Kundeninformation zu Ihrer Versicherung von Weidetieren gegen Diebstahl

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1 Kundeninformation zu Ihrer Versicherung von Weidetieren gegen Diebstahl Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, zum Abschluss Ihrer Versicherung von Weidetieren gegen Diebstahl geben wir Ihnen folgende Erläuterungen: WD /5 1. Versicherer Ihr Versicherer ist die Concordia Versicherungs-Gesellschaft auf Gegenseitigkeit Postanschrift: Concordia Versicherungs-Gesellschaft a.g. Karl-Wiechert-Allee Hannover Telefon: 0511/ Telefax: 0511/ Mail: Aufsichtsratsvorsitzender: Volker Stegmann Vorstand: Dr. Heiner Feldhaus, Wolfgang Glaubitz, Johannes Grale, Henning Mettler, Lothar See Sitz der Gesellschaft: Hannover Handelsregister: Amtsgericht Hannover HRB Hauptgeschäftstätigkeit Die Hauptgeschäftstätigkeit der Concordia Versicherungs-Gesellschaft a.g. besteht in dem Betrieb der Schaden- und Unfallversicherung. 3. Zuständige Aufsichtsbehörde Postanschrift: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Graurheindorfer Str Bonn 4. Wesentliche Merkmale der Versicherungsleistung Die wesentlichen Merkmale Ihres Versicherungsvertrages entnehmen Sie bitte Ihrem Antrag, dem Versicherungsschein und den Versicherungsbedingungen. Nachfolgend werden die wesentlichen Merkmale in einer knappen und keinesfalls abschließend gewollten Darstellung zusammengefasst: a) Vertragsgrundlagen Maßgeblich für Ihren Versicherungsvertrag sind neben Ihrem Antrag die beiliegenden Allgemeine Bedingungen für die Sachversicherung landwirtschaftlicher Betriebe Wirtschaftsgebäude und deren Inhalt sowie Wohngebäude (ABL 2008), die Sonderbedingungen für die Versicherung von Weidetieren gegen Diebstahl (WtB 2008) Fassung Januar 2008 sowie die Satzung der Concordia Versicherungs-Gesellschaft a. G. Fassung Für Ihren Versicherungsvertrag gilt deutsches Recht. b) Versicherungsumfang Versichert sind Schäden durch Entwendung (Diebstahl, Raub, Abschlachten in diebischer Absicht) und Abhandenkommen der Tiere der versicherten Gattung während ihres Aufenthaltes auf den im Antrag bezeichneten umfriedeten Weideplätzen. Einzelheiten zur Erfüllung und Fälligkeit der Entschädigung finden Sie unter A 17 und A 18 ABL Beitrag und Zahlungsweise Den Beitrag, den Sie für den Versicherungsschutz zu entrichten haben, finden Sie im Antrag. Dieser gilt für die vereinbarte Zahlungsweise und enthält die gesetzliche Versicherungsteuer sowie ggf. den Ratenzahlungszuschlag. Einzelheiten zur Zahlungsweise entnehmen Sie dem Antrag oder dem Versicherungsschein. Einzelheiten zur Erfüllung Ihrer Zahlungsverpflichtung finden Sie unter B 2 und B 4 ABL Auf die Möglichkeit der Beitragsanpassung gemäß A 16 ABL 2008 wird hingewiesen. 6. Befristung und Gültigkeitsdauer Unser Vorschlag einschließlich der dafür berechneten Beiträge ist bis zur Einführung eines neuen Tarifes bzw. Änderung der Allgemeinen Versicherungsbedingungen in derin der Inhaltsversicherung gewerblicher Betriebe gültig, soweit auf dem Vorschlag nichts anderes vermerkt ist. 7. Vertragsabschluss, Vertragsbeginn und Widerrufsrecht Der Vertragsabschluss kommt dadurch zustande, dass wir Ihnen die Annahme Ihres gestellten Antrages in Form einer schriftlichen Annahmeerklärung oder durch Übersendung des Versicherungsscheines bestätigen. Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Antrag angegebenen Zeitpunkt, sofern Sie die unter B 2 ABL 2008 beschriebenen Zahlungsverpflichtungen einhalten. Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, ) widerrufen. Die Frist beginnt, nachdem Sie den Versicherungsschein, die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die weiteren Informationen nach 7 Abs. 1 und 2 des Versicherungsvertragsgesetzes in Verbindung mit den 1 bis 4 der VVG-Informationspflichtenverordnung und diese Belehrung jeweils in Textform erhalten haben. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: Concordia Versicherungs-Gesellschaft a.g., Karl-Wiechert-Allee 55, Hannover. Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der Versicherungsschutz und wir erstatten Ihnen den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenden Teil des Beitrags, wenn Sie zugestimmt haben, dass der Versicherungsschutz vor dem Ende der Widerrufsfrist beginnt. Den Teil des Beitrags, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt, dürfen wir in diesem Fall einbehalten; dabei handelt es sich entsprechend der von Ihnen gewählten Zahlungsweise um einen Betrag in Höhe von 1/360 des Jahresbeitrags, 1/180 des Halbjahresbeitrags, 1/90 des Vierteljahresbeitrags oder 1/30 des Monatsbeitrags pro Tag; der von Ihnen zu zahlende Beitrag und die Zahlungsweise sind in dem Versicherungsantrag unter Vertragslaufzeit oder unter Gesamtbeitrag ausgewiesen. Die Erstattung zurückzuzahlender Beiträge erfolgt unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs. Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der Widerrufsfrist, hat der

2 wirksame Widerruf zur Folge, dass empfangene Leistungen zurückzugewähren und gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben sind. Besondere Hinweise Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf Ihren ausdrücklichen Wunsch sowohl von Ihnen als auch von uns vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Ende der Widerrufsbelehrung 8. Vertragsdauer und Vertragsbeendigung Ihr Vertrag ist für den im Antrag angegebenen Zeitraum abgeschlossen. Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn nicht einer der Vertragsparteien spätestens drei Monate vor Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres eine Kündigung zugegangen ist. Haben Sie Ihren Vertrag von vornherein mit einer Dauer von mehr als drei Jahren abgeschlossen, können Sie ihn zum Schluss des dritten oder jedes darauf folgenden Jahres unter Einhaltung einer dreimonatigen Frist kündigen. Weiterhin haben Sie die Möglichkeit, Ihren Versicherungsvertrag - nach Eintritt eines Versicherungsfalles gemäß B 14 ABL nach einer Beitragsanpassung gemäß A 16 ABL 2008 zu kündigen. Die genauen Kündigungsfristen hierzu entnehmen Sie bitte den genannten Bestimmungen. 9. Rechtsgrundlagen vor Abschluss des Vertrages Der Aufnahme von Vertragsbeziehungen zum Versicherungsnehmer legt die Concordia Versicherungs-Gesellschaft a.g. das Recht der Bundesrepublik Deutschland zugrunde. 10. Gerichtsstand Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag oder der Versicherungsvermittlung ist neben den Gerichtsständen der Zivilprozessordnung auch das Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk Sie zur Zeit der Klageerhebung Ihren Wohnsitz, in Ermangelung eines solchen Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Soweit es sich bei dem Vertrag um eine betriebliche Versicherung handelt, können Sie Ihre Ansprüche auch bei dem für den Sitz oder die Niederlassung Ihres Gewerbebetriebes zuständigen Gericht geltend machen. Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag oder der Versicherungsvermittlung gegen Sie ist ausschließlich das Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk Sie zur Zeit der Klageerhebung Ihren Wohnsitz, in Ermangelung eines solchen Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Soweit es sich bei dem Vertrag um eine betriebliche Versicherung handelt, kann der Versicherer seine Ansprüche auch bei dem für den Sitz oder die Niederlassung des Gewerbebetriebes zuständigen Gericht geltend machen. 11. Vertragssprache Die Vertragssprache ist deutsch. Wir weisen darauf hin, dass andere Sprachen für den Vertragsabschluss nicht zur Verfügung stehen. 12. Beschwerden Unser wichtigstes Anliegen ist es, Ihnen als Kunden einen hervorragenden Service zu bieten. Aber auch wir sind nicht fehlerfrei und wollen diesen Service ständig weiter verbessern. Wenn Sie der Meinung sind, dass wir etwas falsch gemacht haben, rufen Sie einfach uns oder Ihren zuständigen Ansprechpartner vor Ort an und schildern Sie Ihr Anliegen oder bitten Sie um unseren Rückruf. Wir werden uns dann schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzten. Sie können uns Ihr Anliegen oder Ihre Beschwerde ebenfalls per an Beschwerdemanagement@Concordia.de oder schriftlich mitteilen. Unsere Adresse lautet: Concordia Versicherungen Zentrales Beschwerdemanagement Hannover Bei Beschwerden können Sie sich aber auch an die unter Ziffer 3 genannte Aufsichtsbehörde wenden. Darüber hinaus ist unser Unternehmen Mitglied im Verein Versicherungsombudsmann e.v. Sie können damit das kostenlose, außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch nehmen. Den Ombudsmann erreichen Sie wie folgt: Versicherungsombudsmann e.v., Postfach , Berlin, Leipziger Str. 121, Berlin, beschwerde@versicherungsombudsmann.de; Telefon: ; Telefax: Hiervon unberührt bleibt für Sie als Versicherungsnehmer selbstverständlich die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten. Wir würden uns freuen, wenn Sie sich für eine Versicherung von Weidetieren gegen Diebstahl bei unserer Gesellschaft entscheiden und danken Ihnen schon jetzt für das Vertrauen, das Sie in uns setzen. Mit freundlichen Grüßen Concordia Versicherungs-Gesellschaft auf Gegenseitigkeit WD /5

3 Ergänzende Hinweise zu Ihrer Kundeninformation WD /5 Information zur Verwendung Ihrer Daten Zur Einschätzung des zu versichernden Risikos vor dem Abschluss des Versicherungsvertrags, zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses, insbesondere im Leistungsfall, benötigen wir personenbezogene Daten von Ihnen. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung dieser Daten ist grundsätzlich gesetzlich geregelt. Die deutsche Versicherungswirtschaft hat sich in den Verhaltensregeln der deutschen Versicherungswirtschaft verpflichtet, nicht nur die datenschutzrechtlich relevanten Bestimmungen des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG), des Bundesdatenschutz gesetzes (BDSG) sowie aller weiteren maßgeblichen Gesetze streng einzuhalten, sondern auch darüber hinaus weitere Maßnahmen zur Förderung des Datenschutzes zu ergreifen. Erläuterungen dazu können Sie den Verhaltensregeln entnehmen, die Sie im Internet unter abrufen können. Ebenfalls im Internet abrufen können Sie Listen der Unternehmen unserer Gruppe, die an einer zentralisierten Datenverarbeitung teilnehmen sowie Listen der Auftragnehmer und der Dienstleister, zu denen nicht nur vorübergehende Geschäftsbeziehungen bestehen: Auf Wunsch händigen wir Ihnen auch gern einen Ausdruck dieser Listen oder der Verhaltensregeln aus oder übersenden ihn auf Wunsch per Post. Bitte wenden Sie sich dafür an den Betrieblichen Datenschutzbeauftragten der Concordia Ver sicherungen. Sie können Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten beantragen. Darüber hinaus können Sie die Berichtigung Ihrer Daten verlangen, wenn diese unrichtig oder unvollständig sind. Ansprüche auf Löschung oder Sperrung Ihrer Daten können bestehen, wenn deren Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung sich als unzulässig oder nicht mehr erforderlich erweist. Diese Rechte können Sie ebenfalls geltend machen beim Betrieblichen Datenschutzbeauftragten der Concordia Versicherungen, Karl-Wiechert-Allee 55, Hannover, 0511/ , Hinweis- und Informationssystem (HIS) Die informa HIS GmbH betreibt das Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft (HIS). An das HIS melden wir - ebenso wie andere Versicherungsunternehmen - erhöhte Risiken sowie Auffälligkeiten, die auf Versicherungsbetrug hindeuten könnten und daher einer näheren Prüfung bedürfen. Die Meldung ist bei Antragstellung oder im Schadenfall möglich und kann eine Person oder eine Sache, z. B. ein Kfz, betreffen. Eine Meldung zur Person ist möglich, wenn ungewöhnlich oft Schäden gemeldet werden oder z. B. das Schadenbild mit der Schadenschilderung nicht in Einklang zu bringen ist. Die Versicherer müssen im Schadenfall wissen, ob ein Fahrzeug schwerwiegende oder unreparierte Vorschäden hatte oder sogar schon einmal als gestohlen gemeldet wurde. Aus diesem Grund melden wir Fahrzeuge an das HIS, wenn diese einen Totalschaden haben, gestohlen worden sind sowie im Falle von Abrechnungen ohne Reparaturnachweis. Immobilien melden wir an das HIS, wenn wir eine ungewöhnlich hohe Schadenhäufigkeit feststellen. Sollten wir Sie, Ihre Immobilie oder Ihr Fahrzeug an das HIS melden, werden Sie in jedem Fall über die Einmeldung von uns benachrichtigt. Bei der Prüfung Ihres Antrags auf Abschluss eines Versicherungsvertrags oder Regulierung eines Schadens, richten wir Anfragen zur Person oder Sache (z. B. Kfz) an das HIS und speichern die Ergebnisse der Anfragen. Im Schadenfall kann es nach einem Hinweis durch das HIS erforderlich sein, genauere Angaben zum Sachverhalt von den Versicherern, die Daten an das HIS gemeldet haben, zu erfragen. Auch diese Ergebnisse speichern wir, soweit sie für die Prüfung des Versicherungsfalls relevant sind. Es kann auch dazu kommen, dass wir Anfragen anderer Versicherer in einem späteren Leistungsfall beantworten und daher Auskunft über Ihren Schadenfall geben müssen. Eine detaillierte Beschreibung des HIS finden Sie im Internet unter Möglichkeit des Widerspruchs gegen die Datenverarbeitung zur Werbung sowie Markt- und Meinungsforschung Ihre personenbezogenen Daten werden ohne Ihre ausdrückliche Einwilligung zur Werbung für unsere eigenen Versicherungsprodukte und für andere Produkte der Unternehmen der Concordia Versicherungsgruppe und deren Kooperationspartner sowie zur Markt- und Meinungsforschung unseres Unternehmens verwendet. Dem können Sie jederzeit formlos widersprechen. Datenaustausch mit anderen Versicherern Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Sie als Antragsteller verpflichtet sind, uns unsere Fragen vollständig und wahrheitsgemäß zu beantworten, da wir die Angaben im Rahmen der Risikoprüfung benötigen. Zur Überprüfung und Ergänzung Ihrer Angaben kann ein Datenaustausch mit anderen Versicherern erforderlich werden. Einwilligungsklausel für Bonitätsanfragen Mit Ihrer Antragstellung erklären Sie Ihr Einverständnis mit einer Bonitätsprüfung. Ihre diesbezügliche Erklärung lautet wie folgt: "Ich willige ein, dass die Concordia Versicherungs-Gesellschaft a. G. zu Zwecken des Vertragsabschlusses sowie der Vertragsverwaltung und -abwicklung Informationen zu meiner Bonität von der InFoScore Consumer Data GmbH, Rheinstraße 99, Baden-Baden oder weiteren vergleichbaren Unternehmen bezieht und nutzt. Ich willige ein, dass die der Concordia Versicherungs-Gesellschaft a. G. zugegangenen Informationen Einfluss auf den Umfang des Ver sicherungsvertrags haben können. Diese Einwilligung gilt unabhängig vom Zustandekommen des beantragten Vertrags und auch für weitere bei der Concordia Versicherungs-Gesellschaft a. G. und den nach 15 ff. Aktiengesetz mit ihr verbundenen Unternehmen beantragte Verträge. Die Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Außerdem besteht ein Auskunftsrecht bei der Concordia zu den über mich gespeicherten Daten, deren Herkunft, Empfänger und Zweck der Speicherung."

4 WD /5

5 Sonderbedingungen für die Versicherung von Weidetieren gegen Diebstahl (WtB 2008) Für den Versicherungsvertrag gelten die Allgemeinen Bedingungen für die Sachversicherung landwirtschaftlicher Betriebe - Wirtschaftsgebäude und deren Inhalt sowie Wohngebäude (ABL 2008), soweit sich aus den folgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt. A 1 A 1.1 A 1.2 Versicherte Gefahren und Schäden, Versicherungsort Der Versicherer gewährt Ver sicherungsschutz gegen Schäden durch Entwendung (Diebstahl, Raub, Abschlachten in diebischer Absicht) und Abhandenkommen der Tiere der versicherten Gattung während ihres Aufenthal tes auf den in der Versicherungsurkunde bezeichneten umfriedeten Weideplätzen. Ein Tier gilt nur dann als ab handengekommen, wenn es innerhalb eines Monats weder lebend noch tot wieder aufgefunden wird. a) Der Versicherer haftet nicht für Schäden, die von einer in häus licher Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer lebenden Person oder von einem seiner An gestellten vorsätzlich herbeigeführt werden. b) Führt eine in häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer lebende Person oder ein Angestellter des Versicherungsnehmers den Schaden grob fahrlässig herbei, so ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens der schadenverursachenden Person entsprechenden Verhältnis zu kürzen. c) A 1.2 a) und b) gilt nicht für Handlungen solcher Angestellten, bei deren Auswahl und Überwachung der Versicherungsnehmer die im Verkehr erforder liche Sorgfalt beobachtet hat. A 2 Versicherungssumme, Unterversicherung Die Versicherungssumme soll dem Wert sämtlicher auf der selben Weide aufgetriebenen Tiere derselben Gattung (z. B. Pferde, Rinder) ent spre chen. Kommen Tiere der ver sicherten Gattung während der Ver siche rungs dauer hinzu, hat der Ver sicherungsnehmer dies dem Ver sicherer unverzüglich zu melden und die Versicherungssumme entsprechend anzupassen. Ist die Versicherungssumme niedriger als der Versicherungswert der zur versicherten Tiergattung gehörenden Tiere z. Z. des Eintritts des Versicherungsfalles, findet A 17.4 ABL 2008 über die Unterversicherung Anwendung. A 3 Pflichten des Versicherungsnehmers im Schadenfalle Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet: a) jeden Schaden, für den er Ersatz verlangt, unter genauer Bezeichnung des Tieres unverzüglich dem Versicherer und der zuständigen Polizeidienststelle anzuzeigen; b) die zur Entdeckung des Täters und zur Wiedererlangung des Tieres geeigneten Maßnahmen zu treffen und etwaige Weisungen des Versicherers zu befolgen. A 4 Rechtsübergang Mit der Zahlung der Entschädigung gehen die Rechte des Eigentümers auf den Versicherer über. Besondere Vereinbarungen (Klauseln) Die folgenden Klauseln gelten nur, wenn sie besonders vereinbart und im Versicherungsschein genannt sind. 1 (08) Versicherung in Stallgebäuden In Erweiterung von A 1.1 WtB 2008 besteht Versicherungsschutz auch während des Aufenthalts der Tiere in den in der Versicherungsurkunde bezeichneten Stallgebäuden. Die Versicherungssumme nach A 2 WtB 2008 soll dem Wert sämtlicher in demselben Stallgebäude gehaltenen Tiere derselben Gattung entsprechen. Im Übrigen gilt A 2 WtB 2008 entsprechend. WD /5 2 (08) Versicherung auf nicht umfriedeten Weideplätzen In Erweiterung von A 1.1 WtB 2008 besteht Versicherungsschutz auch während des Aufenthalts der Tiere auf den in der Versicherungsurkunde bezeichneten nicht umfriedeten Weideplätzen.

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