2017 wurde ermittelt, dass Deutschland das beliebteste Land auf der Erde ist. Platz 1! So etwas lieben doch wir Deutsche!
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- Andrea Hermann
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1 Dieses Land braucht keine Alternative! Dieses Land braucht Sie! 2017 wurde ermittelt, dass Deutschland das beliebteste Land auf der Erde ist. Platz 1! So etwas lieben doch wir Deutsche! Dieses Ergebnis kommt sicher auch durch den Wohlstand in diesem Land zustande, nachdem sich die ganze Welt zu sehnen scheint. Dieser Wohlstand ist allerdings das Ergebnis harter Arbeit Ihrer harten Arbeit! Mehr als die Hälfte der Wähler in diesem Land arbeiten als Arbeitnehmer. Und die Anforderungen an die Arbeitnehmer haben sich in den letzten 20 Jahren stark erhöht. Im gleichen Maß ist die Wertschätzung von Arbeitnehmern und von ihrer Arbeitsleistung zurückgegangen. Früher hieß es: als Arbeitnehmer kann man vor einem Arbeitsgericht gar nicht verlieren. Heute erlebe ich die Arbeitsgerichte häufig als verlängerter Arm der Macht. Der Druck hat zugenommen und der Schutz durch die Arbeitsgerichte nachgelassen. Darüber könnte ich jetzt seitenlang schreiben. 1 / 5
2 Sie können dies ändern individuell, nur für sich, oder politisch. Es ist unser Anliegen, dass Sie nicht nur Ihre Pflichten kennen, sondern auch Ihre Rechte. Beides gehört zusammen. Häufig kommen Arbeitnehmer zu uns, die durch ihre Arbeit arbeitsunfähig krank geworden sind. Die in diesem Satz enthaltene Aussage, die Situation am Arbeitsplatz ist ursächlich für die diagnostizierte Erkrankung, wird nach meiner Kenntnis in keiner einzigen Entscheidung eines deutschen Arbeitsgerichtes in den letzten 20 Jahren geteilt. Die Anforderungen an die Darlegung der Ursächlichkeit werden reflexartig so hochgestellt, dass sie kein Arbeitnehmer erfüllen kann und gleichzeitig sprechen offizielle Statistiken in diesem Land davon, dass Millionen von Arbeitnehmern in diesem Land durch ihre Arbeit krank geworden sind. Schadenersatz können Sie durchsetzen, wenn Ihr Arbeitgeber Vorschriften des betrieblichen Gesundheitsschutzes verletzt. Ein solcher durchzusetzender Schaden kann in dem Unterschiedsbetrag zwischen Krankengeld und bisherigem Verdienst liegen. Der Trick, der hinter den hohen Anforderungen der Arbeitsgerichte an die Ursächlichkeit steht, ist so alt wie die Veröffentlichung von David Hume 1748, Untersuchung über den menschlichen Verstand. Das humesche Kausalitätsproblem wird mit seinem methodischen Skeptizismus so vertieft, dass Sie nicht mehr sagen können, ob morgen die Sonne aufgeht oder ob ein hochgehaltener Gegenstand nach unten fällt, wenn ich ihn loslasse. Dies wird lediglich als Erfahrung oder Gewohnheit angesehen. Hume hatte erkannt, dass dieses Ergebnis den offensichtlichen Tatsachen nicht entspricht. Soweit sind die Arbeitsgerichte noch nicht. Wir arbeiten für unsere Mandanten daran, dass sich hier endlich etwas ändert. Sie sollten sich beraten lassen, bevor Sie durch Ihre Arbeit arbeitsunfähig krank werden. Es gibt eine Rechtsordnung, die Sie davor schützt. Ihre Rechte müssen Sie allerdings auch selbst einfordern und durchsetzen. Die gesetzlichen Krankenkassen erlebe ich dabei zurzeit häufig nicht als Unterstützer von erkrankten Arbeitnehmern, sondern als Jäger von Krankengeldbeziehern. Auch dabei wird die Rechtsordnung oft verletzt. Bitte beachten Sie die Rechtsmittelbelehrung in den Bescheiden der Krankenversicherungen. Bei der Rechtsdurchsetzung kann insbesondere ein Betriebsrat helfen. Aber auch ein Betriebsrat braucht Hilfe, Ihre Hilfe. Sie müssen deutlich machen, dass der Betriebsrat in Ihrem Betrieb von Ihnen mit gewählt worden ist sind wieder Betriebsratswahlen. Beteiligen Sie sich, zu mindestens als Wähler! Der Betriebsrat vertritt alle Beschäftigten im Betrieb 2 / 5
3 ehrenamtlich und ist für diese Arbeit vom Arbeitgeber unter Fortzahlung der Vergütung freizustellen. Einen Wahlbewerber oder ein gewähltes Betriebsratsmitglied darf nicht schlechter und nicht besser gestellt werden vom Arbeitgeber, weil es Betriebsrat ist. Und ein Arbeitgeber darf sich auch nicht in die Betriebsratswahlen einmischen. Er muss neutral bleiben! Und wenn ein Betriebsrat gewählt ist, dann stärken Sie ihm bitte den Rücken. Er vertritt alle Beschäftigten im Betrieb, egal ob sie ihn gewählt haben, egal ob sie in der Gewerkschaft sind oder nicht. Der Betriebsrat in Ihrem Betrieb ist Ihr Betriebsrat! Wenn Sie sich nicht im Betrieb engagieren wollen, dann gibt es außerhalb des Betriebes vielfältige Gelegenheit. Der Förderverein im Kindergarten oder in der Schule ist so eine Gelegenheit. Auch darüber sollten Sie mit dem Betriebsrat sprechen. Auch wenn Sie sich nicht im Betriebsrat ehrenamtlich engagieren, so helfen Sie doch genauso wie die Betriebsratsmitglieder, dass diese Gesellschaft funktioniert, weil wir uns nicht nur für Geld engagieren, sondern weil wir überall deutlich machen, dass dieser Staat der Staat von 80 Millionen Menschen ist und nicht der Staat der Kapitalgesellschaften. Hier geht es darum, dass es den Menschen gut geht und nicht darum, dass die Gewinne der Unternehmen immer größer werden. In der Darstellung der öffentlichen Meinung, kann man ein anderes Bild sehen. So ist es aber nicht. Dies ist unser Staat! Arbeitnehmer suchen unseren Rat als Anwalt, wenn es um folgende Themen geht: Abfindung, Abmahnung, Abwicklungsvertrag, Anfechtung, Arbeitsvertrag, Arbeitszeitverringerung, Arbeitszeugnis, Arbeitverhältnis, Aufhebungsvertrag, Auflösung, Ausschlussfrist, ausserordentliche Kündigung, Befristung, BEM Betriebliches Eingliederungsmanagement, Betriebsrat, BGM Betriebliches Gesundheitsmanagement, Bonus, Datenschutz, Elternzeit, Erstattungsanspruch, Firmenwagen, Fortbildungskosten, Freistellung, Fristen, Internetnutzung, IT-Arbeitsrecht, Klagefrist, Kündigung, Kündigungsschutzklage, ordentliche Kündigung, Präventionsverfahren, Rückzahlungsvereinbarung, Schadenersatz, Schwangerschaft, Schwerbehinderung, Teilzeitanspruch, Unwirksamkeitsgründe, variable 3 / 5
4 Vergütung, Weisungsrecht, Zeugnis und Zeugnisberichtigung. Vom FOCUS empfohlen: Herr Schaefer ist einer der empfohlenen Fachanwälte für Arbeitsrecht in Deutschland (Focus September 2017). Rolf Schaefer Manuel Wiesehahn Lars Henze 4 / 5
5 Daniel Lauterbach, LL.M. 5 / 5
6. Beteiligung des Betriebsrats Inhalt der Anhörung Ausspruch der Kündigung... 87
Abkürzungen..................... 11 1. Allgemeines................. 13 1.1 Begriff und Inhalt der Kündigung........ 14 1.1.1 Inhalt der Kündigung............. 14 1.1.2 Zeitliche Bestimmung der Kündigung.......
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