Meldung zur Schulfremdenprüfung Werkrealschule 2018

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1 STAATLICHES SCHULAMT NÜRTINGEN An das Staatliche Schulamt Nürtingen Marktstraße Nürtingen z.hd. Frau Basler Meldung zur Schulfremdenprüfung Werkrealschule 2018 Anmeldefrist: 1. März 2017 Bitte Antrag in Druckschrift ausfüllen Antrag auf Zulassung zur Schulfremdenprüfung 2018 I. Personalbogen Name:... Vorname:... männlich weiblich geboren am, Geburtsort:... Staatsangehörigkeit:... Anschrift: Straße, Nummer:... PLZ, Wohnort:... Telefonnummer mit Vorwahl:... Mobilfunknummer: Schulbildung: Zuletzt besuchte Schule:... Abgang am:... aus Klasse:... bzw. derzeit besuchte Schule:... Klasse:.

2 Name, Vorname:... II. Antrag Ich beantrage die Zulassung zur Schulfremdenprüfung Werkrealschule Erklärung gemäß 37 der Verordnung des Kultusministeriums über die Abschlussprüfungen an Werkrealschulen: Derzeitiger Schulbesuch: Ich besuche zum Zeitpunkt der Prüfung keine Hauptschule, Realschule oder kein Gymnasium. Ich besuche zum Zeitpunkt der Prüfung die von mir auf Blatt 1 genannte Schule. Erklärung zur bisherigen Teilnahme an einer Werkrealschulabschlussprüfung: Ich habe bisher noch an keiner Prüfung zum Erwerb des Werkrealschulabschlusses teilgenommen. Ich habe schon einmal ohne Erfolg an der Prüfung zum Erwerb des Werkrealschulabschlusses teilgenommen und zwar an der... in... im Schuljahr.... Vorbereitung auf die Prüfung: Ich bereite mich in Eigenarbeit auf die Prüfung zum Erwerb des Werkrealschulabschlusses vor. Ich bereite mich bei folgender Institution auf die Prüfung vor:. Wahlbereich Welt-Zeit-Gesellschaft oder Religion oder Ethik Datum:.. Unterschrift der Schülerin/ des Schülers:... Ggf. Unterschrift der Erziehungsberechtigten:..

3 Bitte fügen Sie dem Personalbogen noch folgende Unterlagen bei, damit eine ordentliche Zulassung zur Prüfung zum Erwerb des Werkrealschulabschlusses erfolgen kann. 1. Lebenslauf unterschrieben mit Angaben zum bisherigen Bildungsgang und ggf. mit (ausgeübten) Berufstätigkeiten 2. Personalausweis, Reisepass oder Geburtsurkunde (in amtlich beglaubigter Kopie bzw. Abschrift/ Urkunde des Herkunftslandes nur in beglaubigter deutscher Übersetzung) 3. Abgangszeugnis oder Abschlusszeugnisse der besuchten Schulen (beglaubigte Kopie/ Abschrift; Zeugnisse des Herkunftslandes nur in beglaubigter deutscher Übersetzung) Bitte beachten Sie: Für die Zulassung zur Schulfremdenprüfung müssen die Unterlagen vollständig und fristgerecht eingereicht werden! Die Schulfremdenprüfung findet nur einmal jährlich statt! Datum: Unterschrift der Bewerberin / des Bewerbers:... Ggf. Unterschrift des Erziehungsberechtigten:... Die schriftliche Meldung (Personalbogen, Antrag, Erklärung zu 10, 11 PrüfVO und Bescheinigung der Schule) ist an folgende Adresse zu richten: Staatliches Schulamt Nürtingen zu Hd. Frau Basler Marktstraße Nürtingen Melanie.Basler@ssa-nt.kv.bwl.de Tel / Fr. Basler Fax: 07022/ bis 01. März 2018

4 Meldung zur Schulfremdenprüfung Werkrealschule Verfahren bei Säumnis. Täuschungshandlungen. 22 und 23 der Verordnung vom Auszug aus der Verordnung des Kultusministeriums über die Ausbildung und Prüfung an Werkrealschulen vom ; (Amtsblatt K. u. U. S. 69/2012); zuletzt geändert am (K.u.U. S. 183/2016) 22 Nichtteilnahme, Rücktritt 1) Die Teile der Prüfung, an denen der Schüler ohne wichtigen Grund nicht teilnimmt, werden jeweils mit "ungenügend" bewertet. Der wichtige Grund ist der Schule unverzüglich mitzuteilen. 2) Als wichtiger Grund gilt insbesondere Krankheit. Auf Verlangen ist ein ärztliches oder amtsärztliches Zeugnis vorzulegen. 3) Wer sich in Kenntnis einer gesundheitlichen Beeinträchtigung oder eines anderen wichtigen Grundes der Prüfung unterzogen hat, kann diese Gründe nachträglich nicht mehr geltend machen. 4) Soweit ein wichtiger Grund vorliegt, gilt die Prüfung als nicht unternommen. Die nicht abgelegten Prüfungsteile können in einem Nachtermin nachgeholt werden. Kann an der Nachprüfung aus wichtigem Grund ganz oder teilweise nicht teilgenommen werden, gilt die Prüfung als nicht unternommen. 23 Täuschungshandlungen, Ordnungsverstöße 1) Wer es unternimmt, das Prüfungsergebnis durch Täuschung oder Benutzung nicht zugelassener Hilfsmittel zu beeinflussen, oder wer nicht zugelassene Hilfsmittel nach Bekanntgabe der Prüfungsaufgaben mit sich führt oder Beihilfe zu einer Täuschung oder einem Täuschungsversuch leistet, begeht eine Täuschungshandlung. 3) Wer eine Täuschungshandlung begeht, wird von der weiteren Teilnahme an der Prüfung ausgeschlossen. Dies gilt als Nichtbestehen der Abschlussprüfung. In leichten Fällen kann stattdessen die Prüfungsleistung mit der Note ungenügend bewertet werden. 5) Wer durch sein Verhalten die Prüfung so schwer stört, dass es nicht möglich ist, die Prüfung ordnungsgemäß durchzuführen, wird von der Prüfung ausgeschlossen; dies gilt als Nichtbestehen der Abschlussprüfung. Das Benützen von Mobiltelefonen während der Prüfung ist nicht gestattet. Nach den Regelungen der Prüfungsordnungen ist bereits das Mitführen eines Handys eine Täuschungshandlung. Von den vorstehenden Bestimmungen habe ich Kenntnis genommen. Datum, Unterschrift..

5 Merkblatt Die Termine für die schriftlichen Prüfungen sind landeseinheitlich festgelegt. Deutsch Mittwoch 18. April 2018 Mathematik Mittwoch 25. April 2018 Englisch Freitag 04. Mai 2018 Der Prüfungszeitraum für die mündliche Prüfung beginnt am Montag, 18. Juni 2018 und endet am Freitag, 29.Juni Der Prüfling ist verpflichtet, sich über die Termine an der Schule zu informieren. Die Werkrealschulabschlussprüfung für Schulfremde besteht aus folgenden Prüfungsteilen: - Die schriftlichen Prüfungen finden in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch statt. Sie werde zeit- und inhaltsgleich mit der ordentlichen Werkrealschulabschlussprüfung durchgeführt. - Die mündlichen Prüfungen finden in allen oben genannten Fächern sowie im Fächerverbund MNT (Materie-Natur-Technik) statt. Darüber hinaus findet noch eine mündliche Prüfung nach Wahl des/der Bewerbers/in im Fächerverbund WZG (Welt-Zeit- Gesellschaft) oder im Fach Religion oder Ethik statt. Deutsch: Mathematik: 240 Minuten inklusive Einlesezeit ca. 15 Minuten, Aufgaben und Fragen aus dem Stoffgebiet der Klasse 10 der Werkrealschule/Hauptschule 240 Minuten insgesamt. Aufgabenteil Grundkenntnisse: 60 Minuten Aufgabenteil Wahlaufgaben:180 Minuten Erlaubte Hilfsmittel für beide Prüfungsteile: Zeichengeräte, zugelassene Formelsammlung und Taschenrechner ca. 15 Minuten, Aufgaben und Fragen aus dem Stoffgebiet der Klasse 10 der Werkrealschule/ Hauptschule Englisch: 120 Minuten insgesamt, 2 Prüfungsbereiche: Leseverstehen und Schreiben ca Minuten, Aufgaben aus den Bereichen: Hör-, Hör-/ Sehverstehen, monologisches Sprechen, dialogisches Sprechen und Sprachmittlung Mündliche Prüfung im Fächerverbund MNT: ca. 15 Minuten; Aufgaben und Fragen vorrangig aus dem Stoffgebiet der Klasse 10 der Werkrealschule/Hauptschule Mündliche Prüfung im Fächerverbund WZG oder im Fach Religion oder im Fach Ethik: ca. 15 Minuten; Aufgaben und Fragen vorrangig aus dem Stoffgebiet der Klasse 10 der Werkrealschule/Hauptschule

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