als Teil der Finanzierung von Wohnheimen und Werkstätten für Menschen mit Behinderung
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- Jörg Eugen Fried
- vor 8 Jahren
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1 IBB-Rating, Kanton Thurgau als Teil der Finanzierung von Wohnheimen und Werkstätten für Menschen mit Behinderung
2 P R O G R A M M Worum geht es im Projekt, was heisst IBB Rating? Wie war/ist die alte Finanzierung des BSV? Was ändert sich bei der neuen Finanzierung und welche Ziele verfolgt sie? Wie ist das neue Finanzierungssystem entstanden? Wie sieht das neue Finanzierungssystem aus und wie wird finanziert? Einführung/Konsequenzen für einzelne Einrichtungen und Weiterentwicklung Kernbotschaft zum IBB Rating Fragen zur Diskussion an die Teilnehmerinnen und Teilnehmer 2
3 Worum geht es im Projekt, was heisst IBB-Rating? Aufgabe vom BSV zum Kanton im Rahmen der NFA / Übergangsfrist Neues Modell für die Finanzierung der Betriebsbeiträge von Wohnheimen und Werkstätten für Menschen mit Behinderung Erfassung des individuellen Betreuungsbedarfs (IBB Rating) und dessen Abgeltung 3
4 Wie war/ist die alte Finanzierung des BSV? BSV TAEP Pauschalierung (Tagesansatz im Rahmen des Entlastungsprogramms des Bundes im 2004) mit Obergrenze Fr /Tag beim Wohnen und max. Fr. 17. /Arbeitsstunde in den Werkstätten Gleiche Abgeltung für Menschen mit einer leichten, mittleren und einer Schwerbehinderung sowie für extern Wohnende Kostendeckungsmodell Fr. 64 Mio./Jahr an 25 Einrichtungen im Kanton Thurgau Plus Taxe der Betreuten (IV Rente, HE, EL) 4
5 Was ändert sich bei der neuen Finanzierung und welche Ziele werden verfolgt? Abgeltung der notwendigen Betreuungsleistung, die aufgrund des individuellen Betreuungsbedarfs (IBB) entsteht Gleichbehandlung der Abgeltung der Betreuungsleistung in allen Einrichtungen soweit als möglich Anreiz zur Aufnahme von Menschen mit einer Schwerbehinderung und Menschen mit auffälligem Verhalten Mit dem IBB Rating kann der Staat Betreuungsleistungen, die er für Menschen mit Behinderung einkaufen will, umschreiben, anerkennen, honorieren und evaluieren leistungsorientiertes Abgeltungsmodell 5
6 Wie ist die neue Finanzierung entstanden? Notwendigkeit aufgrund der neuen Verantwortung beim Kanton Vorgaben des Bundesgesetzes über die Institutionen zur Förderung der Eingliederung von invaliden Personen (IFEG) Vorgabe der Interkantonalen Vereinbarung für soziale Einrichtungen (IVSE) / Kostenrechnung Einbezug der Thurgauer Einrichtungsleiter bei der neuen Finanzierung (AG NFA TG) Zusammenarbeit in der SODK Ost + (7 Ostschweizer Kantone + Zürich) 6
7 Vorgehen Überprüfung bestehender Systeme (BESA/ROES usw., also mit Ratingsystemen) Entscheid, ein eigenes System zu entwickeln Systementwicklung defizitorientiert und nicht ressourcenorientiert Anspruchsgruppen Menschen mit geistiger und/oder körperlicher Behinderung Menschen mit psychischer und/oder Suchtbehinderung Differenzierung Wohnen/Tagesstruktur 7
8 Wie sieht das neue Finanzierungssystem aus und wie wird finanziert? Titel: subjektorientierte Objektfinanzierung subjektorientierter und objektorientierter Teil Wohnen und Tagesstruktur IBB Rating Kostenrechnung Abgeltung pro IBB Punkt und Hilflosigkeitseinstufung (HILO) 8
9 Neues Finanzierungssystem subjektorientierte Objektfinanzierung subjektorientierter Anteil objektorientierter Anteil IBB X Aufenthaltstage (Kalendertage) Anlagekosten Anerkannter Sachaufwand WS Anrechenbarer Betriebsertrag inkl. individuelle Taxen (gemäss Kontenplan CURAVIVA/IVSE) Personalkosten (ca. 80 %) Sachaufwand und Erlöse (ca. 20 %) 9
10 Kostenrechnung Kostenträger Wohnen Tagesstruktur Aufteilung Betreuungskosten (Abgeltung via IBB und HILO Rating) Objektkosten (real anfallende Kosten) Bei den Umlagen im Bereich der Objektkosten wird es in den SODK Ost + Kantonen kleine Unterschiede geben 10
11 Finanzierungssystem HILO Einstufung Hilflosigkeit WOHNEN IBB Einstufung Betreuungsbedarf IBB Punkte (Fragebogen) Maximalbetrag /schwer schwer /mittel mittel /leicht leicht /keine Minimum 0 20 HILO Einstufung Hilflosigkeit TAGESSTRUKTUR IBB Einstufung Betreuungsbedarf IBB Punkte (Fragebogen) Maximalbetrag /schwer schwer /mittel mittel /leicht leicht /keine Minimum
12 Indikatoren I IBB-Indikatorenraster Betreuungsbedarf für Wohnen: GB und/oder KB Nr. Indikatoren für Unterstützung Anforderungsbereiche/Betreuungsbedarf/Umfang Punkte 1 Grundpflege, medizinische Behandlungspflege und Ernährung 1. Betreuungsaufwand für Körperpflege und für die Verrichtung der Notdurft 4 2. Betreuungsaufwand für medizinische Massnahmen im Bereich Behandlungspflege 8 3. Betreuungsaufwand im Bereich der Ernährung, Abgabe und Kontrolle (Essen eingeben, Trinkmenge kontrollieren) 4 1. Unterstützung beim Ankleiden und witterungsbedingtem Zusammenstellen der Kleider 4 2 Bekleidung und Mobilität 2. Unterstützung im Bereich der Körpermobilität (Veränderung und Stützung von Körperpositionen) 4 3. Unterstützung von individueller Mobilität auf der Wohngruppe 4 4. Unterstützung zur sicheren Mobilität ausserhalb der Wohngruppe 4 3 Lebenstechniken 1. Unterstützung in der Bewältigung von Anforderungen im individuellen Umfeld 8 2. Unterstützung im Umgang mit freier Zeit und Betreuungsaufwand im Bereich der Freizeitaktivitäten 4 1. Betreuungsaufwand im Umgang mit aggressivem Verhalten (Auto-, Fremdaggressivität und Suizidalität) 8 4 Sicherheit und Stabilität 2. Betreuungsaufwand im Umgang mit Zwangsmassnahmen 8 3. Betreuungsaufwand in der Nacht: (Nachtwache: 4 Punkte, Nachtpikett: 2 Punkte, Bereitschaft: 1 Punkt, / s. Wegleitung) 8 1. Betreuungsaufwand im Umgang mit extremen, gewalttätigen Konfliktsituationen oder Zerstörungstendenzen (Kot verschmieren, Unordnung schaffen, Zerstörung von Mobiliar) 8 5 Psychische Beeinträchtigungen, deviantes und Suchtverhalten 2. Betreuungsaufwand im Umgang mit Nähe und Distanz (anstössiges Verhalten, verbale und nonverbale Übergriffe) 8 3. Betreuungsaufwand im Umgang mit Verhaltensauffälligkeiten, welche der Behinderung oder Sucht zu Grunde liegen (Ängste, Wahn, Zwänge, Neurotismen, Essstörungen, Depression) 8 4. Betreuungsaufwand im Umgang mit deviantem Sexualverhalten (Pädosexualität, Exhibitionismus, gewalttätige Sexualität) 12 Total 100 8
13 Indikatoren II IBB-Indikatorenraster Betreuungsbedarf für Wohnen: PB und/oder SB Nr. Indikatoren für Unterstützung Anforderungsbereiche/Betreuungsbedarf/Umfang Punkte 1 Grundpflege, medizinische Behandlungspflege und Ernährung 1. Auseinandersetzung mit der Krankheit, Krankheitseinsicht und Kontrolle der Medikamenteneinnahme 8 2. Austausch, Reflexion, Koordination/Vernetzung und Begleitung mit Arzt, Therapeut, Psychiater, Arbeitgeber 4 3. Unterstützung, Förderung oder Begleitung Körperpflege 8 2 Bekleidung und Mobilität 1. Unterstützung, Förderung oder Begleitung bei Arbeitsweg, Behördengängen 4 1. Unterstützung: Einkaufen, Kochen, Wäschebesorgung, "Ämtli-Erledigung" sowie für Weiterbildung/Training 4 2. Unterstützung, Förderung oder Begleitung in Anforderungen des Zusammenlebens in der Gruppe, Partnerschaft, mit Nachbarn, der Familie, bei der Arbeitsstelle und betreffend die Integration im sozialen Umfeld 8 3 Lebenstechniken 3. Individuelle Förderplanung und Begleitung in der Umsetzung 8 4. Aktivierung oder Begleitung in der Freizeitgestaltung 8 5. Unterstützung, Förderung oder Begleitung bei administrativen und finanziellen Aufgaben: Rente, EL, Kontoführungen, Rechnungen bezahlen, Budgetberatung, Schuldensanierung, Steuern 6. Unterstützung, Förderung, Begleitung und Auseinandersetzung im Umgang mit Rahmeneinhaltung und Struktur (Hausordnung, Regeln des Zusammenlebens) Sicherheit und Stabilität 1. Betreuungsaufwand in der Nacht: (Nachtwache: 4 Punkte, Nachtpikett: 2 Punkte, Bereitschaft: 1 Punkt, / s. Wegleitung) 8 5 Psychische Beeinträchtigungen, deviantes und Suchtverhalten 1. Unterstützung, Förderung oder Begleitung im Umgang/Prävention mit Sucht (substanzgebunden sowie Konsum, Ernährung, Medien) 2. Betreuungsaufwand im Umgang mit Nähe und Distanz (anstössiges Verhalten, verbale und nonverbale Übergriffe) 8 3. Betreuungsaufwand im Zusammenhang mit den Krankheitssymptomen oder deren Auswirkungen (Ängste, Zwänge, Selbst- und Fremdaggressionen, psychotisches oder schizophrenes Erleben) 4. Betreuungsaufwand im Umgang mit deviantem Sexualverhalten (Pädosexualität, Exhibitionismus, gewalttätige Sexualität) Total
14 Indikatoren III IBB-Indikatorenraster Betreuungsbedarf für Tagesstruktur: GB und/oder KB Nr. Indikatoren für Unterstützung Anforderungsbereiche/Betreuungsbedarf/Umfang Punkte 1 Anleitung/Begleitung/Förderung Aufwand für Anleitung (erklären und vorzeigen der Arbeitsabläufe) 4 2 Einrichtung des Arbeitsplatzes Aufwand für die Einrichtung des Arbeitsplatzes mit entsprechenden Hilfsmitteln (Arbeitsvorbereitung) 4 3 Qualität (Werkstätte) Unterstützung (Tagesstätte) Werkstätte: Aufwand für die Kontrolle der Arbeitsqualität durch Betreuungsperson Tagesstätte: Unterstützung bei der Ausführung von Tätigkeiten 4 4 Stabilität, Sicherheit, Krisenmanagement bei Verhaltensauffälligkeit Aufwand zum Schutz der Klientin/des Klienten (z.b. verhindern von davonlaufen, fernhalten von gefährlichen Maschinen/Einrichtungen, Selbst- und Fremdgefährdung, aggressivem Verhalten und Zwangshandlungen inklusive sexueller Auffälligkeiten) 4 5 Pflege/Hygiene/Verpflegung 6 Allgemeine Lebensbewältigung Aufwand zur Sicherstellung der Körperhygiene und Teilhabe an Zwischenverpflegungen (z.b. Hilfe bei Notdurft und Essenseingabe) Hilfestellungen zur Lebensbewältigung für externe Klientinnen und Klienten, die selbständig wohnen und die Hilfeleistungen nicht von Eltern oder zuständigen Behörden erbracht werden können (Budgetberatung, Förderung von Sozial-/Team- und Kommunikationsverhalten) 8 4 Total 28 14
15 Indikatoren IV IBB-Indikatorenraster Betreuungsbedarf für Tagesstruktur: PB und/oder SB Nr. Indikatoren für Unterstützung Anforderungsbereiche/Betreuungsbedarf/Umfang Punkte 1 Anleitung/Begleitung/Förderung Aufwand für die Förderung der persönlichen Entwicklung (Verantwortungsübernahme, Kompetenzerweiterung, Persönlichkeitsbildung), Aufwand bei Motivations- und Leistungseinbrüchen 4 2 Einrichtung des Arbeitsplatzes Aufwand für die individuelle behinderungsgerechte Einrichtung des Arbeitsplatzes (Arbeitsvorbereitung) 4 3 Qualität (Werkstätte) Unterstützung (Tagesstätte) Werkstätte: Aufwand für die Kontrolle der Arbeitsqualität durch Betreuungsperson Tagesstätte: Unterstützung bei der Ausführung von Tätigkeiten 4 4 Stabilität, Sicherheit, Krisenmanagement bei Verhaltensauffälligkeit Aufwand zur Verhinderung von Kontaktabbruch, Aufwand bei Verhaltensauffälligkeiten, d.h. für die Bearbeitung von kritischen Ereignissen (individuelles Krisenmanagement), Aufwand für Sicherheits- und Gesundheitsmassnahmen am Arbeitsplatz sowie zur Risikominderung 4 5 Pflege/Hygiene/Verpflegung 6 Allgemeine Lebensbewältigung Aufwand zur Durchsetzung von ernährungspädagogischen Massnahmen, Aufwand bezüglich des Verhaltens beim Essen, Aufwand zur Vermittlung von hygienischen Massnahmen (Sauberkeit) sowie für angepasste private Bekleidung und Arbeitsbekleidung Hilfestellungen zur Lebensbewältigung für externe Klientinnen und Klienten, die selbständig wohnen und die Hilfeleistungen nicht von Eltern oder zuständigen Behörden erbracht werden können (Budgetberatung, Förderung von Sozial-/Team- und Kommunikationsverhalten) 4 8 Total 28 15
16 Häufigkeit der Leistungserbringung Punkte Häufigkeit Umschreibung (hier besteht eine Wegleitung) 4 (8) sehr oft mehrmals täglich 3 (6) oft einmal täglich 2 (4) regelmässig zwei- bis dreimal pro Woche 1 (2) gelegentlich einmal pro Woche 0 (0) selten hie und da / ein- bis zweimal pro Monat 16
17 Punktezuteilung HILO Einstufung Hilflosigkeit WOHNEN IBB Einstufung Betreuungsbedarf IBB Punkte (Fragebogen) Maximalbetrag /schwer schwer /mittel mittel /leicht leicht /keine Minimum 0 20 HILO Einstufung Hilflosigkeit TAGESSTRUKTUR IBB Einstufung Betreuungsbedarf IBB Punkte (Fragebogen) Maximalbetrag /schwer schwer /mittel mittel /leicht leicht /keine Minimum
18 Nachweis und Überprüfung der erbrachten Leistung Klienteninformationssystem Journal in EDV Form, in welchem die täglich erbrachten Leistungen festgehalten sind und somit nachgewiesen werden können (nicht veränderbar im Nachhinein) Überprüfungsgremium Der Kanton setzt ein interdisziplinäres Gremium ein, welches die Einschätzung des individuellen Betreuungsbedarfs (IBB) der Einrichtungen periodisch überprüft 18
19 Gibt es in der Tagesstruktur Unterscheidungen von Beschäftigung, Arbeit, Ausbildung, Werkstätten usw.? Es wird nicht mehr unterschieden, welche Form der Tagesstruktur angeboten wird. In der Tagesstruktur gelten immer 365 Tage. (260 A/105 W) 19
20 Einführung, Konsequenzen für einzelne Einrichtungen und Weiterentwicklung Probejahr 2011 Einführung 2012 Benchmark des objektorientierten Teils (siehe Folie 9) Auf 2012 Umverteilung der Gesamtsumme der Betriebsbeiträge von 2010 (Fr. 64 Mio.); d.h. einige Einrichtungen werden mehr erhalten, andere weniger und einige ungefähr so viel wie bis anhin. 20
21 Kosten eines Betreuten in einem Heim Leistungen der öffentlichen Hand für einen Menschen mit körperlicher und/oder geistiger Behinderung ab dem 18. Lebensjahr bis zur Lebenserwartung von 68 Jahren (Gesamtkosten pro Tag Fr ) Betriebsbeitrag Tag Jahr 50 Jahre Fr Fr Fr. 6.5 Mio. Individuelle Beiträge (IV, EL und HE) Tag Jahr 50 Jahre Fr Fr Fr. 2.5 Mio. Fr. 30. Fr Fr Total Fr Mio. Sonderschulheim vom Altersjahr Fr Mio. 21
22 Was ist es? Kernbotschaft zum IBB Rating kein Kostendeckungsmodell, sondern ein leistungsorientiertes Abgeltungsmodell Abgeltung der notwendigen Betreuungsleistung über IBB Wirkung für den Kanton? 1. Kauft Betreuungsleistungen für Menschen mit Behinderung ein; 2. umschreibt, anerkennt, honorieren und evaluieren diese Leistungen; 3. behandelt Abgeltungen in allen Einrichtungen so weit als möglich gleich; 4. schafft Anreiz zur Aufnahme von Menschen mit Schwerbehinderung/ auffälligem Verhalten. 22
23 offene Fragen I Ist die Einführung eines solchen Finanzierungssystems notwendig und damit die Ökonomisierung dieses Teilbereichs der sozialen Arbeit verständlich? Wer soll festlegen, in welchem Umfang betreut werden soll? Ist dies der Staat, die Einrichtung oder die gesetzliche Vertretung? Ist diese Frage mit den Krankenkassenprämien, die jährlich steigen, zu vergleichen, welche nicht gestoppt werden, solange keine politischen Entscheide gefällt werden? 23
24 offene Fragen II Einrichtungen in Deutschland haben ein Drittel weniger Mittel für die Betreuung von Menschen mit Behinderung zur Verfügung als Einrichtungen in der Schweiz und trotzdem besteht eine hohe Betreuten und Mitarbeiterzufriedenheit Überbetreuung versus Unterbetreuung oder soviel wie nötig, so wenig wie möglich? Welche Betreuungsqualität ist die richtige? (Angebot / Professionalität) Wo fängt das Engagement der Familie an, wo hört es auf? Was würde der Steuerzahler oder die Steuerzahlerin zu solch hohen Ausgaben sagen? 24
25 ROES Ressourcenorientiertes Einschätzungssystem für die Betreuungs und Pflegebedürftigkeit von erwachsenen Behinderten im Wohnbereich BESA Bewohnerinnen Einstufungs und Abrechnungs System
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