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1 Schulordnung Regeln und Vereinbarungen >>> Seite 3 Schulrechtliche Maßnahmen >>> Seite 5 Stunden- und Pausenregelung >>> Seite 6

2 SCHULORDNUNG 2 1. UNSERE SCHULORDNUNG Alle Schüler*innen, Lehrer*innen und Mitarbeiter*innen unserer Schule gestalten den Schulalltag. Unser Zusammenleben in der Schule kann nur dann erfolgreich verlaufen, wenn wir uns alle an die folgenden Vereinbarungen und Regeln halten. 1. Die Atmosphäre in der Schule hängt von allen ab. 1.1 Alle Schüler*innen und Lehrer*innen haben das Recht, in Ruhe zu lernen bzw. zu unterrichten. 1.2 Alle haben ein Recht auf rücksichtsvolles und faires Verhalten. Wir legen Wert auf einen respektvollen Umgangston und angemessene Umgangsformen. 1.3 Alle tragen Mitverantwortung für das Gelingen des Unterrichts und bestimmen das Schulleben mit. 1.4 Alle verpflichten sich zu Ordnung und Sauberkeit in den Räumen und auf dem Schulgelände.

3 Regeln und Vereinbarungen 3 2. REGELN UND VEREINBARUNGEN AN DIE WIR UNS HALTEN 2.1 Unterricht Alle Schüler*innen bringen stets die für den Unterricht notwendigen Materialien (z. B. Papier, Lineal, Stifte, Taschenrechner) mit. Es liegt in Ihrer Verantwortung, sich versäumten Unterrichtsstoff eigenständig anzueignen und sich fehlende Unterrichtsmaterialien selbst zu beschaffen. Wenn Sie sich nicht daran halten, können die Lehrer*innen Sie ohne Diskussion vom Unterricht ausschließen und Sie damit beauftragen, den Unterrichtsstoff zu Hause zu erarbeiten. 2.2 Fehlzeiten Nur wer regelmäßig kommt, kann dem Unterricht folgen und die Schule erfolgreich beenden. Wenn dennoch unvermeidliche Fehlzeiten entstehen, müssen sie entsprechend der Absätze bis entschuldigt sein Krankheit Alle Schüler*innen melden Nicht entschuldigte Fehlzeiten gehen als nicht erbrachte Leistung in die Bewertung ein. Vorher absehbare Fehlzeiten müssen im Vorwege mit der Klassenleitung besprochen und ggfs. genehmigt werden. Wenn Sie vorher wissen, dass Sie aus wichtigem Grund für ganze Tage Unterrichtsbefreiung beantragen müssen, muss dieser Antrag in der Regel spätestens 2 Wochen vor dem Termin bei der Schule schriftlich eingereicht werden. sich bei Krankheit am selben Morgen vor Beginn ihres Unterrichts über die Internetseite der Schule krank. Im Ausnahmefall kann auch das Schulbüro angerufen werden. Bitte geben Sie Ihre Entschuldigungen bzw. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AU) am 1. Schultag nach der Fehlzeit ab. Bei längeren Erkrankungen müssen Sie eine AU spätestens nach einer Woche an die Schule schicken. Unentschuldigte Fehlzeiten werden grundsätzlich mit 6 bewertet. Die Klassenkonferenz kann Ihnen eine Auflage zur Vorlage einer AU erteilen. Wer eine angekündigte Klassenarbeit versäumt, muss immer eine AU vorlegen. Nur dann dürfen Sie die Klassenarbeit nachschreiben. Ohne AU gilt die fehlende Klassenarbeit als nicht erbrachte Leistung = 6. Die Entschuldigungen bzw. AUs bekommen die Klassenlehrer*innen oder das Schulbüro. Wer krank ist bzw. krankgeschrieben ist, soll zu Hause gesund werden und darf deshalb in dieser Zeit nicht in die Schule kommen Verspätungen Wenn Sie nach Beginn der Unterrichtsstunde eintreffen, stören Sie den Unterrichtsablauf. Daher gilt folgende Regelung: Wer zur ersten Unterrichtsstunde

4 der Klasse verspätet eintrifft, wartet 15 Minuten nach Unterrichtsbeginn und betritt dann leise die Klasse und begibt sich an seinen Platz. Für alle anderen Verspätungen Auseinandersetzungen und Sachbeschädigungen die Polizei eingeschaltet. 2.4 Rauchen auf dem Schulgelände 2.7 Handys, Smartphones und sonstige elektronische Kommunikationsgeräte Die Nutzung der oben genannten Geräte während 4 gilt, dass Sie die angefan- Laut HmbPSchG (= Hamburger des Unterrichts ist Ihnen gene Stunde draußen bleiben. Passivraucherschutzgesetz) grundsätzlich nicht erlaubt Mögliche Entschuldigungen für ist das Rauchen auf dem und kann nur von der jewei- die Verspätungen werden im Schulgelände und in den ligen Lehrkraft vorübergehend Anschluss an den Unterricht Räumen für alle verboten. für bestimmte Aufgaben und/ genannt bzw. abgegeben. Anderenfalls gilt die Verspätung 2.5 Drogen oder Schüer*innen zugelassen werden. als unentschuldigt. Lernen kann nur aufnahmefä- Die ungenehmigte Benutzung Vorzeitiges Verlassen des Unterrichts higen Schüler* innen gelingen. Der Konsum und der Verkauf von Alkohol und jeder Art von während der Klassenarbeiten und bei Prüfungen wird als Täuschungsversuch gewertet, Wenn Sie vorzeitig den illegalen Drogen ist während d.h. mit einer 6 benotet. Unterricht verlassen müssen, der Schulzeit, und dazu gehört Laut 49 HmbSG können melden Sie sich bei der Lehrerin auch der Schulweg, streng die Geräte bei ungenehmig- oder dem Lehrer ab, die/der verboten. ter Benutzung eingesammelt den laufenden bzw. anschlie- Wenn Sie sich nicht daran werden. ßenden Unterricht erteilt. Der Lehrer/ die Lehrerin entscheidet halten, müssen Sie in der Regel die Beratungsstelle für 2.8 Reinigung dann, ob er/sie ein Verlassen Suchtprävention aufsuchen. Schüler*innen und des Unterrichts erlaubt. Eine Es kann aber auch sein, dass Lehrer*innen legen Wert auf schriftliche Entschuldigung Ihre Entlassung aus der Schule eine saubere und umweltfreund- muss bei dem Klassenlehrer/ beantragt und die Polizei ein- liche Schule. Dazu gehören der Klassenlehrerin nachge- geschaltet wird. neben den Klassenräumen reicht werden. Ohne schriftliche Entschuldigung gelten die Stunden als unentschuldigt. 2.6 Waffen und Waffenattrappen auch alle anderen Räume, wie die Mediathek, das Foyer, die Mensa, die Flure und das 2.3 Aggressives Verhalten: Beleidigungen, Beschimpfungen und Prügeleien akzeptieren wir nicht Waffen, Waffenattrappen und Reizgas dürfen auf keinen Fall in die Schule mitgebracht werden. Wenn Sie sich nicht daran halten, schaltet die Schulleitung grundsätzlich die gesamte Außengelände. Ein Ordnungsdienst bestehend aus zwei Schüler*innen wird vom Klassenlehrer / von der Klassenlehrerin wöchentlich für die Klasse festgelegt Bei diesen Vorkommnissen Polizei ein und beantragt in und im Klassenbuch eingetra- reagiert die Schule mit der Regel die Entlassung aus gen. Der Ordnungsdienst ist für Schulordnungsmaßnahmen der Schule. die Sauberkeit in der Klasse nach 49 HmbSG, in der verantwortlich und sorgt ins- Regel wird bei tätlichen besondere auch dafür, dass

5 die Räume am Ende eines Schultages aufgeräumt und besenrein verlassen werden. Die Lehrer*innen beaufsichtigen die Reinigung in den Klassenräumen. Mülltrennung ist an unserer Schule für alle eine Selbstverständlichkeit. Anordnung ihrer Lehrkräfte ohne Rücksicht auf ihre Sachen schnellstens das Gebäude über die zugewiesenen Treppen. Die Schüler*innen versammeln sich mit ihren Lehrer*innen am vereinbarten Treffpunkt Behandlung von Schuleigentum Lehr - und Lernmittel, Schulmobiliar und -geräte werden Ihnen von der Schule nur leihweise zur Verfügung gestellt. Bitte behandeln Sie diese Dinge so, dass sie auch nachfolgenden Klassen noch zum Lernen dienen. Wer Schuleigentum beschmutzt, beschädigt, zerstört bzw. verliert, muss für den Schaden aufkommen. Wer gemietete Schulbücher nicht pfleglich behandelt, muss sie ersetzen Eigentum Die Schüler*innen und Lehrer*innen sind für ihr Eigentum (auch in den Pausen) verantwortlich. Die Schule haftet nicht bei Verlust, Zerstörung oder Diebstahl von Privateigentum. Bei Klassenraumwechsel und am Ende des Unterrichtstages sind sämtliche persönlichen Gegenstände mitzunehmen Feueralarm Bei Feueralarm verlassen alle Schüler*innen auf Schulrechtliche Maßnahmen 3. SCHULRECHTLICHE MAßNAHMEN Hierzu zählen insbesondere die in 49 des Schulgesetzes aufgeführten Erziehungsmaßnahmen und Ordnungsmaßnahmen, z.b. (1) das erzieherische Gespräch mit der Schülerin oder dem Schüler, gemeinsame Absprachen, die mündliche und schriftliche Ermahnung, Einträge ins Klassenbuch, kurzfristiger Ausschluss vom laufenden Unterricht bis zum Schluss derselben Stunde oder desselben Tages, das Nachholen schuldhaft versäumten Unterrichts nach vorheriger Benachrichtigung der Erziehungsberechtigten, die zeitweise Wegnahme von Gegenständen einschließlich der dazu im Einzelfall erforderlichen Nachschau in der Kleidung oder in mitgeführten Sachen und die Wiedergutmachung angerichteten Schadens. (2)... (3)... (4) Soweit Maßnahmen nach Absatz 1 nicht zu einer Konfliktlösung geführt haben, können in der Sekundarstufe I und II förmliche Ordnungsmaßnahmen getroffen werden, wenn dies zur Sicherung der Erziehungs- und Unterrichtsarbeit der Schule oder zum Schutz von beteiligten Personen erforderlich ist. Ordnungsmaßnahmen sind 1. der schriftliche Verweis, 2. der Ausschluss vom Unterricht für einen bis höchstens zehn Unterrichtstage oder von einer Schulfahrt,

6 Stunden- und Pausenregelung 6 3. die Umsetzung in eine Parallelklasse oder eine entsprechende organisatorische Gliederung, 4. die Androhung der Überweisung in eine andere Schule mit dem gleichen Bildungsabschluss, 5. die Überweisung in eine andere Schule mit dem gleichen Bildungsabschluss, 6. die Entlassung aus der allgemein bildenden Schule, soweit die Vollzeitschulpflicht erfüllt ist, und aus den Bildungsgängen der beruflichen Schulen, soweit die Berufsschulpflicht erfüllt ist. 4. UNSERE STUNDEN UND PAUSENREGELUNG Grundsätzlich müssen die Schüler*innen in den Pausen den Klassenraum verlassen und die Lehrerin / der Lehrer schließt den Klassenraum ab. Wer sich nicht an diese Regeln hält, muss mit Konsequenzen, z. B. auch mit Schulordnungsmaßnahmen, rechnen. Jeder neue Schüler / jede neue Schülerin erhält diese Schulordnung. Er / Sie und die Erziehungsberechtigten bestätigen auf einem Extrablatt den Empfang und unterschreiben denfolgenden Text: Stunde Zeiten Bemerkungen Stunde 08:00-09:30 Pause 09:30-10:00 30 Minuten Pause Stunde 10:00-11:30 Pause 11:30-12:00 30 Minuten Pause Stunde 12:00-13:30 Pause 13:30-13:45 15 Minuten Pause 7. Stunde 13:45-14:30 Mittagspause Stunde 14:30-16:00 Ich habe die Schulordnung zur Kenntnis genommen und werde mich daran halten. Mir ist bekannt, dass ich bei Verstößen und Zuwiderhandlungen mit Konsequenzen und schulrechtlichen Maßnahmen rechnen muss.dazu kann auch gehören, dass meine Eltern oder mein Ausbildungsbetrieb informiert werden.

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