1 Änderungen von Ersttypprüfberichten. 2 Regeln zur Austauschbarkeit gemäß den Produktnormen was ist zu tun?
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- Maja Fiedler
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1 Dipl.-Ing. (FH) ift Rosenheim Austauschregeln für Komponenten wie Beschläge, Dichtungen oder Verglasungen vereinfachen Prüfnachweise, Konstruktionen und Produktionsabläufe 1 Änderungen von Ersttypprüfberichten geht das überhaupt? Zwischenzeitlich sind die Grundlagen der harmonisierten europäischen Spezifikationen wie z. B. der Produktnorm für Fenster und Außentüren DIN EN und deren nationale Umsetzung in den unterschiedlichen europäischen Mitgliedsstaaten bekannt. Viel ist in den letzten Jahren darüber berichtet und geschrieben worden: wie geprüft werden muss, welche Anforderungen für die Einführung der werkseigenen Produktionskontrolle bestehen, welche Regeln bei der EG- Konformitätserklärung durch den Hersteller berücksichtigt werden müssen und so weiter und so fort. Eine Vielzahl von Informationen, Hinweisen, Regeln ist dabei zu beachten. Für die Systemgeber oder Hersteller, die die Eigenschaften der Produkte nachgewiesen haben und nun mittels des sogenannten Ersttypprüfberichtes (ITT) die Werte und Klassen für ihr geprüftes Produkt auf der EG-Konformitätserklärung angeben, stellt sich jedoch häufig folgende Frage: Darf ich die Werte im Ersttypprüfbericht auch dann angeben, wenn ich von der geprüften Bauart abweiche und z. B. andere Dichtungen oder Beschläge einsetze? Muss ich den Einfluss durch die Veränderung für alle Eigenschaften nachweisen und wenn ja, wie? Kann ich als Hersteller/Verarbeiter einfach austauschen wie ich will? Was ist nun zu tun? 2 Regeln zur Austauschbarkeit gemäß den Produktnormen was ist zu tun? Für die Möglichkeit der Austauschbarkeit gibt es je nach Produktnorm unterschiedliche Festlegungen: Für Mehrscheiben-Isolierglas ist z. B. in DIN EN ausdrücklich die Regelung für die Austauschbarkeit für den Bereich des Dichtstoffes als auch für beschichtetes Glas festgelegt. In der Produktnorm für Fenster und Außentüren DIN EN sind grundsätzliche Informationen enthalten, welche Wechselwirkungen zwischen den Eigenschaften und Produkten bestehen: in Tabelle A.1 sind Vorschläge aufgeführt, welche Eigenschaften von Fenstern und Türen sich ändern könnten, wenn ein bestimmtes Bauteil wie z. B. der Beschlag, die Dichtung oder die Verglasung geändert wird. Es werden Möglichkeiten aufgezählt, ob auf Grund von Änderungen am Produkt eine erneute Prüfung (ITT) durchgeführt werden sollte oder nicht. (Tabellen 1a+b) Wer ist jedoch für die korrekte Ausführung dieser Vorschläge Verantwortlich? Gibt es als Hersteller von Fenstern oder Haustüren Regeln, an die ich mich beim Austausch halten kann, und wie kann ich mich hierfür bei der Erstellung der CE- Konformitätserklärung absichern? ift Rosenheim Seite 155 von 194
2 3 Regeln zur Austauschbarkeit auf Basis von ift-zertifizierungsprogrammen Das ift Rosenheim hat auf Basis von ift-zertifizierungsprogrammen für Zubehörbauteile von Fenstern und Türen diese Fragen aufgegriffen und darin sogenannte Austauschregeln erarbeitet. Diese Programme gewährleisten auf Grundlage eines definierten Prüf- und Überwachungsprozesses der Zubehörbauteile wie z. B. Beschläge, Dichtungen, Wetterschutzschienen usw. mittels Regeln die Austauschbarkeit, ohne dass das gesamte Produkt einer neuen Gesamtprüfung unterzogen werden muss der Hersteller kann sich also auf definierte Regeln berufen. 3.1 Regeln zu Austauschbarkeit am Beispiel von Dreh- und Drehkippbeschlägen Zur Austauschbarkeit z. B. von Dreh- und Drehkippbeschlägen in Fenstern und Fenstertüren wurde das ift Zertifizierungsprogramm QM 328 erarbeitet. Dieses Zertifizierungsprogramm legt in erster Linie die Voraussetzungen und das Verfahren für die Zertifizierung von Beschlägen gemäß DIN EN unter Berücksichtigung von DIN EN 1191 (Dauerfunktionsprüfung von Fenstern und Türen) fest. Damit ist sichergestellt, dass Beschläge so geprüft und zertifiziert werden, dass deren Anwendbarkeit in Produkten wie z. B. Fenstern auch prinzipiell möglich ist. Tabelle 1a Tabelle A.1 aus DIN EN , Wechselwirkung zwischen Eigenschaften und Bauteilen (Wiedergegeben mit Erlaubnis des DIN Deutsches Institut für Normung e.v. Maßgebend für das Anwenden der DIN-Norm ist deren Fassung mit dem neusten Ausgabedatum, die bei der Beuth Verlag GmbH, Burggrafenstr. 6, Berlin, erhältlich ist.) Seite 156 von 194 ift Rosenheim
3 Die Beschläge müssen einen Prüfnachweis gemäß DIN EN und DIN EN 1191 sowie die Bestätigung des Schwellenwertes für die Tragfähigkeit von Sicherheitsvorrichtungen von 350 N nachweisen. Alternativ kann eine Kombinationsprüfung aus DIN EN und DIN EN 1191 gemäß dem ift-zertifizierungsprogramm QM 328, Anlage 2 durchgeführt werden. Alle Nachweise müssen mit dem vom Beschlaghersteller maximalen Flügelgewichten und den entsprechenden (in DIN EN festgelegten) Prüfformaten durchgeführt werden. Der Beschlaghersteller muss eine werkseigene Produktionskontrolle einrichten, eine kontinuierliche Fertigungsüberwachung und auch mindestens einmal jährlich sowohl eine durchgeführte Dauerfunktionsprüfung als auch vierteljähr- Tabelle 1b Tabelle A.1 aus DIN EN , Wechselwirkung zwischen Eigenschaften und Bauteilen (Wiedergegeben mit Erlaubnis des DIN Deutsches Institut für Normung e.v. Maßgebend für das Anwenden der DIN-Norm ist deren Fassung mit dem neusten Ausgabedatum, die bei der Beuth Verlag GmbH, Burggrafenstr. 6, Berlin, erhältlich ist.) ift Rosenheim Seite 157 von 194
4 lich eine Korrosionsschutzprüfung nachweisen. Jährlich wird mindestens ein Mal eine Fremdüberwachung durch die akkreditierte Zertifizierungsstelle durchgeführt. Anlage 1 des ift-zertifizierungsprogramms QM 328 enthält die Regeln für die Austauschbarkeit von Beschlägen für Fenstern und Fenstertüren, welche nach diesem Programm zertifiziert sind (Tabelle 2). Sie beschreibt somit einen Vergleichstest/eine Validierungsprüfung für einen repräsentativen Probekörper aus der gesamten Produktfamilie, welche auf einem kalibrierten Prüfstand der Beschlaghersteller oder auch des Herstellers/Verarbeiters durchgeführt werden kann. Bestehende Ersttypprüfberichte gemäß DIN EN behalten somit auch nach einer Beschlagänderung ihre Gültigkeit, wenn durch den definierten Vergleichstest/die Validierungsprüfung gleiche oder bessere Werte und Klassen in den aufgeführten Eigenschaften ermittelt werden. Die Beurteilung der Ergebnisse, die Austauschbarkeit sowie deren Verwendbarkeit im Rahmen der DIN EN liegt auf Basis dieser Regeln in der Verantwortung des Herstellers/Verarbeiters bzw. in den vertraglichen Bedingungen des Systemgebers bei sogenannten Shared- oder Cascading- ITT-Systemen. In Anlage 3 des ift-zertifizierungsprogramms QM 328 werden die Regeln für die Austauschbarkeit in Bezug auf die Dauerfunktion des Fenster bzw. der Fenstertür festgelegt. So müssen z. B. die Beschläge und die Befestigungssysteme technisch vergleichbar und die Leistungsmerkmale (zulässiges Flügelgewicht und Zyklenzahl) des ersetzenden Beschlagsystems mit dem bei der Ersttypprüfung gemäß DIN EN verwendeten Beschlagssystem mindestens gleichwertig sein. Nach QM 328 geprüfte und zertifizierte Beschläge erfüllen auch die Anforderungen der RAL-GZ 695 (Güte- und Prüfbestimmungen für Fenster, Haustüren, Fassaden und Wintergärten) an Dreh- und Drehkippbeschlägen. 4 Einheitliche Regeln schaffen Vertrauen und Sicherheit Vor allem Hersteller und Verarbeiter von Fenstern und Fenstertüren profitieren hiervon. Zum einen können sie sich auf geprüfte und zertifizierte Produktqualität verlassen, zum anderen wird der Austausch von Beschlägen unterschiedlicher Hersteller mit gleichen Qualitätsstandards erleichtert. Das ift hat zur Austauschbarkeit weitere Zertifizierungsprogramme gemeinsam mit der Branche für weitere Zubehörbauteile wie Dichtungen und Dichtungsprofile, Wetterschutzschienen, Türbänder, Schlösser, weitere Beschläge, usw. erarbeitet. Die festgelegten Regeln in den ift-zertifizierungsprogrammen gewährleisten den Herstellern ein Höchstmaß an Sicherheit und vereinfachen Prüfnachweise, Konstruktionen wie auch Produktionsabläufe. Prüfungen müssen nicht komplett wiederholt werden, Konstruktionen können in ihrer Vielfalt erhalten bleiben und Produktionsabläufe dadurch nicht eingeschränkt. Seite 158 von 194 ift Rosenheim
5 Tabelle 2 Anlage 1: Regeln zur Austauschbarkeit von nach QM 328 zertifizierten Beschlagsystemen in Bauelementen nach DIN EN lfd. Nr. Eigenschaft Regeln Austauschbarkeit 1. Widerstandfähigkeit gegen Windlast 2. Widerstandsfähigkeit gegen Schneelast Vergleichende Prüfung auf kalibriertem Prüfstand; Prüfformat gemäß ursprünglicher nicht vorhanden 3. Brandverhalten nicht vorhanden nein 4. Schutz gegen Brand von außen nicht vorhanden nein 5. Schlagregendichtheit Vergleichende Prüfung auf kalibriertem Prüfstand; Prüfformat gemäß ursprünglicher 6. Gefährliche Substanzen nicht vorhanden nein 7. Stoßfestigkeit Vergleichende Prüfung auf Prüfstand; Prüfformat gemäß ursprünglicher Ersttypprüfung (ITT) 8. Tragfähigkeit von Sicherheitsvorrichtungen Vergleichende Prüfung 9. Fähigkeit zur Freigabe nicht vorhanden nein 10. Schallschutz ja, unter Berücksichtigung von lfd. Nr. 13 ja 11. Wärmedurchgangskoeffizient kein Einfluss ja 12. Strahlungseigenschaft kein Einfluss ja 13. Luftdurchlässigkeit Vergleichende Prüfung auf kalibriertem Prüfstand; Prüfformat gemäß ursprünglicher 14. Bedienungskräfte Vergleichende Prüfung mitkalibriertem Prüfmittel; Prüfformat gemäß ursprünglicher nein ja bei positiven Ergebnissen 15. Mechanische Festigkeit ja bei vergleichbarer Befestigung der tragenden Beschlagteile 16. Lüftung kein Einfluss ja 17. Durchschusshemmung nicht vorhanden nein 18. Sprengwirkungshemmung nicht vorhanden nein 19. Dauerfunktion ja ja, siehe Anlage Differenzklimaverhalten kein Einfluss ja 21. Einbruchhemmung nicht vorhanden nein ift Rosenheim Seite 159 von 194
6 Wissenswertes in Kürze Regeln zur Austauschbarkeit am Beispiel von Dreh- und Drehkippbeschlägen 1. Das ift-zertifizierungsprogramm QM 328 regelt die Austauschbarkeit z. B. von Dreh- und Drehkippbeschlägen in Fenstern und Fenstertüren. 2. Die Beschläge müssen einen Prüfnachweis gemäß DIN EN und DIN EN 1191 sowie die Bestätigung des Schwellenwertes für die Tragfähigkeit von Sicherheitsvorrichtungen von 350 N nachweisen. Alternativ kann eine Kombinationsprüfung aus DIN EN und DIN EN 1191 gemäß QM 328, Anlage 2 durchgeführt werden. Alle Nachweise müssen mit dem vom Beschlaghersteller maximalen Flügelgewichten und den entsprechenden, in DIN EN festgelegten, Prüfformaten durchgeführt werden. 3. Pflichten des Beschlagherstellers: werkseigene Produktionskontrolle, eine kontinuierliche Fertigungsüberwachung, mindestens einmal jährlich eine durchgeführte Dauerfunktionsprüfung und auch Nachweis einer vierteljährlichen eine Korrosionsschutzprüfung. Jährlich wird mindestens zwei Mal eine Fremdüberwachung durch die akkreditierte Zertifizierungsstelle durchgeführt. 4. Anlage 1 aus QM 328 legt die Regeln für die Austauschbarkeit von Beschlägen, welche hiernach zertifiziert sind, für Fenstern und Fenstertüren fest. Sie beschreibt somit einen Vergleichstest/eine Validierungsprüfung für einen repräsentativen Probekörper aus der gesamten Produktfamilie, welche auf einem kalibrierten Prüfstand der Beschlaghersteller oder auch des Hersteller/Verarbeiter durchgeführt werden kann. 5. Bestehende Ersttypprüfberichte gemäß DIN EN behalten somit auch nach einer Beschlagänderung ihre Gültigkeit, wenn durch den definierten Vergleichstest/Validierungsprüfung gleiche oder bessere Werte und Klassen in den aufgeführten Eigenschaften ermittelt werden. Die Beurteilung der Ergebnisse, die Austauschbarkeit sowie deren Verwendbarkeit im Rahmen der DIN EN liegen auf Basis dieser Regeln in der Verantwortung des Hersteller/Verarbeiter bzw. in den vertraglichen Bedingungen des Systemgebers bei sogenannten Shared- oder Cascading-ITT Systemen. 6. Anlage 3 aus QM 328 legt die Regeln für die Austauschbarkeit in Bezug auf die Dauerfunktion des Fenster bzw. der Fenstertür fest. So müssen z. B. die Beschläge und die Befestigungssysteme technisch vergleichbar und die Leistungsmerkmale (zulässiges Flügelgewicht und Zyklenzahl) des ersetzenden Beschlagsystems mit dem bei der Ersttypprüfung gemäß DIN EN verwendeten Beschlagssystem mindestens gleichwertig sein. 7. Nach QM 328 geprüfte und zertifizierte Beschläge erfüllen auch die Anforderungen der RAL-GZ 695 an Dreh- und Drehkippbeschlägen. Seite 160 von 194 ift Rosenheim
7 Dipl.-Ing. (FH) Geboren 1969 in München Nach Ausbildung zum Tischler und beruflicher Tätigkeit, Studium der Holztechnik an der Fachhochschule Rosenheim und Auslandstätigkeit in den USA und in Kanada 1996 Eintritt in das ift Rosenheim mit dem Aufgabenschwerpunkt Rauch- und Feuerschutz Leitung des Bereichs Sicherheitstechnik/Türen mit den Aufgabengebieten Rauchschutz, Brandschutz, Einbruchhemmung und verantwortlich für den Bereich Produktzertifizierung und Leitender Auditor von ISO 9000 Qualitätsmanagementsystemen in der Zertifizierungsstelle ift-q-zert des ift Rosenheim Geschäftsfeldleiter Türen, Tore, Sicherheit am ift Rosenheim Geschäftsfeldleiter Bauteile und Leiter ift Brandschutzzentrum Nürnberg und Stlv. PÜZ-Stellenleiter Brand- und Rauchschutz seit 2005 Leiter der Zertifizierungs- und Überwachungsstelle ift Q-Zert und Leiter ift Brandschutzzentrum Nürnberg und Stlv. PÜZ-Stellenleiter Brand- und Rauchschutz sonstiges: diverse Seminare, Vorträge und Veröffentlichungen ift Rosenheim Seite 161 von 194
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