Kriminologie und Polizeiwissenschaft
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- Jonas Jaeger
- vor 6 Jahren
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1 Kriminologie und Polizeiwissenschaft Master of Arts in Criminology and Police Science Homepage: Zentrale Studienberatung
2 Studienbeginn Jeweils zum 1. Januar eines Jahres. Zielgruppe Zielgruppe sind Studierende mit einem abgeschlossenen Studium der Rechtswissenschaften, Sozialwissenschaften sowie Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte, Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, Pädagoginnen und Pädagogen und andere Personen mit einem geeigneten (Fach-)Hochschulabschluss (z.b. Psychologinnen und Psychologen, forensische Psychiaterinnen und Psychiater). Von allen Bewerbern wird eine qualifizierte, mindestens einjährige Berufserfahrung in einem, dem Studiengang entsprechenden, Arbeitsfeld erwartet. Das Angebot richtet sich an Studierende aus dem In- und Ausland. Da die Veranstaltungen, bis auf wenige Ausnahmen, auf Deutsch abgehalten werden, sind sehr gute Deutschkenntnisse Voraussetzung. Ausreichende Englischkenntnisse sollten ebenfalls vorhanden sein. Hinweis für Bachelor-Absolventen: Um einen Masterabschluss zu erwerben, benötigt man nach der sog. "Bologna-Vereinbarung" insgesamt 300 Kreditpunkte (CPs) nach dem ECTS-System. In unserem Masterstudiengang können maximal 60 CPs erworben werden. Diplom- oder Magisterabschlüsse sowie Staatsexamen werden mit 240 CPs bewertet, viele neuere Bachelor-Abschlüsse hingegen nur mit 180 oder 210 CPs. Die fehlenden Kreditpunkte können gegebenenfalls durch Anerkennungen von Zusatzqualifikationen oder ausbildungen ausgeglichen werden. Zur Klärung der Frage, ob Sie die entsprechenden Voraussetzungen für diesen Ausgleich mitbringen und somit die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, werden wir uns nach Ihrer Bewerbung mit Ihnen in Verbindung setzen. Eine endgültige Klärung, ob Sie die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, kann erst dann getroffen werden. Zulassungsvoraussetzungen Ein abgeschlossenes Fachhochschul- oder Universitätsstudium, z. B. der Rechts- oder Sozialwissenschaften, Medizin, Erziehungswissenschaften o.a. Zugelassen werden auch Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte mit (mindestens) Fachhochschulabschluss, Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, Pädagoginnen und Pädagogen sowie andere, die über einen geeigneten Hochschul- oder Fachhochschulabschluss (z.b. Master, Diplom, Staatsexamen) verfügen. Eine mind. einjährige, einschlägige Berufserfahrung (in einem dem Studiengang entsprechenden Arbeitsfeld). Zielgruppe des Wahlbereiches Kriminalistik sind neben Polizeibeamten, die bereits als Kriminalisten tätig sind oder dies in naher Zukunft werden wollen, vor allem Juristen (Staatsanwälte, Richter, Strafverteidiger) sowie Mitarbeiter von privaten Sicherheitsdienstleistern oder Unternehmen, die sich intensiver mit kriminalistischen Inhalten beschäftigen wollen. Für Interessierte, die noch nicht über genügend Grundlagenkenntnisse im Bereich Kriminalistik verfügen, besteht die Möglichkeit, an der Kripo-Akademie Zusatzseminare zu besuchen, um die notwendigen Zulassungsvoraussetzungen zu erlangen. Sehr gute Kenntnisse der deutschen und gute Kenntnisse der englischen Sprache. Informationen zur Bewerbung und zu den Kosten finden Sie in Lena Jordan Gebäude Bochumer Fenster, Massenbergstr. 11, Ebene 7, Raum 06 Tel.: Sprechzeit: Nach Vereinbarung. Web-Site: /de/home/47- deutsch/mitarbeiterinnen/wissenschaftlic he-mitarbeiterinnen/277-lena-jordan Studienfachberatung Kriminologie und Polizeiwissenschaft Gebäude Bochumer Fenster, Massenbergstr. 11, Ebene 7, Raum 06 Tel.: Sprechzeit: Nach Vereinbarung Silvia Marek Gebäude Bochumer Fenster 7.03 Tel.: Sprechzeit: Dekanat Juristische Fakultät M.A. Gebäude GC 6/137 Tel.: Sprechzeit: Mo-Fr h Web-Site: 2
3 Informationen zum Studium Seit Oktober 2005 bietet der Lehrstuhl für Kriminologie an der Juristischen Fakultät der Ruhr-Universität Bochum den weiterbildenden Masterstudiengang Kriminologie und Polizeiwissenschaft an. Ab Januar 2008 wird das Studium als so genanntes Blended-Learning-Studium, das aus E-Learning und aus Präsenzphasen besteht, durchgeführt. Die Lehrinhalte des Studiums werden den Studierenden auf der Internet-Plattform "Moodle" zur Verfügung gestellt, wobei unter anderem Online-Vorlesungen zum Einsatz kommen. Ziel des Masterstudiums ist der Erwerb vertiefter wissenschaftlicher und ergänzender praktischer Kenntnisse auf dem Gebiet der Kriminologie, des abweichenden Verhaltens, der Kriminalpolitik und der Polizeiwissenschaft. Durch Vermittlung und Aktualisierung wissenschaftlicher Kompetenzen werden Schlüsselqualifikationen für die Berufsfelder erworben bzw. vertieft. Den Studierenden sollen die erforderlichen fachlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Methoden so vermittelt werden, dass sie zu wissenschaftlicher Arbeit, zur kritischen Einordnung der wissenschaftlichen Erkenntnisse und zu ihrer praktischen Umsetzung in einem kriminologisch ausgerichteten Beruf befähigt werden. Die Berufsfelder für die Absolventinnen und Absolventen des Masterstudiums liegen in den Bereichen der (öffentlichen und privaten) sozialen Dienste (einschließlich der sozialen Dienste der Justiz), der öffentlichen Verwaltung (Polizei, Strafvollzug u.a.) und der Justiz (Bewährungshilfe, Gerichte u.a.), aber auch im Aus- und Fortbildungssektor und im schulischen Bereich. Das Studium besteht aus 9 Modulen und der Masterarbeit, womit insgesamt 60 Kreditpunkte (Workload: Stunden) erworben werden. Die Module lauten wie folgt: Modul 1: Allgemeine Kriminologie Modul 2: Angewandte Polizeiwissenschaft Modul 3: Schlüsselqualifikationen und Methoden wissenschaftlichen Arbeitens Modul 4: Klassische und aktuelle Kriminologie und Polizeiwissenschaft Modul 5: Kriminologie, Kriminalistik und Prävention Modul 6: Jugendstrafrecht und Soziologie Modul 7: Kriminalrechtliche Grundlagen (Staatsrecht, Strafrecht, Strafprozessrecht) und Polizeirecht Modul 8: Aktuelle Probleme aus der Kriminologie Modul 9: Empirische Forschung und Projekte. Masterarbeit Die Masterarbeit ist eine schriftliche Prüfungsarbeit und schließt die wissenschaftliche Ausbildung ab. Sie soll zeigen, dass die Kandidatin oder der Kandidat in der Lage ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist eine kriminologische/ polizeiwissenschaftliche Fragestellung selbstständig nach wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten. Die Bearbeitungszeit für die Masterarbeit beträgt sechs Monate. Thema, Aufgabenstellung und Umfang der Masterarbeit sind so zu begrenzen, dass die Frist zur Erstellung der Masterarbeit eingehalten werden kann. Der Abschluss Die Studierenden den international anerkannten Masterabschluss: Master of Criminology and Police Science (Master of Arts). Mit dem Masterabschluss ist eine Promotion grundsätzlich möglich, hängt aber von den einschlägigen Promotionsordnungen der jeweiligen Wissenschaftsdisziplin und Hochschule ab. 3
4 Online-Bewerbungsverfahren Die Bewerbungsfrist läuft jeweils bis zum 15. Juli eines Jahres. Für die Onlinebewerbung benötigen Sie folgende Unterlagen in digitaler Form: Lebenslauf Motivationsschreiben (Warum wollen Sie studieren? Warum sollen gerade Sie einen Studienplatz erhalten?) Zeugnisse und Urkunden über Ihren Universitäts- bzw. FH-Abschluss (Abschlussnote muss ersichtlich sein) Zeugnis über die Allgemeine bzw. Fachhochschulreife Nachweis über eine (studienfachnahe) Berufserfahrung von mindestens einem Jahr (z.b. Kopie der Ernennungsurkunde, Nachweis des Arbeitgebers etc.) (Ggf.) Nachweise über ein Ehrenamt, zusätzliche Leistungen oder Tätigkeiten die in einem Zusammenhang mit dem Studium stehen. Es wird gebeten die Bewerbungsunterlagen als PDF-Dateien hochzuladen. Ihre Online-Bewerbung können Sie innerhalb der Bewerbungsfristen auf unserem Online- Bewerbungsportal hochladen: Auswahlverfahren: Nach Ablauf der Bewerbungsfrist wird ein dreistufiges Auswahlverfahren durchgeführt, das aus einer Vorauswahl, einem Online-Test sowie ggf. einem mündlichen Bewerbungsgespräch besteht. Die endgültigen Zu- bzw. Absagen erfolgen jeweils im Oktober/November. Gebühren Die Studiengebühren für den Masterstudiengang betragen für das erste bis dritte Semester jeweils 1.100,- Euro; für das vierte 400,- Euro. Verlängert sich die Studienzeit fallen pro zusätzliches Semester in der Regel 400,- Euro an. Regelstudienzeit 4 Semester (1.-3. Semester: Lehre; 4. Semester: Masterarbeit). Ordnungen Studien- und Prüfungsordnung für den Weiterbildenden Masterstudiengang "Kriminologie und Polizeiwissenschaft" an der Ruhr-Universität Bochum vom 8. März Internet - Homepage des Studiengangs: - Institutshomepage: Allgemein: Allgemeine Informationen zur Master-Bewerbung an der Ruhr-Universität: 4
5 Master-NC-Werte an der Ruhr-Universität (Ergebnisse werden jeweils nach Abschluss des Verfahrens veröffentlicht): Broschüren der Zentralen Studienberatung der Ruhr-Universität rund ums Studieren Akademisches Förderungswerk (Wohnen, BAföG und mehr) International Office der Ruhr-Universität Career-Service der Ruhr-Universität Hochschulteam der Arbeitsagentur Bochum Zentrale Studienberatung der Ruhr-Universität Gebäude SSC, Ebene 1, Raum 105 Tel.: 0234 / Anfragen per Mail: zsb@rub.de Internet: Unsere Beratungszeiten finden Sie unter Redaktion: Ludger Lampen Rev
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