DAS GERICHTSGUTACHEN WAS ERWARTET EIN GERICHT?

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1 Vortrag IVD West / Sachverständigentag 2017 DAS GERICHTSGUTACHEN WAS ERWARTET EIN GERICHT? Stephan Schlocker / öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger / Immobilienfachwirt / Immobilienmediator

2 Vorurteile Gerichtsgutachter müssen öffentlich bestellt und vereidigt sein? Gerichtsgutachten werden schlecht bezahlt? Gerichtsgutachten unterliegen vorgegebenen Zeitabläufen? 2

3 Honorar Gesetzesgrundlage JVEG (Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz) 2 Anspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von 3 Monaten Rechnung gestellt ist. 5 Fahrtkostenerstattung Bahn 1. Klasse / eigene Kfz 0,30 /km 7 die ersten 50 Seiten 0,50 /je Seite für Kopien, danach 0,15 /je Seite 9 Stundensatz Mietwertgutachten 110 /Std. / Bewertungsgutachten 90 /Std. 13 Sachverständige kann Erhöhung der Gebührensätze beantragen 12 Bilder und Grafiken 2 /Stück für die Erstausfertigung / 0,50 /Stück für jede weitere Kopie 12 für die Gutachtenerstellung je Anschläge 0,90 12 zzgl. MwSt. 3

4 Auftragsgrund Zwei streiten sich über einen Sachverhalt Gericht ist fachlich nicht in der Lage zu die Parteienvorträge zu beurteilen Das Gericht beauftragt den Sachverständigen, nicht die Parteien. Gutachter wird zur Grundlage für das Urteil Mit der Beauftragung gibt das Gericht das Verfahren an den Gutachter ab Vortrag Sachverständigentag NRW 2017 Stephan Schlocker 4

5 Ablauf Klageerhebung / Klageerwiderung Beweisbeschluss Auftrag an den Sachverständigen durch das Gericht Aktenstudium Ortstermin Recherche / Datenerfassung / Grundlagenerarbeitung Ausarbeitung und Gutachtenerstattung Lieferung des Gutachtens an das Gericht (i.d.r. 3-fach) Weiterleitung des Gutachtens durch das Gericht an Verfahrensbeteiligte Stellungnahme der Verfahrensbeteiligten evtl. zusätzliche Stellungnahme / oder Zeugenvernehmung des Sachverständigen Urteil 5

6 Auftrag, der das Bestellungsgebiet / die Kenntnisse des Sachverständigen nicht betrifft Prüfen, ob man sich trotzdem in der Lage sieht, den Auftrag fach- und sachgerecht zu bearbeiten. Wenn nein Auftrag begründet zurückgeben. Wenn Ja Gericht informieren, und sich bestätigen lassen, dass man in Kenntnis dessen beauftragt ist. Ausführlich im Gutachten Sachverhalt darstellen und weiterhin erläutern, warum man in der Lage ist die Frage des Gerichtes zu beantworten. 6

7 Befangenheit Prüfen, ob man sich befangen fühlt oder befangen ist. Es kann sein, dass man sich nicht befangen fühlt, aber unsicher ist ob Befangenheit vorliegt. Absolute Offenheit Rücksprache mit dem Gericht (telefonisch oder schriftlich). Nach telefonischer Klärung immer schriftliche Darstellung an das Gericht senden. Bei nur schriftlicher Darstellung vor Bearbeitung die Reaktion des Gerichtes abwarten. Wenn der Auftrag durch das Gericht in Kenntnis der Situation bestehen bleibt, im Gutachten Situation und Ablauf darstellen. 7

8 Beginn des Auftrages Auftrag beginnt mit Zusendung der Gerichtsakte prüfen / Aktenstudium Betrifft Bestellungsgebiet Auftrag bestätigen mit zu erwartender Zeitangabe und Kostenschätzung Akte/Datei anlegen Bearbeitung beginnen Gericht zieht den Auftrag zurück Betrifft Bestellungsgebiet nicht Gericht Sachverhalt schildern Gericht fordert weitere Bearbeitung Auftrag bestätigen mit zu erwartender Zeitangabe und Kostenschätzung Akte/Datei anlegen Bearbeitung beginnen Gericht zieht den Auftrag zurück Befangenheit Gericht Sachverhalt schildern Gericht fordert weitere Bearbeitung Auftrag bestätigen mit zu erwartender Zeitangabe und Kostenschätzung Akte anlegen Bearbeitung beginnen 8

9 Verfahrenshoheit Mit der gerichtlichen Beauftragung wird der derzeitige Verfahrenablauf an den Sachverständigen abgegeben. Sachverständige hat Verfahrenshoheit. Sachverständige bestimmt den Ortstermin Sachverständige bestimmt den Ablauf des Ortstermins Sachverständige bestimmt, wer am Ortstermin teilnimmt aber VORSICHT!!! Sachverständige bestimmt welche Unterlagen er benötigt Sachverständige bestimmt Inhalt und Aufbau des Gutachtens aber gesetzl. Vorgaben und sind zu beachten!!! 9

10 Ladung Ladung zum Termin Angemessene Frist alle Parteien laden Ladung am besten per Einschreiben/Rückschein Prüfen ob Objekt zugänglich ist Treffpunkt am Objekt Hinweis im Anschreiben, dass keine Auskünfte erteilt werden können, Rücksprache nur bezgl. Termin möglich. Unterlagen prüfen/ ggfls. beide Parteien auffordern fehlende Unterlagen zum Termin mitzubringen / zu beschaffen ggfls. das Gericht anschreiben mit der Bitte die Parteien aufzufordern fehlende Unterlagen zu beschaffen. Beim Termin am besten 5 Minuten verspätet erscheinen 10

11 Was das Gericht erwartet Problemlöser für das Gericht nicht unbedingt für die Parteien Klare Antworten und Stellungnahmen aber nur zu den im Gerichtsbeschluss gestellten Aufgaben / Fragen Nachvollziehbares / verständliches Gutachten Gute Begründungen, die evtl. für das Urteil verwendbar sind / hiermit sind keine rechtlichen Ausführungen gemeint Zügige / bzw. angemessene Bearbeitung Keine unnötigen Fragen an das Gericht 11

12 Was das Gericht erwartet Persönliche Gutachtenerstattung Hilfskräfte können eingesetzt werden, müssen aber im Gutachten erwähnt / benannt werden Schweigepflicht Nur sachliche Darstellungen keine Mutmaßungen Keine eigene Recherchen, die nicht das Thema/den Beweisbeschluss betreffen Keine rechtlichen Ausführungen / Interpretationen 12

13 Was das Gericht nicht erwartet Rechtliche Stellungnahmen Steuerliche Stellungnahmen Aussagen zu nicht gestellten Fragen zu lange Bearbeitungszeiten evtl. sogar mit Ordnungsgeldandrohungen Probleme erst nach längerer Zeit dem Gericht mitteilen Befangenheit nicht das Bestellungsgebiet betreffend Unmöglichkeit des Auftrages Zuviel / unnötigen Schriftverkehr 13

14 Was das Gericht nicht erwartet Detektivarbeit / Ausforschung unzulässige Amtsermittlung nach Art eines Hilfssheriffs Alternativbeantwortung es sei denn, es wurde mit dem Gericht erörtert oder gefordert Subjektives Gutachten Bsp. wenn eine Partei den Sachverständigen verärgert hat (fachliche Eitelkeit) Wenn der Sachverständige nach dem Inhalt der Gerichtakte das Gefühl hat, es würde eine Partei übervorteilt 14

15 Bei Fragen / Problemen Keinen eigenständigen Kontakt zu den Parteien aufnehmen Wenn doch erforderlich Immer beide Parteien anschreiben ggfls. Kopie an das Gericht Wenn Fragen an das Gericht erforderlich werden: Erst telefonisch dann schriftlich 15

16 Zusätzlicher Aufbau Gerichtsgutachten Sachdarstellung / ggfls. Vorwort Benennung der Verfahrensbeteiligten und des Gerichtes Beweisbeschluß (wörtlich / unkommentiert) Erläuterung des Sachverständigen zum Beweisbeschluß Ergebnis des Beweisbeschlusses ggfls. Befähigung des Sachverständigen darstellen, (z.bsp. wenn der Auftrag nicht das Bestellungsgebiet betrifft) Erläuterung der Vorgehensweise danach Aufbau wie übliches Gutachten Plausibilisierung 16

17 Gerichtsgutachten Nachvollziehbar, auch / insbesondere für Laien der Richter und die Parteien sind als Laien anzusehen aus der anerkannten Fachliteratur argumentieren Quellenangaben offenlegen Abkürzungen erläutern Formeln erläutern Ansätze begründen Vortrag Immobilientag 2017 Stephan Schlocker 17

18 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 18

19 Dipl. Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, Mieten und Pachten (DIA) Immobilienfachwirt (IHK) Immobilienwirt (Dipl. VWA) Immobilienmediator (DIA) Mitglied des Gutachterausschusses der Stadt Bad Homburg Schlocker GmbH, Nehringstraße 12, Bad Homburg , / Stephan@Schlocker.de Vortrag Sachverständigentag NRW 2017 Stephan Schlocker 19

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