Islamische Finanzordnung in einer sozialen Marktwirtschaft
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- Hartmut Fürst
- vor 8 Jahren
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1 Islamische Finanzordnung in einer sozialen Marktwirtschaft Prof. Dr. Volker Nienhaus Symposium "Islamische Finanzen in einer sozialen Marktwirtschaft" Institut für interkulturelle und interreligiöse Begegnung der Philosophisch Theologischen Hochschule Vallendar und Georges Anawati Stiftung Vallendar, 21. Oktober 2011 Die heterogene islamische Welt: Von Nordafrika bis Südostasien
2 Islamische Wirtschaftskonzepte zwischen Ökonomie und Recht Islamisches System umfassende Weltdeutung säkulare Wirtschaftswissenschaft Prinzipien islamische Ökonomie Ordnungsentwürfe Koran Sunna Fiqh (Rechtswissenschaft) Scharia (islamisches Recht) Regeln Islamische System Konzept einer sozialen Marktwirtschaft zeitgenössische Anwendung/Ergänzung der Scharia säkulares Recht Teilordnungen, Systemelemente: generelle Legitimierung aus Text und Kontext, insbes. Markt und Wettbewerb Privateigentum, Vertragsfreiheit Leistung, Gerechtigkeit spezifische Ausgestaltung, insbesondere zakat ('Sozialabgabe') riba Verbot und zinslose Finanzwirtschaft Scharia Boards bei Finanzinstitutionen takaful (islamische Versicherung) Grundlagen und Prinzipien der Gestaltung von Verträgen im Islam Wirtschaftsethische Positionen: Eigenverantwortlichkeit, keine Leistung ohne Gegenleistung Koran Sunna Konsens (ijma) Analogie (qias) Gemeinwohl, öffentliches Interesse (maslaha) ökonomische und soziale Oberziele: Gemeinwohl Gerechtigkeit Privateigentum, aber nur Treuhänderschaft (Sozialpflichtigkeit, Schutz der Schöpfung) Mäßigung und Sozialorientierung soziale Verantwortung von Individuum, Gesellschaft, Staat (Grundsätze der Solidarität und Elemente von Subsidiarität) Grenzen für materielle Ungleichheit Lehre vom gerechten Preis (= Preisbildung auf Wettbewerbsmärkten) Vertragsfreiheit (mit Grenzen) Klarheit, Transparenz, Verantwortung Armutsbekämpfung, Grenzen der Ungleichverteilung
3 Grundlagen und Prinzipien der Gestaltung von Verträgen im Islam Koran Sunna Konsens (ijma) Analogie (qias) Gemeinwohl, öffentliches Interesse (maslaha) Legitimationsgrundlagen, notwendige Nebenbedingungen traditionelles islamisches Vertragsrecht modernes 'financial engineering' Vertragsfreiheit, aber riba Verbot Glücksspiel Verbot (maysir) Verbot vermeidbarer Unsicherheit (gharar) keine Leistung ohne Gegenleistung freie Preisbildung faire/gerechte Preise Vermeidung von Informationsverzerrungen Vermeidung negativer externer Effekte Islam und Soziale Marktwirtschaft Grundsätze der sozialen und ökologischen Marktwirtschaft (BMZ, 2007) Grundsatz Rechtsstaatlichkeit Breitenwirksames Wachstum Stärkung des Privatsektors Marktwirtschaftliche Rahmenbedingung Zukunftsfähige Wirtschaft Sozialpartnerschaft Ökologie Chancengleichheit Sichtweise in der islamischen Ökonomie Bindung an Scharia und säkulares Recht (großer Gestaltungsspielraum) produktiver Einsatz von Vermögen erwünscht; soziale Gerechtigkeit und Armutsbekämpfung haben hohen Stellenwert Unternehmertum positiv bewertet (Vorbild des Propheten), Corporate Governance zunehmend wichtig, Primat der eigenen Leistung Privateigentum an Produktionsmitteln, Geldwertstabilität, Vertragsfreiheit (aber einige Verbote beachten), offene Wettbewerbsmärkte, Staatseingriffe nur bei Marktversagen, öffentliche Basisinfrastruktur; kritisch: riba Verbot zunehmend anerkannter Stellenwert von Bildung und Wissenschaft, Technologie; Verweis auf historische islamische Führungspositionen soziale Sicherung als gesellschaftliche/individuelle (nicht staatliche) Aufgabe [zakat, takaful]; kritisch: nur rudimentäres islamisches Arbeitsrecht; Tarifverträge, Gewerkschaften usw. kein Thema in der islamischen Ökonomie Allah letzter Eigentümer, Mensch nur Treuhänder; Verpflichtung auch gegenüber künftigen Generationen (Nachhaltigkeitsidee) kritisch: rechtliche Stellung der Frau; kulturbedingte Rollenverteilungen
4 Islam und Soziale Marktwirtschaft Leitlinie Rechtsstaatliche Rahmenordnung Eigentumsordnung und Beschäftigung Wettbewerb als Grundlage Anwendung des Haftungsprinzips Leitlinien einer sozialen Marktwirtschaft und Grundpositionen der islamischen Ökonomie (KAS, 2009) Positionen der islamischen Ökonomie Hoher Stellenwert des Rechts und der Rechtsstaatlichkeit: Bindung des Regierungshandelns an ein übergeordnetes Recht die Scharia (die aber nur wenig direkt anwendbare ökonomische Inhalte besitzt) und Schariakompatibles säkulares Recht (bei dessen Formulierung ein großer Gestaltungsspielraum besteht) islamische Ordnungsvorstellungen sind mit unterschiedlichen Staatsformen (Demokratie, Monarchie usw.) vereinbar Zulässigkeit und Schutz des Privateigentums auch an Produktions mitteln, positive Bewertung unternehmerischer Leistung (Vorbild des Propheten) eigene Arbeit/Leistung soll primäre Quelle von Einkommen und legitimem Reichtum sein; Vermögen ist produktiv einzusetzen erwünschte Effekte für Wachstum und Beschäftigung) Hoher Stellenwert der Gerechtigkeit: Leistungsgerechtigkeit; gerechter Preis = Wettbewerbspreis; staatliche Sicherung des Wettbewerbs gegen Monopolisierung; gelegentlich staatliche Interventionen Konzeptionell starke Betonung der Entsprechung von Chance und Risiko (insbes. in der Finanzwirtschaft), Skepsis gegenüber haftungsbeschränkenden Rechtsformen wie Aktiengesellschaften (aber inzwischen akzeptiert); zunehmende Bedeutung von Corporate Governance Islam und Soziale Marktwirtschaft Leitlinie Stabilität der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen Bereitstellung öffentlicher Güter durch den Staat Solidarität und soziale Sicherung Leitlinien einer sozialen Marktwirtschaft und Grundpositionen der islamischen Ökonomie (KAS, 2009) Positionen der islamischen Ökonomie Hoher Stellenwert von Geldwertstabilität; unterschiedliche Modelle einer stabilitätsorientierten Geldordnung (Goldwährung, Warenwährung, 100 Prozent Geld, Regelbindung usw.) Regulierung der Finanzmärkte (riba Verbot, Bindung von Finanztransaktionen an die Realwirtschaft, Verbot von reinen Spekulationsgeschäften) Bereitstellung einer Basisinfrastruktur (Rechtssystem, Bildung, Gesundheit, Mobilität) als legitime Staatsaufgabe anerkannt; Diskussion um Wissenschaft als öffentliches Gut Korrektur von Markt /Wettbewerbsversagen, aber kein struktur und prozesspolitischer Interventionismus Armutsbekämpfung als wirtschaftspolitisches Oberziel Zakat als Nucleus einer familienunabhängigen sozialen Sicherung (Anspruch der Bedürftigen an die Gesellschaft Staat nur subsidiär) Forderung auch nach internationaler Solidarität innerhalb der islamischen Welt (umma) Grundprinzip von Scharia kompatiblen Versicherungen (takaful): Gegenseitigkeit, Beitritt zu einer Solidargemeinschaft statt 'Kauf'
5 Islam und Soziale Marktwirtschaft Leitlinie Anreizkompatibilität Leitlinien einer sozialen Marktwirtschaft und Grundpositionen der islamischen Ökonomie (KAS, 2009) Positionen der islamischen Ökonomie Zulässigkeit säkularer Steuern (zusätzlich zu zakat) inzwischen unbestritten, konkrete Ausgestaltung je nach Ort/Zeit/Umständen gestaltbar Nachhaltigkeit Allah letzter Eigentümer, Mensch nur Treuhänder, Verpflichtung auch gegenüber künftigen Generationen (Nachhaltigkeitsidee) Politik der offenen Märkte Grundsätzlich für offene Güter, Dienstleistungs und Arbeitsmärkte, Vorbehalte bei Kapitalmärkten (Zinsproblematik, spekulative Kapitalbewegungen) Islamische Ökonomie und Finanzen: Divergierende Anliegen und Erwartungen System /Entwicklungs Perspektive s Suche nach einem eigenständigem Wirtschaftssystem (Pakistan) 1950s 1940s
6 Islamische Ökonomie und Finanzen: Divergierende Anliegen und Erwartungen System /Entwicklungs Perspektive Ablehnung der bekannten Systeme: britischer Kolonialkapitalismus gottloser Sowjetkommunismus grundsätzliche Alternativen: 'Kapitalismus minus Zins' 'Kommunismus plus Gott' Suche nach einem eigenständigem Wirtschaftssystem (Pakistan) s 1950s 1940s im Finanzwesen: kein Zins keine Spekulation Risikoteilung Ersatz der Darlehnsfinanzierung durch Partnerschaftsmodelle (eigenkapitalähnlich), Proift and Loss Sharing Islamische Ökonomie und Finanzen: Divergierende Anliegen und Erwartungen System /Entwicklungs Perspektive überlegene Stabilität in der Finanzkrise [?] islamische Mikrofinanz und finanzielle Inklusion Islamisierung von Finanzsystemen: Pakistan, Sudan, Iran abstrakte Modelle einer Erfolgsbeteiligungswirtschaft und Geldreform Förderung der Entwicklung (Sparkassen Projekt von Mit Gahmr) Suche nach einem eigenständigem Wirtschaftssystem (Pakistan) s 1950s 1940s
7 Islamische Ökonomie und Finanzen: Divergierende Anliegen und Erwartungen System /Entwicklungs Perspektive kommerzielle Perspektive überlegene Stabilität in der Finanzkrise [?] islamische Mikrofinanz und finanzielle Inklusion Islamisierung von Finanzsystemen: Pakistan, Sudan, Iran abstrakte Modelle einer Erfolgsbeteiligungswirtschaft und Geldreform Förderung der Entwicklung (Sparkassen Projekt von Mit Gahmr) Suche nach einem eigenständigem Wirtschaftssystem (Pakistan) s 1950s 1940s Finanzdienstleistungen für Handelshäuser am arabischen Golf: Scharia Konformität Petrodollar, Entstehung und Wachstum eigenständiger arabischer Banken Islamische Ökonomie und Finanzen: Divergierende Anliegen und Erwartungen System /Entwicklungs Perspektive überlegene Stabilität in der Finanzkrise [?] islamische Mikrofinanz und finanzielle Inklusion Islamisierung von Finanzsystemen: Pakistan, Sudan, Iran abstrakte Modelle einer Erfolgsbeteiligungswirtschaft und Geldreform Förderung der Entwicklung (Sparkassen Projekt von Mit Gahmr) Suche nach einem eigenständigem Wirtschaftssystem (Pakistan) s 1950s 1940s kommerzielle Perspektive Ziel: funktionale Äquivalente zu den bekannten Finanzdienstleitungen und Produkten konventioneller Banken, aber auf der Basis Scharia konformer Verträge Finanzdienstleistungen für Handelshäuser am arabischen Golf: Scharia Konformität Petrodollar, Entstehung und Wachstum eigenständiger arabischer Banken andere Form, vergleichbare Funktionalität andere Form, andere Funktionalität
8 Islamische Ökonomie und Finanzen: Divergierende Anliegen und Erwartungen System /Entwicklungs Perspektive überlegene Stabilität in der Finanzkrise [?] islamische Mikrofinanz und finanzielle Inklusion Islamisierung von Finanzsystemen: Pakistan, Sudan, Iran abstrakte Modelle einer Erfolgsbeteiligungswirtschaft und Geldreform Förderung der Entwicklung (Sparkassen Projekt von Mit Gahmr) Suche nach einem eigenständigem Wirtschaftssystem (Pakistan) s 1950s 1940s kommerzielle Perspektive Expansion und Ausdifferenzierung des islamischen Finanzsektors, aktive Beteiligung westlicher Banken, wachsendes Interesse nicht islamischer Länder Malaysia: von der Pro Bumiputra Politik zum dualen Finanzsektor: Banken, Kapitalmarkt, Takaful, Regulierung, etc. Finanzdienstleistungen für Handelshäuser am arabischen Golf: Scharia Konformität Petrodollar, Entstehung und Wachstum eigenständiger arabischer Banken Größenordnung und Struktur der islamischen Finanzwirtschaft Gesamtvolumen Scharia konformer Vermögensanlagen 2010: ca Mrd. US$ (einschließlich ca. 290 Mrd. US$ im Finanzsystem des Iran), anhaltend hohes Wachstum spezialisierte islamische Finanzdienstleister, Investmentgesellschaften, Immobilienfinanzierer, Takaful (Re Takaful) [= islam. Versich.] Islamic Fonds Sukuk konventionelle Banken Islamische Fenster, einzelne Produkte Islamische Tochteruntern. Islamische Banken globales Finanzvermögen Informationsdienstleister, Medien, Verbände Kapitalmarktinstrumente Scharia konforme Aktien Islamische Wertpapiere (sukuk) Islamische Derivate Training, Weiterbild., Studium, Forschung Beratung (Recht, Markt, Scharia, ) Verträge im Bankwesen: mudaraba istisna musharaka ijara murabaha Rating Agenturen Börsen, spezialis. Finanzinstitutionen Schariakonforme Finanzinstrumente Verbot von riba, gharrar, maysir Gesetzgebung, Regulierung, Aufsicht, Standards "Socially Responsible Investments" in den USA Islamic Finance Infrastruktur der islamischen Finanzwirtschaft Beispiele: Bursa Suq al Sila, IDB, IILM BIS, BNM, CBB, FSA, SC, IFSB, AAOIFI Finanzvermögen 2010 [ in Mrd. US$]
9 riba Verbot und islamische Finanzwirtschaft Finanzierungszweck: Erwerb von Gütern/ Dienstleistungen Verfügung über Liquidität Schaira verboten: riba (Zinsen bei Gelddarlehen) gharar (vermeidbare Unsicherheit) maysir (Glücksspiel) erlaubt: Gewinne aus Handel und Vermietung einseitige Willenserklärungen (Versprechen) Handels /Mietverträge [Bank als Zwischenhändler/ Vermieter]: murabahah, ijarah Gewinn und Verlustbeteiligungen im Finanzierungs und Einlagengeschäft: mudarabah, musharaka Kombination von Handels /Mietverträgen: commodity murabaha, tawarruq Wertpapiere mit festen Erträgen: sukuk Handelsverträge plus einseitige Versprechen (wa d): komplexe synthetische Produkte für Interbanken Markt, Trading Idealwelt der islamischen Ökonomie, kaum Praxis relevanz bei Finanzierungen, aber in 'Einlagen' Geschäft gängige Praxis islamischer Banken, ökonomisch sehr zinsähnlich fortschreitende Emulation konventioneller Techniken, fragwürdige Scharia Qualitäten Murabahah 3 Lieferung Beauftragung 1 Kunde K 7 Bank B 5 Lieferant L spätere Barzahlung Zahlung Einstandspreis plus Aufschlag Kauf Übergabe an Bank Verkauf an Kunden Kundenperspektive: Lieferung (3) Zahlung (7) heute Zukunft
10 Verbotenes Umgehungsgeschäft Verkauf von Waren Barzahlung der Bank Kunde K Bank B Rückkauf der Waren spätere Zahlung des Kunden unzulässiges Zinsgeschäft (aber: bay al 'inah [nur] in Malaysia zulässig) Commodity Murabahah / Tawarruq Kunde K Kaufvertrag 2 Kaufvertrag 1 (nomineller) Transfer von Waren 3 6 spätere Zahlung (Einstandspreis + LIBOR + Spanne) Bank B (nomineller) Transfer von Waren 2 1 Barkauf von Waren Broker X Broker Y 5 Kaufpreiszahlung (Einstandspreis) 4a durch die Bank oder Verkauf von Waren: 4b direkt an Broker (X oder Y ) Kaufvertrag 3
11 Commodity Murabahah / Tawarruq Kaufvertrag 2 Kaufvertrag 1 'Kurs' heute: 100 Kunde K Platin später Bank B Platin heute Broker X Broker Y 5 99 heute Platin 4a durch die Bank oder 4b direkt an Broker (X oder Y ) Kaufvertrag 3 Commodity Murabahah / Tawarruq Kunde K Bank B Broker X Broker Y 99 heute von X 110 später an B 110 später von K 101 heute an X 101 heute von X 99 heute an K Kosten/Erträge
12 Konventionelle Versicherung und Takaful Problem bei Versicherungen: gharar kein gharar Versicherung auf Gegenseitigkeit, Genossenschaft Mitglieder (Versicherte) Gegenseitigkeitsverträge Ernennung Verantwortlichkeit Management wenn Verischerungsschutz gekauft wird (Kaufvertrag) wenn Schutz auf Gegenseitigkeit (Solidarität) beruht Tabarru ( Schenkung ) [Solidarbeitrag] verboten erlaubt Versicherung in Form einer Aktiengesellschaft Versicherte Management Ernennung Verantwortlichkeit Aktionäre Versicherungsvertrag Takaful Unternehmen (Pool ohne eigene Rechtspersönlichkeit + AG als Operator) Mitglieder (Versicherte) Tabarru Solidarvertrag Management Ernennung Verantwortlichkeit Aktionäre Eigenständigkeit und ethischen Dimensionen des Islamischen Finanzwesens 'Mikro Ebene': einzelne Verträge/ Finanzprodukte 'Meso Ebene': Finanzinstitutionen (Banken) Prüfung der Scharia Konformität juristisch / wirtschaftlich nach formal juristischen Kriterien (Scharia = islamische Recht); funktionale Äquivalente konventioneller Instrumente ( keine besondere ethische Qualität) evtl. Kontrolle der Scharia Konformität von Abläufen, nicht aber der ethischen Qualitäten z.b. von Finanzierungsentscheidungen oder Kundenbeziehungen ('Einleger' sind an Risiken beteiligt!) 'Makro Ebene': Finanzsystem funktionale Nachahmung konventioneller Instrumente/Produkte und Verwendung für die gleichen Projekte insofern kein wesentlicher ökonomischer Unterschied im Finanzierungsgeschäft (wohl aber im Einlagengeschäft wegen der grundsätzlichen Risikobeteiligung); dennoch Unterschied auf Systemebene denkbar bei Verzicht auf Instrumente für spekulative Finanztransaktionen (z.b. Derivate, Short Selling, Swaps): System wäre stabiler, weniger krisenanfällig, mit der Realwirtschaft verknüpft und würde reale Risiken breiter streuen; aber: spekulationsgeeignete Produkte sind derzeit zwar umstritten und nicht im allgemeinen Gebrauch, aber Scharia konforme 'Prototypen' sind bereits entwickelt und von führenden Scharia Gelehrten (z.b. mit Auflagen) für zulässig erklärt worden!
13 Islamische Finanzen = ethische Finanzwirtschaft? Kriterium Inhalt Relevanz Negativliste (unzulässige Anlagen) Finanzfilter Positivliste (erwünschte Anlagen) IF: Pornographie, Alkohol, Schweinefleisch, Glücksspiel, konventionelle Banken; Tabak, Waffen; EF: Boykott von Ländern, Unternehmen oder Projekten (z.b. wegen Verletzung von Menschenrechten, Umweltzerstörung) Obergrenzen für Verschuldungsgrad und Zinseinkünfte bzw. Zinskosten von Untern. EF: Finanzierung von Projekten mit konkreten erwünschten sozio ökonomischen oder ökologischen Effekten (z.b. Armutsbekämpfung, Ressourcenschonung, Nachhaltigkeit) wenig Übereinstimmung zwischen IF und EF für IF sehr wichtig, für EF kaum/keine Relevanz zentral für EF; nur allgemeine Deklarationen aber keine praktische Bedeutung für IF (sehr seltene Ausnahmen) Fazit: IF kann EF sein, ist aber nicht automatisch kein wesentlicher Unterschied zu konventionellen Finanzwirtschaft (kann sich auch Kriterien des EF zu eigen machen setzt aber Wollen von Management und Aktionären voraus. IF: Form vor Substanz, EF: Substanz vor Form; IF = islamische Finanzwirtschaft, EF = ethische Finanzwirtschaft (inkl. SRI: Socially Responsible Investment) Kontakt: Prof. Dr. Volker Nienhaus Dachsfeld 38a Essen Tel. (0201) Fax: (0201) Mobil: (0176) e mail: volker.nienhaus@gmx.net
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