Der Tierschutzbeauftragte

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1 Der Tierschutzbeauftragte Seine Stellung, seine Aufgaben und die Unterstützung, die er benötigt, um seine Aufgaben im Sinne des Tierschutzes zu erfüllen

2 Grundsätze

3 Aspekte Welche Aufgaben sind noch zu erfüllen Hauptaufgabe/ Nebenberuflich Stellung im Unternehmen oder Institut Erfahrung über Zeitkontingent Besetzung der Stelle durch minder qualifizierte Personen Personalunion von TierSchB und Tierhausleiter

4 Gliederung Funktion Kompetenz Hauptaufgaben Arbeitsrecht Zeitaufwand und Ausstattung Personalunion

5 Funktion Beratung und Selbstkontrolle der Einrichtung Der Institution verbunden, aber nicht weisungsgebunden und auch nicht der "verlängerter Arm" der Behörde Soll zum tierschutzgerechten Handeln anleiten Unterstützung durch die Einrichtung

6 Kompetenz Mindestqualifikation: abgschl. Hochschulstudium der Tiermedizin, der Medizin oder der Biologie (Zoologie). Ausnahmen!? Kenntnisse der Versuchstiere und über die Durchführung der Projekte Regelmäßige Fort- und Weiterbildung Qualifikation und Kontinuität der Person fördert Zusammenarbeit zwischen Institut und Behörde

7 Hauptaufgaben ( 8 Abs. 3 TierSchG) Kontrolle der Tierhaltung Beratung beim Antrag auf Genehmigung und bei der Anzeige von Tierversuchen Hilfestellung bei der Durchführung, nur bedingt Kontrolle Fortbildungen der jeweilige Personen Stellungnahme zu Anträgen auf Genehmigung

8 Hauptaufgaben ( 8 Abs. 3 TierSchG) Versuchsbegleitende Beratung Vermittlung zwischen Einrichtung und Behörden Jährliche Versuchstiermeldung

9 Arbeitsrecht Bestellung des Tierschutzbeauftragten ( 8 TierSchG) Weisungsfreiheit Unmittelbares Vortragsrecht Auskunftspflicht Benachteiligungsverbot

10 Zeitaufwand und Ausstattung Kontrolle und Versuchsbegleitende Beratung Auch Wochenende / Feiertage Dezentrale Einrichtungen (Zeit & Hygiene) Anträge (Anzahl und Qualität der Projekte) Möglichst in der Dienstanweisung zu regeln Anpassung in bestimmten Zeiträumen Datenverarbeitung und Sachbearbeiter

11 Personalunion Im Allgemeinen wird die Personalunion von Tierhausleiter und TierSchB den Tierschutz als auch die Tierhaltung optimieren.

12 Zusammenfassung Der TierSchB ist Mittler zwischen Wissenschaftler und Behörde. In dieser Funktion berät er den Wissenschaftler und unterstützt ihn in seinem Versuchsvorhaben. Als Mindestqualifikation des TierSchB wird ein abgeschlossenes Hochschulstudium der Medizin, der Tiermedizin oder der Biologie (Fachrichtung Zoologie) vorausgesetzt. Außerdem muss der TierSchB - den jeweiligen Aufgaben angemessen - die Biologie der benötigten Versuchstiere sowie die Voraussetzungen für die erfolgreiche Durchführung von Tierversuchen in den Forschungsgebieten der Einrichtung kennen (AVV 3.2). Der TierSchB ist verpflichtet, auf die Einhaltung von Vorschriften, Bedingungen und Auflagen zur Wahrung der Belange des Tierschutzes zu achten. Er hat die Aufgabe den Versuch beratend zu begleiten und - sofern nötig - Hilfestellung zu leisten.

13 Zusammenfassung Der TierSchB ist Mittler zwischen Wissenschaftler und Behörde. In dieser Funktion berät er den Wissenschaftler und unterstützt ihn in seinem Versuchsvorhaben. Als Mindestqualifikation des TierSchB wird ein abgeschlossenes Hochschulstudium der Medizin, der Tiermedizin oder der Biologie (Fachrichtung Zoologie) vorausgesetzt. Außerdem muss der TierSchB - den jeweiligen Aufgaben angemessen - die Biologie der benötigten Versuchstiere sowie die Voraussetzungen für die erfolgreiche Durchführung von Tierversuchen in den Forschungsgebieten der Einrichtung kennen (AVV 3.2). Der TierSchB ist verpflichtet, auf die Einhaltung von Vorschriften, Bedingungen und Auflagen zur Wahrung der Belange des Tierschutzes zu achten. Er hat die Aufgabe den Versuch beratend zu begleiten und - sofern nötig - Hilfestellung zu leisten.

14 Zusammenfassung Der TierSchB ist Mittler zwischen Wissenschaftler und Behörde. In dieser Funktion berät er den Wissenschaftler und unterstützt ihn in seinem Versuchsvorhaben. Als Mindestqualifikation des TierSchB wird ein abgeschlossenes Hochschulstudium der Medizin, der Tiermedizin oder der Biologie (Fachrichtung Zoologie) vorausgesetzt. Außerdem muss der TierSchB - den jeweiligen Aufgaben angemessen - die Biologie der benötigten Versuchstiere sowie die Voraussetzungen für die erfolgreiche Durchführung von Tierversuchen in den Forschungsgebieten der Einrichtung kennen (AVV 3.2). Der TierSchB ist verpflichtet, auf die Einhaltung von Vorschriften, Bedingungen und Auflagen zur Wahrung der Belange des Tierschutzes zu achten. Er hat die Aufgabe den Versuch beratend zu begleiten und - sofern nötig - Hilfestellung zu leisten.

15 Zusammenfassung Der TierSchB ist Mittler zwischen Wissenschaftler und Behörde. In dieser Funktion berät er den Wissenschaftler und unterstützt ihn in seinem Versuchsvorhaben. Als Mindestqualifikation des TierSchB wird ein abgeschlossenes Hochschulstudium der Medizin, der Tiermedizin oder der Biologie (Fachrichtung Zoologie) vorausgesetzt. Außerdem muss der TierSchB - den jeweiligen Aufgaben angemessen - die Biologie der benötigten Versuchstiere sowie die Voraussetzungen für die erfolgreiche Durchführung von Tierversuchen in den Forschungsgebieten der Einrichtung kennen (AVV 3.2). Der TierSchB ist verpflichtet, auf die Einhaltung von Vorschriften, Bedingungen und Auflagen zur Wahrung der Belange des Tierschutzes zu achten. Er hat die Aufgabe den Versuch beratend zu begleiten und - sofern nötig - Hilfestellung zu leisten.

16 Zusammenfassung Er soll beim Antrag auf Genehmigung und bei der Anzeige von Tierversuchen den Antragsteller beraten und muss eine Stellungnahme zum Antrag auf Genehmigung eines Versuchvorhabens abgeben. Der Tierschutzbeauftragte vermittelt und fördert die Zusammenarbeit zwischen dem AG und der Behörde. Er ist an der Erfassung und der Weiterleitung der statistischen Daten über Tierversuche beteiligt Der Tierschutzbeauftragte ist arbeitsrechtlich von gesetzlicher Seite nicht ausreichend abgesichert, so dass seine berufliche Absicherung durch vertragliche Absprachen und innerbetriebliche Kautelen gewährleistet werden kann und sollte. Auch die Hinzuziehung des Personalrates oder des Betriebsrates bei der Bestellung des Tierschutzbeauftragten ist zu erwägen. Die Personalunion von Tierhausleiter und TierSchB wird im allgemeinen den Tierschutz als auch die Tierhaltung optimieren.

17 Zusammenfassung Er soll beim Antrag auf Genehmigung und bei der Anzeige von Tierversuchen den Antragsteller beraten und muss eine Stellungnahme zum Antrag auf Genehmigung eines Versuchvorhabens abgeben. Der Tierschutzbeauftragte vermittelt und fördert die Zusammenarbeit zwischen dem AG und der Behörde. Er ist an der Erfassung und der Weiterleitung der statistischen Daten über Tierversuche beteiligt. Der Tierschutzbeauftragte ist arbeitsrechtlich von gesetzlicher Seite nicht ausreichend abgesichert, so dass seine berufliche Absicherung durch vertragliche Absprachen und innerbetriebliche Kautelen gewährleistet werden kann und sollte. Auch die Hinzuziehung des Personalrates oder des Betriebsrates bei der Bestellung des Tierschutzbeauftragten ist zu erwägen. Die Personalunion von Tierhausleiter und TierSchB wird im allgemeinen den Tierschutz als auch die Tierhaltung optimieren.

18 Zusammenfassung Er soll beim Antrag auf Genehmigung und bei der Anzeige von Tierversuchen den Antragsteller beraten und muss eine Stellungnahme zum Antrag auf Genehmigung eines Versuchvorhabens abgeben. Der Tierschutzbeauftragte vermittelt und fördert die Zusammenarbeit zwischen dem AG und der Behörde. Er ist an der Erfassung und der Weiterleitung der statistischen Daten über Tierversuche beteiligt. Der Tierschutzbeauftragte ist arbeitsrechtlich von gesetzlicher Seite nicht ausreichend abgesichert, so dass seine berufliche Absicherung durch vertragliche Absprachen und innerbetriebliche Kautelen gewährleistet werden kann und sollte. Auch die Hinzuziehung des Personalrates oder des Betriebsrates bei der Bestellung des Tierschutzbeauftragten ist zu erwägen. Die Personalunion von Tierhausleiter und TierSchB wird im allgemeinen den Tierschutz als auch die Tierhaltung optimieren.

19 Zusammenfassung Er soll beim Antrag auf Genehmigung und bei der Anzeige von Tierversuchen den Antragsteller beraten und muss eine Stellungnahme zum Antrag auf Genehmigung eines Versuchvorhabens abgeben. Der Tierschutzbeauftragte vermittelt und fördert die Zusammenarbeit zwischen dem AG und der Behörde. Er ist an der Erfassung und der Weiterleitung der statistischen Daten über Tierversuche beteiligt. Der Tierschutzbeauftragte ist arbeitsrechtlich von gesetzlicher Seite nicht ausreichend abgesichert, so dass seine berufliche Absicherung durch vertragliche Absprachen und innerbetriebliche Kautelen gewährleistet werden kann und sollte. Auch die Hinzuziehung des Personalrates oder des Betriebsrates bei der Bestellung des Tierschutzbeauftragten ist zu erwägen. Die Personalunion von Tierhausleiter und TierSchB wird im allgemeinen den Tierschutz als auch die Tierhaltung optimieren.

20 Zusammenfassung Er soll beim Antrag auf Genehmigung und bei der Anzeige von Tierversuchen den Antragsteller beraten und muss eine Stellungnahme zum Antrag auf Genehmigung eines Versuchvorhabens abgeben. Der Tierschutzbeauftragte vermittelt und fördert die Zusammenarbeit zwischen dem AG und der Behörde. Er ist an der Erfassung und der Weiterleitung der statistischen Daten über Tierversuche beteiligt. Der Tierschutzbeauftragte ist arbeitsrechtlich von gesetzlicher Seite nicht ausreichend abgesichert, so dass seine berufliche Absicherung durch vertragliche Absprachen und innerbetriebliche Kautelen gewährleistet werden kann und sollte. Auch die Hinzuziehung des Personalrates oder des Betriebsrates bei der Bestellung des Tierschutzbeauftragten ist zu erwägen. Die Personalunion von Tierhausleiter und TierSchB wird im allgemeinen den Tierschutz als auch die Tierhaltung optimieren.

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