HERZLICH WILLKOMMEN zum Themenfrühstück:
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- Lars Ludo Schmidt
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1 HERZLICH WILLKOMMEN zum Themenfrühstück: SEPA ist nicht nur IBAN und BIC! Ist Ihr Unternehmen schon auf die SEPA-Umstellung vorbereitet? Christian SIEBERT Produktmanagement Zahlungsverkehr & Consulting Raiffeisenlandesbank NÖ-Wien AG 1020 Wien, F.-W.-Raiffeisen-Platz 1 Telefon: Internet:
2 Inhalt SEPA Ziele SEPA Ihre Vorteile SEPA Regularien und Fristen SEPA Status IBAN only XML Umstellung IBAN / BIC SEPA Überweisung SEPA Lastschriften (Core/B2B) 2
3 SEPA Ziele Ein integrierter europäischer Zahlungsverkehrsraum, der Europa wettbewerbsfähiger macht Gleiche Produkte Einheitliche technische Standards Einheitlicher Rechtsrahmen 3
4 SEPA Ihre Vorteile Sie können Ihren gesamten Zahlungsverkehr über 1 Konto bei einer beliebigen Bank im SEPA-Raum abwickeln Die Überweisungslaufzeiten haben sich auf 1 Bankarbeitstag verkürzt (bei elektronischer Durchführung) SEPA bietet die Möglichkeit, Lastschriften auch grenzüberschreitend zu verwenden In der ganzen SEPA gilt für den Zahlungsverkehr ein einheitlicher Rechtsrahmen - in Österreich das ZaDiG 4
5 SEPA Regularien und Fristen September 2009 EU-Verordnung 924/2009. Gleichstellung von nationalen und grenzüberschreitenden Überweisungen und Lastschriften November 2009 Zahlungsdienstegesetz (ZaDiG) Umsetzung der Payment Service Directive (PSD) einheitlicher Rechtsrahmen für den europäischen Zahlungsverkehr 1. Februar 2014 Ende der Migrationsphase, verpflichtende Verwendung der IBAN und der auf ISO basierenden SEPA- Nachrichtenformate 1. Februar 2016 Ende nationaler Übergangsregelungen (z.b. ELV- Verfahren) 30. März 2012 EU-Verordnung 260/2012 tritt in Kraft und fixiert Ende der SEPA- Migrationsphase mit 1. Februar
6 Ab 1. Februar dürfen von der VO erfasste nationale Zahlverfahren für auf Euro lautende Überweisungen und Lastschriften nicht mehr verwendet werden dürfen von der VO erfasste Euro-Zahlungen nur noch als SEPA Credit Transfer oder SEPA Direct Debit durch-geführt werden 6
7 Ab 1. Februar 2014 endet die Annahme alter Zahlscheine durch die Banken dürfen alte Kontonummern und BLZ nicht mehr verwendet werden ist die Verwendung von IBAN (BIC) verpflichtend 7
8 Status der SEPA-Migration SCT: SDD: 8
9 IBAN only IBAN-only gemäß Verordnung ab 1. Februar 2014 möglich Umsetzung in Österreich: SEPA-Zahlungsanweisung, Internet-Banking u. MBS bei AT-IBAN schon jetzt ohne BIC möglich Bei elektronischen Zahlungen gemäß ISO sind IBAN und BIC bis 1. Februar 2014 erforderlich Bei grenzüberschreitenden SEPA-Zahlungen entfällt der BIC ab 1. Februar
10 XML ab 1. Februar 2014 verpflichtend Verordnung schreibt den XML Standard der ISO als Nachrichtenformat für SEPA-Zahlungen verbindlich vor KUNDENNAME GMBH U.CO. Hauptstr. 12 Banken müssen lt. VO sicherstellen, dass Zahlungs-dienstnutzer, die nicht Verbraucher oder Kleinstunternehmer sind, bei Sammelaufträgen ab 1. Februar 2014 den XML- Standard verwenden 10
11 Umstellung auf IBAN und BIC Selbstermittlung kann falsche IBAN ergeben Grund: häufig nicht mehr aktuelle Bankleitzahlen oder Kontonummern in den Kunden-Stammdaten Empfehlung: STUZZA- Konvertierungsservice nutzen! 11
12 STUZZA-Konvertierungsservice Nur für österr. Bankverbindungen Bank benötigt CSV-Datei, Vorgaben auf Alternativ XLS mit Kontonummern und BLZ Datei per an KundenbetreuerIn 12
13 STUZZA-Konvertierungsservice Ergebnis nach 2 bis 3 Wochen Datei kommt ergänzt um IBANs und BICs retour Datei enthält auch Hinweise auf falsche BLZ od. Kontonummern bzw. geschlossene Kontonummern 13
14 SEPA-Überweisung (SCT) Auftragswährung EUR IBAN (Zahler u. Begünstigter) BIC bis 2016 für grenzüberschreitende Zahlungen Zahlungen innerhalb EU28 + Island, Liechtenstein, Norwegen, Monaco u. Schweiz 14
15 SEPA-Überweisung (SCT) Kein Betragslimit 140 Zeichen Verwendungszweck Kein Spesenabzug beim Begünstigten Dauer max. 1 Bankarbeitstag 15
16 Überweisungsausgänge Nachrichtenformate XML pain CustomerCreditTransferInitiation EDIFACT PAYMUL Multiple Payment Ab 1. Februar 2014 in der Kunde-Bank-Kommunikation nur noch XML-Nachrichtenformate gem. ISO Norm 16
17 Überweisungseingänge Nachrichtenformate zu Zahlungseinängen XML camt BankToCustomerAccount Report camt BankToCustomerStatement camt BankToCustomerCreditNotifikation SWIFT- u. EDIFACT-Pendants MT942 (Untertagskontoauszug) MT940 (Kontoauszug) CREMUL CREMUL Österr. Banken haben begonnen auf camt.nachrichten umzustellen SWIFT u. EDIFACT-Formate weiterhin verfügbar 17
18 Überweisungseingänge Alte Zahlscheine spätestens jetzt umstellen Druckspezifikationen auf Testbelege an die Bank! 18
19 Überweisungseingänge Empfängerreferenzen Strukturierte Empfängerreferenz (Zahlungsreferenz, 35 Zeichen) Unstrukturierte Empfängerreferenz (Verwendungszweck, max. 140 Zeichen) Offene Posten Bearbeitung auf strukturierten Empfängerreferenzen aufsetzen Basis für camt.nachrichten bzw. CREMUL Wenn Empfängerreferenz, unterdrücken Banken (häufig) sonstigen Verwendungszweck 19
20 Überweisungseingänge Gutschriftstruncation Vorteil: strukturiert und geprüft Zuordnungsquote wird verbessert PZ-Errechnung zur Empfänger-referenz vor Belegdruck erforderlich PZ nach ISO 7064 mod Unterlagen: 20
21 SEPA-Lastschriften Nationale und grenzüberschreitende Lastschriften in EUR Unterscheidung nach erstmaligen und einmaligen Lastschriften Folgelastschriften und letztmaligen Lastschriften 21
22 SEPA-Lastschriften (CORE) Erstmalige u. einmalige Lastschriften müssen mindestens 5 Bankarbeitstage vor dem Belastungstag der Bank des Zahlers vorliegen Folgelastschriften und letztmalige Lastschriften mindestens 2 Bankarbeitstage vor Kontobelastung Anlieferung getrennt 22
23 SEPA-Lastschriften (CORE) ab 09/2013: SEPA-Lastschrift COR1 Nur innerhalb Österreichs Alle Lastschriftsarten müssen mindestens 1 Bankarbeitstag vor dem Belastungstag der Bank des Zahlers vorliegen (D-1) 23
24 SEPA-Firmenlastschrift (B2B) Nur zwischen Unternehmern möglich Zahlungsempfänger benötigt immer neue Mandate Bei gültigem Mandat kein Kundeneinspruch möglich. Bank des Zahlers prüft Mandat vor Kontobelastung Alle Lastschriftsarten müssen Zahlerbank 1 Bankarbeitstag vor dem Belastungstag vorliegen 24
25 Creditor Identification (CID) Ist unbedingte Voraussetzung für die Teilnahme am SEPA- Lastschriftsverfahren Vergabe und Verwaltung der Creditor Identifikation erfolgt durch die OeNB Beantragung über die Hausbank Die Creditor Identification ist mit jeder Lastschrift an den Zahler zu übermitteln 25
26 SEPA-Mandat Entspricht einem bisherigen Abbuchungsauftrag bzw. einer Einziehungsermächtigung Vorhandene ABA bzw. EE sind als SEPA-Mandat gültig, sofern dem Zahler CID und Mandatsreferenz mitgeteilt wird Zu jedem SEPA-Mandat ist vom Zahlungsempfänger eine eindeutige Mandatsreferenz zu vergeben auch zu bestehenden ABA und EE 26
27 SEPA-Mandat Die Mandatsreferenz des Mandates, welches die Rechtsgrundlage für einen Lastschriftseinzug darstellt, ist mit jeder Lastschrift an den Zahler zu übermitteln Dieser hat die Möglichkeit, bestimmte Mandate bei seiner Bank sperren zu lassen oder zuzulassen 27
28 SEPA-Mandat SEPA-Mandate gelten bis 36 Monate nach dem letzten durchgeführten Lastschriftseinzug SEPA-Tipp Mandate müssen nach dem letzten Einzug mindestens 14 Monate aufbewahrt werden Organisationsherausforderung bei der SEPA-Migration Mandatsverwaltung Bestellen Sie rechtzeitig Creditor Identification(s). Stimmen Sie die Inhalte der SEPA-Mandate mit Ihrer Hausbank ab! 28
29 Inhalte eines SEPA-Mandates Bezeichung SEPA (Firmen)Lastschrifts-Mandat Name und Adresse des Zahlungspflichtigen IBAN und BIC des Zahlungspflichtigen Name und Adresse des Zahlungsempfängers Creditor-ID (Gläubigeridentifikationsnummer) Art der Zahlung (einmalig oder wiederkehrend) die vorgeschriebene Textierung von SEPA-Mandaten Ort und Datum Unterschrift des Zahlungspflichtigen 29
30 Pre-Notification Sofern nicht anders vereinbart, spätestens 14 Tage vor dem effektiven Einzug Beinhaltet Belastungsdatum und Betrag 30
31 SEPA-Lastschrift Nachrichtenformate XML pain CustomerDirectDebitInitiation camt BankToCustomerDebitNotification EDIFACT DIRDEB Direct Debit DEBMUL Ab 1. Februar 2014 in der Kunde-Bank-Kommunikation nur noch XML-Nachrichtenformate gem. ISO Norm 31
32 SEPA Lastschrift Fristen (SDD Core) Spätestmögliche Pre-Notification an den Zahler Spätestmögliche Übermittlung an Bank des Zahlers bei Einmal- und Erstlastschriften Spätestmögliche Übermittlung an Bank des Zahlers bei Folgelastschriften Belastung Zahler (D=Due date) Due date=belastungstag D-14 D-5 D-2 (D-1)* Belastungstag D+5 D+8 Wochen D+13 Monate mögliche Rückweisung mögliche Rückbelastung: - ohne Grund bis 8 Wochen - bei nicht autorisierten SDD (kein Mandat) bis 13 Monate *) COR1 in AT geplant 32
33 SEPA ist nicht nur IBAN und BIC! Ist Ihr Unternehmen schon auf die SEPA-Umstellung vorbereitet? VIELEN DANK FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT Christian SIEBERT Produktmanagement Zahlungsverkehr & Consulting Raiffeisenlandesbank NÖ-Wien AG 1020 Wien, F.-W.-Raiffeisen-Platz 1 Telefon: Internet:
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