rektorats gemäß 64a Universitätsgesetz 2002 idgf über die Studienberechtigungsprüfung an der Wirtschaftsuniversität Wien Verordnung des Rektorats gemäß 64a Universitätsgesetz 2002 idgf über die Studienberechtigungsprüfung an der Wirtschaftsuniversität Wien Das Rektorat erlässt gemäß 64a des Bundesgesetzes über die Organisation

Mehr

Studienplan für das Doktoratsstudium der Naturwissenschaften / Sozial- und Wirtschaftswissenschaften / Technischen Wissenschaften an der TU Wien

Studienplan für das Doktoratsstudium der Naturwissenschaften / Sozial- und Wirtschaftswissenschaften / Technischen Wissenschaften an der TU Wien Studienplan für das Doktoratsstudium der Naturwissenschaften / Sozial- und Wirtschaftswissenschaften / Technischen Wissenschaften an der TU Wien An der TU Wien wird gemäß Universitätsgesetz 2002 BGBl.

Mehr

Verordnung Aufnahmeverfahren Masterstudium Supply Chain Management 1

Verordnung Aufnahmeverfahren Masterstudium Supply Chain Management 1 Verordnung des Rektorats gemäß 64 Abs 6 Universitätsgesetz 2002 idgf über die Zulassung durch ein Aufnahmeverfahren für das Masterstudium Supply Chain Management an der Wirtschaftsuniversität Wien Das

Mehr

Mitteilungsblatt Sondernummer der Paris Lodron-Universität Salzburg

Mitteilungsblatt Sondernummer der Paris Lodron-Universität Salzburg Studienjahr 2007/2008 21. Stück Mitteilungsblatt Sondernummer der Paris Lodron-Universität Salzburg 77. Ausschreibung von Leistungs- und Förderungsstipendien an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät 78.

Mehr

CURRICULUM. für die Doktoratsstudien der NATURWISSENSCHAFTEN PHILOSOPHIE SOZIAL- UND WIRTSCHAFTSWISSENSCHAFTEN TECHNISCHEN WISSENSCHAFTEN

CURRICULUM. für die Doktoratsstudien der NATURWISSENSCHAFTEN PHILOSOPHIE SOZIAL- UND WIRTSCHAFTSWISSENSCHAFTEN TECHNISCHEN WISSENSCHAFTEN BEILAGE 2 zum Mitteilungsblatt 21. Stück 2004/2005 20.07.2005 CURRICULUM für die Doktoratsstudien der NATURWISSENSCHAFTEN - PHILOSOPHIE - SOZIAL- UND WIRTSCHAFTSWISSENSCHAFTEN - TECHNISCHEN WISSENSCHAFTEN

Mehr

BEILAGE 2 zum Mitteilungsblatt 10. Stück 2015/2016, 17.02.2016

BEILAGE 2 zum Mitteilungsblatt 10. Stück 2015/2016, 17.02.2016 BEILAGE 2 zum Mitteilungsblatt 10. Stück 2015/2016, 17.02.2016 Verordnung über das Aufnahmeverfahren vor der Zulassung für das Bachelorstudium Medien- und Kommunikationswissenschaften an der Universität

Mehr

MITTEILUNGSBLATT DER Leopold-Franzens-Universität Innsbruck

MITTEILUNGSBLATT DER Leopold-Franzens-Universität Innsbruck - 419 - MITTEILUNGSBLATT DER Leopold-Franzens-Universität Innsbruck Internet: http://www2.uibk.ac.at/service/c101/mitteilungsblatt Studienjahr 2004/2005 Ausgegeben am 29. September 2005 50. Stück 207.

Mehr

Rahmencurriculum. für das Masterstudium Lehramt. (MA Lehramt) Universität für Musik und darstellende Kunst Wien

Rahmencurriculum. für das Masterstudium Lehramt. (MA Lehramt) Universität für Musik und darstellende Kunst Wien Rahmencurriculum für das Masterstudium Lehramt (MA Lehramt) Universität für Musik und darstellende Kunst Wien Masterstudium Lehramt eingerichtet mit Beschluss des Rektorats der Universität für Musik und

Mehr

704. Kunstuniversität Linz Institut für Raum und Design, Industrial Design Ausschreibung der Lehrveranstaltungen für das Studienjahr 2015/16

704. Kunstuniversität Linz Institut für Raum und Design, Industrial Design Ausschreibung der Lehrveranstaltungen für das Studienjahr 2015/16 1 704. Kunstuniversität Linz Institut für Raum und Design, Industrial Design Ausschreibung der Lehrveranstaltungen für das Studienjahr 2015/16 705. Kunstuniversität Linz - Ausschreibung einer Universitätsassistenten/innen-Stelle

Mehr

Personal-Mitteilungsblatt DER MEDIZINISCHEN UNIVERSITÄT WIEN NUMMER 50 AUSGEGEBEN AM 10. Dezember 2014

Personal-Mitteilungsblatt DER MEDIZINISCHEN UNIVERSITÄT WIEN NUMMER 50 AUSGEGEBEN AM 10. Dezember 2014 Personal-Mitteilungsblatt DER MEDIZINISCHEN UNIVERSITÄT WIEN NUMMER 50 AUSGEGEBEN AM 10. Dezember 2014 INHALT INHALT 1 WISSENSCHAFTLICHES PERSONAL 3 2 ALPEN-ADRIA-UNIVERSITÄT KLAGENFURT 5 Personal-Mitteilungsblatt

Mehr

Welchen Rahmen und welche Möglichkeiten bietet das österreichische Hochschulrecht hinsichtlich Anerkennung und Durchlässigkeit?

Welchen Rahmen und welche Möglichkeiten bietet das österreichische Hochschulrecht hinsichtlich Anerkennung und Durchlässigkeit? Welchen Rahmen und welche Möglichkeiten bietet das österreichische Hochschulrecht hinsichtlich Anerkennung und Durchlässigkeit? Anerkennung/Anrechnung Universitäten ( 78 Universitätsgesetz 2002) Fachhochschulen

Mehr

MITTEILUNGSBLATT DER UNIVERSITÄT FÜR ANGEWANDTE KUNST WIEN. Studienjahr 2014/2015 Ausgegeben am 23. September 2015 Stück 23

MITTEILUNGSBLATT DER UNIVERSITÄT FÜR ANGEWANDTE KUNST WIEN. Studienjahr 2014/2015 Ausgegeben am 23. September 2015 Stück 23 MITTEILUNGSBLATT DER UNIVERSITÄT FÜR ANGEWANDTE KUNST WIEN Studienjahr 2014/2015 Ausgegeben am 23. September 2015 Stück 23 59. STELLENAUSSCHREIBUNG: ADMINISTRATIVE/R MITARBEITER/IN, ABTEILUNG MALEREI 60.

Mehr

Verordnung des Rektorats über die Studienberechtigungsprüfung an der Alpen-Adria-Universität Klagenfurt (StudBerVO)

Verordnung des Rektorats über die Studienberechtigungsprüfung an der Alpen-Adria-Universität Klagenfurt (StudBerVO) BEILAGE 1 zum Mitteilungsblatt 1. Stück 2013/2014, 02.10.2013 Verordnung des Rektorats über die Studienberechtigungsprüfung an der Alpen-Adria-Universität Klagenfurt (StudBerVO) Das Rektorat der Alpen-Adria-Universität

Mehr

Studienjahr 2014/2015 Ausgegeben am 24. Februar Stück

Studienjahr 2014/2015 Ausgegeben am 24. Februar Stück Mitteilungsblatt Studienjahr 2014/2015 Ausgegeben am 24. Februar 2015 31. Stück 46. Verordnung des Rektorats vom 24. Februar 2015 für das Aufnahmeverfahren Studium Lehramt Primarstufe für das Studienjahr

Mehr

MITTEILUNGSBLATT DER Leopold-Franzens-Universität Innsbruck

MITTEILUNGSBLATT DER Leopold-Franzens-Universität Innsbruck - 378 - MITTEILUNGSBLATT DER Leopold-Franzens-Universität Innsbruck Internet: http://www.uibk.ac.at/service/c101/mitteilungsblatt Studienjahr 2011/2012 Ausgegeben am 2. Juli 2012 42. Stück 360. Änderung

Mehr

Verordnung des Rektorats für das Aufnahmeverfahren gemäß 71e UG für das Masterstudium Biomedical Engineering

Verordnung des Rektorats für das Aufnahmeverfahren gemäß 71e UG für das Masterstudium Biomedical Engineering Verordnung des Rektorats für das Aufnahmeverfahren gemäß 71e UG für das Masterstudium Biomedical Engineering Das Rektorat der Technischen Universität Graz hat nach Stellungnahme des Senats in Entsprechung

Mehr

Zulassungsordnung. der Europäischen Fachhochschule Rhein/Erft (EUFH) European University of Applied Sciences

Zulassungsordnung. der Europäischen Fachhochschule Rhein/Erft (EUFH) European University of Applied Sciences Zulassungsordnung der Europäischen Fachhochschule Rhein/Erft (EUFH) European University of Applied Sciences Fachbereich Angewandte Gesundheitswissenschaften für die Masterstudiengänge Gesundheitsforschung

Mehr

VERMESSUNG UND GEOINFORMATION

VERMESSUNG UND GEOINFORMATION Studienplan für die Masterstudien der Studienrichtung VERMESSUNG UND GEOINFORMATION MASTERSTUDIEN 8 Studienvoraussetzungen Die Masterstudien - Vermessung und Katasterwesen - Geodäsie und Geophysik - Geoinformation

Mehr

Mitteilungsblatt Sondernummer der Paris Lodron-Universität Salzburg

Mitteilungsblatt Sondernummer der Paris Lodron-Universität Salzburg Studienjahr 2016/2017 44. Stück Mitteilungsblatt Sondernummer der Paris Lodron-Universität Salzburg 108. Ausschreibung von Leistungs- und Förderungsstipendien an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät 109.

Mehr

Technische Universität Dresden. Fakultät Mathematik und Naturwissenschaften

Technische Universität Dresden. Fakultät Mathematik und Naturwissenschaften Technische Universität Dresden Fakultät Mathematik und Naturwissenschaften Ordnung über die Feststellung der Eignung im Master-Studiengang Klinische Psychologie und Psychotherapie (Eignungsfeststellungsordnung)

Mehr

Präambel. 1 Geltungsbereich

Präambel. 1 Geltungsbereich Verordnung der Studienkommission für das Aufnahmeverfahren des Bachelorstudiums für das Lehramt Primarstufe, des Bachelorstudiums für das Lehramt für den Fachbereich Ernährung an berufsbildenden mittleren

Mehr

Präambel. 1 Geltungsbereich

Präambel. 1 Geltungsbereich Verordnung der Studienkommission/ des Hochschulkollegiums für das Aufnahmeverfahren Bachelorstudium Lehramt für Sekundarstufe I NMS Bachelorstudium Primarstufe für das Studienjahr 2015/16 Präambel Die

Mehr

FALL III: Studiengebühren (gemischte Bescheidbeschwerde)

FALL III: Studiengebühren (gemischte Bescheidbeschwerde) Übung Verfassungsrecht SS 2011 Bruno Binder/Simone Grochar Diplomstudium Rechtswissenschaften/Bachelorstudium Wirtschaftsrecht 148.037 FALL III: Studiengebühren (gemischte Bescheidbeschwerde) 1. Sabine

Mehr

CURRICULUM UNIVERSITÄTSLEHRGANGES FÜR BERATUNG, BETREUUNG UND KOOPERATION IN PSYCHOSOZIALEN EINRICHTUNGEN

CURRICULUM UNIVERSITÄTSLEHRGANGES FÜR BERATUNG, BETREUUNG UND KOOPERATION IN PSYCHOSOZIALEN EINRICHTUNGEN BEILAGE 1 zum Mitteilungsblatt 23. Stück (Nr. 195.1) 2005/2006 16.08.2006 CURRICULUM des UNIVERSITÄTSLEHRGANGES FÜR BERATUNG, BETREUUNG UND KOOPERATION IN PSYCHOSOZIALEN EINRICHTUNGEN an der ALPEN-ADRIA-UNIVERSITÄT

Mehr

BEILAGE 1 zum Mitteilungsblatt 16. Stück 2013/2014, 16.04.2014

BEILAGE 1 zum Mitteilungsblatt 16. Stück 2013/2014, 16.04.2014 BEILAGE 1 zum Mitteilungsblatt 16. Stück 2013/2014, 16.04.2014 Verordnung über das Aufnahmeverfahren vor der Zulassung für die Bachelorstudien Angewandte Betriebswirtschaft sowie Wirtschaft und Recht an

Mehr

Technische Universität Dresden. Fakultät Bauingenieurwesen

Technische Universität Dresden. Fakultät Bauingenieurwesen Technische Universität Dresden Fakultät Bauingenieurwesen Ordnung über die Feststellung der Eignung im Masterstudiengang Advanced Computational and Civil Engineering Structural Studies ACCESS (Eignungsfeststellungsordnung)

Mehr

1 Allgemeines. 2 Geltungsbereich. 3 Aufnahmeverfahren und Zahl der Studienplätze. 4 Aufnahmekriterien

1 Allgemeines. 2 Geltungsbereich. 3 Aufnahmeverfahren und Zahl der Studienplätze. 4 Aufnahmekriterien Verordnung des Rektorats gemäß 64 Abs 6 Universitätsgesetz 2002 über die Zulassung durch ein Aufnahmeverfahren für das Masterstudium International Management / CEMS an der Wirtschaftsuniversität Wien Das

Mehr

Anton-von-Webern-Platz 1, 1030 Wien, Tel.: DW homepage: INFORMATIONSBLATT

Anton-von-Webern-Platz 1, 1030 Wien, Tel.: DW homepage:  INFORMATIONSBLATT Anton-von-Webern-Platz 1, 1030 Wien, Tel.: +43-1-711 55 DW 6914 e-mail: studienabteilung@mdw.ac.at homepage: http://www.mdw.ac.at INFORMATIONSBLATT MASTERSTUDIUM BUCH UND DRAMATURGIE Anmeldefrist für die

Mehr

STUDIENPLAN. 1 Ziele des Universitätslehrganges

STUDIENPLAN. 1 Ziele des Universitätslehrganges STUDIENPLAN FÜR DEN UNIVERSITÄTSLEHRGANG SOZIALWIRTSCHAFT, MANAGEMENT UND ORGANISATION SOZIALER DIENSTE (ISMOS) AN DER WIRTSCHAFTSUNIVERSITÄT WIEN (idf der Beschlüsse der Lehrgangskommission vom 28.06.2008,

Mehr

Verordnung des Rektorats für das Aufnahmeverfahren gemäß 71e UG für das Masterstudium Advanced Materials Science

Verordnung des Rektorats für das Aufnahmeverfahren gemäß 71e UG für das Masterstudium Advanced Materials Science Verordnung des Rektorats für das Aufnahmeverfahren gemäß 71e UG für das Masterstudium Advanced Materials Science Die Rektorate der Universität Graz und der Technischen Universität Graz haben nach Stellungnahme

Mehr

Gültigkeit ab WiSe 2014/15 ZULASSUNGSORDNUNG

Gültigkeit ab WiSe 2014/15 ZULASSUNGSORDNUNG 1 ZULASSUNGSORDNUNG für die Bachelorstudiengänge des Fachbereichs Design der Hochschule Fresenius, University of Applied Sciences, in der Fassung vom 07.08.2014 Aufgrund des 20 Abs. 1 Hessisches Hochschulgesetz

Mehr

MITTEILUNGSBLATT NR. 21

MITTEILUNGSBLATT NR. 21 MITTEILUNGSBLATT NR. 21 Akademie der bildenden Künste Wien 1010 WIEN SCHILLERPLATZ STUDIENJAHR 2014 15 Ausgegeben am 26. 1. 2015 1 I Ausschreibung Birgit Jürgenssen Preis 2015 2 I Bruckner Haus, Linz,

Mehr

MITTEILUNGSBLATT DER UNIVERSITÄT FÜR ANGEWANDTE KUNST WIEN. Studienjahr 2011/2012 Ausgegeben am 23. 02. 2012 7. Stück

MITTEILUNGSBLATT DER UNIVERSITÄT FÜR ANGEWANDTE KUNST WIEN. Studienjahr 2011/2012 Ausgegeben am 23. 02. 2012 7. Stück MITTEILUNGSBLATT DER UNIVERSITÄT FÜR ANGEWANDTE KUNST WIEN Studienjahr 2011/2012 Ausgegeben am 23. 02. 2012 7. Stück 16. UNIVERSITÄT FÜR ANGEWANDTE KUNST WIEN STELLENAUSSCHREIBUNG, UNIVERSITÄTSPROFESSUR

Mehr

Verordnung des Rektorats für das Aufnahmeverfahren gemäß 71e UG für das Masterstudium Biorefinery Engineering

Verordnung des Rektorats für das Aufnahmeverfahren gemäß 71e UG für das Masterstudium Biorefinery Engineering Verordnung des Rektorats für das Aufnahmeverfahren gemäß 71e UG für das Masterstudium Biorefinery Engineering VO 94000 AEMR 101-01 Technische Universität Graz Rechbauerstraße 12 A-8010 Graz Telefon +43

Mehr

MITTEILUNGSBLATT NR. 38

MITTEILUNGSBLATT NR. 38 MITTEILUNGSBLATT NR. 38 Akademie der bildenden Künste Wien 1010 WIEN SCHILLERPLATZ STUDIENJAHR 2012 13 Ausgegeben am 27.06.2013 1 I Studienplan für das Diplomstudium Bildende Kunst 2 I Studienplan für

Mehr

USA, Advanced Placement Program (APP), allgemeine Universitätsreife (AP-Empfehlung)

USA, Advanced Placement Program (APP), allgemeine Universitätsreife (AP-Empfehlung) USA, Advanced Placement Program (APP), allgemeine Universitätsreife (AP-Empfehlung) Das Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft empfiehlt, für die Zulassung zum Studium die im Rahmen

Mehr

STUDIENPLAN FÜR DAS MASTERSTUDIUM WIRTSCHAFTSWISSENSCHAFTEN. Studienplan Masterstudium Wirtschaftwissenschaften 1 AN DER WIRTSCHAFTSUNIVERSITÄT WIEN

STUDIENPLAN FÜR DAS MASTERSTUDIUM WIRTSCHAFTSWISSENSCHAFTEN. Studienplan Masterstudium Wirtschaftwissenschaften 1 AN DER WIRTSCHAFTSUNIVERSITÄT WIEN STUDIENPLAN FÜR DAS MASTERSTUDIUM WIRTSCHAFTSWISSENSCHAFTEN AN DER WIRTSCHAFTSUNIVERSITÄT WIEN Der Senat der Wirtschaftsuniversität Wien hat am 15.11.2006 auf Grund des Bundesgesetzes über die Organisation

Mehr

242. Stellenausschreibung Wissenschaftliche/r Projektmitarbeiter/in (PhD StudentIn) 243. Stellenausschreibung Wissenschaftsredakteur/in

242. Stellenausschreibung Wissenschaftliche/r Projektmitarbeiter/in (PhD StudentIn) 243. Stellenausschreibung Wissenschaftsredakteur/in 2017 / Nr. 79 vom 19. September 2017 242. Stellenausschreibung Wissenschaftliche/r Projektmitarbeiter/in (PhD StudentIn) 243. Stellenausschreibung Wissenschaftsredakteur/in 244. Stellenausschreibung Datenschutzexperte/

Mehr

Personal-Mitteilungsblatt

Personal-Mitteilungsblatt Personal-Mitteilungsblatt der Medizinischen Universität Wien Nr. 36, ausgegeben am 07.09.2016 Inhalt 1 Wissenschaftliches Personal 3 1.1 Assistentin / Assistent (postgraduate) 3 1.2 Facharztausbildung

Mehr

Mitteilungsblatt der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin Nr. 18/2012 vom 20. Februar 2012

Mitteilungsblatt der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin Nr. 18/2012 vom 20. Februar 2012 Mitteilungsblatt der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin Nr. 18/2012 vom 20. Februar 2012 Zulassungsordnung des Bachelor-Fernstudiengangs Öffentliche Verwaltung (ÖV-FS) des Fachbereichs Allgemeine

Mehr

MITTEILUNGSBLATT DER Medizinischen Universität Innsbruck

MITTEILUNGSBLATT DER Medizinischen Universität Innsbruck - 186 - MITTEILUNGSBLATT DER Medizinischen Universität Innsbruck Internet: http://www.i-med.ac.at/universitaet/mitteilungsblatt/ Studienjahr 2003/2004 Ausgegeben am 3. Juni 2004 27. Stück 140. Ergänzungen

Mehr

MITTEILUNGSBLATT NR. 52

MITTEILUNGSBLATT NR. 52 MITTEILUNGSBLATT NR. 52 Akademie der bildenden Künste Wien 1010 WIEN SCHILLERPLATZ STUDIENJAHR 2013 14 Ausgegeben am 30. 07. 2013 1 I OÖ Kulturquartier, Linz, kuratorische/r Projektenwickler_in, Dauerposten,

Mehr

AMTLICHE MITTEILUNGEN

AMTLICHE MITTEILUNGEN AMTLICHE MITTEILUNGEN Datum: 30.06.2011 Nr.: 186 Änderung der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Informatik des Fachbereichs Design Informatik Medien (veröffentlicht in AM Nr. 118) Herausgeber:

Mehr

Zulassungssatzung der Universität Heidelberg für den konsekutiven Masterstudiengang Chemie

Zulassungssatzung der Universität Heidelberg für den konsekutiven Masterstudiengang Chemie Zulassungssatzung der Universität Heidelberg für den konsekutiven Masterstudiengang Chemie Auf Grund von 63 Abs. 2, 60 Abs. 2 Nr. 2 und 29 Abs. 2 und Abs. 5 des Landeshochschulgesetzes in der Fassung vom

Mehr

Das Rektorat erlässt nach Stellungnahme des Senats gemäß 64 Abs 6 Universitätsgesetz 2002 folgende Verordnung:

Das Rektorat erlässt nach Stellungnahme des Senats gemäß 64 Abs 6 Universitätsgesetz 2002 folgende Verordnung: Verordnung des Rektorats gemäß 64 Abs 6 Universitätsgesetz 2002 über die Zulassung durch ein Aufnahmeverfahren für das Masterstudium Strategy, Innovation, and Management Control an der Wirtschaftsuniversität

Mehr

MITTEILUNGSBLATT DER Medizinischen Universität Innsbruck

MITTEILUNGSBLATT DER Medizinischen Universität Innsbruck - 276 - MITTEILUNGSBLATT DER Medizinischen Universität Innsbruck Internet: http://www.i-med.ac.at/mitteilungsblatt/ Studienjahr 2015/2016 Ausgegeben am 20. April 2016 33. Stück 108. Bestellung Leiter (Direktor)

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH P. b. b. Erscheinungsort Wien, Verlagspostamt 1030 Wien BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 1992 Ausgegeben am 11. September 1992 197. Stück 572. Verordnung: Studienförderung für Studierende

Mehr

ORDNUNG BILDUNG ERZIEHUNG UND UNTERRICHT MUSIKPÄDAGOGIK ÜBER DEN NACHWEIS EINER BESONDEREN BEFÄHIGUNG ZUM STUDIUM KÜNSTLERISCHER STUDIENGÄNGE

ORDNUNG BILDUNG ERZIEHUNG UND UNTERRICHT MUSIKPÄDAGOGIK ÜBER DEN NACHWEIS EINER BESONDEREN BEFÄHIGUNG ZUM STUDIUM KÜNSTLERISCHER STUDIENGÄNGE ORDNUNG ÜBER DEN NACHWEIS EINER BESONDEREN BEFÄHIGUNG ZUM STUDIUM KÜNSTLERISCHER STUDIENGÄNGE IM BACHELORSTUDIENGANG BILDUNG ERZIEHUNG UND UNTERRICHT SOWIE IM 2-FÄCHER-BACHELOR FÜR DAS INSTITUT FÜR MUSIKWISSENSCHAFT

Mehr

Nachstehende Satzung wurde geprüft und in der 355. Sitzung des Senats am verabschiedet. Nur diese Zulassungssatzung ist daher verbindlich!

Nachstehende Satzung wurde geprüft und in der 355. Sitzung des Senats am verabschiedet. Nur diese Zulassungssatzung ist daher verbindlich! Nachstehende Satzung wurde geprüft und in der 355. Sitzung des Senats am 13.04.2016 verabschiedet. Nur diese Zulassungssatzung ist daher verbindlich! Prof. Dr. Rainald Kasprik Prorektor Studium, Lehre

Mehr

MITTEILUNGSBLATT. Studienjahr 2007/ Ausgegeben am Stück O R G A N I S A T I O N

MITTEILUNGSBLATT. Studienjahr 2007/ Ausgegeben am Stück O R G A N I S A T I O N MITTEILUNGSBLATT Studienjahr 2007/2008 - Ausgegeben am 14.12.2007-7. Stück O R G A N I S A T I O N 8. Geschäftseinteilung der Curriculumdirektorin für das Diplomstudium Humanmedizin N202 und für das Doktoratsstudium

Mehr

Lesefassung vom 22. Dezember 2017

Lesefassung vom 22. Dezember 2017 Satzung der Hochschule Aalen Technik und Wirtschaft für das Auswahlverfahren für das Orientierungssemester Jump StAArt der Hochschule Aalen vom 22. Dezember 2017 Lesefassung vom 22. Dezember 2017 Aufgrund

Mehr

ORDNUNG BILDUNG, ERZIEHUNG UND UNTERRICHT ÜBER DEN NACHWEIS EINER BESONDEREN BEFÄHIGUNG ZUM STUDIUM KÜNSTLERISCHER STUDIENGÄNGE IM BACHELORSTUDIENGANG

ORDNUNG BILDUNG, ERZIEHUNG UND UNTERRICHT ÜBER DEN NACHWEIS EINER BESONDEREN BEFÄHIGUNG ZUM STUDIUM KÜNSTLERISCHER STUDIENGÄNGE IM BACHELORSTUDIENGANG ORDNUNG ÜBER DEN NACHWEIS EINER BESONDEREN BEFÄHIGUNG ZUM STUDIUM KÜNSTLERISCHER STUDIENGÄNGE IM BACHELORSTUDIENGANG BILDUNG, ERZIEHUNG UND UNTERRICHT SOWIE IM 2-FÄCHER-BACHELOR FÜR DIE LEHREINHEIT KUNST/KUNSTPÄDAGOGIK

Mehr

Studienordnung für den Master-Studiengang Innenarchitektur der Hochschule Wismar University of Technology, Business and Design. vom

Studienordnung für den Master-Studiengang Innenarchitektur der Hochschule Wismar University of Technology, Business and Design. vom Studienordnung für den Master-Studiengang Innenarchitektur der Hochschule Wismar University of Technology, Business and Design vom 25.05.2007 Aufgrund von 2 Abs. 1 in Verbindung mit 39 Abs. 1 des Gesetzes

Mehr

Personalmitteilungsblatt. DER MEDIZINISCHEN UNIVERSITÄT WIEN NUMMER 52 AUSGEGEBEN AM 28. Dezember 2011

Personalmitteilungsblatt. DER MEDIZINISCHEN UNIVERSITÄT WIEN NUMMER 52 AUSGEGEBEN AM 28. Dezember 2011 Personalmitteilungsblatt DER MEDIZINISCHEN UNIVERSITÄT WIEN NUMMER 52 AUSGEGEBEN AM 28. Dezember 2011 INHALT INHALT 1 WISSENSCHAFTLICHES PERSONAL 3 Personalmitteilungsblatt 2 1 WISSENSCHAFTLICHES PERSONAL

Mehr

Amtliche Bekanntmachungen

Amtliche Bekanntmachungen Amtliche Bekanntmachungen der Pädagogischen Hochschule Freiburg 2016, Nr. 16 23. Mai 2016 Zulassungssatzung der Pädagogischen Hochschule Freiburg für das Kontaktstudium Pädagogischer Umgang mit Heterogenität

Mehr

Technische Universität Dresden. Fakultät Mathematik und Naturwissenschaften Fachrichtung Chemie und Lebensmittelchemie

Technische Universität Dresden. Fakultät Mathematik und Naturwissenschaften Fachrichtung Chemie und Lebensmittelchemie Technische Universität Dresden Fakultät Mathematik und Naturwissenschaften Fachrichtung Chemie und Lebensmittelchemie Ordnung zur Feststellung der besonderen Eignung für den Master- Studiengang Chemie

Mehr

Ordnung über die Zulassung und über die Eignungsprüfung

Ordnung über die Zulassung und über die Eignungsprüfung Ordnung über die Zulassung und über die Eignungsprüfung für die Studiengänge an der Berufsakademie für Gesundheits- und Sozialwesen Saarland (BA GSS) Gem. 2 des Saarländischen Berufsakademiegesetzes (Saarl.

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH P. b. b. Erscheinungsort Wien, Verlagspostamt 1030 Wien BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 1980 Ausgegeben am 22. August 1980 144. Stück 378. Abkommen zwischen der Republik Österreich

Mehr

Auswahlverfahren BA Gesundheitsförderung i.d.f. v

Auswahlverfahren BA Gesundheitsförderung i.d.f. v Auswahlverfahren Pädagogische Hochschule 7 3.19 Seite 1 Satzung der Pädagogischen Hochschule für das hochschuleigene Auswahlverfahren im Bachelor-Studiengang vom 26. Juli 27 Auf Grund von 6 Abs. 2 S. 5

Mehr

Antrag auf Zugang zum Studienprogramm MINT-Lehramt PLUS im Elitenetzwerk Bayern (ENB)

Antrag auf Zugang zum Studienprogramm MINT-Lehramt PLUS im Elitenetzwerk Bayern (ENB) An den Prüfungsausschuss MINT-Lehramt PLUS Antrag auf Zugang zum Studienprogramm MINT-Lehramt PLUS Geburtsdatum: Straße, Hausnummer: Postleitzahl, Wohnort: E-Mail-Adresse: Telefon: Hiermit beantrage ich

Mehr

Vorläufige Ordnung zur Feststellung der Eignung für den Studiengang Kunstvermittlung und Kulturmanagement mit dem Abschluss Master of Arts der der

Vorläufige Ordnung zur Feststellung der Eignung für den Studiengang Kunstvermittlung und Kulturmanagement mit dem Abschluss Master of Arts der der Vorläufige Ordnung zur Feststellung der Eignung für den Studiengang Kunstvermittlung und Kulturmanagement mit dem Abschluss Master of Arts der der Heinrich- Vorläufige Ordnung zur Feststellung der Eignung

Mehr

MITTEILUNGSBLATT. Studienjahr 2005/ Ausgegeben am Stück S T U D I U M

MITTEILUNGSBLATT. Studienjahr 2005/ Ausgegeben am Stück S T U D I U M MITTEILUNGSBLATT Studienjahr 2005/2006 - Ausgegeben am 20.1.2006-6. Stück S T U D I U M 8. Verordnung über die Zulassungsbeschränkung zu den Diplomstudien Human- und Zahnmedizin ab dem Studienjahr 2006/2007

Mehr

Info 6: Nostrifizierung ausländischer Studienabschlüsse

Info 6: Nostrifizierung ausländischer Studienabschlüsse Info 6: Nostrifizierung ausländischer Studienabschlüsse Was ist die Nostrifizierung? Nostrifizierung ist die Anerkennung eines ausländischen Studienabschlusses als gleichwertig mit dem Abschluss eines

Mehr

Z U L A S S U N G S O R D N U N G. für den Weiterbildungsstudiengang Mergers & Acquisitions

Z U L A S S U N G S O R D N U N G. für den Weiterbildungsstudiengang Mergers & Acquisitions Z U L A S S U N G S O R D N U N G für den Weiterbildungsstudiengang Mergers & Acquisitions Z U L A S S U N G S O R D N U N G für den Weiterbildungsstudiengang Mergers & Acquisitions an der Westfälischen

Mehr

209. Bestellung zur Leiterin des Instituts für Schauspiel und Schauspielregie (Max Reinhardt Seminar).

209. Bestellung zur Leiterin des Instituts für Schauspiel und Schauspielregie (Max Reinhardt Seminar). Mitteilungsblatt Studienjahr 2013/14 ausgegeben am 2. Juli 2014 18. Stück Kundmachungen 209. Bestellung zur Leiterin des Instituts für Schauspiel und Schauspielregie (Max Reinhardt Seminar). 210. Bestellung

Mehr

(3) Auf der Grundlage dieser Ordnung können für einzelne Studienrichtungen weitere Regelungen getroffen werden.

(3) Auf der Grundlage dieser Ordnung können für einzelne Studienrichtungen weitere Regelungen getroffen werden. Vorläufige Zulassungsordnung für den Studiengang Freie Kunst mit den Studienrichtungen Bildhauerei, Bühnen- und Kostümbild und Malerei der Kunsthochschule Berlin-Weißensee Der Akademische Senat der Kunsthochschule

Mehr

Präambel. 1 Geltungsbereich

Präambel. 1 Geltungsbereich Verordnung des Hochschulkollegiums der Pädagogischen Hochschule Tirol für das Aufnahmeverfahren Sekundarstufe Berufsbildung Fachbereich Ernährung für das Studienjahr 2017/18 Präambel Der Verbund Aufnahmeverfahren

Mehr

- 7/6 - Studienordnung für das Graduiertenstudium an der Fakultät für Chemie und Mineralogie der Universität Leipzig. Vom 15.

- 7/6 - Studienordnung für das Graduiertenstudium an der Fakultät für Chemie und Mineralogie der Universität Leipzig. Vom 15. - 7/6 - UNIVERSITÄT LEIPZIG Fakultät für Chemie und Mineralogie Studienordnung für das Graduiertenstudium an der Fakultät für Chemie und Mineralogie der Universität Leipzig Vom 15. Januar 2003 Aufgrund

Mehr

Der Senat hat am 11. Oktober 2011 folgende Verordnungen erlassen, das Rektorat hat die Studien eingerichtet.

Der Senat hat am 11. Oktober 2011 folgende Verordnungen erlassen, das Rektorat hat die Studien eingerichtet. 2011 / Nr. 57 vom 13. Oktober 2011 Der Senat hat am 11. Oktober 2011 folgende Verordnungen erlassen, das Rektorat hat die Studien eingerichtet. 233. Verordnung der Donau-Universität Krems über das Curriculum

Mehr

Beschluss der Studienkommission für das Aufnahmeverfahren Lehramt für das Studienjahr 2015/16

Beschluss der Studienkommission für das Aufnahmeverfahren Lehramt für das Studienjahr 2015/16 Beschluss der Studienkommission für das Aufnahmeverfahren Lehramt für das Studienjahr 2015/16 Präambel Die Karl-Franzens-Universität Graz, Alpen-Adria-Universität Klagenfurt, Hochschule für Agrar- und

Mehr

Deutsch als Fremd- und Zweitsprache (DaF/DaZ)

Deutsch als Fremd- und Zweitsprache (DaF/DaZ) Deutsch als Fremd- und Zweitsprache (DaF/DaZ) (1) Die Deutsch als Fremd- und Zweitsprache setzt den Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Bachelorstudiums oder eines fachlich in Frage kommenden Fachhochschul-Bachelorstudienganges

Mehr

Technische Universität Dresden. Fakultät Informatik

Technische Universität Dresden. Fakultät Informatik Technische Universität Dresden Fakultät Informatik Ordnung über die Feststellung der Eignung im Master-Studiengang Informatik (Eignungsfeststellungsordnung) Vom 25.05.2014 Auf Grund von 13 Abs. 4 und 17

Mehr

2) Die Zulassungsordnung regelt den Zugang von Hochschulwechslern zu den konsekutiven Master-Studiengängen der Kunsthochschule Berlin-Weißensee.

2) Die Zulassungsordnung regelt den Zugang von Hochschulwechslern zu den konsekutiven Master-Studiengängen der Kunsthochschule Berlin-Weißensee. Zulassungsordnung für die konsekutiven Master-Studiengänge Mode-Design, Produkt-Design, Textil- und Flächen-Design und Visuelle Kommunikation der Kunsthochschule Berlin-Weißensee Der Akademische Senat

Mehr

Zulassungsordnung des Weiterbildungsstudienganges Raumstrategien mit dem Abschluss "Master of Arts" an der Kunsthochschule Berlin (Weißensee)

Zulassungsordnung des Weiterbildungsstudienganges Raumstrategien mit dem Abschluss Master of Arts an der Kunsthochschule Berlin (Weißensee) Zulassungsordnung des Weiterbildungsstudienganges Raumstrategien mit dem Abschluss "Master of Arts" an der Kunsthochschule Berlin (Weißensee) Der Akademische Senat der Kunsthochschule Berlin (Weißensee)

Mehr

Personalmitteilungsblatt. DER MEDIZINISCHEN UNIVERSITÄT WIEN NUMMER 41 AUSGEGEBEN AM 8. Oktober 2008

Personalmitteilungsblatt. DER MEDIZINISCHEN UNIVERSITÄT WIEN NUMMER 41 AUSGEGEBEN AM 8. Oktober 2008 Personalmitteilungsblatt DER MEDIZINISCHEN UNIVERSITÄT WIEN NUMMER 41 AUSGEGEBEN AM 8. Oktober 2008 INHALT INHALT 1 WISSENSCHAFTLICHES PERSONAL 3 2 ALLGEMEINE UNIVERSITÄTSBEDIENSTETE 6 Personalmitteilungsblatt

Mehr

der Universität Hohenheim für den konsekutiven Master-Studiengang Nachwachsende Rohstoffe und Bioenergie

der Universität Hohenheim für den konsekutiven Master-Studiengang Nachwachsende Rohstoffe und Bioenergie Zulassungssatzung der Universität Hohenheim für den konsekutiven Master-Studiengang Nachwachsende Rohstoffe und Bioenergie Nichtamtliche Lesefassung der Zulassungssatzung vom 2. Juni 2010 (Amtliche Mitteilungen

Mehr

Mitteilungsblatt. der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin Nr. 29/2015 vom 3. Juli 2015

Mitteilungsblatt. der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin Nr. 29/2015 vom 3. Juli 2015 Mitteilungsblatt Nr. 29/2015 vom 3. Juli 2015 Zugangssatzung zum weiterbildenden Masterstudium für beruflich Qualifizierte ohne ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss vom 26.05.2015 Mitteilungsblatt

Mehr

355 D I E N S T B L A T T DER HOCHSCHULEN DES SAARLANDES 2016 ausgegeben zu Saarbrücken, 26. August 2016 Nr. 43 UNIVERSITÄT DES SAARLANDES Seite Ordnung zur Änderung der Prüfungsordnung für den postgradualen

Mehr

STUDIENPLAN AN DER WIRTSCHAFTSUNIVERSITÄT WIEN

STUDIENPLAN AN DER WIRTSCHAFTSUNIVERSITÄT WIEN STUDIENPLAN FÜR DAS MASTERSTUDIUM FINANZWIRTSCHAFT UND RECHNUNGSWESEN AN DER WIRTSCHAFTSUNIVERSITÄT WIEN Der Senat der Wirtschaftsuniversität Wien hat am 19.06.2013 auf Grund des Universitätsgesetzes 2002

Mehr

MITTEILUNGSBLATT. Studienjahr 2012/2013 Ausgegeben am Stück Sämtliche Funktionsbezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen.

MITTEILUNGSBLATT. Studienjahr 2012/2013 Ausgegeben am Stück Sämtliche Funktionsbezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen. MITTEILUNGSBLATT Studienjahr 2012/2013 Ausgegeben am 05.04.2013 20. Stück Sämtliche Funktionsbezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen. S O N S T I G E I N F O R M A T I O N E N 133. Ergänzung

Mehr

STUDIENPLAN. 1 Qualifikationsprofil

STUDIENPLAN. 1 Qualifikationsprofil STUDIENPLAN FÜR DAS MASTERSTUDIUM WIRTSCHAFTSPÄDAGOGIK AN DER WIRTSCHAFTSUNIVERSITÄT WIEN Der Senat der Wirtschaftsuniversität Wien hat am 25.03.2015 gemäß 25 Abs 1 Z 10 Universitätsgesetz 2002 nachfolgenden

Mehr

ORDNUNG. Der Fakultätsrat der Fakultät Bauwesen hat am folgende Ordnung beschlossen: Geltungsbereich

ORDNUNG. Der Fakultätsrat der Fakultät Bauwesen hat am folgende Ordnung beschlossen: Geltungsbereich ORDNUNG über die Feststellung der Eignung und die Zulassung für die Masterstudiengänge an der Fakultät Bauwesen der HAWK Fachhochschule Hildesheim/Holzminden/Göttingen Für Studiengänge mit den Abschlüssen

Mehr

Mitteilungsblatt Nr. 02-2014

Mitteilungsblatt Nr. 02-2014 Mitteilungsblatt Nr. 02-2014 Inhalt: vorläufige Zulassungsordnung für den postgradualen Studiengang Master of Social Work Soziale Arbeit als Menschenrechtsprofession (ZulO-MSW-MA) Seite: 1-3 Datum: 26.03.2014

Mehr

Curriculum. Universitätslehrgang für FINANZDIENSTLEISTUNG. Stammfassung: MBl. 17. Stück, Nr ,

Curriculum. Universitätslehrgang für FINANZDIENSTLEISTUNG. Stammfassung: MBl. 17. Stück, Nr , BEILAGE 1 zum Mitteilungsblatt 2. Stück, Nr. 16.4 2013/2014 16.10.2013 Curriculum Universitätslehrgang für FINANZDIENSTLEISTUNG Stammfassung: MBl. 17. Stück, Nr. 165.4, 06.06.2007 1. Änderung: MBl. 16.

Mehr

- 6/14 - Studienordnung für das Graduiertenstudium an der Fakultät für Biowissenschaften, Pharmazie und Psychologie der Universität Leipzig

- 6/14 - Studienordnung für das Graduiertenstudium an der Fakultät für Biowissenschaften, Pharmazie und Psychologie der Universität Leipzig - 6/14 - UNIVERSITÄT LEIPZIG Fakultät für Biowissenschaften, Pharmazie und Psychologie Studienordnung für das Graduiertenstudium an der Fakultät für Biowissenschaften, Pharmazie und Psychologie der Universität

Mehr

Zulassungsordnung der Universität Stuttgart für den Masterstudiengang Immobilientechnik und Immobilienwirtschaft

Zulassungsordnung der Universität Stuttgart für den Masterstudiengang Immobilientechnik und Immobilienwirtschaft Zulassungsordnung der Universität Stuttgart für den Masterstudiengang Immobilientechnik und Immobilienwirtschaft Vom 17. März 2011 Aufgrund von 29 Abs. 2 Satz 5 und 6 des Landeshochschulgesetzes vom 01.01.2005

Mehr

Personal-Mitteilungsblatt

Personal-Mitteilungsblatt Personal-Mitteilungsblatt der Medizinischen Universität Wien Nr. 34, ausgegeben am 23. August 2017 Inhalt 1 Wissenschaftliches Personal 3 1.1 Fachärztin / Facharzt für Anästhesiologie und Intensivmedizin

Mehr

Anhang. zum Studienreglement 2014 für den. Master-Studiengang Statistik. vom 31. August 2010 (Stand am 1. Juli 2014)

Anhang. zum Studienreglement 2014 für den. Master-Studiengang Statistik. vom 31. August 2010 (Stand am 1. Juli 2014) zum Studienreglement 2014 für den Master-Studiengang Statistik vom 31. August 2010 (Stand am 1. Juli 2014) Gültig für Eintritte, inkl. Wiedereintritte in den Studiengang ab Herbstsemester 2015. Für Eintritte

Mehr

ZULASSUNGSPRÜFUNG ZU EINEM STUDIUM AN DER KATHOLISCHEN PRIVAT-UNIVERSITÄT LINZ (KU LINZ)

ZULASSUNGSPRÜFUNG ZU EINEM STUDIUM AN DER KATHOLISCHEN PRIVAT-UNIVERSITÄT LINZ (KU LINZ) ZULASSUNGSPRÜFUNG ZU EINEM STUDIUM AN DER KATHOLISCHEN PRIVAT-UNIVERSITÄT LINZ (KU LINZ) 1 Allgemeine Voraussetzungen zur Ablegung der Zulassungsprüfung... 3 2 Antrag zur Ablegung der Zulassungsprüfung

Mehr