Allgemeine Wirtschaftslehre/Recht (III) Kaufvertrag und Handelsrecht
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- Jan Calvin Jaeger
- vor 6 Jahren
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1 Box 8 Allgemeine Wirtschaftslehre/Recht (III) Kaufvertrag und Handelsrecht 3.1 Kaufvertrag (24 Lernkarten) 3.2 Verbraucherschutz (14 Lernkarten) 3.3 Mahn- und Klagewesen (7 Lernkarten) 3.4 Verjährung (4 Lernkarten) 3.5 Handelsrecht (21 Lernkarten) 3.6 Unternehmensformen (18 Lernkarten) 3.7 Organisationslehre (6 Lernkarten) 3.8 Marketing (10 Lernkarten) (!) Top-Lernvideos zu den Inhalten dieser Box findest du hier: Videothek Box 8 Die Inhalte dieser Lernbox sind komplett im Prüfungskatalog der IHK-Zwischenund IHK-Abschlussprüfung Bankkaufmann/-frau aufgeführt.
2 Abkürzungsverzeichnis AG Arbeitgeber AN Arbeitnehmer BR Betriebsrat BV Betriebsversammlung IHK-PK IHK-Prüfungskatalog JAV Jugend- und Auszubildendenvertretung K Käufer LF Lernfeld TV Tarifvertrag V Verkäufer WE Willenserklärung
3 LF 1 Kaufvertrag 3.1/3 Wie lange ist der Antragende an seinen Antrag gebunden (= Annahmefristen)?
4 LF 1 Kaufvertrag 3.1/3 1. Oft ist eine Frist im Antrag genannt, bis wann die Annahme erfolgt sein muss. Ist dies nicht der Fall, gelten: 2. gesetzliche Fristen unter Anwesenden (vor Ort/am Telefon): sofort (während des Gesprächs/Telefonats!) unter Abwesenden (Brief, Fax, ): innerhalb der Frist, in der üblicherweise mit einer Rückantwort zu rechnen ist - Brief: max. 7 Tage - Fax, ca. 1-2 Tage Beachte: Eine verspätete Annahme gilt als neuer Antrag! ( 150 BGB)
5 LF 1 Kaufvertrag 3.1/12 Wann spricht man von einer Störung des Erfüllungsgeschäftes? Welche Arten der Störung unterscheidet man?
6 LF 1 Kaufvertrag 3.1/12 Es liegt eine Störung des Erfüllungsgeschäft vor, wenn die versprochene Leistung aus dem Verpflichtungsgeschäft (siehe 3.1/7) nicht oder nur unzureichend erfüllt wurde. Störung durch den Verkäufer Schlechtleistung (mangelhafte Lieferung) Nicht-Rechtzeitig-Lieferung (Lieferungsverzug) Annahmeverzug (des Geldes) Störung durch den Käufer Nicht-Rechtzeitig-Zahlung (Zahlungsverzug) Annahmeverzug (der Ware)
7 LF 1 Verbraucherschutz 3.2/3 Unter welchen Voraussetzungen werden die AGB Vertragsbestandteil?
8 LF 1 Verbraucherschutz 3.2/3 bei Privatkunden (1) Der Unternehmer (z. B. das KI) muss ausdrücklich auf die AGB als Vertragsbestandteil hinweisen. (2) Der Kunde muss sich in zumutbarer Weise über die AGB informieren können, entweder - mit Aushändigung der AGB oder - durch öffentlichen Aushang in den Geschäftsräumen. (3) Der Kunde muss die AGB durch Unterschrift anerkennen. (z. B. im Rahmen der Vertragsunterzeichnung) bei Firmenkunden (Kaufleute) Eine stillschweigende Anerkennung der AGB ist möglich.
9 LF 1 Mahn- und Klagewesen 3.3/5 Erläutere das Klageverfahren.
10 LF 1 Mahn- und Klagewesen 3.3/5 Voraussetzung: Schuldner hat entweder Mahnbescheid widersprochen (siehe 3.3/3) oder gegen VB Einspruch erhoben (siehe 3.3/4). örtliche Zuständigkeit Gericht am Wohnsitz des Schuldners (gesetzliche Regel) sachliche Zuständigkeit bis 5.000,00 EUR Streitwert: Amtsgericht über 5.000,00 EUR Streitwert: Landgericht Ziel: vollstreckbarer Titel Zwangsvollstreckung (mit Vermögensauskunft [ab ])
11 LF 1 Verjährung 3.4/4 Erläutere die Hemmung der Verjährung?
12 LF 1 Verjährung 3.4/4 Die Verjährungsfrist wird für diese Zeit unterbrochen, d. h. Verlängerung der Frist um die Hemmung, wenn der Gläubiger wegen höherer Gewalt (z. B. Erdbeben) seine Ansprüche nicht durchsetzen konnte. Gläubiger und Schuldner eine Stundungsvereinbarung (= Leistungsverweigerungsrecht) getroffen haben. Rechtsverfolgung angestrengt wird (Klageerhebung, Mahnbescheid-Zustellung, Anmeldung eines Insolvenzverfahrens,...) (kaufmännische Mahnung führt nicht zur Hemmung!) Ende der Hemmung 6 Monate nach rechtskräftiger Entscheidung
13 LF 1 Handelsrecht 3.5/17 Zeige auf, wie die Erteilung einer Prokura erfolgt und wann sie beginnt.
14 LF 1 Handelsrecht 3.5/17 Erteilung der Prokura persönlich durch Kaufmann/Geschäftsführer (GmbH) ausdrücklich (schriftlich oder mündlich) HR-Eintrag ist Pflicht (deklaratorisch) Beginn der Prokura in Innenverhältnis mit der persönlichen und ausdrücklichen Erteilung (HR-Eintrag ist ja nur deklaratorisch!) im Außenverhältnis wenn Dritter Kenntnis hat oder mit HR-Eintrag
15 LF 2/6 Unternehmensformen 3.6/8 Erläutere die GmbH & Co. KG. 1. Merkmale 2. Gründung (Kapital, Personen, Formvorschriften) Hinweis: Grundlage ist die Gesetzeslage, vertraglich sind oft (z. B. Vertretung, Gewinn- und Verlustbeteiligung) andere Regelungen möglich.
16 LF 2/6 Unternehmensformen 3.6/8 1. GmbH & Co. KG: ist eine Personengesellschaft (KG) und der Komplementär ist eine GmbH. GmbH: HR-Eintrag B (konstitutiv) GmbH & Co. KG: HR-Eintrag A (deklaratorisch) Merke: Ein Apfelbaum ist ein Baum und kein Apfel! Eine GmbH & Co. KG ist also eine KG und keine GmbH! 2. keine Mindestkapitalvorschrift (da Personengesellschaft, aber für den Komplementär: GmbH siehe 3.6/10 ) mind. 1 natürliche und 1 juristische Person (GmbH) Gesellschaftsvertrag der KG: formfrei und der GmbH: notariell beurkundet
17 IHK-PK Organisationslehre 3.7/5 Erläutere und skizziere ein Stab-Liniensystem.
18 IHK-PK Organisationslehre 3.7/5 (Ein)liniensystem mit Stabzuordnung zu Instanzen Stab = beratende und unterstützende Funktion, aber keine Entscheidungs- und Weisungsbefugnis (z. B. Revision, Personal, Marketing) (+) Arbeitsentlastung der Leitung, Qualitätssteigerung (-) Konflikte zwischen Stab und Linie
19 LF 6 Marketing 3.8/4 Stelle die Begriffe Marktpotential, Marktvolumen und Marktanteil einander gegenüber.
20 LF 6 Marketing 3.8/4 Marktpotential max. Aufnahmefähigkeit des betrachteten Marktes (alle potentiellen Kunden bzw. Geschäfte) 100 Kunden im Ort xy sind riesterberechtigt. Marktvolumen realisierte Absatzmengen des betrachteten Marktes in einem bestimmten Zeitraum (tatsächliche Kunden bzw. realisierte Geschäfte) 20 der 100 Kunden schließen einen Riester-Vertrag im Ort xy ab. Marktanteil prozent. Anteil der eigenen Unternehmung am ges. Marktvolumen 5 der 20 Kunden schließen den Riester-Vertrag bei unserer Kreditbank ab. Unser Marktanteil beträgt (5 / 20) *100 = 25 %.
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