Sonder-Klienteninformation

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1 Firm enna me Dr. Schnabl & Team Wien Ebreichsdorf - Szombathely Sonder-Klienteninformation nfo rma tio n Mä rz März 2016 In dieser Ausgabe: Verpflichtende elektronische Zahlungen an das Finanzamt ab 1. April 2016 Verpflichtende elektronische Zahlungen an das FA ab Umkehrschluss 1 Diese Vorschrift über Zahlungen an das Finanzamt wurde vom Gesetzgeber ja schon mit dem Steuerreformgesetz 2015/2016 beschlossen, nähere Regelungen aber einer Verordnung vorbehalten. Diese Verordnung ist nun am veröffentlicht worden. Die Neuregelung ist erstmals auf Steuerzahlungen ab dem 1. April 2016 anzuwenden. Im Detail werden folgende Regelungen getroffen: Das eps-verfahren 2 Bitte melden! 2 Information zu den neuen FinanzOnline- Funktionalitäten 3 Künftige Zahlungen an das Finanzamt müssen elektronisch erfolgen, wenn dies dem Abgabenpflichtigen zumutbar ist. Die elektronische Überweisung ist einem Steuerpflichtigen zumutbar, wenn er d a s E l e c t r o n i c - Banking-System seiner Bank bereits zur Entrichtung von Abgaben oder für andere Zahlungen nutzt. U N D über einen Internet- Anschluss verfügt. (Diese Voraussetzung ist nicht ganz verständlich, da man ja davon ausgehen muss, dass jeder, der bereits ein Electronic-Banking - S ys t e m v e r w e n d e t, zwangsläufig einen Internetanschluss haben muss!) geführt werden: im Wege der Funktion F i n a n z a m t s - zahlung, wenn das Electronic-Banking- System des Kreditinstituts eine solche Funktion beinhaltet O D E R im Wege des eps -Verfahrens (electronic-payment Im Umkehrschluss bedeutet dies: Wenn Sie zwar über einen Internetanschluss verfügen (und hoffentlich die Kosten dafür auch von der Steuer absetzen), aber bisher kein Electronic-Banking-System verwenden, können Sie die Abgaben weiterhin mit den herkömmlichen Zahlungsanweisungen überweisen. Wichtig wird aber sein, dann regelmäßig genau zu prüfen, ob die Zahlungen Ist diese Voraussetzung erfüllt, dann müssen ab 1. April 2016 die Steuerzahlungen wie folgt durch- richtig zugeordnet und die Selbstbemessungsabgaben (wie z.b. Umsatzsteuer, Lohnsteuer, Dienstgeberbeitrag u.ä.) auch richtig erfasst werden.

2 (Fortsetzung von Seite 1) Ist Ihnen im Sinne der Verordnung eine elektronische Überweisung zumutbar, Ihr Electronic-Banking-System verfügt aber nicht über die Funktion Finanzamtszahlung, dann müssen Sie die Abgaben im Wege des eps-verfahrens über FinanzOnline bezahlen. Das eps-verfahren Das eps-verfahren: Finanzamtszahlung mittels Internet- Banking Das eps-verfahren stellt eine Veranlassung zur Zahlung mittels Internet -Banking dar. Damit Sie sich mit diesem Thema vertraut machen können, haben wir Ihnen auf den nächsten Seiten die Information des BMF angefügt. Auch abrufbar unter: finanzonline.bmf.gv.at/fon/ html/ezahlung.pdf Sollten Sie eher der visuelle Typ sein, empfehlen wir Ihnen den BMF-Video- Ratgeber, den sie unter folgender Adresse abrufen können: Dieser Ratgeber inkludiert auch praktische Übungsbeispiele um die Vorgehensweise folgender Aktionen zu erlernen: Meldung zur Zahlung von Selbstbemessungsab-gaben und Elektronische Zahlung. Bitte melden! Wir ersuchen Sie, uns in den nächsten Tagen mitzuteilen, ob Sie diese elektronische Zahlung in Form von Service Finanzamtszahlung in den E-Banking-Systemen der Banken oder elektronische Zahlung in FinanzOnline zukünftig nutzen werden, (wie dies 211 Abs. 5 BAO verpflichtend vorsieht) oder ob sie keinen Computer, Laptop o.ä. besitzen und weiterhin die Zusendung von Zahlscheinen benötigen, da diese Variante eine Mitteilung unsererseits beim Finanzamt erforderlich macht. Seite 2

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12 WIEN Dr. Norbert SCHNABL Hummelgasse Wien Tel. +43 (1) Fax +43 (1) EBREICHSDORF Dr. Schnabl & Partner OG Hauptplatz Ebreichsdorf Tel. +43 (2254) Fax +43 (2254) SZOMBATHELY Dr. Schnabl & Partner OG Semmelweis utca Szombathely Tel Fax +43 (1) Seite 12

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