Motion. Massnahmen gegen die Jugendarbeitslosigkeit: Nach den Worten die Taten!

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1 M 019/2007 ERZ 13. Juni 2007 ERZ C Motion 1042 SP-JUSO (Blaser, Heimberg) Weitere Unterschriften: 36 Eingereicht am: Massnahmen gegen die Jugendarbeitslosigkeit: Nach den Worten die Taten! Der Regierungsrat wird beauftragt: 1. Zusätzliche Ausbildungsplätze (Lehrstellen, Grundbildung mit Attest) in der kantonalen Verwaltung, in kantonalen Betrieben und in den kantonalen Lehrwerkstätten für schulisch schwache Jugendliche und Jugendliche mit Migrationshintergrund zu schaffen. 2. Ein Anreizsystem, damit bei den Ausbildungsbetrieben in der Privatwirtschaft, zusätzliche Ausbildungsplätze (Lehrstellen, Grundbildung mit Attest) angeboten werden zu schaffen. 3. Zusätzliche Arbeits- und Praktikumsplätze in der kantonalen Verwaltung und in kantonalen Betrieben für Lehr- und Studienabgängerlnnen zu schaffen. 4. Ein Anreizsystem, damit in der Privatwirtschaft zusätzliche Arbeits- und Praktikumsplätze für Lehr- und Studienabgängerlnnen angeboten werden, zu schaffen. 5. Ein breit angelegtes Angebot an Nachholbildungen für junge Erwachsene innerhalb der bestehenden Bildungsangebote zu schaffen, welche über keinen Abschluss auf der Sekundarstufe I und/oder auf der Sekundarstufe II verfügen. 6. An Berufsfachschulen professionelle Beratungsstellen für die Lernenden der Brückenangebote, der Grundbildung und der Weiterbildung beraten und unterstützen einzurichten, welche die Lernenden mit Schwierigkeiten beraten und unterstützen, einen Ausbildungsplatz zu finden, respektive den Einstieg ins Berufsleben zu ermöglichen. 7. Innerhalb der kantonalen Brückenangeboten für schulische schwache Jugendliche und Jugendliche mit Migrationshintergrund ein fokussiertes Angebot aufzubauen, ohne die bestehenden kantonalen Angebote zu kürzen. Die einzelnen Massnahmen sind zwischen der Erziehungsdirektion, der Volkswirtschaftsdirektion und der Gesundheits- und Fürsorgedirektion durch ein geeignetes Gremium zu steuern und zu koordinieren. Begründung: In dem im November 2006 erschienen Lehrstellenbericht der Erziehungsdirektion wird erstmals umfassend über die Lehrstellensituation und Jugendarbeitslosigkeit im Kanton Bern berichtet. Der ausgezeichnete Bericht zeigt auf, dass die Situation bezüglich der Jugendarbeitslosigkeit auch im Kanton Bern weit dramatischer ist als bisher angenommen wurde. Als arbeitslose Jugendliche gelten arbeitslose Personen im Alter von 15 bis 24 Jahren. Die Jährigen bilden die jüngste Gruppe der registrierten Arbeitslosen. Die Arbeitslosenquote ist auch in dieser Gruppe stark angestiegen und hat sich in den letzten

2 2 Jahren der Gesamtarbeitslosenquote angenähert. Bei dieser Gruppe handelt es sich um ausbildungslose Jugendliche ohne Abschluss auf Sekundarstufe II. Die Ursachen der Ausbildungslosigkeit liegen zum Teil bei der prekären Lehrstellensituation und an den persönlichen Voraussetzungen der Jugendlichen im schulischen und persönlichen Bereich. Die Arbeitslosenquote der Jugendlichen zwischen 20 und 24 Jahren liegt deutlich über dem Durchschnitt. Bei dieser Gruppe handelt es sich meist um arbeitslose Jugendliche mit einer abgeschlossenen Berufslehre oder um Studienabgänger. Die mangelnde Erfahrung auf dem Arbeitsmarkt gilt als Haupthindernis für den Einstieg ins Berufsleben. Die Situation verschärft sich in Zeiten des wirtschaftlichen Abschwungs. In der Erfassung der Jugendarbeitslosigkeit gibt es grosse Unterschiede. Die Jugendarbeitslosigkeit wird in der Schweiz von zwei verschiedenen Erhebungen erfasst: von der Arbeitslosenstatistik des Staatssekretariat für Wirtschaft (seco) - einer Vollerhebung aller registrierten Arbeitslosen und von der Schweizerischen Arbeitskräfteerhebung (SAKE) des Bundesamts für Statistik (BFS) - einer Stichprobenanalyse, die mit einem breiten Begriff der Arbeitslosigkeit rechnet. Die seco-statistik erfasst die bei einem regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) registrierten Arbeitslosen Im Gegensatz zu den Zahlen des seco erfasst die Erwerbslosenquote nach SAKE auch Personen, welche sich nicht bei einem RAV registriert haben. Im Jahre 2005 betrug die Erwerbslosenquote in der Schweiz 4.4 Prozent (Arbeitslosenquote nach seco 3.8%) und bei Jugendlichen Jährigen sogar 8.8 Prozent (Arbeitslosenquote nach seco 5.1%). Die Arbeitslosenquote des seco gibt das tatsächliche Ausmass der Jugendarbeitslosigkeit beschönigend wider. Die Unterschätzung ist bei Jugendlichen besonders augenfällig. Dies kann zum Teil auf die geringe Meldeneigung bei Jugendlichen zurückgeführt werden. Oft sind den Jugendlichen die Dienstleistungen des RAV zu wenig bekannt oder sie wollen sich nicht den Bedingungen der RAV unterwerfen. Hinzu kommt, dass ein Teil der Jugendlichen in Ausbildung ist und nur im Nebenerwerb arbeitet oder sich nicht in einer finanziellen Notlage befindet, da die Kosten der Erwerbslosigkeit privat getragen werden. Durch Jugendarbeitslosigkeit entstehen für die Gesellschaft Kosten, die wesentlich höher sind als die Investition in Bildung und Weiterbildung. Ein Teil der Kosten entsteht, weil arbeitslose Jugendliche bereits früh auf Unterstützungsleistungen angewiesen sind und weil sie durch Erwerbslosigkeit nicht zur Finanzierung der Sozialwerke beitragen. Gerade im Alterssegment der jährigen so genannt jungen Erwachsenen werden die Fallzahlen weiterhin zunehmen und auch mittel- und langfristig zu hohen Kosten führen, denn ca. 2/3 der jung Erwachsenen SozialhilfebezügerInnen haben keine berufliche Grundbildung abgeschlossen. Bei längerer Erwerbslosigkeit geht auch erlerntes Wissen und Können verloren, was zu einem kostspieligen Verlust an Humankapital führt. Wenn Jugendliche den Einstieg in den Arbeitsmarkt nicht schaffen, liegt ausserdem ein grosses Potenzial, auf welches die Wirtschaft angewiesen ist, brach. Aus den genannten Gründen ist es ausserordentlich wichtig, dass der Kanton zusätzliche Massnahmen ergreift, um die Jugendarbeitslosigkeit wirksam zu bekämpfen. Jugendarbeitslosigkeit beraubt den betroffenen jungen Menschen die Zukunftsperspektiven. Das ist menschenverachtend und ein volkswirtschaftlicher Unsinn, den wir uns nicht mehr länger leisten können. Es wird Dringlichkeit verlangt. Abgelehnt:

3 3 Antwort des Regierungsrates Mit einem umfassenden Massnahmenpaket fordert der Motionär den Regierungsrat auf, die Situation für die Lehrstellensuchenden am Übergang von der Volksschule in die Berufsbildung zu verbessern. Auch der Übertritt nach dem Berufsabschluss in die Arbeitswelt soll erleichtert und so der Jugendarbeitslosigkeit vorgebeugt werden. Für den Regierungsrat hat die Thematik der Lehrstellensituation und der Jugendarbeitslosigkeit einen hohen Stellenwert. So ist im Schwerpunkt Hohe Bildungsqualität der Regierungsrichtlinien festgehalten, dass alle Jugendlichen und Erwachsenen die Möglichkeit haben sollen, einen Abschluss auf der Sekundarstufe II zu erreichen. Die Erziehungsdirektion und die Volkswirtschaftsdirektion haben wie vom Motionär zitiert einen umfassenden Lehrstellenbericht vorgelegt, welcher an einer Lehrstellenkonferenz breit diskutiert worden ist. Das Resultat von Bericht und Konferenz war ein Massnahmenpaket, welches weitgehend die Anliegen des Motionärs aufnimmt. Die Zahl der Lehrstellen konnte in den letzten Jahren dank grosser Anstrengungen von Bund, Kanton und Wirtschaft entsprechend der steigenden Zahl der Volksschulabgänger/innen gesteigert werden. Mit dem Schülerrückgang in den nächsten Jahren wird sich die Lage für leistungsstarke Schüler/innen deutlich entspannen. Jugendliche mit schwächeren Schulleistungen, mit ungünstigem sozialem Umfeld und mit Migrationshintergrund werden aber weiterhin Schwierigkeiten haben, einen geeigneten Ausbildungsplatz zu finden. Deshalb haben gemäss Lehrstellenbericht zwei Massnahmen eine besonders hohe Priorität: Früherfassung und Begleitung von gefährdeten Jugendlichen bereits ab der Volksschule (Case Management), sowie die Schaffung von Lehrstellen in der zweijährigen Grundbildung mit eidgenössischem Berufsattest (EBA) für schulisch schwächere, praktisch begabte Jugendliche. Die Jugendarbeitslosigkeit hat sich mit dem wirtschaftlichen Aufschwung etwas zeitverzögert entschärft. So betrug die Arbeitslosenquote bei den Jährigen Ende des 1. Quartals 2007 noch 1,7 Prozent, bei den Jährigen 3,4 Prozent (Arbeitslosenquote Kanton Bern 2,2 %, Schweiz 3,0 %). Dies ist ein beträchtlicher Rückgang im Vergleich zum Vorquartal. Die Erholung der Situation auf dem Arbeitsmarkt wirkt sich erfahrungsgemäss bei der Jugendarbeitslosigkeit besonders stark aus, weil diese sehr konjunktursensibel reagiert. Allerdings müssen auch hier die Anstrengungen weitergeführt werden, da stellenlose junge Erwachsene aufgrund fehlender Entwicklungsperspektiven schnell an den Rand der Gesellschaft gedrängt werden und letztlich dem Staat über Sozialkosten zur Last fallen. Im Rahmen der Regierungsrichtlinien ist denn auch im Schwerpunkt Gesellschaftspolitik festgehalten, dass die direktionsübergreifende Zusammenarbeit im Bereich der Beschäftigungs- und Integrationsmassnahmen verstärkt und die arbeitsmarktlichen Massnahmen mit den Bildungsangeboten vernetzt werden müssen. Zu den einzelnen Punkten der Motion nimmt der Regierungsrat wie folgt Stellung: Punkt 1 Kantonale Lehrstellen in der zweijährigen Grundbildung EBA können erst geschaffen werden, wenn die entsprechende Bildungsverordnung auf Bundesebene verabschiedet ist. Bis heute werden in der kantonalen Verwaltung über zwanzig Berufe ausgebildet. Lediglich bei den Köch/innen und in der Hauswirtschaft sind die Grundlagen für EBA-Lehrstellen vorhanden. In der Kaufmännischen Ausbildung wird die Einführung auf 2008 hinausgeschoben. Im Rahmen der Lehrstellenförderung werden auch die Direktionen und Ämter bearbeitet. So hat die BVE im letzten Jahr beschlossen, die Zahl der Lehrstellen zu verdoppeln und vor allem Lehrstellen im niederschwelligen Bereich zu schaffen. An den Lehrwerkstätten Bern

4 4 wird eine Offensive für EBA-Lehrstellen geführt. So entstanden 12 neue Plätze für Schreinerpraktiker/innen, 24 Plätze für Metallbaupraktiker/innen und 12 Plätze für Maschinenbaupraktiker/innen (Pilotversuch). Bei der Besetzung dieser Lehrstellen wird ein besonderes Augenmerk auf die vom Motionär erwähnte Zielgruppe gelegt. Punkt 2 Im Lehrstellenbericht wird dargestellt, dass die Unternehmen im Kanton Bern eine höhere Ausbildungsbereitschaft zeigen als in der Deutschschweiz und insbesondere auch im schweizerischen Durchschnitt. Wie in der Motion Guggisberg (M175/2006) aufgezeigt, ist der Regierungsrat gewillt, das Engagement in der Berufsbildung im Rahmen von Bauvorhaben verstärkt zu berücksichtigen und so Anreize zu setzen. Entsprechende Vorbereitungen laufen. Analog dazu könnte die Berufsbildung auch bei anderen Beschaffungen und beim Einkauf von Dienstleistungen berücksichtigt werden. Punkt 3 Der Regierungsrat hat verschiedentlich mit speziellen Beschlüssen die Finanzierung zur Schaffung von Praktikumsstellen für stellenlose Lehrabgänger/innen der kaufmännischen und der IT-Berufe sichergestellt (RRB1056/2006). Diese Massnahme soll weitergeführt werden, bis sich die Situation auf dem Stellenmarkt entschärft. In den letzten Jahren konnten sämtlichen KV- und IT-Lehrabgänger/innen in der Verwaltung eine Praktikumsstelle angeboten werden, sofern sie sich dafür interessiert haben. Es stand keine Person ohne Lösung da. Punkt 4 Die Arbeitslosenversicherung ALV stellt bereits heute Anreize in Aussicht, wonach Berufspraktikumsplätze für stellenlose Lehrabgänger/innen finanziell unterstützt werden können. Über den Arbeitsmarktfonds stehen vergleichbare Leistungen auch Personen ohne ALV offen. Voraussetzung ist die Anmeldung beim RAV. Es herrscht allerdings bei den Arbeitgebern eine vergleichsweise geringe Nachfrage nach diesen Einsatzplätzen, weil die Anreize wirtschaftlich möglichst neutral gestaltet sein müssen. Ein verstärkter Anreiz brächte die Gefahr, dass regulär angebotene Arbeitsplätze Wettbewerbsnachteile gegenüber den subventionierten erleiden. Dies ergäbe letztlich eine weitere Verknappung der regulär entlöhnten Arbeitsplätze. Aus dem gleichen Grunde sind auch zusätzliche Anreize für Praktikumsplätze nur beschränkt tauglich. Wie im Lehrstellenbericht aufgezeigt braucht es vermehrt Informationsanlässe sowie einen verstärkten Informationsaustausch und die Zusammenarbeit zwischen öffentlicher (RAV) und privater Arbeitsvermittlung. Die verbesserte Information verkürzt die Dauer der Stellensuche generell und private Arbeitsvermittler ermöglichen die Beschäftigung von Personal, wenn die dauerhafte Schaffung von neuen Arbeitsplätzen nicht möglich ist. Punkt 5 Derzeit läuft eine Initiative der kantonalen Erziehungsdirektorenkonferenz (EDK), wonach die Nachholbildung für die Sekundarstufe I gesamtschweizerisch geregelt werden soll. Ein Gesuch ist beim Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT) hängig. Auf der Sekundarstufe II wurden sowohl im eidgenössischen wie auch im kantonalen Berufsbildungsgesetz die Basis gelegt zur Validierung und Anerkennung von Bildungsleistungen ( validations des acquis ; siehe auch Lehrstellenbericht). Auch hier soll gesamtschweizerisch koordiniert vorgegangen werden. Im Kanton Bern besteht die Zielsetzung, dass bis Ende 2007

5 5 in drei bis vier Berufen Validierungsverfahren vorliegen. Im weiteren bestehen verschiedene Angebote zur Nachholbildung an den Berufsfachschulen, wie die Vorlehre für Erwachsene an der BFF Bern, Fit für die Grundbildung an der GIB Thun oder die erweiterte Vorlehre für junge Erwachsene mit erschwerten sozialen Bedingungen, ein Pilotprojekt, das im Auftrag der ERZ und der GEF ebenfalls an der BFF Bern durchgeführt wird. Punkt 6 Mehrere Berufsfachschulen haben bereits professionelle Beratungsstellen, wie vom Motionär gefordert. Im Projekt Case Management wie auch im Projekt zur Verminderung der Lehrvertragsauflösungen laufen im Moment die Abklärungen, wie die Beratung optimiert werden muss, damit Jugendliche in schwierigen Situation bereits ab der 7. Klasse in der Volksschule, aber vor allem auch während der Berufslehre besser begleitet werden können. So muss insbesondere auch die Schnittstelle zur Berufsberatung und zur Ausbildungsberatung der Lehraufsicht klar definiert werden. Die Arbeiten werden zeigen, wie weit ein Ausbau der Beratungsstellen an den Berufsfachschulen notwendig ist. Die Resultate sollten bis Ende 2007 vorliegen. Punkt 7 Wie im Massnahmenplan zum Lehrstellenbericht aufgezeigt, sollen die Brückenangebote neben der Beseitigung individueller Bildungsdefizite, welche den Anschluss an eine anforderungsreiche berufliche Grundbildung verhindern, vor allem auf die Risikogruppen fokussiert werden (u.a. schulisch schwächere Leistungen, schwieriges soziales Umfeld, Migrationshintergrund). Zudem sind sie mit den Angeboten der Arbeitslosenversicherung (Motivationssemester) zu koordinieren. Entsprechende Projekte für die Überprüfung der Vorlehren wie auch zur Verbesserung der Genderkompetenz in den berufsvorbereitenden Schuljahren (BVS), insbesondere für Jugendliche mit Migrationshintergrund, sind angelaufen. Zudem erfolgt eine spezifische Weiterbildung für Lehrpersonen in den BVS für Integration von Fremdsprachigen (BSI). Das Projekt Aufstarten der BFF für schulleistungsmässig besonders schwache Jugendliche wird weitergeführt. Die Motivationssemester, welche Jugendliche in zwei Anspruchsstufen auf die Berufswahl und Ausbildung vorbereiten, stehen auch Jugendlichen mit Schwierigkeiten bezüglich Verhalten, Bildungsstand oder sozialem Umfeld sowie Jugendlichen mit einer vorläufigen Aufnahme offen. Schliesslich fordert der Motionär die Regierung auf, die verschiedenen aufgeführten Massnahmen zwischen der Erziehungsdirektion, der Volkswirtschaftsdirektion und der Gesundheits- und Fürsorgedirektion durch ein geeignetes Gremium zu steuern und zu koordinieren. Dieses Gremium besteht bereits. Mit Leistungsauftrag vom 15. September 2005 haben sich das Wirtschaftsamt beco der VOL, das Mittelschul- und Berufsbildungsamt der ERZ, das Sozialamt der GEF, die Zentralstelle für Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung und die IV-Stelle Bern im Rahmen der Interinstitutionellen Zusammenarbeit (IIZ) zur Koordination verpflichtet. Es ist geplant, die IIZ im Rahmen einer Verordnung auf Regierungsebene verbindlicher zu verankern. Fazit Wie die Antworten zu den einzelnen Punkten zeigen, sind die meisten Forderungen des Motionärs in den laufenden Arbeiten bereits enthalten oder sind in Planung. Der Regierungsrat kann deshalb den Vorstoss mit Ausnahme der Punkte 4 und 6 unterstützen. Diese beiden Punkte sind lediglich als Postulat zu überweisen. Wie begründet wurde, sind bei Anreizen zur Schaffung von Praktikumsstellen in der Privatwirtschaft (Punkt 4) Grenzen gesetzt. Eine zu starke Förderung könnte sogar kontraproduktiv wirken. Die Forderung nach einem Ausbau der Beratungsstellen an den Berufsfachschulen (Punkt 6) muss zuerst

6 6 im Rahmen des Projektes Case Management geprüft und mit anderen Massnahmen koordiniert werden. Im Weiteren ist darauf hinzuweisen, dass für 2008 eine Neuauflage des Lehrstellenberichts wie auch der kantonalen Lehrstellenkonferenz geplant ist. Im Rahmen dieses 2. Lehrstellenberichts wird über den Erfolg der Anstrengungen Rechenschaft abgelegt. Antrag: Ziffer 4 und 6: Annahme als Postulat Übrige Ziffern: Annahme An den Grossen Rat

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