Sozialreferat. Telefסּn: Telefax: Amt für Soziale Sicherung S - I - WH 1

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1 Telefסּn: Telefax: Sozialreferat Seite 1 von 6 Amt für Soziale Sicherung S - I - WH 1 München-Pass; Fahrtkostenvergünstigungen im öffentlichen Nahverkehr Ermäßigte MVV-Tageskarten auch weiterhin für Inhaber des München-Passes Antrag Nr / A von Herrn Stadtrat Schmid und Herrn Stadtrat Offman vom Weiterhin ermäßigte Tageskarten für die Inhaberinnen und Inhaber von München-Pässen Antrag Nr / A der ÖDP vom Sitzungsvorlage Nr / V Anlagen Beschluss des Sozialausschusses vom (SB) Öffentliche Sitzung I. Vortrag des Referenten In der Vollversammlung des Stadtrates vom wurde beschlossen, für Inhaberinnen und Inhaber des München-Passes eine kostengünstige MVV-Monatskarte einzuführen. Als Bezeichnung für das Münchner Sozialticket wurde IsarCard S festgelegt. Nach einer technisch bedingten Verzögerung wird die IsarCard S ab dem angeboten. Die IsarCard S ist als Monatskarte für den Innenraum und als Monatskarte für das Gesamtnetz erhältlich. Die Festlegung auf diese Kartentypen beruht auf den Ergebnissen einer Marktuntersuchung, die von dem renommierten infas Institut für angewandte Sozialwissenschaft GmbH im Auftrag des Sozialreferates, der Münchner Verkehrs- und Tarifverbund GmbH (MVV), der Münchner Verkehrsgesellschaft (MVG) und der S-Bahn München im vergangenen Jahr durchgeführt wurde. Repräsentative Stichprobe Die repräsentative Stichprobe ist eine bedeutende Grundlage valider Marktforschung, da es meist aus Kapazitäts- und Kostengründen nicht möglich ist, die so genannte Grundgesamtheit zu untersuchen. Die Grundgesamtheit wären im Fall der Befragung zu

2 Seite 2 von 6 einer Fahrtkostenvergünstigung alle Leistungsempfängerinnen und -empfänger aus den Bereichen SGB II und SGB XII, also ca Personen (Leistungsberechtigte über 18 Jahren) gewesen. Nach den einschlägigen Berechnungsformeln wurde von infas eine Anzahl von zu befragenden Personen als repräsentativ festgelegt. Um Interviews erfolgreich durchführen zu können, ist nach den Erfahrungen aus der Marktforschung ein Vielfaches an potentiellen Interviewpartnern notwendig. Aus diesem Grund wurden infas Namen und Telefonnummern von insg Personen zur Verfügung gestellt. Dabei wurden die tatsächlichen Proportionen der Leistungsbereiche (Leistungen nach dem SGB II/Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel SGB XII/Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel SGB XII) berücksichtigt. Auf die Befragung der Leistungsberechtigten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz wurde wegen der in Relation zur Größe des Personenkreises unverhältnismäßig hohen Kosten verzichtet. Letztendlich wurden Interviews geführt, die für die Marktuntersuchung ausgewertet wurden. Die Interessen von wohnungslosen Personen wurden durch die gesonderte Befragung von 21 Vertreterinnen und Vertretern von Wohlfahrtsverbänden, die sich besonders für diesen Personenkreis engagieren, gewahrt. Annahmen, dass die Befragung nicht repräsentativ gewesen sei, sind damit nicht haltbar. Eine Nachfrage, die schon im Rahmen der Präsentation der Ergebnisse zu Schwierigkeiten bei der Befragung z.b. wegen der Schwerhörigkeit von älteren Interviewpartnerinnen und -partnern gestellt wurde, ergab, dass die Interviewerinnen und Interviewer solchen Problemen in Einzelfällen begegnet sind, das geschulte Personal aber trotzdem erfolgreiche Befragungen durchführen konnte. Präferenz für die Monatskarte für den Innenraum Die Marktuntersuchung ergab, dass auf die Frage Wenn Sie alles in allem vor die Wahl gestellt wären, welches der folgenden Fahrscheinangebote wäre Ihnen persönlich am liebsten? 70 % aller Befragten die Monatskarte eindeutig bevorzugten. Für die Möglichkeit der Nutzung ermäßigter Tageskarten sprachen sich nur 9 % der interviewten Personen aus. Im Bereich des SGB II verschiebt sich die Präferenz noch leicht zugunsten der Monatskarte. Im Bereich des SGB XII wünschen 64 % (3. Kapitel) bzw. 69 % (4. Kapitel) eine Monatskarte, für die Beibehaltung der Tageskartenregelung sprechen sich 12 % bzw. 13 % der Befragten aus (siehe Anlage 4 zum Beschluss der Vollversammlung vom , Seite 22). Aus diesem Grund entschieden sich das Sozialreferat und die Verkehrsunternehmen dem Wunsch der überwiegenden Mehrheit folgend die Einführung der IsarCard S in Form einer Monatskarte für den Innenraum (und das Gesamtnetz) vorzuschlagen. Der Stadtrat hat sich diesem Vorschlag angeschlossen und hierfür 5,5 Mio Euro als städtische Ausgleichsleistung an die Verkehrsunternehmen bereitgestellt. Unwidersprochen blieb die Feststellung im Vortrag des Referenten, dass die bisherige Vergünstigung in Form der verbilligten Tageskarte (städtische

3 Seite 3 von 6 Ausgleichsleistung in 2008: 2,14 Mio Euro) mit der Einführung der IsarCard S entfällt. Dementsprechend ist beabsichtigt, die Ausgabe der Tageskarten zum einzustellen. Parallele Beibehaltung der vergünstigten Tageskarten Damit ein Angebot wie die IsarCard S überhaupt möglich wird, müssen die Einnahmen kalkuliert und die Risiken für alle beteiligten Kostenträger, also die Landeshauptstadt München und die Verkehrsunternehmen, bewertet werden. Die Kostenkalkulation für die IsarCard S beruht auf verkauften Tickets pro Jahr (siehe oben genannter Beschluss). Nur für diese Anzahl von verkauften Monatskarten gilt die Ausgleichsleistung in Höhe von 17,10 Euro pro Karte, aus der der im oben genannten Beschluss der Vollversammlung zur Verfügung gestellte Betrag von 5,5 Mio Euro pro Jahr errechnet wurde. Sobald parallel andere Vergünstigungen angeboten würden, würde die Anzahl der verkauften IsarCard S sinken, da davon ausgegangen werden muss, dass zum Beispiel in den Sommermonaten verstärkt auf das Fahrrad zurückgegriffen werden würde und für einige wenige Fahrten ein vergünstigtes Tagesticket in Anspruch genommen werden würde. Eine Verringerung der Absatzzahlen der IsarCard S hat zur Folge, dass der Kostenkalkulation die Basis entzogen wird und die Ausgleichsleistung für die IsarCard S vermutlich steigen würde. Inwieweit diese Steigerung durch den geringeren Verkauf von Monatskarten kompensiert würde, ist nicht abzuschätzen. Mit der Kostensteigerung die IsarCard S-Nutzerinnen und -Nutzer zu belasten, ist ebenfalls kontraproduktiv, da davon ausgegangen werden muss, dass auch bei einem höheren Preis die Kaufzahlen sinken. Neben den nicht mehr kalkulierbaren Kosten für die IsarCard S in Form der Monatskarten für Innenraum und Gesamtnetz wären bei einem gleichzeitigen Angebot von vergünstigten Tagestickets die Kosten für diese Karten zu tragen. Wie hoch diese Kosten wären, kann nicht seriös geschätzt werden, da vermutlich nicht einmal die München- Pass-Inhaberinnen und -Inhaber selbst eine qualifizierte Aussage dazu treffen könnten, wie oft sie dann statt der IsarCard S die vergünstigten Tagestickets nutzen würden. Schon wenn nur die 9 % der Befragten, die die Nutzung verbilligter Tageskarten bevorzugen würden, diese im gleichen Umfang wie im Jahr 2008 kaufen, würden zusätzliche jährliche Kosten in Höhe von ,00 Euro entstehen. Dazu kämen noch die Kosten für die Bereitstellung der Karten, die bisher von den Verkehrsunternehmen getragen wurden (auch für den Vertrieb der IsarCard S tragen die Verkehrsunternehmen die Kosten, aber auch nur für diese), so dass schon im günstigsten Fall insgesamt Mehrkosten von ca ,00 Euro pro Jahr anfallen würden. Tarifsteigerungen sind dabei noch nicht berücksichtigt.

4 Seite 4 von 6 MVV, MVG und S-Bahn München teilen die Bedenken und weisen dringend darauf hin, dass der Kostenkalkulation für die IsarCard S durch die Beibehaltung einer weiteren Fahrtkostenvergünstigung jegliche Grundlage entzogen würde. Der Vertrag über die IsarCard S zwischen der Landeshauptstadt München und dem MVV würde zwar nicht fristlos gekündigt, aber eine Verlängerung würde kritisch geprüft werden. Sonstige Fahrtvergünstigungen Soweit hilfebedürftige Personen über 65 Jahre alt sind, können sie nach einer bereits jetzt geltenden Regelung vom Sozialbürgerhaus eine Geldleistung in Höhe von 88,00 Euro pro Halbjahr (entspricht den Kosten für acht Streifenkarten und 14,60 Euro pro Monat) zum Kauf von Fahrkarten für den öffentlichen Nahverkehr erhalten. Mit diesem Betrag kann gegebenfalls der Differenzbetrag zwischen den grundsätzlich bevorzugten Tagestickets und der teureren IsarCard S ausgeglichen werden. Auch behinderten bedürftigen Menschen (Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen ag, geistige Behinderung oder Blindheit) entsteht durch die höheren Kosten für die IsarCard S kein Nachteil, da sie vom Bezirk Oberbayern eine monatliche Fahrtkostenpauschale in Höhe von 80,00 Euro (Grundbetrag) erhalten, der gegebenfalls bedarfsgerecht erhöht werden kann. Im Jahr 2007 war noch die Landeshauptstadt München für die Bewilligung von Fahrtkosten für behinderte Menschen zuständig und hat einen Betrag von 1,8 Mio. Euro für diesen Zweck aufgewendet. Schwerbehinderte Menschen mit einem Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen G, ag, H, Bl oder Gl, die Leistungen nach dem SGB II oder nach dem SGB XII beziehen, können beim Versorgungsamt eine kostenlose Wertmarke erhalten und damit Freifahrt im öffentlichen Personennahverkehr in Anspruch nehmen. Dieser Personenkreis benötigt die IsarCard S nicht. Sozialtickets in Deutschland Alle Großstädte, die bisher ein Sozialticket eingeführt haben, bieten nur eine Form der Fahrtkostenvergünstigung an. So werden z.b. auch in Berlin, Köln, Dortmund, Stuttgart, Frankfurt oder Nürnberg ermäßigte Monatskarten angeboten. Verbilligte Tageskarten gibt es dort nicht. Hannover und Rostock bieten wiederum vergünstigte Tageskarten an, ermäßigte Monatskarten zählen aber nicht zum Angebot der dortigen Verkehrsbetriebe. Die Landeshauptstadt München reiht sich mit der Einführung der IsarCard S in das inzwischen in Deutschland übliche Angebot für Vergünstigungen im öffentlichen Nahverkehr für hilfebedürftige Personen ein.

5 Seite 5 von 6 Anhörung des Bezirksausschusses In dieser Beratungsangelegenheit ist die Anhörung eines Bezirksausschusses nicht vorgesehen (vgl. Anlage 1 der BA-Satzung). Eine rechtzeitige Übermittlung der Beschlussvorlage war aufgrund der Eilbedürftigkeit der Angelegenheit nicht möglich. Eine Behandlung in der heutigen Sitzung ist jedoch erforderlich, um vor Beendigung des bisherigen Angebots einen Beschluss herbeizuführen. Dem Korreferenten, Herrn Stadtrat Benker, dem Verwaltungsbeirat, Herrn Stadtrat Dr. Babor, der Stadtkämmerei, der Frauengleichstellungsstelle, dem Referat für Arbeit und Wirtschaft, der Münchner Verkehrs- und Tarifverbund GmbH (MVV), dem Seniorenbeirat, dem Behindertenbeirat, dem Behindertenbeauftragten und dem Sozialreferat / Stelle für interkulturelle Arbeit ist ein Abdruck der Sitzungsvorlage zugeleitet worden. II. Antrag des Referenten 1. Ermäßigte MVV-Tageskarten werden ab nicht mehr angeboten. Eine Fahrtkostenvergünstigung neben der IsarCard S wird nicht gewährt. 2. Der Antrag Nr / A von Herrn Stadtrat Schmid und Herrn Stadtrat Offman vom ist geschäftsordnungsgemäß behandelt. 3. Der Antrag Nr / A der ÖDP vom ist geschäftsordnungsgemäß behandelt. 4. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. III. Beschluss nach Antrag. Der Stadtrat der Landeshauptstadt München Die Vorsitzende Der Referent Christine Strobl Bürgermeisterin Friedrich Graffe Berufsm. Stadtrat

6 Seite 6 von 6 IV. Abdruck von I. mit III. über den Stenographischen Sitzungsdienst an das Direktorium Dokumentationsstelle an die Stadtkämmerei an das Revisionsamt an die Frauengleichstellungsstelle z.k. V. Wv. Sozialreferat 1. Die Übereinstimmung vorstehenden Abdrucks mit der beglaubigten Zweitschrift wird bestätigt. 2. An das Sozialreferat, S-III-M An das Referat für Arbeit und Wirtschaft Fachbereich 5 An die Münchner Verkehrs- und Tarifverbund GmbH - MVV z.k. Am I.A.

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