Pflegefinanzierung und Planung der ambulanten Pflege. Impuls Aargau Süd

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Pflegefinanzierung und Planung der ambulanten Pflege. Impuls Aargau Süd"

Transkript

1 Pflegefinanzierung und Planung der ambulanten Pflege Referat Vision Spitex Impuls Aargau Süd Urs Niffeler, Leiter Sektion Langzeitversorgung 30. April 2014

2 Agenda > Rahmenbedingungen der ambulanten Pflege > Ebene Bund > Ambulante Pflegeleistungen > Umsetzung im Kanton Aargau > Gesundheitspolitische Gesamtplanung (GGpl) > Übergeordnete Strategien > Verordnung und Gesetze > Spitexleitbild 2008 > Praktische Umsetzung > Wer erbringt die Dienstleistung und wie wird sie finanziert? > Finanzierung der Restkosten > Kantonale Tarifordnung 2014 > Aufgaben des Kantons und der Gemeinden 2

3 Rahmenbedingungen 3

4 KVG-Revision: Relevante Änderungen für die ambulante und stationäre Langzeitpflege Der Bundesrat legt die Pflegetarife für die Pflege zu Hause fest. Art. 7 Abs. 2 lit a Massnahmen der Abklärung und Beratung Art. 7 Abs. 2 lit b Massnahmen der Behandlungspflege Art. 7 Abs. 2 lit c Massnahmen der Grundpflege

5 Neue Pflegefinanzierung ab 1. Januar 2011 > Die Krankenversicherer übernehmen einen vom Bundesrat festgelegten Teil der stationären und ambulanten Pflegekosten (KLV 7a) > Auf die Leistungsbezügerinnen und -bezüger darf zusätzlich zur Franchise und zum Selbstbehalt eine sogenannte Patientenbeteiligung von höchstens 20 % des höchsten vom Bundesrat festgelegten Pflegebeitrags überwälzt werden > Die Kantone regeln die Restfinanzierung der ambulanten Pflegekosten 5

6 Rahmenbedingungen 6

7 Gesundheitspolitische Gesamtplanung GGpl (I) > Übergeordnete Strategie > Kanton und Gemeinden streben gemeinsam eine dem gesetzlichen Versorgungsauftrag entsprechende bedarfsgerechte, qualitativ gute und wirtschaftliche Gesundheitsversorgung an welche > ambulanten vor den stationären Leistungen den Vorzug gibt 7

8 Gesundheitspolitische Gesamtplanung GGpl (II) > Strategie 16: Hilfe und Pflege zu Hause > Die Sicherstellung des Angebots der Hilfe und Pflege zu Hause ist Aufgabe der Gemeinden. > Im Sinne des Grundsatzes ambulant vor stationär ist das Angebot so ausgestaltet, dass stationäre Strukturen entlastet werden. > Das Angebot ist sowohl auf Akut- als auch auf Langzeitsituationen ausgerichtet und entspricht dem ausgewiesenen Bedarf. > Gemeinden und Leistungserbringer fördern die Nutzung von Synergien durch geeignete Modelle von Kooperation, Koordination oder Regionalisierung mit den massgebenden Akteuren. 8

9 Spitexleitbild 2008 (I) Zielgruppen der Hilfe und Pflege zu Hause > Physisch und psychisch kranke und rekonvaleszente Personen > Personen mit Behinderung(en) > Betagte Personen mit altersbedingten Einschränkungen > Menschen in der letzten Lebensphase > Frauen vor und nach der Geburt > Hilfeleistende im Umfeld der Leistungsempfängerinnen und -empfänger 9

10 Spitexleitbild 2008 (II) Das Mindestangebot der Hilfe und Pflege zu Hause > HILFE: > Hilfe und Unterstützung im Haushalt > Unterstützung bei der Erledigung von Alltagsaufgaben > Zeitliche Verfügbarkeit der HILFE zu Hause > Tagsüber Montag Freitag, am Wochenende soweit dies zur Entlastung des betreuenden Umfeldes nötig ist 10

11 Spitexleitbild 2008 (III) Das Mindestangebot der Hilfe und Pflege zu Hause > PFLEGE Inhalte: > Spitex-Pflege gemäss KLV Bereiche A-C > Aufgaben der Palliativ-Spitexpflege > Aufgaben der Kinderspitex > Seit dem 1. Januar 2013 Aufgaben der Psychiatrischen Spitex > Zeitliche Verfügbarkeit der PFLEGE zu Hause > Tagsüber an allen Wochentagen > Abends und in der Nacht bei bestehenden Pflegeverhältnissen 11

12 Praktische Umsetzung; Wer erbringt die Spitexleistungen? > Spitex vor Ort mit welcher die Gemeinde einen Leistungsvertrag abgeschlossen hat > Freiberufliche Pflegende > Spitexorganisationen (Privatorganisationen), welche ohne Leistungsvertrag tätig sind. > Organisationen mit einer räumlich begrenzten Leistungserbringung "Inhouse" Spitex > Organisationen mit einem Spezialauftrag z.b Kinderspitex oder ambulante Onkologiepflegeleistungen 12

13 Das Kernelement des überarbeiteten Pflegegesetzes im ambulanten Bereich > Finanzierung der Restkosten der stationären und ambulanten Pflege > Kantonale Tarifordnung für Leistungserbringer der Pflege zu Hause ohne Leistungsvereinbarung mit Gemeinde (Anhang 3 der Pflegeverordnung auf den nächsten 2 Folien ersichtlich) > Spitex mit einem Leistungsvertrag gemäss ausgehandeltem Vertrag - Konditionen. 13

14 Kantonale Tarifordnung für Leistungserbringer der Pflege zu Hause ohne Leistungsvereinbarung mit Gemeinde Anhang 3 1) Gültig ab 1. Januar 2014 Dezentrale Leistungserbringung durch Organisationen der Krankenpflege und Hilfe zu Hause Leistungsart gemäss KLV Normkosten/Std. in Fr. Versichererbeitrag/Std. in Fr. Differenz Art. 7 Abs. 2 lit. a Art. 7 Abs. 2 lit. b Art. 7 Abs. 2 lit. c Räumlich begrenzte Leistungserbringung durch Organisationen der Krankenpflege und Hilfe zu Hause Leistungsart Normkosten/Std.Fr. Versichererbeitrag/Std. in Fr. Differenz 1 gemäss KLV Maximal Art. 7 Abs. 2 lit. a gemäss Versicherertarif Art. 7 Abs. 2 lit. b gemäss Versicherertarif 9.80 Art. 7 Abs. 2 lit. c gemäss Versicherertarif

15 Kantonale Tarifordnung für Leistungserbringer der Pflege zu Hause ohne Leistungsvereinbarung mit Gemeinde Leistungserbringung durch selbständig tätige Pflegefachpersonen Leistungsart Normkosten/Std. in Fr. Versichererbeitrag/Std. in Fr. Differenz 1 gemäss KLV Art. 7 Abs. 2 lit. a Art. 7 Abs. 2 lit. b Art. 7 Abs. 2 lit. c ) Die Differenz zwischen den Normkosten und dem Beitrag der Versicherer wird durch die anspruchsberechtigte Person und die Wohnsitzgemeinde getragen. Die Patientenbeteiligung beträgt 20% des Beitrages des Versicherers, jedoch höchstens den Differenzbetrag. Zusätzlich wird die Patientenbeteiligung gemäss 32 Abs. 1 der Pflegeverordnung auf Fr pro Tag limitiert. 15

16 Rahmenbedingungen 16

17 Kompetenz- und Aufgabenteilung > Kanton > Gemeinden > Leistungserbringer 17

18 Aufgaben des Kantons Aargau ( 3-10 PflG) > Periodische Überprüfung der Pflegeheimkonzeption und des Spitex- Leitbildes > Erlassen der Pflegeheimliste > Überprüfung der Bedarfsplanung und Festlegung des Richtwertes (Pflegeheimkonzeption) > Erteilen von Betriebsbewilligungen für stationäre Pflegeeinrichtungen und ambulante Leistungserbringer > Überprüfen der Qualität- und Leistungsfähigkeit > Bilden eines Forums für Altersfragen > Errichten einer Ombudsstelle > Anerkennen und fördern der Freiwilligenarbeit > Veröffentlichen der Tarife und Taxen (Aufgabe des DGS) 18

19 Pflegegesetz, Änderungen Bereich Hilfe und Pflege zu Hause 12a Abs. 2 (neu) > Patientenbeteiligung: Ergebnis 1. Beratung Grosser Rat vom 16./30. November 2010 sowie Resultat der Volksabstimmung vom 24. November > An den Kosten der Pflege zu Hause beteiligt sich die anspruchsberechtigte Person im Umfang von 20 % pro rata temporis. Als Maximalbeitrag gilt der Höchstbetrag gemäss Art. 25a Abs. 5 KVG. 19

20 Aufgaben der Gemeinden ( PflG) Die Gemeinden sind zuständig für die Planung und Sicherstellung eines bedarfsgerechten und qualitativ guten Angebots > der ambulanten Langzeitpflege > der stationären Langzeitpflege und verstärkte Vernetzung, Koordination und Synergienutzung der Angebote. Übergangsund Palliativpflege stationäre Pflege spezialisierte Pflege Hilfe und Pflege zu Hause DL im Bereich Information, Beratung und Vermittlung Pflegeheime Spitex Pro Senectute / Weitere 20

21 Grundlagen Demografie > Während die über 80 Jährigen im Jahre 2008 noch 3,9 % der Bevölkerung ausmachten, werden es im Jahr 2035 bereits 8,3 % sein. > In diesem Zeitraum verringert sich der Anteil der unter 20 Jährigen von 21,7 % auf 18,6 %. 100% 90% 80% 70% 60% 50% 40% 30% 20% 10% 0% Statistisches Amt des Kantons Aargau 21

22 Bedeutung für die Praxis > Die Gemeinden bleiben zuständig für die Planung und Sicherstellung eines bedarfsgerechten und qualitativ guten Angebots in der ambulanten Pflege. 22

23 Fragen? 23

24 Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 24

Schnittstellen in der Geriatrie

Schnittstellen in der Geriatrie Schnittstellen in der Geriatrie Schnittstelle zwischen und Geriatrie Max Moor, Geschäftsleiter Verband Aargau Non-Profit- Schweiz 600 NPO--Organisationen für 26 Kantone 2 000 Mitarbeitende (4 00 Vollzeit-Stellen)

Mehr

Gesundheitspolitische Gesamtplanung 2010. Vernehmlassungsverfahren. Name /Organisation: Kontaktperson: Kontaktadresse: Telefon / Email:

Gesundheitspolitische Gesamtplanung 2010. Vernehmlassungsverfahren. Name /Organisation: Kontaktperson: Kontaktadresse: Telefon / Email: Gesundheitspolitische Gesamtplanung 2010 Vernehmlassungsverfahren Name /Organisation: Kontaktperson: Kontaktadresse: Telefon / Email: 1 Aarau, 3. Juni 2010 Sehr geehrte Vernehmlassungsteilnehmende Der

Mehr

Die neue Pflegefinanzierung zur Finanzierung des Heimaufenthalts

Die neue Pflegefinanzierung zur Finanzierung des Heimaufenthalts Die neue Pflegefinanzierung zur Finanzierung des Heimaufenthalts Claudio Zogg, Geschäftsleiter Curaviva Kanton Zürich Angehörigenabend 2011, 1. November 2011 Altersheime der Stadt Zürich Zahlen zu den

Mehr

Entwurf einer Änderung des Gesetzes über die Finanzierung der Pflegeleistungen der Krankenversicherung. Fragebogen Geschäftsfelder

Entwurf einer Änderung des Gesetzes über die Finanzierung der Pflegeleistungen der Krankenversicherung. Fragebogen Geschäftsfelder Gesundheits- und Sozialdepartement Bahnhofstrasse 15 Postfach 3768 6002 Luzern Telefon 041 228 60 84 Telefax 041 228 60 97 gesundheit.soziales@lu.ch www.lu.ch Entwurf einer Änderung des Gesetzes über die

Mehr

Pflegefinanzierung für Personen in stationärer Langzeitpflege.

Pflegefinanzierung für Personen in stationärer Langzeitpflege. Pflegefinanzierung für Personen in stationärer Langzeitpflege. Finanzierung der Pflege. Seit dem 1. Januar 2011 gilt das Bundesgesetz über die Neuordnung der Pflegefinanzierung. Zum einen wird die Situation

Mehr

Pflegefinanzierung Chance oder Chaos?

Pflegefinanzierung Chance oder Chaos? Pflegefinanzierung Chance oder Chaos? EDI-Podium, Luzern 22. Juni 2012 Curaviva Kanton Zürich Organisation und Aufgaben Bei Curaviva Kanton Zürich sind 225 Alters- und Pflegeheime mit über 14 000 Plätzen

Mehr

zum Bundesgesetz über die Neuordnung der Pflegefinanzierung

zum Bundesgesetz über die Neuordnung der Pflegefinanzierung GSD/Vorentwurf vom 6.05.00 Ausführungsgesetz vom zum Bundesgesetz über die Neuordnung der Pflegefinanzierung Der Grosse Rat des Kantons Freiburg gestützt auf das Bundesgesetz vom 3. Juni 008 über die Neuordnung

Mehr

Umsetzung der Pflegefinanzierung im

Umsetzung der Pflegefinanzierung im Umsetzung der Pflegefinanzierung im Kanton Bern 1 Ausgangslage 13. Juni 2008: Eidgenössisches Parlament beschliesst Bundesgesetz über Neuordnung Pflegefinanzierung (im Rahmen der Revision des KVG Art.

Mehr

Konzept der Pflegeversorgung

Konzept der Pflegeversorgung Konzept der Pflegeversorgung gültig ab 1. Januar 2013 Seite 2 Inhaltsverzeichnis Seite 1. Ziel des Konzepts 3 2. Regelungen und Zuständigkeiten, Geltungsdauer 3 3. Versorgungsauftrag 3 4. Leistungen durch

Mehr

Akut- und Übergangspflege Kanton Aargau

Akut- und Übergangspflege Kanton Aargau Akut- und Übergangspflege Kanton Aargau Claudia Eng, Sektion Planung, Gesundheitsversorgung Zusammenschluss der Sozialarbeitenden im Bezirk Aarau ZSBA 30. Mai 2012 Inhalt Gesetzliche Grundlagen Ausgangslage

Mehr

Sie benötigen Pflege Wir begleiten Sie. Informationen für die Pflege zu Hause und im Heim

Sie benötigen Pflege Wir begleiten Sie. Informationen für die Pflege zu Hause und im Heim Sie benötigen Pflege Wir begleiten Sie Informationen für die Pflege zu Hause und im Heim Erklärungen rund um Ihre Pflege Pflegeaufwand und Vergütung Sie benötigen persönliche Pflege und Hilfestellungen.

Mehr

Informationen zur Tagespflege

Informationen zur Tagespflege Informationen zur spflege Die pflegerische Versorgung älterer Menschen stützt sich auf verschiedene Bausteine, die sich jeweils ergänzen sollen: 1. Häusliche Pflege durch Angehörige 2. Ambulante Pflege

Mehr

Gesetz über die Finanzierung der Pflegeleistungen der Krankenversicherung (Pflegefinanzierungsgesetz)

Gesetz über die Finanzierung der Pflegeleistungen der Krankenversicherung (Pflegefinanzierungsgesetz) SRL Nr. 867 Gesetz über die Finanzierung der Pflegeleistungen der Krankenversicherung (Pflegefinanzierungsgesetz) vom 13. September 2010* Der Kantonsrat des Kantons Luzern, nach Einsicht in die Botschaft

Mehr

ASF 2010_135. Ausführungsgesetz. zum Bundesgesetz über die Neuordnung der Pflegefinanzierung. Der Grosse Rat des Kantons Freiburg.

ASF 2010_135. Ausführungsgesetz. zum Bundesgesetz über die Neuordnung der Pflegefinanzierung. Der Grosse Rat des Kantons Freiburg. Ausführungsgesetz vom 9. Dezember 2010 Inkrafttreten:... zum Bundesgesetz über die Neuordnung der Pflegefinanzierung Der Grosse Rat des Kantons Freiburg gestützt auf das Bundesgesetz vom 13. Juni 2008

Mehr

Neuordnung der Pflegefinanzierung im Kanton Thurgau

Neuordnung der Pflegefinanzierung im Kanton Thurgau AUSGLEICHSKASSE DES KANTONS THURGAU Neuordnung der Pflegefinanzierung im Kanton Thurgau Ausgleichskasse des Kantons Thurgau St. Gallerstrasse 13, Postfach, 8501 Frauenfeld T 052 724 71 71, F 052 724 72

Mehr

Informationen zu den Leistungen der Versicherer an die ambulante Hilfe und Pflege zu Hause (Non-Profit-Spitex) per 1.5.2013

Informationen zu den Leistungen der Versicherer an die ambulante Hilfe und Pflege zu Hause (Non-Profit-Spitex) per 1.5.2013 Informationen zu den Leistungen der Versicherer an die ambulante Hilfe und Pflege zu Hause (Non-Profit-Spitex) per 1.5.2013 1. Tarifschutz Die Non-Profit-Spitex ist aufgrund ihres gesetzlichen Versorgungsauftrags

Mehr

Departement des Innern Amt für Gesundheit und Soziales. Neuordnung der Pflegefinanzierung Die Änderungen auf einen Blick

Departement des Innern Amt für Gesundheit und Soziales. Neuordnung der Pflegefinanzierung Die Änderungen auf einen Blick Departement des Innern Amt für Gesundheit und Soziales Neuordnung der Pflegefinanzierung Die Änderungen auf einen Blick Dezember 2010 Sehr geehrte Damen und Herren Am 1. Januar 2011 tritt das Bundesgesetz

Mehr

Pflegefinanzierung im Kanton Schwyz

Pflegefinanzierung im Kanton Schwyz Pflegefinanzierung im Kanton Schwyz Für Personen in stationärer Langzeitpflege (Aufenthalt im Pflegeheim) ALLGEMEINES 2 WIE WIRD DIE PFLEGE IM HEIM FINANZIERT? Die Pflege beim Heimaufenthalt wird finanziert

Mehr

Herausforderungen aus der Neuordnung der Pflegefinanzierung Juni 2010

Herausforderungen aus der Neuordnung der Pflegefinanzierung Juni 2010 Herausforderungen aus der Neuordnung der Pflegefinanzierung Einführung Einführung Einführung Die Neuerungen (Art. 43 bis AHVG, Art. 10 und ELG, Art. 25, 25a, 49 und 50 KVG) treten per 1. Januar 2011 in

Mehr

DIE OPITK DER KANTONE

DIE OPITK DER KANTONE DIE OPITK DER KANTONE CURAVIVA-Impulstagung zu CURATIME Kostentransparenz und Finanzierungswahrheit in der neuen Pflegefinanzierung vom 15. April 2015 Georg Schielke Projektleiter Tarife GDK Gesundheitsdirektorenkonferenz

Mehr

Leistungsvereinbarung mit Spitex Laufental. 1. Zweck der Leistungsvereinbarung. 1. Zweck der Leistungsvereinbarung

Leistungsvereinbarung mit Spitex Laufental. 1. Zweck der Leistungsvereinbarung. 1. Zweck der Leistungsvereinbarung Leistungsvereinbarung mit Spitex Laufental Neu 1. Zweck der Leistungsvereinbarung Die Mitgliedsgemeinde Nenzlingen überträgt mit dieser Vereinbarung die Hilfe und Pflege zu Hause an die SPITEX Laufental.

Mehr

Führung QA1304. Leitbild. Albula/Churwalden

Führung QA1304. Leitbild. Albula/Churwalden Aufbau: 1. Hilfe und Pflege zu Hause 2 2. Positionierung 3 3. Unterstützung pflegender Angehöriger 4 4. Vernetzung 5 5. Qualität 6 6. Mitarbeitende 7 7. Finanzierung 9 8. Unternehmungsführung 10 _.docx

Mehr

Spitex Obermarch Klienten Information 2016

Spitex Obermarch Klienten Information 2016 Spitex Obermarch Klienten Information 2016 Allgemein gültige Informationen zuhanden der Klientinnen und Klienten der Spitex-Organisationen mit Leistungsaufträgen der Gemeinden resp. des Kantons im Kanton

Mehr

Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über die Neuordnung der Pflegefinanzierung

Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über die Neuordnung der Pflegefinanzierung 2. Lesung Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über die Neuordnung der Pflegefinanzierung vom... 1 Der Landrat von Nidwalden, gestützt auf Art. 28 und 60 der Kantonsverfassung, in Ausführung des Bundesgesetzes

Mehr

1. KISS-Zusammenkunft Kanton Zürich

1. KISS-Zusammenkunft Kanton Zürich 1. KISS-Zusammenkunft Kanton Zürich Warum KISS? Demografische Entwicklung Gegenwärtig leben in der Schweiz rund 290 000 über 80-jährige Menschen bis 2050 wird ihre Zahl gemäss Prognosen auf 608 000 bis

Mehr

Tarifordnung Spitex. Ambulante Dienste. 1. Allgemeine Informationen

Tarifordnung Spitex. Ambulante Dienste. 1. Allgemeine Informationen RaJoVita Ambulante Dienste Tarifordnung Spitex Gültig ab 1. Januar 2014 (Stand 26. Juni 2014) 1. Allgemeine Informationen Spitex heisst Hilfe und Pflege zu Hause. Die Spitex verfügt über ein breites Leistungsangebot,

Mehr

Taxordnung für Tages -und Nachtangebot (gültig ab 01.01.2016)

Taxordnung für Tages -und Nachtangebot (gültig ab 01.01.2016) Taxordnung für Tages -und Nachtangebot (gültig ab 01.01.2016) Pflegeheim Sennhof AG Alte St. Urbanstrasse 1 4803 Vordemwald Taxordnung (gültig ab 01.01.2015) Seite 1 von 6 1. Allgemeine Bestimmungen 1.1

Mehr

001 Der Gemeinderat erlässt, gestützt auf 5 Abs. 1 und 2 des Pflegegesetzes. 003 Geltungsbereich

001 Der Gemeinderat erlässt, gestützt auf 5 Abs. 1 und 2 des Pflegegesetzes. 003 Geltungsbereich GR Nr. 2014/66 Antrag der Redaktionskommission vom 10.04.2015 Der Gemeinderat erlässt, gestützt auf 5 Abs. 1 und 2 des Pflegegesetzes des Kantons Zürich vom 27. September 2010 (LS 855.1) und Art. 41 lit.

Mehr

nicht von der Krankenversicherung und nicht von der anspruchsberechtigten Person gedeckten Kosten der Pflege zu Hause (Restkosten).

nicht von der Krankenversicherung und nicht von der anspruchsberechtigten Person gedeckten Kosten der Pflege zu Hause (Restkosten). 1 Informationen für Klientinnen und Klienten zu den Leistungen der Versicherer an die ambulante Hilfe und Pflege zu Hause (Non-Profit-Spitex) aktualisiert Juli 2013 1. Gesetzliche Grundlagen Pflegegesetz

Mehr

Wir pflegen kranke und behinderte Kinder zu Hause mit Ihrer Hilfe.

Wir pflegen kranke und behinderte Kinder zu Hause mit Ihrer Hilfe. Wir pflegen kranke und behinderte Kinder zu Hause mit Ihrer Hilfe. Warum wir Ihre Unterstützung brauchen. Womit wir Ihre Spende verdienen. Wie die Kinder davon profitieren. Ambulante Kinderkrankenpflege

Mehr

Reglement. Entlastungsleistungen bei der Pflege zu Hause

Reglement. Entlastungsleistungen bei der Pflege zu Hause Reglement über Entlastungsleistungen bei der Pflege zu Hause vom 0. Februar 995 Revision vom. September 998 5. Januar 999 3. Januar 005 6. Dezember 03 Inhaltsverzeichnis Seite A. Allgemeines Ziel Grundsatz

Mehr

Gesetz über die Förderung des Tourismus (Tourismusgesetz)

Gesetz über die Förderung des Tourismus (Tourismusgesetz) Anhang Fassung gemäss erster Lesung im Kantonsrat vom 4. März 003 Gesetz über die Förderung des Tourismus (Tourismusgesetz) Änderung vom Der Kantonsrat des Kantons Appenzell A.Rh. beschliesst: I. Das Gesetz

Mehr

Die neue Pflegefinanzierung und die Umsetzung im Kanton Zürich. Informationsveranstaltung Gemeinde Volketswil, Donnerstag 2.12.

Die neue Pflegefinanzierung und die Umsetzung im Kanton Zürich. Informationsveranstaltung Gemeinde Volketswil, Donnerstag 2.12. Die neue Pflegefinanzierung und die Umsetzung im Kanton Zürich Informationsveranstaltung Gemeinde Volketswil, Donnerstag 2.12.2010 Übersicht Zahlen und Trends in der Langzeitpflege Pflegefinanzierung auf

Mehr

Konzept Pflegeversorgung. Gemeinde Wila

Konzept Pflegeversorgung. Gemeinde Wila Gemeinderat Gemeinde Wila Konzept Pflegeversorgung Gemeinde Wila gemäss 3 Abs. 2 der Verordnung über die Pflegeversorgung vom 22. November 2010 vom 5. Dezember 2011 Inhaltsverzeichnis Zu diesem Versorgungskonzept...

Mehr

DAS EINRICHTUNGSKONZEPT DER DRK BREMEN PFLEGE GMBH

DAS EINRICHTUNGSKONZEPT DER DRK BREMEN PFLEGE GMBH DAS EINRICHTUNGSKONZEPT DER DRK BREMEN PFLEGE GMBH 1. Zur Entwicklung/Geschichte Die ambulante Pflege des Deutschen Roten Kreuzes in Bremen hat sich aus karitativen Tätigkeiten heraus entwickelt. Bereits

Mehr

Workshop 5, Zukunft Geld: NFA und Neuordnung Pflegefinanzierung. Fachtagung Curaviva 10. Januar 2008

Workshop 5, Zukunft Geld: NFA und Neuordnung Pflegefinanzierung. Fachtagung Curaviva 10. Januar 2008 Workshop 5, Zukunft Geld: NFA und Neuordnung Pflegefinanzierung 10. Januar 2008 Inhalt Workshop 1. Informationen zu: NFA und Spitex NFA und Heimfinanzierung (Hauptteil) Neuordnung Pflegefinanzierung 2.

Mehr

AUSLEGEORDNUNG DER TARIFE FÜR FREIBERUFLICHE UND SPITALEXTERNE WUNDFACHPFLEGENDE. 18. Mitgliederversammlung, 24. September 2014

AUSLEGEORDNUNG DER TARIFE FÜR FREIBERUFLICHE UND SPITALEXTERNE WUNDFACHPFLEGENDE. 18. Mitgliederversammlung, 24. September 2014 AUSLEGEORDNUNG DER TARIFE FÜR FREIBERUFLICHE UND SPITALEXTERNE WUNDFACHPFLEGENDE 18. Mitgliederversammlung, 24. September 2014 Finanzierung der Pflege zuhause Abhängig von Pflegebedarf Abklärung und Beratung

Mehr

10. Keine Annahme weiterer Arbeiten

10. Keine Annahme weiterer Arbeiten Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Perle 1. Grundsätzliches 2. Zielsetzung 3. Dienstleistungsumfang 4. Dienstleistung 5. Dienstleistungsgrenzen 6. Tarife und Rechnungsstellung 7. Kündigung 8. Schweigepflicht

Mehr

Tarif und Tarifanpassung in der Krankenversicherung (KVG)

Tarif und Tarifanpassung in der Krankenversicherung (KVG) Tarif und Tarifanpassung in der Krankenversicherung (KVG) Folien-Auszüge von Willy Oggier, Dr.oec.HSG Aufbau Wie war die Tarifaushandlung im KVG gedacht? Methodische Hinweise Die Fragen im einzelnen Fazit

Mehr

Das vorliegende Dokument bietet Informationen zu folgenden Themen:

Das vorliegende Dokument bietet Informationen zu folgenden Themen: Allgemein gültige Informationen zuhanden der Klientinnen und Klienten der Spitex-Organisationen mit Leistungsaufträgen der Gemeinden resp. des Kantons im Kanton Schwyz Das vorliegende Dokument bietet Informationen

Mehr

Taxordnung Alterszentrum Weihermatt

Taxordnung Alterszentrum Weihermatt Taxordnung Alterszentrum Weihermatt Anhang 2 vom 26. Dezember 2012 Nachgeführt bis 1. Januar 2015 1/5 Tarifliste (Taxtabelle) gültig ab 1. Januar 2013 1. GRUNDTAXEN Einzelzimmer Grundtaxe I Fr. 155.--

Mehr

Berechnungsbeispiel 1 Kombination von häuslicher Pflege (Pflegesachleistung) und Pflegegeld

Berechnungsbeispiel 1 Kombination von häuslicher Pflege (Pflegesachleistung) und Pflegegeld Berechnungsbeispiel 1 Kombination von häuslicher Pflege (Pflegesachleistung) und Pflegegeld Neben der professionellen Pflege in Form von Sachleistungen durch eine gewählte (ambulante) Pflegeeinrichtung

Mehr

Pflegefinanzierung in den Kantonen - Ambulante Pflege

Pflegefinanzierung in den Kantonen - Ambulante Pflege Spitex Verband Schweiz Pflegefinanzierung in den Kantonen - Ambulante Pflege Stand Mai 2012 Quelle: Spitex Kantonalverbände Spitex Verband Schweiz, Zentralsekretariat, Sulgenauweg 38, Postfach 1074, 3000

Mehr

Vorsorge für den Pflegefall? Jetzt handeln und nicht später

Vorsorge für den Pflegefall? Jetzt handeln und nicht später LVM-Pflege-Bahr (Tarif PTG) Vorsorge für den Pflegefall? Jetzt handeln und nicht später \ Mit staatlicher Förderung \ Für alle Pflegestufen \ Sofortleistung bei Unfall Private Vorsorge tut not und wird

Mehr

6.9.13. Palliative Care Spital Wetzikon und Zürich Oberland

6.9.13. Palliative Care Spital Wetzikon und Zürich Oberland 6.9.13 Palliative Care Spital Wetzikon und Zürich Oberland Agenda I Einleitung II Vorstellung der Pall Care GZO III Fallbeispiel IV Fragen und Diskussion Das Palliative Care Team GZO Wetzikon 3 Ziele von

Mehr

Patientenmobilität an der schweizerischen Grenze

Patientenmobilität an der schweizerischen Grenze Patientenmobilität an der schweizerischen Grenze Deutsch-französisch-schweizerische Konferenz, Baden-Baden, 17. 18. November 2014 Susanne Jeker Siggemann, stellvertretende Leiterin Sektion Rechtliche Aufsicht

Mehr

Pflege 2009. Soziales

Pflege 2009. Soziales Pflege 2009 Von Gerhard Hehl In Rheinland-Pfalz gab es im Dezember 2009 rund 106 400 e Menschen. Fast die Hälfte erhielt ausschließlich Pflegegeld, 21 Prozent wurden ambulant, weitere 30 Prozent stationär

Mehr

Mittagstisch Meetpoint, Emmen-Dorf Mittagstisch Riffig, Emmenbrücke

Mittagstisch Meetpoint, Emmen-Dorf Mittagstisch Riffig, Emmenbrücke Mittagstisch Meetpoint, Emmen-Dorf Mittagstisch Riffig, Emmenbrücke Ein Pilotprojekt der Gemeinde EMMEN Direktion Soziales und Vormundschaft Bericht und Antrag Eine Dienstleistung der Gemeinde EMMEN Angebot

Mehr

Spitex Verband Schweiz. Ersetzt das Branchenleitbild (vom Mai 1999) und die Strategie 2015 (vom Mai 2008)

Spitex Verband Schweiz. Ersetzt das Branchenleitbild (vom Mai 1999) und die Strategie 2015 (vom Mai 2008) Leitbild für die Non-Profit-Spitex für die Entwicklung der Spitex Ersetzt das Branchenleitbild (vom Mai 1999) und die Strategie 2015 (vom Mai 2008) Aufbau: 1. Hilfe und Pflege zu Hause 2 2. Positionierung

Mehr

Dekret über die berufliche Vorsorge für Mitglieder des Regierungsrates und über die Lohnleistungen beim Ausscheiden aus dem Amt

Dekret über die berufliche Vorsorge für Mitglieder des Regierungsrates und über die Lohnleistungen beim Ausscheiden aus dem Amt ENTWURF Dekret über die berufliche Vorsorge für Mitglieder des Regierungsrates und über die Lohnleistungen beim Ausscheiden aus dem Amt Vom Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft, gestützt auf 67 Absatz

Mehr

Verhaltensoptionen, wenn Krankenversicherer Leistungen kürzen

Verhaltensoptionen, wenn Krankenversicherer Leistungen kürzen Spitex Verband Kanton St. Gallen Verhaltensoptionen, wenn Krankenversicherer Leistungen kürzen Wenn der Krankenversicherer innert 14 Kalendertagen ab Eingang der ärztlichen Anordnung/Bedarfsmeldung keinen

Mehr

Verordnung über Investitionshilfe für Berggebiete

Verordnung über Investitionshilfe für Berggebiete Verordnung über Investitionshilfe für Berggebiete (IHV) 901.11 vom 26. November 1997 (Stand am 1. Februar 2000) Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf die Artikel 8 Absatz 3 und 21 Absatz 3 des Bundesgesetzes

Mehr

Ehrenamtliche weiterbilden, beraten, informieren

Ehrenamtliche weiterbilden, beraten, informieren Ehrenamtliche weiterbilden, beraten, informieren Inhaltsverzeichnis Regionalentwicklung und 16 Zukunftsprojekte 3 Weiterbildung worum geht es? 4 Ein konkretes Beispiel 5 Seminar Freiwilligenmanagement

Mehr

Die neue Pflegefinanzierung

Die neue Pflegefinanzierung Kanton Zürich Gesundheitsdirektion Die neue Pflegefinanzierung Informationen für Patientinnen und Patienten, Angehörige, Institutionen und Gemeinden Im Alter zuhause «Im Alter zuhause» diese drei Worte

Mehr

Die Pflegeleistungen. Das ändert sich ab 1. Januar 2015. Quelle: Bundesministerium für Gesundheit

Die Pflegeleistungen. Das ändert sich ab 1. Januar 2015. Quelle: Bundesministerium für Gesundheit Die Pflegeleistungen Das ändert sich ab 1. Januar 2015 Quelle: Bundesministerium für Gesundheit Pflegegeld für die Pflege zu Hause Stufe der Pflegebedürftigkeit Leistungen 2014 pro Monat Leistungen ab

Mehr

Klienteninformation Pflege und Hauswirtschaft/Betreuung

Klienteninformation Pflege und Hauswirtschaft/Betreuung Klienteninformation Pflege und Hauswirtschaft/Betreuung Verein SPITEX Sense, Spitalstrasse 1, 1712 Tafers Telefon: 026 419 95 55, Fax: 026 419 95 50, Mail: info@spitexsense.ch, www.spitexsense.ch Inhaltsverzeichnis

Mehr

Nicht über uns ohne uns

Nicht über uns ohne uns Nicht über uns ohne uns Das bedeutet: Es soll nichts über Menschen mit Behinderung entschieden werden, wenn sie nicht mit dabei sind. Dieser Text ist in leicht verständlicher Sprache geschrieben. Die Parteien

Mehr

Projekt ThurVita Wil und Umgebung

Projekt ThurVita Wil und Umgebung kompetenz im gesundheitswesen. Bronschhofen Niederhelfenschwil Rickenbach Wil Wilen Projekt ThurVita Wil und Umgebung Präsentation für die Mitgliederversammlung der Spitex-Dienste Wil und Umgebung vom

Mehr

Tarifdelegiertentag. 6. Mai 2015. Prof. Dr. iur. Ueli Kieser

Tarifdelegiertentag. 6. Mai 2015. Prof. Dr. iur. Ueli Kieser Tarifdelegiertentag 6. Mai 2015 Prof. Dr. iur. Ueli Kieser Tarifentwicklung Juristische Aspekte Agenda - Welches sind die tragenden Grundelemente der schweizerischen Krankenversicherung? - Gibt es eine

Mehr

Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung

Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung SRL Nr. 865 Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung vom 23. März 1998* Der Grosse Rat des Kantons Luzern, nach Einsicht in die Botschaft des Regierungsrates vom 27. Mai 1997 1,

Mehr

Leistungen der Pflegeversicherung ab 1.1.10

Leistungen der Pflegeversicherung ab 1.1.10 Leistungen der Pflegeversicherung ab 1.1.10 Bei Nutzung der Tagespflege erhält der Versicherte den 1,5 fachen Satz (entspricht 150%) an Leistungen. Alle Leistung können einzeln nie mehr als 100 % ergeben!

Mehr

Hinweise in Leichter Sprache zum Vertrag über das Betreute Wohnen

Hinweise in Leichter Sprache zum Vertrag über das Betreute Wohnen Hinweise in Leichter Sprache zum Vertrag über das Betreute Wohnen Sie möchten im Betreuten Wohnen leben. Dafür müssen Sie einen Vertrag abschließen. Und Sie müssen den Vertrag unterschreiben. Das steht

Mehr

Ambulante Pflege der Sozialstation

Ambulante Pflege der Sozialstation Ambulante Pflege der Sozialstation 24 Stunden erreichbar 0 51 21 93 60 22 Ihre Ansprechpartner: Stefan Quensen - Pflegedienstleitung Roswitha Geßner - Stellv. Pflegedienstleitung Unsere Leistungsarten

Mehr

Pflegende Angehörige beraten, begleiten, unterstützen. SPITEX RegionKöniz Brigitte Hadorn-Lüthi

Pflegende Angehörige beraten, begleiten, unterstützen. SPITEX RegionKöniz Brigitte Hadorn-Lüthi Pflegende Angehörige beraten, begleiten, unterstützen SPITEX RegionKöniz Brigitte Hadorn-Lüthi Uebersicht Vision und Leitgedanken SPITEX RegionKöniz Entlastung für die pflegenden Angehörigen Neue Rollen

Mehr

Wie machen es die anderen? Beispiel Schweiz. Dr.med. Thomas Maier Chefarzt St. Gallische Kantonale Psychiatrische Dienste Sektor Nord

Wie machen es die anderen? Beispiel Schweiz. Dr.med. Thomas Maier Chefarzt St. Gallische Kantonale Psychiatrische Dienste Sektor Nord Wie machen es die anderen? Beispiel Schweiz Dr.med. Thomas Maier Chefarzt St. Gallische Kantonale Psychiatrische Dienste Sektor Nord 2 Kanton St. Gallen 487 000 Einwohner Sektor Nord 280 000 Einwohner

Mehr

Verordnung über Unterstützungsbeiträge an schul- und familienergänzende Betreuungsverhältnisse in Kinderkrippen,

Verordnung über Unterstützungsbeiträge an schul- und familienergänzende Betreuungsverhältnisse in Kinderkrippen, Verordnung über Unterstützungsbeiträge an schul- und familienergänzende Betreuungsverhältnisse in Kinderkrippen, Tagesstrukturen und in Tagesfamilien (FAMEX-Verordnung) vom 5. Dezember 2012 Inhaltsverzeichnis

Mehr

Rund ums Thema Pflegestufen

Rund ums Thema Pflegestufen Rund ums Thema Pflegestufen Seit 1. Juli 1996 erhalten Pflegebedürftige - abgestuft in drei Pflegestufen - Leistungen aus der Pflegeversicherung. Jeder ist dort pflegeversichert, wo sein Krankenversicherungsschutz

Mehr

Stadt Luzern Stadtrat

Stadt Luzern Stadtrat Stadt Luzern Stadtrat Bericht und Antrag an den Grossen Stadtrat von Luzern vom 11. Dezember 2013 (StB 999) B+A 29/2013 Detailkonzepte Pflegeversorgung und Umwandlung HAS Zusatzkredit Vom Grossen Stadtrat

Mehr

Finanzierung der Pflege

Finanzierung der Pflege Finanzierung der Pflege Rechtliche Umsetzung des Modells der Leistungserbringer SBK Schweizer Berufsverband der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner Spitex Verband Schweiz Forum stationäre Altersarbeit

Mehr

Verordnung über die Subventionierung der familienergänzenden Kinderbetreuung

Verordnung über die Subventionierung der familienergänzenden Kinderbetreuung Kinderbetreuungsverordnung 680. Verordnung über die Subventionierung der familienergänzenden Kinderbetreuung vom 5. September 005 Der Grosse Stadtrat, gestützt auf Art. 5 des Gemeindegesetzes vom 7. August

Mehr

Pflegefall wer bezahlt, wenn es ernst wird?

Pflegefall wer bezahlt, wenn es ernst wird? Pflegefall wer bezahlt, wenn es ernst wird? Schützen Sie sich und Ihre Angehörigen rechtzeitig vor den finanziellen Folgen im Pflegefall. Kunden und Rating-Agenturen empfehlen die Württembergische Krankenversicherung

Mehr

Betreuung Betreuung quo vadis. Ein Konzept im Spannungsfeld

Betreuung Betreuung quo vadis. Ein Konzept im Spannungsfeld Betreuung Betreuung quo vadis Ein Konzept im Spannungsfeld Stefan Knoth, Gesundheitswissenschafter Geschäftsführer Curanovis Care Management 1 Übersicht: 4 Logiken 1 Konzept Dienstleistungs- Logik Finanzierungs-

Mehr

Bundesgesetz über Beiträge an die Aufwendungen der Kantone für Stipendien und Studiendarlehen

Bundesgesetz über Beiträge an die Aufwendungen der Kantone für Stipendien und Studiendarlehen Bundesgesetz über Beiträge an die Aufwendungen der Kantone für Stipendien und Studiendarlehen im tertiären Bildungsbereich (Ausbildungsbeitragsgesetz) 416.0 vom 6. Oktober 2006 1 (Stand am 1. Januar 2008)

Mehr

micura Pflegedienste München/Dachau GmbH

micura Pflegedienste München/Dachau GmbH micura Pflegedienste München/Dachau GmbH 2 PFLEGE UND BETREUUNG ZUHAUSE 3 Im Laufe eines Lebens verändern sich die Bedürfnisse. micura Pflegedienste München/ Dachau schließt die Lücke einer eingeschränkten

Mehr

Pflegeneuausrichtungsgesetz: Pflegebedürftige und Menschen mit Demenz sind die Gewinner!

Pflegeneuausrichtungsgesetz: Pflegebedürftige und Menschen mit Demenz sind die Gewinner! Pflegeneuausrichtungsgesetz: Pflegebedürftige und Menschen mit Demenz sind die Gewinner! Die Änderungen in der Pflegeversicherung beruhen auf dem Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG). Dieses ist in weiten

Mehr

Pflegekräfte aus Polen: Änderungen ab dem 1.5.2011

Pflegekräfte aus Polen: Änderungen ab dem 1.5.2011 Pflegekräfte aus Polen: Änderungen ab dem 1.5.2011 Fachtagung Grenzenlose Dienstleistungen im deutsch-polnischen Wirtschaftsraum Auswirkungen für Unternehmer und Verbraucher Frankfurt (Oder), 27. Oktober

Mehr

Grundsätze zur Führung und Zusammenarbeit. Ernst Schweizer AG, Metallbau

Grundsätze zur Führung und Zusammenarbeit. Ernst Schweizer AG, Metallbau Grundsätze zur Führung und Zusammenarbeit Ernst Schweizer AG, Metallbau Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, liebe Vorgesetzte Wir wollen zusammen Resultate erzielen und unsere vier Schweizer-Erfolgs-Punkte

Mehr

Pflege im Jahr 2007. Pflege

Pflege im Jahr 2007. Pflege Pflege im Jahr 2007 Von Gerhard Hehl In Rheinland-Pfalz gab es im Dezember 2007 fast 102 500 pflegebedürftige Menschen. Gut die Hälfte erhielt ausschließlich Pflegegeld. Fast 20% wurden ambulant, weitere

Mehr

Persönliches Budget Hilfen für ehrenamtliche rechtliche Betreuer als Budgetassistenten

Persönliches Budget Hilfen für ehrenamtliche rechtliche Betreuer als Budgetassistenten Persönliches Budget Hilfen für ehrenamtliche rechtliche Betreuer als Budgetassistenten Schulungsunterlagen der Mitarbeiterinnen des Projektes Fachberatung von ehrenamtlichen rechtlichen Betreuerinnen und

Mehr

Inhalt der Grundtaxe

Inhalt der Grundtaxe Finanzierung eines Heimplatzes im Alterszentrum Dreilinden Unterscheidung der Kosten Private Auslagen Pflegekosten Betreuungskosten Grundtaxe (Hotelkosten) Inhalt der Grundtaxe Unterkunft Vollpension (inkl.

Mehr

M I N I S T E R I U M F Ü R F I N A N Z E N U N D W I R T S C H A F T B A D E N - W Ü R T T E M B E R G

M I N I S T E R I U M F Ü R F I N A N Z E N U N D W I R T S C H A F T B A D E N - W Ü R T T E M B E R G M I N I S T E R I U M F Ü R F I N A N Z E N U N D W I R T S C H A F T B A D E N - W Ü R T T E M B E R G Postfach 10 14 53 70013 Stuttgart E-Mail: poststelle@mfw.bwl.de FAX: 0711 123-4791 Landesamt für

Mehr

04.061 s Bundesgesetz über die Krankenversicherung. Teilrevision. Spitalfinanzierung (Differenzen)

04.061 s Bundesgesetz über die Krankenversicherung. Teilrevision. Spitalfinanzierung (Differenzen) Wintersession 007 e-parl 18.1.007 09:08 04.061 s Bundesgesetz über die Krankenversicherung. Teilrevision. Spitalfinanzierung (Differenzen) für soziale Sicherheit und Gesundheit des es Bundesgesetz über

Mehr

Gleichwertigkeitsanerkennung nach Art. 119b AVIV

Gleichwertigkeitsanerkennung nach Art. 119b AVIV Gleichwertigkeitsanerkennung nach Art. 119b AVIV Anleitung 23. Dezember 2014 www.vsaa.ch www.aost.ch www.ausl.ch info@vsaa.ch info@aost.ch info@ausl.ch Genfergasse 10 3011 Bern 031 310 0890 Inhalt 1 Einleitung...

Mehr

Pflegereform 2015 - Leistungsausweitung für Pflegebedürftige - Fünftes SGB XI- Änderungsgesetz

Pflegereform 2015 - Leistungsausweitung für Pflegebedürftige - Fünftes SGB XI- Änderungsgesetz Änderungen Pflegeversicherung 2015 Pflegereform 2015 - Leistungsausweitung für Pflegebedürftige - Fünftes SGB XI- Änderungsgesetz 1. Pflegegeld ( 37 SGB XI) Die Leistungen werden ab 1.1.2015 erhöht (monatlich):

Mehr

Projekt Wiedereingliederung Brücke von verunfallten arbeitslosen Personen im Beschäftigungsprogramm der Caritas Luzern

Projekt Wiedereingliederung Brücke von verunfallten arbeitslosen Personen im Beschäftigungsprogramm der Caritas Luzern Projekt Wiedereingliederung Brücke von verunfallten arbeitslosen Personen im Beschäftigungsprogramm der Caritas Luzern Anforderungsprofil / Leistungsvereinbarung 1. Ausgangslage 2. Das Konzept 3. Erwartungen

Mehr

Die Finanzierung des Gesundheitswesens mit Fokus Langzeitpflege

Die Finanzierung des Gesundheitswesens mit Fokus Langzeitpflege Die Finanzierung des Gesundheitswesens mit Fokus Langzeitpflege Jubiläumsanlass 10 Jahre Spitex Bern Referat von Peter Marbet Leiter der Abteilung Politik und Kommunikation Mitglied der Direktion santésuisse

Mehr

Botschaft des Regierungsrates an den Kantonsrat B 90. zum Entwurf eines Kantonsratsbeschlusses

Botschaft des Regierungsrates an den Kantonsrat B 90. zum Entwurf eines Kantonsratsbeschlusses Botschaft des Regierungsrates an den Kantonsrat B 90 zum Entwurf eines Kantonsratsbeschlusses über die Verlängerung der Frist zur Behandlung der Volksinitiative «Für eine gerechte Aufteilung der Pflegefinanzierung»

Mehr

Das ändert sich ab 1. Januar 2015

Das ändert sich ab 1. Januar 2015 Die Pflegeleistungen Das ändert sich ab 1. Januar 2015 Quelle: Bundesministerium für Gesundheit Pflegegeld für die Pflege zu Hause Pflegestufe 0 (mit Demenz) 120,00 123,00 Pflegestufe I 235,00 244,00 Pflegestufe

Mehr

Volksinitiative Einheitskasse:

Volksinitiative Einheitskasse: Volksinitiative Einheitskasse: H+ steht für f r ein zukunftsorientiertes Gesundheitswesen Die Einheitskasse löst l bestehende Probleme nicht H+ Die Spitäler der Schweiz, 3. Januar 2007 1 H+ gegen Einheitskasse

Mehr

Pflegedossier für die kreisfreie Stadt Frankfurt (Oder)

Pflegedossier für die kreisfreie Stadt Frankfurt (Oder) Pflegedossier für die kreisfreie Stadt Frankfurt (Oder) Regionalbüros für Fachkräftesicherung - Fachkräftemonitoring - EUROPÄISCHE UNION Europäischer Sozialfonds Dieses Projekt wird durch das Ministerium

Mehr

Pflegedossier für den Landkreis Potsdam-Mittelmark

Pflegedossier für den Landkreis Potsdam-Mittelmark Pflegedossier für den Landkreis Potsdam-Mittelmark Regionalbüros für Fachkräftesicherung - Fachkräftemonitoring - Dieses Projekt wird durch das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und

Mehr

Gönner der Junioren. Patenschaft für Tennistalente. im Freiamt

Gönner der Junioren. Patenschaft für Tennistalente. im Freiamt Gönner der Junioren Patenschaft für Tennistalente im Freiamt GÖNNER DER JUNIOREN Lieben Sie den Tennissport? Möchten Sie etwas Gutes für die Jugend tun oder sind Sie begeisterter Fan vom Spitzensport?

Mehr

Leistungen für Demenzpatienten

Leistungen für Demenzpatienten Leistungen für Demenzpatienten Quelle: Bundesministerium für Gesundheit Pflegegeld für die Pflege zu Hause Pflegestufe 0 (mit Demenz) 123,00 Pflegestufe I (mit Demenz) 316,00 Pflegestufe II (mit Demenz)

Mehr

Mehr Entlastung. Mehr Flexibilität. Mehr Leistungen.

Mehr Entlastung. Mehr Flexibilität. Mehr Leistungen. Mehr Entlastung. Mehr Flexibilität. Mehr Leistungen. Ambulante Dienste Kundeninformationen zur Einführung des 1. Pflegestärkungsgesetzes. Das können Sie ab 2015 von uns erwarten. Ab 2015: Bessere Pflege-

Mehr

Die Geld- und Sachleistungen werden in der Regel um 4% erhöht.

Die Geld- und Sachleistungen werden in der Regel um 4% erhöht. Änderungen in der Pflegeversicherung ab 01.01.2015 Ab 1. Januar 2015 gibt es viele Änderungen bei der Pflegeversicherung. Die Änderungen beruhen auf dem sogenannten Pflegestärkungsgesetz 1. Hier haben

Mehr

Personal der Frankfurter Pflegeeinrichtungen 2005

Personal der Frankfurter Pflegeeinrichtungen 2005 290 Personal der Frankfurter Pflegeeinrichtungen Petra Meister Personal der Frankfurter Pflegedienste Anteil der Teilzeitbeschäftigten lag deutlich über 50 % Ende des Jahres gab es 117 Pflegedienste in

Mehr

SCHLÜSSELPERSONEN IN DER KOMMUNALEN INTEGRATIONSPOLITIK

SCHLÜSSELPERSONEN IN DER KOMMUNALEN INTEGRATIONSPOLITIK 2. Plattform Integration Aarau SCHLÜSSELPERSONEN IN DER KOMMUNALEN INTEGRATIONSPOLITIK EINE WISSENSCHAFTLICHE ANNÄHERUNG Livia Knecht, Master in Sozialer Arbeit BFH 28. November 2013 VORSTELLUNG MASTERTHESIS

Mehr

Social Media Einsatz in saarländischen Unternehmen. Ergebnisse einer Umfrage im Mai 2014

Social Media Einsatz in saarländischen Unternehmen. Ergebnisse einer Umfrage im Mai 2014 Social Media Einsatz in saarländischen Unternehmen Ergebnisse einer Umfrage im Mai 2014 Social Media Nutzung in saarländischen Unternehmen Umfrage vom 06.05.2014 28.05.2014 Zehn Fragen 174 Teilnehmer Social

Mehr