Vorbemerkung 1. Anwendungsbereich 2. Eigenmittelausstattung 4 Eigenmittelstruktur 4 Eigenmittelinstrumente 5

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1 Aufsichtsrechtlicher Offenlegungsbericht 2015

2 INHALT Vorbemerkung 1 Anwendungsbereich 2 Eigenmittelausstattung 4 Eigenmittelstruktur 4 Eigenmittelinstrumente 5 Eigenmittelanforderungen 8 Interne Kapitalsteuerung 8 Aufsichtsrechtliche Beurteilung 8 Angaben zur Struktur des Kreditportfolios 10 Gesamtbetrag der Kreditrisikopositionen 10 Adressrisiken nach geografischen Hauptgebieten 11 Adressrisiken nach Hauptbranchen 11 Adressrisiken nach Restlaufzeiten 12 Angaben zur Risikovorsorge 12 Verwendung von Kreditrisikominderungstechniken 15 Wichtige Arten von Sicherheiten 15 Garantien 15 Finanzielle Sicherheiten 15 Immobilien 16 Konzentrationsrisiken bei Kreditrisikominderungen 16 Gesamtbetrag der besicherten KSA-Positionswerte 16 Aufrechnungsvereinbarungen 16 Verschuldungsquote (Leverage Ratio) 18 Offenlegungsbericht 2015

3 Vorbemerkung Mit in Kraft treten der aufsichtsrechtlichen Anforderungen der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (Capital Requirements Regulation CRR) zum 1. Januar 2014 sind gemäß Artikel 13 Absatz 2 Satz 2 erstmals auch bedeutende Tochterunternehmen von EU-Finanzholdinggesellschaften verpflichtet, bestimmte Informationen offenzulegen. Ergänzend zu den Angaben im Geschäftsbericht des BHF-BANK-Konzerns werden im vorliegenden Offenlegungsbericht geschäftspolitische Grundsätze und Sachverhalte erläutert, die für die Beurteilung der Situation im aufsichtsrechtlichen Sinn relevant sind. Im Einklang mit Artikel 13 Absatz 2 Satz 2 CRR gibt der vorliegende Bericht ein umfassendes Bild über die für bedeutende Tochterunternehmen verminderten Offenlegungsanforderungen. Im Einzelnen werden Angaben zu den folgenden Themenschwerpunkten getätigt: Eigenmittel, Eigenmittelanforderungen, Kreditrisikoanpassungen sowie der Verwendung von Kreditrisikominderungstechniken. Darüber hinaus hat die BHF-BANK als bedeutendes Tochterunternehmen einer EU- Finanzholdinggesellschaft ihre Vergütungspolitik gemäß Artikel 450 CRR in Verbindung mit den Anforderungen der Institutsvergütungsverordnung (InstitutsVergV) offenzulegen. Nach 1 Absatz 2 InstitutsVergV gilt die BHF-BANK als nicht bedeutendes Institut. Die Einstufung als nicht bedeutendes Institut hat zur Folge, dass die BHF-BANK die besonderen Anforderungen an Mitarbeiter, deren Tätigkeit sich wesentlich auf das Risikoprofil auswirkt, nicht erfüllen muss. Die BHF-BANK ist verpflichtet, die allgemeinen Anforderungen der InstitutsVergV zu beachten und wesentliche Bestandteile der Vergütungssysteme zu veröffentlichen. Diese Angaben werden im Rahmen eines separaten Vergütungsberichts auf der Internetseite der BHF-BANK veröffentlicht. Im Vergütungsbericht werden die Vergütungssysteme für die Geschäftsleiter und Mitarbeiter der BHF- BANK als nicht bedeutendes Institut im Rahmen des 16 Absatz 1 InstitutsVergV offengelegt. Offenlegungsbericht

4 Anwendungsbereich Die BHF-BANK ist seit dem 28. März 2014 Tochterunternehmen der RHJ International SA, Brüssel, firmierend mit Wirkung zum 24. März 2015 als BHF Kleinwort Benson Group SA, und wird in die Konsolidierung gemäß Artikel 11 ff. CRR einbezogen. Die Offenlegungsanforderungen gemäß Artikel 13 Absatz 2 werden in einem separaten Offenlegungsbericht auf der Internetseite der BHF Kleinwort Benson Group veröffentlicht. Die Klassifikation der BHF-BANK als bedeutendes Tochterunternehmen hat zur Folge, dass sie die in Artikel 13 Absatz 2 Satz 2 genannten Offenlegungsanforderungen in aggregierter Form auf Teilkonzernebene in ihrer Funktion als übergeordnetes Institut des BHF-BANK-Konzerns zu erfüllen hat. Sowohl für die Rechnungslegung als auch für die aufsichtsrechtliche Betrachtung werden die in dem BHF-BANK-Konzern befindlichen nachgeordneten Tochterunternehmen konsolidiert. Als nachgeordnete Unternehmen im Sinne von Artikel 18 CRR wurden zum 31. Dezember 2015 die folgenden Gesellschaften in den aufsichtsrechtlichen Konsolidierungskreis einbezogen: Kreditinstitut gemäß Artikel 4 Absatz 1 Nummer 1 CRR BHF-BANK Aktiengesellschaft BHF-BANK (Schweiz) AG BHF-BANK International S. A. Finanzinstitut gemäß Artikel 4 Absatz 1 Nummer 26 CRR BfI-Beteiligungsgesellschaft für Industriewerte mbh BHF Immobilien-GmbH BHF LUX IMMO S. A. BHF Private Equity Treuhand- und Beratungsgesellschaft mbh Frankfurter Vermögens-Treuhand GmbH FRANKFURT-TRUST Invest Luxemburg AG FRANKFURT-TRUST Investment-Gesellschaft mbh Industrie-Beteiligungs-Gesellschaft mit beschränkter Haftung Anbieter von Nebendienstleistungen gemäß Artikel 4 Absatz 1 Nummer 18 CRR BHF Grundbesitz-Verwaltungsgesellschaft mbh & Co. am Kaiserlei ohg BHF-Betriebsservice GmbH Offenlegungsbericht

5 Die BHF-BANK macht von der Regelung gemäß Artikel 19 CRR Gebrauch. Diesbezüglich wurden die nachfolgenden Gesellschaften von der Konsolidierung ausgenommen: Aubrac MLP S. à r. l. BHF Private Equity Management GmbH BHF Trust Management Gesellschaft für Vermögensverwaltung mbh Office Grundstücksverwaltung mbh BHF Zurich Family Office AG Frankfurt Family Office GmbH Luxembourg Family Office S. A. Mittelstand Co-Investment Portfolio GmbH & Co. KG Nidda LP GmbH Nidda Verwaltungs GmbH Real Estate Portfolio International (REP-I) GmbH & Co. KG Taunus GP S. à r. l. Wohnimmobilien Portfolio USA GmbH & Co. KG Offenlegungsbericht

6 Eigenmittelausstattung Eigenmittelstruktur Die Bank ermittelt die regulatorische Kapitalausstattung seit dem 1. Januar 2014 nach den Regularien der CRR, der Capital Requirements Directive (CRD IV), des Kreditwesengesetzes (KWG) und der Solvabilitätsverordnung (SolvV). Die Höhe und Zusammensetzung der Eigenmittel des BHF-BANK- Konzerns sowie die Kapitalquoten nach Feststellung zum 31. Dezember 2015 sind in der folgenden Übersicht dargestellt: Verweis auf Artikel in der Kapitalinstrumente in Mio. Verordnung (EU) Nr. 575/2013 Hartes Kernkapital: Instrumente und Rücklagen Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio (1),27,28, 29, Verzeichnis der EBA gemäß Artikel 26 Absatz 3 Einbehaltene Gewinne (1) (c) Kumuliertes sonstiges Ergebnis (und sonstige Rücklagen, zur Berücksichtigung nicht realisierter Gewinne und Verluste nach den (1) anwendbaren Rechnungslegungsstandards) Hartes Kernkapital (CET1) vor regulatorischen Anpassungen 493 Summe der Zeilen 1 bis 5a Hartes Kemrnkapital (CET1): regulatorische Anpassungen Zusätzliche Bewertungsanpassungen (negativer Betrag) -4 34, 105 Immaterialle Vermögenswerte (verringert um entsprechende Steuerschulden) (negativer Betrag) (1) (b), 37, 472 (4) Durch Veränaderungen der eigenen Bonität bedingte Gewinne oder Verluste aus zum beizulegenden Zeitwert bewerteten eigenen - 33 (b) Verbindlichkeiten Vermögenswerte aus Pensionsfonds mit Leitungszusage (negativer Betrag) (1) (e), 41, 472 (7) Regulatorische Anpassungen im Zusammenhang mit nicht realisierten Gewinnen und Verlusten gemäß Artikel 467 und (einschließlich regulatorischer Anpassungen der Neubewertungsrücklage aus versicherungsmathematischen Gewinnen und Verlusten) Betrag der von den Posten des zusätzlichen Kernkapitals in Abzug zu bringenden Posten, der das zusätzliche Kernkapital des Instituts überschreitet (negativer Betrag) (1) (j) Regulatorische Anpassungen des harten Kernkapitals (CET1) Insgesamt -37 Hartes Kernkapital (CET1) 456 Zusätzliches Kernkapital (AT1): Instrumente Zusätzliches Kernkapital (AT1) vor regulatorischen Anpassungen Zusätzliches Kernkapital (AT1): regulatorische Anpassungen Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom harten Kernkapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gemäß Artikel 472 der Verordnung (EU) Nr.575/ , 472(3)(a), 472(a), 472 (6), 472 (8)(a), 472 (9), 472 (10) (a),472 (11) (a) Regulatorische Anpassungen des zusätzlichen Kernkapitals (AT1) Insgesamt -33 Zusätzliches Kernkapital (AT1) - Kernkapital (T1=CET1+AT1) 456 Ergänzungskapital (T2): Instrumente und Rücklagen Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio 79 62, 63 Ergänzungskapital (T2) vor regulatorischen Anpassungen 79 Ergänzungskapital (T2): regulatorische Anpassungen Regulatorische Anpassungen des Ergänzungskapitals (T2) Insgesamt - Ergänzungskapitals (T2) Insgesamt 79 Eigenkapital insgesamt (TC=T1+T2) 535 Risikogewichtete Aktiva Insgesamt Eigenkapitalquoten und -puffer Harte Kernkapitalquote (ausgdrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrag) 14,1 92 (2) (a), 465 Kernkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) 14,1 92 (2) (b), 465 Gesamtkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) 16,5 92 (2) (c ) Institutsspezifische Anforderung an Kapitalpuffer (Mindestanforderung an die harte Kernkapitalquote nach Artikel 92 Absatz 1 Buchstabe a, zuzüglich der Anforderungen an Kapitalerhaltungspuffer und antizyklische Kapitalpuffer, Systemrisikopuffer und Puffer für systemrelevante Institute (G-SRI oder A-SRI), ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) 146 CRD 128, 129, 130 Verfügbares hartes Kernkapital für die Puffer (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) 0,1 CRD 128 Beträge unter den Schwellenwerten für Abzüge (vor Risikogewichtung) Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Kapitalinstrumenten von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Insitut keine wesentliche Beteiligung hält (weniger als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufpositionen) Obergrenze für die Anrechnung von Kreditrisikoanpassungen auf das Ergänzungskapital im Rahmen des Standardansatzes (1) (h), 45, 46, 472 (10),56 (c), 59, 60, 475 (4), 66 (c), 69, 70, 477 (4) Die Eigenmittel des BHF-BANK-Konzerns setzten sich aus dem harten Kernkapital (Core Tier 1) und dem Ergänzungskapital (Tier 2) zusammen. Zusätzliches Kernkapital (AT1) liegt im BHF-BANK- Konzern nicht vor. Das Ergänzungskapital in Form von nachrangigen Schuldscheindarlehen mit einem Nominalvolumen von 93 Mio. wird mit 79 Mio. angerechnet, da bei einigen Emissionen die Restlaufzeit weniger als fünf Jahre beträgt. Offenlegungsbericht

7 Die für die Ermittlung der aufsichtsrechtlichen Kapitalausstattung relevanten Eigenmittel für den BHF- BANK-Konzern basieren auf dem Konzernabschluss gemäß IFRS. Zur Anpassung an die zum Teil von der Rechnungslegung abweichenden Anforderungen an regulatorische Eigenmittel wurde das nach IFRS ermittelte Eigenkapital mit Hilfe der sogenannten Prudential-Filter bereinigt. Unter den zusätzlichen Bewertungsanpassungen sind die Abschläge im Rahmen der aufsichtsrechtlich geforderten vorsichtigen Bewertung (prudent valuation) der zum Marktwert bewerteten Bestände gemäß Artikel 105 CRR sowie Eigenbonitätseffekten aus Derivaten gemäß Artikel 33 CRR erfasst. Die Überleitungsrechnung vom bilanziell ausgewiesenen Konzernkapital zu dem regulatorisch ausgewiesenen Kapital stellt sich zum 31. Dezember 2015 folgendermaßen dar: Verweis auf Artikel in der in Mio. Verordnung (EU) Nr. 575/2013 Bilanzielles Eigenkapital 493 abzüglich noch nicht festgestellter Bilanzgewinn (2) Zusätzliche Bewertungsanpassungen -4 34, 105 Immaterielle Vermögenswerte (verringert um latente Steuern) (1) (b), 37 Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, ausgenommen derjenigen, die aus temporären Differenzen resultieren - 36 (1) (c), 38 Vermögenswerte aus Pensionsfonds mit Leistungszusage (verringert um latente Steuern) (1) (e), 41 Unrealisierte Gewinne der zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerte - 35 Phase-in: im Westentlichen versicherungsmathematische Verluste der Pensionen , 472 Hartes Kernkapital/CET1 456 Die Angemessenheit der Eigenmittelausstattung wird regelmäßig durch die Gegenüberstellung der aufsichtsrechtlichen Eigenmittel mit bestimmten aufsichtsrechtlich definierten Risiken bestimmt. Die sich aus der CRR ergebenden Kapitalanforderungen sind im Jahr 2015 von dem BHF-BANK-Konzern deutlich übertroffen worden. Sowohl die harte Kernkapitalquote als auch die Gesamtkennziffer liegen zum Stichtag 31. Dezember 2015 auf einem komfortablen Niveau. Nach Berücksichtigung der positiven Effekte aus dem geprüften Konzernabschluss 2015 ergeben sich die folgenden Kapitalquoten: 14,1 % harte Kernkapitalquote, 14,1 % Kernkapitalquote, 16,5 % Gesamtkapitalquote. Eigenmittelinstrumente Das Kernkapital gemäß Artikel 25 CRR besteht bei dem BHF-BANK-Konzern ausschließlich aus Common Equity Tier 1 (CET 1) gemäß Artikel 26 CRR. Das CET 1 beinhaltet das gezeichnete Kapital der BHF-BANK in Höhe von 200 Mio. sowie sonstige anrechenbare Rücklagen in Höhe von 429 Mio.. Von den genannten Instrumenten werden die Bilanzverlustvorträge aus vergangenen Geschäftsjahren in Höhe von 106 Mio. in Abzug gebracht. Offenlegungsbericht

8 Zusätzlich werden Abzugsposten gemäß Artikel 36 CRR (unter anderem immaterielle Vermögensgegenstände und bestimmte latente Steueransprüche) berücksichtigt. Hinsichtlich weiterer Details verweisen wir auf die Überleitungsrechnung vom bilanziell zum regulatorisch ausgewiesenen Kapital. Die folgenden Darstellungen geben einen Überblick über die Hauptmerkmale der Eigenmittelinstrumente des BHF-BANK-Konzerns zum 31. Dezember 2015: Nr. Hauptmerkmale der Kapltalinstrumente 1 Emittent BHF-BANK Aktiengesellschaft 2 Einheitliche Kennung (zum Beispiel CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung) DE Für das Instrument geltendes Recht Deutsches Recht Aufsichtsrechtliche Behandlung 4 CRR-Übergangsregelungen Hartes Kernkapital 5 CRR-Regelungen nach der Übergangszeit Hartes Kernkapital 6 Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene Solo- und Konzernebene 7 Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren) Aktie 8 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (Währung in Millionen, Stand letzter 200 Mio. Meldestichtag) 9 Nennwert des Instruments 200 Mio. 9a_org Ausgabepreis (Originalwährung) Diverse 9a Ausgabepreis Diverse 9b Tilgungspreis k.a. 10 Rechnungslegungsklassifikation Aktienkapital 11 Ursprüngliches Ausgabedatum Diverse 12 Unbefristet oder mit Verfalltermin Unbefristet 13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin k.a. 14 Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht Nein 15 Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und Tilgungsbetrag k.a. 16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar k.a. Coupons/Dividenden 17 Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen Variabel 18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex k.a. 19 Bestehen eines Dividendenstopps Nein 20a Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (zeitlich) k.a. 20b Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag) k.a. 21 Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes Nein 22 Nicht kumulativ oder kumulativ Nicht kumulativ 23 Wandelbar oder nicht wandelbar Nicht wandelbar 24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung k.a. 25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise k.a. 26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate k.a. 27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ k.a. 28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird k.a. 29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird k.a. 30 Herabschreibungsmerkmale k.a. 31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung k.a. 32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise k.a. 33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend k.a. 34 Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der Wiederzuschreibung k.a. 35 Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghöhere Instrument nennen) Nachrangig zu Instrumenten des Ergänzungskapitals 36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente k.a. 37 Gegebenenfalls unvorschriftsmäßige Merkmale nennen k.a. (1) Ist ein Feld nicht anwendbar, bitte "k.a." angeben. Offenlegungsbericht

9 Nr. Hauptmerkmale der Kapltalinstrumente Emittent BHF-BANK Aktiengesellschaft 2 Einheitliche Kennung (zum Beispiel CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung) Schuldscheindarlehen ohne externe Referenz BHF-BANK Aktiengesellschaft Schuldscheindarlehen ohne externe Referenz BHF-BANK Aktiengesellschaft Schuldscheindarlehen ohne externe Referenz BHF-BANK Aktiengesellschaft Schuldscheindarlehen ohne externe Referenz 3 Für das Instrument geltendes Recht Deutsches Recht Deutsches Recht Deutsches Recht Deutsches Recht Aufsichtsrechtliche Behandlung 4 CRR-Übergangsregelungen Ergänzungskapital Ergänzungskapital Ergänzungskapital Ergänzungskapital 5 CRR-Regelungen nach der Übergangszeit Ergänzungskapital Ergänzungskapital Ergänzungskapital Ergänzungskapital 6 Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene Solo- und Konzernebene Solo- und Konzernebene Solo- und Konzernebene Solo- und Konzernebene 7 Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren) Nachrangdarlehen Nachrangdarlehen Nachrangdarlehen Nachrangdarlehen 8 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (Währung in 19,9 20,8 16,3 22 Millionen, Stand letzter Meldestichtag) 9 Nennwert des Instruments 25 Mio. 25,5 Mio. 20 Mio 22 Mio 9a_org Ausgabepreis (Originalwährung) 25 Mio. 25,5 Mio. 20 Mio 22 Mio 9a Ausgabepreis 100 % 100 % 100 % 100 % 9b Tilgungspreis 100 % 100 % 100 % 100 % 10 Rechnungslegungsklassifikation Passivum - fortgeführter Einstandswert Passivum - fortgeführter Einstandswert Passivum - fortgeführter Einstandswert Passivum - fortgeführter Einstandswert 11 Ursprüngliches Ausgabedatum Unbefristet oder mit Verfalltermin Mit Verfalltermin Mit Verfalltermin Mit Verfalltermin Mit Verfalltermin 13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht nein nein nein nein 15 Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und Tilgungsbetrag k.a. k.a. k.a. k.a. 16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar k.a. k.a. k.a. k.a. Coupons/Dividenden 17 Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen Fest Fest Fest Fest 18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex 4,80 % p.a. 4,59 % p.a. 4,63 % p.a. 4,75 % p.a. 19 Bestehen eines Dividenden-Stopps Nein Nein Nein Nein 20a Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (zeitlich) k.a. k.a. k.a. k.a. 20b Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag) k.a. k.a. k.a. k.a. 21 Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes Nein Nein Nein Nein 22 Nicht kumulativ oder kumulativ Nicht kumulativ Nicht kumulativ Nicht kumulativ Nicht kumulativ 23 Wandelbar oder nicht wandelbar Nicht wandelbar Nicht wandelbar Nicht wandelbar Nicht wandelbar 24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung k.a. k.a. k.a. k.a. 25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise k.a. k.a. k.a. k.a. 26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate k.a. k.a. k.a. k.a. 27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ k.a. k.a. k.a. k.a. 28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird k.a. k.a. k.a. k.a. 29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird k.a. k.a. k.a. k.a. 30 Herabschreibungsmerkmale k.a. k.a. k.a. k.a. 31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung k.a. k.a. k.a. k.a. 32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise k.a. k.a. k.a. k.a. 33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend k.a. k.a. k.a. k.a. 34 Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der Wiederzuschreibung k.a. k.a. k.a. k.a. 35 Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghöhere Instrument nennen) Nachrangig zu Insolvenzgläubigern Nachrangig zu Insolvenzgläubigern Nachrangig zu Insolvenzgläubigern 36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente Nein Nein Nein Nein 37 Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen k.a. k.a. k.a. k.a. Nachrangig zu Insolvenzgläubigern (1) Ist ein Feld nicht anwendbar, bitte "k.a." angeben. Offenlegungsbericht

10 Eigenmittelanforderungen Interne Kapitalsteuerung Die BHF-BANK stellt durch die eingerichteten Risikosteuerungs- und -controllingprozesse sicher, dass die wesentlichen, in das Risikotragfähigkeitskonzept einbezogenen Risiken, quantifiziert durch das ökonomische (gebundene) Kapital, zu jedem Zeitpunkt durch die zur Verfügung stehende Risikodeckungsmasse abgedeckt sind und damit die Risikotragfähigkeit gegeben ist. Die BHF-BANK verwendet für die Messung der Risikotragfähigkeit und insbesondere für die Kapitalallokation den Liquidationsansatz. Wesentliche Anforderung an die Risikotragfähigkeit ist in diesem Modell, dass bei einer fiktiven Liquidation der Bank die Gläubiger befriedigt werden können. Ziel ist die Sicherstellung der bankaufsichtlichen Mindestkapitalanforderungen auch bei Eintreten von potenziellen, unerwarteten, aber nicht unmöglichen Verlusten. Die konkreten Verfahren zur Bildung und Überwachung der Risikodeckungsmasse und allgemeinen Steuerung des internen Kapitals werden im Geschäftsbericht der BHF-BANK im Risikobericht des Konzernlageberichts beschrieben. Aufsichtsrechtliche Beurteilung Die Eigenmittelanforderungen gemäß CRR setzen sich aus den Anrechnungsbeträgen für das Adressenausfall-, Markt- und operationelle Risiko sowie dem Risiko einer Anpassung der Kreditbewertung (CVA-Risiko) zusammen. Die BHF-BANK wendet den Kreditrisikostandardansatz (KSA) für die Berechnung der Eigenmittelanforderungen für das Adressausfallrisiko an. Für Derivate erfolgt die Berechnung der Eigenmittelunterlegung auf Basis der Marktbewertungsmethode. Die Berechnung der Eigenkapitalanforderungen für das operationelle Risiko erfolgt nach dem Basisindikatoransatz. Für die Ermittlung der Marktpreisrisikopositionen verwendet die BHF-BANK ein eigenes Risikomodell. Für das besondere Kursrisiko der Zinsnettoposition wendet die Bank den Standardansatz an. Die Eigenmittelanforderungen für das CVA-Risiko erfolgt nach der Standardmethode. Offenlegungsbericht

11 Die nachfolgende Übersicht gibt einen Überblick über die aufsichtsrechtliche Eigenkapitalanforderung für die einzelnen Risikopositionsklassen des BHF-BANK-Konzerns zum 31. Dezember 2015: Risikogewichteter in Mio. Positionswert Eigenkapitalanforderung Kreditrisikostandardansatz Zentralregierungen 2 - Regionalregierungen und örtliche Gebietskörperschaften - - Sonstige öffentliche Stellen 4 - Institute Unternehmen Durch Immobilien besicherte Positionen 5 - Überfällige Positionen 11 1 Mit besonders hohem Risiko verbundene Positionen Von Kreditinstituten emittierte gedeckte Schuldverschreibungen 39 3 Risikopositionen gegenüber Instituten und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA) 1 - Sonstige Positionen Verbriefungen im KSA-Ansatz 15 1 Beteiligungen im KSA-Ansatz 10 1 Risikopositionsbetrag für Beiträge zum Ausfallfonds einer zentralen Gegenpartei (ZGP) - - Summe Kreditrisiken Abwicklungsrisiken Abwicklungsrisiken im Anlagebuch - - Abwicklungsrisiken im Handelsbuch - - Summe Abwicklungsrisiken - - Marktpreisrisiken Standardansatz 1 - davon: Zinsrisiken 1 - davon: Allgemeines und besonderes Kursrisiko (Zinsnettoposition) 1 - Interner Modellansatz Summe Marktpreisrisiken Operationelle Risiken Basisindikatoransatz Summe Operationelle Risiken Gesamtbetrag der Risikopositionen für Anpassung der Kreditbewertung 20 2 Gesamtsumme Eigenkapitalanforderungen Offenlegungsbericht

12 Angaben zur Struktur des Kreditportfolios Gesamtbetrag der Kreditrisikopositionen Die in diesem Kapitel gemäß Artikel 442 offenzulegenden Informationen beziehen sich auf die IFRS- Buchwerte gemäß der Konzernbilanz. Der Gesamtbetrag der Kreditrisikopositionen in Höhe von Mio. im BHF-BANK-Konzern setzt sich aus dem bilanziellen Geschäft in Höhe von Mio., dem außerbilanziellen Geschäft in Höhe von Mio., dem Derivategeschäft in Höhe von 278 Mio., den Wertpapierfinanzierungsgeschäften in Höhe von 12 Mio. und der Verbriefungsposition in Höhe von 15 Mio. zusammen. Die bilanziellen Geschäfte werden auf Basis der Konzernbuchwerte dargestellt. Dabei werden Einzelwertberichtigungen und Pauschalwertberichtigungen vollständig abgezogen. Sicherheiten und sonstige Kreditverbesserungen bleiben bei der Ermittlung unberücksichtigt. Unter den außerbilanziellen Geschäften werden unter anderem potenzielle zukünftige Verbindlichkeiten des Konzerns ausgewiesen, die aus den Kunden eingeräumten, jedoch noch nicht in Anspruch genommenen und terminlich begrenzten Kreditlinien erwachsen. Neben den offenen Linien beinhaltet diese Position auch Bürgschaften und Garantien sowie das Akkreditivgeschäft. Bei den Derivaten handelt es sich in der BHF-BANK um Finanzinstrumente, bei denen zum Stichtag der Offenlegung der Kreis der Basiswerte ausschließlich Aktien(-indizes), Devisen und Zinssätze umfasst. Der Forderungsbetrag entspricht den positiven Wiederbeschaffungswerten nach Artikel 274 Absatz 1 CRR. Die beizulegenden Zeitwerte enthalten den Marktusancen folgend die abzugrenzenden Stückzinsen. Unter den Begriff Wertpapierfinanzierungsgeschäfte fallen sowohl die Verleihe und Entleihe von Wertpapieren als auch Repos und Reverse Repos. Erhaltene und gestellte Sicherheiten zu Leihgeschäften sowie erhaltene und zu leistende Wertstellungen zu Pensionsgeschäften gehören ebenfalls dazu. Bei der Verbriefungsposition handelt es sich um eine traditionelle Verbriefung, bei der die BHF-BANK die Rolle des Investors einnimmt. Offenlegungsbericht

13 Der Gesamtbetrag der Kreditrisikopositionen des BHF-BANK-Konzerns differenziert sich zum 31. Dezember 2015 wie folgt: Durchschnittsbetrag des gesamten Gesamtes Bruttokreditvolumens im in Mio. Bruttokreditvolumen Berichtszeitraum Zentralregierungen Regionalregierungen und örtliche Gebietskörperschaften Sonstige öffentliche Stellen Multilaterale Entwicklungsbanken 2 2 Internationale Organisationen - - Institute Unternehmen Durch Immobilien besicherte Positionen Überfällige Positionen Mit besonders hohem Risiko verbundene Positionen Von Kreditinstituten emittierte gedeckte Schuldverschreibungen Risikopositionen gegenüber Instituten und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA) Beteiligungen Sonstige Positionen Verbriefung Insgesamt davon: kleine und mittlere Unternehmen (KMU) Gemäß Artikel 442 Buchstabe d) f) CRR werden im Folgenden die Forderungsbeträge nach Regionen, Branchen und Restlaufzeiten dargestellt, jeweils differenziert nach Forderungsklassen. Sicherheiten und sonstige Kreditverbesserungen bleiben bei der Aufteilung unberücksichtigt. Adressrisiken nach geografischen Hauptgebieten Bei der Aufteilung des Forderungsvolumens nach geografischen Hauptgebieten, erfolgt die Zuordnung nach dem Risikoland des Kreditnehmers, also dem Land, dem die wirtschaftlichen Risiken der an den Kreditnehmer gegebenen Kredite zuzuordnen sind. restliches Internationale in Mio. Deutschland EWU EU (nicht EWU) Europa Afrika Amerika Asien Ozeanien Organisationen Zentralregierungen Regionalregierungen und örtliche Gebietskörperschaften Sonstige öffentliche Stellen Multilaterale Entwicklungsbanken Institute Unternehmen Durch Immobilien besicherte Positionen Überfällige Positionen Mit besonders hohem Risiko verbundene Positionen Von Kreditinstituten emittierte gedeckte Schuldverschreibungen Risikopositionen gegenüber Instituten und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA) Beteiligungen Sonstige Positionen Verbriefungen Insgesamt Adressrisiken nach Hauptbranchen Für die Kategorisierung der Schuldner nach Hauptbranchen, ordnet die BHF-BANK jedem Kunden einen von der Bundesbank definierten Branchenschlüssel gemäß der Wirtschaftszweigsystematik zu. Diese Branchen werden gruppiert und in Hauptbranchen zusammengeführt. Offenlegungsbericht

14 Handel, Öffentliche Verwaltung, Instandhaltung und Zentralbanken und Verteidigung, Erbringung von Verarbeitendes Reparatur von in Mio. Banken Sozialversicherung Dienstleistungen Gewerbe Kraftfahrzeugen sonstige Branchen Zentralregierungen Regionalregierungen und örtliche Gebietskörperschaften Sonstige öffentliche Stellen Multilaterale Entwicklungsbanken Institute Unternehmen Durch Immobilien besicherte Positionen Überfällige Positionen Mit besonders hohem Risiko verbundene Positionen Von Kreditinstituten emittierte gedeckte Schuldverschreibungen Risikopositionen gegenüber Instituten und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA) Beteiligungen Sonstige Positionen Verbriefungen Insgesamt Adressrisiken nach Restlaufzeiten Bei den Restlaufzeiten handelt es sich um vertragliche Restlaufzeiten. Dabei wird auf den frühestmöglichen Kündigungszeitpunkt beziehungsweise auf den Zeitpunkt der frühestmöglichen Inanspruchnahme abgestellt. Geschäfte ohne vereinbarte Restlaufzeit werden im Laufzeitband über fünf Jahre bis unbefristet ausgewiesen. Vertragliche Restlaufzeiten unter 1 bis über 5 Jahre in Mio. 1 Jahr 5 Jahre bis unbefristet Zentralregierungen Regionalregierungen und örtliche Gebietskörperschaften Sonstige öffentliche Stellen Multilaterale Entwicklungsbanken Institute Unternehmen Durch Immobilien besicherte Positionen 12-1 Überfällige Positionen Mit besonders hohem Risiko verbundene Positionen Von Kreditinstituten emittierte gedeckte Schuldverschreibungen Risikopositionen gegenüber Instituten und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA) Beteiligungen Sonstige Positionen Verbriefungen Insgesamt Angaben zur Risikovorsorge Den Risiken im Kredit- und Wertpapiergeschäft wird durch Bildung der Vorsorge für Einzelrisiken und der Vorsorge für latente Risiken Rechnung getragen. Die Berechnung der Höhe der Wertminderung erfolgt nach der Discounted Cash Flow-Methode. Zur Feststellung eines eventuellen Vorsorgebedarfs für Einzelrisiken wird in regelmäßigen Abständen anhand eines konzerneinheitlich festgelegten Kriterienkatalogs geprüft, ob objektive substanzielle Offenlegungsbericht

15 Hinweise für eine Wertminderung des Kreditengagements vorliegen. Ein Zahlungsverzug liegt vor, wenn ein spezifischer Schuldner eine Zahlungsüberfälligkeit in Bezug auf Zins-, Tilgungs- oder Provisionszahlungen aufweist. Dann besteht eine überfällige, jedoch nicht zwingend einzelwertzuberichtigende Forderung. Ein Hinweis auf eine individuelle Wertminderung im Hinblick auf einen spezifischen Schuldner gilt dabei als gegeben, wenn eine Überfälligkeit von größer 90 Tagen vorliegt oder mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Kreditausfall erwartet wird oder bereits eingetreten ist (zum Beispiel aufgrund eines Forderungsverzichts oder der Verhängung des Insolvenz- oder Sanierungsverfahrens über das Vermögen des Schuldners). Werden Hinweise für eine individuelle Wertminderung (Einzelwertberichtigung) festgestellt, wird der voraussichtlich erzielbare Betrag ermittelt und dem Buchwert gegenübergestellt. Der voraussichtlich erzielbare Betrag ist der Barwert aller noch zu erwartenden Zins- und Tilgungszahlungen und der Zahlungen aus der Verwertung von Sicherheiten, diskontiert mit dem originären Effektivzinssatz des Kredits. Der originäre Effektivzinssatz muss nicht zwingend mit dem vertraglich vereinbarten Zinssatz übereinstimmen. Zahlungen kurzfristiger Forderungen werden nicht diskontiert, wenn der Diskontierungseffekt immateriell ist. Bei Krediten mit variabler Verzinsung entspricht der Diskontierungssatz dem nach Maßgabe des Vertrags festgesetzten aktuellen Effektivzinssatz. Als Wertminderung wird die Differenz zwischen dem Buchwert und dem voraussichtlich erzielbaren Betrag berücksichtigt. Uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Dies erfolgt in der Regel durch Inanspruchnahme der bereits gebildeten Einzelwertberichtigung oder in seltenen Fällen auch mittels Direktabschreibung. Eingänge auf abgeschriebene Forderungen werden erfolgswirksam erfasst. Unter latenten Risiken werden Ausfallrisiken sowie Transfer- und Konvertierungsrisiken zusammengefasst. Zur Ermittlung der Risikovorsorge werden Kreditengagements, die nicht bereits einzelwertberichtigt sind, in Portfolios gleichartiger Risiken eingeteilt und nach Abzug von Sicherheiten mit bankintern ermittelten Ausfallwahrscheinlichkeiten gewichtet. Dabei werden historische Ausfalldaten sowie aktuelle Informationen berücksichtigt. Wertberichtigungen im Kreditgeschäft für Forderungen an Kreditinstitute und an Kunden werden über ein separates Konto für Wertberichtigungen gebucht und als separater Bilanzposten Risikovorsorge aktivisch ausgewiesen. Wertberichtigungen von außerbilanziellen Verpflichtungen im Kreditgeschäft werden unter den sonstigen Rückstellungen als Rückstellungen im Kreditgeschäft bilanziert. Zuführungen und Auflösungen zu Wertberichtigungen im Kreditgeschäft für Einzel- und latente Risiken sowie zu Rückstellungen im Kreditgeschäft erfolgen in der Risikovorsorge. Offenlegungsbericht

16 Die folgende Aufstellung zeigt die Entwicklung der Risikovorsorge vom 1. Januar 2015 bis zum Stichtag 31. Dezember 2015: Wechselkursbedingte Anfangsbestand der Zuführung in der und sonstige Endbestand der in Mio. Periode Periode Auflösung Verbrauch Veränderungen Umbuchungen Periode EWB Rückstellungen PWB Die Risikovorsorge stellt sich im Berichtszeitraum nach Hauptbranchen aufgegliedert wie folgt dar: Gesamtbetrag der Kredite in Verzug ohne in Mio. wertgeminderten Forderungen Bestand EWB Bestand PWB Bestand Rückstellungen Wertberichtigungsbedarf Zentralbanken und Banken Öffentliche Verwaltung, Verteidigung, Sozialversicherung Erbringung von Dienstleistungen Verarbeitendes Gewerbe Handel, Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen sonstige Branchen Insgesamt Die Risikovorsorge teilt sich im Berichtszeitraum auf folgende geografischen Hauptgebiete auf: Gesamtbetrag der Kredite in Verzug ohne in Mio. wertgeminderten Forderungen Bestand EWB Bestand PWB Bestand Rückstellungen Wertberichtigungsbedarf Deutschland EWU EU (nicht EWU) Restliches Europa Afrika Amerika Asien Insgesamt Offenlegungsbericht

17 Verwendung von Kreditrisikominderungstechniken Wichtige Arten von Sicherheiten Die allgemeinen sowie besonderen Anforderungen zur Verwendung der einzelnen Kreditrisikominderungstechniken sind in den Organisationsrichtlinien der Bank festgelegt. Diese regeln die Verfahren zur Hereinnahme, Verwaltung, Ausstattung und Bewertung der Sicherheiten. Hierbei stehen die rechtswirksame und durchsetzbare Sicherheitenbestellung sowie die kontinuierliche Überwachung vertraglicher und rechtlicher Anforderungen im Fokus. Die BHF-BANK berücksichtigt zur Kreditrisikominderung im KSA vor allem Garantien, finanzielle Sicherheiten sowie in geringem Maße Immobiliensicherheiten. Garantien Den Hauptteil der Garantien im Rahmen der regulatorischen Kreditrisikominderung nach CRR macht die staatliche Exportkreditversicherung aus. Garantiegeber ist hier im Wesentlichen die Bundesrepublik Deutschland. Durch die Hereinnahme von Garantien im Rahmen von Unterbeteiligungen ohne Funding in der Regel durch Finanzinstitute werden Adressausfallrisiken aus einzelnen Engagements abgesichert. Bevor eine Garantie akzeptiert wird, wird die Bonität des Sicherungsgebers entsprechend der Bonitätsanalyse eines Kreditnehmers geprüft, diese wird anlassbezogen sowie zumindest im jährlichen Rhythmus wiederholt. Die Verpflichtung aus dieser Sicherheit wird dem Sicherungsgeber als Eventualverbindlichkeit (indirektes Risiko) zugerechnet. Im Rahmen der Kreditantragserstellung wird das Sekundärobligo in das kompetenzrelevante Gesamtengagement des Garanten aufgenommen und gemäß Kompetenzregelung genehmigt. Die Länderlimitanrechnung erfolgt gemäß dem bei dem Sicherheitengeber hinterlegten Risikoland. Garantien von gemäß Artikel 201 CRR anerkennungsfähigen Sicherheitengebern werden unter Berücksichtigung von Laufzeit, Währung und Rating (extern) angerechnet. Die Berechnung des risikogewichteten Positionsbetrages von Garantien erfolgt gemäß Artikel 235 CRR in Abhängigkeit vom Risikogewicht (Bonität) des Garantiegebers und des Kreditnehmers. Hierbei gelten die gleichen Rating-Regeln wie für alle übrigen Kreditnehmer. Währungs- und Laufzeitinkongruenzen zwischen Garantie und Forderung werden durch Abschläge gemäß Artikel 235 CRR berücksichtigt. Finanzielle Sicherheiten Die Anrechnung von finanziellen Sicherheiten (Bareinlagen bei der BHF-BANK sowie Wertpapiere) erfolgt nach der umfassenden Methode gemäß Artikel 223 CRR. Offenlegungsbericht

18 Für die Volatilitätsanpassungen bei Wertpapiersicherheiten verwendet die BHF-BANK aufsichtsrechtlich vorgegebene Haircuts. Bei Währungs- und Laufzeitinkongruenzen zwischen Sicherheit und Forderung werden zusätzliche Abschläge berücksichtigt. Immobilien Im Rahmen von Kreditrisikominderungstechniken verwendet die Bank ausschließlich im Inland belegene Wohn- und Gewerbeimmobilien. Die Bewertung der Immobilien erfolgt durch einen vom Kreditgenehmigungsprozess unabhängigen zertifizierten Immobiliengutachter nach der Beleihungswertverordnung. Der Sicherheitenwert wird jährlich im Rahmen der Kreditvorlage überprüft. Von dem gemäß Beleihungswertverordnung ermittelten Verkehrswert wird ein Beleihungswertabschlag, je nach Eigenschaft der Immobilie, von mindestens 20 % vorgenommen. Konzentrationsrisiken bei Kreditrisikominderungen Die BHF-BANK überprüft regelmäßig die Konzentrationsrisiken für verpfändete Wertpapiersicherheiten und Garantien und legt die Ergebnisse im Risikobericht dar. Dabei wird die Konzentration je Emittent der insgesamt verpfändeten Wertpapiere beziehungsweise die Konzentration je Garantiegeber ermittelt und überwacht. Gesamtbetrag der besicherten KSA-Positionswerte In der nachfolgenden Übersicht werden die KSA-Forderungsklassen der BHF-BANK dargestellt, die durch finanzielle Sicherheiten, Garantien und Grundpfandrechte besichert sind. Forderungsklasse in Mio. Finanzielle Sicherheiten Garantien Grundpfandrechte Zentralregierungen Öffentliche Stellen Institute Unternehmen überfällige Positionen Durch Immobilien besicherte Positionen Insgesamt Aufrechnungsvereinbarungen Zur Reduzierung des Adressrisikos im Rahmen von Handelsgeschäften kommen in der BHF-BANK Aufrechnungsvereinbarungen (Netting-Vereinbarungen) über Derivate und Pensionsgeschäfte zum Einsatz. Hierbei handelt es sich grundsätzlich um zweiseitige Aufrechnungsvereinbarungen. Verwendet werden ausschließlich Standardrahmenverträge. Der Abschluss neuer Verträge für die BHF-BANK erfolgt durch die Rechtsabteilung. Die rechtliche Durchsetzbarkeit der Offenlegungsbericht

19 Aufrechnungsvereinbarung in den unterschiedlichen Rechtsordnungen wird über die regelmäßige Einholung von Rechtsgutachten (Legal Opinions) überprüft. Der Umfang des Nettings über Derivate der BHF-BANK stellt sich wie folgt dar: Positive Wiederbeschaffungswerte + Add-on (KÄB) KSA-Positionswert (KÄB) in Mio. vor Netting nach Netting Netting-Effekt OTC-Derivate mit anerkannten Nettingvertrag Der KSA-Positionswert (KÄB) der derivativen Geschäfte, bei denen Netting angewendet wurde beträgt 192 Mio.. Im Rahmen der Besicherung des Derivategeschäfts werden derzeit ausschließlich Barsicherheiten und Wertpapiere hereingenommen. Aufrechnungsvereinbarungen über Geldforderungen werden in der BHF-BANK nicht genutzt. Offenlegungsbericht

20 Verschuldungsquote (Leverage Ratio) Als Ergänzung zu den risikogewichteten Eigenkapitalanforderungen wurde durch das Basel III- Rahmenwerk die Leverage Ratio als einfache und transparente Verschuldungskennziffer eingeführt. Die Kennziffer Leverage Ratio setzt die weitgehend ungewichtete Summe der bilanziellen und außerbilanziellen Geschäfte ins Verhältnis zum regulatorischen Kernkapital. Derzeit befindet sich die Leverage Ratio in der Beobachtungsphase ohne verpflichtend einzuhaltende Mindestquote. Der von Kreditinstituten voraussichtlich ab 2018 verbindlich einzuhaltende Verschuldungsgrenzwert ist aktuell noch nicht abschließend festgelegt. Als Richtwert wurde vom Baseler Ausschuss ein Mindestwert von 3 % festgelegt. Seit Inkrafttreten der CRR meldet die BHF-BANK im Rahmen der COREP-Meldungen die Verschuldungsquote gemäß Teil 7 der CRR in Verbindung mit der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 680/2014 der Kommission vom 16. April Mit der am 17. Januar 2015 im Amtsblatt veröffentlichten delegierten Verordnung wurde die CRR im Hinblick auf die Verschuldungsquote geändert. Im Rahmen des Q&A-Prozesses der EBA erfolgte die Klarstellung, dass für die Meldung der Leverage Ratio die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 680/2014 gilt. Für die Offenlegung sollen jedoch die Änderungen aus der delegierten Verordnung (EU) Nr. 2015/62 berücksichtigt werden. Dies entspricht auch der Empfehlung der BaFin vom 7. Mai Die Änderungen sind in den nachfolgenden Tabellen berücksichtigt. Offenlegungsbericht

21 Die bilanziellen Risikopositionen ausgenommen der Derivate und Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT) setzen sich wie folgt zusammen: Risikopositionswerte der in Mio. CRR-Verschuldungsquote Bilanzwirksame Positionen (ohne Derivate, Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT) und Treuhandvermögen, jedoch einschließlich Sicherheiten) (Aktiva, die zur Ermittlung des Kernkapitals abgezogen werden) -62 Summe der bilanziellen Risikopositionen (ohne Derivate, Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT) und Treuhandvermögen) Derivative Risikopositionen Wiederbeschaffungskosten für alle Derivatgeschäfte (das heißt bereinigt um anrechenbare, in bar erhaltene Nachschüsse) 166 Aufschläge für den potenziellen künftigen Wiederbeschaffungswert in Bezug auf alle Derivatgeschäfte (Marktbewertungsmethode) 112 (Abzug bei in bar erhaltenen Nachschüssen in Derivatgeschäften) -140 Derivative Risikopositionen insgesamt 138 Risikopositionen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften (SFT) Bruttoaktiva aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften (SFT; ohne Anerkennung von Netting), nach Bereinigung um als Verkauf verbuchte Geschäfte 338 Aufschlag auf das Gegenparteiausfallrisiko aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften (SFT) 5 Risikopositionen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften insgesamt 343 Andere außerbilanzielle Risikopositionen Außerbilanzielle Risikopositionen zum Bruttonominalwert (Anpassungen für die Umrechnung in Kreditäquivalenzbeträge) Andere außerbilanzielle Risikopositionen 640 Eigenkapital und Gesamtrisikopositionen Kernkapital 431 Gesamtrisikopostionsmessgröße der Verschuldungsquote Verschuldungsquote Verschuldungsquote 6,6% Anwendung von Übergangsbestimmungen und Wert ausgebuchter Treuhandpositionen Anwendung von Übergangsbestimmungen für die Definition der Kapitalmessgröße Fully phased-in Der Vergleich zwischen Bilanzaktiva und Gesamtrisikopositionsmessgröße sieht folgendermaßen aus: in Mio. Summe der im Jahresabschluss ausgewiesenen Vermögenswerte Anpassungen für derivative Finanzinstrumente -220 Anpassungen für Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT) 5 Anpassung für außerbilanzielle Geschäfte (das heißt Umwandlung der außerbilanziellen Geschäfte in Kreditäquivalenzbeträge) 640 Sonstige Anpassungen -283 Gesamtrisikopostionsmessgröße der Verschuldungsquote Die Aufschlüsselung von bilanziellen Risikopositionen ohne Derivate, Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT) und ausgenommen Risikopositionen ist nachfolgend dargestellt: Risikopositionswerte der in Mio. CRR-Verschuldungsquote Bilanzielle Risikopositionen insgesamt (ohne Derivate, Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT), und ausgenommene Risikopositionen), davon: Risikopositionen des Handelsbuchs 2 Risikopositionen des Anlagebuchs, davon: Gedeckte Schuldverschreibungen 339 Risikopositionen, die wie Risikopositionen gegenüber Zentralstaaten behandelt werden 309 Risikopositionen gegenüber regionalen Gebietskörperschaften, multilateralen Entwicklungsbanken, internationalen Organisationen und öffentlichen Stellen, die nicht wie Risikopositionen gegenüber Zentralstaaten behandelt werden Institute 871 Durch Grundpfandrechte auf Immobilien besichert 13 Unternehmen Ausgefallene Positonen 46 Andere Forderungsklassen (zum Beispiel Beteiligungspositionen, Verbriefungsrisikopositionen und sonstige Aktiva, die keine Kreditverpflichtungen 284 sind) Die BHF-BANK überprüft ihre Bilanzentwicklung auf Einzelabschluss- und Konzernebene laufend und analysiert zu diesem Zweck auch die wesentlichen Bilanz- und Risikokennzahlen. Hierzu gehört auch die Verschuldungsquote. Der regelmäßige Vorstandsbericht zum Risiko- und Kapitalmanagement umfasst alle wesentlichen Entwicklungen und Kenngrößen der Bank, zu denen auch die Verschuldungsquote gehört. Offenlegungsbericht

22 Die Verschuldungsquote liegt deutlich über dem aktuell diskutierten Mindestwert von 3,0 % und weist damit einen ausreichenden Puffer für mögliche Erhöhungen der regulatorischen Anforderungen an Kapital und Verschuldung auf. nach vollständiger Einführung der neuen in Mio. Übergangsregelung Bestimmungen Kernkapital und Gesamtrisikoposition Kernkapital Gesamtrisikoposition Verschuldungsquote 7,0 6,6 Offenlegungsbericht

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Inhalt

Inhalt Inhalt... 3... 4... 6... 7... 14... 15... 16... 19... 20... 21... 21... 21... 22... 22... 24... 26... 27 Nr. KAPITALINSTRUMENTE HARTES KEMKAPITAL: INSTRUMENTE UND RÜCKLAGEN 1 Kapitalinstrumente und

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