Finanzierung von Betreuung und Pflege im Alter. Ein Finanzierungsmodell für die Zukunft

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1 Finanzierung von Betreuung und Pflege im Alter Ein Finanzierungsmodell für die Zukunft

2 Impressum Finanzierung von Betreuung und Pflege im Alter Ein Finanzierungsmodell für die Zukunft Autoren: Marta Kwiatkowski, Christian Streit Beiträge: Dr. Jérôme Cosandey, Avenir Suisse Pflegekapital: Eigenvorsorge statt Zwang zur Umverteilung Dr. Reinhold Harringer, Stiftung Zeitvorsorge St. Gallen Zeitvorsorge Solidarität zwischen der dritten und vierten Generation Klemens Binswanger, Swiss Re Bedarf an Pflegefinanzierung: Was bietet die private Versicherungswirtschaft? Illustration, Grafik: Joppe Berlin Sabrina Storchenegger, GDI Herausgeber: senesuisse Kapellenstrasse 14 CH-3011 Bern Telefon GDI Gottlieb Duttweiler Institute Langhaldenstrasse 21 CH-8803 Rüschlikon/ Zürich Telefon senesuisse & GDI 2014

3 Editorial Unlängst sagte mir ein Stadtpräsident: «Wir wollen keine neuen Einrichtungen für das Alter. Das zieht alte Leute an und die kosten später unsere kleine Stadt viel Geld.» Solche und ähnliche Aussagen zeigen, dass das heutige System der Pflegefinanzierung und der Pflegeplatzkontingentierung grosse Schwachstellen hat. Zur Erinnerung: Die Milchkontingentierung in der Landwirtschaft wurde abgeschafft. In den Neunzigerjahren fiel die Bedürfnisklausel im Gastgewerbe weg, welche bestimmte, wie viele Restaurants mit wie vielen Sitzplätzen eine Gemeinde gestützt auf ihre Bevölkerungszahl haben darf. Im selben Jahrzehnt wurde aber die Pflegeplatzkontingentierung eingeführt. Eine solche Planwirtschaft verhindert nicht nur gesunden Wettbewerb und hinkt dem wirklichen Bedarf weit hinterher, sondern führt letztlich in eine kostentreibende Sackgasse. Die Pflegekosten betrugen im Jahr 2001 noch 6,5 Milliarden Franken. In den nächsten Jahren werden diese laut einer Obsan-Studie auf 15 Milliarden Franken steigen. Eine weitere Studie belegt, dass rund 30 Prozent der heutigen Pflegeheim-Listenplätze durch Personen belegt sind, welche nach offizieller Bedarfsmessung keine oder kaum Pflege benötigen. Kosten also, die so nicht sein müssten. Falsche Anreize, fortführendes Flickwerk und letztlich Bevormundung charakterisieren unser Gesundheitssystem. Dies erinnert ein bisschen an den Spruch: «Gestern standen wir vor dem Abgrund; heute sind wir einen Schritt weiter.» In Fortsetzung unserer im Jahr 2013 veröffentlichte Studie «Die Gesellschaft des langen Lebens» haben wir uns dem Thema Pflegefinanzierung gewidmet. Das Gottlieb Duttweiler Institut (GDI) und senesuisse, der Verband wirtschaftlich unabhängiger Alters- und Pflegeeinrichtungen, haben Workshops in der West- und Deutschschweiz durchgeführt und mit wichtigen Vertretern unserer Branche neue Modelle einer Finanzierung von Betreuung und Pflege im Alter diskutiert. Kernpunkte eines neuen Finanzierungssystems sind diskutiert. Aufhebung der Kontingentierung kantonaler Pflegeplätze, lizenzabhängige Subjektfinanzierung, gleiche Bezahlung für vergleichbare Leistungen, selbstbestimmtes Leben und individuelles Wohnen ermöglichen, Eigenverantwortung fördern und entsprechende Anreize zur qualitativen und effizienten Leistungserbringung schaffen. Nur so können wir für die Zukunft nachfragegerechte Angebote sicherstellen und unnötige Kosten vermeiden. Wir möchten mit dieser Schrift ein neues Modell zur Finanzierung der Betreuungs- und Pflegekosten präsentieren und politische Diskussionen anstossen. Clovis Défago Präsident senesuisse

4 4 Finanzierung von Betreuung und Pflege im Alter

5 GDI Gottlieb Duttweiler Institute 5 Vorwort Es ist unausweichlich: Weil wir immer älter werden, werden die Meisten irgendwann im hohen Alter auf Betreuung und Pflege angewiesen sein. Fragt man die Menschen jeglichen Alters heute, welche Erwartungen sie an ihr späteres Leben mit Pflegebedarf haben, so orientieren sie sich automatisch an Erfahrungen aus ihrem persönlichen Umfeld. Oft sind diese stark emotional geprägt, da es Erfahrungen aus dem eigenen Familien- und Freundeskreis sind. Dabei wird schnell klar, dass der höchstmögliche Grad an Selbstbestimmung im Alter das Kernanliegen ist. Sei dies körperlich oder geistig, Selbstbestimmung ermöglicht Wahlfreiheit in der Befriedigung persönlicher Bedürfnisse und Errungenschaften, auf die wir nicht mehr verzichten wollen. Und diese sind höchst individuell. Gerade dies scheint mit dem heutigen Finanzierungsmodell und damit verbundenem Leistungsportfolio nicht gegeben. Im Gegenteil, es wird als starr standardisiert, teuer und komplex wahrgenommen. Die Generation der Babyboomer, die jetzt ins Rentenalter kommt und in einigen Jahren pflegebedürftig sein wird, wird ein sehr grosses Bedürfnis nach Selbstbestimmung und Autonomie haben. Im Gegensatz zur bescheidenen Kriegsgeneration, haben sich die Babyboomer von vielen gesellschaftlichen Zwängen befreit und sind mit grosser Wahlfreiheit aufgewachsen. Diese Erwartung an Wahlfreiheit nehmen sie freilich mit ins hohe Alter. Obwohl noch «Digital Immigrants», da nicht mit Smartphones und Social Media aufgewachsen, verstehen die Babyboomer aber, welchen Mehrwert Technologie bieten kann. Sie nutzen technologische Errungenschaften mit Selbstverständlichkeit. Somit wird auch technologische Unterstützung im Alter, die nicht die soziale Komponente ersetzt, zur Verbesserung der Lebensqualität angenommen werden. Die einstige demografische Pyramide ist längst zum Pilz geworden, und immer mehr Pflegebedürftigen wird immer weniger Pflegepersonal zur Verfügung stehen. Persönliche Betreuung ist zudem teuer. Schätzungen zufolge würde uns privat finanzierte Betreuung und Pflege im Alter bis zu 30'000 Franken monatlich kosten. Für den Grossteil der Bevölkerung ist das jenseits aller Möglichkeiten. Es braucht innovative Alternativen und zahlbare Konzepte, die klug, einfach und transparent sind. Ein Patentrezept gibt es dafür nicht. Umso wichtiger ist die Diskussion, die wir mit den Ansätzen in dieser Broschüre in Gang setzen wollen.

6 6 Finanzierung von Betreuung und Pflege im Alter Ein langfristig finanzierbares System ohne Fehlanreize A. Das heutige System ist mangelhaft Letztmals wurde die Pflegefinanzierung auf den 1. Januar 2011 überarbeitet. Doch bereits nach kurzer Zeit wurden gewichtige Defizite ersichtlich. Diese im bestehenden System zu korrigieren, ist sehr schwierig. Es drängt sich vielmehr ein neues Modell zur Finanzierung von Betreuung und Pflege im Alter auf. Die nachfolgend aufgeführten Problempunkte sollen damit behoben oder zumindest entschärft werden. 1. Die Gesundheitskosten steigen laufend Nicht nur die Auslagen der Krankenkassen haben sich seit der Einführung des Krankenversicherungs-Gesetzes (KVG) im Jahr 1996 verdoppelt, sondern auch die Kosten der Ergänzungsleistungen (EL); diese sind von 1998 bis 2012 von 2,1 auf 4,4 Milliarden Franken gestiegen. Zudem haben die Ausgaben der Kantone und Gemeinden für die Finanzierung von Pflegeinstitutionen in den letzten Jahren stark zugenommen. 2. Die Kosten werden aus vielen Quellen finanziert Zusätzlich zu den Kunden und Krankenkassen übernehmen auch der Bund, die Kantone und teilweise sogar die Gemeinden einen Teil der Finanzierung für Betreuung und Pflege im Alter. Dadurch entsteht ein enormer Administrativaufwand. Die Kosten müssen in verschiedene Kategorien aufgeschlüsselt und gesetzesgemäss auf die Rechnungsempfänger aufgeteilt werden; mehrere Rechnungen sind zu erstellen und zu versenden, welche anschliessend geprüft und bezahlt oder korri giert werden. Der Heimleiter wird zum Buchhalter und die Transparenz leidet unter diesem Wirrwarr an Geldströmen. Diese Kostenaufteilung wird von allen Bezahlern kritisiert und als ungerecht empfunden. 3. Wer fürs Alter spart, ist am Schluss der Dumme Zum Glück gibt es noch Herr und Frau Schweizer, die für ihre Bedürfnisse im Alter vorsorgen. Spätestens beim Heimeintritt schmilzt das Angesparte aber sehr schnell dahin: Wer über Einkommen und Vermögen verfügt, zahlt durchschnittlich rund 5000 Franken pro Monat selbst. Nur: dem Zimmernachbar, der sein Einkommen und Vermögen für Reisen und Konsumgüter ausgegeben hat, wird über die Ergänzungsleistungen genau das gleiche Zimmer bezahlt. Ihm finanzieren die Steuerzahler den Pflegeplatz. Bei diesem Fehlanreiz stellt sich die Frage, wie lange es dauern wird, bis niemand mehr mit eigenem Ersparten ins Heim übertritt. 4. Es gibt grosse kantonale Unterschiede Bei der Finanzierung von Heimaufenthalten sind sowohl die Beiträge an die Pflege wie auch die Regelungen zu Betreuung und Hotellerie sehr unterschiedlich ausgestaltet. Dies ist schwer nachvollziehbar und führt zu politischem Hickhack um das Budget und die Höhe der Mitfinanzierung. Wer in ein Heim in einem anderen Kanton umziehen will, erhält unter Umständen nicht einmal die gesetzlich vorgeschriebene Mitfinanzierung zugesichert: Weil weder Herkunfts- noch neuer Aufenthaltskanton für die Kostenbeteiligung aufkommen wollen, wird damit im Alter sogar die Niederlassungsfreiheit eingeschränkt.

7 GDI Gottlieb Duttweiler Institute 7 5. Es fehlen Anreize, Kosten einzusparen Nebst Heimen und Spitex sind auch Ärzte, Spitäler und Apotheken besser bezahlt, wenn sie mehr Leistungen erbringen und der Pflegeaufwand höher ist. Auch die Patienten sind wegen der stark begrenzten Selbstbeteiligung nicht daran interessiert, möglichst wenig Pflegeleistungen und Medikamente zu beziehen. Zudem wird besonders in der Romandie der Anreiz zu Einsparungen und Effizienz bereits im Keim erstickt, indem der Leistungserbringer seine allfällig erzielten Gewinne nicht behalten darf, sondern an den Kanton abliefern muss. 6. Die Kosten werden in künstliche Kategorien aufgeteilt Die gesetzlich vorgeschriebenen Unterscheidungen in «Pflege gemäss KVG» und «andere Pflege» sowie Betreuung und Hotellerie führen zu einem grossen Erfassungsaufwand. Alleine die Aufteilung und Überprüfung, über welche Kostenart jede Arbeitsminute abzurechnen ist, braucht viele Arbeitsstunden ohne einen Mehrwert zu bringen. Dabei ist oft gar keine klare Abgrenzung möglich: Was ist etwa bei der Behandlung von Demenzpatienten noch eine «von der Grundversicherung zu zahlende Pflege» und wo beginnen die nicht mehr zur «eigentlichen Pflege» gehörigen Leistungen? Preisüberwacher und Gesundheitspolitiker verlangen sogar noch mehr bürokratische Massnahmen: Aus ihrer Sicht sollte das Personal permanent mit einer Stoppuhr und einer Erfassungstabelle jede Handlung dokumentieren und zuordnen. 7. Die Leistungserbringer werden unterschiedlich finanziert An den Pflegebedarf in Alters- und Pflegeheimen zahlen die Krankenkassen einen Fixbeitrag von 27 Franken pro Stunde. Bei der Spitex hingegen ist es mindestens das Doppelte: Die Krankenversicherer müssen pro Einsatzstunde zwischen 54 und 80 Franken begleichen. Weil die Kantone den Rest der Pflegekosten übernehmen müssen, bevorzugen diese schon aus finanziellen Gründen die ambulante Behandlung der Spitex. Dabei belegt sogar eine Studie von Spitex Schweiz, dass spätestens ab 60 Minuten Pflegebedarf pro Tag die Gesamtkosten der Heime niedriger sein können als bei der ambulanten Pflege zu Hause. Die öffentliche Hand hat aber kein Interesse an der Minimierung der Gesamtkosten, sondern nur an der Minimierung ihrer eigenen Kosten: für sie ist die Abdeckung durch die Spitex günstiger als der Aufenthalt in einem Heim es gilt «ambulant vor stationär». Dies führt auch dazu, dass gut ausgebildetes Spitex-Personal mit Autofahrten zu ihren Kunden viel unnötigen Aufwand verbuchen muss. Beim aktuellen Finanzierungssystem sind Innovationen unerwünscht. Es kommt nur entweder der eng reglementierte Heimaufenthalt oder die ambulante Pflege zu Hause in Frage. Sinnvolle Angebote wie betreutes Alterswohnen, Entlastungsangebote für Angehörige, Dienstleistungen wie Mahlzeiten- oder Wäschedienst oder auch die Übergangspflege sind kaum geregelt.

8 8 Finanzierung von Betreuung und Pflege im Alter B. Die Eckpunkte eines neuen, optimalen Systems Ein neues Modell muss darauf ausgerichtet sein, alle sinnvollen Angebote von Betreuung und Pflege im Alter möglichst einfach zu finanzieren. Es sollte in der ganzen Schweiz einheitlich umgesetzt werden und die Beteiligung an den Kosten transparent machen. Die Eigenverantwortung der alternden Menschen ist zu fördern und deren Freiheit bei der Wahl gewünschter Leistungserbringer zu stärken. Während sich für die Bürgerinnen und Bürger das Sparen fürs Alter lohnen soll, müssen für die Leistungserbringer gezielte Anreize zur Einsparung von Kosten bei gleichzeitiger Optimierung der Qualität bestehen. 1. Die Finanzierung erfolgt auf der Person, nicht auf dem Leistungserbringer Nicht nur bei den Spitälern, sondern auch bei Heimen und bei der Spitex sehen noch immer viele Kantone eine Ausfinanzierung der Betriebe vor. Sie bezahlen nicht die Patienten, damit diese ihre Gesundheitsdienstleistungen einkaufen können, sondern begleichen den gesamten anfallenden Aufwand der Leistungserbringer (Objektfinanzierung). Dadurch werden diejenigen Institutionen belohnt, welche mehr Geld ausgeben: Sie erhalten auch mehr. Weil die öffentliche Hand das Betriebsdefizit vollständig deckt, besteht keinerlei Anreiz für Kosteneinsparungen. Mit der Subjektfinanzierung hingegen wird kein (teurer) Leistungserbringer gegenüber anderen bevorteilt. Vielmehr setzen sich die guten und effizienten Angebote durch, welche sich an den Bedürfnissen der Kunden orientieren. Eine Finanzierung auf der Person bringt auch für die Leistungsbezüger deutliche Vorteile. Sie werden in der Auswahl der Leistungen freier und können für sich das passende Angebot zusammenstellen wenn nötig und gewünscht mit einer weitergehenden Finanzierung aus Zusatzversicherungen oder aus dem eigenen Portemonnaie. Damit würden Fremdentscheide durch staatliche Institutionen wie sie etwa in der Romandie zunehmen eliminiert. Denn obwohl der Staat einen Teil der Kosten übernimmt, soll er doch nicht über den Aufenthaltsort und die zu beziehende Leistung bestimmen dürfen. Die Patienten wissen in der Regel besser als der Staat, welche Angebote ihnen in ihrer aktuellen Situation optimal helfen. Nur so wird auch der zunehmenden Individualisierung der Lebensweise und der steigenden Kompetenz von Kunden genügend Rechnung getragen. Mit der Finanzierung auf der Person kann die öffentliche Hand ihr Budget besser steuern. Die Gefahr der Mengenausweitung sinkt, weil nicht einfach alle anfallenden Kosten übernommen werden. Die Kosten steigen nur noch im Umfang der Zunahme der Patientenzahl und des Betreuungs- und Pflegebedarfs. Weil der Patient das passendste Angebot selbst auswählt, führt nicht einmal eine Zunahme an Leistungserbringern zu höheren Kosten. Deshalb ist die Marktöffnung, die einen gesunden Wettbewerb um bessere Qualität fördert (vgl. Punkt 3, Seite 10), finanzneutral durchführbar. 2. Die Freiheit zur Wahl der Leistungsbezüger muss garantiert werden Eine der wichtigsten Forderungen an das Gesundheitssystem ist gemäss Umfragen, dass Bürgerinnen und Bürger selber bestimmen möchten, wo und durch wen sie ihre Leistungen beziehen. Trotzdem geht in vielen Kantonen die Entwicklung hin zu stärkerer

9 GDI Gottlieb Duttweiler Institute 9 staatlicher Steuerung. Nicht mehr die Betroffenen selbst wählen mit Hilfe ihrer Angehörigen die sinnvolle Betreuung, sondern eine staatliche Vermittlungsstelle bestimmt die angemessenen Leistungen und damit besonders im Alter auch den geforderten Wohnort. Was für einen vorübergehenden Aufenthalt im Spital tragbar ist, stellt einen starken Eingriff in die Persönlichkeitsrechte dar, wenn es um den dauernden Wohnsitzwechsel im Alter geht. Die Finanzierung auf der Person wahrt die grösstmögliche Entscheidungsfreiheit der Betroffenen. Diesen wird gestützt auf ihren attestierten Betreuungsbedarf ein Maximalbetrag zugesprochen, welchen sie für geeignete Leistungen frei einsetzen können. Sie können auch Angebote mit höheren Kosten in Anspruch nehmen, solange sie die Preisdifferenz selbst zahlen können. Dies ist kein Nachteil, sondern sogar ein doppelter Vorteil: Der Staat muss nicht die vollen Kosten tragen und deshalb bei zu teuren Angeboten deren Bezug einschränken, und die Bürgerinnen und Bürger werden in ihrer Eigenverantwortung gestärkt und haben eine grosse Wahlfreiheit. Damit diese Finanzierung auf der Person umgesetzt werden kann, muss ein anerkanntes Messsystem den Bedarf an Betreuung und Pflege erheben, analog zu den heutigen Instrumenten in den Pflegeheimen (namentlich BESA, RAI-NH, Plaisir) und in der Spitex (vor allem RAI Home-care). Der Bedarf kann in einer beliebigen Skala eingestuft werden. Gestützt darauf geben Arzt oder Behörde eine Leistungsgutschrift, mit welcher der Patient die Leistungen frei beziehen kann. Idealerweise erfolgt die Zahlung über ein als «4. Säule» eigens gespartes Pflegekapital (vgl. den Lösungsansatz von Avenir Suisse auf Seite 16/17): Weil es sich dabei um eigenes, vererbbares Geld handelt, besteht kein Interesse, immer die gesamte Leistungsgutschrift auszuschöpfen. Dieses System mit persönlichen Leistungsgutschriften garantiert die Niederlassungsfreiheit. Heutige Probleme beim Wechsel in ein Pflegeheim eines anderen Kantons entfallen. Die Person kann die für sie geeigneten Leistungen auch Spitex, Tages- und Nachtaufenthalte, Haushaltshilfe oder Mahlzeitendienst an einem beliebigen Ort beziehen. Dank dieser Wahlfreiheit entsteht auch ein positiver Wettbewerb unter den Anbietern. Sie müssen die Kunden gewinnen, sich vermehrt auf deren Bedürfnisse ausrichten und mit bester Qualität überzeugen. Innovationen werden gefördert, statt dass sie wie heute als systemfremde Leistung gelten, welche schlecht bezahlt wird. Auch das allseits erwünschte Alterswohnen mit Dienstleistungen würde durch Personen finanzierbar, welche nicht jeden Monat mehrere Tausend Franken aus dem eigenen Geldbeutel bezahlen können. Durch die ganzheitliche Einstufung des Betreuungs- und Pflegebedarfs entfallen auch bestehende Fehlanreize: Rein finanziell betrachtet, müsste man heute die Patienten kränker machen oder sogar kränker werden lassen, denn mehr Pflegebedarf bedeutet mehr Finanzmittel. Am Beispiel der häufigen Inkontinenzprobleme bei Heimaufenthalten hiesse dies: Während heute das Toilettentraining wegen des tiefen Pflegebedarfs finanziell nicht attraktiv ist, würde es sich morgen dank der konstanten Leistungsgutschrift sogar lohnen, da Kosten für Betreuung und Inkontinenzmaterial eingespart werden können.

10 10 Finanzierung von Betreuung und Pflege im Alter 3. Die Zahl der Leistungserbringer darf nicht künstlich begrenzt werden Mit der auf die Person ausgerichteten Finanzierung kann auch die künstliche Begrenzung von Leistungserbringern abgeschafft werden. Die Kosten steigen nicht mehr automatisch mit der Zahl der Leistungserbringer an, sondern sind auf den ausgewiesenen Bedarf an Betreuung und Pflege mit entsprechenden Leistungsgutschriften fixiert. Somit müssen die Kantone nicht mehr die Listenplätze für die Pflegeheime begrenzen, womit sie einen gesunden Wettbewerb ausschalten. Pflegeheime mit qualitativ hochstehenden Leistungen müssen heute bedürftige Kunden abweisen, weil sie keine zusätzlichen Pflegeplätze bewilligt erhalten. Auf der andern Seite können sogar Institutionen mit fragwürdiger Qualität problemlos bestehen, weil die Nachfrage gross und das Angebot künstlich begrenzt ist. Eine volle Auslastung kann zu guter Wirtschaftlichkeit führen, sie muss es aber nicht, weil ja eine weitere Verbesserung ohnehin keine bessere Auslastung ermöglicht. Die Beschränkung der Pflegeplätze führt zu einer gefährlichen Monopolstellung. Als schlimmste Folge könnten sich fehlende Konkurrenz und volle Auslastung auf die Qualität der Dienstleistungen niederschlagen: Man muss sich bei der Kundenbetreuung kaum anstrengen. Unter dem fehlendem Anreiz zur qualitativen Verbesserung sowie der begrenzten Auswahl an Heimen und Pflegeplätzen leiden letztendlich die Kunden, welche keine Wahlmöglichkeiten haben. Was sich in der Hotellerie durchgesetzt hat, wird auch in der Gesundheitsbranche bald zum Standard: Bewertungsplattformen im Internet machen positive und negative Erfahrungen mit den Leistungserbringern öffentlich. Die Qualität, wie sie der Kunde wahrnimmt, wird transparent. Es braucht keine staatliche «Heimpolizei», um eine auf dem Gesetz begründete Minimalqualität zu sichern. Anstelle der punktuellen Kontrolle von kantonalen Aufsichtsbehörden übernehmen die Leistungsbezüger und deren Angehörige diese Funktion kostenlos und konstant. Dadurch wird die Stellung der Kunden gestärkt und die Anbietersuche einfacher. Mit dieser Transparenz kann sich kein Leistungserbringer mittelmässige oder schlechte Qualität erlauben. In einem freien Markt verliert er eher früher als später seine Kunden an andere Anbieter. Die Kantone müssten dann auch nicht mehr mit kontraproduktiven Massnahmen gegen vermeintliche Abzocker operieren: Gewinne müssten nicht mehr eingezogen und Direktorenlöhne nicht mehr begrenzt werden. So werden Pflegeinstitutionen für gute Arbeit auch belohnt. Es entsteht ein gesunder Wettbewerb um die attraktivsten und effizientesten Dienstleistungen statt bis ins Detail durch den Staat fixierten Angebote. Innovative, kundenfreundliche und günstige Angebote setzen sich automatisch durch. Das Risiko zusätzlicher Pflegeheimbetten trägt der Investor: Er wird den Bedarf sicher gewissenhafter abklären als es der Staat mit seiner durch Finanzfragen geprägten Bettenplanung macht. 4. Der Kanton lizenziert und überwacht die Leistungserbringer Natürlich ist bei Dienstleistungen an Betagten eine grössere Vorsicht angezeigt als etwa in der Hotellerie. Auch wenn die Marktöffnung zu einem gesunden Wettbewerb führt und Online-Bewertungsplattformen die Qualität

11 GDI Gottlieb Duttweiler Institute 11 fördern, muss eine Absicherung gegen Missbräuche existieren. Zwar könnte man es aus liberaler Sicht auch einfach der Nachfrage überlassen, ob «1-Sterne-Angebote» im Markt bestehen können. Weil im Alter aber vielfach die Entscheidungsautonomie abnimmt und auch die Gefahr besteht, dass Familienangehörige mehr an den Erhalt ihres Erbes denken, sollten mindestens «3-Sterne-Angebote» gesichert sein. Dafür ist aber nicht mehr ein ganzes Paket an Vorschriften und Konzepten nötig, sondern es reichen wenige Mindestkriterien. Unabhängig vom Finanzierungsmodell ist die Politik ohnehin gefordert, ihre Mindestanforderungen für die Leistungserbringer zu überdenken und möglichst national einheitlich festzulegen. Vorgeschrieben werden dürften etwa ein gewisser Anteil an ausgebildetem Pflegepersonal sowie eine minimale Infrastruktur und eine Mindestzimmergrösse in Heimen. Das ist letztlich ein gesellschaftlicher Entscheid: Welche Minimalleistungen will man allen Bürgerinnen und Bürgern bieten, auch denjenigen, welche ihre Pflege nicht selbst bezahlen können? Was über diese Minimalleistungen hinausgeht, könnten finanzkräftigere Personen mit ihren eigenen Mitteln oder mit Zusatzversicherungen begleichen. Bund oder Kantone bräuchten einen kleineren Stab von Mitarbeitenden, welcher die Leistungserbringer überwacht. Diese würden per Lizenzierungsverfahren staatlich und schweizweit anerkannt. Es wäre auch denkbar, dass auf diese Weise ausländische Anbieter Zugang zum Schweizer Markt erhalten. C. Die Umsetzung des neuen Systems Einige Kantone haben bereits erste Schritte unternommen, das vorgeschlagene Modell umzusetzen. Andere tendieren jedoch mehr zur Verstaatlichung und verschärfen dadurch die aufgezeigten Probleme. Optimal wäre eine schweizweite Umsetzung: Nur so entsteht eine volle Freizügigkeit, einerseits mit Finanzierung auf der Person und andererseits mit freiem Wettbewerb unter den Leistungserbringern, welche die Standards einhalten. Im Folgenden werden die wichtigsten Punkte beschrieben, wie das neue System ausgestaltet sein könnte. 1. Die Abrechnung erfolgt nur über die Kantone Die Kantone sind zuständig für die Versorgung und Finanzierung im Gesundheitswesen. Doch sie vernachlässigen diese Pflicht zunehmend, vor allem aus finanziellen Gründen. Um Defizite und Steuererhöhungen zu vermeiden, tendieren sie dazu, die Betreuung und Pflege im Alter an die Gemeinden zu delegieren. Die Einheit Gemeinde ist jedoch zu klein für diese Zuständigkeit, was das System unnötig kompliziert: Statt kantonal einheitlicher Abrechnungen für alle muss nun jede Gemeinde nicht nur das Angebot sicherstellen, sondern auch Leistungsverträge abschliessen und die Kostenverteilung überprüfen. Als positive Vorreiter können die Kantone Aargau oder St. Gallen genannt werden, welche über eine Clearing-Stelle alle kantonalen Pflegeheimleistungen koordinieren und abrechnen. Eine einzige Anlaufstelle im Kanton ermöglicht eine professionelle Finanzkontrolle und effizi-

12 12 Finanzierung von Betreuung und Pflege im Alter ente Abrechnungen. Wenn man die Gemeinden finanziell an den Kosten beteiligen will, sollte dies nicht durch die Übertragung der Kompetenzen, sondern über den Finanz- und Lastenausgleich erfolgen. Doch nicht nur die Gemeinden sollten aus dem System ausgeschlossen werden, sondern auch die Krankenversicherungen. Ihre Funktion besteht einzig darin, dass ein Teil der Pflegekosten nicht direkt der öffentlichen Hand, sondern über Kopfprämien den Versicherten belastet wird. Wenn dieses Gleichgewicht beibehalten werden soll, kann die Spitalfinanzierung angepasst werden, indem statt den heute üblichen 45 Prozent ein auf gut 60 Prozent erhöhter Anteil durch die Krankenkassen bezahlt würde. Damit würde der heute an Spitex- und Heimkosten bezahlte Kostenblock bei den Versicherern belassen. Wenn die Krankenversicherer nicht mehr zu den Pflegekosten beitragen und eine einzige kantonale Anlaufstelle besteht, wird viel unnötiger Aufwand eingespart. Denn erstens entfällt die künstliche und unnötige Abgrenzung zwischen KVG-Pflege, anderer Pflege und Betreuung, weil ein Fixbeitrag für den gesamtheitlichen Betreuungsbedarf festgelegt wird. Zweitens müssen keine zusätzlichen Rechnungen an die Krankenkassen ausgestellt, kontrolliert, bezahlt und verbucht werden. Und drittens würde eine kompetente kantonale Stelle die effiziente und einheitliche Abrechnung für alle Bürger und Leistungserbringer garantieren. 2. Die Finanzierung erfolgt zunehmend über Eigenbeiträge Die aktuelle Finanzierung ist ein Anreiz für Ärzte, Apotheken, Spitex und Heime, möglichst viele Leistungen zu erbringen. Damit steigt ihr Gewinn oder zumindest der vom Kanton ohnehin bezahlte Umsatz. Auch die Patienten haben kein Interesse, die erhaltenen Leistungen zu minimieren, weil sie diese ohnehin fast vollständig umsonst erhalten. Allerdings würde auch der Konsument von Gesundheitsdienstleistungen kostenbewusst reagieren. Dies zeigt die Tatsache, dass der Umsatz an medizinischen Leistungen gegen Ende des Jahres jeweils ansteigt, weil dann Franchise und womöglich auch Selbstbeteiligung ausgeschöpft sind. Während die Kosten beim Leistungserbringer gemäss ökonomischen Grundsätzen nur schwer reduziert werden können, kann der Konsument erfolgreich zum Sparen animiert werden. Patienten sind interessiert am Kostensparen, wenn sie einen Beitrag aus dem eigenen Vermögen leisten müssen. Doch damit ein solches Vermögen für Betreuung und Pflege im Alter überhaupt vorhanden ist, muss es zuerst angespart werden. Heute besteht keinerlei Anreiz hierfür, ganz im Gegenteil: Weil Vermögenslose den gleichen Pflegeheimaufenthalt finanziert erhalten wie Selbstzahler, sollte man rechtzeitig alle Ersparnisse ausgeben. Zwar kann es Teil der Lösung sein, den politisch diskutierten Bezug von Pensionskassengeldern in Kapitalform einzuschränken. Doch noch viel sinnvoller ist, ein eigens für die Betreuung und Pflege im Alter aufgebautes Konto als «4. Säule» einzuführen. Dies kann freiwillig (mit steuerlicher Abzugsfähigkeit) oder obligatorisch (wie in Deutschland) sein. Dabei scheint der Vorschlag von Avenir Suisse zur Bildung eines obligatorischen, individuellen Pflegekapitals (vgl. Beitrag Seite 16/17) als Lösung geeignet, um die Ergänzungsleistungen langfristig zu entlasten. Nur wenn die

13 GDI Gottlieb Duttweiler Institute 13 Bürger analog der ersten und zweiten Säule dazu gezwungen werden, für ihre Auslagen im Alter vorzusorgen, entstehen entsprechende Vorsorgekonti. Weil diese Guthaben persönlich sind und an die Nachkommen vererbt werden können, entsteht der Anreiz zu Kosteneinsparungen im Rahmen der festgelegten Leistungsgutschrift. Zu guter Letzt sei auch die Frage erlaubt, ob nicht schon im bestehenden System mit höheren Franchisen und/oder mit höheren Kostenbeiträgen gewisse Sparanreize implementiert werden sollten. Weil viele Gesundheitsdienstleistungen ganz oder fast umsonst erhältlich sind, besteht durchaus eine Verschwendungsgefahr. Der gesellschaftliche Konsens ist auch beim Premium-Anspruch der Schweizerinnen und Schweizer zu suchen: Wenn Bezüger von Ergänzungsleistungen ein «4-Sterne-Angebot» erhalten, besteht kein Anreiz für zusätzliche Selbstfinanzierung. Wenn aber nur ein «2-Sterne-Angebot» durch Steuergelder garantiert wird, würde manche Person die Sparbemühungen intensivieren, um sich damit ein Upgrade leisten zu können. D. Zusammenfassung und Ausblick Das bestehende System der Betreuung und Pflege im Alter hat viele Mängel. Es ist fast undurchschaubar kompliziert, hat zu viele Akteure und künstliche Abgrenzungen, begünstigt Ausgabenfreudige und schränkt sowohl die Niederlassungsfreiheit als auch die Dienstleistungsbreite ein. Der gesellschaftliche Konsens beginnt wegen stetig steigender Kosten zu zerfallen, und es stellt sich die Frage nach einem besseren System. Das hier vorgestellte System für Betreuung und Pflege im Alter hat den Anspruch, sämtliche Fehlanreize zu beheben und eine langfristig tragbare Finanzierung zu ermöglichen. Es ist einfach, transparent und auf Wahlfreiheit und Eigenverantwortung begründet und steht auf den folgenden Säulen: 1) Die Finanzierung erfolgt auf der Person, gestützt auf deren Betreuungsbedarf Bezahlt werden nicht sämtliche Ausgaben der Leistungserbringer, sondern der in einem Einstufungssystem festgelegte Betreuungs- und Pflegebedarf der Patienten. Dadurch können die gesamten Kosten gezielt begrenzt werden, indem gestützt auf den Betreuungs- und Pflegebedarf die Höhe der Leistungsgutschrift definiert wird. Mit diesem Betrag erhalten die Patienten eine grosse Freiheit, um ihr persönliches Angebot zusammenzustellen. 2) Die Wahlfreiheit der Patienten wird gestärkt Mit der Leistungsgutschrift können die Betreuungsbedürftigen ihre Anbieter frei wählen, ohne durch staatliche Stellen zu gewissen Leistungen gedrängt zu werden. Die Leistungen können überall und bei allen lizenzierten Anbietern eingekauft werden, womit auch die Niederlassungsfreiheit gewährleistet ist. Die Leistungen können beliebig kombiniert werden, zum Beispiel altersgerechtes Wohnen mit verschiedenen Dienstleistungen von diversen Anbietern.

14 14 Finanzierung von Betreuung und Pflege im Alter 3) Die künstliche Begrenzung der Angebote wird aufgehoben Dank der Finanzierung auf der Person nehmen die Ausgaben nicht zu, wenn das Angebot nicht mehr begrenzt ist. Vielmehr wird ein Anreiz zu mehr Effizienz geschaffen. Durch ein grösseres Angebot an Leistungen und Anbietern entsteht ein gesunder Wettbewerb; es lohnen sich Innovationen und die Ausrichtung auf die Bedürfnisse der Patienten. Zusätzliche Angebote bringen auch mehr Wahlmöglichkeiten, und dank zunehmender Transparenz (auch mit Bewertungsplattformen) setzen sich die qualitativen und attraktiven Angebote durch. 4) Es erfolgt eine Lizenzierung der Leistungserbringer mit wenigen Vorgaben Damit nötige Leistungen nicht durch Anbieter oder Familienangehörige eingeschränkt werden, legen die Kantone wenige Standards fest, welche zwingend einzuhalten sind. Wer diese Standards erfüllt, wird lizenziert und kann seine Leistung in der ganzen Schweiz anbieten. 5) Die Abrechnung erfolgt einzig über eine zentrale Stelle des Kantons Weil die Beiträge von Krankenversicherern an Heime und Spitex wegfallen, verschwindet auch unnötiger Administrativaufwand. Die Finanzströme werden übersichtlich, eine Kompensation kann über die Spitalfinanzierung erfolgen. Indem die Gemeinden aus der Pflicht genommen werden, wird eine einheitliche, professionelle und effiziente Abrechnung möglich. 6) Patienten tragen einen massgeblichen Teil der Finanzierung: Nur wenn die Leistungen nicht nahezu umsonst erhältlich sind, entsteht ein Sparanreiz. Um die Eigenbeiträge an die Betreuung und Pflege im Alter anzusparen, muss die Vorsorge gestärkt werden, zum Beispiel mit individuellen Sparkonti analog einer «4. Säule». Diese beschriebenen Elemente des Systems können in der Schweiz problemlos eingeführt werden. Einige Kantone praktizieren bereits einen Teil davon (zum Beispiel Subjektfinanzierung in Bern oder Verzicht auf Heimplatzbeschränkung in Zürich), andere entfernen sich mit falschen Hoffnungen in Richtung zunehmender Verstaatlichung. Doch ein Umdenken ist ohnehin für das gesamte Gesundheitswesen nötig: Weg vom Wunsch «Was wollen wir uns noch alles leisten» und hin zu individueller Befähigung, mit einheitlichen Staatsbeiträgen und eigenem Erspartem optimale Leistungen zu beziehen. Drei Hilfsmittel können die Verwirklichung dieses Finanzierungsmodells unterstützen: das persönliche Pflegekapital zur Entlastung der Ergänzungsleistungen, die zusätzlichen Finanzierungsunterstützungen mittels Zeitvorsorge sowie Versicherungslösungen. Diese werden auf den folgenden Seiten beleuchtet.

15 GDI Gottlieb Duttweiler Institute 15 Das neue Modell in Kürze Selbstbestimmtes Leben und Wohnen fördern Subjektfinanzierung mit Leistungsgutschein Freier Leistungsbezug bei lizenzierten Anbietern Aufhebung der Pflegeheimkontingentierung Gleiche Bezahlung für vergleichbare Leistungen Krankenkassen und Gemeinden entlasten Eigenverantwortung fördern statt die Allgemeinheit belasten

16 16 Finanzierung von Betreuung und Pflege im Alter Pflegekapital: Eigenvorsorge statt Zwang zur Umverteilung Dr. Jérôme Cosandey, Avenir Suisse Die alternden Babyboomer werden den Generationenvertrag auf den Kopf stellen. Bis 2060 ist mit einer Verdoppelung der Pflegekosten zu rechnen primär zu Lasten der Erwerbsbevölkerung. Neue Finanzierungskonzepte sind gefragt. Die heutige Pflegefinanzierung wird von vielen als unfair empfunden. Wer beim Pflegeheimeintritt noch Kapital besitzt, muss den Aufenthalt selber zahlen, wer nicht, wird mit Ergänzungsleistungen unterstützt. Sparen für die Alterspflege wird bestraft, Konsum belohnt. Zudem wird die Alterspflege heute mehrheitlich von den Krankenkassen und vom Staat finanziert: zwei Quellen, die einen bedeutenden finanziellen Transfer von den Erwerbstätigen zu den Pflegebedürftigen bedingen. Diese heute weitgehend akzeptierte Umverteilung gerät jedoch aufgrund der Alterung der Gesellschaft stark unter Druck. Avenir Suisse schlägt deshalb die Bildung eines obligatorischen, individuellen Pflegekapitals vor. Die angesparten Mittel sind im Pflegefall für alle Leistungen einsetzbar, ob Pflege oder Betreuung, ob zu Hause oder im Heim, je nach Präferenz (siehe Box). Damit wird Einfachheit im Dschungel der Pflegefinanzierung geschaffen. Wer schon einmal eine Heimrechnung gesehen hat, weiss, wovon die Rede ist. Heute werden die Pflegekosten auf die Krankenkasse, die kantonale Gesundheitsdirektion und den Patienten aufgeteilt. Letzterer zahlt auch die Betreuungs- und Hotelleriekosten, es sei denn, er bezieht Ergänzungsleistungen. Dann springt die Sozialdirektion ein. Mit dem Pflegekapital wäre alles aus einer Hand finanziert. Das Pflegepersonal müsste nicht mehr akribisch notieren, was von wem bezahlt wird, sondern könnte sich vermehrt den Patienten widmen. Im Gegensatz zu anderen Pflegeversicherungen handelt es sich hier nicht um eine zentrale, anonyme Umverteilungsmaschine. Nein, hier spart jeder auf seinem Konto Gelder an, die er für die eigene Alterspflege brauchen kann. Die nicht verwendeten Ersparnisse werden im Todesfall vererbt. So wird die Unterstützung der Angehörigen honoriert, der schonende Umgang mit Ressourcen angespornt und die Eigenverantwortung gestärkt. Prämie nur auf den ersten Blick teuer Die durchschnittlichen Pflege- und Betreuungskosten (ohne Hotellerie) für die ganze in einem Pflegeheim verbrachte Lebenszeit betragen Franken. Zur Finanzierung dieses Alterspflegekapitals resultiert bei Einzahlungen ab Alter 55 eine monatliche Prämie von 285 Franken. Dies mag auf den ersten Blick hoch erscheinen. Doch heute wird ein grosser Teil der vorgeschlagenen Monatsprämien über andere Kanäle finanziert, die dementsprechend angepasst werden müssen. So werden derzeit ca. 130 der 285 Franken von den Krankenkassen getragen. Für diesen Anteil wäre die Einführung des Vorsparens kostenneutral, weil die Krankenkassenprämien im gleichen Umfang gesenkt werden. Für die restlichen Pflegekosten (ca. 110 Franken) kommt heute die öffentliche Hand auf. Diese Kosten würden nun durch die Haushalte direkt getragen. Entsprechend müssten die Steuern für natürliche Personen sinken am besten durch eine Reduktion des Steuerfusses für alle Bürger. Da es der Politik häufig schwer fällt, hinfällige Ausgaben in Form einer nachhaltigen Steuerreduktion zu kompensieren, ist eine Abziehbarkeit der Altersvorsorgeprämie als zweitbeste Lösung denkbar.

17 GDI Gottlieb Duttweiler Institute 17 Solidarität sichergestellt, jedoch subsidiär Das Modell sieht eine stärkere Eigenverantwortung für die Finanzierung der Altersvorsorge vor. Im Gegenzug ermöglicht es mehr Wahlfreiheit. Nur eine Mindestpflegebedürftigkeit wird für die Auszahlung der Leistungen vorausgesetzt. Der Patient bestimmt hingegen selber den Leistungserbringer, der am besten seinen Erwartungen entspricht und seine finanziellen und familiären Ressourcen ergänzt. Das Modell sieht auch solidarische Elemente vor. Kann eine Person die Prämie nicht zahlen, soll der Staat, analog zur heutigen Regelung für Krankenkassenprämien, den Bürger entlasten. Damit bleibt ein soziales Auffangnetz bestehen. Der Staat kommt jedoch nur subsidiär statt mit der Giesskanne zum Zug. Eckwerte des Pflegekapitals Finanzierung: Jeder Versicherte kumuliert seine einbezahlten Prämien, die er im Pflegefall verwenden kann, auf einem individuellen Konto. Im Todesfall können die nicht verwendeten Ersparnisse vererbt werden. Damit wird indirekt das Engagement der Familienmitglieder, die durch ihre Pflegetätigkeit die Pflegekosten niedrig halten, honoriert. Die Prämienhöhe müsste so ausgelegt werden, dass sie die Finanzierung eines durchschnittlichen Heimaufenthaltes sichern kann. Leistungsberechtigte: Von den angesparten Geldern können alle versicherten Senioren Leistungen beziehen, die einen hohen, ärztlich festgelegten Pflegebedarf, zum Beispiel von mindestens 60 Minuten Pflege pro Tag, nachweisen. Leistungen können ambulant (Spitex), semistationär (z. B. Tagesstrukturen) oder stationär in Pflegeheimen erbracht werden. Versicherungspflicht: Die Versicherung ist als Obligatorium konzipiert. Die Versicherungspflicht beginnt erst im fortgeschrittenen Alter, zum Beispiel mit 55 Jahren und dauert bis zum durchschnittlichen Alter des Heim- eintritts (heute 81,4 Jahre). Damit wird die «Sandwich- Generation» gezielt entlastet. Leistungsumfang: Die Versicherung deckt sowohl Pflege- als auch Betreuungsleistungen, die mittels Pauschale nach Betreuungsbedarf abgegolten werden. Dank der Kombination von Pflege- und Betreuungsleistungen entfällt der Bedarf einer akribischen Leistungserfassung für die Krankenkassen und Kantone. Damit wird qualifiziertes Pflegepersonal von administrativen Tätigkeiten entlastet und kann mehr Zeit mit den Patienten verbringen. Die Kosten für die Hotellerie werden nicht eingerechnet, um keine Anreize für Essensdienste oder Heimeintritte zu schaffen. Organisation: Die Verwaltung sollte dezentral erfolgen, damit einerseits Wettbewerb entsteht und dadurch Innovation und Effizienz gefördert werden und andererseits die Anlagerisiken auf verschiedene Institutionen diversifiziert werden. Bestehende Organisationen wie Krankenkassen oder Pensionskassen könnten dafür in Frage kommen. Denkbar wäre aber auch die Schaffung neuer Gesellschaften, die sich im Rahmen einer Lizenzvergabe für diese Aufgabe bewerben müssten.

18 18 Finanzierung von Betreuung und Pflege im Alter Zeitvorsorge Solidarität zwischen der dritten und vierten Generation Dr. Reinhold Harringer, Stiftung Zeitvorsorge, St. Gallen Das Zeitvorsorge-Modell ist ein Zeitgutschriftensystem zur Betreuung und Unterstützung hilfsbedürftiger älterer Menschen. Leistungsfähige Rentnerinnen und Rentner sollen im Austausch gegen Zeitgutschriften aktiv werden. Die angesparten Zeitguthaben können sie später gegen entsprechende Leistungen eintauschen. Das Hauptziel der Zeitvorsorge besteht darin, älteren Menschen zu ermöglichen, länger selbstbestimmt zu Hause zu leben. Die Betreuungsleistungen der Zeitvorsorge sollen die Lebensqualität erhöhen, aber auch pflegende und betreuende Angehörige entlasten. Im Rahmen der Zeitvorsorge werden ältere Menschen in der Alltagsbewältigung unterstützt (z. B. gemeinsam einkaufen, Spazierengehen, gemeinsam essen oder kochen, etc.). Pflegerische Leistungen gehören hingegen nicht in die Zeitvorsorge, sondern in professionelle Hände. Als Zeitvorsorgende angesprochen sind Menschen im Pensionsalter, die in der Stadt St. Gallen wohnen, selber geistig und körperlich fit sind und über etwas Zeit verfügen, die sie gerne für andere Menschen einsetzen. Jede Zeitvorsorgerin, jeder Zeitvorsorger kann auf dem persönlichen Zeitkonto bis zu 750 Stunden ansparen. Die erarbeiteten Zeitguthaben sind persönlich und nicht übertragbar. Sie können weder vererbt noch im grossen Stil verschenkt werden. Aufgrund ihres nicht-monetären Charakters sind sie steuerfrei. Anders als Geld sind die Stunden gegen Inflation geschützt: Eine Stunde dauert auch in zwanzig Jahren noch eine Stunde. Die Einsatzorganisationen (Pro Senectute, Spitex, Kirchgemeinden, usw.) spielen in der Zeitvorsorge eine zentrale Rolle, denn sie sind in aller Regel die Vermittler der Einsätze zwischen Zeitvorsorgenden und Leistungsbeziehenden. Die Zeitvorsorge stellt ihnen lediglich ein neues Anreizsystem zur Verfügung. Es soll keine Parallelorgansation aufgebaut werden, und die bestehenden Angebote sollen nicht konkurrenziert werden. Das Ziel besteht vielmehr darin, die Einsatzorganisationen durch ein neues Anreizsystem zu stärken und für sie neue und engagierte Zeitvorsorgende zu finden. Eine wichtige Rolle hat die Stadt St. Gallen übernommen, indem sie einerseits einen jährlichen Betriebsbeitrag für die Geschäftsstelle bewilligt und anderseits eine finanzielle Garantie gesprochen hat. Diese Garantie würde dann aktuell, wenn in späteren Jahren keine Zeitvorsorgenden mehr gefunden werden könnten und die erarbeiteten Betreuungsleistungen gegen Geld eingekauft werden müssten. Mit diesem starken Engagement hat die Stadt klar zum Ausdruck gebracht, dass sie dieses System als wichtigen Bestandteil ihrer Alterspolitik betrachtet. In vielen Diskussionen hat sich seither bestätigt, dass dieses städtische Engagement psychologisch von grosser Bedeutung ist und die Wertschätzung der politischen Behörden zum Ausdruck bringt. Die Sicherheit, welche von einer solchen Garantie ausgeht, ist besonders in der Aufbauphase von grosser Bedeutung. Selbstverständlich ist der Stiftungsrat bestrebt und überzeugt, dass es nie notwendig sein wird, diese Garantie zu beanspruchen. Im Stiftungsrat vertreten sind neben der Stadt und dem Kanton St. Gallen auch Kirchgemeinden, die Frauenzentrale sowie die kantonalen Verbände der Pro Senectute, der Spitex und des Roten Kreuzes. Im Grundmodell der Machbarkeitsstudie wurde angenommen, dass sich etwa zwei Prozent bis vier Prozent der über 65-Jährigen engagieren werden. Das wären in der Stadt St. Gallen etwa 300 bis 600

19 GDI Gottlieb Duttweiler Institute 19 Personen. Unter der Annahme, dass sich diese Zeitvorsorgenden pro Woche durchschnittlich etwa zwei bis drei Stunden engagieren, könnte die Leistung von etwa 16 bis 50 Vollzeitstellen erbracht werden. Würde es gelingen, ein schweizweites Zeitvorsorgesystem aufzubauen, so entspräche dies etwa 1600 bis 5000 Vollzeitstellen. Ein Engagement in der Zeitvorsorge fällt nicht unter die klassische Definition von Freiwilligenarbeit, da erbrachte Leistungen durch Zeitgutschriften abgegolten werden. Die Zeit als neue Entschädigungsform bildet eine Mischform zwischen der üblichen Arbeit gegen Geld und der klassischen, nicht direkt entschädigten Freiwilligenarbeit. Damit setzt sie sich einerseits Kritik von beiden Seiten aus (Verdrängung bezahlter Arbeit bzw. von Freiwilligenarbeit), anderseits kann Zeitarbeit aber auch eine Brücke zwischen beiden Systemen bilden. Sie verbindet die Vorteile beider Entschädigungsformen: Im Unterschied zur Geldwirtschaft ist Zeitarbeit lokal, sie bildet Gemeinschaften und geht nicht von einem rein ökonomisch geprägten Menschenbild aus. Im Unterschied zur Freiwilligenarbeit die auch nie völlig uneigennützig ist akzeptiert die Zeitarbeit, dass viele Menschen für ihre Arbeit auch einen direkten Gegennutzen erhalten möchten. Umgekehrt erleichtert es diese Entschädigungsform auch, Hilfeleistungen zu erbringen, die im monetären System schlicht nicht finanzierbar wären. Die Zeitvorsorge-Idee ist nicht nur in St. Gallen aktuell auch andere Gemeinwesen und Interessengruppen im In- und Ausland beschäftigen sich damit und entwickeln ähnliche Ansätze. Das St. Galler Modell unterscheidet sich von diesen anderen Zeitvorsorge-Modellen insbesondere durch die garantierte Einlösbarkeit der angesparten Stunden.

20 20 Finanzierung von Betreuung und Pflege im Alter Bedarf an Pflegefinanzierung: Was bietet die private Versicherungswirtschaft? Klemens Binswanger, Swiss Re In der Schweiz werden 0,4 Prozent der Pflegekosten über private Versicherungen finanziert. Die übrigen Anteile werden von AHV/IV über Ergänzungs- und Hilflosigkeitsleistungen sowie obligatorischer Krankenversicherung und aus eigenen Ersparnissen bezahlt. Trotz einer umfangreichen Palette an Versicherungsprodukten wie Pflegerenten, Pflegetaggeldern oder Angeboten, die im Pflegefall Hotellerie und Haushaltshilfen übernehmen, hat sich an dieser Situation in den letzten Jahren nicht viel geändert. Eine Übersicht aktuell verfügbarer Versicherungen ist in der untenstehenden Tabelle aufgeführt. Neben der finanziellen Unterstützung im Pflegefall bieten einige Versicherungsprodukte eine Beratung für alle Fragen im Zusammenhang mit der Pflege für die Betroffenen oder ihre Angehörigen. Bei dem ständig wachsenden Angebot an Hilfsmitteln, Therapien und Pflegeinstitutionen wird diese professionelle Beratung immer wichtiger. Die private Versicherungswirtschaft geht davon aus, dass aufgrund des demografischen Wandels und der steigenden Lebenserwartung die Nachfrage nach privaten Vorsorgelösungen in der Zukunft deutlich steigen wird. Pflegerente Pflegetaggeld Haushalts- und Hotellerie Taggeld Versicherungsart Fixe Rente Fixe Rente oder effektive Kosten bis zum Maximalbetrag Effektive Kosten bis zum Maximalbetrag Leistungshöhe CHF pro Monat CHF pro Tag CHF pro Tag Leistungsumfang Stationär und ambulant Stationär oder stationär und ambulant Ungedeckte Kosten bei stationärem Aufenthalt Leistungsdauer lebenslang 10 Jahre lebenslang lebenslang Leistungsort weltweit Schweiz Schweiz Pflegebedürftigkeit Alltagstätigkeiten oder zeitl. Pflegebedarf Alltagstätigkeiten oder zeitl. Pflegebedarf Bedarf an KVG Pflegeleistungen für bestimmte Zeit Alter beim Kauf Versicherungsschutz unbefristet jährlich verlängerbar jährlich verlängerbar Wartefrist 3 Monate keine 2 Jahre 6 Monate 3 Jahre Karenzzeit keine keine 3 Jahre keine

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